Dr. Sylva Rahm-Präger
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Präsidentin! Hier ist schon viel gesagt worden zur Studie, auf die sich die Fraktion der AfD bezieht: Hengstmann et al. Im Marine Pollution. Und hier wurde auch schon viel gesagt zu den Stoffen, die dort gefunden worden sind und dort nachgewiesen worden sind, und auch, dass die Herkünfte durchaus differenziert zu betrachten sind und nicht nachgewiesen ist, dass es aus Windkraft oder besser gesagt aus diesen Offshore-Windkraftanlagen kommt. Hier wurde deutlich noch einmal gesagt von der Fraktion der AfD, 62 giftige Stoffe, Ewigkeitschemikalien, also PFAS, und ich erinnere an eine Debatte, die wir vor einem Jahr geführt haben am 13.03.25. Da gab es einen ähnlichen Antrag der Fraktion der AfD, Umweltbelastungen durch Windkraftanlagen mit PFAS, also polyfluorierte Alkylsubstanzen, als großer Aufreger gestartet, als Bettvorleger gelandet. Hier noch einmal die vergleichenden Zahlen dazu: Abrieb von Autoreifen – 102 Tonnen im Jahr, Abrieb von Schuhsohlen – 9.000 Tonnen im Jahr, Abrieb aus allen 31.000 Windkraftanlagen in Deutschland – 1,4 Tonnen im Jahr. So viel zur Ehrlichkeit mit dem Umgang von Umwelt und Natur! Sie fordern im Weiteren die Landesregierung auf, Monitoring-Programme zu Sedimentverlagerungen und Strömungsverhältnissen und Auswirkungen auf Schweinswale und Fischbestände zu entwickeln. Sie befassen sich nicht wirklich mit der Problematik am Helmholtz-Zentrum Hereon, dem Institut für Küstensysteme, Analysen und Modellierung. Im Exzellenzcluster Climate Climatic Change and Society wird dazu intensiv geforscht. Circa Tausend Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen erforschen neue Technologien für mehr Resilienz und Nachhaltigkeit zum Wohl von Klima, Küste, Mensch für den gesamten Nord- und Ostseeraum. Das lässt sich in einem einzelnen Bundesland, wie von Ihnen gefordert, nicht leisten, meine sehr verehrten Damen und Herren. Es werden an diesem Institut Modelle entwickelt, um Sedimentverlagerungen durch Wolkenbildung an den Monopiles in Abhängigkeit von Strömungen in der Nordsee auch von den Gezeiten zu erfassen. Aus diesen Vorhersagen lassen sich Erkenntnisse für Optimierungen von Windparkdesigns herleiten. Das betrifft sowohl die Größe als auch die Abstände der einzelnen Windkraftanlagen. Zukünftig sollen diese Ergebnisse und Datensätze genutzt werden für die Planung neuer Offshore-Windkraftanlagen. Also zum Schutz der Meeressäuger wurde hier auch schon was gesagt, das möchte ich nicht wiederholen. Und vielleicht noch einmal ein kurzes Zitat, vielleicht auch aus der gleichen Studie, die Sie hier zitieren, als eine Studie, die die Windkraftanlagen als gefährlich darstellt. Hier, ich zitiere: Deutschland ist in dieser Hinsicht jedoch ein „Vorreiter“. Das Bundesamt für Schifffahrt und Hydrographie „legt verbindliche technische und umweltbezogene Anforderungen für Offshore-Projekte fest, etwa zur Abfallentsorgung, zum Korrosionsschutz, zum Abwassermanagement und zum Einsatz von Kühl- oder Löschsystemen. So sind zinkbasierte“ – das ist hier schon genannt worden – „Anoden zum Korrosionsschutz in deutschen Meeresgewässern verboten, ebenso wie biozidhaltige“ Antifouling-„Beschichtungen“, die wir auf vielen Schiffen noch haben. Und ich wünschte mir, dass diese Leitlinien in allen Ländern und international gelten würden, dann wären wir auch ein Stück weiter. Aber es braucht Ihren Antrag wirklich nicht und es ist wirklich ein Schaufensterantrag. – Herzlichen Dank, meine Damen und Herren! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)
