Christine Klingohr
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Erst im März haben wir uns auf Antrag der Gruppe der FDP mit der Geburtshilfe befasst. Der Fokus des heute vorliegenden Antrages der CDU-Fraktion ist etwas anders gesetzt, aber die Zielrichtung ist natürlich ähnlich. Es geht um die Verbesserung der Geburtshilfe in Mecklenburg-Vorpommern. Dieses Anliegen unterstützen wir ausdrücklich, denn die Herausforderungen sind real: sinkende Geburtenzahlen, Fachkräftemangel und die Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen Versorgung, gerade im ländlichen Raum. Bereits im Abschlussbericht der Enquete-Kommission „Zukunft der medizinischen Versorgung in Mecklenburg-Vorpommern“ aus dem Jahre 21 wurde empfohlen, Konzepte für eine bedarfsgerechte und qualitativ hochwertige geburtshilfliche und kindermedizinische Versorgung zu entwickeln. Genau daran haben wir in dieser Wahlperiode gearbeitet. Die Expertinnen und Experten der Gesundheitskommission haben gemeinsam mit der Ärzteschaft, den Krankenhäusern, den Hebammen, den Krankenkassen, den Patientenvertretungen sowie den Universitäten und Wissenschaftseinrichtungen das Zielbild Geburtshilfe und Pädiatrie 2030 erarbeitet. Beschrieben wird darin ein modernes und zukunftsfähiges Bild der Versorgung in Mecklenburg-Vorpommern, eine Geburtshilfe, die Frauen während Schwangerschaft, Geburt und Nachsorge verlässlich begleitet und dabei die Gesundheit und das Wohl von Mutter und Kind konsequent in den Mittelpunkt stellt. Moderne Geburtshilfe bedeutet dabei eben nicht nur die Debatte über einzelne Standorte. Moderne Geburtshilfe bedeutet auch frauenzentrierte Versorgung, gute Hebammenbegleitung, sektorenübergreifende Zusammenarbeit und verlässliche regionale Versorgungsnetzwerke. Und vieles aus dem Zielbild ist nicht mehr nur Theorie. Wir haben natürlich begonnen, zentrale Empfehlungen Schritt für Schritt umzusetzen: durch die Verankerung frauenzentrierter Geburtshilfe im Landeskrankenhausgesetz, durch die stärkere Förderung hebammengeleiteter Versorgungskonzepte, durch regionale Kooperationen und telemedizinische Ansätze sowie durch Maßnahmen zur Fachkräftesicherung. Als Beispiel dafür, wie frauenzentrierte Konzepte umgesetzt werden können, dient dafür auch der hebammengeleitete Kreißsaal in Neustrelitz. Gesunde Schwangere mit einem unauffälligen Schwangerschafts- und Geburtsverlauf werden natürlich eigenverantwortlich von Hebammen betreut. Ärztinnen und Ärzte sind dabei nicht routinemäßig leitend beteiligt, stehen aber im Krankenhaus jederzeit zur Verfügung, wenn Komplikationen auftreten oder medizinische Unterstützung nötig wird. Das Ziel ist eine möglichst natürliche, interventionsarme und selbstbestimmte Geburt in einer ruhigen, zugewandten Atmosphäre, verbunden mit der Sicherheit der Klinikstruktur. Das zeigt, wie die Geburtshilfe wohnortnah, selbstbestimmt und zugleich sicher weiterentwickelt werden kann. Für diese Entwicklung haben wir den konzeptionellen Grundstein gelegt. Entscheidend ist dabei, die Umsetzung dieser Empfehlungen ist eine gemeinsame Aufgabe aller Beteiligten. Nicht jede Maßnahme kann allein durch Landespolitik gelöst werden. Nur wenn Krankenhäuser, Krankenkassen, Hebammen, Ärzteschaft, Kommunen, Land und Bund gemeinsam Verantwortung übernehmen, werden wir dauerhaft tragfähige Lösungen erreichen. Dafür wurde jetzt nach dem Zielbild auch ein Koordinierungsgremium aus KV, KGMV, IKK, vdek, Sozialministerium und Hebammenverband eingesetzt, damit Lösungsvorschläge aus dem Zielbild vom Papier in die Praxis gebracht werden können. Priorisierte Themen, die sich in der Umsetzung befinden, sind das Thema Suchtprävention, die Entwicklung von Tandempraxen – gerade ist in Goldberg wieder eine Tandempraxis eingerichtet worden, also ein Allgemeinmediziner und ein Pädiater vor Ort –, die Entwicklung der freien Wahl natürlich des Geburtsortes. Vor diesem Hintergrund weise ich den Vorwurf zurück, es handele sich bei dem entwickelten Zielbild lediglich um eine theoretische Grundlage. Wir gestalten die Praxis. Dabei wünschen wir uns natürlich eine möglichst wohnortnahe Versorgung, natürlich. Aber gleichzeitig, und mein Kollege Dr. Terpe hat es hier angesprochen, gleichzeitig müssen wir auch ehrlich darüber sprechen, wie Qualität, Personalverfügbarkeit und Patientensicherheit dauerhaft gewährleistet werden können. Genau deshalb braucht es differenzierte Lösungen und keine einfachen Schlagworte. Ein wichtiger Schritt war deshalb das Krankenhauspflegeentlastungsgesetz des Bundes aus dem Jahr 2022. Damit wurde erstmals eine gezielte Sicherstellungsförderung für bedarfsnotwendige Krankenhäuser eingeführt. Mecklenburg-Vorpommern erhält daraus jährlich rund 2,3 Millionen Euro zur Unterstützung der geburtshilflichen Versorgung in dünn besiedelten Regionen. Die Ministerin hat dazu ausgeführt. Deshalb wäre es aus unserer Sicht konsequent, bestehende Maßnahmen des Bundes auch künftig konstruktiv mitzutragen und gemeinsam weiterzuentwickeln. Wir haben in Mecklenburg-Vorpommern frühzeitig gehandelt und die relevanten Akteure an einen Tisch gebracht. Die Gesundheitskommission hat hierfür eine wichtige Grundlage geschaffen. Darüber hinaus haben wir im neuen Landeskrankenhausgesetz festgeschrieben, dass Kliniken den besonderen Bedürfnissen schwangerer Frauen Rechnung tragen sollen. Dazu gehören beispielsweise frauenzentrierte Betreuungskonzepte, zertifizierte hebammengeleitete Kreißsäle und die Möglichkeit einer 1 : 1-Betreuung unter der Geburt. Auch auf Bundesebene konnten wichtige Vereinbarungen erreicht werden. Im Koalitionsvertrag wurde festgehalten, dass der Zugang zur Grundversorgung, insbesondere der Gynäkologie, Geburtshilfe und Hebammenversorgung, flächendeckend gesichert werden soll. Das zeigt, wir arbeiten bereits konkret an Verbesserungen. Die Herausforderungen in der Geburtshilfe lösen wir nicht mit immer neuen Forderungskatalogen, sondern mit verlässlicher Zusammenarbeit und der konsequenten Umsetzung der bereits vereinbarten Maßnahmen. Und genau deshalb lehnen wir heute den Antrag der CDU-Fraktion ab. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)
