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Plenarprotokoll 8/5

16.12.2021 · 284 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗

Beteiligte Fraktionen: CDU (36)SPD (21)AfD (17)FDP (15)Die Linke (15)GRÜNE (13)

Birgit Hesse

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich begrüße Sie zur 5. Sitzung des Landtages. Ich stelle fest, dass der Landtag ordnungsgemäß einberufen wurde und beschlussfähig ist. Die Sitzung ist eröffnet. Die Tagesordnung der heutigen Sitzung liegt Ihnen vor. Bevor wir in die Tagesordnung eintreten, habe ich noch eine schöne Aufgabe. Ich möchte unserem Kollegen Hannes Damm ganz herzlich zu seinem heutigen Geburtstag gratulieren. Herzlichen Glückwunsch! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, AfD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 9 : Befragung der Landesregierung. Befragung der Landesregierung – Drucksache 8/130 – Meine Damen und Herren, die von den Abgeordneten gemäß Paragraf 65 unserer Geschäftsordnung eingereichten Themen sind der Drucksache 8/130 zu entnehmen. Laut unserer Geschäftsordnung ist für jede Frage eine Nachfrage zulässig. Die Fragen sollten nicht länger als zwei Minuten dauern und kurze Antworten ermöglichen. Ich rufe auf den Geschäftsbereich der Ministerpräsidentin. Hierzu bitte ich den Abgeordneten Marc Reinhardt, Fraktion der CDU, die Frage 1 zum Thema Nummer 1 zu stellen.

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Marc Reinhardt CDU

Sehr geehrte Frau Ministerpräsidentin! In einem Interview, das der Staatssekretär für Vorpommern und das östliche Mecklenburg dem „Nordkurier“ gegeben hat und am 11. Dezember veröffentlicht wurde, erklärte Herr Miraß, dass die Gebiete im östlichen Mecklenburg, für die er zuständig ist, sich an der Gebietskategorie der ländlichen Gestaltungsräume orientieren. Konkret seien es die Gebiete der ländlichen Gestaltungsräume, die direkt an Vorpommern angrenzen. Dies seien Regionen mit schwierigen Rahmenbedingungen, wie etwa Malchin, Demmin, Altentreptow, Woldegk, die Feldberger Seenlandschaft oder auch Gnoien im Landkreis Rostock. Ebenso erklärte Herr Miraß, schwierige wirtschaftliche Rahmenbedingungen brächten es mit sich, dass es an dem gewachsenen Mittelstand fehle, der das bürgerschaftliche Engagement in Kultur, Sport oder im sozialen Bereich unterstützen könne. Hier könne ein umbenannter Vorpommern-Fonds unbürokratisch helfen. Ich frage daher die Landesregierung: Welche Kriterien, anhand der seinerzeit die Definition der ländlichen Gestaltungsräume vorgenommen wurden, rechtfertigen heute die Abgrenzung zwischen den Gemeindegebieten im östlichen Mecklenburg, die einer besonderen Unterstützung durch den Staatssekretär für Vorpommern und das östliche Mecklenburg bedürfen, und denen, die nicht in seine Zuständigkeit fallen?

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Manuela Schwesig

Ja, vielen Dank, Herr Abgeordneter Reinhardt, für die Frage, weil sie mir auch ermöglicht, noch mal etwas grundsätzlich zu sagen zu dem Thema „Staatssekretär für Vorpommern und östliches Mecklenburg“, wie sind wir dahingekommen und wie hat sich das entwickelt und was sind auch die Kriterien dafür. Zunächst, wie Sie wissen, hat sich die Große Koalition in der letzten Legislaturperiode entschieden, einen Staatssekretär für Vorpommern einzusetzen. Die Idee kommt eigentlich aus dem Sachverhalt heraus, dass wir ja in Gesamtdeutschland noch strukturelle Unterschiede zwischen Ost und West feststellen. Dafür setzen wir uns immer wieder ein, dass diese innere Einheit auch geschlossen wird in sozialen Fragen, in wirtschaftlichen Fragen. Und wenn man auf unser Land schaut, kann man auf den ersten Blick ganz grob sagen, dass es auch einen Unterschied gibt zwischen der wirtschaftlichen und strukturellen Entwicklung von Mecklenburg und der von Vorpommern. Große Teile Mecklenburgs gehören zur Metropolregion Hamburg und in Vorpommern große Teile zur Metropolregion Stettin. Und deshalb gab es in der letzten Legislaturperiode zum Anfang den Vorschlag, sich stärker auf Vorpommern strukturell zu konzentrieren, um auch in unserem Land für diese innere Einheit Sorge zu tragen. Dafür haben wir einen Vorpommern-Staatssekretär eingesetzt, nicht nur den Staatssekretär, sondern einen Vorpommern-Fonds, einen Vorpommern-Rat, und wir haben sehr eng zusammengearbeitet. Und ich will die Gelegenheit nutzen, hier noch mal dem ehemaligen Staatssekretär für Vorpommern, Patrick Dahlemann, für die großartige Arbeit, aber auch allen Beteiligten im Vorpommern-Rat zu danken. Gleichzeitig gab es immer wieder die Debatte, warum eigentlich nur Vorpommern. Was ist, ich sag mal, mit der Mitte des Landes, mit dem östlichen Mecklenburg, wo wir ähnliche strukturelle Voraussetzungen haben wie in Vorpommern? Diese Frage kam immer wieder von der kommunalen Ebene, aber auch hier aus dem Parlament. Ich darf dran erinnern, dass der Abgeordnete Thomas Krüger das immer zum Thema gemacht hat. Und deswegen haben wir gerne diesen Vorschlag aus Parlament, aber auch aus kommunaler Ebene aufgenommen. Jetzt ging es aber darum, wie ist da wieder die Abgrenzung. Und hier haben wir uns für eine Abgrenzung entschieden, die ja schon Kriterien hat, die wir zusammen entwickelt haben in der letzten Legislaturperiode. In der letzten Legislaturperiode wurden Kriterien für die ländlichen Gestaltungsräume entwickelt. Da spielt zum Beispiel die Bevölkerungsstruktur eine Rolle, aber auch Wirtschaftsstrukturen. Und diese Kriterien, die es schon gibt für die ländlichen Gestaltungsräume, haben wir jetzt hier angesetzt, weil sonst haben wir am Ende einen Staatssekretär, der für alles zuständig ist, und dann hat man wieder keine Fokussierung. Ich räume aber ein, dass es immer wieder die Frage ist, wo grenzt man ab. Und klar ist auch, dass jede Unterstützung ja nicht nur punktuell in dem Ort wirken soll, sondern eine Ausstrahlungskraft für die Region haben soll. Und deswegen lade ich dazu ein, dass wir erst mal so starten, mit diesen ländlichen Gestaltungsräumen, die direkt an Vorpommern angrenzen. Sie haben selber einige erwähnt. Dazu gehören Woldegk, Gnoien, Malchin, Friedland, die Feldberger Seenlandschaft. Und wir sollten uns jetzt auf diese Arbeit konzentrieren, schauen, wie wir gemeinsam die Region voranbringen, und dann sehen, ob es weitere Handlungsbedarfe gibt. Ich bedanke mich ganz herzlich bei Heiko Miraß, der dort verwurzelt ist in der Region, dass er nicht jetzt nur Staatssekretär für Vorpommern, sondern fürs östliche Mecklenburg ist. Und ich bin ganz sicher, dass der Staatssekretär – weiter in der Staatskanzlei angesiedelt – gerne mit allen Abgeordneten, die aus der Region kommen und für die Region da sein wollen, zusammenarbeitet. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Frau Ministerpräsidentin! Herr Reinhardt, möchten Sie eine Nachfrage stellen?

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Marc Reinhardt CDU

Ja, …

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Birgit Hesse

Bitte schön!

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Marc Reinhardt CDU

… das möchte ich. Vielen Dank, Frau Ministerpräsidentin! Dann werden wir doch zum Schluss noch einmal konkret. Ganz konkret meine Frage: Was unterscheidet die Gemeinden im Amt Malchin am Kummerower See, die nach dieser Definition ja jetzt alle förderfähig sind, von den Gemeinden im Amt Stavenhagen, die nach dieser Definition nicht förderfähig sind und die mit Grammentin und Zettemin zwei Gemeinden haben, die nachweislich Vorpommern sind, jetzt aber nach der neuen Definition scheinbar nicht mehr förderfähig sind?

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Manuela Schwesig

Herr Reinhardt, Sie haben ja immer Abgrenzungsprobleme. Die gab es übrigens schon in der letzten Legislaturperiode, als wir uns für ländliche Gestaltungsräume entschieden haben. Diese Abgrenzung ist nie eine Abgrenzung gegen die anderen Orte, sie ist immer eine Entscheidung, auf welche Region konzentriere ich mich. Und ich habe ja eben die Brücke gebaut, dass wir zunächst jetzt starten sollten und uns anschauen sollten, wie kommen wir da weiter, und dann ist es ja immer eine offene Diskussion, werden weitere einbezogen. Aber als verantwortliche Abgeordnete der letzten Regierungskoalition haben Sie ja auch mitgetragen, dass wir uns eben für ländliche Gestaltungsräume entschieden haben, wo es genau die gleiche Debatte gab: Warum sind die jetzt ländliche Gestaltungsräume und wir nicht? Die Debatte gibt es ja immer im Land. Ich sehe es auch manchmal ein bisschen mit Sorge, weil es immer darum geht, wenn wir für die einen was tun, dass sofort die anderen sagen, warum nicht für uns. Aber wenn wir zusammenhalten, dann müssen wir schon sagen, wir fangen mal bei den einen an. Und für die Kriterien haben wir uns zusammen in der letzten Legislaturperiode entschieden. Und ich habe ja gestern in der Regierungserklärung gesagt, ich finde, wir haben vieles gut gemacht in der letzten Legislatur, und deswegen sollte man auch auf vieles, was in der letzten Legislatur war, aufbauen. Das heißt aber nicht, dass man sich nicht diese Fragen auch für die Perspektive anschauen kann. Und da bin ich sicher, dass der Staatssekretär für Vorpommern offen ist. Aber wir müssen jetzt loslegen und deswegen auf bewährte Kriterien schauen. Und als Ministerpräsidentin darf ich zusichern, so, wie in der Vergangenheit für mich die Arbeit des Staatssekretärs für Vorpommern in der Staatskanzlei sehr wichtig war und ich sie selber ganz persönlich unterstützt habe, möchte ich es jetzt auch für den erweiterten Bereich. Das ist ein weiterer Schritt, und das sehe ich auch als meine Aufgabe als Ministerpräsidentin an und freue mich, wenn ich dann auch viel vor Ort sein kann, wenn Corona das wieder zulässt. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Frau Ministerpräsidentin! Ich rufe auf den Geschäftsbereich des Ministers für Inneres, Bau und Digitalisierung. Hierzu bitte ich den Abgeordneten Jan-Phillip Tadsen, Fraktion der AfD, die Frage zum Thema Nummer 2 zu stellen.

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Jan-Phillip Tadsen AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Herr Pegel, wie bewerten Sie den Erfolg der Grenzschutzmaßnahmen Polens, die, wie die „Deutsche Presseagentur“ ja gestern berichtet hat, zu einer sehr deutlichen Senkung der illegalen Grenzübertritte an der deutsch-polnischen Grenze geführt haben?

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Christian Pegel

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sie stellen mir eine Frage, die nach dem Grundgesetz ausdrücklich der Bundesregierung vorbehalten ist, wie ich außenpolitische Sachverhalte bewerte. Ich kann Ihnen sagen, dass wir auf eine Grenze des Landes Mecklenburg-Vorpommern nach Polen schauen, und an der stellen wir seit mehreren Wochen deutlich geringere Zugangszahlen fest. Die Bundespolizei stellt sie fest, wir können sie dann nur zur Kenntnis nehmen. Vor dem Hintergrund ist offenbar das gesamte europäische Handeln an der Stelle wirkungsvoll. Wir werden nachher noch intensiver diskutieren über die Europäische Union. Auch die Bundesrepublik Deutschland, die Vereinigten Staaten haben geholfen. Alle Beteiligten haben sehr viel Druck auf die weißrussische Regierung ausgeübt, die hier, nach dem, was ich medialen Lagen entnehme, versucht hat, mit einem gewissen Flüchtlingsstrom Druck auf die Europäische Union auszuüben. Man hat erstens Fluggesellschaften deutlich mit Sanktionen bedroht und belegt. Das hat zu erheblicher Flugreduktion geführt, man hat die Grenzkontrollen entsprechend verstärkt, die Europäische Union hat Frontex-Unterstützung angeboten. Nach meinem Eindruck ist das gesamteuropäische Auftreten an der Stelle erfolgreich.

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Birgit Hesse

Herr Abgeordneter, möchten Sie eine Nachfrage stellen? (Zustimmung) Bitte schön!

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Jan-Phillip Tadsen AfD

Ja, Herr Pegel, vielen Dank für diese Antwort! Sie haben ja jetzt doch trotz der Grundgesetzsituation eine Antwort gegeben. Ich möchte Sie dazu noch vertiefend fragen: Ist denn für Sie der Bau von physischen Grenzbarrieren an der polnisch-weißrussischen Grenze ein legitimes Mittel, um den EU-Außengrenzschutz durchzuführen?

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Christian Pegel

Ich habe eben ausdrücklich auf die mecklenburg-vorpommersch-polnische Grenze Bezug genommen. An der zumindest würde uns das europäische Recht nachvollziehbarerweise solch einen Bau nicht gestatten. Alle anderen Dinge würden wir tatsächlich im Bundestag diskutieren müssen, dessen Mitglied ich zurzeit nicht bin. (Heiterkeit bei Sebastian Ehlers, CDU: Zurzeit nicht! – Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Minister! (Beifall vonseiten der Fraktion der SPD) Ich bitte nun die Abgeordnete Ann Christin von Allwörden, Fraktion der CDU, die Fragen zum Thema Nummer 3 und dann auch bitte in der Folge zum Thema Nummer 4 zu stellen. (Sebastian Ehlers, CDU: Zurzeit nicht!)

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Ann Christin von Allwörden CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Guten Morgen, Herr Minister! Zu meiner Frage Nummer 3 erst mal, ne?! In der Presse wurde mehrfach auch aus unserem Bundesland und aus anderen Bundesländern berichtet, dass eine Anzahl von Polizeibeschäftigten einen unvollständigen oder gar keinen Impfschutz gegen das Covid-19-Virus hat. Teilweise würden ungeimpfte Polizeibeamte die Einhaltung der 2G-Regeln überprüfen. Das Innenministerium in M-V wisse nicht, wie viele seiner Polizeibeschäftigten geimpft seien. Geimpfte und ungeimpfte Beamte müssen wegen des Personalmangels zusammenarbeiten, auch beim Dienst in Fahrzeugen und bei Einsätzen mit Personenkontakt. Gibt es ein zentrales Impfmanagement für die Polizeibeamten in Mecklenburg-Vorpommern? Und wie wird mit ungeimpften Beamten im Hinblick auf den Schutz der Kollegen und der Bevölkerung umgegangen?

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Christian Pegel

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Sehr geehrte Frau von Allwörden! Das Impfmanagement würde ich gern trennen von der Frage, ob wir Kenntnis über den Impfstatus eines jeden Beteiligten haben. Es gibt ein zentrales Impfmanagement, das im März dieses Jahres zwar eingerichtet worden ist, um den Kolleginnen und Kollegen eine sehr schnelle und sehr umfangreiche Impfung anzubieten. Das ist damals gemeinsam mit den Kreisen organisiert worden. Deutlich über 80 Prozent der Kolleginnen und Kollegen im Polizeidienst haben damals die Erst- und Zweitimpfung über dieses zentralisierte System genossen und genommen. Daneben hat im Übrigen eine Vielzahl von Kolleginnen und Kollegen das auch privat veranlasst, sodass wir keine genaue Kenntnis haben. Wir haben nur eine einzige Zahl, die liegt knapp über 80 Prozent aus dem damaligen Zeitpunkt. Uns ist aber aus datenschutzrechtlichen Gründen auch als Dienstherr oder Dienstherrin nicht gestattet, die Daten einzeln abzufragen. Was wir haben, ist mit der bundesgesetzlichen Bestimmung im Infektionsschutzgesetz ein Zugangssystem, dass ich nur gegen Nachweis einer Impfung oder eines Genesenennachweises – im Übrigen, wie das die Ministerien und die sonstigen Landesbehörden auch haben – Zutritt habe, anderenfalls in die tägliche Testung muss. Auch das ist in den jeweiligen Polizeibehörden sichergestellt. Nach dem, was wir aber von den einzelnen Polizeiführenden vor Ort, gerade aus den Erkenntnissen dieser 3G-Zugangsbeschränkung, haben, deutet das darauf hin, dass wir weit über 90 Prozent im Durchschnitt liegen und in manchen Behördeneinheiten sogar an die 100 Prozent rangehen. Sie sind also bei den Nichtgeimpften vermutlich weitgehend bei denen, die aus gesundheitlichen Gründen verzichten müssen und nicht verzichten wollen, aber wir sind in einer Impfquote, die sicherlich deutlich über dem Bevölkerungsdurchschnitt liegt von dem, was wir momentan wahrnehmen können. Das gilt im Übrigen auch für das Innenministerium, wo wir weit über 90 Prozent liegen.

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Birgit Hesse

Frau Abgeordnete, möchten Sie eine Nachfrage stellen?

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Ann Christin von Allwörden CDU

Ja.

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Birgit Hesse

Bitte schön!

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Ann Christin von Allwörden CDU

Herzlichen Dank, Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister, halten Sie dann eine Impfpflicht für Polizeibeamte für verzichtbar?

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Christian Pegel

Die Impfpflicht für Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte wäre ja, wenn, eine, die bundesweit eingeführt wird. Und die Presselage, auf die Sie abstellen, ist ja nicht entstanden, weil hier im Bundesland Irritationen entstanden sind, sondern andere Bundesländer offenbar da Irritationen ausgelöst haben, wo deutlich größere Teile des Polizeivollzugsdienstes nicht geimpft zu sein scheinen. Ich kann das nur den medialen Lagen entnehmen. Und uns würde zumindest so eine Impfpflicht keine Schwierigkeiten bereiten, weil die Kolleginnen und Kollegen darauf mit ihren Impfnachweisen optimal vorbereitet wären. Wenn der Bund sich entscheidet, scheint mir die Motivation, wenn, in den anderen Ländern zu liegen.

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Ann Christin von Allwörden CDU

Herzlichen Dank!

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Birgit Hesse

Frau Abgeordnete, würden Sie bitte gleich die nächste Frage dann stellen?

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Ann Christin von Allwörden CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin, das mache ich gern. Sehr geehrter Herr Minister, das Innenministerium hat zuletzt am 26. November 2021 eine Empfehlung zum Dienstbetrieb in Feuerwehren und im Katastrophenschutz herausgegeben. Danach sind ausschließlich die aktuellen rechtlichen Regelungen der Corona-Landesverordnung zu beachten. Der Erlass des Gesundheitsministeriums zur MV-Corona-Ampel in der jeweiligen gültigen Fassung ist zu beachten. Ziel soll es sein, den Ausbildungs-, Übungs- und Einsatzbetrieb unter Einhaltung der Corona-Schutzmaßnahmen aufrechtzuerhalten. Vor jedem Ausbildungs- und Übungsbetrieb ist zu überprüfen, ob sich die Rechtslage geändert hat. Geht die Landesregierung davon aus, dass unter diesen Bedingungen der Ausbildungs-, Übungs- und Einsatzbetrieb der freiwilligen Feuerwehren im notwendigen Maß aufrechterhalten werden kann? Und welche Hilfestellung außer der Empfehlung zum Dienstbetrieb wird den freiwilligen Feuerwehren im Land gegeben?

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Christian Pegel

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wir haben in der Tat Ende November mit einer neuen Empfehlung reagiert, die weitgehend das von Ihnen Wiedergegebene abbildet. Sie hat allerdings eine wichtige Ergänzung, sie verweist nämlich darauf, dass empfohlen wird, die von den für die Katastrophen- und Brandschutzbekämpfung betrauten Schulen verwendeten Vorschriften ebenfalls zur Anwendung zu bringen. Das ist hier vor allen Dingen die Schule in Malchow, die gewisse Grundregeln getroffen hat, sodass die Feuerwehren die ganz gut kennen. Zweitens. Gerade, weil wir den Dienstbetrieb absichern wollten, ist diese Veränderung ergangen, denn sie hob zugleich eine Entscheidung, eine gleiche Empfehlung vom 23. Dezember 2012 auf, die damals ausschließlich auf die Inzidenz abgestellt hat und bereits ab einer Inzidenz von 100 den Dienstbetrieb untersagt hat, von Katastrophenfällen und Löscheinsätzen abgesehen, sodass faktisch der gesamte Übungsbetrieb eingestellt werden musste ab einer Inzidenz von 100. Da wir zwischenzeitlich völlig andere Maßstäbe setzen, auch in der Gesamtbetrachtung der Corona-Ampeln und der Inzidenzen – wir legen vor allen Dingen Wert auf Hospitalisierung –, haben wir die damalige sehr strikte Regelung, die längst dazu führen würde, um Ihre Frage aufzugreifen, dass heute keine einzige Feuerwehr in diesem Lande mehr noch Übungsbetrieb oder Ähnliches vornehmen könnte, wir haben die aufgehoben, um genau das unter den neuen Maßgaben zu ermöglichen, und das, was wir in der Gesellschaft auch an Weiterentwicklungen vorgenommen haben, eben auch in die Feuerwehr hineinzugeben. Die Malchower Feuerwehrschule verwendet eine 2G-Regelung, die wir für Übungsabende und Ähnliches in gleicher Weise weiterempfohlen haben, aber genau, wie Sie berichtet haben, abstellend auf die jeweils wochenaktuellen Hinweise aus den jeweiligen Landkreisen. Aber der Versuch war genau, Übungsbetrieb mehr zu ermöglichen als bisher. 100 als Grundinzidenz für ein Verbot jeglicher Tätigkeit führte schon seit Wochen dazu, dass eigentlich nichts mehr hätte passieren können. Wir haben also umgekehrt gerade Möglichkeiten wieder eröffnet.

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Birgit Hesse

Frau Abgeordnete, möchten Sie noch eine Nachfrage stellen?

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Ann Christin von Allwörden CDU

Ich habe keine Nachfrage. Danke schön!

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Birgit Hesse

Vielen herzlichen Dank! Dann bitte ich jetzt den Abgeordneten Daniel Peters, Fraktion der CDU, die Frage zum Thema Nummer 5 zu stellen.

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Daniel Peters CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Mit großer Sorge beobachten die Menschen in unserem Land, dass ihre kommunale Verwaltung durch Angriffe auf deren IT-Systeme lahmgelegt wird. Sie kennen die Beispiele in Schwerin, Ludwigslust-Parchim, wo wochenlang ja fast nur noch mit Zettel und Stift gearbeitet werden konnte. Und solche Angriffe bedeuten natürlich auch Einschränkungen für die Bürgerinnen und Bürger, die beispielsweise ihr Auto nicht mehr anmelden oder den Personalausweis nicht mehr verlängern können. Ich frage daher: Haben Sie in Ihrer Verantwortung als Minister für Digitalisierung in der Vergangenheit ausreichend Maßnahmen ergriffen, um die Kommunen bei der Herstellung eines angemessenen IT-Sicherheitsniveaus zu unterstützen?

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Christian Pegel

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich lade den Landtag ein, diese Frage mir gegenüber gerne kritisch zu erörtern, vor allen Dingen bei der Frage, was dieser Landtag in den Haushalten abgebildet hat, denn das gehört bei der Frage dazu. Wir sind im originären Bereich der kommunalen Selbstverwaltungshoheit, die Kommunen entscheiden also selbstständig, wie sie damit umgehen. Was sie vom Land seit 2016/17 intensiv bekommen, ist eine Einbindung in unsere eigenen Notfallsysteme. Es gibt ein Notfallteam, das für unsere eigene Landesverwaltung mit dem Angebot an die kommunale Seite, eingebunden zu werden, Wirkung zeitigt. Das ist das CERT, nennen Sie es einfach Computer-Notfall-Team. Wenn was geschieht, ist das eine quasi katastrophenschutzgremiumsähnliche Struktur, die dann sehr schnell reagieren kann und die jeweiligen Beteiligten einbezieht – im Übrigen mit Fachleuten sowohl aus dem BSI, das ist die Bundessicherheitsbehörde, um das mal ein bisschen salopp zu übersetzen, plus die eigenen Kolleginnen und Kollegen –, dann zu helfen und tätig zu werden, was im Übrigen bei der KSM, der von Ihnen angesprochenen kommunalen Einheit, geschehen ist. Zweitens. Ich werbe sehr dafür, dass Sie die vielen anderen Millionen Angriffe, die im Übrigen auch die KSM erfolgreich abgewehrt hat, und die passieren pro Jahr auf alle Systeme, mitsehen. Also Ihre Besorgnis, die Sie ausdrücken, teile ich, wir haben zunehmend mehr Angriffe, aber wir werden auch zur Kenntnis nehmen müssen, dass eine Vielzahl von Angriffen erfolgreich abgewehrt wird. Im Regelfall spielt, wenn man dann tiefer in die Entstehung solcher Angriffe schaut, an irgendeiner Stelle der Faktor Mensch eine zentrale Rolle. So scheint es sich auch bei den Dingen, die wir in diesem Jahr bundesweit erlebt haben, in der Regel abzubilden, dass es immer um zwei Dinge geht, zum einen die Sicherheit anzubieten, das tun wir über das CERT. Wir würden mit einem weitergehenden Konzept auch in den nächsten Jahren auf Sie zukommen wollen, auch als Landtag, weil wir glauben, dass wir der kommunalen Familie was anbieten müssen, aber es wird aufseiten der kommunalen Familie ein Einverständnis brauchen zu sagen, wir zentralisieren das. Das wird nicht jede Einrichtung für sich bereithalten können. Da ist im Übrigen die KSM schon ein tolles Beispiel, das ist schon die Zentralisierung von einer Landeshauptstadt und einem Landkreis und mehreren Städten, eigentlich das, was wir wollen, größere Einheiten zu bilden als Rechenzentrum, in denen dann eben solche Sicherheitsstrukturen auch besser abgebildet werden können, weil wir glauben, dass wir eine landesweite zentrale Einheit bräuchten. Da muss man aber mit der kommunalen Familie übereinkommen, wie man es finanziert, oder man muss als Land sagen, wir gehen in die Lücke. Was wir als Land tun, ist, immer dann, wenn die unsere Strukturen nutzen, gibt es klare Maßgaben, wie in den Strukturen zu verfahren ist. Um mal ein Gefühl zu geben, das große Datennetz, in dem die Kommunen sich bewegen und mit dem Bund kommunizieren, um zum Beispiel Bundespersonalausweise zu beantragen, oder mit uns, da gibt es klare Regeln und ab unserer Pforte müssen die eingehalten werden, im eigenen Beritt ist die Selbstständigkeit aber aufgrund der kommunalen Verwaltungshoheit größer. Wir glauben auch, dass man zumindest mit Angeboten noch stärker reingehen muss. Das tun wir schon, mit Fortbildung und dem CERT, aber wir würden das gern noch verstärken und freuen uns dann auf die gemeinsame Unterstützung. Noch mal, da wird die kommunale Familie „Konnexität“ rufen, was ich nicht ganz fair und gerecht finde, aber das sei so, wir werden also ein bisschen darüber nachdenken müssen, ob der Landesfinanzgeber helfen will.

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Birgit Hesse

Herr Abgeordneter, möchten Sie eine Nachfrage stellen?

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Daniel Peters CDU

Ja, sehr gern.

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Birgit Hesse

Bitte schön!

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Daniel Peters CDU

Frau Präsidentin! Dann werde ich gleich mal konkret fragen, weil in Rostock ist es beispielsweise so, dass man mit Anhängen von E-Mails gar nicht mehr die Verwaltung erreichen kann, also kein PDF-Dokument, kein Word-Dokument, das wird sozusagen im Vorfeld alles ausgesiebt und erreicht sozusagen die entsprechenden Verwaltungsstellen gar nicht. Dagegen gäbe es sozusagen auch Software-Möglichkeiten, sogenanntes Sandboxing, die sozusagen, wo die E-Mails erst mal in einer abgeschotteten virtuellen Umgebung zusammengeführt werden. Da wird die Schadsoftware, sollte eine vorhanden sein, unkenntlich gemacht und dann erst weitergeleitet. Und daher wäre die Frage, ob Ihr Ministerium vielleicht solche Maßnahmen auch als Dienstleistung für die Kommunen in Aussicht stellen könnte und hier entsprechend auch unterstützt.

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Christian Pegel

Dass wir als Ministerium das in Aussicht stellen, halte ich eher für schwierig. Ich glaube, dass Sie dann in der Tat eine Vereinbarung brauchen, wie ich sie eben ansprach, zwischen den Kommunen, gemeinsam eine Sicherheitseinrichtung zu tragen, weil so eine Sicherheitseinrichtung davon abhängig ist zu wissen, welche Architektur und welche Vorgehensweisen eigentlich in Einzeleinheiten herrschen. Fürs Land insgesamt gibt es das, da gibt es quasi auch so einen Knallraum oder eine isolierte Einheit. Wenn ich etwas habe, was verdächtig ist, ein Problem zu sein, kommt es da rein, wird quasi kontrolliert gezündet, und wenn es dann gut geht, wird es weitergeleitet, ansonsten habe ich keinen Schaden angerichtet. Das werden Sie aber nur dann können, wenn Sie wissen, unter welchen Bedingungen Dinge kommen. Also ich muss die Sicherheitsarchitektur drum herum kennen, damit ich weiß, worauf ich eigentlich gucken muss, wenn ich in so einem Raum zünde. Und dann kann ich mir nicht 600 verschiedene Architekturen der Kommunen merken, sondern ich werde dann etwas brauchen, dass man sich unter einen Schirm begibt, einen Schirm, den, ich glaube, mein Vorgänger, Vorvorgänger ins Leben gerufen hat, ist eine Anstalt öffentlichen Rechts, der eGo M-V, der genau die Idee hatte, wir fassen ganz viel Kompetenz zusammen an einer Stelle für die kommunale Familie, haben einen Partner als Land, mit dem wir dann auch gerne so was gemeinsam organisieren – ist nach meiner Erinnerung von Rostock bisher nicht durch einen Beitritt beehrt worden. Ich werbe auch in die Kommunalpolitik zu überlegen, ob man diese Zentralisierungen nicht sinnvollerweise nutzt, weil genau an den Stellen macht es dann Sinn, und dann kann das Land auch kooperieren und helfen, weil wir dann aber auch wissen, unter welchen Regeln ein großer Verbund von kommunalen IT-Systemen arbeitet. Ansonsten wäre das für uns eine relativ schwierige Aufgabe. Und noch mal, es bleibt zunächst originäre Aufgabe der kommunalen Seite, aber das Angebot in diesen zentralen Einheiten ist gemacht. Ich werbe in die Kommunalpolitik, über die eGo noch mal nachzudenken. Ich glaube, dass das eine kluge Variante ist zu konzentrieren.

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Minister! Ich bitte den Abgeordneten David Wulff, Fraktion der FDP, die Frage zum Thema Nummer 6 zu stellen.

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David Wulff FDP

Danke schön! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Minister! Im Wesentlichen ist ja schon in der Vergangenheit der Presse entnommen, war der Presse zu entnehmen, dass der ehemalige Parlamentarische Staatssekretär für Vorpommern jetzt das Amt ja faktisch eines Parlamentarischen Staatssekretärs für ganz Vorpommern, also den Chef der Staatskanzlei, aber in der Position als Parlamentarischer Geschäftsführer, bekleidet. Der Tagesordnung der Landesregierung oder auf einer Tagesordnung der Landesregierung war auch eine Änderung der Geschäftsordnung der Landesregierung zu vernehmen, und wir haben halt auch die Situation, dass einfach aufgrund des Wahlergebnisses sehr viele Mitglieder des Landtages auch gleichzeitig Teil der Regierung sind. So, und jetzt haben wir genau bei dem Punkt des Chefs der Staatskanzlei die Frage, wie die Landesregierung dann die beamtenrechtlichen Regelungen zur Benennung des Chefs der Staatskanzlei auslegt und wodurch es dann jetzt möglich ist, dass der Chef der Staatskanzlei gleichzeitig auch dem Parlament angehört, obwohl er eigentlich ja jetzt ein Behördenleiter ist.

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Christian Pegel

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Lieber David Wulff! Jetzt müssen wir, glaube ich, ein bisschen trennen: Erstens. Das, was wir hier tun, das wirkt so, als ob das was völlig Außerordentliches ist, noch nie geschehen. Ich war in den Jahren 2012 bis 2014 Chef der Staatskanzlei, allerdings als verbeamteter Staatssekretär, (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der SPD) und bin schon in großer Zahl auf Kolleginnen und Kollegen gestoßen, die im Regelfall im Parlament saßen und zugleich als Chef der Staatskanzlei in der jeweiligen Staatskanzlei Regierungsgeschäfte geführt und begleitet haben. Ich kann mich damals gut an den Kollegen in Hessen erinnern, der war schon lange da, als ich kam, und ist es heute noch, ich könnte sogar den Wahlkreis benennen, weil er wiederholt daraus berichtet hat. Kleiner aber feiner Unterschied: Der war Staatsminister und nicht Parlamentarischer Staatssekretär. Aber ich habe die gleiche Doppelrolle, ich habe jemanden, der in der Legislative wirkt, und ich habe jemanden, der zugleich in der Exekutive wirkt. Ich sehe in Ostdeutschland nahezu kein Bundesland mehr, das es nicht so prägt. Eines, was sich mir schwer eingeprägt hat, ist Sachsen-Anhalt, auch da, der Kollege Robra war schon Ewigkeiten da, als ich kam, und ich glaube, der ist auch noch heute da, der dürfte sich langsam dem Rentenalter nähern, aber gleiche Struktur, Staatsminister, zwei Beine. Ich würde jetzt gern die Liste durchgehen, Baden-Württemberg, kann ich mich gut erinnern, wie gesagt, Ostdeutschland komplett. Das ist also nichts Untypisches, um da mal die Sensibilität, die da entstanden ist, rauszunehmen. Wir haben es hier eher sehr lange anders gehandhabt. Aber das, was dann beamtenrechtlich angesprochen ist, verträgt sich für mich damit schwerlich, denn der Parlamentarische Staatssekretär wird ja eben nicht nach dem Landesbeamtengesetz ernannt – deine Frage war ja, ist das beamtenrechtlich in Ordnung –, sondern es gibt ein eigenes Gesetz in diesem Hohen Hause, geschaffen für Parlamentarische Staatssekretäre, (Zuruf vonseiten der Fraktion der SPD: Genau.) das im Übrigen anknüpft an eine lange Tradition in anderen Bundesländern, aber vor allen Dingen im Bund. Im Bund gibt es, glaube ich, kein Ministerium, das nicht Bundestagsabgeordnete – eins, zwei, drei – neben der jeweiligen Ministerin und dem jeweiligen Minister als Parlamentarische Staatssekretäre auch in der Fläche der Bundesrepublik ein Stück weit vertretungsfähig macht. Das sind nichts anderes als die Vertreterinnen und Vertreter der Ministerinnen und Minister, auch im Parlament nach meiner Erinnerung, in der jeweiligen Fragestunde. Also wir knüpfen an etwas völlig Normales an, was dann aber nicht beamtenrechtlich geprägt wird, sondern was in dem Fall sich nach den Regeln des Gesetzes über die Parlamentarischen Staatssekretäre hier im Land bestimmt. Ich glaube, dass wir damit eher eine größere Verzahnung als eine kleinere erreichen. Ich sehe auch die Sorge, die so zwischen den Zeilen klingt, nicht zu sagen, aber früher war das alles anders. Wir haben eine deutlich größere SPD-Landtagsfraktion, der Anteil der Ministerinnen und Minister, der Staatssekretäre mit beiden Mandaten war Anfang 2016 höher, nominell höher als heute, und da die Fraktion größer ist, prozentual erst recht, also auch da, glaube ich, ist der Vorwurf nicht nachvollziehbar. Man kann sagen, man will eine andere Tradition, das hat sich in Deutschland aber über viele Jahrhunderte, oder Jahrzehnte zumindest, anders rausgebildet, dass es immer auch auf beiden Seiten sitzende Beteiligte gegeben hat, die, glaube ich, zu einer guten Verzahnung hier hinein beitragen und eben nicht dafür Sorge tragen, dass es eigentlich völlig unterschiedliche Welten sind, die nicht mehr zueinanderpassen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Minister! Herr Abgeordneter, möchten Sie eine Nachfrage stellen? (Sebastian Ehlers, CDU: Klatscht da auch DIE LINKE?)

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David Wulff FDP

Nein, vielen Dank! Ich entnehme der Antwort des Ministers, dass es da keinerlei Bedenken gibt.

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Vielen Dank, Herr Minister! Mittlerweile hat die Abgeordnete Frau van Baal ihre Frage zum Thema Nummer 7 zurückgezogen. Insofern entfällt der Geschäftsbereich des Ministers für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit, selbstverständlich nur für die Fragestunde. Ich rufe auf den Geschäftsbereich des Ministers für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt. Hierzu bitte ich den Abgeordneten Hannes Damm, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, die Frage zum Thema Nummer 8 zu stellen.

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Hannes Damm GRÜNE

Vielen Dank, Frau Präsidentin! Sehr geehrter Minister Backhaus! Ich feiere heute meinen 30. Geburtstag. Sie haben am 7. Dezember in den „Norddeutschen … Nachrichten“ angekündigt, Sie werden in spätestens drei Jahren „ein Klimaschutzgesetz vorlegen, das breit mit der Gesellschaft diskutiert werden soll“, wörtliches Zitat. Sie sind bereits länger für Landwirtschaft und Naturschutz in diesem Parlament zuständig, als ich lebe, erst als Ausschussvorsitzender und seit 24 Jahren als zuständiger Minister. Seit meinem Geburtsjahr 1991 sind die Emissionen in M-V nicht wesentlich zurückgegangen, auch nicht im Sektor Landwirtschaft, welcher über die Hälfte der Emissionen ausmacht und für den Sie seit einem Vierteljahrhundert zuständig sind. Die Gefahren und Ursachen des Klimawandels waren während der gesamten Zeit selbstverständlich schon bekannt. (Julian Barlen, SPD: Ist das nicht eine Fragestunde?) Vor sechs Jahren hat die Bundesregierung das Paris-Abkommen gezeichnet und damit auch M-V verpflichtet, die Klimaerhitzung auf möglichst 1,5 Grad zu begrenzen. Durch die weitere Untätigkeit seitdem hat M-V seinen Anteil am globalen 1,5-Grad-Budget bereits verbraucht, und Sie wollen laut Koalitionsvertrag nun bis 2040 Klimaneutralität erreichen, aber erst 2024 ein Klimaschutzgesetz vorlegen. Das ist immerhin ein Sechstel der Zeit bis 2040. Bleiben die Emissionen wie in den letzten 30 Jahren weiterhin gleich hoch, werden in den drei Jahren bis zur Verabschiedung des Gesetzes 90 Prozent des 1,7-Grad-Budgets oder knapp 50 Prozent des 2-Grad-Budgets verbraucht. Demgegenüber stünden dann noch 16 Jahre bis 2040 mit nur noch minimalsten Emissionen. Das ist unrealistisch, Sofortmaßnahmen vor Verabschiedung des Gesetzes sind also dringend geboten. Welche Treibhausgasreduktionen – das ist jetzt die Frage – in Prozent, relativ zu 1990, oder auch gerne in Tonnen, sind in M-V in den nächsten drei Jahren beziehungsweise bis zur Verabschiedung des Gesetzes durch Sie geplant?

