Elke-Annette Schmidt
Nein. Hierbei geht es zum Beispiel um Flächen, auf denen Wind- und Solarenergie gemeinsam ausgewiesen werden können. Nach Landesrecht ist diese kombinierte Nutzung bereits heute möglich, sodass Windkraftanlagen und Photovoltaikanlagen gemeinsam auf einer ausgewiesenen Fläche in Betrieb genommen werden können. Weiterhin stellt das Landesplanungsgesetz Instrumente zur Verfügung, dass der Vorrang der Windenergienutzung gewahrt bleibt, wenn diese Flächen auf die bundesgesetzlichen Ziele angerechnet werden sollen. Aus diesem Grund ist für mich nicht ersichtlich, warum genau dies, nämlich Potenzialflächen vor einer Überbauung durch konkurrierende Nutzung zu schützen, hier explizit gefordert wird. Es sollte doch gerade auch in unser aller Interesse sein, viele mögliche Technologien für erneuerbare Energien zu ermöglichen. Meine Damen und Herren, und wenn wir die Energiewende erfolgreich stemmen wollen, dann brauchen wir vor allem eins: verlässliche und rechtssichere Planungsverfahren. Die Regionalen Planungsverbände wägen in ihren Prozessen die unterschiedlichen Interessen sorgfältig gegeneinander ab.
