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Sandy van Baal

fraktionslos 08.05.2026 Sitzungen 8/132

Frau Präsidentin! Guten Morgen, liebe Kolleginnen und Kollegen! (Unruhe bei Thore Stein, AfD, und David Wulff, FDP) Ich habe mal versucht, an den Antrag ein bisschen sachlich heranzugehen, was ja so meine Art ist. (allgemeine Unruhe – Glocke der Präsidentin) Also die Forderung nach Transparenz ist aus meiner Sicht laut Antrag erst mal richtig. (Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) Und auch die Forderung, Alternativen zu prüfen, wäre erst mal okay für mich. Sorgfaltspflicht, würde ich mal so sagen. (Unruhe bei Thore Stein, AfD, und David Wulff, FDP) Aber ich sehe auch etliche Punkte kritisch in dem Antrag. Und das wurde hier auch schon gesagt, der Antrag vermischt sachlich legitime Fragen mit politischer Rahmung, die aus meiner Sicht problematisch ist. Die implizierte Logik lautet, die Ukraine hat die Pipelines gesprengt, also darf man der Ukraine nicht helfen, nichts geben. Das ist ein politisches Narrativ, kein Argument. Und eines will ich hier auch sagen, solange die Täterschaft nicht gerichtlich festgestellt ist, (Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) vergiftet diese Verknüpfung auch hier die sachliche Debatte. (Zuruf von Stephan J. Reuken, AfD) Und sie dient erkennbar einem anderen Zweck als dem Schutz vom Standort Lubmin. Außerdem, das wurde hier auch schon gesagt, der Antrag fordert staatliche Interventionen, um eine Unternehmensentscheidung zu stoppen. Das ist mir too much, wirklich. Und aus meiner Sicht müsste man sagen, der Bund sollte als Mehrheitsgesellschafter Transparenz herstellen – Herr Wulff hat es erwähnt, die Kommunikation war mal wieder grottenschlecht – und eventuell auch Alternativen offenlegen, aber nicht per politischem Druck den Markt übersteuern. Rein sachlich aus meiner Sicht unterstützenswert sind die Punkte 2 und 3 in Ihrem Forderungsteil, nicht unterstützenswert ist die Verknüpfung mit der Pipelinesprengung. Wer diesen Antrag kommentierend begleitet, sollte die sachlichen Kernforderungen von der geopolitischen Rahmung explizit trennen. Und leider, Frau Federau, leider, ich habe mir den Antrag wirklich durchgelesen, darauf ist auch das Redeskript basierend. Und dann Ihre Einbringung, wirklich, es gibt einen dringenden Tatverdacht und Beschuldigte und U-Haft, aber noch kein Hauptverfahren, geschweige denn ein Urteil. Der BGH-Beschluss ist eine Haftentscheidung, kein Schuldspruch. Das will ich hier wirklich noch mal sagen. Und für die Debatte um diesen Lubmin-Antrag ergibt sich daraus für mich, der Verweis im Antrag auf ukrainische Täterschaft mit „höchstwahrscheinlich“ ist faktisch nicht falsch, der BGH geht auch in dieselbe Richtung, aber es bleibt ein Verdacht, kein festgestelltes Recht. Das ist mir hier noch mal wichtig zu sagen, wer das im Landtag sachlich argumentiert, sollte diese Unterscheidung explizit machen. Ich hätte mich fast enthalten, aber Ihre Einbringung hat wieder gezeigt, worum es Ihnen wirklich geht. Vielleicht kann es ja noch mal jemand klarstellen. Ich werde ablehnen. – Vielen Dank!

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