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Dr. Till Backhaus

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Punkt 1: Der Klimaschutz hat für die Landesregierung oberste Priorität. Das habe ich ... (Heiterkeit bei Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Das ist nicht zum Lachen, sondern todernst. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und Thore Stein, AfD) Punkt 2: Wir fühlen uns gebunden im Übrigen an das Verfassungs…, Bundesverfassungsgerichtsurteil, und damit ist klar, welche Aufgaben wir zu erfüllen haben. Punkt 3: Ich habe der Öffentlichkeit erklärt, ja, und da bitte ich Sie auch um Verständnis, wir werden in Berlin jetzt – in der Vergangenheit hatten wir ein Bundesministerium zur Verfügung für das Thema –, wir werden uns jetzt mit vier Bundesministerien zu dem Thema Klimaschutz und Umsetzung, Klimafolgen, Klimaanpassung, Klimaschutzgesetz auseinandersetzen müssen. Darf ich Sie erinnern: Frau Baerbock für internationale Beziehungen und Klimaschutz, dann den Bundeswirtschaftsminister mit Klimaschutz direkt mit Herrn Habeck, und dann haben wir noch das Landwirtschaftsministerium, das Bundeslandwirtschaftsministerium mit Herrn Özdemir, und wir haben Frau Lemke. Und auf diese Zusammenarbeit, sage ich mal, mit den vier Bundesministerien, freue ich mich sehr. Ich sage das ausdrücklich, und ich hoffe, Sie wissen, was ich meine. Punkt 2: Ich habe der Öffentlichkeit im Übrigen mitgeteilt – Frau Ministerpräsidentin hat das gestern im Übrigen auch deutlich gemacht –, dass Klimaschutz oberste Priorität hat. (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Wir werden im ersten Halbjahr – dazu wird die Landesregierung eine Entscheidung treffen – unseren Zeitplan vorlegen, im ersten Halbjahr. Dann werden wir sofort im Übrigen – und ich freue mich schon, Frau Shepley, und auch auf Sie, Herr Damm –, wenn wir dann draußen diskutieren im Landkreis Nordwestmecklenburg oder meinetwegen auch in Stralsund, wenn wir mit den Bürgerinnen und Bürgern darüber zu diskutieren haben, welche Maßnahmen und Pakete denn jetzt zu schnüren sind, ob das Windräder sind, ob das Solarparks sind oder ob das die Veränderungen der Infrastrukturen sind. Und deswegen sage ich noch mal, um konkret auf Ihre Frage dann auch zu antworten, wir sind dabei, die Grundlagen zu ermitteln, und ich sage auch noch mal sehr deutlich und auch vielen Dank an den ehemaligen Energieminister, wir haben in den letzten Jahren sehr viel auf den Weg gebracht, wir haben über ... (Heiterkeit bei Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Da mögen Sie ja drüber lachen, ich meine das todernst. Wir haben in Mecklenburg-Vorpommern, was die erneuerbaren Energien anbetrifft – das wissen Sie auch sehr genau –, sind wir an der Spitze der Bewegung. Wir haben seit 1990 über 30 Prozent der Emissionen, der CO - 2 Emissionen mittlerweile eingespart. Eingespart! Im Agrarbereich – das will ich mal ausdrücklich sagen –, wir sind in der Führungsriege der Bundesrepublik Deutschland, was den ökologischen Landbau anbetrifft. Wir haben 35.000 Hektar Moore renaturiert, und Sie wissen, was wir in Vorpommern an Diskussionen im Übrigen auch mit anderen Gruppierungen und Gruppen an Diskussionen haben, wenn wir zu einer Vernässung der Moore kommen. Moore müssen nass, Wasser muss sauber und der Klimaschutz hat oberste Priorität. Und deswegen sage ich hier an dieser Stelle noch mal, wir werden bis 2030/2040 – und das ist die konkrete Beantwortung Ihrer Frage –, was die Moore und die Landnutzung anbetrifft, 4,1 Millionen Tonnen CO einzusparen haben. 2 Wir werden in der Landwirtschaft noch 3,7 Millionen Tonnen CO einzusparen haben. Wir haben in der Energie-2 wirtschaft 3,1 Millionen, wir haben beim Verkehr 3,1 Millionen, wir haben im Gebäudesystem 2,7 Millionen Tonnen und bei der Industrie und in sonstigen Bereichen 1,1 Millionen Tonnen. Das ist die Aufgabenstellung, vor der wir stehen. Und Sie haben gestern aus meiner Sicht einen interessanten und vernünftigen Beitrag hier geliefert, was die erneuerbaren Energien anbetrifft. Ich lade Sie jetzt schon ein, in den ländlichen Raum mit uns zu gehen – der Wirtschaftsminister hat das auch mehrfach gesagt –, um dafür zu werben, für neue Teilhabemöglichkeiten zu werben, und damit faktisch die Energiewende und den Klimaschutz wirklich als oberste Priorität umzusetzen.

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Minister, für die umfangreiche Beantwortung der Frage! (Beifall Julian Barlen, SPD) Herr Abgeordneter, haben Sie eine Nachfrage?

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Hannes Damm GRÜNE

Aber selbstverständlich, Frau Präsidentin! Vielen Dank! Ich fand es deswegen zum Schmunzeln, weil Sie gesagt haben, Sie haben 30 Prozent eingespart seit 1990. Das ist nun witzigerweise genau in dem Jahr passiert, als Sie noch nichts hier zu tun hatten mit Landwirtschaft und Naturschutz, nämlich von 1990 auf 91 durch den Umbruch der Wendezeit.

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Dr. Till Backhaus

Das stimmt so nicht.

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Hannes Damm GRÜNE

Das stimmt so, das können Sie in den eigenen Zahlen der Kleinen Anfrage von der Partei DIE LINKE noch mal nachschauen. Meine Frage bleibt deswegen trotzdem – die haben Sie nämlich nicht beantwortet –, was in den nächsten drei Jahren bis zur Verabschiedung des Gesetzes geplant ist an Reduktion. Ich könnte das auch noch mal präzisieren und fragen: Ist bis dahin eine lineare Reduktion geplant, weil das Bundesverfassungsgericht ja zu Recht auch – das haben Sie ja offensichtlich gelesen, wenn Sie es zitieren – die Verantwortung an die Landesebene deutlich weitergibt, also sich nicht nur auf die Bundesebene bezieht, auch auf die Landesebene? Meine Frage: Die Reduktionsschritte, die Sie bis 2030 angekündigt haben, werden die linear in den nächsten drei Jahren bis zur Verabschiedung des Gesetzes dann jetzt auch schon angesetzt? (Minister Dr. Till Backhaus spricht bei abgeschaltetem Mikrofon.)

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Dr. Till Backhaus

Frau Präsidentin?!

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Birgit Hesse

Ist an.

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Dr. Till Backhaus

Ach so! Ja, also noch mal, die Grundlagenermittlungen laufen, dezidiert. Wir haben die Daten sehr genau in der Analyse zurzeit. Und das bedeutet im Umkehrschluss, dass die Maßnahmen, die wir auf Bundesebene, runtergebrochen auf die Landesebene – im Übrigen brauchen wir dazu auch nicht unbedingt das Gesetz, sondern wir werden ein Gesetz zum Klimaschutz mit einem breiten Dialog machen, und wir werden selbstverständlich Maßnahmen zur Einsparung von CO auch in dieser Phase komplett umzusetzen 2 haben mit Jahresscheiben. (Der Abgeordnete Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, spricht bei abgeschaltetem Saalmikrofon.) Und da brauche ich nicht in meine Akten zu gucken, …

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Birgit Hesse

Vielen herzlichen Dank, Herr Minister!

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Dr. Till Backhaus

… das habe ich in meinem Gehirn.

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Ich rufe auf den Geschäftsbereich der Ministerin für Soziales, Gesundheit und Sport. Hierzu bitte ich die Abgeordnete Katy Hoffmeister, Fraktion der CDU, die Frage zum Thema Nummer 9 zu stellen.

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Katy Hoffmeister CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Einen schönen guten Morgen, Frau Ministerin! Mein Thema heißt Crivitz. Die SVZ hat im Sommer getitelt: „kein Schrei eines Neugeborenen“ seit dem 13. Juni 2020 zu hören. Und daraufhin hat sich auch der Landtag mehrfach mit diesem Thema beschäftigt. Das Land Mecklenburg-Vorpommern hat die Übernahme des Krankenhauses in Crivitz durch den Landkreis Ludwigslust-Parchim in Millionenhöhe unterstützt und gleichzeitig die Erwartungshaltung und damit auch eine Bindung ausgelöst, ein Konzept zur Betreibung insbesondere zur geburtshilflichen, nennen wir es mal Grundversorgung durch den Landkreis zu erarbeiten. Der Landkreis hat angekündigt – zuletzt auch noch mal im August dieses Jahres –, dass bis zum Herbst ein solches Konzept vorliegen würde. Und deshalb frage ich Sie jetzt, im Winter 2021: Wie sieht die Situation in Crivitz aus? Wann gibt es wieder einen Schrei eines Neugeborenen? Und wie sieht das Konzept aus, was sicherlich bei Ihnen vorliegt?

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Stefanie Drese

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Ich habe Ihre Ankündigung dieser Frage zum Anlass genommen, beim Landkreis nachzufragen und am 13.12., also heute vor drei Tagen, ist das von Ihnen angesprochene Thema in der Kreistagssitzung mit folgendem Beschluss behandelt worden: Der Landkreis bekennt sich zum Krankenhausstandort Crivitz als Bestandteil der Infrastruktur zur Daseinsvorsorge. Der Landrat wird ermächtigt, mit der Helios Kliniken GmbH einen Geschäftsanteilverkauf zur Veräußerung von Geschäftsanteilen an dem Krankenhaus am Crivitzer See (Heiterkeit und Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) mit Wirkung zum 01.01.2022 sowie einem entsprechenden Gesellschaftsvertrag auszuhandeln, (Sebastian Ehlers, CDU: Unglaublich!) und dazu wird ein sachverständiges Gremium den Landrat beraten und bis zum 30.06. ein Konzept vorlegen.

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Birgit Hesse

Frau Abgeordnete, möchten Sie eine Nachfrage stellen?

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Katy Hoffmeister CDU

Ja, ...

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Birgit Hesse

Bitte schön!

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Katy Hoffmeister CDU

... selbstverständlich, die sich geradezu aufdrängt. Ich erlaube mir zunächst mal eine Anmerkung: Das hört sich an wie, ja, Privatisierung durch die Hintertür, (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU) aber das ist nicht meine Frage in diesem Zusammenhang, (Torsten Koplin, DIE LINKE: Ist es auch! Ist es!) sondern die Frage lautet: Der Landtag hat sich 2019 mit der gesamten Sicherstellung der Geburtshilfe im Land beschäftigt und die Landesregierung aufgefordert, ein Gesamtkonzept vorzulegen. Mich interessiert jetzt tatsächlich im Konkreten das Konzept für die Standorte nämlich in Ludwigslust-Parchim, insbesondere in Crivitz. Wann erwarten Sie dann die Vorlage eines Konzeptes zur Sicherstellung der geburtshilflichen Grundversorgung?

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Stefanie Drese

Zu Ihrer ersten Anmerkung erlaube ich mir zu sagen, dass der Kreistag beschlossen hat, dass maximale Geschäftsanteile von 49 Prozent an die Helios Klinik gehen dürfen. Und zum Zweiten verweise ich noch mal auf die Frist, die sich der Landkreis auch selbst gesetzt hat: 30.06.22.

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Katy Hoffmeister CDU

Vielen Dank!

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Stefanie Drese

Bitte!

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Frau Ministerin! Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Ich darf nun den Abgeordneten Wolfgang Waldmüller, Fraktion der CDU, bitten, die Frage zum Thema Nummer 10 zu stellen.

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Wolfgang Waldmüller CDU

Guten Morgen zusammen! Hallo, Frau Ministerin Drese! Laut Medienberichten versprach Ministerpräsidentin Schwesig in internen Runden im Zuge des Landtagswahlkampfes 2021 eine Sanierung des Ostseestadions, und Ergebnis eines Gutachtens zum Zustand des Ostseestadions in Rostock ist laut Medienberichten finanziell höherer, daraus ergibt sich ein höherer Sanierungsbedarf. Hält die Landesregierung an dem Versprechen fest, das Stadion mit etwa 15 Millionen zu unterstützen?

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Stefanie Drese

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Abgeordneter Waldmüller! Die Verantwortlichen des F.C. Hansa Rostock haben dem Land und der Hansestadt gegenüber signalisiert, dass trotz positiver sportlicher Situation das Ostseestadion die Entwicklung des Vereins belastet. So hat der Verein aktuell sämtliche Betriebs- und Kapitaldienstkosten zu tragen. Hinzu kommt auch ein nicht unerheblicher Investitionsbedarf am Stadion. Als möglicher Käufer kommt allein die Hansestadt Rostock in Betracht. Die Meinungsbildung, insbesondere in den politischen Gremien der Hansestadt Rostock, ist hierzu noch nicht abgeschlossen. Sollte die Hansestadt Rostock das Land um finanzielle Unterstützung bitten, werden wir das selbstverständlich prüfen. Ich gehe davon aus, dass ein solches in kommunaler Verantwortung befindliches Projekt in die aktuelle Förderlandschaft des Landes dann einzugliedern sein wird. Und als Sportministerin habe ich mich vor diesem Hintergrund schon klar positioniert. Das Land wird sich nicht an einer Betreibergesellschaft des Ostseestadions beteiligen. Bei der Sanierung des Stadions sind wir natürlich bereit, der Stadt und dem FC Hansa zu helfen. Das Ostseestadion ist die größte und wichtigste Freiluftarena in unserem Land mit überregionaler Ausstrahlung. (Beifall vonseiten der Fraktion der SPD – Rainer Albrecht, SPD: Sehr gut!)

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Birgit Hesse

Eine Nachfrage? (Zustimmung) Bitte schön!

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Wolfgang Waldmüller CDU

Ich hätte gern ... Ja, vielen Dank! … eine Nachfrage, Frau Drese. Es gab auch Überlegungen aus Reihen der SPD, aus der Landtagsfraktion, auch anstatt einer Sanierung des Ostseestadions einen Neubau am Stadtrand zu finanzieren. Wie stehen Sie als Landesregierung dazu? (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der SPD – Zuruf von Rainer Albrecht, SPD)

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Stefanie Drese

Als Rostocker Abgeordneter hat der Kollege Mucha mutige Ideen zur Zukunft des Ostseestadions entwickelt. Diese stehen sicher im Zusammenhang mit den Bestrebungen des F.C. Hansa Rostock, das Stadion zu veräußern. Ich würde nicht gleich so weit gehen wie der Kollege Mucha und einen völlig neuen Veranstaltungsort planen. (Zuruf vonseiten der Fraktion der CDU: Hört, hört!) Dazu gibt es aktuell weder bei der Hansestadt Rostock noch bei der Landesregierung eine belastbare Gesprächsgrundlage. Ich bin mir aber auch gar nicht sicher, ob sowohl der Verein als auch die Hansa-Fans so einfach ihr traditionsreiches Ostseestadion an den Stadtrand verpflanzen wollen. (Beifall vonseiten der Fraktion der SPD und Sebastian Ehlers, CDU – Marc Reinhardt, CDU: Sehr richtig!)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Frau Ministerin! Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Ich bitte nun den Abgeordneten David Wulff, Fraktion der FDP, die Frage zum Thema Nummer 11 zu stellen.

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David Wulff FDP

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerin! Zum Thema Corona-Management gehen ja viele Meinungen auch immer mal auseinander und wir beschäftigen uns ja auch irgendwie seit zwei Jahren mit dem Gesamtthema. Die Bundesregierung hat ihren Krisenstab jetzt mit einem Bundeswehrgeneral noch mal aufgerüstet, um da noch mal ein bisschen Zug in die ganzen Kampagnen mit reinzukriegen. Meine Frage bezieht sich darauf, wie das Ganze hier bei uns im Land Mecklenburg-Vorpommern läuft. Insbesondere haben wir ja auch Behörden, Katastrophenschutz. Wir haben zwar keinen Katastrophenfall, aber wir haben gut ausgebildete Leute, auch hauptamtliche Leute, die im Katastrophenschutz mit drin sind, die insbesondere auch bei Großschadenslagen insbesondere auch da wieder mit medizinischen Notfällen und logistischen Problemen vertraut sind und in der Lage sind, solche großen Ereignisse, wie es ja diese Corona-Pandemie hier ist, zu bewältigen. Daher meine Frage: Wie setzt sich der Krisenstab der Landesregierung zusammen, und wie sind auch da die Katastrophenschutzbehörden des Landes entsprechend eingebunden?

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Stefanie Drese

Ja, sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Abgeordneter! Selbstverständlich ist auch bei uns beim Katastrophenschutz eine interministerielle Arbeitsgruppe seit Anfang der Pandemie eingesetzt. Der sogenannte ImFüSt arbeitet ressortübergreifend in diesen Fragen zusammen. Einen solchen Krisenstab selbst gibt es selbstverständlich. Und in meinem Haus selbst setze ich auf die Strukturen der Taskforce, die seit Anbeginn der Pandemie sich bewährt haben. Die werden auch im Sozial- und Gesundheitsministerium fortgeführt.

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Birgit Hesse

Herr Abgeordneter, möchten Sie eine Nachfrage stellen?

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David Wulff FDP

Ja, eigentlich zwei, weil die erste noch nicht …

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Birgit Hesse

Sie dürfen aber nur eine stellen.

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David Wulff FDP

Aber die erste ist nicht so richtig beantwortet. Also ich w…

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Birgit Hesse

Trotzdem dürfen Sie nur eine Nachfrage stellen, auch wenn Sie …

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David Wulff FDP

Na gut.

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Birgit Hesse

… vielleicht mit der Antwort jetzt nicht zufrieden sind.

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David Wulff FDP

Dann frage ich jetzt nur: Wie oft hat denn dieser Krisenstab in der Vergangenheit getagt?

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Stefanie Drese

Das kann ich Ihnen aus dem Kopf nicht sagen. Das ist natürlich der Situation jeweils angemessen. In meinem Haus tagt der Krisenstab mehrmals täglich. Der ImFüSt selbst hat sich in unterschiedlichen zeitlichen Abständen, je nachdem, was zu besprechen war, zusammengesetzt. (Heiterkeit bei Ann Christin von Allwörden, CDU, und Barbara Becker-Hornickel, FDP)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Frau Ministerin! Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Vielleicht besteht ja die Möglichkeit, dass die Ministerin noch mal nachreicht, wie oft denn dieser Stab getagt hat. Das wäre vielleicht in Ihrem Sinne. (David Wulff, FDP: Sehr spannend!) Vielen Dank, Frau Ministerin! Weitere Fragen liegen mir nicht vor. Damit sind wir am Ende der heutigen Befragung der Landesregierung. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 10 : Aktuelle Stunde. Die Fraktion der SPD hat gemäß unserer Geschäftsordnung eine Aktuelle Stunde zu dem Thema „Sicherheit und Perspektiven für Unternehmen und Beschäftigte in der Corona-Pandemie: Durchbruch beim Kurzarbeitergeld“ beantragt. Aktuelle Stunde Sicherheit und Perspektiven für Unternehmen und Beschäftigte in der Corona-Pandemie: Durchbruch beim Kurzarbeitergeld Gemäß Paragraf 66 unserer Geschäftsordnung beträgt die Aussprachezeit für die Aktuelle Stunde 67 Minuten. Das Wort hat der Abgeordnete und Fraktionsvorsitzende Herr Barlen.

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Julian Barlen SPD

Schönen guten Morgen, sehr verehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren, Kolleginnen und Kollegen! Der Aktuellen Stunde des heutigen Plenartages haben wir den Titel „Sicherheit und Perspektiven für Unternehmen und Beschäftigte in der Corona-Pandemie: Durchbruch beim Kurzarbeitergeld“ gegeben. Und ja, die Entscheidung in Berlin, nicht nur das konjunkturelle Kurzarbeitergeld mit den vereinfachten Zugangsbedingungen zunächst bis zum 31. März 2022 zu verlängern, sondern eben auch die gerade für uns hier in Mecklenburg-Vorpommern ganz besonders wichtigen Regelungen für die höheren Bezugssätze, bis zu 80 beziehungsweise 87 Prozent für Familien zu erreichen, das ist ein Durchbruch in den Verhandlungen. Und dieses Thema, meine Damen und Herren, hat viele Menschen hier in Mecklenburg-Vorpommern sehr bewegt. Ich möchte wirklich sagen, selten haben mich vor dieser Einigung so viele sorgenvolle Meldungen erreicht, und erst recht haben mich selten nach der Einigung so viele positive Reaktionen erreicht, und das nicht nur von den Beschäftigten, sondern eben auch von den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern. Und hier, meine Damen und Herren, möchte ich gleich zu Beginn unserer Ministerpräsidentin Schwesig, unserem Wirtschafts- und Arbeitsminister Reinhard Meyer und allen, die beteiligt waren, sehr herzlich für das beherzte Eingreifen Mecklenburg-Vorpommerns auf der Bundesebene Danke sagen, dass diese Durchsetzung dieser Fortschreibung der erhöhten Auszahlung gelungen ist. Das ist im Interesse der Beschäftigten und der Unternehmen unseres Landes. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Meine Damen und Herren, das Kurzarbeitergeld und das Kurzarbeiterinnengeld ist ein überaus wichtiger Bestandteil unserer Herangehensweise, unserer ganz grundlegenden Systematik in Bezug auf die Bewältigung der Corona-Pandemie. Und das sind für uns als Landespolitik von Anfang an immer zwei Seiten einer Medaille gewesen: Wir schützen das Leben und die Gesundheit der Menschen in Mecklenburg-Vorpommern und gleichzeitig bekommen die Unternehmen, bekommen die Beschäftigten erhebliche Hilfen von Bund und Land, damit die wirtschaftlichen Folgen von Corona-Schutzmaßnahmen, die wichtig sind, gedämpft werden, damit Arbeitsplätze gesichert werden, damit insgesamt die Produktivkraft unseres Landes für die Zeit nach der Krise in möglichst vollem Umfang erhalten bleibt – beides, Schutz und Hilfe. Und, meine Damen und Herren, dass Deutschland und Mecklenburg-Vorpommern dies alles leisten konnte – das müssen wir uns vor Augen halten –, ist ein echter Segen und das ist der soliden Finanzpolitik der vergangenen Jahrzehnte zu verdanken. Nur mit umfänglichen Hilfen waren Schritte wie das wirklich weitgehende Herunterfahren des öffentlichen Lebens überhaupt möglich, aber ohne, dass die Substanz von Wirtschaft und Beschäftigung nachhaltig schwer geschädigt wird. Über das, warum das so ist, warum wir diese Maßnahmen brauchen und wir Corona immer noch nicht beherrschen und warum wir weiter solche Schutzmaßnahmen brauchen, haben wir gestern und haben wir letzte Woche sehr ausführlich in diesem Hause gesprochen. Ich möchte das nicht gänzlich wiederholen. Das Stichwort ist und bleibt aber die konsequente Nutzung der zur Verfügung stehenden, der millionenfach bewährten Impfstoffe, um die Belastungslage in den Krankenhäusern und um das Risiko schwerer Verläufe der Erkrankung für die Menschen deutlich zu reduzieren. Diese zur Verfügung stehenden Möglichkeiten müssen genutzt werden, um aus diesem Tal der Folgen von Schutzmaßnahmen herauszukommen. Meine Damen und Herren, kaum eine Branche spürt Folgen von Schutzmaßnahmen nicht. Einen großen Anteil der aktuell betroffenen und der auch in den letzten Monaten betroffenen Betriebe machen hier in Mecklenburg-Vorpommern selbstverständlich der Einzelhandel, aber insbesondere das Gastgewerbe und der Tourismus aus. Kontakt- und Zugangsbeschränkungen für Ungeimpfte, die G-Regeln, das bedeutet in der Folge immer Umsatzeinbußen, und das hat die Politik von Anfang an auch ganz klar gesehen, dass es diese Folgen gibt. Und mit dem Kurzarbeitergeld, mit den verschiedenen Überbrückungshilfen des Bundes – aktuell wird Überbrückungshilfe IV vorbereitet –, mit der Neuauflage der ergänzenden Neustarthilfe für die Beschäftigten, mit dem KfW-Sonderprogramm, mit den erleichterten Zugängen zur Grundsicherung, mit dem Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen, mit den Hilfen für von Absagen von Advents- und Weihnachtsmärkten betroffenen Unternehmen sowie auch mit der Verlängerung der Härtefallhilfen sind insgesamt Milliarden aufgewendet worden, um Wirtschaft und Arbeit zu stabilisieren und zu erhalten. Und jeder Euro von diesen Milliarden hat sich gelohnt. Und anfangs lief da einiges auch ein bisschen holprig. Wir haben das hier alles mitbekommen. Da gab es auch Unstimmigkeiten: Kommt das Geld, klappt das überhaupt? Aber schon lange, lange Zeit kommt dieses Geld zielgenau an und hilft sowohl den Unternehmen und hilft auch den Beschäftigten, wirklich über diese Krise zu kommen. Und der damalige Finanzminister, der heutige Bundeskanzler – und das ist viel belächelt worden am Anfang –, der hat nicht ohne Grund von einem Wumms gesprochen, den es geben muss, um diesen Kraftakt zu beschreiben, der am Ende unserer Wirtschaft und unserer Produktivkraft, der Substanz unseres Landes wirklich über die Krise hilft. (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Meine Damen und Herren, in Prüfungen sind heute weiterhin die Neuauflage der Zuschüsse zur Vermeidung von Kurzarbeit bei Auszubildenden und ebenfalls eine Verlängerung der Ausfallabsicherung für Traditionsveranstaltungen. Meine Damen und Herren, um Zahlen zu nennen und zu verdeutlichen, wie wichtig gerade das erweiterte Kurzarbeiterinnen-/Kurzarbeitergeld für Mecklenburg-Vorpommern ist, möchte ich sagen: Im April 2020, also des vergangenen Jahres, mitten im ersten Lockdown, waren es in Mecklenburg-Vorpommern fast 100.000 Beschäftigte aus über 11.000 Betrieben, deren Arbeitsplätze mittels Kurzarbeitergeld faktisch gerettet wurden. Und dass das nicht einfach nur eine Behauptung ist, sondern dass es diesen kausalen Zusammenhang des wirklich bewährten deutschen Instrumentes des Kurzarbeitergeldes mit der Bewahrung von Arbeitsplätzen gibt, das ist mit einer sehr interessanten Studie des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung der HBS kürzlich belegt worden, können Sie gerne mal reinschauen. Die Daten der Bundesagentur für Arbeit verraten, wenn man sie über die gesamte Zeit anschaut, dass in Mecklenburg-Vorpommern seit Beginn der Pandemie insgesamt rund 30.000 Betriebe mit 300.000 Beschäftigten Kurzarbeitergeld benutzt haben. (Zuruf von Torsten Renz, CDU) 300.000 – Eltern, Alleinerziehende, Jung und Alt, Familien, die nur durch dieses Kurzarbeitergeld Perspektive behalten haben und zumindest einen Großteil ihres Lebensstandards auch bewahren konnten. Und es sind nicht nur die Beschäftigten, Herr Renz, sondern es sind die Chefinnen und Chefs, die dieses Kurzarbeitergeld gebraucht haben und die das auch wussten und die das absolut unterstützen, weil sie wissen, nur so verlieren sie ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch in schweren Krisen eben nicht. (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Und das sind Branchen, in denen ohnehin nicht üppig verdient wird. Und deshalb waren wir alle sofort alarmiert, als klar war, dass das vereinfachte Kurzarbeitergeld mit dem einfacheren Zugang verlängert wird, aber eben ohne die Sonderregelungen zur Höhe. Und hier galt es, im Interesse der Beschäftigten und der Unternehmen auch die erhöhten Sätze von 80 und 87 Prozent zu erreichen, zu verlängern. Und das hat soeben topaktuell dank des Einsatzes von Mecklenburg-Vorpommern im Bund geklappt. (Rainer Albrecht, SPD: Jawoll.) Für Zehntausende Menschen in Mecklenburg-Vorpommern ist das ein Lichtblick in einer erneut schweren Advents- und Weihnachtszeit. Und dafür möchte ich für den Einsatz danken. Und in dem Zusammenhang möchte ich auch allen Beschäftigten der Bundesagentur für Arbeit danken, die mit erheblichem Arbeitseinsatz das alles auf die Straße bringen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Meine Damen und Herren, das erweiterte Kurzarbeitergeld baut den Menschen im Gastgewerbe, aber auch in anderen Bereichen, deren Betriebe eingeschränkt sind, eine Brücke nach 22. Das erweiterte Kurzarbeitergeld ebenso wie die Wirtschaftshilfen für die Unternehmen, das sind wichtige Bausteine dieser Brücke. Aber wir wissen alle, der Schlussstein dieses Brückenbogens, der eigentlich alles zusammenhält, damit wir auch wirklich drübergehen können, der ist und bleibt das Impfen, das Impfen und das Impfen. Das ist die dauerhafte Perspektive für die Öffnung des Lebens, die Wirtschaftshilfen, das Kurzarbeitergeld, die all das dann überflüssig macht. Und die gibt es nur, wenn es einen breiten Impfschutz der Bevölkerung gibt gegen die schweren Verläufe. Dieser Impfappell steht und das Kurzarbeitergeld wird auf dem Weg dahin Schlimmeres auf dem Arbeitsmarkt verhindern. Gut, dass es eine Lösung gibt! – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender! Das Wort hat jetzt für die Landesregierung die Ministerpräsidentin Frau Schwesig. (Torsten Renz, CDU: Na, hoffentlich gibts jetzt was Neues, was Aktuelles. Das andere war ja bekannt.)

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Manuela Schwesig

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Ich bin der SPD-Fraktion dankbar, dass sie das Thema Kurzarbeitergeld in die Aktuelle Stunde gerückt hat, denn Kurzarbeitergeld ist ein Instrument, aber hinter diesem Instrument steht eine ganz wichtige Unterstützung für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Land, aber auch für die Unternehmen und Unternehmer/-innen im Land. Und das Kurzarbeitergeld ist deshalb noch mal ganz aktuell in die Diskussion geraten, weil wir einerseits in der Pandemie weiter dieses Kurzarbeitergeld brauchen und andererseits im Frühjahr dieses Jahres das Kurzarbeitergeld, die Erhöhung des Kurzarbeitergeldes wieder abgeschafft wurde und jetzt mit Blick auf die wirtschaftliche Beeinträchtigung durch die Corona-Pandemie die Anhebung wieder notwendig ist und aktuelles Thema in der Ministerpräsidentenkonferenz war. Und darüber möchte ich gerne berichten. (Beifall und Zuruf von Torsten Renz, CDU) Wir haben in der Corona-Pandemie von Anfang an in diesem Land – Landesregierung, aber auch Landtag – darauf gesetzt, dass wir Gesundheit und Leben der Bevölkerung schützen, gleichzeitig aber auch Wirtschaft, also Unternehmen und Arbeitsplätze und auch den sozialen Zusammenhalt. Und ich kann mich gut erinnern, wie es war, als wir im März 2020 von der Gefahr von Corona erfahren haben, aber ja alle noch nicht wussten, was wird es ganz konkret für unser Land, für ganz Deutschland und die Welt bedeuten. Und was für uns von Anfang an das Horrorszenario war, dass die Corona-Pandemie das kaputtmacht, was hier Bürgerinnen und Bürger 30 Jahre lang aufgebaut haben, die Bürgerinnen und Bürger, die sich für Unternehmertum entschieden haben, aber die auch als Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer an dem wirtschaftlichen Erfolg dieses Landes beteiligt sind. Und vor der Corona-Pandemie hatte dieses Land eine wirklich sehr gute wirtschaftliche Entwicklung. Wir hatten in allen unseren Kernbranchen – ob der Landwirtschaft, der Ernährungswirtschaft, aber auch in der Industrie, im Schiffbau, die Auftragsbücher der Werften waren voll, bis hin zum Tourismus – einen sehr, sehr guten Lauf, mit Baustellen, über die wir hier auch im Landtag reden, das muss man durchaus sagen, aber die wirtschaftliche Entwicklung war sehr gut und die Arbeitslosigkeit so gering wie noch nie. Und deshalb hatten wir ganz große Sorge, dass Corona, was ja regelrecht erzwingt, dass wir Dinge einschränken müssen, dass wir schließen müssen, uns diese wirtschaftliche Entwicklung kaputtmacht und dass die Arbeitslosigkeit wieder in die Höhe schnellt, dass wir in schwierige Situationen kommen können, wie wir das Anfang der 90er-Jahre erlebt haben. Und deswegen war es für uns so wichtig hier gemeinsam, dass wir auch Unternehmen und Arbeitsplätze schützen. Und dazu gibt es verschiedene Instrumente, zum einen die Wirtschaftshilfen und das Kurzarbeitergeld. Und unser Land – auch mit den Beschlüssen des Landtags – hat sich von Anfang an für Wirtschaftshilfen von Bund und Land eingesetzt. Und wir haben nicht nur beim Bund gefordert, sondern wir haben als Land mehr auch bei Wirtschaftshilfen gemacht als andere Bundesländer. Und heute können wir sagen, dass wir 1,4 Milliarden Euro – Bund und Land gemeinsam – für Wirtschaftshilfen unserer Unternehmen bewilligt haben. Über 77.800 Anträge sind bearbeitet worden. Und mir ist diese Summe noch mal sehr wichtig: 1,4 Milliarden Euro für Kleinstbetriebe, für Kleinbetriebe, für mittelständische Betriebe und auch für Großunternehmen. Es ist mir deshalb wichtig, weil immer wieder in der Debatte der Eindruck entsteht, denen helft ihr und denen nicht. Wir werden ja morgen über die Werften reden, dort spüren wir es immer ganz besonders: Ja, den Großen wird geholfen. Nein, unser Land und der Bund haben mit 1,4 Milliarden Euro unseren Unternehmen geholfen. Und ich sage hier ganz deutlich, jeder Euro ist richtig angelegt, denn die Unternehmen sind nicht selbstverschuldet in eine Krise geraten, sondern daran hat auch kein Bürger Schuld, kein Politiker, sondern Corona ist die Ursache unserer Probleme in der Corona-Pandemie. Corona ist eine gefährliche Krankheit und wir haben nur zwei Möglichkeiten, Corona zu verdrängen: Entweder durch ganz harte Einschränkungen, Lockdowns, die wir machen mussten, und jetzt haben wir endlich den Impfstoff, wo wir mit dem Impfstoff rauskommen wollen, damit wir nicht immer wieder schließen müssen. In welche Lage wir jetzt geraten werden durch Omikron, ist noch offen, das muss bewertet werden. Ich habe es gestern gesagt: Wir müssen das Beste hoffen, aber ehrlich gesagt, auch auf das Schlimmste vorbereitet sein. Und deswegen sehen wir, dass die wirtschaftlichen Einschränkungen, die durch Corona gemacht werden, durch Schließungen, durch Umsatzrückgänge, dass wir die nicht, die sind nicht weg, und damit wir nicht immer wieder in die Lage kommen, müssen wir uns vor allem aus der Pandemie rausimpfen und boostern. Aber solange es diese wirtschaftlichen Einschränkungen gibt, müssen wir helfen, und ich bin sehr froh, dass sowohl der Bund als auch das Land mit Unterstützung der Parlamente, denn die haben diese Gelder bewilligt, mit diesen 1,4 Milliarden unsere Wirtschaft unterstützen, sichern. Das ist ein wichtiges Signal an die Unternehmerinnen und Unternehmer und an die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und Torsten Renz, CDU) Und ich möchte auch denen ganz herzlich danken, die das alles bearbeiten, denn das ist alles on top zu normaler Wirtschaftsförderung, und das haben vor allem die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch hier der Landesverwaltung umgesetzt. Ein zweiter großer Punkt ist das Kurzarbeitergeld. Das Kurzarbeitergeld ist vom damaligen Arbeitsminister Olaf Scholz und heutigen Bundeskanzler entwickelt worden in der Finanzkrise. Es ging von Anfang an darum, das zu sagen: Wenn wir sehen, dass ein Unternehmen in eine wirtschaftliche Notlage kommt, die aber erhoffen lässt, dass es irgendwann wieder weitergeht, wenn diese Notlage überwunden ist, dass ein Unternehmen in dieser Zeit die Fachkräfte halten kann und dass diese Fachkräfte nicht sofort auf der Straße stehen, in Arbeitslosigkeit kommen, sondern mit einem Kurzarbeitergeld entsprechend ihres bisherigen Lohnes prozentual in dieser Zeit über die Runden kommen und diese Zeit genutzt wird, zum Beispiel für Fort- und Weiterbildung. Und schon in der Finanzkrise war das Kurzarbeitergeld ein ganz wichtiges Instrument, Arbeitsplätze zu sichern, Familieneinkommen zu sichern und Fachkräfte zu halten. Und deshalb ist es gut, dass dieses Kurzarbeitergeld auch jetzt in der Corona-Pandemie hilft. Wir haben es eben gehört, viele Menschen in unserem Land haben Kurzarbeitergeld bekommen, insgesamt ist die Zahl, 230.000 Menschen haben Kurzarbeitergeld bekommen, und das ist eine ganz, ganz große Zahl. Wir wissen heute, ansonsten wären diese Leute in Arbeitslosigkeit geschickt worden mit all den Folgen, die da dranhängen. Und wir haben es ja ganz praktisch erlebt: Wir mussten den Tourismusbereich Anfang des Jahres schließen, um aus der dritten Welle zu kommen, um dann wieder in eine gute Sommersaison zu kommen. Und sofort, wo wir aufgemacht hatten – Gaststätten und Hotels –, war die Nachfrage riesig. (Rainer Albrecht, SPD: Ja.) Und wo kommen dann die Fachkräfte her, wenn ich sie vorher in die Arbeitslosigkeit geschickt habe? Deswegen war es gut, dass wir mit Kurzarbeitergeld diese Fachkräfte gesichert haben und ihnen gleichzeitig in dieser Zeit auch eine Perspektive gegeben haben. (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Aber wir haben auch gesehen, dass oft die Löhne nicht ausreichen für ein gutes Kurzarbeitergeld, denn beim Kurzarbeitergeld ist ja die Regel, dass es normalerweise nur 67 Prozent gibt. Und dieser Landtag und auch die Landesregierung haben sich von Anfang an dafür eingesetzt, dass das Kurzarbeitergeld aufgestockt wird, weil – und jetzt bleibe ich bei der Branche – es viele Branchen gibt, die keine hohen Löhne haben. Wenn eine Restaurantfachfrau mit 1.500 Euro nach Hause geht, dann hat sie bei Kurzarbeitergeld nur 900. Und damit müssen sie und ihre Familie über die Runden kommen. Und das ist sehr wenig Geld. Und deshalb haben wir uns hier von Anfang an eingesetzt für die Anhebung des Kurzarbeitergeldes auf bis zu 87 Prozent. Das haben wir auch in der letzten Legislaturperiode erreicht. Im Frühjahr dieses Jahres ist diese Regelung wieder abgesenkt worden oder abgeschafft worden und damit das Kurzarbeitergeld abgesenkt, und jetzt war es so wichtig, dass wir es wieder aufstocken, anheben. Und deshalb bin ich sehr froh, dass wir in der Ministerpräsidentenkonferenz, die vor ein paar Tagen war, dieses Thema angesprochen haben. Und ich bin beeindruckt, das muss ich wirklich sagen, es ist nicht so, dass wir in der MPK Probleme bei Wirtschaftshilfen oder Kurzarbeitergeld ansprechen und dann kommt die Lösung in der nächsten Woche. Und deshalb hat es mich beeindruckt, dass sowohl der neue Wirtschaftsminister Robert Habeck als auch der Arbeitsminister Hubertus Heil gesagt haben, sie kümmern sich einerseits um die Wirtschaftshilfen, es soll weiter Überbrückungshilfe IV, also Wirtschaftshilfen geben, und die Anhebung des Kurzarbeitergeldes, und diese Anhebung auf bis zu 87 Prozent wird wieder kommen. Und das ist ein wichtiges und richtiges Signal an die Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer und auch an die Unternehmerinnen und Unternehmer in unserem Land. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Und, sehr geehrte Damen und Herren, das haben wir nicht alleine geschafft, sondern hier standen von Anfang an die Sozialpartner Seite an Seite. Und deshalb möchte ich mich ganz herzlich bedanken bei Ingo Schlüter vom DGB, bei Sven Müller von der Vereinigung der Unternehmensverbände und auch bei allen drei IHK, bei Herrn Strupp, dem IHK-Chef von Rostock, Herrn Belke von Schwerin und Herrn Dr. Blank von Neubrandenburg, denn gemeinsam – Gewerkschaften, Unternehmerverbände und IHK – haben sich von Anfang an in dieser Pandemie für das erhöhte Kurzarbeitergeld starkgemacht. Und das zeigt, dass, wenn die Partner für den Arbeitnehmerbereich und für die Unternehmer zusammenhalten, dass man dann auch etwas gemeinsam bewegen kann. Und sie haben auch früh vorgeschlagen, dass es nicht alleine nur bei dem Kurzarbeitergeld des Bundes bleibt, sondern dass wir auch uns als Land beteiligen. Sie haben entwickelt eine Idee der sogenannten Neustartprämie, denn wir wissen ja, dass in unserem Land die Löhne gering sind – in manchen Bereichen, nicht in allen zum Glück –, und gerade der Dienstleistungsbereich, der Tourismusbereich ist davon betroffen, und selbst 87 Prozent sind dann nicht sehr viel. Und deshalb war es uns wichtig, einen eigenen Beitrag als Land zu leisten. Und dafür haben wir die Neustartprämie entwickelt, auch in Abstimmung mit dem Bundesarbeitsministerium, dass, wenn die Kurzarbeiter wieder zurückkommen, sie eine Neustartprämie bis zu 200 Euro im Monat, fünf Monate maximal bis 700 Euro bekommen können. Warum erst, wenn sie zurückkommen? Damit es eben nicht gegen die anderen Leistungen gegengerechnet wird. Dieses Instrument ist in Mecklenburg-Vorpommern gemeinsam entwickelt worden, Landesregierung und Gewerkschaften und Unternehmerverbände. Und dieses Instrument wirkt, denn auch hier haben viele Tausende Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in unserem Land diese Neustartprämie schon bekommen. Und das zeigt, wir fordern nicht nur vom Bund, wir liefern auch selber. Mecklenburg-Vorpommern ist das einzige Bundesland, das einzige, was eine solche Neustartprämie für die Kurzarbeiter zahlt. Und das zeigt, unser Land steht an der Seite der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und der Unternehmerinnen und Unternehmer immer und ganz besonders in schwierigen Zeiten, und das wird auch so bleiben. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Mit 3 Millionen Euro haben wir 11.600 Beschäftigten mit dieser Neustartprämie geholfen. Und auch das wollen wir fortsetzen. Und dafür bitte ich um Unterstützung aus dem MV-Schutzfonds. Sehr geehrte Damen und Herren, an diesem Beispiel sehen Sie, dass wir nicht im Land alles allein lösen können, schon gar nicht in einer so großen Pandemie, sondern dass wir in vielen Fragen auf gute Maßnahmen und Regeln des Bundes angewiesen sind. Und deshalb ist es unser Ziel als Landesregierung, auch mit der neuen Bundesregierung gut und vertrauensvoll zusammenzuarbeiten. Ich habe es gestern erwähnt. Wir haben uns deshalb auch in die Koalitionsverhandlungen der neuen Ampelregierung eingebracht. Hier möchte ich denen, die das gemacht haben, ganz herzlich danken. Und ich bin froh, dass auch der Koalitionsvertrag des Bundes das zeigt, was für den Koalitionsvertrag des Landes gilt, dass wir insbesondere auf die soziale Absicherung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer schauen. Im Bund ist ähnlich wie im Land ein Vergabegesetz verabredet. Interessant, dass es da möglich war – in dieser politischen Konstellation – und hier ja vielleicht nicht so. Zweitens haben wir uns für den Mindestlohn starkgemacht, der jetzt im Koalitionsvertrag des Bundes verankert ist. Auch interessant, dass das in der Koalition möglich ist. Und für uns ist wichtig, dass die Rentengarantie bleibt, (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) die Rente nicht abgesenkt wird. Und das sind alles Instrumente, ich habe es gestern schon angesprochen, auch mit der Kindergrundsicherung für Familien und anderes, was soziale Flanken sind. Und Frau Rösler hat es gestern angesprochen, sie hat zu Recht gesagt, in einer Krise sind als Allererstes die betroffen, die es ansonsten schon schwer haben. Und deshalb ist es natürlich so, dass, wenn es wirtschaftliche Einschränkungen in der Pandemie gibt, dass es die am ehesten spüren, die eben die geringen Löhne haben. Und deshalb ist es so wichtig, dass wir in einer Krise denen als Allererstes helfen, zum Beispiel mit Kurzarbeitergeld, erhöhtem Kurzarbeitergeld und auch Neustartprämie. Ich sage aber auch ganz deutlich, ich wäre sehr froh, wenn wir diese Hilfen irgendwann nicht mehr brauchen, sondern aus der Corona-Pandemie kommen und Anschluss finden an die gute wirtschaftliche Entwicklung in allen Bereichen. In einigen Bereichen haben wir trotz Corona eine sehr gute wirtschaftliche Entwicklung, was man auch an den Wirtschafts- und Steuerdaten in bestimmten Branchen, wie zum Beispiel der Ernährungsbranche, sieht. Aber wir wünschen uns diese gute Entwicklung für alle Branchen, und deshalb müssen wir aus der Pandemie kommen. Wirtschaftshilfen, Kurzarbeitergeld, Schutzfonds – das können alles nur Hilfsmittel sein. Unser Ziel muss sein, aus der Pandemie zu kommen. Und klar ist, die einzige Möglichkeit, aus dieser Pandemie zu kommen, ist, dass sich alle, die können, impfen lassen. Und dafür werbe ich zum Schluss. Das ist die beste Unterstützung für Gesundheit, für Wirtschaft, Arbeitsplätze und sozialen Zusammenhalt. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Frau Ministerpräsidentin! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der AfD Herr Schneider. (Vizepräsidentin Beate Schlupp übernimmt den Vorsitz.)

