Beate Schlupp
Anrede, die Erzeugung von Strom durch Offshore Anlagen wird in den kommenden Jahren immer mehr an Bedeutung gewinnen. So geht die Internationale Energieagentur davon aus, dass ihr Anteil europaweit von derzeit 2 % auf 25 % ansteigen wird. Und dabei spielt auch Deutschland, als Anrainer an der Nord- und Ostsee eine herausragende Rolle. So sind bereits heute über 1500 Offshore-Anlagen mit einer Gesamtleistung von rund 9,2 GW in Betrieb und leisten mehr als 6 % der deutschen Bruttostromerzeugung. Nach dem Wind-Energie-auf-See-Gesetz soll allein durch Deutschland ein weiterer Ausbau bis 2030 von 30 GW und bis 2045 von mindestens 70 GW erfolgen. Andere Anrainerstaaten der Ost- und Nordsee stehen dem nicht nach. Und natürlich gibt es Zielkonflikte zwischen den unterschiedlichen Nutzungsformen. Energiegewinnung, Schifffahrt, Fischerei, Verteidigung, Tourismus und der Schutz der unterschiedlichen Ökosysteme im Meer stehen sich gegenüber. Und es stellt sich schon die Frage, ob die seitens der EU zugelassene Ausnahme von der UVP der richtige Ansatz ist, um den Ausbau erneuerbarer Energien zu beschleunigen. Deutschland hat von dieser Ausnahme durch die Ausweisung von sogenannten Beschleunigungsgebieten, in denen die UVP entfällt, Gebrauch gemacht. Doch die Forderungen der AfD nach Untersuchung zur Ermittlung der ökologischen Auswirkungen durch den Bau und den Betrieb von Offshore-Windkraftanlagen vor der Küste Mecklenburg-Vorpommerns, der Beeinträchtigung von Natura-2000-Gebieten oder einer rechtlichen Bewertung bisheriger Genehmigungsverfahren laufen ins Leere. Denn schon heute werden im Rahmen der Genehmigungsverfahren und der Standortauswahl die rechtlichen Vorgaben der Europäischen Union und des Bundes geprüft und abgewogen. Zeitgleich hat das Büro für Technikfolgen-Abschätzung beim Bundestag umfangreiche Gutachten zur Auswirkung von Offshore-Windparks auf die Umwelt in Auftrag gegeben, deren Auswertung unmittelbar bevorsteht. Unter Berücksichtigung des bisher existierenden Forschungsstandes sollen für die verschiedenen Technologieoptionen die (Ursachen der) möglichen Umweltgefährdungen und -beeinträchtigungen (Wirkfaktoren) und potenziellen Auswirkungen auf die einzelnen Schutzgüter der Meeresumwelt identifiziert und beschrieben werden. Gegebenenfalls zu betrachtende Schutzgüter wären etwa Fischarten/Fischbestände, Arten des Meeresbodenbereichs/Benthos, Meeressäugetiere, Arten von Rast-, Brut- und Zugvögeln, Sediment, Wasserqualität, -schichtung, -strömung und -temperatur, Nahrung und Nährstoffe. Der entsprechende Bericht wurde bereits der Berichterstatter-Gruppe vorgelegt, sodass noch in diesem bzw. Anfang des kommenden Jahres mit Ergebnissen gerechnet werden kann. Anrede, da unser Land nur für den küstennahen Teil der Ostsee, also die 3-Seemeilen-Zone, zuständig ist und darüber hinaus in der Ausschließlichen Wirtschaftszone, bis zu 200 Seemeilen, der Bund, ist meine Fraktion der Auffassung, dass auch die Bundesebene für den Schutz der Ostsee zuständig ist. Zusammenfassend lässt sich also festhalten: – die Zuständigkeit liegt auf Bundesebene, – Gutachten wurden bereits erarbeitet und werden demnächst vorgestellt und – die rechtlichen Vorgaben werden auf EU- und Bundesebene normiert. Meine Fraktion lehnt deshalb den vorliegenden Antrag ab. Rede zu Protokoll gemäß § 83a GO LT zu TOP 43
