Dr. Wolfgang Blank
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Moin! Als wind- und sonnenreiches Küstenland hat Mecklenburg-Vorpommern beste Voraussetzungen, um durch lokal produzierte erneuerbare Energien Wertschöpfung und zukunftsfeste Arbeitsplätze vor Ort zu schaffen. Der Ausbau der Erneuerbaren trägt zur lokalen und regionalen Wirtschaftsentwicklung bei und wird auch angesichts der aktuellen geopolitischen Entwicklungen nicht nur zu einem immer bedeutenderen Wirtschaftsfaktor für unser Land, sondern trägt auch zur Versorgungssicherheit bis hin zur Preisstabilität bei. Mit dem neuen BüGem sollen die Regionen, konkret damit Bürger und Gemeinden in den Regionen, noch stärker von der Windenergie profitieren. Für die notwendigen Investitionsentscheidungen wird ein planungssicherer rechtlicher Rahmen benötigt. Die Flächenziele für die Windenergie an Land sind bundesgesetzlich vorgegeben, das wurde genannt. Die Landesregierung steuert die Umsetzung der Flächenziele über landesweit einheitliche, verbindliche Kriterien, die im Sinne des schutzgutverträglichen Ausbaus festgelegt wurden. Hier zählen unter anderem Mindestabstände zu Siedlungen und naturschutzfachliche Schutzabstände zu diesen Kriterien. Der Bundesgesetzgeber hat den Ländern ausdrücklich offengelassen, auf welchem Weg die Flächenziele erfüllt werden, ob in einem Schritt oder in einem zweistufigen Verfahren. Auch die Landesregierung hat den Regionalen Planungsverbänden, die in Mecklenburg-Vorpommern für die Windenergieflächenausweisung in den Planungsregionen zuständig sind, diese Entscheidung selbst überlassen, und diese haben sich für ein zweistufiges Verfahren entschieden. In allen vier Planungsregionen sind diese auf dem Weg. In der Planungsregion Westmecklenburg wurde die Fortschreibung des Kapitels Energie des Regionalen Raumentwicklungsprogrammes zum Jahresende 2025 abgeschlossen. Die entsprechende Landesverordnung über die Rechtsverbindlichkeit der Teilfortschreibung ist seit dem 5. Dezember 2025 in Kraft. Das erste Flächenziel von 1,4 Prozent ist hierbei bereits erreicht. In den Planungsregionen Rostock und Mecklenburgische Seenplatte wurden die Beteiligungsverfahren zu den Planentwürfen im vergangenen Jahr durchgeführt und werden derzeit noch ausgewertet. In der Planungsregion Vorpommern hat das entsprechende Beteiligungsverfahren am 1. April begonnen. Die im Antrag beschriebenen Flächenkonkurrenzen, unter anderem mit Projekten für Photovoltaikanlagen, sind den Regionalen Planungsverbänden und der Landesregierung durchaus bewusst. Daher sind sowohl die Regionalen Planungsverbände als auch die Landesregierung im Rahmen der Fortschreibung dabei, den weiteren Ausbau der Solarenergie raumordnerisch zu steuern. Eine vorsorgliche Sperrung entsprechender Flächen, die für den weiteren zukünftigen Windenergieausbau in Betracht kommen, ist mit erheblichen rechtlichen Fragen verbunden. Aus Sicht der Landesregierung würde sie außerdem den bewusst durch die Regionalen Planungsverbände getroffenen Entscheidungen zuwiderlaufen, sich mit der gewählten zweistufigen Vorgehensweise genügend Flexibilität zu bewahren, um zukünftige Entwicklungen vor Ort zu berücksichtigen. Insbesondere ist beabsichtigt, die mittlerweile vielerorts laufenden Planungen der Gemeinden zur Gestaltung ihrer eigenen nachhaltigen Energieversorgung in die Regionalplanung einzubeziehen. Unterstützenswert ist das Anliegen, Flächenkonkurrenzen verstärkt durch Synergien und kombinierte oder parallele Flächennutzungen aufzulösen. Gerade Windenergie- und Photovoltaikprojekte ergänzen sich im Tages- und Jahresverlauf gut und entsprechende Hybridprojekte tragen daher zu einer gleichmäßigeren Auslastung und Belastung der Netze bei. Die Landesregierung verfolgt diesen Ansatz bereits, indem sie im Landesplanungsgesetz ausdrücklich solche Kombinutzungen vorsieht, sofern in den Windenergiegebieten jederzeit der Vorrang der Windenergienutzung sichergestellt ist. Anderenfalls würde deren Anrechenbarkeit nach dem Windenergieflächenbedarfsgesetz verloren gehen. Mögliche Instrumente hierfür werden bereits im Landesplanungsgesetz benannt. Ein weiterer geregelter, räumlich gesteuerter Ausbau durch Windenergieflächenplanung ist aus Sicht der Landesregierung entscheidend für die gesellschaftliche Akzeptanz. Die Landesregierung wird die Regionalen Planungsverbände in diesem Prozess, dem zweistufigen Prozess, weiterhin unterstützen. – Ganz herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Die Linke)