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Jens-Holger Schneider AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Abgeordnete! Liebe Landsleute! Warum stehe ich heute hier? Das hat mit der Tatsache zu tun, dass mein ... (Andreas Butzki, SPD: Das frage ich mich auch.) Ja, Ruhe da! Ein bisschen mehr Solidarität mit dem durch einen feigen Angriff von Linksextremisten verletzten Kollegen Meister, dem ich von hier aus, Micha, alles Gute wünsche und gesunde Genesung! Und ich hätte mir an der Stelle auch deutliche Worte gewünscht der Ministerpräsidentin zu dem Thema, (Thomas Krüger, SPD: Das hat schon die Landtagspräsidentin gestern gemacht.) einen feigen Angriff zu verurteilen. (Julian Barlen, SPD: Waren Sie gestern nicht da?) Das ist nicht explizit genannt worden, Herr Barlen. Das gehört sich so, auch das mal explizit zu verurteilen und auch den Linksextremismus beim Namen zu nennen. (Julian Barlen, SPD: Kommen Sie noch zum Kurzarbeitergeld?) Das spielt Ihnen nicht in die Karten, Herr Barlen, (Zuruf von Patrick Dahlemann, SPD) das spielt Ihnen nicht in die Karten. (Zuruf von Patrick Dahlemann, SPD) Deswegen passt Ihnen das nicht, das mal deutlich zu verurteilen und sich da mal abzugrenzen. Sie haben da eine eigene, eine einzige und eingeschränkte Stoßrichtung. Es gilt, Gewalt gegen jede Person und gegen alle Sachen zu verurteilen, von allen Seiten. (Julian Barlen, SPD: Haben Sie gestern nicht zugehört, oder was?) Vielen Dank! (Julian Barlen, SPD: Das war genau passiert. – Zuruf von Thomas Krüger, SPD) Ja, es ist eben nicht passiert und eben auch nicht deutlich. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Was Sie heute hier als Durchbruch feiern, ist bei genauem Hinsehen ein Eingeständnis des eigenen nun bereits monatelang anhaltenden Versagens. Die Reform wurde doch überhaupt erst nötig, (Julian Barlen, SPD: Jo.) weil Sie auch bei der Bekämpfung der wirtschaftlichen Folgen Ihrer Corona-Politik undurchdacht und hektisch gehandelt haben, ohne darüber nachzudenken, was eine solche massive Ausweitung des Kurzarbeitergeldes konkret für die Arbeitnehmer im Land bedeutet hat. Wir alle erinnern uns an die Überschriften aus dem Sommer: „Viele Kurzarbeiter müssen Steuern nachzahlen“. Selbst die notorisch regierungsfreundliche „Tagesschau“ schrieb auf ihrer Webseite, ich zitiere: „Das Kurzarbeitergeld hat viele Jobs gerettet. Doch viele Empfänger stellen jetzt fest, dass das Finanzamt eine Steuernachzahlung verlangt: eine zusätzliche Belastung bei ohnehin geringerem Einkommen.“ Zitatende. Na Donnerwetter! Und das wussten Sie vorher nicht?! Würden Sie, sehr geehrte Frau Ministerpräsidentin Schwesig, auch nur ansatzweise ehrliche Politik gegenüber den Bürgern betreiben, so hätten Sie alle, die um ihren Arbeitsplatz und die wirtschaftlichen Folgen und ihre Existenz bangen, im Vorfeld darauf hinweisen müssen, explizit müssen! Und gerade Sie, gerade Sie als im Finanzamt Schwerin tätige Steuerfahndungsprüferin, wissen ganz genau um diese prekäre Situation. Haben Sie überhaupt noch eine Übersicht über das weltweit einzigartige Steuerwirrwarr, das hier mittlerweile die Menschen in die Verzweiflung treibt? Oder wollten Sie die Menschen vorsätzlich für dumm verkaufen? Gerade wir in Mecklenburg-Vorpommern waren von diesem undurchdachten Fahren auf Sicht besonders betroffen. (Zuruf von Patrick Dahlemann, SPD) Seit 23 Jahren regiert die SPD in Mecklenburg-Vorpommern und jetzt machen Sie sich doch mal endlich ehrlich! (Zuruf von Thomas Krüger, SPD) Die Bundeskanzlerin a. D. Merkel hatte es geschafft, dass deutschlandweit im Durchschnitt jedes fünfte Kind von Armut betroffen ist. Sie als sozialdemokratische Ministerpräsidentin haben das Ganze noch getoppt. In M-V ist jedes dritte Kind von Armut bedroht. (Jeannine Rösler, DIE LINKE: Es geht ums Kurzarbeitergeld!) Und haben Sie sich eigentlich mal gefragt, was diejenigen machen, die keine Krankenversicherung haben? Was machen die, die sich eine Krankenversicherung nicht mehr leisten können? Ich meine damit insbesondere Selbstständige und Gewerbetreibende, die durch Ihre überzogene Corona-Politik nicht mehr imstande sind, die Beiträge für die Krankenversicherung zu zahlen. Was genau machen diese Menschen während einer weltweiten Pandemie? Dann muss man eigentlich auch gar nicht mehr erwähnen, dass wir dank der seit 23 Jahren in Mecklenburg-Vorpommern regierenden SPD das Schlusslicht bei den Löhnen sind und wir bereits vor langer Zeit den Lohnkeller Deutschlands erreicht hatten. Natürlich, da gehen wir ja voll mit Ihnen, ist es richtig, diese grotesken Fehleinschätzungen und Fehlplanungen nun mit mehr Kurzarbeitergeld und der Ausweitung des Bezugsrahmens abzufedern. Da stimmen wir ausdrücklich zu. Aber diese Medaille hat ja bekanntlich zwei Seiten. Und insofern, auf der einen Seite stehen die Arbeitnehmer. Denen haben Sie eine Anhebung des Kurzarbeitergeldes zugesagt. Schaut man jedoch etwas genauer hin, so stellt man fest, dass die breite Masse der Arbeitnehmer gar nicht in den vermeintlichen Genuss einer Anhebung der Leistungen kommt. Und warum ist das so? Weil die meisten Arbeitnehmer Gott sei Dank weniger als vier Monate von den Kurzarbeitermaßnahmen betroffen sind. Auf der anderen Seite der Medaille haben wir die Unternehmer, die Gewerbetreibenden und Selbstständigen, genau die, die das wirtschaftliche Rückgrat unseres Landes abbilden und die nicht in den Genuss solcher Leistungen kommen. Wie lange sollen denn noch den Unternehmern – insbesondere dem für Mecklenburg-Vorpommern so wichtigen Tourismus- und Gastronomiebereich – durch Ihre Maßnahmen die wirtschaftliche Bewegungsfreiheit entzogen (Zuruf von Thomas Krüger, SPD) und die Arbeitnehmer in Kurzarbeit gezwungen werden? (Thomas Krüger, SPD: Mann, Mann, Mann!) Dass so viele Unternehmen Kurzarbeit beantragen, ist nicht allein die Schuld des Virus, sondern auch Ihrer chaotischen und von der Realität entkoppelten Corona-Politik. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Wir hatten … (Thomas Krüger, SPD: Das sagen gerade Sie!) Wir hatten die Beispiele ja schon. Sie führen gegen jede wissenschaftliche Evidenz eine 2G-Plus-Regel für Weihnachtsmärkte ein, (Thomas Krüger, SPD: Und Sie wollten die Maskenpflicht abschaffen, das gesamte letzte Jahr!) obwohl nun wirklich jeder weiß, dass die Ansteckungsgefahr unter freiem Himmel praktisch bei null liegt. Nehmen Sie doch endlich die Ergebnisse der Deutschen Vereinigung der Aerosolforscher zur Kenntnis! (Zurufe vonseiten der Fraktion der SPD: Oh!) Im Innenbereich, da, wo die Ansteckungsgefahr höher ist, reicht dagegen 2G. Der Schweriner Weihnachtsmarkt kapitulierte vor diesen grotesken Maßnahmen und schloss freiwillig. Viele andere machen jetzt einfach ohne Begründung dicht. Das Ergebnis: Schausteller, Marktbetreiber und der davon profitierende Einzelhandel gehen in die Knie und müssen Wirtschaftshilfen und Kurzarbeitergeld beantragen. Glauben Sie ernsthaft, die Unternehmer und Angestellten wollen dauerhaft von staatlichen Zuwendungen leben und um Almosen betteln, die nicht einmal den vollen Lohn ausgleichen? Was für eine Perspektive bieten Sie den Menschen eigentlich abseits des Impfens, Impfens, Impfens? Viele Einzelhändler mit 2G oder gar 2G-Plus werden das nächste Jahr unter diesen Bedingungen nicht überleben. Schon jetzt berichten Einzelhändler für das für sie so wichtige Weihnachtsgeschäft von Einbußen von bis zu 50 Prozent. Das kann man vielleicht ein Jahr durchhalten, aber spätestens danach geht es an die finanziellen Reserven und um die wirtschaftliche Existenz. Der Bürgerbeauftragte hat es Ihnen doch gerade selbst ins Stammbuch geschrieben. Viele Bürger sind genervt von den Maßnahmen draußen. Und was machen genervte einkaufswillige Bürger? Sie kaufen im Internet. Ergebnis: Unsere Innenstädte veröden, Steuereinnahmen brechen weg, weitere staatliche Hilfen werden nötig. Sie starten einen Teufelskreis, aus dem Sie nicht mehr herauskommen. Und Ihr Gesundheitsminister hat ja bereits angekündigt, dass er Corona in seiner Amtszeit nicht besiegen würde. (Thomas Krüger, SPD: Dann werben Sie fürs Impfen! Dann wirds besser.) Da wünsche ich Herrn Lauterbach ein glückliches Händchen und vor allem eine kurze Amtszeit. Und es ist ja nicht nur die vermeintlich böse AfD, die dieses Herumstümpern der Ampelmännchen kritisiert. (Thomas Krüger, SPD: Das ist doch hanebüchen!) Auch Herr Waldmüller von der CDU entdeckte ja kürzlich, dass man Corona-Maßnahmen auch kritisieren kann. Sehr geehrter Herr Waldmüller, willkommen in der Opposition! Der Witz ist, dass Ihre eigene Bundes- und die Schwesterpartei am liebsten ja schon wieder einen totalen Lockdown wollten. Nur lachen kann darüber keiner mehr. Auch Sie verstricken sich ins bürokratische Klein-Klein, ohne den Menschen endlich echte Perspektiven zu bieten. Der Bundesverband der mittelständischen Wirtschaft kritisierte jüngst, ich zitiere: „Bei der Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge gibt es weiter erheblichen Nachbesserungsbedarf. Die aktuelle Planung, die vollständige Erstattung auf die Hälfte zu verringern, ist für die das zweite Jahr in Folge krisengeplagte Branche finanziell nicht zu stemmen. Denn Hotels und Gaststätten leiden nicht nur unter massiven Umsatzeinbußen durch die Teillockdowns in einzelnen Bundesländern, sondern auch unter der Verunsicherung in der Bevölkerung als Folge unterschiedlicher Zutrittsregelungen.“ Und weiter: „Von einer normalen Geschäftssituation oder gar einem positiven Weihnachtsgeschäft sind die Betriebe der Gastronomie und Hotellerie weit entfernt. Sie müssen dementsprechend unterstützt werden, sonst drohen ein Exodus des Personals und in der Folge das Aus für viele der zumeist mittelständischen Betriebe“. Zitatende. Wann verstehen Sie endlich, dass der Einzelhandel beispielsweise kein Pandemietreiber ist und es auch niemals war?! (Julian Barlen, SPD: Pandemietreiber sind die Ungeimpften!) Im Februar 2021 kam eine gemeinsame Untersuchung der Berufsgenossenschaft für Handel und Warenlogistik und der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (Julian Barlen, SPD: Im Einzelhandel.) zum Ergebnis, ich zitiere: „Bei der Arbeit im Einzelhandel kommt es nicht zu einer erhöhten Infektionsgefährdung durch das SARS-CoV-2-Virus.“ Das gilt natürlich und erst recht für die Kunden, die noch viel weniger Zeit in den Geschäften verbringen als die Mitarbeiter. Folgen Sie endlich auch an der Stelle wissenschaftlicher Expertise! Hören Sie auf, Gewerbetreibende und Arbeitnehmer mit Ihren kurzfristigen Maßnahmen zu drangsalieren! (Heiterkeit bei Thomas Krüger, SPD) Geben Sie den Unternehmen und vor allen Dingen den Arbeitnehmern eine langfristige Perspektive und vor allen Dingen eine Exitstrategie abseits des Impfens (Patrick Dahlemann, SPD: Abseits des Impfens!) aus dieser für uns alle belastenden Situation! (Torsten Koplin, DIE LINKE: Äpfel essen, oder was?!) Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Julian Barlen, SPD: Sie sind derart schief gewickelt!)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der CDU der Abgeordnete Herr Waldmüller.

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Wolfgang Waldmüller CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Barlen, wenn ich Ihnen zuhöre, dann könnte ich sagen, alles in Butter, alles gut, das ist in Mecklenburg-Vorpommern, das Kurzarbeitergeld, das ist der Retter und wir kommen gut durch die Krise. (Julian Barlen, SPD: Ein Bestandteil.) Ich will – Frau Schwesig hat dann gesagt, dass der Erfinder des Kurzarbeitergeldes Herr Scholz war –, (Michel-Friedrich Schiefler, SPD: Genau.) ich möchte geschichtlich erinnern, dass 1957 das Kurzarbeitergeld unter Konrad Adenauer eingeführt wurde. In der alten Bundesregierung ist die Regelung des Kurzarbeitergeldes geregelt worden, und jetzt haben wir ein Delta gehabt, weil man nicht wusste, wie es weitergehen soll, ob verlängert werde oder nicht, was auch Herrn Meyer dazu veranlasste, eine PI – die ich richtig fand, die ich richtig fand –, eine PI zu verfassen, die dann sagte, liebe Bundesregierung, Corona endet nicht am 31.12. dieses Jahres. Das war richtig! Und damit meinte er nicht die Verlängerung als solches, weil das war schon beschlossen, sondern es war die Mitaufnahme oder die Verlängerung der Maßnahmen der Erhöhung des Kurzarbeitergeldes ab dem 4. Monat beziehungsweise ab dem 7. Monat. Und insofern tue ich mich ein bisschen schwer, wenn man jetzt von Durchbruch spricht, wenn man, soll ich sagen, sich selbst feiert für die Errungenschaft, die man im Bund erreicht hat. (Zuruf vonseiten der Fraktion der SPD) Ich will eins ganz klar sagen, damit auch da nicht ein falscher Zungenschlag reinkommt: Es ist gut, dass das erreicht worden ist, (Patrick Dahlemann, SPD: Sehr gut!) und es ist eine der wichtigsten Maßnahmen, die wir haben, dass das Kurzarbeitergeld verlängert wurde und vor allem die Erhöhung ab dem 4. und ab dem 7. Monat bis hin zu 87 Prozent. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und FDP) Das ist richtig, (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und FDP) das ist richtig, (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und FDP) das ist richtig und wichtig. Und wenn man sich dann dem Dank anschließt, Frau Schwesig, Sie haben den Protagonisten, die ja so wirklich dann auch im Hintergrund Druck gemacht haben, haben Sie gedankt, in der Tat, weil das scheinbar ja nirgendwo auf dem Schirm war, dass das noch verlängert werden muss. Sie haben nur einen vergessen, glaube ich, ich glaube, im Bund, die Bundes-DEHOGA hat mächtigen Druck auch noch gemacht, deswegen gilt auch neben denen, die Sie genannt haben, der Dank der DEHOGA. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU – Dr. Robert Northoff, SPD: Ganz genau.) Bei Ihnen, bei der AfD, ich habe nicht mitgekriegt, wie Ihre Position dazu ist. Ich habe das nicht rausgehört aus dem Vortrag. Ich habe höchstens ... (Zuruf vonseiten der Fraktion der AfD: Zuhören!) Nee, da braucht man nicht zuzuhören, da kommt ja nichts. (Heiterkeit bei Torsten Koplin, DIE LINKE) Ich habe höchstens daraus vernommen, dass Sie als AfD diese Kurzarbeiterregelung nicht zielführend finden. Das habe ich entnommen. Jetzt ist es so, dass die Verlängerung eingetreten ist, das ist gut so. Der Durchbruch, ein Durchbruch wäre gewesen – weil wir haben ja Erkenntnisse, wir wissen ja, wie es im Vorjahr war, dass man gewisse Vorbereitungen natürlich treffen konnte, es war ja abzusehen, dass wir wieder irgendwo hinkommen –, ein Durchbruch wäre gewesen, wenn man die Maßnahmen vorher entschieden hätte, bevor die Unsicherheit bei den Unternehmern und bei den Mitarbeitern entstanden ist. Aber sei es drum! (Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) Gekommen ist das Erfordernis natürlich jetzt dadurch, dass es natürlich neue Corona-Regelungen gibt. Nach dem Sommer war alles gut und schön, ich würde sagen, im Sommer war alles gut und schön, und dann kam es natürlich relativ schnell und relativ zügig. Eine Überraschung war es nun auch nicht, weil, wenn es kälter wird, das war abzusehen, dass es dann auch zu erhöhten Infektionen wieder kommt. Die Maßnahmen, die will ich jetzt gar nicht bewerten, 2G-Plus, dann 2G, dann 2G-Plus für die Gastronomie, Hotellerie und dann auch 2G für den Einzelhandel. Ich weiß nicht, ob man bei dem Treffen der Maßnahmen vielleicht die Auswirkungen ein wenig unterschätzt hat, insbesondere, wenn man darüber redet, dass erst die Maßnahmen getroffen wurden und dann die Infrastruktur sukzessive nachgezogen wird und zu dem Zeitpunkt eben nicht vorhanden war. Ich glaube, das war ein großer Fehler. Aber sei es, wie es ist! Ich habe hier aus den sozialen Medien ein Zitat vom letzten Sonntag: „Liebe Freunde und Gäste vom caféwunder-bar in Bad Sülze! Leider sieht die Wirklichkeit unter 2G so aus, dass nur noch wenige Menschen zu uns kommen. Da haben wir uns schweren Herzens dann entschieden, unser Café ab 13.12.21 bis auf Weiteres zu schließen.“ Der nächste Kommentar von einem Schweriner Gastronomen: „2G-Plus ist noch krasser.“ Also es haben … Was ist passiert? Es haben viele Menschen, viele Menschen haben die Weihnachtsfeiern, die Buchungen alles abgesagt, bleiben lieber zu Hause, weil natürlich der Testaufwand für 2G-Plus ihnen einerseits zu hoch ist, (Zuruf von Torsten Renz, CDU) ein hoher Aufwand, also der Aufwand dazu zu hoch ist, aber zum anderen auch, ich sage mal, die Öffnungszeiten der Testcenter insbesondere im ländlichen Raum gar nicht gegeben sind, um irgendwo testen gehen zu können oder am Wochenende möglicherweise mit der Familie essen gehen zu können. Das funktioniert nicht. Die Buchungen sind auch nicht mehr wieder einbringbar. Das sind Verluste. Und die Vorbestellungen in der Gastronomie, ich würde mal sagen, wenn jemand 400 Enten bestellt hat, dann kann er 200 Enten schon in den, die kann er schon abschreiben, das ist also vernichtetes Kapital. Viele haben von sich aus bereits reagiert, haben sich selbst eine Schließung verordnet, sich selbst eine Schließung verordnet und machen Mitarbeitern ... (Rainer Albrecht, SPD: Oder machen Selbsttests.) Ja, Sie müssen aber in der Realität ankommen! Gehen Sie, gehen Sie bitte in die Gastronomie, (Rainer Albrecht, SPD: Ja, war ich.) gehen Sie mal raus am Wochenende! (Rainer Albrecht, SPD: Hab ich gemacht.) Nehmen Sie wahr, was da los ist, und reden hier nicht schlau daher, Herr Albrecht! Da muss man auch mal ein bisschen mit den Praktikern reden (Beifall vonseiten der Fraktionen der AfD und CDU) über das, was draußen tatsächlich passiert. (Zuruf von Jeannine Rösler, DIE LINKE) Aber egal schließlich, manche Unternehmen haben auch den Mitarbeitern angekündigt, dass sie Kurzarbeit angekündigt haben. (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Also es gibt eine gewisse Unsicherheit, und insofern war die Klarstellung, dass das Kurzarbeitergeld jetzt kommt, auch die Verlängerung und seit vorgestern auch die Klarstellung, dass beim Überbrückungsgeld III Plus auch die eigene Schließung mit berücksichtigt wird – das war vorher nicht klar, weil die immer nur von der Schließung ausgehen, das ist, seit vorgestern ist das dann klar –, das ist natürlich eine gute Sache, die Überbrückungshilfe III Plus, dass die dann auch ab 01.04. in einer Überbrückungshilfe IV weitergeht. Aber jetzt gucken wir uns mal rein, der Teufel steckt im Detail. Nicht gesagt worden ist, dass die Anträge für das Kurzarbeitergeld seit 01.09.21 unter strengen Anforderungen einer umfassenden Begründung zur Unvermeidbarkeit der Kurzarbeit im Unternehmen erfolgen müssen. Was heißt das? Es ist im Gegensatz zu dem, was wir vorher hatten, letztes Jahr, wo die Corona-Maßnahmen eine Schließung anordneten, war allein die Corona-Verordnung als solche, Schließung, Grund genug für die Begründung, auch bei der Arbeitsagentur zu sagen, ich bekomme Kurzarbeitergeld. Das ist jetzt nicht mehr der Fall. Sie haben einen unglaublichen Begründungsaufwand, einen unglaublichen Begründungsaufwand, warum Sie denn jetzt schließen wollen, ob es nicht andere Möglichkeiten gibt, wie einen Mittagstisch oder weiß der Geier, was es alles gibt, um eben zu vermeiden, dass Sie in Kurzarbeit gehen. Dieser Begründungsaufwand, der ist so erheblich, das sind auch Stolpersteine für das eine oder andere Unternehmen. Und das ist auch der Unterschied zum letzten Jahr, was jetzt neu ist, dass man diesen unglaublichen Begründungsaufwand hat, was bei den Agenturen bedeutet, dass jeder Fall auch ein Einzelfall ist. Es gibt keine Routine, wie die Corona-Maßnahme … Schließung, fertig! Also es ist ein unglaublicher Aufwand, der da ist. Und wie es kommen muss, sind ja die ersten Bescheide schon zurückgekommen an die Unternehmer mit einer ablehnenden – also Kurzarbeitergeld beantragt –, ablehnenden Haltung. Und das, denke ich mal, das ist eine Sache, die wir bitte in den Blick nehmen müssen, wo Gespräche geführt werden müssen. Natürlich muss man eine richtige Begründung anführen, das ist überhaupt keine Frage. Aber gehen Sie davon aus, dass die meisten Betriebe ein bis zehn Personen haben, keine Buchhaltung in dem Sinne haben. Das macht der Unternehmer selbst. Große Unternehmen haben Buchhaltung, können das leisten, kleine Unternehmen können das nicht leisten. Das ist eine Riesenhürde für diese Unternehmen, dies leisten zu können. Also wir haben in der Tat nicht nur Einzelfälle, sondern wir haben einen Flächenbrand im ganzen Land. Die finanziellen Einbußen sind enorm, und ich will nur eins sagen – ich muss jetzt auf die Zeit gucken –, wir haben nicht die Leistungen, die wir letztes Jahr hatten. Beim Überbrückungsgeld III Plus oder Überbrückungsgeld IV gibt es bereits Einbußen, beispielsweise bei den Fixkosten. Wir haben – bei dem Kurzarbeitergeld die Zahlkosten werden nur zu 50 Prozent übernommen –, wir haben im letzten Jahr die November- und Dezemberhilfen gehabt, die den Unternehmen über die Zeit geholfen haben. Die haben wir ja jetzt nicht. Das heißt, trotz der Zusagen, die Herr Meyer schon gemacht hat, die Härtefallklausel und Liquiditätshilfen aufrechtzuerhalten, haben wir ein Delta, definitiv ein Delta, was wir haben werden und was möglicherweise dazu führt, dass trotz Kurzarbeitergeld die Mitarbeiter entlassen werden müssen. Und ein Durchbruch in meinen Augen ist dann erreicht, wenn wir am Ende keinen einzigen Unternehmer wegen coronabedingten Maßnahmen verloren haben. Dann haben wir einen Durchbruch erreicht, vorher nicht. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion DIE LINKE der Abgeordnete Herr Foerster.

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Henning Foerster Die Linke

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Kurzarbeit bedeutet, dass alle oder nur ein Teil der Beschäftigten im Betrieb weniger Stunden arbeiten, als sie normalerweise arbeiten müssten. Es kann auch sein, dass in der Kurzarbeit die betroffenen Beschäftigten gar nicht arbeiten. Dann spricht man von Kurzarbeit null. Der Arbeitgeber kann Kurzarbeit anordnen, wenn aus wirtschaftlichen Gründen ein kurzfristiger erheblicher Arbeitsausfall mit Entgeltausfall vorliegt, der nicht zu vermeiden ist, und eigentlich trägt er das Risiko dafür, dass im Betrieb genug Arbeit vorhanden ist, und müsste im gegenteiligen Fall grundsätzlich den vollen Lohn weiterzahlen, selbst wenn er Beschäftigte nach Hause schickt. Und weil das natürlich nicht unendlich funktioniert, wären Kündigungen die zwangsläufige Folge. Einen Ausweg bietet da also die Kurzarbeit. Sie dient eben dazu, in einem begrenzten Zeitraum Insolvenzen und die Entlassung von Beschäftigten zu vermeiden. Und die betroffenen Beschäftigten erhalten dann eben das schon zitierte Kurzarbeitergeld. Und es ist mehrfach angeklungen, dieses Instrument hat sich in der Zeit der Corona-Pandemie zu einem der wichtigsten Hilfsinstrumente für die Beschäftigten und die Unternehmen entwickelt, und deshalb sind die Verlängerungen des vereinfachten Zugangs und eine weitere Aufstockung des Kurzarbeitergeldes, die der Bundestag beschlossen hat, zunächst einmal auch gute Nachrichten. Die Landesregierung hat dieses Ansinnen, wie im Koalitionsvertrag festgelegt, im Rahmen ihrer Möglichkeiten auch entsprechend unterstützt. Die steigenden Antragszahlen stellen die Beschäftigten in den Agenturen für Arbeit vor richtiggehende Herausforderungen und daher kann ich mich dem Dank des Kollegen Barlen in diese Richtung auch nur anschließen. Meine Damen und Herren, dennoch kann ich nicht umhin, zumindest darauf hinzuweisen, dass bundesgesetzlich aus der Sicht meiner Fraktion noch mehr möglich (Sebastian Ehlers, CDU: Aha!) und wohl auch mehr nötig wäre. Gerade bei uns in Mecklenburg-Vorpommern, wo die Löhne auch schon vor dem Ausbruch der Corona-Pandemie deutlich niedriger waren als im Rest der Bundesrepublik Deutschland, sind selbst 70 oder 80 Prozent des bisherigen Einkommens für viele Beschäftigte zu wenig. Frau Ministerpräsidentin hat zu Recht darauf hingewiesen. Ich möchte das auch gern in Zahlen belegen. Der Nordosten ist bekanntlich das Tourismusland Nummer eins. Etwa sieben Prozent der Erwerbstätigen arbeiten bei uns allein im Gastgewerbe, und das ist einerseits ein Spitzenwert und andererseits auch ein Problem, denn insbesondere im jetzt wieder akut von den Corona-Auflagen betroffenen Gastgewerbe – Herr Kollege Waldmüller ist darauf eingegangen – haben wir es häufig mit einem Lohnniveau zu tun, bei dem den Beschäftigten jeder Euro weniger Gehalt und, weil das gern vergessen wird, auch Trinkgeld wehtut. (Sebastian Ehlers, CDU: So ist es.) Und deshalb mal ein paar Zahlen dazu: Das Jahresbruttogehalt in der Gastronomie betrug 2020 circa 19.052 Euro. Da reden wir netto also von rund 1.180 Euro im Monat. Und bei Kurzarbeit null bedeutet das ab dem vierten Bezugsmonat ein Nettoeinkommen von 826 Euro und ab dem siebten Bezugsmonat von 944 Euro netto. Und das muss ich, glaube ich, nicht erläutern, die Betroffenen konnten schon vorher keine großen Sprünge machen, denn die Mieten sind in den letzten zwei Jahren ebenso gestiegen wie die Preise für Energie und für Lebensmittel. Zudem darf man, wie gesagt, die Besonderheit des Gastgewerbes nicht außen vor lassen. Das Trinkgeld – statistisch betrachtet bekommt eine Kellnerin pro Arbeitstag um die 20 Euro Trinkgeld on top, das sind mehr als 400 Euro im Monat zusätzlich, und auch dieses Geld ist jetzt in der aktuellen Situation häufig weg. Und genau deshalb haben wir uns als LINKE immer gemeinsam mit den Gewerkschaften NGG und ver.di auch für eine weitere, eine stärkere Lösung starkgemacht. Aus unserer Sicht brauchen wir höhere Sätze beim Kurzarbeitergeld für bestimmte Berufsgruppen. Denkbar wären beispielsweise 100 Prozent für Mindestlohnbeschäftigte oder die Einführung eines Mindestkurzarbeitergeldes in Höhe von 1.200 Euro. Warum kommen wir zu dieser Auffassung? Weil man damit das Armutsrisiko für besonders betroffene Beschäftigte mit ohnehin niedrigen Einkommen deutlich verringern könnte, und deshalb werden wir uns auch weiter dafür engagieren. Und bevor jetzt einige Kolleginnen und Kollegen aus dem liberalen oder konservativen Kreis des Hauses Schnappatmung bekommen, möchte ich noch darauf hinweisen, dass eine solche Forderung keineswegs ein „Wünsch dir was“ à la Linkspartei ist, denn auf die Gewerkschaften, die Ähnliches fordern, hatte ich schon hingewiesen. Aber auch der Blick über die bundesdeutschen Grenzen hinaus zeigt, dass Deutschland mitnichten das erste Land wäre, das ein Mindestkurzarbeitergeld einführt. Es gibt Vergleichbares bereits in Frankreich, in Litauen, in Polen, in Portugal oder auch in Rumänien. Und das sind alles Beispiele für Länder, die eben ein solches Mindestkurzarbeitergeld eingeführt haben, was für mich beweist, dass es durchaus möglich ist, unseren wichtigen Instrumentenkasten an der Stelle noch ein Stück weit zu erweitern. Und, meine Damen und Herren, ich möchte zum Schluss allerdings auch nicht versäumen, darauf hinzuweisen, dass sich die Landesregierung der Problematik, die ich eben beschrieben habe, für die entsprechenden Berufsgruppen sehr bewusst ist, und nicht zuletzt deshalb hat sie sich ja auch in Absprache mit den Sozialpartnern dafür entschieden, im eigenen Wirkungskreis die Neustartprämie als Instrument zur Teilkompensation des Kaufkraftverlustes von Beschäftigten infolge von Kurzarbeit zu verlängern. Mit Stand vom 7. Dezember 2021 haben 11.701 Beschäftigte in Mecklenburg-Vorpommern davon profitiert, insbesondere aus dem angesprochenen Gastgewerbe, und das freut mich wirklich. Und ich möchte die Gelegenheit auch nutzen, die Unternehmen im Land aufzufordern, diese Möglichkeit für ihre Beschäftigten auch zukünftig umfassend zu nutzen, denn uns allen ist bewusst, dass die große Herausforderung, vielleicht die größte, auch in der Gastronomie, die fehlenden Fachkräfte sind, und jedes Instrument, das den Beschäftigten zugutekommt, liegt somit auch im originären Eigeninteresse der Unternehmen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Abgeordnete Frau Wegner.

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Jutta Wegner GRÜNE

Sehr geehrte Präsidentin! Sehr geehrte Frau Ministerpräsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir befinden uns noch immer in einer Pandemie, deren Ausmaß uns vor große Herausforderungen stellt und nach immer wieder neuen und aktuellen Lösungen verlangt. Aber wir haben auch schon viele Instrumente erprobt und für gut befunden. Das Kurzarbeitergeld hat im vergangenen Lockdown gezeigt, dass es ein gutes Instrument ist, um vorübergehende Arbeitsausfälle zu überbrücken und Arbeitsplätze zu sichern. Über 87.000 Menschen haben im Monat Februar in der Spitze davon profitiert. Wir haben im Verhältnis zum Bundesdurchschnitt im vergangenen Jahr einen geringeren Anstieg der Arbeitslosigkeit zu verzeichnen gehabt. Die Überbrückungshilfen haben vielen Unternehmern und Unternehmerinnen geholfen. Wir können froh sein, dass unser Sozialstaat in der Lage ist, in dieser Krise Hilfen für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, aber auch für Unternehmer und Unternehmerinnen zu leisten. Und gut ist, dass es nicht nur die Beitragsmittel der Versicherten sind, sondern der Bund auch mit Milliardenzuschüssen die Zahlung stabilisiert. Gut ist auch, dass das erhöhte Kurzarbeitergeld bei längerem Bezug zunächst bis Ende März verlängert wurde. Das hilft besonders bei uns im Land, wo wir noch allzu oft mit niedrigen Löhnen unterwegs sind und 60 beziehungsweise 67 Prozent dieses geringen Lohns nicht ausreichen, um den Lebensunterhalt zu decken. Das Signal ist: Wir lassen euch nicht im Regen stehen in dieser Krise. Kurzarbeitergeld ist ein gutes Instrument. Es sichert den Lebensunterhalt und es sichert die Fachkräfte im Betrieb. Eine bittere Pille ist, dass nach aktueller Lesart die Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung ab Januar nur noch zur Hälfte erstattet werden. Da wird zur Vermeidung von Arbeitslosigkeit sicher noch nachgearbeitet werden müssen, weil unter Umständen sonst Arbeitsplätze gekündigt werden. Es muss alles getan werden, um Arbeitsplätze zu sichern. Auch die Unklarheit darüber, ob Kurzarbeit in der derzeitigen Situation unvermeidbar ist und Kurzarbeitergeld ausgezahlt werden kann, wenn der Betrieb vorübergehend eingestellt wurde, weil er sich zu den derzeitigen Bedingungen einfach nicht lohnt, muss beseitigt werden. Die im Lockdown des vergangenen Jahres geltenden Regeln müssen auch im selbst entschiedenen Lockdown gelten, weil die aktuelle Situation in vielen Branchen einem Lockdown nahekommt. Die Situation heute ist keine andere als Anfang des Jahres und braucht deshalb auch verlässliche Regeln. Bei allem Lob zur Wirksamkeit des Kurzarbeitergeldes als Stabilisierungsinstrument gibt es aber auch Schattenseiten, Gruppen, für die es keine Absicherung gibt. Hier sind zuallererst die Minijobber anzusprechen, für die es keine Lösung gibt. Sie sind es aber, die im Hotel- und Gaststättengewerbe und bei kleinen Einzelhändlern Arbeitsspitzen auffangen und zur Stelle sind, wenn sie gebraucht werden. Studierende brauchen diese Jobs, um ihr Studium zu finanzieren, und viele dieser Jobs sind im Lockdown des letzten Winters, aber auch jetzt wieder weggefallen. Besonders bitter ist es für Studierende, die sich damit ihr BAföG aufbessern und nur so überhaupt in der Lage sind, ihr Studium zu finanzieren. Sie trifft die Situation doppelt hart, auch weil sie deshalb aktuell keine Beschäftigungsmöglichkeit finden. Aber auch andere Geringverdiener, die so ihr kleines Einkommen aufgebessert haben, trifft es hart. Aktuell gibt es auch wieder keine Lösung für die vielen Soloselbstständigen. Sie fallen durch die gespannten Netze und werden auf die Grundsicherung verwiesen. Das kann nicht sein! Hier müssen wir als Land ein Signal setzen und diesem Personenkreis eine Perspektive bieten. Mein Fazit: Das Kurzarbeitergeld wirkt, es verhindert Arbeitslosigkeit und sichert den Unternehmen die so wichtigen eingearbeiteten Fachkräfte. Gut, dass wir es haben, aber für Minijobber und Soloselbstständige hat das soziale Netz hier zu große Maschen. Hier würde ich mir wünschen, dass unser Land diesen Menschen noch intensiver hilft. Auch sie haben Unterstützung verdient. Abschließen möchte ich meine Rede mit einem Dank an all die vielen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Arbeitsagenturen, in den Förderverwaltungen, die mit viel Engagement die schnelle Auszahlung ermöglichen und so auch dafür sorgen, dass schnell Hilfe vor Ort ist. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion der SPD, Jeannine Rösler, DIE LINKE, und Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der FDP die Abgeordnete Frau van Baal.

