landtag-mv.de ↗

Jutta Wegner

GRÜNE 08.05.2026 Sitzungen 8/132

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Kolleginnen und Kollegen! Wer den Ausbau der Windenergie ernst meint, der muss nicht nur neue Flächen ausweisen, der muss auch verhindern, dass genau diese Flächen vorher verloren gehen. Und darum geht es in diesem Antrag. Mecklenburg-Vorpommern muss bis 2032 2,1 Prozent seiner Landesfläche für die Windenergie sichern. Das ist keine unverbindliche Wunschmarke, das ist ein gesetzlicher Auftrag und eine klimapolitische Notwendigkeit. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Gleichzeitig erleben wir aber, dass die meisten Planungsverbände ursprünglich mit dem vollständigen 2,1-Prozent-Ziel gearbeitet haben. Nach der Bundestagswahl und auf Intervention der Landesregierung wurde jedoch vielerorts auf das 1,4-Prozent-Zwischenziel umgeplant. Genau dieses politische Zurückdrehen reißt nun eine gefährliche Lücke in die Planung, denn viele Potenzialflächen für das vollständige 2,1-Prozent-Ziel waren längst identifiziert. Auf dieser Grundlage wurden Planungen begonnen, Gespräche geführt und Investitionen vorbereitet. Wie konkret diese Flächen bereits benannt waren, zeigt der Blick in die Mecklenburgische Seenplatte. Dort enthielt der Planentwurf sogar 46 Vorbehaltsgebiete als Reserve für eine spätere Fortschreibung, also genau Flächen, die vorsorglich für eine spätere Windenergienutzung gesichert und von blockierenden Vorfestlegungen freigehalten werden sollten. Dass die Verbandsversammlung selbst schon diesen niedrigen Schutzstatus abgelehnt hat, zeigt vor allem eines: Selbst die bloße Sicherung von Flächen ist vielen vor Ort politisch schon zu viel, weil sie sich lieber eine offene Angriffsfläche gegen den Windkraftausbau erhalten wollen. Wenn diese Flächen jetzt nicht gesichert werden, dann droht genau das, was wir verhindern müssen, dass in der Zwischenzeit Tatsachen geschaffen werden, und zwar nicht zufällig, sondern mancherorts ganz gezielt. Ich will das sehr deutlich sagen, es geht in diesem Antrag nicht darum, Solarenergie kleinzureden, die brauchen wir selbstverständlich auch, aber moderne Energiepolitik heißt eben nicht, Wind gegen Solar auszuspielen, (Elke-Annette Schmidt, Die Linke: Na, eben!) sondern moderne Energiepolitik heißt, Flächenkonflikte intelligent aufzulösen. (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Wer heute reine Solarparks auf besonders geeigneten Windstandorten zulässt, obwohl diese Flächen morgen für die Erreichung der Windflächenpotenziale gebraucht, ...ziele gebraucht werden, der betreibt keine Energiewende mit System. Und wir reden hier nicht über ein theoretisches Risiko. Solche Planungen gibt es ja bereits. Genau deshalb ist das Problem so akut. Wer hier nicht rechtzeitig sichert, riskiert Fehlplanung. Und am Ende wird es dann noch absurder, dann fehlen die guten, vergleichsweise konfliktarmen Flächen und man muss auf schwierigere Standorte ausweichen. Das schafft mehr Konflikte, mehr Widerstand und mehr Unsicherheit. Genau deshalb braucht es jetzt Vorsorge statt späterem Lamentieren. Die Landesregierung muss die bereits identifizierten Potenzialflächen kurzfristig sichern. Wir haben uns im Antrag bewusst nicht auf ein einziges Instrument festgelegt, sondern zunächst einen Prüfauftrag formuliert, denn entscheidend ist, dass das Land endlich wirksam sichert. Ein mögliches Ergebnis dieser Prüfung könnten etwa Vorbehaltsgebiete im Landesraumentwicklungsprogramm sein. Aber selbst bei solchen naheliegenden Optionen zeigt sich das Problem. Wir haben gerade darüber gesprochen, die Landesregierung kommt schon mit der Fortschreibung des LEP nicht aus dem Quark und verschiebt sie faktisch in die nächste Legislatur. Damit droht ausgerechnet ein mögliches Sicherungsinstrument am Ende gar nicht rechtzeitig zur Verfügung zu stehen. So entsteht weitere Unsicherheit. Umso wichtiger ist es, dass sie den Behörden klar sagt, dass diese Flächen nicht leichtfertig durch konkurrierende Nutzungen blockiert werden dürfen. Und sie muss dafür sorgen, dass die Regionalen Planungsverbände die Sicherung dieses vollständigen Suchraums jetzt angehen. Denkbar wäre, Vorbehaltsgebiete noch in die laufende Planung zu integrieren. Denkbar ist aber auch, die Planung für die 2,1 Prozent jetzt förmlich zu beginnen. Und wenn dafür eine Änderung des Landesplanungsgesetzes nötig ist, dann muss die Landesregierung auch das vorbereiten. Paragraf 9a setzt den Rahmen klar: Spätestens 2032 müssen die 2,1 Prozent erreicht sein. Aber es geht nicht nur um den Endtermin. Es geht darum, die dafür nötigen Flächen rechtzeitig zu sichern. Deshalb muss auch die Planung rechtzeitig beginnen. Genau deshalb haben wir GRÜNE immer gesagt, 2,1 Prozent in einem Schritt ist für alle Beteiligten der bessere Weg. Dann hätte man sich viele dieser planerischen Krücken von vornherein sparen können. Flächen wären frühzeitig gesichert, Konflikte nicht bis 2032 künstlich verlängert und auch der Netzausbau verlässlicher planbar gewesen. (Thore Stein, AfD: Tatsachen geschaffen über die Köpfe der Menschen hinweg.) Wer das Ziel ernst meint, darf die eigentliche Planung nicht auf später verschieben. Und genau an diesem Punkt zeigt sich, worum es in der Sache eigentlich geht. Wer die Energiewende will, muss die Flächen dafür sichern, und zwar frühzeitig. Unser Antrag ist deshalb kein Antrag gegen Solar, er ist ein Antrag gegen die Verhinderungsplanung, denn reine Solarparks gehören im Außenbereich faktisch zu den wenigen Planungen, mit denen sich geeignete Windflächen wirksam blockieren lassen. Deshalb schlagen wir heute etwas sehr Konkretes vor: jetzt handeln, rechtssicher handeln und den vollständigen Suchraum für 2,1 Prozent erreichbar halten. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Stimmen Sie unserem Antrag zu! (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Alle Reden von Jutta Wegner Protokoll ↗