Elke-Annette Schmidt
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Damen und Herren Abgeordnete! Der vorliegende Antrag der GRÜNEN beschreibt die aktuelle Situation in der Regionalplanung in wesentlichen Punkten durchaus zutreffend. Die Regionalen Planungsverbände arbeiten daran, die vom Bund vorgegebenen Flächenziele des Windenergieflächenbedarfsgesetzes umzusetzen. Bis Ende 2027 sollen also 1,4 Prozent der jeweiligen Landesflächen als Windeignungsgebiete festgelegt werden und bis Ende 2032 2,1 Prozent. Somit wird aktuell mit den 1,4 Prozent geplant. Gleichzeitig ist bekannt, dass im Zuge der bisherigen Planungen bereits weitere Potenzialflächen identifiziert wurden, mit denen auch das vollständige Ziel von 2,1 Prozent erreicht werden könnte, wie auch in der Region Mecklenburgische Seenplatte. Richtig wird auch im Antrag dargestellt, dass auf Grundlage dieser Potenzialkulissen bereits Projektentwickler unterwegs sind, die die Planungen vorantreiben. Diese Fakten zeigen – und da bin ich sicherlich etwas anders unterwegs als mein Vorredner –, dass der Ausbau erneuerbarer Energien in unserem Land vorangeht und dass wir hier auf einem richtigen Weg sind. Die GRÜNEN schlussfolgern nun aus dieser aktuellen Lage, dass die Landesregierung kurzfristige Instrumente einsetzen soll, um die potenziellen Flächen landesweit vorsorglich vor konkurrierenden Nutzungen, insbesondere vor PV-Freiflächenanlagen zu schützen. Aus unserer Sicht bringt dieser Ansatz jedoch Bedenken. Mit diesem zweistufigen Modell, was eben schon beschrieben wurde, hat der Bund eine Möglichkeit geschaffen, um den Ländern Gestaltungsspielräume zu schaffen. Und diese können ihre Flächenziele entweder in einem oder in zwei Schritten erreichen. Die Regionalen Planungsverbände haben sich hier bei uns für das zweistufige Vorgehen entschieden. Hierdurch können im zweiten Schritt Erkenntnisse aus der ersten Phase berücksichtigt, angepasst und verbessert werden. Der Antrag fordert eine pauschale Sicherung potenzieller Flächen. Eine solche Sicherung wäre jedoch nur möglich, wenn Flächen künftig tatsächlich als Windenergiegebiete vorgesehen sind. Dies ist jedoch durch das zweistufige Modell noch nicht geschehen. Eine pauschale Sicherung der Flächen verringert nicht nur die Planungsflexibilität, sondern könnte auch rechtliche Risiken schaffen. Und das, meine sehr geehrten Damen und Herren, wollen wir, glaube ich, alle nicht, denn es würde den Ausbau der – „alle“ nehme ich zurück, die meisten von uns –, denn das würde den Ausbau der erneuerbaren Energien weiter verzögern. Und das kann nicht in unserem Interesse sein. Lassen Sie mich noch auf den Aspekt der doppelten Nutzung von Flächen eingehen. Hierbei ... (Der Abgeordnete Thomas de Jesus Fernandes bittet um das Wort für eine Anfrage.)