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Sandy van Baal FDP

Sehr geehrte Präsidentin! Sehr geehrte Kollegen! Das Kurzarbeitergeld hat sich schon mehrfach als gutes und notwendiges Mittel zur Sicherung von Arbeitsplätzen und Betrieben erwiesen. Das wissen wir alle. Ich möchte dazu auch noch mal an die durch alle Bundestagsfraktionen getragene Einführung des Kurzarbeitergeldes im letzten Jahr erinnern, die vollkommen richtig war, finde ich, und ich denke, das finden wir alle. Auch die Verlängerung der Maßnahmen über den Pandemiezeitraum hinaus ist absolut richtig und wichtig. Wie Sie sicherlich alle wissen, wurde nun auch kürzlich beschlossen, auch weiterhin den Zugang zum Kurzarbeitergeld so einfach wie möglich zu gestalten, und zwar bis Ende März kommenden Jahres. Auch dieses Vorgehen ist angesichts der Pandemiesituation und den sich daraus ergebenden Problemen für die Wirtschaft von elementarer Bedeutung. Das heißt, in einigen Maßnahmen, die meisten wurden hier schon benannt, unter anderem möchte ich da noch mal sagen, es reicht weiterhin aus, wenn mindestens zehn Prozent der Beschäftigten von Arbeitsausfall betroffen sind, sonst muss mindestens ein Drittel der Beschäftigten betroffen sein. Beschäftigte müssen auch weiterhin keine Minusstunden aufbauen, bevor Kurzarbeitergeld gezahlt werden kann. Auch Leiharbeiter und Leiharbeiterinnen können weiterhin Kurzarbeitergeld erhalten und die Bezugsdauer des Kurzarbeitergeldes ist für Betriebe bis zu 24 Monate verlängert worden, längstens bis zum 31. März. Die Beiträge zur Sozialversicherung während der Kurzarbeit werden an die Arbeitgeber bis 31. Dezember dieses Jahres voll übernommen, in voller Höhe, leider vom 1. Januar bis 31. März nur zu 50 Prozent erstattet. Und die Arbeitnehmer erhalten von Januar 22 bis März 22 einen Anspruch auf die erhöhten Leistungssätze, auch das wurde hier schon genannt und das ist auch gut so. Bis zum 31.03.22 bleibt es weiterhin auch möglich, während der Kurzarbeit einen Minijob anrechnungsfrei anzunehmen. Dies hat sich in den letzten Monaten als sehr starke Hilfe für viele Betriebe und vor allem für viele Beschäftigte erwiesen, denn so konnten sie auch in der Krise eigenverantwortlich gegen die Misere etwas unternehmen. Das birgt aber auch die Gefahr, wenn sie erst mal in einem Minijob sind in einer anderen Branche, dass Mitarbeiter komplett abwandern. Das darf man auch nicht vergessen. Ich möchte allerdings auch noch einige Kritikpunkte anführen, welche mich und auch meine Fraktion momentan sehr beschäftigen. Das hängt mit dem umfassenden Begründungswust, was Herr Waldmüller sehr gut ausgeführt hat, zusammen, wenn man das Kurzarbeitergeld neu beantragen möchte, und es ist eigentlich so wie im ersten Teil, die 2G-Plus-Regel ist eingeloggt, darum quasi gerade für die Gastronomiebranche und dass man jetzt so viel begründen muss, warum man diese Ausfälle hat. Ja, die 2G-Regelung in Mecklenburg-Vorpommern ist schärfer gefasst als in anderen Bundesländern. (Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) 2G-Plus – Entschuldigung! (Rainer Albrecht, SPD: Ja, das wollt ich doch sagen.) Gerade für die Hotellerie und Gaststättenbranche und die damit oft verbundene Kulturbranche, das dürfen wir wohl nicht vergessen, stellt sie einen Quasi-Lockdown dar und die Gäste bleiben wirklich größtenteils aus. Ein weiteres Problem stellen die aktuellen Wirtschaftshilfen dar. Die Wirtschaftshilfen des Landes greifen die soeben benannten Probleme nicht auf und auch die Überbrückungshilfe III Plus der Bundesregierung stammt noch aus dem Frühjahr dieses Jahres. Sie ist jetzt wenigstens so angepasst worden, dass auch Unternehmen ohne konkrete Schließungsverfügung die Überbrückungshilfe III Plus beantragen können. Das Problem, dass die Hilfe jedoch absolut nicht zur aktuellen Pandemiesituation passt, löst dies aber nicht. Hier braucht es die Auferlegung eines Hilfspaketes, welches auch in Arbeit ist, bei dem die Maßnahmen eines Quasi-Lockdowns, wie er hier stattfindet, für bestimmte Branchen angepasst sind, und das zeitnah und schnell. Die Beschäftigten und Unternehmen aus den betroffenen Branchen haben keine Zeit mehr zu verlieren, und das muss uns hier wirklich allen bewusst sein. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP und Sebastian Ehlers, CDU)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Ums Wort gebeten hat für die Fraktion der SPD der Fraktionsvorsitzende Herr Barlen.

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Julian Barlen SPD

Ja, vielen Dank, Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte mich herzlich für die in weiten Teilen doch sehr angemessene, sehr sachliche Diskussion zu diesem wichtigen Thema hier bedanken. Ich muss sagen, ich hatte durch einige Zwischenrufe bei meiner ersten Rede hier doch den Eindruck, dass das nicht ernst genommen wird, dass hier das auch abgetan wird: Was ist denn daran aktuell? Und, ach so, Kurzarbeitergeld! Da möchte ich wirklich sagen, wir als Landesparlament, wir als SPD-Fraktion mit der Regierung sind sehr, sehr, sehr aufmerksam, dass genau diese Instrumente, wie beispielsweise das Kurzarbeiterinnen- und Kurzarbeitergeld, einfach tadellos funktionieren, und waren sofort auf dem Platz, als es darum ging sicherzustellen, dass nicht nur die Verlängerung und der einfachere Zugang, sondern eben auch die höheren Sätze auch in die Verlängerung gehen im Jahr 2022. Und das abzutun, möchte ich sagen, wäre eine Blindheit gegenüber der Lage der Menschen hier im Land, und da bin ich Ihnen dankbar, all denen, die sich hier entsprechend zu Wort gemeldet haben und da auch Unterstützung signalisiert haben. Zu Fragen der Beantragung, Dingen, die angesprochen sind, wo noch Fragezeichen im Augenblick bestehen, wird gleich unser Arbeitsminister Reinhard Meyer an dem Pult noch Ausführungen treffen. Ich würde einmal gerne zu Ihnen, Frau Wegner, sagen: In der Tat ist es so, dass es eine Abweichung bei der prozentualen Beteiligung der Sozialversicherungskosten der Arbeitgeber gibt. Das wird ein Thema sein. Ich sehe sie jetzt gerade gar nicht mehr, Frau Wegner. Ist sie noch da? (Zurufe von Hannes Damm, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, und Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ist gegangen, okay, alles gut. Da muss in meinen Augen zunächst mal geprüft werden, was für Kosten sind das eigentlich. Sind das nicht in Wirklichkeit dann neu entstehende Fixkosten der Arbeitgeber, wo dann auch zu prüfen ist, inwieweit weitere Programme dafür eigentlich in Anwendung zu bringen sind? Das wird geprüft werden. Ich möchte einmal eine Sache sagen, Herr Renz hatte ja eingangs, er ist auch gegangen, glaube ich, (Heiterkeit bei Rainer Albrecht, SPD) aber hatte eingangs hier so ein bisschen immer reingerufen, also was ist denn aktuell, was ist denn daran aktuell, das ist doch eine Aktuelle Stunde. Ich glaube, er wollte damit so ein bisschen vermeiden, sich inhaltlich mit dem Thema auseinanderzusetzen (Sebastian Ehlers, CDU: Haben wir ja gemacht, ne?!) und trotzdem etwas sagen zu können. (Zurufe von Sebastian Ehlers, CDU, und Torsten Koplin, DIE LINKE) Diese Verbesserungen, diese Sicherung der Verbesserungen für die Beschäftigten, für die Arbeitgeber hier im Land, die ist soeben in einer Sonderbundesratssitzung im Infektionsschutzgesetz beschlossen worden, und die entsprechende Verordnung dafür, die tritt am 01.01.2022 in Kraft, (Patrick Dahlemann, SPD: Aktueller gehts nicht!) und es betrifft Zehntausende Betriebe und 100.000 Beschäftigte im Land. Also wer da sagt, das ist nicht aktuell, der hat wirklich nicht verstanden, worum es geht. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Und während Herr Renz eine Aktualität eingefordert hat, hat sich Herr Waldmüller dann zu einem doch etwas historischen Exkurs aufgeschwungen, nämlich als es um die Frage ging: Wer hat es erfunden? Ich kann sagen, die Schweizer waren es nicht, (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der SPD) aber es war halt auch nicht Konrad Adenauer. Also man hat null Google-Treffer, wenn man „Kurzarbeitergeld Adenauer“ eingibt. (Zurufe von Wolfgang Waldmüller, CDU, und Torsten Koplin, DIE LINKE) 1910, 1910, meine Herren, ist im Rahmen der Kaligesetze, (Zuruf von Wolfgang Waldmüller, CDU) da gab es sinkende Produktionsquoten und da sind für die Stilllegezeiten Kurzarbeiterfürsorgen eingeführt worden. (Zurufe von Patrick Dahlemann, SPD, und Sebastian Ehlers, CDU) Die sind dann 1924 – und übrigens nicht auf Initiative eines Kölner Oberbürgermeisters –, 1924 sind dann die ersten richtigen Regelungen in Richtung des heutigen Kurzarbeitergeldes getroffen worden. Das ist 1927 in das Gesetz über die Arbeitsvermittlung und die Arbeitslosenvermittlung eingeflossen. Dann ist lange, lange Zeit – das war eine Folge der Hyperinflation, natürlich in den 20er-Jahren, klar, aber da war Herr Adenauer nicht Bundeskanzler, und da ist lange nichts passiert. Und Ende der 60er-Jahre, nach der Amtszeit von Adenauer, sind dann im Rahmen der Wirtschaftskrise, (Zuruf von Wolfgang Waldmüller, CDU) sind die Kurzarbeitergelder (Zuruf von Wolfgang Waldmüller, CDU) wieder sehr wichtig geworden. Und eine Sache muss man doch mal anhand der Prävalenz, also der Menge sehen: Der wirklich vor Corona, vor Corona prominenteste, umfassendste Einsatz des modernen Kurzarbeitergeldes, das war in der Finanzkrise 2008 und 2009, (Patrick Dahlemann, SPD: Sehr richtig!) und das war natürlich Olaf Scholz. Und das wollte ich nur ganz kurz, wenn man schon hier so anfangen will, historisch zu schauen, (Heiterkeit und Unruhe vonseiten der Fraktion der CDU) einmal noch mal einsortieren. (Beifall vonseiten der Fraktion der SPD) Und wir müssen sagen, wir können doch alle glücklich sein über das Kurzarbeiterinnen- und Kurzarbeitergeld. (Zurufe von Patrick Dahlemann, SPD, und Sebastian Ehlers, CDU) Unter Corona ist übrigens ein vielfacher Einsatz des Einsatzes zu Zeiten der Finanzkrise in Deutschland passiert, also ein Vielfaches des Einsatzes im Vergleich zu Zeiten der Finanzkrise. Ja, und, Herr Schneider, zu Ihnen kann ich nur sagen – Sie sitzen da und tippen fleißig –, das war abenteuerlich. Es gibt große Einigkeit in diesem Haus, dass Arbeitnehmer und Arbeitgeber von diesem Instrument profitieren. Und es gibt auch große Einigkeit in diesem Haus, dass es gut ist, dass die AfD keine Verantwortung trägt in diesem Land und auch keinen Ansatz verfolgt, der zur Lösung dieser pandemischen Krise in Mecklenburg-Vorpommern beiträgt. Sie sind, Sie und Ihresgleichen, muss man ja sagen, sind eher die – durch eine konsequente Verweigerung die Lösungswege zu akzeptieren –, diejenigen, die dafür sorgen, dass wir noch in dieser Lage sind, und da bekennen wir uns ganz klar dagegen. (Sebastian Ehlers, CDU: Rote Lampe!) Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Zuruf von Stephan J. Reuken, AfD)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Wie bereits von Herrn Barlen angekündigt, rufe ich jetzt auf den Minister für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Herrn Meyer. (Sebastian Ehlers, CDU: Haben die überhaupt noch Redezeit?) Bitte schön! (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU)

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Reinhard Meyer

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich mach es auch wirklich kurz, weil ich nicht in die Debatte neu einsteigen möchte, sondern zwei Dinge ergänzen, die in der Debatte eine Rolle gespielt haben und gefragt wurden. Zum einen hat Herr Barlen eben schon eine Antwort gegeben zum Thema „Arbeitgeberanteil bei den Sozialabgaben“, der jetzt bei der neuen Kurzarbeiterregelung ab 01.01.22 dann nicht mehr anerkannt wird. In der Tat muss geprüft werden, ob dadurch Fixkosten entstehen, die dann wiederum über die Überbrückungshilfe III beziehungsweise IV zum größten Teil erstattet werden können. Also das ist ein konkreter Weg für die Unternehmen. Und das zweite Thema, Herr Waldmüller, Sie haben es angesprochen: In der Tat, wie ist das mit der konkreten Bearbeitung der Anträge? Ich habe am Montag ein Gespräch geführt zusammen mit meinem Staatssekretär und mit Frau Haupt-Koopmann von der Regionaldirektion Nord, weil bei der BA uns auch solche Fälle bekannt geworden sind, und wir haben auch noch mal dezidiert darauf hingewiesen und darum gebeten, dass man weniger bürokratisch bei der Antragsgenehmigung damit umgeht. Das ist, glaube ich, ganz wichtig. Das hat sie zugesagt. Sie hat aber auch gesagt, die reine Begründung in manchen Anträgen, warum stellen wir den, wegen Corona reicht nicht, sondern man muss schon vernünftig begründen, dass man zum Beispiel im Vergleich zu vor zwei Jahren einen entsprechenden Umsatzrückgang hat, also Vergleich zu November, Dezember 2019. Das kennen die Unternehmen auch, und da, wo das noch nicht funktioniert, empfehlen wir, weil auch Frau Haupt-Koopmann gesagt hat, gerade dieser Umsatzvergleich ist wichtig, erst mal Widerspruch einzulegen. Und wir bleiben an dem Thema dran, weil das Thema Saisonalität natürlich von der BA beim Thema Kurzarbeitergeld geprüft werden muss. Ich glaube, das ist auch in Ordnung, aber auch auf der Ebene bewegt sich etwas. – Vielen Dank, meine Damen und Herren! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Herr Minister! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 11 : Beratung des Antrages der Fraktionen DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP – Einsetzung und Ausstattung eines Parlamentarischen Untersuchungsausschusses zur Aufklärung der NSU-Aktivitäten sowie weiterer militant rechter und rechtsterroristischer Strukturen in Mecklenburg-Vorpommern gemäß Artikel 34 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern in Verbindung mit Paragraf 1 Absatz 2 Untersuchungsausschussgesetz Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 8/80. Hierzu liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 8/162 vor. Antrag der Fraktionen DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP Einsetzung und Ausstattung eines Parlamentarischen Untersuchungsausschusses zur Aufklärung der NSU-Aktivitäten sowie weiterer militant rechter und rechtsterroristischer Strukturen in Mecklenburg-Vorpommern gemäß Artikel 34 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern in Verbindung mit § 1 Abs. 2 Untersuchungsausschussgesetz Mecklenburg-Vorpommern – Drucksache 8/80 – Änderungsantrag der Fraktion der AfD – Drucksache 8/162 – Das Wort zur Begründung hat für die Fraktion DIE LINKE der Abgeordnete Herr Noetzel. (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU)

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Michael Noetzel Die Linke

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Drei Jahre habe ich im Sekretariat des NSU-Untersuchungsausschusses gearbeitet und es ist mir daher eine ganz besondere Ehre, diese Rede zu diesem äußerst wichtigen Antrag heute hier im Landtag halten zu dürfen. Ich erachte die weitere Aufarbeitung des NSU-Komplexes ganz persönlich als notwendig und unausweichlich. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Ann Christin von Allwörden, CDU, und René Domke, FDP) Es geht nach wie vor um die Aufklärung eines rechtsterroristischen Netzwerkes, das zehn Menschen aus dem Leben riss und viele Menschen, viele weitere Menschen mehr verletzt und traumatisiert hat. Es geht um das Versagen der Sicherheitsbehörden, der Politik, aber auch unserer Gesellschaft insgesamt, die zulässt, dass zehn Jahre nach der Selbstenttarnung des NSU-Kerntrios die versprochene Aufklärung noch nicht vollständig erfolgt ist, Ermittlungsverfahren gegen mutmaßliche Unterstützer/-innen zu verjähren drohen und sich weitere rechtsterroristische Strukturen ausbilden konnten und können. Meine Damen und Herren, ich bin froh, dass wir den Antrag so früh gemeinsam mit den GRÜNEN und der FDP auf den Weg bringen können, nicht zuletzt, weil dies ein wichtiges Signal an die Angehörigen von Enver Şimşek, Süleyman Taşköprü, Habil Kılıç, Mehmet Turgut, İsmail Yaşar, Theodoros Boulgarides, Mehmet Kubaşık, Halit Yozgat und Michèle Kiesewetter ist. Wir dürfen uns keinen weiteren Aufschub leisten und, meine Damen und Herren, ich werbe auch bei der Fraktion der CDU dafür, dem vorliegenden Antrag zuzustimmen. Insbesondere die Hinterbliebenen und Betroffenen der rassistischen Terrorserie haben berechtigte Fragen, die noch nicht beantwortet wurden. Und es ist die politische Verantwortung des Landtages, nach Antworten auf diese Fragen zu suchen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Es darf keinen Schlussstrich unter dem NSU-Komplex geben. Der erste NSU-Untersuchungsausschuss hat bereits gezeigt, dass es sich lohnt, engagiert und konstruktiv in diesem Gremium mitzuarbeiten. Die Erkenntnisse im Ausschuss waren zwar manchmal ernüchternd, aber die daraus gezogenen Schlussfolgerungen dennoch gewinnbringend, auch für die Sicherheitsbehörden des Landes. Ich möchte nicht alles wiederholen, was Peter Ritter, dem ich in diesem Zusammenhang danken möchte, in der Debatte zum Zwischenbericht im Juni dieses Jahres ausführte. Auf einen zentralen Befund möchte ich dennoch kurz eingehen. Wir haben nach sehr intensiven Untersuchungen feststellen müssen, dass die polizeilichen Ermittlungen zum Mord an Mehmet Turgut fehlgeleitet und vorteilsbehaftet geführt wurden. Und immer wieder begegnet uns in den zahlreichen Vernehmungen eine weitere Schwachstelle: Es mangelt in den Behörden an interkultureller Kompetenz und einer Fehlerkultur. Aus diesem Grund bin ich froh, dass die Förderung dieser beiden wichtigen Werkzeuge der tagtäglichen Ermittlungsarbeit auch Eingang in den Koalitionsvertrag gefunden hat. Dies zeigt, Erkenntnisse eines Untersuchungsausschusses verlaufen nicht im Sande, wenn es den politischen Willen dazu gibt. Und für die konstruktive Mitarbeit und den Austausch bedanke ich mich bei der SPD. Aber, meine Damen und Herren, wie gesagt, wir sind lange nicht am Ende der Aufklärung des NSU-Komplexes. Viele Themenkomplexe des ersten NSU-Untersuchungsausschusses wurden nicht abgearbeitet, unzählige Akten blieben ungeöffnet, 30 Zeugen wurden noch nicht gehört. Das mache ich insbesondere nicht dem Ausschuss zum Vorwurf, aber in M-V wurde noch nicht alles getan, um die Mord- und Anschlagsserie des NSU lückenlos aufzuklären, so, wie es die ehemalige Bundeskanzlerin Angela Merkel den Angehörigen und Hinterbliebenen versprochen hat. Wir müssen den ernsten und ambitionierten Versuch unternehmen, dieses Versprechen einzulösen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und René Domke, FDP) Seit Mai 2021, also zu einem Zeitpunkt, wo der Zwischenbericht fast fertiggestellt war, wurden überwiegend durch die Landespolizei, aber auch vom Generalbundesanwalt und dem Verfassungsschutz knapp 250 Aktenordner geliefert. Dazu kommen mehrere Gigabyte elektronische Datensätze, die alle nicht ausgewertet sind. Das klingt viel, das ist auch viel, täuscht aber darüber hinweg, dass in den ersten beiden Jahren des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses nicht sehr viele Akten zugeliefert wurden, und so sind die Landespolizei betreffend immerhin noch 5 Beweisbeschlüsse offen, den Landesverfassungsschutz betreffend ganze 16. Teilweise gibt es hier nicht mal einen Sachstand zu berichten. Und es hat nicht nur mit fehlenden Prioritäten und entsprechenden organisatorischen Vorkehrungen zu tun, sondern teilweise, und das ist meine ganz persönliche Meinung, mit fehlendem Respekt dem Untersuchungsausschuss gegenüber. Meine Damen und Herren, die letzten Jahre haben uns aber auch abseits des NSU sehr eindringlich vor Augen geführt, wie allgegenwärtig die Gefahr durch rechten Terror ist. Halle, Hanau, Kassel – diese drei Orte stehen seit 2019 stellvertretend für den Menschenhass, der uns vom rechten Rand der Gesellschaft bedroht. (Zuruf von Horst Förster, AfD) Doch dieses tödliche Gewaltpotenzial ist nicht neu. Die extreme Rechte vertritt seit Jahren und seit jeher eine mörderische Ideologie und zieht seit Jahrzehnten eine blutige Spur durch die Bundesrepublik. Rassisten und Neonazis knüpfen Netzwerke und sie bereiten sich vor, ihre Ideologie in die Tat umzusetzen. Mit Ihrer Erlaubnis zitiere ich einen Kronzeugen der gegenwärtigen Gefahrenlage, Zitat: „Die Gefährdungslage durch Rechtsextremismus, Antisemitismus und Rassismus ist in Deutschland sehr hoch. Ich möchte betonen, dass vom Rechtsextremismus die größte Bedrohung in unserem Land ausgeht.“ Diese Worte wählte Horst Seehofer kurz nach der rassistischen Terrorattacke in Hanau im Februar vergangenen Jahres und erst vor wenigen Monaten erneuerte der Präsident des Bundesamts für Verfassungsschutz, Thomas Haldenwang, diese Warnung. Mecklenburg-Vorpommern ist da leider nicht die Ausnahme der Regel, wir müssen Warnsignale ernst nehmen und darauf reagieren. Wir haben uns daher entschieden, auch neuere rechtsterroristische Gruppen und Vereinigungen in den Untersuchungsgegenstand mit aufzunehmen. Alle im Einsetzungsantrag benannten Gruppen gründeten sich hier in Mecklenburg-Vorpommern, suchten hier ihr Rückzugsgebiet oder unterhielten feste Verbindung ins Bundesland. Und all diese Gruppen vertreten eine gemeingefährlich militante oder gar terroristische Agenda. Und wir müssen davon ausgehen, dass sie fest entschlossen sind loszuschlagen. Ob Nordkreuz, die Waffen, Munitionen und Feindeslisten für den Tag X horten, ob die neonazistische Kampfsportgruppe Baltik Korps, die nicht auf den Tag X warten will, sondern selbstbewusst behauptet, sie sei der Tag X, ob Combat 18, der bewaffnete Arm des verbotenen Bloodand-Honour-Netzwerkes oder ob die Oldschool Society, die inzwischen verurteilte terroristische Vereinigung, die Sprengstoffanschläge vorbereitete, und nicht zuletzt die Kameradschaft Süd, die bereits in den 2000er-Jahren ebenfalls mittels Sprengstoffs einen zweifelhaften Ruhm erlangte und uns mit einem Blick auf jüngste Querdenker-Demonstrationen zeigt, wie langlebig diese rechtsterroristischen Allianzen sind – all diese militanten Netzwerke haben ihre braunen Fäden in und nach Mecklenburg-Vorpommern gesponnen. Meine Damen und Herren, und interessanterweise finden sich bei all diesen Gruppen ebenfalls Bezüge zum NSU und seinen Taten. Der NSU ist kein singuläres Ereignis, er bildet vielmehr eine Klammer, einen Orientierungspunkt für Umsturzplaner und potenzielle Rechtsterroristen. Es waren Nordkreuz-Mitglieder, die das Rostocker Mordopfer verhöhnten und den sogenannten Mehmet-Turgut-Pokal ausschossen. Es waren unter anderem Mitglieder der „Nationalen Sozialisten Rostock“, der Kernkameradschaft des Baltik Korps, die 2012 versuchten, die Kundgebung zum Gedenken an Mehmet Turgut anzugreifen. Es war das Blood-and-Honour-Netzwerk, die zentrale Unterstützerstruktur des NSU mitsamt seinem bewaffneten Arm Combat 18, das mit seinen Terrorkonzepten dem NSU den ideologischen Zündstoff lieferte. Es war die Oldschool Society, die internen Chats zufolge ein Blutbad anrichten wollte, das den NSU als „Kindergarten“ dastehen lassen wollte. Und es war der Kopf der Kameradschaft Süd, der Freiheit für den NSU-Unterstützer und Waffenlieferanten Ralf Wohlleben forderte. Meine Damen und Herren, es ist notwendig, all dies in den kommenden Untersuchungen zu berücksichtigen. Die wichtigste Frage wird aber sein, was wussten die Behörden von diesem Treiben und wie sind sie mit diesem Wissen umgegangen. Insbesondere mit Blick auf das Nordkreuz-Netzwerk brach das Agieren der Landesbehörden beziehungsweise ihrer Führung in den letzten Jahren nicht selten mehr Fragen auf, als dass es zur Aufarbeitung beitrug. Ich bitte Sie daher, dem vorliegenden Antrag zuzustimmen und das Versprechen auf rückhaltlose Aufklärung einzulösen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und René Domke, FDP)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Gemäß Paragraf 84 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung ist eine Aussprachezeit von bis zu 71 Minuten vorgesehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Ums Wort gebeten hat für die Landesregierung der Minister für Inneres, Bau und Digitalisierung Herr Pegel.

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Christian Pegel

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Mitglieder dieses Hohen Hauses! Meine Damen und Herren! In der Rolle des Abgeordneten ist der Zeitpunkt, zu dem Sie sprechen, unerheblich. Als Vertreter eines Hauses, das originär in Kooperation mit diesem Ausschuss treten muss, ist es mir einen Moment lang schwergefallen zu überlegen, ob das der richtige Moment ist, ans Mikrofon zu treten, oder ob ich eher als entgegennehmendes Haus diese Diskussion schließen müsste. Ich bitte gleichwohl, dass ich diesen Punkt gewählt habe, weil ich hoffe, dass ich mit einigen Gedanken, die aus dem Hause kommen, in die Diskussion hineinwirken kann. Ich halte – und da schließe ich mich der Einbringung gerne an – eine Fortsetzung der Arbeit für dringend erforderlich. Ich unterstütze und halte es für richtig, dass ein zweiter, erneuter, anknüpfender Parlamentarischer Untersuchungsausschuss sich diesem Themenfeld widmet. Der große Vorteil des jetzigen Zeitpunktes ist, dass ein bis zum Ende der Legislatur relativ langer Zeitraum, der noch kurz genug werden wird angesichts der Fülle der Aufgaben, gleichwohl ein relativ langer Zeitraum für die tatsächliche Arbeit bereitsteht, denn das ist sicherlich eine der schweren Bürden des Vorgängers gewesen. Frau von Allwörden als Ausschussvorsitzende hat das ja relativ eng begleitet. Sie sind in einem späteren Stadium der letzten Legislatur in den Arbeitsprozess eingetreten, und dann bleibt eben bis zum Ende der Legislatur auch nur ein überschaubarer Zeitraum, der bei einer Vielzahl von Informationen, einer Vielzahl von Betroffenen und in Teilen ja immer noch laufenden Ermittlungsverfahren, zum Beispiel des Generalbundesanwaltes, es auch nicht ganz leicht macht, alle Informationen und Akten zu bekommen, die man benötigt. Von daher ist der jetzige Zeitpunkt mit Sicherheit ein glücklicherer, da ein viel längerer Bearbeitungszeitraum vor uns liegt. Und auf der anderen Seite wird mit dem Zwischenbericht des letzten NSU-Parlamentarischen-Untersuchungsausschusses aus der 7. Legislatur, der, ich glaube, knapp 900 Seiten misst – Herr Noetzel mag mich korrigieren, irgendwo zwischen 800 und 900 Seiten Bericht liegen vor –, da wird deutlich, welche Vielfalt an Informationen bereits ausgewertet sind. Und umgekehrt, wenn das nur einen Teil darstellt, ist auch ein Stück weit bewusst, was noch vor diesem neuen PUA liegen wird. Das hat auch schon etwas Ehrfurchteinflößendes angesichts der Fülle der Dinge, die da behandelt werden müssen. Ich bin überzeugt davon als Mitglied des Innenministeriums, dass wir uns der Verantwortung stellen müssen, weil wir das Gefühl haben, es ist nicht optimal gelaufen. Ich bin überzeugt davon, dass alle Beteiligten das teilen. Mir ist das Stellen der Verantwortung auch deshalb wichtig, weil du in die Zukunft hinein nur steuern und nachsteuern kannst, wenn du die Vergangenheit für dich auch selbstkritisch ausgewertet hast. Dabei ist mir in den Diskussionen, die jetzt auch folgen, eines wichtig: Schuld ist immer etwas Individuelles, das trifft einzelne Beteiligte. Verantwortung – das ist auch in anderen Debatten so –, Verantwortung kann und hat oft etwas Kollektives, wenn das Organisationen betrifft. Es gibt also eine gemeinsame Verantwortung der Politik, aber auch der Verwaltungsseite, der Polizei, des Nachrichtendienstes, Erkenntnisse über Fehlentwicklungen der Vergangenheit heute zum Anlass zu nehmen anzupassen. Aber es ist kein Schuldvorwurf – es ist immer etwas Individuelles –, es ist kein Schuldvorwurf an alle Kolleginnen und Kollegen eines Nachrichtendienstes, des Verfassungsschutzes oder der Polizei, sondern es bleibt vollkommen klar, dass ganz viele in der Mitte dieser beiden Organisationen, der Kolleginnen und Kollegen unseres Landes genauso darauf brennen, dass aufgeklärt wird, was geschehen ist, weil sie eben selbst nicht beteiligt waren und weil sie sich selbst mindestens genauso sehr über das betroffen, verärgert zeigen, was dort ein Teil, eine kleinere Minderheit an Fehlentwicklungen eingeläutet hat, die jetzt in einer Kollektivverantwortung alle gemeinsam dann auch zu verändern haben. Aber noch mal, die Schuld bleibt immer etwas Individuelles, die Verantwortung ist durchaus etwas Kollektives. Das ist das, was Organisation gemeinsam zu leisten hat. Wir werden aber in diesem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss nicht mehr auf den NSU-Bereich beschränkt bleiben, sondern – Herr Noetzel hat es angeführt – der Ausschusseinsetzungsbeschluss sieht durchaus andere Sachverhalte, die auch aus der bisherigen Arbeit ja in verschiedenen parlamentarischen Untersuchungsausschüssen in anderen Bundesländern, auch im Bund, erkennbar Bezüge zu diesem Komplex haben, dass es Sinn macht, sich ein Gesamtbild zu verschaffen. Ich will, ohne Wasser in den Wein zu schütten, darauf hinweisen, dass nicht alle diese Dinge im eigenen Ermittlungs- und Verantwortungsbereich der Landesbehörden liegen, und immer dann, wenn dritte Behörden Erkenntnisse haben, insbesondere dritte Nachrichtendienste, werden wir auch an Stellen stoßen – beim Generalbundesanwalt, kein Nachrichtendienst, ganz ausdrücklich bemerkt, das ist in der letzten Legislaturperiode durchaus auch der Fall gewesen –, wo wir eben nicht alle Informationen so bekommen, wie wir uns das wünschen. Und auch da schon die Bitte vorweg: Ich weiß, dass der Bote im Mittelalter oft geköpft wurde für die Nachricht. Ich werbe sehr dafür, dass diese Phase hinter uns liegt. (Heiterkeit bei Rainer Albrecht, SPD) Zuweilen werden Kolleginnen und Kollegen aus unserem Apparat, aus unserer Kollegenschaft genau die Nachricht überbringen müssen, sie aber nicht selbst entscheiden können und deshalb auch nicht verantworten, sondern nur transportieren können. (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Ich glaube, meine Damen und Herren, dass die Kolleginnen und Kollegen erhebliches Interesse daran haben, dass dieser Parlamentarische Untersuchungsausschuss Licht hineinbringt. Ich höre da auch durchaus in größerer Breite Bereitschaft, Beteiligungsbereitschaft, Interesse an den Ergebnissen, und von daher bin ich überzeugt, dass es keine Frage von Gegeneinander ist, sondern an vielen Stellen von Miteinander, werde aber einen Punkt ansprechen, für den ich schon kritisiert worden bin in der eigenen Fraktion und auch durch andere Beteiligte, trotzdem muss dieses Hohe Haus das im Diskurs miteinander aushalten: Was wir hier tun wollen, ist, eine immense Zahl von Informationen auszuwerten, die Sie dann in einer gewissen Weise bereitgestellt wissen wollen. Es gibt beispielsweise im Nachrichtendienst, im Verfassungsschutz nicht zwingend ein einziges Regal, wo von 1991 bis 2021 sämtliche Daten zum Namen „Christian Pegel“ in einer Akte sind, denn es könnte sein, dass ich als Anwalt mal mit Beteiligten im Kontext gewesen bin, ohne es auch zu wissen. (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Da tauche ich dann also in einer völlig anderen Akte auf. Wenn ich dann also Untersuchungsaufträge auslöse, bedeutet das auch, dass zuweilen eine irre Menge, eine schier unendlich große Menge an Akten händisch durchgegangen wird. Dafür bedanke ich mich im Übrigen im Nachgang sowohl bei denen, die im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss mitgewirkt haben, denn sie waren ja immer die Zweiten, die hineingeschaut haben. Ich bedanke mich aber auch bei den Kolleginnen und Kollegen für die Vergangenheit und in die Zukunft hinein, verbinde das aber mit folgender Bitte, ein Kritikpunkt, dem ich mich nicht verstellen will: In der letzten Legislaturperiode sind wir zuweilen in sehr lang laufenden Zeiten gewesen, bis die erbetenen Unterlagen bereitgestellt werden konnten. Eine zweite Kritik ist die zum Teil sehr umfangreiche, dem Geheimschutz dienende Schwärzung von Akten, die dann zuweilen einfach mit Schwärzungen verbunden waren und keine systematische Kürzelsetzung stattdessen beinhalten, zu gut Deutsch, immer wenn „Christian Pegel“ auftaucht, kürze ich mit A1, und dann weiß ich, wenn der 70-mal auftaucht, ist er systemrelevanter in diesem Netzwerk, als wenn er nur ein einziges Mal auftaucht. Das setzt aber alles voraus, dass wir auch personelle Ressourcen bereitstellen, die es den Kolleginnen und Kollegen auf der Behördenseite realistisch möglich machen, diese Aufgabe zu bewerkstelligen. (Sebastian Ehlers, CDU: Aha!) Ich habe darauf hingewiesen, dass es ohne Hilfe an der Stelle nicht gehen wird, (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) es sei denn … Herr Ehlers, ich hoffe, da waren wir uns einig, das ist gar kein „Aha“, das müsste doch allen bewusst sein, dass wir nicht nur auf der Seite des PUA Mitarbeit brauchen durch hauptamtliche Beteiligte, (Unruhe vonseiten der Fraktion der CDU) sondern auf der Seite insbesondere des Verfassungsschutzes, aber auch der Polizei. Denn noch mal, wenn wir das gemeinsam aufklären wollen, müssen Sie den Kolleginnen und Kollegen mit mir gemeinsam auch die Chance geben, genau das in den eigenen Aktenbeständen bewerkstelligen zu können. Das ist keine Abwehr, um das deutlich zu formulieren, sondern ganz deutlich ein Bekenntnis zum Mitmachen, aber mit der Bitte, dann auch die Beschäftigungssituation auf unserer Seite zu sehen, sodass wir im Rahmen der Haushaltsverhandlungen genau da auf Sie zukommen werden, damit wir dann gemeinsam auch zügig und fundiert und qualitätsvoll aufklären können. Noch mal, die Kolleginnen und Kollegen haben da sehr hohes Interesse dran. Ich wünsche Ihnen eine erfolgreiche Debatte, freue mich auf den PUA, obgleich ich glaube, dass es einer der vermutlich größten Mammutaufgaben von den Volumina, die hier drinstecken, ist, die wir in dieser Legislatur vor uns liegen haben. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Herr Minister! Das Wort hat für die Fraktion der AfD der Abgeordnete Herr Timm.

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Paul-Joachim Timm AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Hohes Haus! Gleich vorab: Meine Fraktion steht der hier angedachten Neuauflage des NSU-Untersuchungsausschusses differenziert gegenüber. Die Gründe dafür möchte ich hier darlegen. Die gewonnenen Erkenntnisse bezüglich der Taten des NSU-Trios in Mecklenburg-Vorpommern in Relation zu den dafür aufgewandten Steuergeldern, die es zur Unterhaltung eines Untersuchungsausschusses benötigt, sind als eher mager zu bewerten. Dies hat verschiedene Ursachen: Zum einen ließ die Zuarbeit des Innenministeriums bis zum Ende der Legislaturperiode zu wünschen übrig. Gar nicht oder nur teilweise gelieferte, nicht nachvollziehbar geschwärzte oder erheblich verspätete Akten sind für die zielführende Arbeit eines PUA hinderlich. (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Exemplarisch ist dies an den durch den Ausschuss einstimmig gefassten Beweisanträgen meiner Fraktion festzumachen, denn immer dort, wo das Trio und mutmaßliche Unterstützer in Mecklenburg-Vorpommern auftauchten – es waren nicht viele Orte –, wollten wir sämtliche Meldungen von V-Leuten und Gewährspersonen aus dem Umkreis von 50 Kilometern im Zeitraum von einem Jahr vor der Erscheinung und zwei Jahre danach haben. Diese Akten sind bis heute nicht geliefert worden, was bedeutet, dass wir bei Neueinsetzung des PUA unsere offenen Beweisbegehren eins zu eins wiederbeleben werden. Wir gehen jedoch davon aus, dass sich auch durch den neuen Innenminister, ohne Ihnen zu nahe zu treten, Herr Pegel, und eine neue Regierungskonstellation hier nicht viel ändern wird. Immerhin liegt ein Teil der zu untersuchenden Vorgänge im Zeitraum des Innenministers Gottfried Timm, SPD – nein, wir sind nicht verwandt –, und wie schon die CDU, so wird auch die SPD verfahren. (Rainer Albrecht, SPD: Sie haben doch gar kein Interesse an der Aufklärung.) Der Mangel an Erwähnung des Verfassungsschutzes trotz des Koalitionspartners DIE LINKE lässt vermuten, wohin die Reise gehen wird, was wir im Übrigen bedauern, da die Vergangenheit zeigte, dass unser Verfassungsschutz, aus welchen Gründen auch immer, Extremisten jeglicher Couleur nicht oder zu spät auf dem Radar hat. Ein Blick nach Wismar in der jüngsten Vergangenheit zeigt, was ich meine. (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Einen stärkeren Fokus auf das systematische Versagen hätten wir uns gewünscht. Diesem wollen wir in Teilen mit unserem Änderungsantrag Rechnung tragen und bitten um Zustimmung. Die Arbeit des PUA wurde weiter dadurch erschwert, dass andere Aktenbestände aus Mecklenburg-Vorpommern zum Untersuchungsgegenstand schlichtweg nicht mehr vorhanden sind, vernichtet durch regelmäßige Löschung nach Fristablauf der Aufbewahrungspflicht. Unabhängig der erwähnten fehlenden Akten beziehungsweise Lieferungen erreichten den Ausschuss 1.282 Aktenordner, Gerichtsakten und sonstige Unterlagen. Es wurden allein 67 Beweisanträge durch meine Fraktion gestellt und beschlossen. Es gab 74 Anhörungen von Zeugen und Sachverständigen. Doch selbst im Angesicht dieser enormen Flut an Informationen, Hinweisen, Indizien und Eindrücken und Einschätzungen gingen die neuen Erkenntnisse nicht groß über das alte Wissen hinaus. Dies konnten auch die sogenannten Rechtsextremismusexperten nicht ändern. Wir erinnern uns an Frau Andrea Röpke, die in ihrer Präsentation hier in diesem Plenarsaal noch nicht einmal in der Lage war, das korrekte Todesdatum von Mehmet Turgut abzubilden. Darüber hinaus gab es insgesamt 13 weitere Untersuchungsausschüsse auf Bundes- und Landesebene, die für sich eigene Beweiserhebungen vornahmen und enorme Aktenbestände auswerteten. Insgesamt haben sich die erwähnten Untersuchungsausschüsse 32 Arbeitsjahre mit diesem Thema befasst, zuzüglich eines Strafprozesses von fünfeinhalb Jahren Dauer. Den Unterausschuss dieses Landtages als kleines Vorgeplänkel rechne ich gar nicht mit. Insgesamt wurde das Thema NSU also mehr als 37 Jahre beleuchtet. Abgesehen von Tausenden Seiten Abschlussberichten und somit mehreren toten Bäumen sind die Ergebnisse recht dürftig. Darüber hinaus bewegen wir uns inzwischen in Zeiträumen, bei denen die Zeitzeugen aufgrund von Ableben, womit ich nicht die beiden Uwes meine, oder Vergesslichkeit nicht mehr zur Verfügung stehen. Die Mitglieder des letzten PUA werden sich erinnern. Auch ich durfte mitarbeiten als Referent der AfD-Fraktion. Insgesamt sehen wir als Fraktion damit die Kosten-Nutzen-Rechnung zuungunsten eines neuen Parlamentarischen Untersuchungsausschusses. Meine Damen und Herren Abgeordnete, da wir doch davon ausgehen können, dass dieser PUA ähnlich dem Amen in der Kirche gesetzt ist, erlaube ich mir, hier auf zwei Zeugen des letzten PUA einzugehen. Ihre Aussage als Denkanstöße für die zukünftige Arbeit können wir mitnehmen. Zunächst möchte ich auf den Parteifreund der CDU-Fraktion Herrn Dr. Maaßen eingehen, der darstellte, wie er das verkrustete System des Bundesamtes für Verfassungsschutz von innen versuchte zu reformieren. Hauptaugenmerk war die Umkrempelung der Personalstruktur, die schon, ja, fast dynastisch gewachsen war. Nicht selten kam es vor, dass Kinder und Eltern in gleichen Abteilungen in der Behörde arbeiteten. Eine Möglichkeit, dies zu überwinden, so Dr. Maaßen, war, unorthodoxe Denkweisen im Geheimdienstmetier zu fördern, indem weniger auf klassische Verwaltungswissenschaftler und Juristen, sondern vermehrt auf naturwissenschaftliche Hintergründe gesetzt wurde. Ziel der Reform war es, routinierte Denkmuster zu durchbrechen und somit die Behörde auf den Stand der Gegenwart zu befördern. Ob und inwieweit dies auch Relevanz für Mecklenburg-Vorpommern hat, sollte dringend geprüft werden. Der zweite Zeuge, den ich betonen möchte, war der Szeneaussteiger Philip Schlaffer, welcher uns vor Augen führt, wie das V-Mann-System eben nicht funktionieren sollte. Auf unsere Frage, ob der Verfassungsschutz jemals an ihn herangetreten war, antwortete dieser mit Ja. Auf die Nachfrage, was der Verfassungsschutz denn von ihm wollte, erläuterte er seine drohende Verurteilung wegen unerlaubten Waffenbesitzes, die er durch eine Andienung als V-Person hätte abwenden können. Bei dem Herrn wurde im Zuge einer Hausdurchsuchung eine Pumpgun gefunden. Das Ende vom Lied war, dass Herr Schlaffer nicht in den Dienst des Verfassungsschutzes trat, sondern ohne Bewährung verurteilt wurde. Meine Damen und Herren Abgeordnete, meine Fraktion vertritt die Ansicht, dass Straftäter nicht für den Dienst des Staates geworben, sondern im Sinne unseres Rechtsstaates verurteilt gehören. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Ob und inwieweit dies jedoch zur Standardpraxis des VS in M-V gehört, sollte dringend geprüft werden. Ein besonderes Anliegen unsererseits und der eindringliche Appell an alle besteht darin, zu betonen, dass es sich beim Untersuchungsgegenstand um höchst sensible Vorgänge und Daten handelt. Dies beinhaltet unter anderem die sensible Erhebung von Personaldaten. Dieser Appell geht vor allem in Richtung der Fraktion DIE LINKE, den PUA nicht als Mittel zum Zweck der Listenerstellung ihrer politischen Feinde zu missbrauchen (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) oder, wie in der letzten Legislatur geschehen, Schriften zu verfassen, die den Klarnamen der leider erfolglos ermittelten Polizisten Jahrzehnte öffentlich bekannt machen und konservieren. Meine Damen und Herren von der Fraktion DIE LINKE, Sie sind jetzt in der Regierung, also handeln Sie dementsprechend! Handeln Sie mit dem nötigen Fürsorgedenken für unsere Beamtinnen und Beamte, denn die Polizei ist nicht unser Feind! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Deswegen wäre es begrüßenswert, wenn sich alle Fraktionen verpflichten würden, nur Personal für die Betreuung des Ausschusses zu beschäftigen, das auch einer Sicherheitsüberprüfung standhält. Abschließend möchte ich noch sagen, dass es bemerkenswert ist, dass Sie erst jetzt den Untersuchungsgegenstand auf das Nordkreuz, aufgeflogen im August 2017, und die sogenannte Oldschool Society, aufgeflogen im Mai 2015, ausweiten. Dies hätten Sie doch bereits bei der Einsetzung des ersten PUA NSU in Mecklenburg-Vorpommern machen können und das Eisen schmieden, solange es noch heiß ist. (Beifall Horst Förster, AfD) Im Hinblick auf die Kameradschaft Süd – der Name sagt es – ist der regionale Bezug fraglich, und die Vorgänge fanden im Jahr 2003 statt. Damit ist davon auszugehen, dass der Erkenntnisgewinn wie beim NSU aufgrund der genannten Sachverhalte schwer bis unmöglich wird. So der Untersuchungsausschuss eingesetzt beziehungsweise fortgeführt wird, sichert die AfD-Fraktion natürlich Ihre Mitarbeit für den Untersuchungsgegenstand zu. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der CDU die Abgeordnete Frau von Allwörden.

