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Katy Hoffmeister

CDU 08.05.2026 Sitzungen 8/132

Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Also die Begründung ist, wir sind schon auf dem Weg und nehmen Sie das Zielbild, was wir formuliert haben, als bindend! Das würde ich als die große Klammer setzen, die Sie mir gerade ausgeführt haben, um zu begründen, warum Sie den Antrag ablehnen. Dann würde ich Ihnen entgegnen, ich habe nicht den Anspruch darauf, also ne, alles in diesem Zusammenhang in diesem Antrag formuliert zu haben. Aber wenn Sie sich auf den Weg begeben, ist es sicherlich auch aus Ihrer Sicht nicht schädlich, diese Positionen, die dort skizziert sind, mit auf den Weg zu nehmen und deshalb dem Antrag zuzustimmen, denn er macht mit Sicherheit vieles besser, wenn Sie den Weg damit beschreiten. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU) Und ich will das deshalb auch sagen, weil wir vielleicht mal zunächst über die Ausgangslage sprechen. Also ich gehe davon aus, dass wir alle davon ausgehen, dass die Lauterbach-Kommission mit ihrem „Lauterbach-Gesetz“ – so würde ich es mal nennen – und den Definitionen, also ne, zu Anforderungen an die neue Krankenhauslandschaft, durch den Bund ja von den Ländern mitgetragen worden ist, so auch durch die rot-rote Regierung. Also brauchen wir uns darüber de facto nicht mehr zu unterhalten, also über die Frage der Grundlagen. Und wenn wir uns über die Fragen der Grundlagen nicht unterhalten müssen, dann müssen wir uns darüber Gedanken machen, wie wir in Mecklenburg-Vorpommern diesen Weg der Umsetzung dieser Krankenhausreform, insbesondere auch für die Geburtshilfe, sinnvoll gestalten können. Und da will ich gerne einige Aspekte von Ihnen auch aufnehmen. Also sicherlich kann man, gerade wenn es darum geht, also ne, Geburtsstationen und die Frage der bedarfsgerechten konzeptionellen Ausstattung von hebammengeleiteten Geburtsstationen natürlich in den Blick nehmen. Nur an einem Problem werden Sie nicht vorbeikommen, nämlich an der Frage der Hebammenversorgung, und zwar aus zweierlei, mindestens zweierlei Gründen, nämlich einmal der Frage, so unter dem Motto, gibt es bedarfsgerechte Studienplätze. Die Frage ist, was ist bedarfsgerecht. Also wenn man „bedarfsgerecht“ definiert, bei denjenigen, die sich bewerben, dann mag das bedarfsgerecht sein, aber nicht bei dem, was wir brauchen, denn wenn wir uns angucken, wie die Hebammenversorgung bundesweit ist und wie sie in unserem Land ist, dann werden wir feststellen, dass wir das Schlusslicht bilden. (Zuruf von Harry Glawe, CDU) Und das ist etwas, was uns natürlich herausfordert und wir deshalb die Bedarfsgerechtigkeit an einem anderen Positionspapier messen lassen als an der Frage, gibt es dafür genug Bewerber. Also das ist sicherlich das eine Thema. Deswegen kommen wir zu dem Schluss, dass wir da neue Ausbildungskapazitäten brauchen. Und ich will durchaus eines aufnehmen, Herr Koplin. Sie haben darauf verwiesen, dass natürlich das Problem, durchaus auch ein Versicherungsrisiko für Hebammen besteht, insbesondere dann, wenn wir nicht nur über die Vor- und Nachsorge bei der Geburt reden, sondern genau während der Geburt und insbesondere natürlich dann in hebammengeleiteten Kreißsälen, weil das natürlich noch mal eine besondere Herausforderung durchaus darstellen kann. Das will ich an dieser Stelle gar nicht leugnen. Ich würde Sie trotzdem darum bitten, das Thema nicht so leichtfertig abzutun, also mit Blick auf die Frage, wie schaffen wir es tatsächlich, wirtschaftlich, qualitativ und personell die Situation in diesem Land stabil zu halten. Und ich sage das auch vor dem Hintergrund, dass wir sehen, dass sich Geburtsstationen leise und heimlich in der Vergangenheit einfach verabschiedet haben oder verabschiedet haben wollten. Der Aufschrei in der Bevölkerung war dann in der Regel groß. Aber genau das muss uns dazu veranlassen, konzeptionell vorzudenken und vor allem medizinisch-strategisch vorgedacht zu haben, bevor wir in die Falle und in die Gefahr laufen, rein faktisch Geburtsstationen schließen zu sehen, und wir nicht in der Lage sind, das konzeptionell flächendeckend aufzufangen. Und darum wäre mein Appell, also diese Positionen, die wir hier skizziert haben, durchaus aufzunehmen. Sehr geehrte Frau Ministerin, ich bin durchaus sehr gespannt auf das – Wie haben Sie es damals gesagt? –, auf das Ende des vierten Quartals, wenn der Krankenhausplan tatsächlich dann vorliegt, um zu sehen, wie dann das von Ihnen skizzierte gerade System der gestuften Versorgung in diesem Zusammenhang aussieht. Sie hätten mich ein bisschen weniger auf die Folter spannen können, indem Sie uns das heute skizziert hätten, damit wir wissen, also ne, wie strukturell dann die Zukunft dieses Landes in diesem Bereich aussehen wird. Ich gehe davon aus, dass wir uns dazu dann noch mal an angemessener Stelle verständigen werden in der nächsten Legislaturperiode, hätte aber gehofft, dass Sie meinem Antrag zustimmen würden, um das mit auf den Weg zu nehmen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU und der Gruppe der FDP)

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