Dr. Harald Terpe
Frau Präsidentin! Verehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir sind ja jetzt in einer Situation, wo wir aufeinander reagieren. Der spontane Einfall des Antrags Selbstvergewisserung war bei mir, ist das nun eigentlich das Wort des Jahres oder das Unwort des Jahres. Das war, das fiel mir als Erstes ein. Zweite Sache, Sie haben es smart gemacht, Herr Minister, Sie haben geschickt, wie es anwaltlich ist, die Schwäche Ihres Antrags schon mal süffisant mit nach vorne geschoben. Sie wird aber in meinem Beitrag/Redebeitrag auch noch mal zur Sprache kommen. Und vielleicht eine Sache auch wegen dieser Abstände: Ich war Zeitzeuge der ewig langen Diskussion im Bundestag, ob überhaupt Fördermittel bereitgestellt werden. Es hat von, also ich war von 2005 bis 2017 im Bundestag, und von 2005 bis 2016 hat es gebraucht, sich zu entscheiden, überhaupt Fördermittel zu machen. Und da standen natürlich in Deutschland schon alle in den Startlöchern und hätten also schon Vorbereitungsarbeiten machen können. Und das ist ja wahrscheinlich auch passiert hier im Land. Jetzt aber zu dem Antrag. Der Antrag, über den wir hier reden, ist irgendwie sonderbar. Er scheint keinerlei Anlass zu haben, benennt kein Problem, was es zu lösen gäbe. Er scheint einfach nur die Regierung für ihre erbrachte Leistung loben zu wollen. (Marc Reinhardt, CDU: Ja, drei Masten!) Wenn diese Leistung irgendwie außergewöhnlich wäre, könnte das ja sogar noch Sinn ergeben. Wenn die Leistung des Landes aber daraus besteht, eine Förderung des Bundes in Anspruch zu nehmen, dann sollte man vielleicht lieber einmal mehr überlegen, ob hier das Lob wirklich angebracht ist. Das Mecklenburg-Vorpommern Spitzenreiter beim geförderten Ausbau ist, hat ja auch damit zu tun, dass es kein anderes Bundesland gibt, in dem sich der eigenwirtschaftliche Ausbau so selten lohnt. Es ist damit explizit auch die wirtschaftliche Schwäche im Land, die dafür sorgt, dass die Fördermittel zu uns fließen. Ob das etwas ist, auf das man stolz sein kann, kann auch mindestens fraglich sein oder hinterfragt werden. Wenn dann im Antrag auch noch davon gesprochen wird, dass 64 Prozent der Haushalte über einen Glasfaseranschluss verfügen, klingt das, als wären zwei Drittel aller Haushalte schon an das Netz angeschlossen. Dass der tatsächliche Anschluss an das Netz aber häufig die viel höhere Hürde ist, als einfach vom Bund finanziert das Netz am Haus vorbei zu legen, dazu schweigt der Antrag. „Homes Passed“ ist nicht gleich „Homes Connected“. Nur weil ein Anschluss theoretisch erreichbar ist, ist dieser noch nicht nutzbar. Und wie man dieses Problem löst, dazu scheint auch die antragstellende Fraktion oder die antragstellenden Fraktionen noch keine so richtig zündende Idee zu haben. Der Aufforderungsteil des Antrages liest sich dann auch lediglich wie der unmotivierte Wunsch nach einem „Weiter so“, die flächendeckende Versorgung soll weiterhin verfolgt werden, der Betrieb des Breitbandkompetenzzentrums aufrechterhalten werden, weiterhin soll sich für die Verfahrensbeschleunigung eingesetzt werden. Anscheinend benötigt die Regierung einen Auftrag, einfach weiter ihre Arbeit zu machen. Weiter das zu machen, was sie bisher eh schon macht, dafür braucht es keinen Antrag, dafür braucht es keine Debatte hier im Landtag, weil es schade um die Zeit ist, (Franz-Robert Liskow, CDU, und Marc Reinhardt, CDU: So ist es.) und wir lehnen den Antrag ab. Und im Übrigen ist das die gleiche Argumentation, die Sie uns immer entgegenhalten: Wir machen schon alles, was Sie vorschlagen, das können wir einfach ablehnen. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU und Hannes Damm, fraktionslos) Und Sie machen auch alles so wie immer, und wir lehnen ihn auch ab. – Danke für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Hannes Damm, fraktionslos)