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Ann Christin von Allwörden CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Beginnen möchte ich zur Einordnung des Themas mit einem Zitat von der Internetseite der Bundeszentrale für politische Bildung, dort heißt es: „Das Fundament des ostdeutschen Rechtsextremismus wurde in der ‚antifaschistischen‘ DDR gelegt. Der Staatssozialismus beförderte die Entstehung autoritärer, nationalistischer und fremdenfeindlicher Orientierungen. Mit der wachsenden Unzufriedenheit mit den Arbeits- und Lebensbedingungen in den achtziger Jahren entwickelten sich auch rechtsextreme Protestbewegungen, die sich zu subkulturellen Milieus verdichteten. Da öffentlicher Protest in einem Polizeistaat große Risikobereitschaft voraussetzt, zeichneten sich die Fußballfans und Skinheads in der DDR durch enorme Gewalttätigkeit und Brutalität aus. Mit dem Fall der Mauer schwoll der Jugendprotest an, … die Milieus breiteten sich weiter aus und neonazistische Gruppierungen fanden regen Zuspruch bei jungen Leuten.“ Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Rechtsextremismus in Deutschland hat eine lange Geschichte, und Anfang der 90er kam eine neue Facette hinzu. In dem von der Bundeszentrale für politische Bildung beschriebenen Milieu hat sich ein Mord-Trio zusammengefunden, das diesen Landtag heute noch immer beschäftigt. Getötet wurden zwischen 2000 und 2007 neun Menschen mit Migrationshintergrund und eine Polizistin. Auf ihr Konto gehen außerdem versuchte Morde, Brand- und Sprengstoffanschläge sowie Raubüberfälle. Mehr als 13 Jahre lang lebte das Trio unentdeckt im Untergrund – bis zum 4. November 2011, der Tag, an dem die Terrorzelle aufgeflogen ist. Trotz des geschichtsträchtigen NSU-Prozesses gegen die Hauptangeklagte Beate Zschäpe und vier weitere Unterstützer, trotz zahlreicher Untersuchungsausschüsse im Bund und in den Ländern ist die größte rechtsterroristische Mordserie Deutschlands bis heute noch nicht aufgeklärt. Auch wenn Untersuchungsausschüsse keine Ermittlungsbehörden sind, hätte es insofern nahegelegen, den Untersuchungsausschuss der letzten Legislaturperiode erneut einzusetzen, zumal es durchaus noch Akten gab, die nicht gesichtet worden waren. Meine Vorredner haben dies ja auch schon so beschrieben. Die mit dem Einsetzungsantrag verbundene Intention ist leider eine andere. So steht zu befürchten, dass eine Ausweitung des Untersuchungsauftrages, wie hier in den Punkten C und D des Antrages vorgesehen, dazu führen wird, dass der Ausschuss ohne echtes Ziel in Aktenbergen herumstochern wird. Ich kann verstehen, dass einige Abgeordnete eine gewisse Leidenschaft dafür haben, sich kritisch mit der Arbeit der Landespolizei oder des Verfassungsschutzes im Allgemeinen auseinandersetzen zu wollen, und ich verstehe auch den Ehrgeiz, sich mit dem Rechtsextremismus als Phänomen auseinanderzusetzen, mit Vereinen, mit Kameradschaften und anderen Gruppen – dafür sind Untersuchungsausschüsse aber nicht da. An einen Untersuchungsausschuss werden hohe Anforderungen gestellt. Diese gelten insbesondere für das Bestimmtheitsgebot. Der Einsetzungsantrag ist jedoch so formuliert, als gäbe es diese Anforderungen überhaupt nicht. Beim besten Willen, ich habe eine Befürchtung, was passieren wird. (Zuruf von Julian Barlen, SPD) Die Mitarbeiter unserer Strafverfolgungs- und Sicherheitsbehörden im Land werden angesichts des gewaltigen Untersuchungsauftrages künftig alle Hände voll damit zu tun haben, die Sitzungen des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses vorzubereiten und uns die Akten in den Landtag zu tragen und hier nach Bedarf auszusagen, statt für die Sicherheit in unserem Land Sorge zu tragen. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU) Und ich bin ganz ehrlich, ich bin ein bisschen vom Glauben abgefallen, als der Innenminister Pegel – gerade einen Monat im Amt – dann doch auch schon festgestellt hat, dass die Personaldecke gerade im Verfassungsschutz so dünn ist, dass es gar nicht leistbar ist. Stellt sich hier hin, sagt das, als hätte er das selber festgestellt, dabei beklagen wir das hier seit Jahren. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU – Sebastian Ehlers, CDU: Sehr richtig!) Seit Jahren sagen wir, der Verfassungsschutz muss gestärkt werden, wir brauchen mehr Personal. (Zuruf von Thomas Krüger, SPD) Herr Krüger, ich erinnere eine Diskussion mit Ihnen. (Zuruf von Constanze Oehlrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vielleicht erzählen Sie Ihrer Fraktion mal, wie lange die CDU und wie massiv die CDU genau das schon fordert, (Unruhe vonseiten der Fraktion DIE LINKE – Zuruf von Torsten Koplin, DIE LINKE) und dann können Sie auch erzählen, wer das seit Jahren auch verhindert. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU – Sebastian Ehlers, CDU: Sehr richtig!) Punkt E des Beschlusses ist in diesem Zusammenhang übrigens besonders problematisch, dort heißt es: „Zur Untersuchung der Tätigkeit der Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden des Landes sowie ihrer Zusammenarbeit mit den Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden des Bundes und der anderen Länder im Zusammenhang mit den Aktivitäten militant rechter sowie rechtsterroristischer Strukturen in Mecklenburg-Vorpommern hat der Untersuchungsausschuss den Auftrag, sich ein Gesamtbild zu etwaigen Zusammenschlüssen, eventuellen Unterstützern und dem möglichen personellen wie strukturellen Umfeld zu verschaffen.“ Mit anderen Worten: Sie wollen die gesamte Arbeit von Polizei und Verfassungsschutz der letzten 30 Jahre komplett auf den Kopf stellen und komplett durchleuchten. Das klingt arg nach Generalverdacht, und seien wir doch mal ganz ehrlich, genau das soll es nämlich auch. (Rainer Albrecht, SPD: Nein, Sie müssen zuhören! – Zuruf von Torsten Koplin, DIE LINKE) Doch, das soll es nämlich auch! Das sage ich auch deutlich und auch gerne noch fünfmal. (Beifall vonseiten der Fraktionen der AfD und CDU) Das haben Sie auch im Ausschuss schon bewiesen die ganzen Jahre. Genau darum geht es Ihnen. Und hier scheint das Misstrauen in den eigenen Rechtsstaat größer als in diejenigen, denen man das Handwerk eigentlich legen sollte, den Tätern in militant rechten und rechtsterroristischen Strukturen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist doch nicht so, dass es einen großen Dissens in der Bewertung des NSU gäbe. Wir alle empfinden große Scham und Fassungslosigkeit darüber, dass die Sicherheitsbehörden der Länder und des Bundes die über Jahre hinweg geplanten und ausgeführten Verbrechen weder rechtzeitig aufdecken noch verhindern konnten. Unbestritten ist auch, es gab Schwächen bei den Ermittlungsbehörden, insbesondere im Bereich der länderübergreifenden Zusammenarbeit. (Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) Hör doch mal zu erst mal! Herrgott! (Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) Nee, nee, widersprichst mir schon, bevor ich mal zum Ende komme hier. (Heiterkeit und Unruhe vonseiten der Fraktion der SPD) Ja, doch!

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Beate Schlupp

So, einen Moment! Einen Moment! Jetzt muss ich mal eingreifen. Also bitte keine Zwiegespräche hier und vielleicht auch in der Form so! Wir haben hier eine öffentliche Debatte, und da würde ich doch darum bitten, dass so dieser private Touch vielleicht ein bisschen, wenn ich das mal umschreiben darf, woanders dann stattfindet und nicht hier im Plenarsaal bitte schön. So, jetzt können Sie fortfahren, Frau von Allwörden.

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Ann Christin von Allwörden CDU

Also, ich fange hier noch mal an: (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Unbestritten ist auch, (Zuruf aus dem Plenum: Es ist alles erklärt.) es gab Schwächen bei den Ermittlungsbehörden, insbesondere im Bereich der länderübergreifenden Zusammenarbeit. Dies gilt auch für die Arbeit des Verfassungsschutzes. Die Versäumnisse sind auch nicht dadurch zu relativieren, dass die Sicht auf das Geschehen im Nachhinein stets eine andere ist und dass mit den heutigen Arbeitsmethoden und Verfahren möglicherweise andere Erkenntnisse vollzogen worden wären, als dies vor 20 oder 30 Jahren der Fall war. Das ist, glaube ich, auch allen klar. Entscheidend ist, dass trotz allem die richtigen Erkenntnisse für das exekutive und legislative Handeln gezogen werden, dass also Gesetzgeber und Regierung die Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden entsprechend aufstellen. Und genau da sieht unsere Fraktion den eigentlichen Schwerpunkt, den wir hier vermissen. Wenn wir verhindern wollen, dass solche Terrorzellen bei uns im Land keimen und dann auch über die Landesgrenzen aktiv werden, wird es höchste Zeit zu überprüfen, ob wir in Mecklenburg-Vorpommern für die Zukunft gut aufgestellt sind. Jetzt müssen Schlussfolgerungen für die künftige Arbeit der Sicherheits- und Ermittlungsbehörden gezogen werden und nicht erst in fünf Jahren mit dem Abschlussbericht dieses Untersuchungsausschusses. Wir können die schrecklichen Taten des NSU nicht ungeschehen machen. Wir können uns jedoch mit größter Anstrengung dafür einsetzen und jede denkbare Maßnahme ergreifen, um solche Taten künftig zu verhindern. Hier sollte unser Schwerpunkt liegen. Die CDU-Fraktion wird dem Einsetzungsantrag in dieser Form aus den genannten Gründen nicht zustimmen. (Unruhe vonseiten der Fraktion der SPD – Julian Barlen, SPD: Oi, oi, oi, oi, oi!) Wir werden uns enthalten. (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

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Beate Schlupp

Frau Abgeordnete, (Unruhe vonseiten der Fraktion der CDU) gestatten Sie eine Frage? (Zurufe von Sebastian Ehlers, CDU, und Daniel Peters, CDU) Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich frage gerade die Abgeordnete Frau von Allwörden, ob sie eine jetzt nicht mehr Zwischen-, aber Frage gestattet.

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Ann Christin von Allwörden CDU

Kann ich ja nicht.

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Beate Schlupp

Verbleibende Redezeit sind noch anderthalb Minuten.

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Ann Christin von Allwörden CDU

Also eine Kurzintervention jetzt?

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Beate Schlupp

Nein, das ist eine Frage.

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Ann Christin von Allwörden CDU

Ich habe meine Rede ja beendet, also kann ich keine Zwischenfragen mehr beantworten ...

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Beate Schlupp

Wenn Sie das nicht wollen, dann …

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Ann Christin von Allwörden CDU

Na ja, bitte!

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Beate Schlupp

Bitte schön, Herr Abgeordneter!

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Thomas Krüger SPD

Sehr geehrte Frau Kollegin, können Sie mir sagen, ob mit Stimmen der CDU der Verfassungsschutz mit dem letzten Haushalt materiell deutlich bessergestellt worden ist und mit Stimmen der CDU, inklusive des damaligen Innenministers, ein Kompromiss, dem beide Seiten zugestimmt haben, zum Personal beim Verfassungsschutz gefunden worden ist?

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Ann Christin von Allwörden CDU

Es gab lediglich eine Übereinstimmung, also, oder eine Übereinkunft mit dem Innenminister und der SPD, wenn ich das mal so sagen darf, über Verschiebungen von Polizeipersonal in den Verfassungsschutz. Es gab von Ihrer Seite aber keine Zustimmung dazu, den Verfassungsschutz personell zu stärken. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

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Thomas Krüger SPD

Ich hätte eine zweite Frage. (Die Abgeordnete Ann Christin von Allwörden verlässt das Rednerpult.)

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Beate Schlupp

Ich glaube, diese Nachfrage muss ich jetzt nicht stellen. Vielen Dank, Frau Abgeordnete! (Unruhe vonseiten der Fraktion der SPD – Julian Barlen, SPD: Das geht ja gut los hier.) Das Wort hat jetzt für die Fraktion der SPD der Fraktionsvorsitzende Herr Barlen. (Julian Barlen, SPD: Zustände hier.)

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Julian Barlen SPD

Ja, sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich muss schon sagen, das läuft hier doch ziemlich bedauerlich ab angesichts eines so ernsthaften Themas, (Torsten Koplin, DIE LINKE: Ja.) was wir hier verhandeln. (Torsten Koplin, DIE LINKE: Ja.) Und da würde ich schon alle Beteiligten bitten, sich da entsprechend zu hinterfragen, (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) ob das Verhalten hier, einfach während einer doch ernsthaften Frage, (Sebastian Ehlers, CDU: Das ist ja albern hier.) die einfach nur eine Reaktion auf eine Behauptung war, wutentbrannt vom Pult wegzustürmen, ob das am Ende dann das Richtige ist und ob das wirklich da auch diesem Thema angemessen ist. Das muss am Ende jeder selber wissen. Ich versuche, das Ganze mal ein bisschen sachlicher zu gestalten. (Heiterkeit und Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Zunächst einmal möchte ich mich für die Worte von … So, ich könnte auch … Ich habe genug Redezeit. Ich mache eine kleine Pause, Herr Ehlers, dann können Sie jetzt alle mal vielleicht fünf Minuten ein bisschen rufen und brüllen, und wenn Sie dann alle fertig sind, dann können wir weitermachen. (Unruhe vonseiten der Fraktion der CDU) Oder wie hätten Sie es gerne? (Unruhe vonseiten der Fraktion der CDU – Zuruf von Eva-Maria Kröger, DIE LINKE) Gut, alles klar! Dann haben wir das doch geregelt. Vielleicht können Sie dann vielleicht erst mal ein bisschen zuhören?! Also, lieber Minister Pegel, ich möchte mich erst mal für den wirklich guten Ton … (Unruhe vonseiten der Fraktion der CDU – Zurufe von Horst Förster, AfD, und Ann Christin von Allwörden, CDU) Beruhigen Sie sich ein ganz bisschen! (Glocke der Vizepräsidentin) Beruhigen Sie sich ein ganz bisschen! Ich weiß, Sie haben allen Grund, bei diesem Thema wirklich nervös zu sein. (Heiterkeit bei Ann Christin von Allwörden, CDU) Ich weiß auch, dass das Ihnen nahesteht, dieses Thema, auch ganz persönlich, aber trotzdem bitte ich Sie um ein bisschen Contenance. (Marc Reinhardt, CDU: Abgelehnt!) Bitte! Lassen Sie das, (Unruhe vonseiten der Fraktion der CDU) lassen Sie uns das allen (Glocke der Vizepräsidentin) Opfern rechtsextremer Gewalt in diesem Land wirklich zeigen, dass wir einen vernünftigen Umgang damit pflegen (Sebastian Ehlers, CDU: Fangen Sie mal damit an!) hier in diesem Haus. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Beate Schlupp

Einen Moment! Wir unterbrechen jetzt mal die Sitzung. Ich glaube, nach zweimal Läuten muss ich vielleicht noch mal klarstellen, dass das bedeutet, dass hier die Zwiegespräche eine Form annehmen, die so nicht mehr akzeptabel ist. Ich bitte doch jetzt wirklich, dem Redner so viel Freiraum zu lassen, dass jeder, der es möchte, dieser Rede auch folgen kann. Sie können jetzt fortsetzen, Herr Barlen.

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Julian Barlen SPD

Ja, herzlichen Dank, Frau Präsidentin! (Zuruf von Horst Förster, AfD) Ich möchte zunächst einmal unserem Innenminister Christian Pegel sagen, dass ich den Ton, wie er hier in dieser Aussprache zu der Beantragung der erneuten Einsetzung eines Parlamentarischen Untersuchungsausschusses für den NSU angeschlagen hat, dass ich das für einen sehr guten Ton halte, dass ich das für einen sehr vernünftigen Ton halte. Und ich möchte sagen, das halte ich für einen Ton, den ich mir von einem Innenminister in diesem Land sehr gewünscht habe, nämlich, dass wir uns gemeinsam der Aufgabe stellen, dort Licht ins Dunkel zu bringen, wo wir Licht reinbringen müssen, nämlich bei der Frage, (Unruhe vonseiten der Fraktion der CDU – Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) nämlich, dass wir schauen müssen, (Unruhe vonseiten der Fraktion der CDU – Zurufe von Ann Christin von Allwörden, CDU, und Daniel Peters, CDU) wie wir … (Glocke der Vizepräsidentin)

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Beate Schlupp

Also, jetzt tut es mir leid, meine Herren! (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der SPD) Es sind – und offensichtlich, da ich sehe, wer da jetzt auf den Bänken liegt – nicht diejenigen, die noch nicht wissen können, was hier im Parlament üblich ist, ne?! Diese Dinge werden hier bitte nicht kommentiert. Ich finde … (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Und wenn ich hier meine Kommentare abgebe, dann herrscht hier hoffentlich Ruhe. Und ich finde, wir sollten jetzt bei diesem Thema wirklich die nötige Ernsthaftigkeit an den Tag legen. Und ich bitte doch alle, wirklich alle hier im Raum, sich entsprechend zu disziplinieren. Jetzt können Sie fortfahren.

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Julian Barlen SPD

Ja, vielen Dank, Frau Präsidentin! Also, unser Innenminister hat einen guten Ton angeschlagen, sich dieser wirklich wichtigen Aufgabe gemeinschaftlich zu stellen. Ich glaube, dass wir das nach wie vor den Opfern und den Hinterbliebenen entsprechender hasserfüllter rassistischer Gewalt schuldig sind. Und ich möchte mich an dieser Stelle gleich ganz klar dagegen verwahren, dass man eine Kosten-und-Nutzen-Rechnung anstellen sollte. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Torsten Koplin, DIE LINKE: Genau.) Das ist überhaupt nicht unsere Auffassung dazu. Ich finde, das verbietet sich an dieser Stelle, zu fragen, was kostet uns das, was nützt uns das. In diesem durch diese rassistischen, ideologisch aufgeladenen Taten sind in Deutschland, sind bei uns in Mecklenburg-Vorpommern Menschen gestorben, und es gibt immer noch Strukturen, Gruppierungen, Personen, die genau diesen hasserfüllten Ideologien anhängen und die sich nach wie vor aufschwingen, sich über das Gesetz zu stellen, und Leben, das ihnen nicht passt, auslöschen. Und das hat eine so fundamentale Bedeutung für unsere freiheitliche demokratische Grundordnung, dass man nicht ausrechnet, was kostet das, was nutzt das. Das ist unser ganz Grundsätzlichstes, was da tangiert ist. Und deshalb stehen wir hier heute, und deshalb beraten wir über die Einsetzung eines erneuten Parlamentarischen Untersuchungsausschusses. Und da möchte ich gleich zu Beginn sagen: Ich bitte alle vertretenen Fraktionen hier in diesem Haus, diesem Antrag zuzustimmen, meine Damen und Herren. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Innenminister Pegel hat einen weiteren sehr wichtigen Punkt gesagt – der ist auch gestern in der Generaldebatte zur Regierungserklärung hier schon zur Sprache gekommen –, (Zuruf von Torsten Renz, CDU) nämlich die Frage, wie blicken wir eigentlich auf die Sicherheitsbehörden in Deutschland und wie blicken wir auf die Sicherheitsbehörden insbesondere natürlich in Mecklenburg-Vorpommern. Und da möchte ich noch mal das wiederholen, was wir ja auch gestern in der Generaldebatte, finde ich, hier schon gemeinsam auf den Punkt gebracht haben: Es geht darum, dafür zu sorgen, dass die wenigen Menschen, die schwarzen Schafe, die es gibt, die ihre mächtige Position in Sicherheitsbehörden, die das Gewaltmonopol in Deutschland genießen, dafür missbrauchen, um ihre rassistischen Ideologien auszuleben, dass diese gemeinsam erkannt und gebannt werden. Und das ist eine Aufgabe aller Menschen hier im Land, das ist eine Aufgabe ganz sicher von Regierungen und von Behördenleitungen, und das ist am Ende aber auch eine Aufgabe aller Kolleginnen und Kollegen in den Sicherheitsbehörden, von denen 99,9, wahrscheinlich 99,99 Prozent, jeden Tag einen guten, mutigen, tüchtigen Dienst für unsere Gesellschaft leisten, Sicherheit und Ordnung verteidigen und ausdrücklich unseren Respekt und unsere Anerkennung genießen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und René Domke, FDP) Und da, Frau von Allwörden, immer wieder zu versuchen, den Zungenschlag hineinzubringen, das sei eine Unterstellung gegenüber allen Kolleginnen und Kollegen, das ist einfach in meinen Augen ein wirklich schädlicher politischer Trick, (Ann Christin von Allwörden, CDU: Ja, das ist von Ihnen schädlich.) ein schädlicher politischer Trick, der Zwietracht in die Beschäftigten des Landes, in die Beamtinnen und Beamten hineinlegt. (Sebastian Ehlers, CDU: Um Ihre Pressemitteilung mal zu zitieren.) Es geht darum, (Zuruf von Ann Christin von Allwörden, CDU) dass wir gemeinsam (Sebastian Ehlers, CDU: Um Ihre Pressemitteilung mal zu zitieren.) diesen rassistischen schwarzen Schafen das Handwerk legen. Ein Schutz von solchen Kolleginnen und Kollegen, wenn man davon weiß, dass sie nicht auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung stehen, das ist ein Schnitt ins eigene Fleisch, das ist falsch verstandener Korpsgeist, und dagegen wenden wir uns und gegen nichts anderes. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Zuruf von Ann Christin von Allwörden, CDU) Und, Frau von Allwörden, Sie brauchen sich auch keine Sorgen zu machen, dass es erst in fünf Jahren erste Erkenntnisse geben wird. Also dass wir schon lange der Meinung sind, dass es auch schon vor fünf Jahren diese Erkenntnisse hätte geben müssen, das steht draußen dran, da braucht man nicht drüber zu diskutieren, aber darüber hinaus wird es ja auch noch weitere Bemühungen, beispielsweise einen Sonderbeauftragten oder eine Sonderbeauftragte geben, und da wird auch im laufenden Verfahren die Kooperation mit einem Untersuchungsausschuss selbstverständlich möglich sein und von uns auch angestrebt. Also, meine Damen und Herren, kein Schlussstrich unter der NSU-Aufklärung in Mecklenburg-Vorpommern! Das war das Credo für den Stand der Aufarbeitung hier in Mecklenburg-Vorpommern, als wir im Sommer über den Zwischenbericht gesprochen haben. Und dieses Credo „kein Schlussstrich“, das steht auch heute, wenn wir über die Einsetzung eines weiteren Untersuchungsausschusses der Vorgänge rund um diese Mordserie des NSU hier in Mecklenburg-Vorpommern sprechen. Das muss weitergehen! Wir stehen ganz klar für eine Fortsetzung der begonnenen und der eben nicht abgeschlossenen Untersuchungen, und das sind wir den Opfern und ihren Hinterbliebenen schuldig. Und ich bin wirklich verwundert, wie intensiv wir darüber diskutieren, ob wir den gemeinsam begonnenen Weg jetzt auch gemeinsam fortsetzen. Ich halte das für eine absolute Selbstverständlichkeit! (Zuruf von Ann Christin von Allwörden, CDU) Und wie schon bei der Aussprache zum Zwischenbericht im Sommer des Jahres, meine Damen und Herren, so denke ich auch heute vor allem an die Begegnung mit Mustafa Turgut, dem Bruder des 2004 in Rostock durch den sogenannten NSU ermordeten Mehmet Turgut. Mustafa Turgut – er saß hier oben auf dem Platz neben Herrn Geue, neben Herrn Dr. Geue, Verzeihung – hatte einen Dolmetscher dabei, einen Unterstützer, und er hat uns hier in bewegenden Stunden Rede und Antwort gestanden, wie es seinem Bruder ergangen ist, wie es seiner Familie ergangen ist, und hat einfach mal sehr eindringlich die Perspektive von Opfern solcher rassistischen, hasserfüllten Mordserien hier uns, ja, nähergebracht. Und wir haben ihm damals und wir haben der gesamten Familie Turgut unser tief empfundenes Mitgefühl zum Ausdruck gebracht, und wir haben gezeigt, dass wir, auch wenn wir das nicht selber verantworten, aber dass wir doch sehr bedauern, was natürlich seinem Bruder durch die Täter widerfahren ist, aber was auch die Familie im Rahmen der Ermittlungen und auch Freunde an falschen Verdächtigungen, an wirklich herabwürdigenden Verhaltensweisen, auch im Rahmen der Ermittlungen, erleben mussten. Und Mustafa Turgut hat unser Versprechen – und das ist mir persönlich und das ist uns als SPD-Fraktion, das weiß ich auch, das ist auch den Kolleginnen und Kollegen unserer Koalitionspartnerin, das ist weiteren Kräften in diesem Hohen Hause sehr wichtig –, wir haben Mustafa Turgut unser Versprechen gegeben, dass wir alles tun, damit dieser feige rechtsextreme Mord an seinem Bruder und damit insbesondere die Versäumnisse der Vermeidung, der Verhinderung dieser Taten, die Versäumnisse bei der Aufklärung weiter untersucht werden und dass es da insbesondere um unterstützende Strukturen geht, wer ist die Szene hier im Land damals gewesen, wer sind Hintermänner und Hinterfrauen dieser Tat vielleicht in Mecklenburg-Vorpommern im Nordosten gewesen. Und in diesem Zusammenhang wollen wir die Tatkomplexe und auch die Untersuchungsgegenstände des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses der letzten Legislatur, den wir eben nicht abgeschlossen haben, fortsetzen. Und wir waren uns schon im Zwischenbericht hier im Sommer einig darüber – und da hat sich auch nichts dran geändert –, dass diese unzureichende Aufklärung in der letzten Legislatur eine Fortsetzung der Arbeit erforderlich macht. Die Liste der noch zu bearbeitenden Themen ist lang, Kollege Noetzel ist darauf eingegangen. Wir haben noch so gut wie keinen Themenkomplex in vollem Umfang bearbeitet. Wir haben nicht ansatzweise die Liste der benannten Zeugen, der bereits benannten Zeugen abgearbeitet. Es sind noch nicht alle eingeladen, noch nicht alle vernommen. Das lag am Zeitmangel, das lag am Anfang auch an nicht so selbstverständlicher Kooperationsbereitschaft einiger Beteiligter. Das lag daran, dass in der Tat Akten angekommen sind, die oft so unkenntlich geschwärzt worden waren, dass wir überhaupt gar nichts mehr damit anfangen konnten, und vor allen Dingen besonders ärgerlich im Wissen darum, dass das in anderen Bundesländern auch anders gehandhabt wurde, dass da von vornherein kooperativer mit einem solchen Untersuchungsausschuss umgegangen worden ist. Das war alles mehr als unbefriedigend. Und allein schon diese drei Punkte – Themenkomplexe, Zeugen, Akten –, das zeigt, warum es da keinen Schlussstrich geben kann und warum wir diesen Untersuchungsausschuss fortsetzen wollen. Und ich möchte jetzt, wie schon in der Aussprache zum Zwischenbericht, auch jetzt noch mal exemplarisch die Umstände rund um das rechtsextreme Magazin „Der Weisse Wolf“ in Erinnerung rufen. Zwei Jahre vor dem Mord an Mehmet Turgut in Rostock, zwei Jahre vor dem Mord an Mehmet Turgut in Rostock, da wurden weder die Hintergründe einer von einer V-Person ja tatsächlich gemeldeten, erkannten, bekannten großen Spende an die Herausgeber des „Weissen Wolfes“ aufgeklärt, noch ist man einem expliziten Zitat „Dank an den NSU“ in Ausgabe Nummer 18 in diesem Zusammenhang nachgegangen. Man hat nicht mal den Zusammenhang erkannt: (Zuruf von Ann Christin von Allwörden, CDU) zwei Jahre vor dem Mord an Mehmet Turgut in Mecklenburg-Vorpommern eine große Spende an die Herausgeber des „Weissen Wolfes“ (Unruhe bei Rainer Albrecht, SPD, und Ann Christin von Allwörden, CDU) und in dem Zusammenhang später ein „Dank an den NSU“ in genau diesem Magazin. Und da gab es entsprechende Aussagen von V-Personen hier im Land. Und der Spende konnte man nicht nachgehen, da ist irgendwie nichts bei herausgekommen. (Unruhe bei Rainer Albrecht, SPD, und Ann Christin von Allwörden, CDU) Und das Magazin Nummer 18, in dem das stand, das hatte man aus irgendeinem Grunde nicht beschafft. Es konnte uns keiner sagen, warum nicht. Es konnte uns nur der Vertreter des Bundesverfassungsschutzes sagen, dass der Landesverfassungsschutz zuständig war für die Beschaffung. Man hatte es in anderen Behörden auch, das wiederum wusste auch der Landesverfassungsschutz. Und die Beschaffung der Ausgabe, die ist dann – das war hier wirklich eine Aussage im Ausschuss – irgendwie im Sande verlaufen. Und genauso eine Haltung dazu, wenn am Ende genau von diesem NSU, genau aus diesem rechtsextremen Spektrum Menschen umgebracht werden, die ist also weder dem Ausmaß dieses NSU-Verbrechens gegenüber angemessen und auch nicht den einzelnen Angehörigen und den einzelnen Opfern. Das war jetzt ein Beispiel, was ich einmal ein bisschen veranschaulichen wollte, wo man sagen muss, die Liste an Versäumnissen, an Fragen, die sich stellen, die lässt sich mit Blick auf die Beobachtung der rechtsextremen Musik- und der Konzertszene, der Kameradschaftsszene in dieser Zeit über einen doch sehr lückenhaften und offensichtlich nicht erfolgten Austausch mit den Nachbarländern – Stichwort „Magazin“, warum hatten das andere, nur die, die es eigentlich haben sollten, nicht, nachweislich V-Leute, die es im Umfeld des NSU doch gegeben hat, die aber das auch nicht eins und eins zusammengezählt bekommen haben – bis hin zu der Frage, die natürlich ganz grundlegend ist, warum ist eigentlich Rassismus als Tatmotiv am Anfang nicht intensiver verfolgt worden, das sind Fragen, die nach wie vor im Raum stehen. Und deshalb, wir haben nach langen und mühevollen Debatten einen solchen Parlamentarischen Untersuchungsausschuss in der letzten Legislaturperiode eingesetzt. Wir haben uns alle relevanten Themenkomplexe, Akten, Zeugen vorgenommen, aber eben noch nicht abgearbeitet und es ist längst nicht fertig. Und wir werden in dieser Untersuchung, die wir begonnen haben, ganz sicher nicht in der Etappe mitten in der Untersuchung jetzt abbrechen, sondern wir wollen das fortsetzen. Und ich freue mich auch darüber, dass sich in diesem Hause auch aus Reihen der Opposition Unterstützung für diesen Weg gefunden hat, dass es beispielsweise bei den GRÜNEN und auch bei der FDP Unterstützung für diese Einsetzung gibt. Da möchte ich mich ganz ausdrücklich bedanken. Und ich freue mich auch darauf, mit Ihnen gemeinsam im Parlamentarischen Untersuchungsausschuss zusammenzuarbeiten. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Meine Damen und Herren, wir können nahtlos weiterarbeiten, die Akten liegen parat, das Sekretariat steht in den Startlöchern, die Themen, die Inhalte des Einsetzungsbeschlusses und auch des Zwischenberichtes, die liegen auf dem Tisch. Da kann man in der Beratungsfolge fortsetzen. Es geht nach wie vor um die Straftaten und Aktivitäten des Kerntrios und Unterstützerinnen und Unterstützer, beispielsweise: Was wusste man eigentlich über den Rechtsanwalt Dr. Eisenecker, der ganz eng auch mit der NPD verbunden war, der Beate Zschäpe auch direkt beraten hat, wo das Landesamt Kenntnisse zumindest der Aktivitäten von Dr. Eisenecker hatte? Wie sind die Behörden mit den Angehörigen umgegangen? Wo waren die Personen des Netzwerkes in Mecklenburg-Vorpommern? Hatten sie Verbindungen zu anderen neonazistischen und kameradschaftlichen Strukturen? Welche Folgerungen und auch grundsätzlich konstruktiven Hinweise – Frau von Allwörden, da sind wir absolut einer Meinung – für die zukünftigen Maßnahmen zur Stärkung der Behörden, aber auch unserer demokratischen Zivilgesellschaft können abgeleitet werden? Wie können die Prävention von Rechtsextremismus und die zukünftige Bekämpfung von Rechtsextremismus verbessert werden? Wie können wir eine verbesserte parlamentarische Kontrolle auch der handelnden Behörden einführen? Und wie können wir auch die Lage eigentlich von tatsächlichen und von potenziellen Opfern rassistischer Gewalt verbessern? Und in diesem Einsetzungsantrag für die Runde zwei – so möchte ich mal sagen – sind ja nicht nur die Gegenstände der ersten Befassung enthalten, sondern es gibt auch eine Erweiterung. Ich halte das für ausdrücklich richtig, meine Damen und Herren. Wenn man verstehen möchte, wie rechtsextreme Strukturen sich bilden, wie sie miteinander agieren, wie sie sich gegenseitig unterstützen, wie vielleicht auch Ideen fortleben, dann muss man sich diese Strukturen genau und konkret und nicht abstrakt anschauen. Deshalb sind Combat 18, Baltik Korps, Oldschool Society, Kameradschaft Süd aufgezählt. Das halte ich für genau richtig. Und ich möchte auch noch ein Wort zur Auflistung von Nordkreuz verlieren. Meine Damen und Herren, wenn Personen und Beschäftigte von Verbänden wie Uniter, dem Reservistenverband, Kripobeamte, SEK-Angehörige, Anwälte und weitere, ja, ehrbare Berufsgruppen sich versammeln, um Vorbereitungen für einen Tag X, für die Massentötung beispielsweise von Flüchtlingshelferinnen und Flüchtlingshelfern vorzubereiten, dafür nicht nur Dosensuppe und abgekochtes Wasser, sondern auch bei staatlichen Behörden geklaute Munition bereitlegen, dann ist das etwas, was sich ganz direkt gegen die Grundfesten unserer Demokratie richtet, dann ist das etwas, was eine Bedrohung der Frauen und Männer in Mecklenburg-Vorpommern, die sich zivilgesellschaftlich für unsere Werte engagieren, bedeutet, die durch solche Strukturen, die sich bilden und die so etwas vorhaben, mit dem Leben bedroht werden. Meine Damen und Herren, wir untersuchen gerade Strukturen, die sich aufmachen, um friedliebende Menschen an Leib und Leben zu bedrohen, und untersuchen, wie kann man verhindern, dass so was passiert, wie kann man das frühzeitig entdecken, wie kann man das im Keim ersticken, und dann bildet sich unter Beteiligung von einzelnen Täterinnen und Tätern, die ausgerechnet bei den Sicherheitsbehörden arbeiten, die Anwälte sind, die sich für die Bundeswehr engagieren, die bilden genau wieder so eine Struktur und wollen am Tag X losschlagen und Leuten das Genick brechen, die sich für die Grundwerte des friedlichen, des menschlichen Miteinanders unserer Gesellschaft engagieren?! Und deshalb ist es richtig, dass wir diesen Antrag genau um das Thema „Nordkreuz-Netzwerk“ erweitern. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und René Domke, FDP) Solche Strukturen, meine Damen und Herren, müssen auf den Prüfstand, alle Strukturen, die sich gegen die Demokratie wenden und die sich, ja, wirklich an etwas vergehen, was uns hier das Heiligste sein muss, nämlich, dass wir für die Grundwerte unseres Grundgesetzes und unserer Verfassung eintreten, das ist die Würde der Menschen. Und ich danke allen, die jetzt gleich zustimmen werden dieser Einsetzung, die im Ausschuss weiter mitarbeiten wollen, hier im Parlament, in der Regierung. Ich weiß, dass es viel Arbeit ist in den Behörden, die das unterstützen. Wir sind sehr dankbar, aber auch bei der Zivilgesellschaft wie beispielsweise beim Bündnis „Kein Schlussstrich!“. Und ich danke Ihnen …

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Beate Schlupp

Herr Barlen, …

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Julian Barlen SPD

…für Ihre …

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Beate Schlupp

… ich habe Ihnen schon mehr Redezeit eingeräumt, weil ich Sie unterbrochen habe, aber jetzt, nachdem ich die rote Lampe gezeigt habe, muss wirklich auch Schluss sein.

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Julian Barlen SPD

Kein Schlussstrich! – Ich danke Ihnen! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Beate Schlupp

Das Wort hat jetzt für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Abgeordnete Frau Oehlrich. Constanze Oehlrich , BÜDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Zusammen mit den Fraktionen DIE LINKE, SPD und FDP beantragen wir Bündnisgrüne die Einsetzung und Ausstattung eines Parlamentarischen Untersuchungsausschusses zur Aufklärung der NSU-Aktivitäten sowie weiterer militant rechter und rechtsterroristischer Strukturen in Mecklenburg-Vorpommern. Bevor ich die Haltung meiner Fraktion zu dem Einsetzungsantrag begründe, möchte ich zunächst die Gelegenheit nutzen und mich bei den Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen bedanken, die in der letzten Legislaturperiode an der Arbeit des ersten NSU-Untersuchungsausschusses beteiligt waren. Ihre Arbeit war ein wichtiger Beitrag zur gesamtgesellschaftlichen Aufarbeitung des NSU-Komplexes in unserem Bundesland. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Ann Christin von Allwörden, CDU – Zuruf von Stephan J. Reuken, AfD) Der NSU-Untersuchungsausschuss der letzten Legislaturperiode konnte seine Arbeit jedoch nicht abschließen. Nach den Grundsätzen, die sich dieser Ausschuss für seine Arbeit gegeben hatte, war eine abschließende Beweiswürdigung entsprechend den Regelungen der Strafprozessordnung erst nach Abschluss aller Zeugenvernehmungen möglich und erst dann vorzunehmen. In der letzten Legislaturperiode wurde der geforderte Abschluss aller Zeugenvernehmungen bei keinem der Tatkomplexe erreicht. Deswegen legte der Ausschuss auch nur einen Zwischenbericht und keinen Abschlussbericht vor. Dieses Ergebnis überrascht nicht, betrachtet man die Rahmenbedingungen, unter denen der letzte NSU-Untersuchungsausschuss seine Arbeit versah. Die Zeug/-innen-Befragungen konnten erst im September 2019 beginnen. Wichtige Unterlagen wurden im Ausschuss gar nicht, unvollständig oder bis zur Unkenntlichkeit geschwärzt vorgelegt. Im Fall einer unter allen Gesichtspunkten vollständigen Vorlage der Akten hätten weitere Zeuginnen und Zeugen benannt und bei entsprechender Beschlussfassung durch den Ausschuss vernommen werden können. Um es kurz zu machen, das Innenministerium und die Verfassungsschutzbehörde haben sich in Sachen Kooperationsbereitschaft nicht eben mit Ruhm bedeckt. Ich hoffe, dass sich das in der neuen Legislaturperiode ändert. Im Geleitwort zum Zwischenbericht des letzten NSU-Untersuchungsausschusses heißt es, ich zitiere: „Unsere Pflicht als Rechtsstaat aber auch als Zivilgesellschaft besteht darin, alle Mittel und Wege zu nutzen, damit solche rechtsextremistischen und abscheulichen Gewalttaten, wie sie durch den ,Nationalsozialistischen Untergrundʻ begangen wurden, verhindert und nie wieder möglich werden.“ Zitatende. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Aus Sicht meiner Fraktion bedeutet dies, dass wir als Abgeordnete gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern und insbesondere gegenüber den Angehörigen der Opfer des NSU Verantwortung tragen – Verantwortung dafür, die institutionellen Schwächen der Sicherheitsarchitektur unseres Landes aufzudecken und zu beheben. In dieser Hinsicht konnte der letzte NSU-Untersuchungsausschuss wichtige Erkenntnisse zutage fördern. Zu nennen sind hier insbesondere die eklatanten Versäumnisse bei den Ermittlungen zum Mord an Mehmet Turgut. Die Ermittlungen konzentrierten sich auf mutmaßliche Verstrickungen des Betroffenen und seines persönlichen Umfeldes in die kriminelle Szene. Hinweise auf ein rassistisches Tatmotiv, welche wiederholt durch Betroffene geäußert worden waren, blieben ebenso unberücksichtigt wie die rassistischen Vorfälle im Bereich des Imbisses in Rostock Toitenwinkel in den Jahren vor der Tat. Solche Fehl- und Nichtermittlungen im Hinblick auf die Morde des NSU standen – das hat bereits der erste, der NSU-Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages herausgearbeitet – mit rassistischen Vorurteilen in Zusammenhang. Hier braucht es endlich Konsequenzen. Wir brauchen mehr interkulturelle Kompetenz bei den Behörden, die Beamtinnen und Beamten müssen sensibler werden für Sichtweisen und Erfahrungen von Personen mit Migrationsgeschichte, und wir brauchen die Erarbeitung einer Fehler- und Reflexionskultur innerhalb der Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden. Hier danke ich den Kolleginnen und Kollegen der Fraktion der LINKEN für ihre klaren Worte im Zwischenbericht des letzten NSU-Untersuchungsausschusses. Bei vielen Themenkomplexen kratzen wir weiterhin nur an der Oberfläche. Daher teilen wir Bündnisgrüne die Auffassung der Fraktion der LINKEN, der SPD und der FDP, dass der vorgelegte Zwischenbericht kein Schlussstrich sein darf, sondern die Grundlage für die Arbeit eines neuen Untersuchungsausschusses auch in dieser Legislaturperiode bilden muss, allerdings unter etwas anderem Vorzeichen. Halle, Hanau und der Mord an Walter Lübcke haben uns deutlich vor Augen geführt, dass der Rechtsextremismus die größte Gefahr für unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung darstellt. Vom ersten zum zweiten Quartal dieses Jahres hat sich die Anzahl rechter Straftaten in Mecklenburg-Vorpommern beinahe verdoppelt. Als gewählte Repräsentantinnen und Repräsentanten einer wehrhaften Demokratie ist es unsere Pflicht, uns diesem besorgniserregenden Trend entgegenzustellen. In diesem Kontext begrüßt meine Fraktion ausdrücklich die beantragte Erweiterung der Untersuchungsgegenstände des neuen Untersuchungsausschusses auf die rechtsextremen Vereinigungen Nordkreuz, Baltik Korps, Combat 18, Oldschool Society und der Kameradschaft Süd. Inzwischen sollte uns allen klar sein, dass wir es hier nicht mit einzelnen, unabhängig voneinander operierenden Organisationen zu tun haben, sondern mit rechtsextremen Netzwerken. Diese Netzwerke sind nicht vom Himmel gefallen. Sie sind über Jahrzehnte gewachsen und bleiben dabei viel zu oft unbehelligt von unseren Sicherheitsbehörden. Es muss nun unsere dringliche Aufgabe sein, die Strukturen und Machenschaften dieser Netzwerke zu untersuchen, zu analysieren und ihnen durch gezielte Maßnahmen den Boden zu entziehen. Ich denke dabei vor allem an den Fall „Nordkreuz“, denn hier zeichnet sich etwas ab, was ich als besonders besorgniserregend empfinde. Offensichtlich bestehen Verbindungen zwischen rechtsextremistischen Prepper-Netzwerken und Mitgliedern der Landespolizei. Mit Blick auf diese Verbindungen plädiere ich dafür, dass wir nicht den Abschlussbericht des Untersuchungsausschusses abwarten, den wir heute einsetzen werden, sondern so bald wie möglich entschiedene Reformschritte unternehmen, unsere Institutionen besser gegen rechtsextreme Unterwanderungen aufzustellen. Die Forderungen des Landesverbandes Mecklenburg-Vorpommern des Bundes Deutscher Kriminalbeamter nach einem höheren Stellenwert der politischen Bildung in der Aus- und Fortbildung der Landespolizei und nach regelmäßigen Einstellungsuntersuchungen bei den Beamtinnen und Beamten, um Motivationsveränderungen frühzeitig zu erkennen, könnte man schon jetzt umsetzen. Vor den zukünftigen Mitgliedern des NSU-Untersuchungsausschusses liegt sehr viel Arbeit. Diese Arbeit wird oft mühsam und kleinteilig sein. Wir werden Hürden überwinden und Meinungsverschiedenheiten ausräumen müssen. Doch solange wir Demokratinnen und Demokraten uns auf unsere gemeinsame Verantwortung besinnen, bin ich mir sicher, dass wir die begonnene Aufklärung fortsetzen und mehr Licht ins Dunkel der rechtsextremen Netzwerke in unserem Bundesland bringen werden. Wir Bündnisgrüne sind jedenfalls fest entschlossen, dazu einen Beitrag zu leisten. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und René Domke, FDP)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der FDP der Fraktionsvorsitzende Herr Domke.

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René Domke FDP

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die FDP-Fraktion begrüßt ausdrücklich die Einsetzung des Parlamentarischen Untersuchungsausschusses. Und wir schließen uns auch vollumfänglich der Formulierung des Untersuchungsgegenstandes an. (Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt übernimmt den Vorsitz.) Deswegen sind wir auch beigetreten. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die Untersuchung wird Aufschluss darüber geben, welcher Reformbedarf für die Sicherheitsarchitektur in Mecklenburg-Vorpommern, aber eben auch bundesweit besteht. Und dabei geht es zum Beispiel auch um solche Fragen wie Anzahl der Landesämter für Verfassungsschutz, und es geht um die personelle und um die sachliche Ausstattung. Und ich muss ganz ehrlich sagen, wir sind unverdächtig, die Fraktion der FDP und die Fraktion der GRÜNEN, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, weil wir haben bis jetzt keinen Stellenplan, wo Kürzungen oder Erweiterungen des Stellenplans vorgesehen waren, diskutieren müssen. Insofern können Sie davon ausgehen, dass wir mit einer objektivierten Haltung in diesen Untersuchungsausschuss gehen wollen. Und ich muss ganz ehrlich sagen, was sich hier gerade abgezeichnet hat – der noch nicht überwundene Trennungsschmerz zwischen SPD und CDU hat sich hier jetzt wirklich richtig entladen bei diesem Thema –, das wird dieser Angelegenheit leider überhaupt nicht gerecht. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Es geht darum, aufzuklären, ob Zuständigkeiten, Verantwortlichkeiten und auch die Verfahren in der länderübergreifenden Zusammenarbeit hinreichend, klar und eindeutig geregelt sind oder ob sie überarbeitet werden müssen. Wir wollen es mal ein bisschen auf eine andere Ebene ziehen. Das ist nicht nur ein Problem von Mecklenburg-Vorpommern, das ist insgesamt ein Problem. Die parlamentarische Kontrolle – und darüber haben wir gestern schon gesprochen – ist ein weiterer Aspekt, auch dort haben wir ja gestern schon Auszüge gehört, der in diesem sensiblen Bereich unbedingt in den Fokus genommen werden muss. Das gilt vor allem immer dann, wenn Kooperationserfahrungen beschrieben werden müssen und auch Kooperationsplattformen eingerichtet werden müssen. Denn genau das hat alles in diesen Fällen kaum funktioniert, weil verschiedene Zuständigkeiten da waren, und da wurde gestern appelliert. Sie haben ja unseren Antrag gesehen, dass wir zum Beispiel die Parlamentarische Kontrollkommission gerne reformieren wollen. Und ich muss ganz ehrlich sagen, ja gut, dann wurde gesagt, es muss ein kleines Gremium bleiben, das ist eine Vertrauensfrage, heute sollen wir die Mitglieder wählen – ich kenne hier nicht alle 79, und ich kenne auch gar nicht alle Vorschläge. Es wäre mindestens der Fall, wenn ich das Vertrauen aussprechen soll, dass man sich mal vorstellt und einfach mal begründet, warum man darin mitarbeiten möchte und was man da überhaupt mitbringt. Das nur mal so als Thema am Rande, wenn wir schon darüber reden, dass eine parlamentarische Kontrolle hier auch reformbedürftig ist. Das ist das Mindeste, wenn man unsere Stimmen für irgendeine Wahl haben möchte, dass man sich einfach mal vorstellt und einfach mal begründet, warum man meint, dass man unser Vertrauen verdient, in einem solchen Gremium mitzuarbeiten, wenn es denn doch nicht auf die Fraktionszugehörigkeit ankommt. Wir erwarten zudem Erkenntnisse aus dem Parlamentarischen Untersuchungsausschuss darüber, wie wir nicht nur länderübergreifend, sondern vielleicht sogar auch über europäische Kooperationen Strukturen schaffen müssen. Wie müssen die aussehen? Welche operativen Möglichkeiten müssen tatsächlich genutzt werden? Wir haben doch gesehen, dass diese Netzwerke viel, viel weiter gehen. Sie gehen über Landesgrenzen hinweg und auch über Staatsgrenzen hinweg. Das ist nicht nur eine Frage des Extremismus, und da ist es jetzt – ehrlich gesagt, es ging hier immer hin und her, Rechtsextremismus, dann brüllt natürlich wieder die Gegenseite, ja, es gibt auch Linksextremismus –, natürlich, jeder Extremismus gehört hier in den Fokus, das muss ja mal ganz klar sein. Und auch religiöser Fanatismus gehört in den Fokus, aber nicht dieses Untersuchungsausschusses, weil der sich erst einmal mit entsprechenden Netzwerken beschäftigt oder mit entsprechenden Organisationen, die aber nun mal dem rechtsextremistischen Bereich zuzuordnen sind. Dass wir auf der anderen Seite nicht blind sein dürfen, dass es auch anderen Extremismus gibt, das ist doch wohl selbstverständlich. (Beifall Paul-Joachim Timm, AfD) Und es geht hier auch um die Fragen, wie wir jetzt wirklich über Landesgrenzen hinweg die Sicherheitsbehörden und die Erkenntnisse der Sicherheitsbehörden zugänglich machen, damit eine Kooperation überhaupt möglich ist. Und da fängt es doch schon an: Soweit ich das verstanden habe bis jetzt aus der APO, fehlt es schon an einer gemeinsamen Definition von „Gefahren“ und „Gefährdern“. Und damit fängt es an, man spricht nicht die gleiche Sprache. Und diese Dinge, die werden wir wahrscheinlich auch hier feststellen können, und da bin ich sehr dafür, dass man in Zwischenschritten auch gleich daran arbeitet. Es ist genauso, dass wir uns Erkenntnisse erhoffen, wie die Kontrolle der Dienste neu ausgerichtet werden kann. Und da haben wir erstens die Genehmigung der Überwachung, da haben wir zweitens die Gesetzmäßigkeitskontrolle und wir haben drittens natürlich auch die Rechte der Parlamentsminderheiten für die parlamentarische Kontrolle. Darüber haben wir gestern diskutiert. Ich möchte vor allem hervorheben, dass wir es begrüßen, dass die Vorgänge um das Netzwerk Nordkreuz, um diese Organisation und die damit verbundene Prepper-Szene mit aufgenommen wurde, denn da wissen wir, dass zumindest in Teilen, wahrscheinlich sogar in überwiegenden, weit überwiegenden Teilen verfassungsfeindliche oder zumindest doch sehr, sehr verfassungskritische Tendenzen ausgewiesen werden. Ich kenne da unterschiedlichste Berichte dazu, aber das ist alles nichts, was aus einem Untersuchungsausschuss stammt, und deswegen ist es wichtig, dass wir daran arbeiten. Es waren auch viele liberale Politiker und genauso Politiker aus anderen Parteien, es waren viele Ehrenamtler aus Hilfsorganisationen und so weiter in einer Liste zusammengestellt, genannt auch noch „Todesliste“. Wer auch immer das so benannt hat, was auch immer man mit dieser Liste vorhatte, meine Damen und Herren, es sind Daten gesammelt worden, und niemand von uns weiß, welche Daten, niemand von uns weiß, wie weit es ging in die Familie hinein, in den Kollegenkreis und so weiter. Und da muss der Rechtsstaat jeder Gefahr, die sich abzeichnet, unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung entschieden entgegentreten. Und das ist das klare Signal, was von hier ausgehen muss. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP) Und dass es dort Differenzen gibt, auch in der Beurteilung, das zeigt ein Schreiben, was ich persönlich als Betroffener auch bekommen habe, und es geht hier nicht um eine persönliche Betroffenheit, ganz bestimmt nicht, andere haben dieses Schreiben bekommen. Alleine die unterschiedliche Einordnung der Landesbehörden und der Bundesbehörden zu diesem Thema, das wurde für mich nicht besser, als ich den Brief bekam – jetzt aber vom LKA, von der Landesbehörde –, dass ich zwar Betroffener bin, dass Daten gesammelt wurden, aber es wurde nicht weiter ausgeführt, was, wie, wo, zu welchem Zweck, aber es hätte nie eine Gefährdungslage bestanden. Ja, meine Damen und Herren, ohne den Brief wäre ich beruhigter gewesen, das kann ich Ihnen ganz ehrlich sagen, und es ist eine unterschiedliche Auslegung der Dinge, die da vorgefallen sind. Und deswegen gehört es untersucht, und deswegen müssen wir auch schauen, wie kann es dazu kommen, dass verschiedene Behörden auf verschiedenen Ebenen zu solch unterschiedlichen Erkenntnissen kommen. Also darüber erhoffen wir uns neue Erkenntnisse, und der Erkenntnisgewinn kann nur dazu führen, dass wir besser werden an dieser Stelle. Dazu sind zur Mitarbeit ja alle eingeladen, und es haben ja auch alle signalisiert, dass sie, ob sie jetzt der Einsetzung zustimmen oder nicht, auf jeden Fall mitarbeiten werden, mitwirken werden. Es geht uns nicht – und das will ich hier auch noch mal ausdrücklich betonen –, nicht um Vorverurteilungen, es geht hier nicht um einen Generalverdacht. Es geht um Erkenntnisgewinn, damit wir Anregungen gewinnen können, um unsere Sicherheitsarchitektur zu stärken. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Domke! Das Wort hat jetzt von der Fraktion DIE LINKE Michael Noetzel.

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Michael Noetzel Die Linke

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der Fraktion der CDU, es ist bedauerlich, dass Sie diesem Antrag als einzige demokratische Fraktion dieses Landtages nicht beitreten wollen. Dass Sie nach dem Stand, (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD) dass Sie nach dem Stand der jetzigen Diskussion aber überhaupt die einzige Fraktion sind, die diesem Antrag nicht beitreten will, hat maximale Aussagekraft. (Sebastian Ehlers, CDU: Welche denn? – Zuruf von Wolfgang Waldmüller, CDU) Und, Frau von Allwörden, wenn Sie noch zehnmal wiederholen, dass es hier einen Generalverdacht, dass es um einen Generalverdacht geht, ja, dann wird es nicht richtiger. Ich möchte meinen, ich möchte meinen, diese Aussage ist so eine Art 90er, ja?! Da sind Teile der Polizei wirklich, was Fehlerkultur angeht, deutlich weiter als die CDU in diesem Land. (Sebastian Ehlers, CDU: Aha!) Der Landtag hat im Juni dieses Jahres lediglich einen Zwischenbericht, einen Zwischenbericht zum ersten NSU-Untersuchungsausschuss beraten und beschlossen und es wäre falsch, auf halber Strecke stehen zu bleiben. (Ann Christin von Allwörden, CDU: Das hat ja auch keiner gesagt.) Das haben auch Sie damals als Vorsitzende des Ausschusses (Ann Christin von Allwörden, CDU: Nee!) so gesehen. (Zuruf von Ann Christin von Allwörden, CDU) Und mit Ihrer Erlaubnis, Frau von Allwörden, zitiere ich Sie im „Nordmagazin“ am 23.04.2021: „Also, ich sag mal ganz klar, was entscheidend ist: Man kann die Arbeit nicht beenden, wenn man nicht alle Akten gesichtet hat. Das ist nachweislich so.“ (Sebastian Ehlers, CDU: Das habe ich ja auch gesagt.) Und das … (Sebastian Ehlers, CDU: Das habe ich ja auch gesagt.) Wir haben noch nicht alle Akten gesichtet. (Sebastian Ehlers, CDU: Sie haben nicht zugehört. – Zuruf von Ann Christin von Allwörden, CDU) Und Sie können sich auch noch gut an die Auseinandersetzung mit dem Innenministerium und dem Verfassungsschutz erinnern. (Ann Christin von Allwörden, CDU: Und?!) Es wurden noch nicht alle Zeuginnen und Zeugen gehört, und vor diesem Hintergrund finde ich es schade, dass Sie wider besseres Wissen und entgegen dem Willen des Landtages aus diesem Zwischenbericht einen Abschlussbericht machen wollen, (Ann Christin von Allwörden, CDU: Will ich ja gar nicht.) ohne irgendwelche, ohne irgendwelche Schlussfolgerungen, irgendwelche Schlussfolgerungen aus der Arbeit zu ziehen, (Ann Christin von Allwörden, CDU: Will ich nicht.) denn in Ihrem Sondervotum der CDU zum Bericht, da gibt es diese Schlussfolgerungen nicht. (Ann Christin von Allwörden, CDU: Gibt es nicht.) Und das, meine Damen und Herren und sehr geehrte Frau von Allwörden, das wird der Arbeit des ersten NSU-Untersuchungsausschusses unter Ihrer Leitung nicht gerecht. (Ann Christin von Allwörden, CDU: Was Sie hier machen, wird dem nicht gerecht.) Zur AfD möchte ich nur sagen, die AfD ist kein Ansprechpartner, wenn es um die Aufklärung von rechtem Terror geht. Es hat sich eher gezeigt, dass Rechtsterroristen in der AfD ihren Ansprechpartner in den Parlamenten sehen. In meiner Rede habe ich betont, wie aktuell die Gefahr rechter Mordanschläge ist, und dabei an den Mord an Walter Lübcke in Kassel erinnert. Und hier zur Erinnerung: Nach Jahrzehnten in der Neonaziszene fand der Mörder Walter Lübckes offenbar seine neue politische Heimat in der AfD. Er fühlte sich offenbar politisch von Ihnen vertreten. (Zuruf von Thore Stein, AfD) Auch wenn er kein Parteimitglied war, nahm er an Parteitreffen teil und half 2018 im hessischen Wahlkampf. Er besuchte ebenfalls 2018 Ihre Demonstration in Chemnitz, die nach seinen eigenen Aussagen Auslöser für die konkrete Tatplanung gewesen sein soll. Und er spendete Geld an die AfD. Doch wir müssen gar nicht bundesweit schauen, um diese Allianzen zu erkennen. (Zuruf von Stephan J. Reuken, AfD) Es war ein hiesiger Beamter, der Administrator der Nordkreuz-Gruppe, der 2015 Ihre Demonstrationen besuchte. Und nicht nur diese Person soll AfD-Mitglied sein, auch ein ebenfalls Beschuldigter in diesem Terrorverfahren soll Ihrer Partei angehören. (Thore Stein, AfD: Soll?) Wo sich Ihre Partei verortet, lässt sich zumindest gut daran erkennen, dass Sie genau diese Person während der laufenden Ermittlungen zum stellvertretenden Vorsitzenden des Landesfachausschusses „Innere Sicherheit, Justiz und Datenschutz“ Ihrer Partei gewählt haben. Meine Damen und Herren, lassen Sie mich feststellen: Natürlich gilt die Unschuldsvermutung, aber die Adelung eines Terrorverdächtigen zum Sicherheitsexperten Ihrer Partei passt wohl eher zu den Bürgerkriegsfantasien Ihrer bayerischen Kollegen denn zu einer demokratische Grundwerte bewahrenden Partei. (Zuruf von Stephan J. Reuken, AfD) Die AfD sucht seit geraumer Zeit den Schulterschluss zu Corona-Skeptikern und Verschwörungsideologen beziehungsweise werden diese Positionen durch Funktionäre Ihrer Partei vertreten. Und wohin diese Radikalisierung, dieses Spektrum führt, an der Sie maßgeblich mitarbeiten, mussten wir mit dem Mord in Idar-Oberstein beobachten. Sie sind für uns kein Ansprechpartner, sondern Teil einer gefährlichen Entwicklung. – Danke schön! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Noetzel! Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich schließe damit die Aussprache. Meine Damen und Herren, gemäß Paragraf 1 Absatz 1 des Gesetzes über die Einsetzung und das Verfahren von Untersuchungsausschüssen hat der Landtag das Recht und auf Antrag eines Viertels seiner Mitglieder die Pflicht, zur Aufklärung von Tatbeständen im öffentlichen Interesse einen Untersuchungsausschuss einzusetzen. Den Antrag zur Einsetzung eines Untersuchungsausschusses haben 40 Mitglieder des Landtages unterzeichnet. Damit ist das zur Beantragung der Einsetzung eines Untersuchungsausschusses erforderliche Quorum gemäß Paragraf 2 Absatz 1 Untersuchungsausschussgesetz von einem Viertel der Mitglieder des Landtages erreicht. Die Voraussetzungen des Paragrafen 1 Absatz 2 Untersuchungsausschussgesetz liegen vor. Demzufolge hat der Landtag gemäß Paragraf 2 Absatz 1 und Paragraf 4 Untersuchungsausschussgesetz die Einsetzung des Untersuchungsausschusses unverzüglich zu beschließen. Wir kommen jetzt zur Abstimmung. Ich lasse zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 8/162 abstimmen. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich ums Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Enthaltungen? – Sehe ich keine. Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 8/162 mit Zustimmung der AfD und Gegenstimmen aller übrigen Fraktionen abgelehnt. Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktionen DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP auf Drucksache 8/80. Wer dem Antrag der Fraktionen DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP auf Drucksache 8/80 zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktionen DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP auf Drucksache 8/80 mit Zustimmung der Fraktionen DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und mit Stimmenthaltungen der Fraktionen CDU und AfD angenommen. Ich stelle fest, dass der Untersuchungsausschuss mit dem gemäß Antrag auf Drucksache 8/80 beschlossenen Untersuchungsauftrag eingesetzt ist. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP) Meine Damen und Herren, aufgrund der fortgeschrittenen Zeit treten wir jetzt in eine Mittagspause ein. 45 Minuten sind vorgesehen, wir treffen uns wieder um 14:00 Uhr. Die Sitzung wird um 14:00 Uhr fortgesetzt. Ich unterbreche die Sitzung. Unterbrechung: 13:16 Uhr (Der Ältestenrat wird einberufen.) Wiederbeginn: 14:04 Uhr

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Elke-Annette Schmidt

Meine Damen und Herren, die unterbrochene Sitzung ist wieder eröffnet. Ich bitte Sie recht herzlich, Platz zu nehmen. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 12 : unter a) Beratung des Antrages der Fraktion der AfD – Illegale Migration stoppen: Solidarität mit Polen, auf Drucksache 8/94, in Verbindung mit b) Beratung des Antrages der Fraktion der CDU – Migration ordnen, steuern und begrenzen – Lukaschenko stoppen, die europäischen Außengrenzen schützen und humanitäre Hilfe leisten, auf Drucksache 8/102. Zum Tagesordnungspunkt 12b liegt Ihnen ein Änderungsantrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 8/158 vor. Antrag der Fraktion der AfD Illegale Migration stoppen: Solidarität mit Polen – Drucksache 8/94 – Antrag der Fraktion der CDU Migration ordnen, steuern und begrenzen – Lukaschenko stoppen, die europäischen Außengrenzen schützen und humanitäre Hilfe leisten – Drucksache 8/102 – Änderungsantrag der Fraktion der AfD – Drucksache 8/158 – Das Wort zur Begründung des Antrages der Fraktion der AfD hat der Abgeordnete Jan-Phillip Tadsen. Ich bitte Sie ... (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD – Thore Stein, AfD: Taa-dsen!) Tadsen, Entschuldigung, Tadsen. Alles klar! (Thore Stein, AfD: Tadsen! Das machen wir auch noch immer falsch.) Beim nächsten Mal – Tadsen, merke ich mir. Bitte schön, Herr Tadsen!

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Jan-Phillip Tadsen AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Lukaschenko hat die im Sommer von ihm angekündigte Migrationswelle dramatisch eskalieren lassen. Wenn es uns nicht gelingt, die Solidarität für den Schutz unserer Außengrenze hochzuhalten, dann, ja dann droht der Anfang vom Ende dieser Europäischen Union. Wir begrüßen es daher, dass der ehemalige Außenminister der SPD Heiko Maas gefordert hat, dass die in Weißrussland gestrandeten Menschen wieder zurückgeführt werden. Die neue Bundesregierung scheint diese richtigen Worte leider bereits wieder zu vergessen. Frau Faeser deutet bereits an, dass die Migranten an der grünen Grenze zu Polen durchzulassen seien. Würde Polen dies jetzt tun, wäre das Ergebnis fatal. Eine humane Rückführung bleibt die einzig konsequente Antwort auf die Kriminalität der Schlepper und den Missbrauch von Lukaschenko, den Missbrauch der Menschen als Waffe von Lukaschenko. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Meine Damen und Herren, wir haben schon immer einen robusteren Außengrenzschutz gefordert, und meine Fraktion ist froh, dass wir mit dieser Position längst nicht mehr alleine sind. Es scheint heute fast so, dass nur noch unverbesserliche Prediger einer linken Utopie den gefährlichen Traum einer Welt ohne Grenzen verfolgen. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Wir dagegen setzen auf Ordnung statt Chaos und auf Vernunft statt Ideologie. Meine Damen und Herren, was tut die Landesregierung? Frau Schwesig und Herr Pegel schweigen öffentlich noch immer zu den Herausforderungen Polens an der Grenze. Dieses Schweigen gefährdet die erfolgreiche Abwehr einer bewusst inszenierten Migrationskrise. Die Öffnung der polnischen Außentür hätte auch jetzt noch schwere Folgen für Mecklenburg-Vorpommern und darüber hinaus. Wir müssten erneut einen Kontrollverlust und die noch tiefere Spaltung Europas erleben. Herr Minister, in der Fragestunde haben Sie heute sehr ausweichend auf meine Fragen reagiert. Ich finde das vor dem Hintergrund der direkten Nachbarschaft zu Polen fragwürdig und schwach. Sachsen hat da ein ganz anderes Zeichen gesetzt. Der Ministerpräsident Herr Kretschmer hat sich eindeutig hinter die Grenzverteidigung der polnischen Regierung gestellt. Warum tut das unsere Landesregierung nicht? (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Manche von Ihnen könnten heute sagen, dass sich die Situation schon entspannt habe. Ich will Ihnen an folgenden Punkten kurz erklären, warum ich das für verfrüht halte: Laut aktuellen Medienberichten befinden sich nach wie vor 7.000 Migranten auf weißrussischem Territorium. Viele von diesen Menschen äußern weiterhin ihre Hoffnung – und ich zitiere die Migranten selbst –, dass „Mama Merkel“ als Mutter aller Flüchtlinge ihnen einen Weg nach Deutschland eröffnet, und das, obwohl doch schon längst „Papa Scholz“ die Regierungsverantwortung hat. (Beifall und Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD) In Polen selbst sind weiterhin 15.000 – ich wiederhole: 15.000 – Soldaten an der Grenze zu Weißrussland stationiert. Der Bau eines Grenzzauns wird fortgesetzt, und selbst Großbritannien und Estland haben Soldaten zur Unterstützung der polnischen Regierung an die Grenze geschickt. Die Social-Media- und Sicherheitsexpertin Monika Richter hat erst vor Kurzem aufgrund ihrer umfassenden Untersuchung feststellen müssen, dass Facebook ein Marktplatz für Menschenschmuggel ist. Ihr zufolge etabliert sich derzeit – und das trotz der EU-Sanktionen gegen die ins Schleppergeschäft eingebundenen Fluglinien – eine neue Route über Moskau nach Weißrussland. Und was tut der weißrussische Machthaber Lukaschenko? Er äußerte erst vor zwei Wochen währen eines skurrilen Auftritts auf Industriepaletten, die Köpfe von kleinen Kindern streichelnd, Folgendes: Man werde, und ich zitiere, „alles so tun, wie ihr“ Migranten „es wünscht, sogar wenn das schlecht für die Polen, Letten und noch irgendjemanden wird“. Meine Damen und Herren, seit Jahren sagen Sie, Sie wollen den Menschen helfen, dabei ist es gerade Ihre Politik gewesen, die die Menschen auf die gefährliche Überfahrt über das Mittelmeer und nun auch in die Fänge Lukaschenkos und damit in die Kälte des Winters getrieben hat. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) In dieser hochsensiblen Lage brauchen wir keine pseudomoralischen Belehrungen. Wir brauchen jetzt vor allem ein Bewusstsein dafür, dass jedes Land das gute Recht hat, selbst zu entscheiden, wer einwandern darf und wer nicht. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Der Staat entscheidet das, nicht der Schlepper und erst recht auch kein Autokrat auf dieser Erde. (Zuruf vonseiten der Fraktion DIE LINKE: Zum Glück nicht die AfD!) Wenn die neue rot-rote Landesregierung einsieht, dass offene Grenzen auf Dauer unseren Sozialstaat gefährden, und wenn sie einsieht, dass es fatal wäre, einer solchen Politik im Mittelmeer und anderswo weiter zur Durchsetzung zu verhelfen, ja dann, ja dann müssen auch Sie jetzt endlich die notwendigen Schritte unternehmen. Wir fordern die Landesregierung deshalb erstens auf, sich auf Bundesebene „dafür einzusetzen, umfassende Zurückweisungen von illegal nach Deutschland einreisenden Personen ... zu ermöglichen“. Hochrangige Vertreter von Polizei und Gewerkschaften warten doch nur darauf, dass endlich selbst unsere Grenze wieder geschützt werden kann. Wenn Lukaschenko merkt, dass hinter dem polnischen Grenzschutz eine zweite Haltelinie formiert wird, dann, ja dann könnte der Spuk des Autokraten ganz schnell vorbei sein. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Wir fordern die Landesregierung zweitens auf, die „Landespolizei“ im „Grenzraum zu Polen situationsbedingt ... für verstärkte Kontrollen gegen illegale Schleuseraktivitäten einzusetzen“. In Bayern ist bereits eine solche Landespolizei offiziell aufgestellt. Mecklenburg-Vorpommern braucht diese auch. Ein offizielles Votum des Landtages wäre heute der Anfang dafür. Wir fordern die Landesregierung drittens dazu auf, „sich öffentlich“ – und das habe ich heute Morgen vermisst – „hinter die Grenzschutzmaßnahmen“ Polens „zu stellen“ und diese auch zu unterstützen. Bereits in der Vergangenheit haben Beamte der Landespolizei in Frontex-Unterstützungsmissionen ihren Dienst geleistet. Diese Form der Solidarität könnte das Mindeste sein, um unseren Nachbarn Hilfe anzubieten. Ich weiß, dass es hierfür viele Freiwillige bei der Landespolizei gibt, die für diesen Dienst bereitstehen. (Torsten Koplin, DIE LINKE: Alles klar!) Meine Damen und Herren, der entscheidende Punkt in der heutigen Debatte ist doch folgender: Migranten, die es über die grüne Grenze nach Polen geschafft haben, die tun alles dafür, um sofort weiter nach Deutschland zu gelangen. Sie tun alles dafür, um nicht ihr Asylverfahren in Polen durchlaufen zu müssen. Diese Menschen wissen, dass die illegale Einreise nach Polen aus wirtschaftlichen Motiven zu einer Ablehnung und infolgedessen mit der Rückführung endet. Meine Damen und Herren Abgeordneten, ich vermute, Sie hören es nicht gerne, aber das jüngste Geschehen entlarvt unübersehbar die Magnetwirkung unseres Landes. Der polnische Schutz der EU-Außengrenze trifft in das Mark einer völlig unreflektierten Willkommenskultur. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Der von Minsk ausgelöste Sturm auf die EU attackiert frontal die Lebenslüge der etablierten Migrationspolitik. Es ist die Lüge der gerade aus dem Amt geschiedenen Bundesregierung. Frau Merkel behauptete seit 2015 gebetsmühlenartig, dass man Grenzen wie die in Deutschland nicht schützen kann. Unser Nachbar Polen zeigt, das genaue Gegenteil stimmt. Polnische Polizisten und Soldaten haben Gott sei Dank mit dieser Lüge jetzt öffentlich aufgeräumt. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Meine Damen und Herren, denken Sie daran, polnische Grenzschützer halten für uns den Kopf hin. Sie werden verletzt, weil viele Abgeordnete in diesem Hohen Hause es nicht wagen, die Folgen von 2015 auch nur offen anzusprechen. Die Ministerpräsidentin hat in ihrer gestrigen Regierungserklärung eindrucksvoll genau davon Zeugnis abgelegt. Sie lassen die Polen bluten, weil Sie Angst vor den Konsequenzen Ihrer eigenen Politik haben. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Die AfD-Fraktion sieht das natürlich anders. Wir stehen freundschaftlich zu unserem Nachbarland und wir bedanken uns für einen aufopferungsvollen Einsatz zum Schutz unser aller Souveränität. Es sollte für uns klar sein, Polen verteidigt unsere Grenze, Polen schützt Europa, Polen verdient unsere Solidarität. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

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Elke-Annette Schmidt

Danke schön! Das war jetzt sehr schnell. Danke schön, Herr Abgeordneter! Das Wort zur Begründung des Antrages der Fraktion der CDU hat jetzt die Abgeordnete Frau Ann Christin von Allwörden.

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Ann Christin von Allwörden CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! „Migration ordnen, steuern und begrenzen – Lukaschenko stoppen, die europäischen Außengrenzen schützen und humanitäre Hilfe leisten“ – unser Antrag hat eine lange Überschrift, aber jeder Punkt darauf ist wichtig und sollte einzeln berücksichtigt werden. Die Außenpolitik ist Sache der Bundesregierung. Deshalb kann der Landtag die Landesregierung nur auffordern, auf allen Ebenen darauf hinzuwirken, und die Bundesregierung dazu anhalten, die Gesetzesvorschläge und Maßnahmen der EU zu unterstützen und die Mitgliedsstaaten bei der Entscheidungsfindung in diese Richtung zu unterstützen, um gemeinsame Maßnahmen zu beschließen. Der Gesetzesvorschlag der EU gegen Menschenhandel und Schleuserkriminalität muss unterstützt werden. Dem Vorschlag der EU ist zu folgen, Staaten- und Luftfahrtunternehmen, die an der Migrantenschleusung mitwirken, in der Zusammenarbeit einzuschränken und zu sanktionieren. Deutschland soll darüber hinaus das Engagement der EU begleiten, Herkunftsländer von Migranten von der Mithilfe an Schleusungen abzuhalten. Das Ziel muss ferner sein, die Kooperationsbereitschaft der Herkunftsstaaten zu erhöhen, wenn es darum geht, Passersatzpapiere auszustellen oder daran mitzuwirken, ihre Staatsbürger aufzunehmen. Und selbstverständlich muss Polen die größtmögliche Hilfe bei der Bewältigung des Migrationszustroms und der Sicherung der EU-Außengrenzen erhalten. Polen schützt im Osten nicht nur seine eigenen, sondern die Interessen ganz Europas. (Beifall vonseiten der Fraktionen der AfD und CDU) So ist es auch in den europäischen Verträgen aus guten Gründen angelegt. Polen muss sich deshalb der vollen Unterstützung der EU gewiss sein. Es sollte auch keine neuen Anreize für eine illegale Migration dadurch geben, dass Asylbewerberleistungen erhöht oder Regeln für abgelehnte Asylbewerber erleichtert werden. (Zuruf vonseiten der Fraktion der AfD: Hört, hört!) Und letztendlich muss die UN-Flüchtlingshilfe bei der humanitären Hilfe von allen Ländern nach Kräften unterstützt werden. Grundsätzliches Ziel aller Länder der EU muss sein, Fluchtursachen vor Ort zu bekämpfen und dazu die notwendigen Mittel für die nächsten Jahre bereitzustellen. Das alles sollten Selbstverständlichkeiten sein. Das, was die CDU-Fraktion hier fordert, ist letztlich die Position der EU-Kommission und das ist auch die Position der Bundesregierung, zumindest bislang war das der Fall. Wir bitten darum um Ihre Unterstützung zu unserem Antrag. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Frau von Allwörden! Gemäß Paragraf 84 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung ist eine verbundene Aussprachezeit von bis zu 71 Minuten vorgesehen. Ich sehe und höre hier keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen und ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat als Erstes der Minister für Inneres, Bau und Digitalisierung Herr Christian Pegel. Bitte schön!

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Christian Pegel

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Vielen Dank für die Möglichkeit, vielleicht einmal einzusteigen mit dem, was ich in der Sonderausschusssitzung des Innenausschusses bereits vorgestellt hatte, nämlich der Frage, wo stehen wir eigentlich. Ich hatte im Übrigen gehofft, dass, wenn man sich die Datenlage anschaut, die war ja von Ihnen gewünscht vorgestellt zu bekommen, man dann sagt, okay, wir sind zumindest in keiner empfunden dramatischen Situation mehr, wir können vor dem Hintergrund die Tagesordnungspunkte hier verzichtbar zurückziehen. Ich habe verstanden, dem soll nicht so sein, hole dann aber gerne die Zahlen noch mal raus, weil ich glaube, dass es eine ganz gute Ausgangsbasis ist, zu schauen, bei welchen Dynamiken stehen wir. Um Ihnen ein Gefühl zu geben, in der Tat – das hat ja medial eine große Rolle gespielt – hat es offenbar das Bemühen der belarussischen Regierung gegeben, über einen Druckpunkt, den man auf die EU ausübt, an anderer Stelle politische Zugeständnisse zu erlangen. Und dass die Europäische Union an der Stelle sich unterhakt und sehr klar dagegen Farbe und Bekenntnis abgibt, ist zutreffend und richtig. Im Übrigen, genau das tut die Europäische Union seit mehreren Wochen und Monaten. Ich finde es immer richtig, dass alle sagen, wir sind auch dafür. Es scheint mir aber schon sehr weitgehend, wenn jetzt jeder Landtag auch noch mal sagt, dass die Bundesregierung und die Europäische Union mit dem Wirken, was sie längst an den Tag gelegt haben, recht haben. Und weil dort schon begonnen worden ist – ich sage auch gern gleich was zu den Aktivitäten –, sehen wir das auch schon in den Zahlen. Während wir im August 2021 an der deutsch-polnischen Grenze nach Auskunft des Bundesinnenministeriums noch knapp 1.800 Grenzübertritte hatten, waren es im September schon deutlich darunter, im Oktober nur noch die Hälfte, 900, im November 270 und in diesem Monat wird die Zahl irgendwo zwischen 250 und 350 sich am Ende einpendeln. Das sind alles Zahlen im offen eingestanden deutlich beherrschbaren Umfang. Wir sind also an keiner Stelle, wo wir sagen, es explodiert gerade was und dieser Landtag müsste ganz erschrocken aufspringen und sofort reagieren. Ich würde es gern noch mal einordnen in die Anzahl an Asylanträgen in der Bundesrepublik Deutschland. Um ein Vergleichsjahr zu nehmen, was vielen immer vor Augen ist, das Jahr 2015, da haben wir fast 19.000 – fast 19.000! – Asylanträge gehabt. Die haben sich dann im Jahr 2016 gut halbiert und sind 2017 mit gut 4.000 und 2018 und 2019 zwischen 2.500 und 3.000 sich bewegend gewesen. Letztes Jahr waren sie, sicherlich pandemiebedingt, deutlich kleiner und werden sich dieses Jahr wieder zwischen diesen 2.500 und 3.000 einpegeln. Wir sind also in einem Korridor, der uns nicht unvertraut ist. Und wer in die Jahre 2018/2019 hineinschaut, auch in den Jahren hatten wir jetzt nicht den Eindruck, wir seien völlig der Überforderung ausgeliefert. Meine Damen und Herren, dass wir diese Entwicklung erreicht haben, das liegt aber in der Tat an dem sehr klaren und konsequenten und gemeinsamen Handeln der Europäischen Union, die da im Übrigen an der Seite beider betroffener Staaten steht. Ich werbe dafür – ich weiß, unser Blick ist dann sehr auf die eigene Mitgrenze gerichtet, unser Blick ist vor allen Dingen über Polen, das ist jetzt auch in der Diskussion gewesen –, ich werbe dafür, dass Litauen in ähnlicher Intensität Betroffenheit hat. Beides sind an Weißrussland angrenzende EU-Außengrenzen, beide Länder übernehmen an der Stelle in der Tat auch für die gesamte Europäische Union eine Aufgabe. Die Europäische Union hat aber erstens sehr deutlich und im Übrigen nicht alleine – da scheinen auch die US-Amerikaner, auch die russische Regierung geholfen zu haben, wenn ich Medienberichten Glauben schenke –, alle Beteiligten haben gemeinsam der weißrussischen Regierung Signale gesendet und sie haben insbesondere an Herkunftsländer Signale gesendet und insbesondere und am intensivsten an Fluggesellschaften. Und wenn ich hineinschaue, sind zwischenzeitlich mindestens drei Fluggesellschaften gar nicht mehr dabei, diese Flüge anzubieten, und in fünf bis sechs weiteren Herkunftsländern sind die Flüge ausgesetzt – also alles erkennbare wirksame Mittel der Europäischen Union, die Wirkung gezeitigt haben. Sie haben den Wunsch gehabt, dass das Auswärtige Amt Gespräche führen möge mit Herkunfts- und Transitländern. Das tut es seit Längerem, auch das nicht alleine, auch das in einem europäischen Kontext. Und die Europäische Union, die Kommission hat – im Übrigen auf Wunsch des Europäischen Parlaments – einen kurzfristigen Vorschlag für ein Gesetzgebungspaket vorgeschlagen, erarbeitet, mit der Idee, dass Regeln, die zum Teil etwas mehr Zeit in Anspruch nehmen, an vielen Stellen abgekürzt und durch kurzfristigere Maßnahmen ersetzt werden müssen, also Notmaßnahmen nach Artikel 78 Absatz 3 des EU-Vertrages, unter anderem die Verlängerung der Registrierungsfrist. Zu gut Deutsch, wenn jemand durch Polen zu uns oder anderen gelangt, dann ist momentan nach der Dublin-Verordnung ein überschaubarer Zeitraum für eine Rückführung im Blick. An der Stelle gibt es das Verlängerungsbemühen – bei Asylverfahren, die an der Grenze durchgeführt werden, ist die EU-Kommission in diesem Gesetzespaket am Arbeiten –, aber auch vereinfachte und schnelle nationale Rückführungsverfahren. Im Übrigen hat die EU-Kommission ausdrücklich die Unterstützung durch Frontex beiden Mitgliedsstaaten angeboten. Soweit ich es medial wahrnehme, haben beide bislang auf die Inanspruchnahme von Frontex verzichtet. Deswegen sind Diskussionen darüber, ob Polizistinnen und Polizisten dieses Landes teilnehmen oder nicht, für Frontex momentan ohne Belang, weil Frontex zurzeit von den beiden dort ihre eigene Grenze, aber dann eben auch die EU-Außengrenze schützenden Staaten nicht angefordert worden ist beziehungsweise sogar ausdrückliche Angebote bisher nicht angenommen wurden. Wir sind also auch da in keiner Drucksituation. Ich will gerne eins deutlich sagen: Wir haben keine offene Grenze. Wir haben keine offene Grenze, weder EU-Außengrenze noch unsere eigene. Vor allen Dingen die EU-Außengrenze ist sehr klar geschützt und überwacht. Und die EU unterstützt Polen genau in dieser Frage. Dieses Bundesland hat sich immer als Teil dieser Europäischen Union verstanden, und insoweit – auch das habe ich heute früh gesagt und auch schon im Innenausschuss in der Sonderausschusssitzung –, wir stehen damit natürlich auch zu den EU-Maßnahmen, die Polen hier angeboten werden und umgesetzt werden. Wenn in dem Antrag der AfD vorgetragen wird, das alles sei verursacht durch die frühere Bundeskanzlerin, verwechselt das deutlich Ursache und Wirkung. (Sebastian Ehlers, CDU: Sehr richtig!) Es gibt einen weißrussischen Machthaber, der hier versucht, eine inopportune politische Vorgehensweise zu wählen und einen Erpressungsdeal zu starten. Der ist kläglich gescheitert. Da bin ich sehr dankbar, dass breit zueinandergestanden wurde. Jetzt aber Ursache und Wirkung zu verkehren, finde ich an der Stelle abenteuerlich, meine Damen und Herren. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU) Das gilt auch für den Hinweis, was alles an der polnischen oder deutsch-polnischen Grenze passieren möge. Innerhalb der Europäischen Union haben wir mit der Dublin-Verordnung klare Verabredungen, wie wir mit Sachverhalten umgehen. Diese Dublin-Verordnung bindet uns und wir wollen und werden uns weiterhin im Rahmen dieser Dublin-Verordnung bewegen. Das bedeutet auch, dass Menschen, die die Grenze übertreten haben, zunächst von uns in eine Erstaufnahmeeinrichtung verbracht werden, und dann, wenn sie aus Polen oder anderen Staaten zu uns gekommen sind, beginnt das Verfahren nach der Dublin-Verordnung, indem man dann den Staat zur Rückübernahme anfragt und insbesondere prüft, ob er dort ersterhoben wurde. Alles andere ist innerhalb dieses Rechtskontextes schlicht unzulässig, und von daher sind Forderungen, die darauf gerichtet sind, nichts anderes als Aufforderungen, gegen europäisches Recht zu verstoßen. Das kann nicht ernsthaft der Auftrag eines Landtages an eine Landesregierung sein, meine Damen und Herren. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Die Kolleginnen und Kollegen der Landespolizei unterstützen die Bundespolizei, sofern von dort gewünscht. Es gibt ein ausdrückliches Lob der Bundespolizei – auch das habe ich in der Sonderinnenausschusssitzung bereits gesagt –, ausdrückliches Lob, dass die Landespolizei in der Tat immer bereitsteht, wenn sie gebraucht wird, umgekehrt die Bundespolizei sich eine gewisse Beinfreiheit erbeten hat im Arbeiten entlang des deutsch-polnischen Grenzraumes und ausdrücklich darauf hinweist, dass beides von der Landespolizei angeboten wird. Die Zusammenarbeit, noch mal, wurde ausdrücklich gelobt. Von daher ist das, was wir leisten können, bereits umgesetzt, meine Damen und Herren. Ich gehe deshalb davon aus, dass die Europäische Union längst im Tun und Machen ist, und zwar genau so, wie die Vorschläge hier unterbreitet werden. Da brauchen wir lediglich das gemeinsame moralische Unterstützen. Ich glaube nicht, dass die EU-Kommission von uns noch Aufforderungen bräuchte. Und der AfD-Antrag, an mehreren Stellen schlicht Aufforderung zu rechtswidrigem Handeln, da werden Sie von einer Landesregierung keine entsprechende Unterstützung erfahren können. – Ich danke Ihnen und wünsche erfolgreiche Debatte. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Minister! Das Wort hat jetzt von der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Frau Anne Shepley.

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Anne Shepley GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Seit diesem Sommer versuchen Tausende Migrant/-innen, über die polnisch-belarussische Grenze in die Europäische Union zu gelangen. (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD) Der weißrussische Diktator Lukaschenko hat sie aus vielen Krisenregionen einfliegen und staatlich organisiert an die Grenze zu Polen bringen lassen, um sich auf diese Weise für Sanktionen zu rächen, die die westliche Staatengemeinschaft verhängte. Auf der polnischen Seite wurde ein Sperrgebiet eingerichtet, in dem Journalistinnen und Journalisten sowie Hilfsorganisationen nur schwer beziehungsweise gar keinen Zugang haben. Die militärische Präsenz im Grenzgebiet wurde massiv aufgestockt und Grenzanlagen wurden ausgebaut. Zurzeit sollen sich noch circa 1.000 Geflüchtete in einer Lagerhalle in der Nähe der Grenze aufhalten und dort notdürftig versorgt werden. 3.000 Menschen sollen nach Medienberichten das Land freiwillig wieder verlassen haben. Eine unbekannte Anzahl versucht, abseits der Straßen durch die dichte, unzugängliche Wald- und Sumpflandschaft auf die polnische Seite zu gelangen. Es gibt Berichte, wonach bis jetzt schon 15 Menschen an der Grenze gestorben sein sollen. Polen und die EU werfen dem belarussischen Machthaber Alexander Lukaschenko zu Recht vor, Geflüchtete gezielt als politisches Druckmittel einzusetzen, durch großzügige Visavergabe und indem Sicherheitskräfte sie immer wieder in Richtung Polen schicken. Es ist offensichtlich, dass Polens Priorität nicht humanitäre Hilfe ist, sondern Grenzschutz. Dabei werden auch illegale Praktiken wie Pushbacks eingesetzt. Geflüchtete, die einen Asylwunsch geäußert haben, werden hierbei nach Belarus zurückgebracht beziehungsweise -gedrängt. Das widerspricht der von Polen 1951 unterzeichneten Genfer Flüchtlingskonvention und den EU-Richtlinien. Klar ist, dass auch in der schwierigen Situation Polens die EU-Standards gelten müssen, das heißt, humanitäre Hilfe ist zu leisten, die Genfer Flüchtlingskonvention und die EU-Richtlinien sind als eine Selbstverständlichkeit einzuhalten. Das ist nicht verhandelbar! (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und damit komme ich zum Antrag der CDU. Um unser Fazit gleich vorwegzunehmen: Dieser Antrag atmet den Geist einer Verhinderungs- und Abschottungspolitik, die geflüchtete Menschen kriminalisiert und zu Ausbeuterinnen und Ausbeutern unseres Sozialstaates hochstilisiert. Er ist unmenschlich, faktenfern und polemisch. (Unruhe vonseiten der Fraktion der CDU – Sebastian Ehlers, CDU: Den falschen Antrag gelesen, oder was?) Denn obwohl es auf dem Papier natürlich richtig ist, gegen Schleusertätigkeiten, gegen Menschenhandel und auch gegen Institutionen vorzugehen, die dabei mitwirken und Unsummen an Geld verdienen, doktern Sie hier, verehrte Damen und Herren der CDU-Fraktion, wenn man das große Ganze im Blick hat, doch nur an den Symptomen herum, und zwar zum Nachteil derjenigen, die dringend unsere Hilfe brauchen. Erst die Abschottungspolitik der Europäischen Union sowie die Unfähigkeit, eine gemeinsame humane Asylpolitik umzusetzen, die den europäischen Werten entspricht, trägt dazu bei, dass Menschen in Not aus Mangel an legalen Möglichkeiten Schlepper in Anspruch nehmen (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) und Opfer von Menschenhandel werden. (Unruhe vonseiten der Fraktionen der AfD und CDU) Und im schlimmsten Fall sterben sie dabei. (Thore Stein, AfD: Wie viele Flüchtlinge wollen Sie denn aufnehmen?) Die vielfältigen Fluchtursachen können wir nicht lösen, indem wir den Geflüchteten kriminelle Energie unterstellen. Dazu müssen wir schon so ehrlich sein und die teilweise verfehlte Wirtschafts- und Außenpolitik auch mit in die Pflicht nehmen. (Sebastian Ehlers, CDU: Was reden Sie denn da?!) In Punkt 6 möchten Sie, und ich zitiere, „keine neuen Anreize und Verstärkungsfaktoren für illegale Migration ... schaffen“, (Sebastian Ehlers, CDU: Sehr richtig!) „indem etwa die bereits heute im innereuropäischen Vergleich hohen Asylbewerberleistungen weiter erhöht oder eine Änderung der Regelungen für abgelehnte Asylbewerber ermöglicht wird“. Mit diesem Satz, meine Damen und Herren der CDU, reihen Sie sich direkt an der Seite der AfD ein. (Sebastian Ehlers, CDU: Nein, tun wir nicht.) „Illegale Migration“ – (Sebastian Ehlers, CDU: Das haben wir schon immer erklärt.) dieser Begriff ist stigmatisierend, denn Illegalität wird in der Regel mit Kriminalität assoziiert. Migration aber ist kein krimineller Akt (Daniel Peters, CDU: Das ist geltendes Recht!) im engeren Sinne, sondern lediglich ein Rechtsverstoß gegen das Einreise- und Aufenthaltsrecht. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Ein kleiner Faktencheck für Sie: Asyl in Europa zu beantragen, ist auf legalem Weg fast nicht möglich. Durch die Abschottungspolitik ist die Antragstellung meistens nur mittels einer irregulären Einreise möglich. Zum Stichwort „Asylbewerber- und Asylbewerberinnenleistungen“: Auch hier bedienen Sie sich des Stammtischs. In Artikel 3 des Grundgesetzes heißt es: „Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.“ Das Existenzminimum eines jeden in Deutschland lebenden Menschen ist gesetzlich und durch höchstrichterliche Rechtsprechung geschützt. Die Asylbewerberleistungen sind durch richterliche Entscheidung an das Arbeitslosengeld II gekoppelt und nochmals reduziert. Diese sind somit nicht veränderbar, es sei denn, Sie haben vor, auch die Grundsicherung und die Arbeitslosenhilfe II zu kürzen. (Zuruf vonseiten der Fraktion der CDU: Das steht da gar nicht drin, ne?) Meine Damen und Herren, der einzige Lichtblick in diesem sieben Punkte umfassenden CDU-Antrag ist der letzte Punkt. In Punkt 7 scheinen sich die Kolleginnen und Kollegen der Union plötzlich auf ihre christlichen Werte zu besinnen. (Marc Reinhardt, CDU: Das machen wir immer.) Ein bunter Blumenstrauß, ein Bauchladen – ich konnte mich hier nicht fürs Wort entscheiden –, es sind auf jeden Fall halbherzige Nachgedanken, wenn Sie dort fordern, humanitäre Hilfe möglich zu machen, (Sebastian Ehlers, CDU: Ja, das ist doch kein Widerspruch.) Fluchtursachen … (Die Abgeordnete Anne Shepley spricht bei abgeschaltetem Mikrofon.)

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Elke-Annette Schmidt

Entschuldigung, Frau Shepley, ich muss Sie kurz unterbrechen. (Die Abgeordnete Anne Shepley wendet sich an das Präsidium.) Das wollte ich Sie gerade fragen. Gut, Sie haben mir die Antwort schon gegeben.

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Anne Shepley GRÜNE

Also, kommen wir zu Punkt 7 zurück: Es ist, ich nenne es jetzt mal einen „Bauchladen“ halbherziger Nachgedanken. (Zuruf von Stephan J. Reuken, AfD) Sie fordern humanitäre Hilfe, Fluchtursachen zu bekämpfen, Mittel zur Verfügung zu stellen. Und wenn Sie einen Antrag im Geiste dieses Punktes 7 vorgelegt hätten, dann hätte meine Fraktion wahrscheinlich zugestimmt. (Heiterkeit bei Harry Glawe, CDU) Es wäre nämlich in unserem Sinne gewesen, eine Migrationspolitik zu verfolgen, die Menschen Schutz bietet und sie willkommen heißt in einem Land, was genug Platz und Geld hat, Menschen, die auf der Flucht sind, aufzunehmen. (Marc Reinhardt, CDU: Zugestimmt? – Horst Förster, AfD: Was redet sie denn da?) Aber Sie haben sich für eine Abwehr- und Abschottungspolitik entschieden. Das bedauere ich sehr und wir als Fraktion widersprechen dem – vehement! (Zurufe von Sebastian Ehlers, CDU, und Marc Reinhardt, CDU) Was die Anträge der AfD angeht, so fallen mir dazu eigentlich nur zwei Worte ein: Inkompetenz und Unmenschlichkeit. (Zuruf von Thore Stein, AfD) Da ich bereits die wesentlichen inhaltlichen Punkte in meiner Erläuterung über den CDU-Antrag gemacht habe, sehe ich keine Veranlassung, hier weiter kostbare parlamentarische Zeit auf solche menschenverachtenden Anträge zu verschwenden. (Heiterkeit vonseiten der Fraktionen der AfD und CDU) Ich danke Ihnen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Frau Shepley! Es ist eine Kurzintervention angemeldet worden zu diesem Wortbeitrag vom Abgeordneten Herrn Schmidt. (Eva-Maria Kröger, DIE LINKE: Sie muss da nicht stehen bleiben übrigens.) Bitte schön! (Der Abgeordnete Martin Schmidt spricht bei abgeschaltetem Saalmikrofon. – Zurufe vonseiten der Fraktion der AfD: Mikro! Mikro!) Warten Sie mal! Welches ist denn das?

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Martin Schmidt AfD

Jetzt? Ja. Ich wollte hier noch mal Ihre merkwürdigen Aussagen hervorrufen, dass Sie einerseits sagen, dass Herr Lukaschenka leichtfertig Visa ausstellt. (Philipp da Cunha, SPD: Lukaschenko!) „Lukaschenka“ heißt der tatsächlich im Belarussischen, wie man heutzutage sagt, nicht mehr „Weißrussischen“. (Torsten Koplin, DIE LINKE: Ja, deutsch sprechen!) Und ja, also da sehen Sie das so einerseits, dass er leichtfertig Visa vergibt. Auf der anderen Seite beschweren Sie sich dann über das Wort „illegale Migration“, dabei ist es doch dann legale Migration, wenn diese Migranten sehr schnell Visa bekommen. Ich meine, steht das denn nicht auch im Gegensatz zu Ihrer Ideologie dann eigentlich konträr? Also Sie müssten doch ja eigentlich dafür sein. (Horst Förster, AfD, und Thore Stein, AfD: Keine Frage! Keine Frage!) Das wollte ich hier nur noch mal klarstellen. Ich finde, das ist irgendwie so ein Dahergerede. (Die Abgeordnete Anne Shepley spricht bei abgeschaltetem Mikrofon.) Das ist keine Frage, das ist eine Kurzintervention. (Die Abgeordnete Anne Shepley wendet sich an das Präsidium.) Und da können Sie auch darauf antworten. Aber ich finde das halt sehr widersprüchlich, was Sie hier sagen. Also Sie müssten doch eigentlich dafür sein, dass ganz viele Menschen von überall auf der Welt leicht Visa bekommen, um nach Weißrussland einzuwandern. Also ich verstehe das nicht. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Horst Förster, AfD: Du musst da stehen bleiben! – Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU – Die Abgeordnete Anne Shepley wendet sich an das Präsidium.)

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Elke-Annette Schmidt

Ja, bitte!

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Anne Shepley GRÜNE

Ich danke Ihnen für die Gelegenheit, hier noch mal unseren Blick auf die Migration und wie wir uns das vorstellen, lenken zu können. Natürlich ist es nicht okay, was Herr Lukaschenko macht, weil der Sinn, den er damit verfolgt, diese Visa auszugeben, ist natürlich nicht der, dass Menschen einfach so in sein Land einreisen dürfen, (Zuruf von Jens-Holger Schneider, AfD) sondern er wollte damit – und das hat, glaube ich, der Minister sehr gut und ausführlich dargestellt – den Druck auf die Europäische Union über die polnische Grenze erhöhen. (Zuruf von Horst Förster, AfD) Insofern sprechen wir hier von zwei verschiedenen Sachen. Wollen Sie denn jetzt, dass ich dem jungen Mann antworte oder nicht? Dann halten Sie bitte mal den Mund für zwei Minuten! (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Heiterkeit bei Harry Glawe, CDU: Oh!) Ich weiß, das fällt sehr schwer, und ich weiß, Sie haben sich in der letzten Legislatur hier daran gewöhnt, einfach so zu tun, als sei das ein Schulhof, (Glocke der Vizepräsidentin) aber das ist keiner! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Elke-Annette Schmidt

Frau Shepley, Sie haben jetzt meinen Job übernommen. Sie haben aber, (Die Abgeordnete Anne Shepley wendet sich an das Präsidium.) Sie haben aber recht. Lassen Sie bitte die Abgeordnete hier sprechen, damit sie hier ihre Antwort geben kann auf die Frage, die ihr gestellt wurde. (Zuruf vonseiten der Fraktion der AfD: Ist ja gut, wir hören ja zu.) Bitte etwas mehr Disziplin! (Zuruf von Stephan J. Reuken, AfD)

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Anne Shepley GRÜNE

Die bündnisgrüne Fraktion (Jens-Holger Schneider, AfD: Sehr richtig!) stellt sich gegen Menschen, die sagen, wir machen die Grenzen zu und wir lassen hier niemanden rein. Und die Menschen, nicht nur an dieser Grenze – ich habe gestern die Zahl noch mal nachgeguckt, es sind 2020 über 82 Millionen Menschen auf der Welt auf der Flucht –, (Zuruf von Thore Stein, AfD) die flüchten nicht einfach, weil die irgendwie Bock auf Arbeitslosengeld II in Deutschland haben. (Sebastian Ehlers, CDU: Aber auch!) Die flüchten, weil sie aus Ländern kommen, wo es Krieg gibt, wo sie verfolgt werden, (Zuruf von Daniel Peters, CDU) wo es die unterschiedlichsten Gründe gibt, warum sie dort mit ihren gesamten Familien losziehen. (Stephan J. Reuken, AfD: Prima!) Und ich bin einfach der Meinung, dass die EU – und meine Fraktion auch – eine Flüchtlingspolitik braucht, wo wir gemeinsam als EU das so machen, dass Menschen, die in der EU sozusagen anklopfen und sagen, he, wir würden gerne hier Asyl beantragen, (Thore Stein, AfD: Anklopfen!) dass das auch funktioniert. (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von Horst Förster, AfD) Im Moment funktioniert es halt nicht, weil wir auch als EU eine sehr schwierige Lage an den Grenzen haben. (Torsten Koplin, DIE LINKE: Alles Abschottung!) Und das merken wir jetzt in Polen, diese schwierige Lage. Ich würde mir wünschen, dass das natürlich jetzt auf Bundes- und EU-Ebene besser gelöst wird. Herr Pegel hat auch recht, indem er sagt, das ist nicht unsere Aufgabe hier im Land Mecklenburg-Vorpommern. Aber Sie und die CDU-Fraktion haben diese Anträge gestellt, insofern freue ich mich über die Gelegenheit, hier noch mal zu sagen, wir brauchen eine menschenwürdige, eine humanitäre, eine sehr offene, bunte Asylpolitik, (Zuruf vonseiten der Fraktion der AfD: Oh, oh, oh!) und dafür setzen wir uns ein. (Heiterkeit und Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD) Und ich werde mir nicht von Ihnen erklären lassen, dass irgendwie ich hier irgendwas gesagt habe, was sozusagen konträr gegenübersteht. Das stimmt einfach nicht. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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Elke-Annette Schmidt

Noch mal vielen Dank, Frau Shepley! Das Wort hat jetzt für die Fraktion DIE LINKE Herr Michael Noetzel. (Zuruf vonseiten der Fraktion der CDU: Oh!)

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Michael Noetzel Die Linke

Sehr geehrte Damen und Herren! Nein, sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Ablehnung des AfD-Antrages durch meine Fraktion möchte ich kurzfassen. (Zuruf von Jens-Holger Schneider, AfD) Dieses Migrationsthema hat für die AfD-Fraktion weder etwas mit Polen noch mit Belarus, geschweige denn mit humanitären Aspekten oder gar mit Völkerfreundschaft zu tun. Es fällt doch auf, dass sich bei diesem Thema AfD-Kader von rechts bis ganz rechts außen, die sich ansonsten spinnefeind sind, plötzlich Seit an Seit stellen. (Heiterkeit bei Enrico Schult, AfD) Und es fällt der AfD nicht schwer, diese humanitäre Katastrophe als innerparteilichen Kitt zu missbrauchen. Mehr gibt es dazu nicht zu sagen. (Zuruf von Thore Stein, AfD) Meine Damen und Herren, die aktuelle Kritik von Papst Franziskus an der europäischen Asyl- und Migrationspolitik ist mir persönlich zu sachlich, zu schwerwiegend und zu fundamental, um sie in Stellung zu bringen zu einem AfD-Antrag. (Zuruf von Jens-Holger Schneider, AfD) Der CDU-Fraktion empfehle ich hingegen, mit der Papst-Kritik in Klausur zu gehen. Wer der Flüchtlingskonvention verpflichtet ist, der lässt keine Menschen frieren, hungern, sterben, der weist keinen Menschen ab, der Asyl beantragt. Auch deshalb wohl fordert Wolfgang Schäuble, den Flüchtlingen an der polnisch-belarussischen Grenze eine vorläufige Einreise in die EU zu gewähren, um Asylverfahren durchführen zu können. Meine Damen und Herren, selbstverständlich wird DIE LINKE keine temporäre Aufweichung des Asylrechts oder einfache und schnellere Abschiebungen unterstützen als Konsequenz aus Punkt 1 des CDU-Antrages. Und die Antragsbegründung spricht dann weiter davon, dass „eine politische gewollte Beugung des bundesdeutschen Asyl- und Einwanderungsrechts ... nicht stattfinden“ dürfte. Ein wenig spekulativ, aber okay. Meine Damen und Herren, überhaupt nicht okay aber verhält sich der Antrag zu Polen. Hier ist dann von einer Beugung des Asylrechts mit keiner Silbe mehr die Rede. Hier geht es dann ganz klar um Unterstützung, um Sicherheit und um Interessen. Das neue polnische Grenzschutzgesetz wird aber nicht nur nicht kritisiert, nein, es wird verschwiegen. So wirkt der Antrag nicht nur unseriös, sondern tendenziös und im schlechtesten Sinne des Wortes ideologisch. (Sebastian Ehlers, CDU: Da kennen Sie sich ja aus!) Und das ist dem Thema in keiner Weise angemessen. (Zurufe von Jens-Holger Schneider, AfD, und Wolfgang Waldmüller, CDU – Wolfgang Waldmüller, CDU: Was sagen Sie denn zu Lukaschenko? – Torsten Koplin, DIE LINKE: Wir möchten gern Herrn Noetzel hören.) Nein, nein, ich warte. (Glocke der Vizepräsidentin) Ich warte ja. Ich warte ja, ob irgendwas kommt. (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der CDU – Ann Christin von Allwörden, CDU: Ja, wir auch. – Sebastian Ehlers, CDU: Wir auch.)

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Elke-Annette Schmidt

Ich würde Sie bitten, jetzt mal den Abgeordneten weiter zu Wort kommen zu lassen, damit wir hier weiter fortsetzen können. (Unruhe vonseiten der Fraktionen der AfD und CDU – Wolfgang Waldmüller, CDU: Ja, machen wir doch. Er soll reden!)

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Michael Noetzel Die Linke

Danke! Zum Schluss dann doch noch ein Wort zum Änderungsantrag und doch noch ein Zitat – mit Ihrer Erlaubnis – des Papstes: (Zuruf vonseiten der Fraktion der AfD: Oha!) „Es ist traurig, wenn als Lösung vorgeschlagen wird, mit gemeinsamen Ressourcen Mauern“ und „Stacheldrahtzäune zu bauen“. Zitatende. Und ich möchte noch jemanden zitieren – wer soll nach dem Papst schon kommen außer der geschätzte Kollege Ritter? –: (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD und Sebastian Ehlers, CDU – Zuruf aus dem Plenum: Frechheit!) „Es macht fassungslos.“ Liebe CDU-Kollegen, ich bin fassungslos. Nach der Debatte gestern und heute habe ich eher den Eindruck, dass wir es mit einer deutsch-sozialen Union denn mit einer christlichen Union zu tun haben. Mehr gibt es dazu nicht zu sagen. (Zuruf von Enrico Schult, AfD) Danke schön! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Elke-Annette Schmidt

Herr Noetzel, lassen Sie eine Zwischenfrage zu? (Der Abgeordnete Michael Noetzel spricht bei abgeschaltetem Mikrofon. – Sebastian Ehlers, CDU: Das ist schwach. – Zuruf von Daniel Peters, CDU) Herr Noetzel, einen kleinen Moment, bitte! Die AfD-Fraktion hat eine Kurzintervention angemeldet durch Herrn Förster.

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Horst Förster AfD

Vielen Dank, Frau Präsidentin! Herr Noetzel, ja, es ist wunderbar klar geworden durch Ihre Worte, wo die Grenzen hier verlaufen, aus meiner Sicht die Grenzen der klaren Vernunft. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von Torsten Koplin, DIE LINKE) Auf der einen Seite, wenn man das, was Sie sagen, zu Ende denkt – es mag ja theoretisch ideologisch logisch sein, aber es ist aufgrund der Realitäten dieser Erde nicht durchführbar –, lassen Sie, und das hat Frau Shepley auch gesagt, wollen Sie eine Politik betreiben, die darin besteht, dass jeder aus diesem Erdball, der an unsere Grenzen klopft und das Zauberwort „Asyl“ in den Mund nimmt, dass der eingelassen wird, Asylverfahren durchgeführt wird. (Constanze Oehlrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Es geht hier nicht um Geld, sondern um Völkerrecht!) Und das mag ja sein, dass da rechtlich einiges dafürspricht. Aber das würde bedeuten, derzeit 82 Millionen, haben wir gehört, wenn die kämen und wir würden die hier verteilen – die anderen machen natürlich nicht mit, die blieben bei uns –, (Torsten Koplin, DIE LINKE: Die wollen doch gar nicht hierherkommen. – Zuruf von Eva-Maria Kröger, DIE LINKE) dann heißt das, (Torsten Koplin, DIE LINKE: Das ist doch Popanz! – Zuruf von Eva-Maria Kröger, DIE LINKE) dass diese Erfahrung der 82 Millionen dazu führt, dass Sie mehrere 100 Millionen in kürzester Zeit hier haben. Das ist das, was Sie wollen, zu Ende gedacht. Das zerstört jeden Staat und jede Gemeinschaft. Das ist nicht durchführbar. Und wir sind nicht dafür, dieses Land völlig abzuschotten. Das hat Deutschland nie gemacht. Aber jedes Land verträgt eine Zuwanderung nur in einem Maße, die verkraftbar ist, die nicht das eigene Land zerstört (Torsten Koplin, DIE LINKE: Das definieren Sie, was verkraftbar ist?!) und die eigene Identität zerstört. Aber ich vermute, dass das eigentlich Ihr Ziel ist, weil Sie alles, (Zuruf von Eva-Maria Kröger, DIE LINKE) was mit Nation oder gewachsener Gemeinschaft zusammengehört, (Eva-Maria Kröger, DIE LINKE: Die Menschen wollen zu Hause bleiben, das ist doch der Punkt! Meine Güte!) das ist wahrscheinlich für Sie alte, kaputtzumachende Struktur. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

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Michael Noetzel Die Linke

Ja, Herr Förster, zwei Sachen: Wir brauchen deutlich mehr Menschen in Deutschland, um diese Gesellschaft am Leben zu erhalten, als bisher zu uns kommen. (Zuruf von Thore Stein, AfD) Und die Linie der Vernunft verläuft ungefähr da bei der FDP, und das sind die Vernünftigen, und das sind die Unvernünftigen. – Danke schön! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zurufe vonseiten der Fraktion der AfD: Oh! – Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Noetzel! (allgemeine Unruhe – Eva-Maria Kröger, DIE LINKE: Ja, Herr Wulff, auf dieser Seite der FDP verläuft die Linie.) Wenn wir uns beruhigt haben, würde ich dann fortfahren wollen. Und der Abgeordnete der FDP-Fraktion David Wulff hat jetzt das Wort.

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David Wulff FDP

So, ich habe jetzt zwar nur mit einem halben Ohr hingehört, aber (Michael Noetzel, DIE LINKE: Nicht hingesehen.) wir waren so die Stimme der Vernunft. Na, versuchen wir mal! Sehr geehrte Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben jetzt hier zwei Anträge vorliegen. Die AfD sagt, Migration stoppen, die CDU sagt, Migration steuern, und alle Redebeiträge beziehen sich auf das Thema Asyl. (Eva-Maria Kröger, DIE LINKE: Aha!) Versuchen wir das Ganze doch mal so ein bisschen auseinanderzuziehen und zu gucken, was ist denn nun was, denn hier und da sind ja berechtigte Anliegen mit dabei. Aber das hilft ja alles nichts, wenn wir alles in einen Topf werfen und dann am Ende sagen, ist alles doof. Das Grundsätzliche, worauf wir uns, denke ich, verständigen können, ist das Thema, dass Migrationsströme kein politisches Druckmittel sein dürfen. Das ist natürlich etwas, wo Menschen, die auf der Flucht sind, instrumentalisiert werden. Und das ist etwas, wo wir uns, glaube ich, auch übergreifend einig sind, das ist etwas, was wir nicht wollen, was wir nicht unterstützen und was wir ausdrücklich ablehnen. Und deswegen sagen wir auch, das darf so nicht sein. Denn man muss auch immer sehen, die Menschen, die sich dort auf den Weg machen, kommen aus den ganz unterschiedlichsten Gründen. Beim Thema Asyl geht es doch im Wesentlichen um verfolgte Menschen, in ihren Heimatländern werden Sie aber auch Menschen, die aus Krisenregionen kommen, haben, die aus kriegerischen Gründen kommen, die einfach nur Schutz suchen, und dann gibt es aber natürlich auch Menschen, die aus wirtschaftlichen Gründen zu uns kommen. Und das muss man auch anerkennen und sagen, okay, das sind einfach völlig unterschiedliche Gründe, völlig unterschiedliche Regionen der Welt, wo Menschen zu uns in die Europäische Union und auch nach Deutschland kommen wollen. Das müssen wir an der Stelle wirklich mal ein bisschen ausdifferenzieren. Grundsätzlich sagen wir dann aber auch da, der Zustand muss beendet werden, dass all diese Menschen – aus welchen Gründen die auch immer zu uns kommen wollen –, dass diese als politisches Mittel benutzt werden. Und deswegen ist es auch ganz richtig, dass der Appell an die EU und an die Bundesregierung geht, denn es hat ja auch nicht gerade zu Beginn ohne Grund unser Innenminister zu dem Thema gesprochen und nicht der Außenminister des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Da ist die Zuständigkeit schon ganz gut gewählt worden, denn das ist nicht das, wofür wir hier in diesem Lande zuständig sind. Und wie man sich da ganz doll verbrennen kann, hat zum Beispiel auch mal eine zweite stellvertretende Bürgermeisterin in München demonstriert, die der Meinung war, okay, wir machen jetzt mal im Großen auf und sagen, da soll doch Lukaschenko alle Flüchtlinge nach München schicken. Und auch das wird in Belarus durchaus wahrgenommen, wo wiederum dann solche Äußerungen von Kommunalpolitikern auf dritter Ebene durchaus genommen und auf der anderen Seite auch wiederum instrumentalisiert werden. Und das, denke ich, ist wieder auch etwas, wo wir jetzt nicht noch mal wieder extra Munition für solche Menschen liefern müssen. Kommen wir mal ein bisschen zu dem, was uns wirklich bewegt, wo wir auch Möglichkeiten haben, zu gestalten, zu steuern und zu lenken. Bei dem Thema Migration und Grenzschutz – klar, Angelegenheit vom Bund und der EU, das hebt die CDU auch in ihrem Antrag völlig korrekt hervor. Aber als Land haben wir natürlich auch mit einer Erstaufnahmeeinrichtung, die wir hier betreuen, durchaus die Möglichkeit – also nicht nur die Möglichkeit, sondern auch die Verpflichtung –, auch aus humanitären Gründen die Leute, die hier ankommen, erst mal würdig zu empfangen, unterzubringen und zu behandeln und auch Deutschkurse und soziale Kontakte zu ermöglichen, damit diese Leute, die hier ankommen – aus welchen Gründen auch immer an dieser Stelle, das möchte ich noch mal hervorheben –, dass diese in allererster Linie alles Menschen sind, die unseren Schutz bekommen, und dafür haben wir als Land dann auch die Verantwortung, solche Einrichtungen ordnungsgemäß zu betreiben und vernünftig auszustatten. Dann kommt noch hinzu, was wiederum auch unser Land betrifft, die Unterstützung der Kommunen an der Grenze. Mein Landkreis Vorpommern-Greifswald, dort, wo ich jetzt herkomme, ist davon besonders betroffen, weil gerade diese Ströme, wenn dann Menschen von Schmugglern an die Grenze geführt werden, kommen dann bei uns in Vorpommern-Greifswald in den Gemeinden an, und natürlich läuft da dann nicht immer alles ganz sauber und die Leute sagen nicht „Hallo!“. Und auch da haben sich halt auch schon die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister durchaus beschwert und gesagt, na ja, dann, wenn da Klamotten gewechselt werden, dass dann halt irgendwie auch Müll rumliegt et cetera. Das sind aber alles Sachen, wo wir als Land ja durchaus mit dabei wären und sagen, okay, wenn da irgendwie solche Sachen vorfallen, dass wir den Kommunen in unserem Land auch Unterstützung anbieten. Genauso unterstützt ja auch unsere Landespolizei die Bundespolizei – wie nämlich schon festgestellt, Bundesaufgabe, aber dennoch, als Land sind wir dabei und gucken, dass illegale Migration an der Stelle auch eingedämmt wird, und da helfen wir. Also machen wir das, was wir als M-V können, auch wirklich gut und auch mit einem großen Pflichtbewusstsein, aber dennoch gehen die Anträge in völlig andere Richtungen. Deswegen möchte ich an der Stelle einfach noch einmal grundsätzlich bekräftigen, wir auch als FDP-Fraktion bekennen uns zum Recht auf Asyl. Menschen, die verfolgt werden, haben unseren Schutz! Zweitens. Wir sind bereit, Menschen, die Schutz suchen, diesen auch zu gewähren. Das betrifft insbesondere Menschen, die aus Krisen- und Kriegsgebieten kommen. Das hat an dieser Stelle nicht den Asylgrund, sondern das hat einen Schutzgrund, und diesen Schutz können oder müssen wir gewähren, wenn wir dies auch können. Und dann kommt immer wieder rein, das sind natürlich viele Leute – das ist der dritte Grund, weswegen die meisten Leute sich auf den Weg zu uns machen –, wir brauchen eine Modernisierung des Einwanderungsrechts in Deutschland. (Beifall René Domke, FDP) Das ist leider auch etwas, was die CDU in der Vergangenheit häufig nicht mitgetragen hat, wo ich dann auch an der Stelle noch mal wieder nach Berlin zeigen möchte. Die Ampelkoalition aus SPD, GRÜNEN und FDP hat sich dieses ganz großen Vorhabens, was sehr bedeutend ist für unsere Gesellschaft in Deutschland, angenommen und gesagt, wir machen ein Punktesystem, wir sorgen dafür, dass Leute nicht über illegale Wege irgendwie hierherkommen müssen, sondern wir sorgen dafür, dass Leute, die hierherkommen wollen – auch gerne aus wirtschaftlichen Gründen, das ist völlig legitim –, mit einem Punktesystem bei uns einwandern können, nicht auf illegale Routen gehen können, beschleunigte Verfahren auch in unseren Botschaften im Ausland haben können und niemand diese menschenunwürdigen Zustände erdulden muss. Und dafür stehen wir und deswegen lehnen wir den AfD-Antrag auch ab. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP) Danke schön!

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Abgeordneter Wulff! Es hat jetzt das Wort die Abgeordnete Martina Tegtmeier von der Fraktion der SPD.

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Martina Tegtmeier SPD

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Wir haben jetzt zwei Anträge vorliegen, die die SPD-Fraktion aus tiefster Überzeugung ablehnen wird. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und Anne Shepley, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Warum? Zunächst zum Antrag der Fraktion der AfD: Herr Tadsen hat hier Ursache und Wirkung, glaube ich, tatsächlich vollkommen verdreht. (Torsten Koplin, DIE LINKE: Absichtsvoll.) Wäre die Situation so, wie im Antrag der AfD ausgeführt, nämlich, dass die Situation der offenen Grenzen, das, was hier 2015 angeblich so gelaufen ist, würde diese Situation tatsächlich bestehen, dann wäre die Situation, dieser Druck an der Grenze ja überhaupt nicht da. Wir haben es hier mit einem Pokerspiel mit Menschenleben zu tun, ausgeübt durch einen Diktator in Europa – der letzte Diktator, den wir in Europa zum Glück haben –, der Menschenleben dafür einsetzt, Druck auf die angrenzenden Nachbarn auszuüben, und dieser Druck funktioniert ja nur, wenn die Grenzen eben nicht offen sind, Herr Tadsen. (Thore Stein, AfD: Taa-dsen!)

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Elke-Annette Schmidt

Entschuldigung, Frau Tegtmeier, lassen Sie eine Zwischenfrage zu?

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Jan-Phillip Tadsen AfD

Sehr geehrte Frau Tegtmeier, danke für diese Ausführungen. Ich würde Sie jetzt mal ganz explizit fragen: Wenn Migranten an der weißrussischen Grenze, die ja Opfer eines Schleppergeschäftes sind, in die Mikrofone oder in die vertrauensvollen Gespräche von FAZ-Journalisten hinein sagen, sie würden auf „Mama Merkel“ und auf die „Mutter aller Flüchtlinge“ warten, ist das ein Signal, was bis heute wirkt, oder ist das eine ausgedachte Geschichte eines etablierten Journalisten?

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Martina Tegtmeier SPD

Ich denke, das eine hat mit dem … (Julian Barlen, SPD: Ah, Sie warten aufs Christkind, was? – Thore Stein, AfD: Nee, auf den Weihnachtsmann.) Haben Sie das gehört, dass das gesagt wurde? (Zuruf von Torsten Koplin, DIE LINKE) Und selbst wenn das so gesagt wurde von irgendeiner Person in dem Zusammenhang, hat das ja erst mal mit dem Gesamtgeschehen dort nichts zu tun, weil das sind Spielchen eines Diktators, der sich an der Europäischen Union rächen will, weil ihm Sanktionen zuwider sind, die dafür ausgesprochen wurden, dass dort eine Wahl stattgefunden hat unter sehr merkwürdigen Umständen, die von der EU nicht anerkannt wurde, und dass dort Vorgänge vorgefallen sind, die von der EU scharf kritisiert wurden. Und aus meiner Überzeugung nimmt er diese Situation, er wirbt Personen an oder wer auch immer, vielleicht nicht er persönlich, um sie praktisch in die EU hinein zu befördern, um einen Konflikt auszulösen an der Stelle. (Beifall vonseiten der Fraktion der SPD und Eva-Maria Kröger, DIE LINKE) Und deswegen stimmt das, was Sie hier geschrieben haben, dass das mit den offenen Grenzen seinerzeit hier praktisch eingeführt sein soll, mit „sich auswirkenden Folgen der Migrationspolitik unter ... Merkel seit 2015“ – also, Leute, kommt alle her, oder das, was Sie immer sagen, so war es ja auch überhaupt gar nicht –, wäre es so, würde das ja überhaupt nicht ziehen. Deswegen ist das einfach eine falsche Argumentation. Es ist einfach eine falsche Argumentation. Außerdem ... Ja, das war Ihre ... (Zuruf vonseiten der Fraktion der SPD: Setzen!) Genau. (Zuruf von Harry Glawe, CDU) Was die ganze Sache noch sehr erschwert, ist, dass wir mit unseren polnischen Nachbarn, zu denen wir immer gute Kontakte pflegen möchten und auch in ganz vielen Bereichen pflegen, wir haben ja auch sehr viele Beziehungen, gerade als Mecklenburg-Vorpommern, zu Polen, aber durch die Maßnahmen, die zurzeit in Polen, insbesondere auch mit dem Einrichten dieser sogenannten Sicherheitszone, stattgefunden haben, da kann man sich nur …, da kann man sich eigentlich nicht mit anfreunden, weil das eigentlich etwas ist, was nicht toleriert werden kann, weil das den europäischen Prinzipien eigentlich zuwiderläuft, weil hier sitzen Menschen fest, denen humanitäre Hilfe nicht zuteilwird, einfach nicht zuteilwird, weil in dieser sogenannten Schutzzone Zugänge nur sehr erschwert, wenn überhaupt, möglich sind. Und ich glaube, das hatte Frau Shepley auch schon angesprochen, die polnische Regierung hat ja gerade diese Maßnahmen praktisch noch mal verlängert. Die waren eigentlich Ende November ausgelaufen, aber sie sind noch mal verlängert worden. Und deswegen ist auch das, was Sie als Positives im Antrag der CDU sehen, nämlich dieser humanitäre Aspekt unter Punkt 6, der zieht ja gar nicht. Der zieht ja gar nicht. Ansonsten, finde ich, sind Sie mit der CDU ziemlich stark ins Gericht gegangen, weil, ich habe mich ehrlich gesagt gefragt, was ist denn das jetzt oder wozu wird das jetzt hier noch mal aufgeschrieben, weil jeder, der die EU-Nachrichten gelesen hat, die ja immer in die Postfächer der Abgeordneten verteilt werden, hat ja gesehen, dass diese ganzen Maßnahmen da schon angeführt waren, die sind teilweise in der Umsetzung. Und ich bin hundertprozentig davon überzeugt, ich habe die beiden Koalitionsverträge hier im Land, aber auch im Bund an der Stelle richtig im Kopf, wir haben uns ja ausdrücklich dazu erklärt, dass wir solidarisch mit den europäischen Nachbarstaaten gemeinsam vorgehen wollen und akzeptieren, was dort auf dieser Ebene beschlossen wird, und wir haben uns dem Gedanken auch verpflichtet. Und dazu gehören natürlich zurzeit auch all diese Maßnahmen, die EU-seitig bereits angeleiert worden sind. Das kann man kritisieren teilweise. Man darf aber auch nicht unter den Tisch kehren, dass da ja ganz genau auch humanitäre Maßnahmen mit verbunden sind, die leider ja wegen der Sicherheitszone in Polen auch nicht wirklich ankommen. Und man kann der EU nicht vorwerfen, dass dieser Aspekt nicht immer mitgedacht wird. Der Aspekt wird mir in den Anträgen der AfD und der Fraktion der CDU viel zu wenig mitgedacht, weil hier handelt es sich in erster Linie um ganz viele Menschen, die da an der Grenze festsitzen, unter fürchterlichsten Bedingungen. Mittlerweile haben sie ja wenigstens ein Dach über dem Kopf, weil sie da irgendwelche Hallen zur Verfügung gestellt bekommen haben, aber die sind da ja wochenlang praktisch im Freien verblieben, konnten da kampieren, ohne vernünftig versorgt worden zu sein, ohne alles. Das ist jetzt auch immer noch eine große Frage, ob das mittlerweile passiert. Das sind natürlich nicht alle, die da betroffen sind. Es sind ja viel mehr Personen vor Ort, das wissen wir ja auch. Die Zahlen kennen wir alle. Und einen Einwurf möchte ich hier an der Stelle auch noch machen. Es ist ja scharf kritisiert worden von einigen ausländischen Regierungen auch, dass Angela Merkel mit Herrn Lukaschenko direkt telefoniert hat, obwohl wir ja auch mit der alten Bundesregierung abgestimmte Vorgehensweisen abgestimmt hatten und mit der EU insgesamt. Und irgendwie scheint es ja auch das Gerücht gegeben zu haben plötzlich, dass Deutschland bereit ist, 2.000 Migrantinnen und Migranten aufzunehmen. Da war natürlich der Schreck gleich groß und die Bundesregierung hat das ja dementiert. Aber Lukaschenko hat ja behauptet, das wäre so, wir hätten uns dazu verpflichten wollen. Aber es ist ja, (Enrico Schult, AfD: Dann gibt es ja doch eine Sogwirkung! – Zuruf von Daniel Peters, CDU) es ist ja de facto nicht so gewesen. (Zuruf von Daniel Peters, CDU) Zwischenzeitlich wurden aus der Grenzregion, und das hatte Minsk vorher ja auch angekündigt, viele Migrantinnen und Migranten zurückgeführt. Der Irak, aus dem die meisten Flüchtlinge ja stammen sollen, soll ungefähr 2.000 Menschen selbst ausgeflogen haben. Am 04.12. fand der letzte Flug statt. Was mit diesen Menschen allerdings passiert, was sie zu erdulden haben, wenn sie jetzt wieder auf irakischem Boden aufgeschlagen sind sozusagen, also das mag ich mir manchmal ja nicht wirklich vorstellen. (Präsidentin Birgit Hesse übernimmt den Vorsitz.) Ich hoffe für diese Menschen, dass der Irak auch seine Versprechen hält und diese Menschen gut behandelt, sage ich mal ganz vorsichtig, gut behandelt. So, die EU stellt also den Mitgliedsstaaten auch aufgrund dieser Entwicklungen sowieso mehr Mittel für Grenzschutz und Grenzinfrastruktur zur Verfügung, und diese Mittel, so ist das auch festgelegt, dürfen aber nicht für Grenzzäune verwendet werden. Und was sehen wir in Polen? Stacheldraht! Das zeigen die Bilder, das zeigen die Berichte. Wie viele Soldaten dort an der Grenze zusammengezogen sind, haben wir gehört. Und ob da noch eine Aufstockung erforderlich sein soll, also ich halte das nicht für notwendig und Polen ja übrigens auch nicht, weil es Angebote in diese Richtung ja auch nicht annimmt. Der Innenminister hat das ja schon ausgeführt. Die geforderten Zurückweisungen an der polnischen Grenze sind rechtlich bedenklich und die Bundespolizei kann jederzeit Kräfte der Landespolizei zur Unterstützung im Rahmen der Amtshilfe anfordern. Das hielt sie bis dato aber nicht für erforderlich. Und ich hatte es vorhin schon gesagt, mit dem Antrag der CDU habe ich erst tatsächlich überlegt, und vor allen Dingen, nachdem wir die EU-Nachrichten erhalten haben, und deswegen habe ich mir sehr gründlich Gedanken darüber gemacht, was ist jetzt hier die tatsächliche Intention und warum machen Sie das jetzt hier an dieser Stelle, wo die EU doch schon so weit fortgeschritten ist, mit Zustimmung und Unterstützung auch der Bundesregierung Deutschland. Und als ich dann mir noch mal die Begründung allerdings Ihres Antrages angeguckt habe, das fand ich doch ehrlich gesagt ein bisschen – weiß ich nicht, ich will jetzt nicht so was wie „abartig“ sagen oder wie –, also das hat mich ehrlich gesagt ein bisschen betroffen gemacht, weil wir ja in unseren Zeiten der gemeinsamen Koalition auch schon gerade, was das Thema „Flucht und Migration“ angeht, so einige Höhen und Tiefen hinter uns gebracht haben und da immer eine Linie gefunden hatten, aber wenn Sie jetzt hier in Ihre Begründung schreiben, „eine politische gewollte Beugung des bundesdeutschen Asyl- und Einwanderungsrechts zugunsten von Migrantinnen und Migranten darf nicht stattfinden“, also denn kriege ich so einen Hals. Das ist ja ungefähr das, was die AfD immer gesagt hat (Enrico Schult, AfD: Weil sie recht hatte!) in Bezug auf die Politik von Angela Merkel. Das hat die AfD immer gesagt. Und dass Sie das jetzt hier anführen, also ehrlich! Das fand ich jetzt, das ging jetzt ein bisschen echt zu weit. Und deswegen fällt es mir auch leicht zu sagen, liebe ehemalige Kolleginnen und Kollegen oder Koalitionspartnerinnen und -partner von der CDU, wir lehnen Ihren Antrag ab. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Frau Tegtmeier! Ich rufe jetzt auf für die Fraktion der AfD Herrn Tadsen.

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Jan-Phillip Tadsen AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wie zu erwarten war, ist diese Debatte heute mal wieder bezüglich einer klaren Argumentation mangelhaft. Ich möchte kurz auf die Vorredner eingehen. Zu meiner Linken sitzt – nein, saß – Herr Noetzel, dieser scheint ja sonst seinen Fetisch von demokratischen Fraktionen und demokratischem Leben gerne vor sich herzutragen und nur für sich zu bestimmen. Das, was er hier heute aber geleistet hat, der Verzicht auf Auseinandersetzung mit der AfD-Fraktion in einer völlig legitimen politischen Frage, ist ein absolutes Armutszeugnis für diese Partei! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Torsten Koplin, DIE LINKE: Er hat sich mit Ihrer Rede auseinandergesetzt, ganz klar!) Hinzu kommt, die Haltung, die Ihre Fraktion, die Haltung, die Ihre Fraktion zur Migrationsfrage einnimmt, ist ein deutliches Zeichen dafür, dass die Kritik, die zum Beispiel Sahra Wagenknecht ja regelmäßig anführt, bei Ihnen auf kein Gehör trifft. Sie scheinen die Arbeiterschaft in der Frage illegaler Migration komplett vergessen zu haben. Das wird auch bei der nächsten Bundestagswahl vielleicht endgültig dazu führen, (Torsten Koplin, DIE LINKE: Es geht um Menschenrechte!) dass Sie die 5-Prozent-Hürde hinterlassen. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Torsten Koplin, DIE LINKE: Es geht um Menschenrechte!) Sie reden über Menschenrechte, ich rede über den Rechtsstaat, der verkörpert nämlich unsere Menschenrechte, und ich rede auch darüber, was europäische Rechtsstaatlichkeit bedeutet. (Zuruf von Torsten Koplin, DIE LINKE) Ich darf zitieren aus dem Schengener Grenzkodex, Artikel 13 „Grenzüberwachung“, Zitatanfang: „Die Grenzüberwachung dient insbesondere der Verhinderung des unbefugten Grenzübertritts, der Bekämpfung der grenzüberschreitenden Kriminalität und der Veranlassung von Maßnahmen gegen Personen, die die Grenze unerlaubt überschreiten.“ Nichts anderes tut Polen, dafür wollen wir Solidarität. Dafür haben wir diesen Antrag geschrieben. Ich vermerke, die linke Seite dieses Parlaments hat ein Problem damit. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Das können wir auch daran deutlich machen – Herr Krüger ist jetzt, glaube ich, auch nicht im Raum, (Zuruf von Tilo Gundlack, SPD) aber er ließ sich ja dazu hinreißen, von der SPD-Fraktion Herr Krüger ließ sich dazu hinreißen, eine Pressemitteilung vor Kurzem zu verfassen, in dieser fordert er unseren Nachbarn Polen dazu auf, ich zitiere wiederum, den „unmenschlichen Umgang ... zu beenden“. (Thomas Krüger, SPD: So ist es.) Ach, da sind Sie ja, Herr Krüger! Ich grüße Sie! Ich frage Sie heute ganz direkt, Herr Krüger, bevor Sie mich unterbrechen, haben Sie auch nur ein, (Zuruf von Thomas Krüger, SPD) haben Sie auch nur ein einziges Mal mit den Vertretern unseres polnischen Nachbarn sich unterhalten in den letzten Wochen? (Thomas Krüger, SPD: Nein, aber mit der Bundestagsabgeordneten, die das getan hat.) Meine Kontakte zu polnischen Offiziellen zeigen mir jedenfalls ein anderes Bild als das, was Sie hier setzen, als dass unser Nachbar Polen auch nur ansatzweise ein Interesse daran hätte, dass Menschen im Wald erfrieren oder dass an der Grenze ihnen Leid zukommt. Es bestehen, also meine Kontakte zu polnischen Offiziellen sagen ganz klar, es bestehen legale Möglichkeiten, (Torsten Koplin, DIE LINKE: Was ist denn „offiziell“?) Anträge ... (Zuruf von Julian Barlen, SPD) Offizielle diplomatische Kontakte. Ich brauche keine Namen zu nennen, aber die kann ich Ihnen ... (Zuruf von Julian Barlen, SPD) Die polnische ... (Unruhe vonseiten der Fraktion der SPD) Sie können das glauben oder nicht. Ich habe meine Korrespondenzen, die führe ich gerne hier aus. Das ist ... (Julian Barlen, SPD: Danke, dass Sie uns die Wahl lassen wenigstens, das zu glauben oder auch nicht.) Also ich stehe zu der Wahrheit, die ich Ihnen hier sage, und das ist der Kontakt, den ich durchaus pflege und den ich auch anstrebe. (Unruhe vonseiten der Fraktion der SPD) Und das ist ja wohl das Mindeste, was man in einer solch fragilen Situation an der Außengrenze auch erwarten könnte. Sie sind Regierungspartei, Sie sind hier direkter Nachbar von Polen, und das Einzige, was Sie hier tun, ist, polemisch über die Verteidigung der Außengrenze hinwegzuziehen. Ich will noch kurz erwähnen, was mir die Kontakte sagen: Es bestehen legale Möglichkeiten, Anträge auf internationalen Schutz zu stellen. Die an der grünen Grenze Polens festgestellten Personen kehren aber in aller Regel jedoch freiwillig direkt nach Weißrussland selber zurück, wenn sie von Polen darauf hingewiesen werden, dass Wirtschaftsmigration kein Fluchtgrund ist, ja. Polen hat zuletzt inzwischen mehrere Konvois mit humanitärer Hilfe den Weißrussen angeboten. Diese werden jedoch regelmäßig von Lukaschenko an der Einreise gehindert und zurückgewiesen. Polen hat auch umfassende Ressourcen zur Versorgung von im Wald kampierenden Migranten, die ja gerade wegen des nicht funktionierenden EU-Asylrechts nach Deutschland weiterziehen wollen, organisiert. Kirchen sind in der Grenzregion aktiv, und zuletzt hatten diese aber selbstverständlich aufgrund des funktionierenden Außengrenzschutzes nur wenig zu tun. Meine Damen und Herren, ich will eigentlich jetzt meinen Teil der Debatte damit schließen, dass es mir darum geht, den Rechtsstaat durchzusetzen. Das ist immer AfD-Fraktionsmeinung gewesen, das ist Parteimeinung gewesen. Und wenn Sie, Frau Shepley, ich muss Sie hier noch mal persönlich ansprechen, den Begriff der Illegalität in dieser Art und Weise einfach hinwegwischen und beiseitelegen, (Torsten Koplin, DIE LINKE: Frau Shepley hat eine gute Rede gehalten.) dann legen Sie die Axt an das Vertrauen in diesen Rechtsstaat, dann legen Sie die Grundlage dafür, dass diese Gesellschaft sich noch weiter spaltet. Das können Sie nicht wollen! Wenn Sie Europa unterstützen wollen, wenn Sie Europa zusammenbringen wollen, dann müssen Sie in den Dialog treten (Jeannine Rösler, DIE LINKE: Ein Spalter sind Sie!) und nicht die Illegalität als Begriff kaputt machen! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Zu Herrn Pegel noch ein kurzes Wort, dann höre ich so weit auf. Herr Pegel, Sie haben selber davon gesprochen, dass konsequente Maßnahmen, robuste Maßnahmen stattgefunden haben. Wenn diese stattfinden, dann ist es doch das gute Recht eines Staates, da auch Solidarität einzufordern. Wenn Sie dazu nicht in der Lage sind, das zu äußern, dann frage ich mich, inwieweit Sie von der SPD in Zukunft mit der polnischen Regierung überhaupt noch zusammenarbeiten können. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der CDU Frau von Allwörden.

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Ann Christin von Allwörden CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zu unserem Antrag habe ich ausführlich ausgeführt und auch erklärt, warum er unterstützenswert ist. Zum Antrag der AfD-Fraktion: Den braucht niemand. Die AfD erzählt noch immer das alte Märchen von der plötzlichen Grenzöffnung und kühlt noch immer ihr Mütchen an unserer geschätzten Bundeskanzlerin Angela Merkel. Sorry, aber es ist wirklich peinlich, dass Sie das immer noch überall erklären müssen. (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Beifall vonseiten der Fraktion der CDU) Und natürlich träumen Sie nach wie vor von der Zurückweisung an der deutschen Grenze. Tatsächlich wollen Sie die verhasste EU doch loswerden (Zuruf von Jan-Phillip Tadsen, AfD) und endlich wieder geschlossene Grenzen in Europa, und am besten mit Schlagbäumen und Visa. Allein schon das Wort „Zurückweisung“, mit dem die AfD gern hantiert, zeigt deutlich, dass das Problem bei Ihnen möglicherweise tiefenpsychologische Ursachen hat. Für so was ist der Landtag allerdings der falsche Ort. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU) Sie haben allerdings, Sie haben allerdings in Ihrer Rede noch mal irgendwie galant versucht, auch noch mal die armen Menschen einzubauen. Ich weiß gar nicht, wie ich das sagen soll. Ich finde, das war mehr als missglückt, denn auch im Antrag steht dazu nicht ein einziges Wort. (Zuruf von Thore Stein, AfD) Demnach netter Versuch, aber ist nicht aufgegangen. Zu der LINKEN, da fällt mir wirklich nicht viel ein. Kein Wort zu Lukaschenko – ehrlich?! So viel zur Ideologiepolitik! Herr Noetzel, das ist wirklich eine ganz, ganz schwache Leistung! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU) Bei den GRÜNEN habe ich verstanden, dass sie das Strafgesetzbuch gerne ignorieren. Das nehme ich mal so hin. (Torsten Koplin, DIE LINKE: Das Gesetzbuch?) Ich weiß bei Ihnen, dass Sie das mit der Rechtsstaatlichkeit eher nicht so haben. Der Zweck heiligt regelmäßig auch mal die Mittel. Das ist okay, das machen Sie so, damit kann ich leben. Wir wissen alle, dass Sie gerade in diesem Punkt reine Ideologiepolitik betreiben und keine Sachpolitik. Was ich allerdings wirklich besorgniserregend fand, ist, dass auch die SPD sich an Bundesgesetzgebung stört. Das finde ich wirklich fatal. Und der FDP danke ich für den wirklich konstruktiven Wortbeitrag zu unserem Antrag. Das hat dieser nämlich auch verdient, und ich glaube, das haben wir beide in unseren Wortbeiträgen deutlich gemacht. Ich kann an dieser Stelle nur noch mal für unseren Antrag werben, wenn Ihnen diese Belange tatsächlich etwas bedeuten. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Frau von Allwörden! Das Wort hat noch einmal für die Fraktion der AfD Herr Förster. Und ich weise darauf hin, dass Herr Förster dann der letzte Redner ist auf meiner Liste – für diejenigen, die dann im Anschluss an der Abstimmung teilnehmen möchten.

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Horst Förster AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es wird teilweise sehr konträr und teilweise aneinander vorbeigeredet. Worum geht es an der polnisch-weißrussischen Grenze? Es geht doch dort nur scheinbar um die dort versammelten Migranten. In Wahrheit geht es darum, wie illegale Dauermigration gestoppt werden kann. Und es ist völlig falsch, Herr Pegel, wenn Sie nun davon reden, das Problem sei durch EU-Maßnahmen aus der Welt geräumt. Sie verkennen ganz einfach, dass die maßgebliche Leistung bei der Grenzsicherung hier alleine Polen aufgebracht hat. Polen hat die Grenze robust geschützt – egal, wie man das nun sieht – mit diesem Zaun (Torsten Koplin, DIE LINKE: Nicht egal!) und mit der Zurückweisung (Torsten Koplin, DIE LINKE: Nicht egal!) der dort durchdringen wollenden Migranten, was rechtlich zulässig ist. Und Lukaschenko, auf den wir zu Recht eindreschen, hat aber diese Migranten nicht dort hergeholt. Interessanterweise hat Herr Pegel vor einigen Tagen ja selbst, als ich auch im Ausschuss war, davon gesprochen, Lukaschenko hat die Migrantenbewegungen ausgenutzt. Wir können doch nicht so tun, als ob diese Flut von Migranten – (Torsten Koplin, DIE LINKE: Das sind Menschen!) also wer war das noch mal, 82 Millionen sind weltweit unterwegs, wollen überwiegend alle nach Deutschland –, dass die von irgendwelchen bösen Diktatoren auf die Flucht geschickt wurden. Die haben das Geld für die Schleuser aufgebracht, 5.000 bis 10.000 Euro in dem Fall, im Einzelfall. Also die Migranten kommen ganz von alleine, und Lukaschenko hat die Situation schmutzig ausgenutzt, das ist richtig. Aber dann das Problem gelöst bis jetzt und die Grenze gesichert hat Polen mit seinen robusten Maßnahmen. Und das ist der Kern der Frage, ob wir das wollen. Sie haben recht, wir können nicht auf der einen Seite den Polen Pushbacks vorwerfen und auf der anderen Seite das gut finden, dass sie das da dichtgemacht haben. Das Problem ist ganz einfach, dass wir, wenn wir dieses Recht, das europäische und nationale Asylrecht oder Migrationsrecht, das sich als völlig dysfunktional erwiesen hat, wenn wir es so anwenden, wie wir es bisher angewendet haben, dann stehen wir hilflos derartigen Migrantenbewegungen gegenüber, es sei denn, wie haben wir es denn geschafft, indem andere, nämlich die Osteuropäer, die Grenzen dichtgemacht haben oder indem wir mit Diktatoren Verträge abschließen, mit viel Geld, und sie dazu bringen, dass sie Migranten fernhalten. Was ist denn daran an Moral? Nichts ist daran an Moral. Es zeigt nur, in welches Desaster wir uns gestürzt haben. Und ganz nebenbei, was ganz völlig untergeht, die Binnenmigration in der EU. Im letzten Jahr sind über oder diesem Jahr sind über 30.000 Migranten aus Griechenland, einem Land der EU mit unseren Werten, allem Drum und Dran, nach Deutschland weitergezogen. Das zeigt doch, wo das Problem ist, nämlich das, was mein Kollege Tadsen – nicht Tatzen – hier angeführt hat schon, es ist die Magnetwirkung, die von unseren Leistungen ausgeht in alle Welt. Das hat sich bis in den letzten Wipfel, letzten Winkel von Afrika herumgesprochen, die Menschen kommen hierher. Und das ist das Problem. Da müssen wir irgendwann Flagge zeigen. Und wenn Sie denn meinen, das sei alles so menschenwürdig und so sozial, insbesondere Herr Noetzel, dann müssen Sie die Dinge auch zu Ende denken. Sie sagen ja selbst, es gibt keine Grenze nach oben, das heißt, sie sind im Grunde bereit, Millionen aufzunehmen. Die sind auch entsprechend Hartz IV im Grunde zu versorgen. Dann werden wir natürlich eine soziale Situation haben, dass hier Millionen ins Land kommen und dass dann hinterher davon ganz viele auch Transferleistungen haben. Und dann glauben Sie doch wohl, dass das ein riesiges, dass wir wirklich die Zündschnur legen für richtig schwere soziale Konflikte, wenn dort der Arbeitslose ist, der vielleicht aber 20/30 Jahre gelebt und auch gearbeitet hat, trotzdem eine ganz geringe Rente bekommt oder Aufstocker ist, der sieht dann seine Nachbarn, die mit Deutschland nie was zu tun hatten und von der Gemeinschaft, diesem Staat, auch in ähnlicher Weise unterhalten werden. Es ist im Grunde ganz einfach, ich habe es schon mal gesagt – und das ist ja ein Konsens im Grunde, man könnte sich auch völlig blind abschotten –, es gibt keine irgendwie wahrnehmbare Kraft in Deutschland, die dieses Land komplett abschotten will. Das ist doch völlig geschichtsfremd. Aber eine Zuwanderung, unbegrenzt, vor allem mit Menschen aus einer kulturfremden Region, und die dann auch, wenn da auch ein Bildungsgefälle ist, das kann nicht gutgehen. Das muss doch jedem klar sein, jedenfalls, wenn das unbegrenzt erfolgt. Und wenn Sie auf das Einwanderungsrecht hinweisen: Ja, dann lassen Sie uns doch handeln wie ein Einwanderungsland! In einem Einwanderungsland bestimmt das aufnehmende Land, das Gastland, wer kommt. Bei uns ist es doch umgekehrt. Hier bestimmt der Migrant, wer kommt, er muss nur das Zauberwort „Asyl“ in den Mund nehmen. Das ist zum illegalen Türöffner für, zum Türöffner für illegale Migration geworden. Dann kommt er nach Ihrer Philosophie ins Land. Und nochmals: Zurückweisung an der Außengrenze ist statthaft. Das, was Polen tut, ist statthaft. Nur, die EU ist natürlich hier auch im Grunde verlogen, indem sie einerseits sagt, das ist gut, was ihr da macht, auf der anderen Seite sagt, wir wollen euch auch Mittel zur Verfügung stellen, aber um Himmels willen kein Zaun, kein Draht und nichts. Ja, dann stellen Sie da Pappkameraden hin, die sollen die dann fernhalten! Wenn man einen robusten Grenzschutz an der Außengrenze will – und das ist auch die Philosophie der offenen Binnengrenzen, hinter denen wir stehen, offene Binnengrenzen kann es nicht geben, wenn die Außengrenzen nicht geschützt werden. (Zuruf von Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und Artikel 16a bedeutet nicht, dass an der Außengrenze Tausende und Hunderttausende von Migranten, vorwiegend junge Männer, in der Erwartung als Vorhut für den Familiennachzug in dieses Land oder in diesen Kontinent reingelassen werden. Ich zitiere Ihnen den polnischen Außenminister: „Wenn wir nicht in der Lage sind, jetzt Tausende Zuwanderer fernzuhalten, dann werden es bald Hunderttausende sein, Millionen, die … aus Afrika oder dem Mittleren Osten versuchen, nach Europa und insbesondere nach Deutschland zu kommen.“ Jetzt können Sie natürlich sagen – das wird auf Ihrer Linie sein –, das ist ein Rassist und auf den hören wir nicht. (Zuruf von Torsten Koplin, DIE LINKE) Wir sagen, der Mann spricht die Wahrheit und wir sollten ihm helfen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Förster! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 8/94. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit ist der Antrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 8/94 bei Zustimmung durch die Fraktion der AfD und im Übrigen Gegenstimmen abgelehnt. Ich lasse jetzt über den Antrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 8/102, zunächst über den dazu vorliegenden Änderungsantrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 8/158 abstimmen. Wer dem Änderungsantrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 8/158 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 8/158 bei gleichem Abstimmungsverhalten wie eben abgelehnt. Wer dem Antrag der Fraktion der CDU auf Drucksa che 8/102 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit ist der Antrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 8/102 bei Zustimmung durch die Fraktionen der CDU und AfD, Ablehnung durch die Fraktionen DIE LINKE, SPD und DIE GRÜNEN und Enthaltung durch die FDP – oder Fraktion der FDP – abgelehnt. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 13 : Wahl der Mitglieder zur 17. Bundesversammlung zur Wahl des Bundespräsidenten – und es tut mir leid, jetzt folgt ein sehr langer Text meinerseits –, hierzu Wahlvorschlag der Fraktion der SPD, Drucksache 8/157, sowie Wahlvorschlag der Fraktion der AfD, Drucksache 8/96, sowie Wahlvorschlag der Fraktion der CDU, Drucksache 8/108, sowie Wahlvorschlag der Fraktion DIE LINKE, Drucksache 8/159, sowie Wahlvorschlag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucksache 8/86, sowie Wahlvorschlag der Fraktion der FDP, Drucksache 8/133. Wahl der Mitglieder zur 17. Bundesversammlung zur Wahl des Bundespräsidenten Wahlvorschlag der Fraktion der SPD – Drucksache 8/157 – Wahlvorschlag der Fraktion der AfD – Drucksache 8/96 – Wahlvorschlag der Fraktion der CDU – Drucksache 8/108 – Wahlvorschlag der Fraktion DIE LINKE – Drucksache 8/159 – Wahlvorschlag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 8/86 – Wahlvorschlag der Fraktion der FDP – Drucksache 8/133 – Meine sehr geehrten Damen und Herren, nach Artikel 32 Absatz 4 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern in Verbindung mit Paragraf 92 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung findet bei Wahlen geheime Abstimmung statt. Sie erfolgt durch die Abgabe von Stimmzetteln. Zur Wahl lassen Sie mich bitte Folgendes anmerken – und ich bitte da um Ruhe jetzt, damit auch alle die Hinweise vernehmen können –: Gemäß Paragraf 4 Absatz 1 des Gesetzes über die Wahl des Bundespräsidenten durch die Bundesversammlung wählt der Landtag die auf das Land entfallenden Mitglieder nach Vorschlagslisten. Gemäß Paragraf 4 Absatz 2 dieses Gesetzes hat jeder Abgeordnete bei diesem Wahlverfahren nur eine Stimme. Sie haben daher nur die Möglichkeit, einer Liste Ihre Stimme zu geben. Die Sitze werden gemäß Paragraf 4 Absatz 3 des Gesetzes über die Wahl des Bundespräsidenten durch die Bundesversammlung, wenn mehrere Vorschlagslisten vorliegen, den Listen nach der Zahl der ihnen zugefallenen Stimmen im Höchstzahlverfahren nach d’Hondt zugeteilt. Die Sitze werden den Bewerbern in der Reihenfolge ihrer Namen auf den Vorschlagslisten zugewiesen. Zu dem Stimmzettel möchte ich auf Folgendes hinweisen: Den für die geheime Abstimmung allein gültigen weißen Stimmzettel erhalten Sie nach Aufruf Ihres Namens vor Betreten der Wahlkabine an dem Tisch zu meiner Rechten, hoffentlich dann irgendwann. Auf dem Stimmzettel sind die sechs Wahlvorschläge mit den entsprechenden Drucksachennummern aufgeführt. Ich darf Sie bitten, sich nach Erhalt des Stimmzettels in eine der Wahlkabinen zu meiner Linken zu begeben. Das kennen Sie von den letzten Wahlen. Der Stimmzettel ist in der Kabine anzukreuzen und so zu falten, dass eine geheime Wahl gewährleistet ist. Bevor Sie den Stimmzettel in die Abstimmungsurne, die sich hier irgendwann vor mir befindet, geben, bitte ich Sie, Ihren Namen zu nennen. Die Stimme ist ungültig, wenn der Stimmzettel nicht amtlich hergestellt ist, mit mehr als einem Kreuz versehen ist, keine Kennzeichnung enthält, außerhalb der Kabine gekennzeichnet wurde, einen Zusatz oder Vorbehalt enthält, zerrissen ist, den Willen des Abgeordneten nicht zweifelsfrei erkennen lässt oder die Stimmabgabe nicht geheim durchgeführt worden ist. Ich bitte nun die Schriftführerinnen und Schriftführer, die vereinbarten Positionen einzunehmen und die Namen der Abgeordneten dann aufzurufen. Bevor ich die Wahl eröffne, bitte ich die Schriftführerin oder den Schriftführer, sich davon zu überzeugen, dass die Abstimmungsurne leer ist. (Schriftführer Henning Foerster: Soll ich da jetzt hingehen?) Ja, bitte! Bitte, Herr Foerster, Sie müssen einmal kontrollieren, damit wir das sehen können. (Der Schriftführer überzeugt sich davon, dass die Abstimmungsurne leer ist.) Vielen Dank, Herr Foerster! Wir konnten uns davon überzeugen, dass die Urne leer ist. Wir werden auch diese Wahlen – auch das kennen Sie von der letzten Wahl – in einem sogenannten Rundgang absolvieren. Die Abgeordneten begeben sich nach dem Namensaufruf von den Plätzen zur Ausgabe der Stimmzettel. Nach dem Empfang der Stimmzettel begeben Sie sich dann zwischen dem Präsidium und dem Rednerpult entlang zu einer der Wahlkabinen und nehmen dann den Weg links zwischen den Ministertischen und der Fraktion DIE LINKE zur Wahlurne. Ich eröffne die Wahl der Mitglieder zur 17. Bundesversammlung zur Wahl des Bundespräsidenten und bitte nun, die Namen der Abgeordneten aufzurufen. (Die geheime Wahl wird durchgeführt. – Vizepräsidentin Beate Schlupp übernimmt den Vorsitz.)

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Beate Schlupp

Haben alle Mitglieder des Hauses, die sich an der Wahl beteiligen wollten, ihre Stimme abgegeben? – Das scheint der Fall zu sein. Von daher schließe ich die Abstimmung. Wir werden das Ergebnis der Wahl der Mitglieder zur 17. Bundesversammlung nach dem Tagesordnungspunkt 17 bekannt geben. Aber – nicht, dass jemand glaubt, wir machen weiter – ich unterbreche zur Auszählung der Stimmen die Sitzung für circa zehn Minuten. Die Sitzung ist unterbrochen. Unterbrechung: 15:41 Uhr __________ Wiederbeginn: 15:47 Uhr

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Birgit Hesse

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bitte, wieder Platz zu nehmen. Ich eröffne die unterbrochene Sitzung, kann Ihnen allerdings noch kein Ergebnis mitteilen. Das hatte Frau Schlupp ja bereits mitgeteilt, dass wir das erst nach der entsprechenden Berechnung nach d’Hondt können. Insofern werden wir das Ergebnis der Wahl der Mitglieder der 17. Bundesversammlung nach dem Tagesordnungspunkt 17 bekannt geben. Bevor ich jetzt den nächsten Tagesordnungspunkt aufrufe, möchte ich ganz herzlich unserem Kollegen und Fraktionsvorsitzenden Franz-Robert Liskow noch einmal auch persönlich gratulieren zur Geburt seines Sohnes. Herzlichen Glückwunsch! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, AfD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und auf der Regierungsbank) Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 14 : Wahl der Mitglieder des Verwaltungsrates der Landesforstanstalt gemäß Paragraf 6 Absatz 4 Ziffer 4 des Landesforstanstaltsgesetzes, hierzu Wahlvorschlag der Fraktionen der SPD und DIE LINKE, Drucksache 8/123, sowie Wahlvorschlag der Fraktion der AfD, Drucksache 8/95(neu), sowie Wahlvorschlag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucksache 8/87(neu), sowie Wahlvorschlag der Fraktion der FDP, Drucksache 8/134. Wahl der Mitglieder des Verwaltungsrates der Landesforstanstalt gemäß § 6 Absatz 4 Ziffer 4 des Landesforstanstaltsgesetzes (LFoAG M-V) Wahlvorschlag der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Drucksache 8/123 – Wahlvorschlag der Fraktion der AfD – Drucksache 8/95(neu) – Wahlvorschlag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 8/87(neu) – Wahlvorschlag der Fraktion der FDP – Drucksache 8/134 – Meine Damen und Herren, bevor wir zur Wahl kommen, gestatten Sie mir auch an dieser Stelle wieder einige Hinweise. Gemäß Paragraf 6 Absatz 4 Ziffer 4 des Landesforstanstaltsgesetzes werden als weitere Mitglieder des Verwaltungsrates der Landesforstanstalt zwei Mitglieder des Landtages Mecklenburg-Vorpommern für die Dauer einer Wahlperiode entsandt. Nach Artikel 32 Absatz 4 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern in Verbindung mit Paragraf 92 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung findet in der Regel bei Wahlen geheime Abstimmung statt. Sie erfolgt, das kennen Sie, durch die Abgabe von Stimmzetteln. Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen Stimmen der Mitglieder des Landtages auf sich vereint. Für die Wahl erhalten Sie einen weißen Stimmzettel. Sie haben insgesamt zwei Stimmen zu vergeben. Die Stimme ist ungültig, wenn der Stimmzettel nicht amtlich hergestellt ist, mit mehr als zwei Kreuzen versehen ist, außerhalb der Kabine gekennzeichnet wurde, einen Zusatz oder Vorbehalt enthält, zerrissen ist, den Willen des Mitgliedes des Landtages nicht zweifelsfrei erkennen lässt oder die Stimmabgabe nicht geheim durchgeführt worden ist. Ich bitte die Schriftführerinnen und Schriftführer, ihre vereinbarten Positionen einzunehmen und die Namen der Abgeordneten aufzurufen. Bevor ich die Wahl eröffne, bitte ich den Schriftführer Herrn Foerster, sich davon zu überzeugen, dass die Abstimmungsurne leer ist. (Der Schriftführer überzeugt sich davon, dass die Abstimmungsurne leer ist.) Vielen Dank, Herr Foerster! Und ich erinnere noch einmal an den sogenannten Rundgang, den Sie ja bereits einmal schon absolviert haben. Ich eröffne die Abstimmung zur Wahl der Mitglieder des Landtages für den Verwaltungsrat der Landesforstanstalt gemäß Paragraf 6 Absatz 4 Ziffer 4 des Landesforstanstaltsgesetzes. (Die geheime Wahl wird durchgeführt.) Haben alle Mitglieder des Hauses, die sich an der Wahl beteiligen wollen, ihre Stimme abgegeben? – Da sich jetzt keiner meldet, gehe ich davon aus. Insofern schließe ich die Abstimmung und unterbreche die Sitzung für fünf Minuten zur Auszählung der Stimmen. Unterbrechung: 16:04 Uhr __________ Wiederbeginn: 16:13 Uhr

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Beate Schlupp

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bitte, die Plätze einzunehmen, damit ich die Sitzung wieder eröffnen und das Abstimmungsergebnis bekannt geben kann. Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Sitzung ist wieder eröffnet und ich gebe das Ergebnis der geheimen Abstimmung zur Wahl der Mitglieder für den Verwaltungsrat der Landesforstanstalt gemäß Paragraf 6 Absatz 4 Ziffer 4 des Landesforstanstaltsgesetzes bekannt. Es wurden 72 Stimmen abgegeben und es waren 72 Stimmen gültig. Für die Abgeordnete Elisabeth Aßmann, Fraktion der SPD, stimmten 42 Mitglieder des Landtages. Für den Abgeordneten Henning Foerster, Fraktion DIE LINKE, stimmten 43 Mitglieder des Landtages. Für den Abgeordneten Thore Stein, Fraktion der AfD, stimmten 9 Mitglieder des Landtages. Für den Abgeordneten Jens Schulze-Wiehenbrauk, Fraktion der AfD, stimmten 5 Mitglieder des Landtages. (Jens-Schulze Wiehenbrauk, AfD: Nicht mal die eigene Fraktion!) Jetzt müssen wir mal gucken: Für den Abgeordneten Dr. Harald Terpe, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, stimmten 18 Mitglieder des Landtages. Für die Abgeordnete Sandy van Baal, Fraktion der FDP, stimmten 20 Mitglieder des Landtages. Ich stelle fest, dass die Abgeordnete Elisabeth Aßmann, Fraktion der SPD, und der Abgeordnete Henning Foerster, Fraktion DIE LINKE, zu Mitgliedern des Verwaltungsrates der Landesforstanstalt gewählt sind. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP, Enrico Schult, AfD, und auf der Regierungsbank) Ich gratuliere den beiden Gewählten und muss aber pro forma – und da hätten Sie vielleicht mit dem Beifall warten sollen, obwohl ich nicht mit Überraschungen rechne – noch fragen, ob sie die Wahl annehmen. Frau Aßmann, nehmen Sie die Wahl an?

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Elisabeth Aßmann SPD

Ja. Vielen Dank!

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Beate Schlupp

Herr Foerster, nehmen Sie die Wahl an?

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Henning Foerster Die Linke

Ja, ich nehme die Wahl an.

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Beate Schlupp

Dann haben wir das auch erledigt. Herzlichen Glückwunsch! Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 15 : Wahl der Mitglieder der G 10-Kommission gemäß Paragraf 2 des Gesetzes zur Ausführung des Gesetzes zu Artikel 10 Grundgesetz, und hierzu Wahlvorschlag der Fraktionen der SPD und DIE LINKE, Drucksache 8/124, sowie Wahlvorschlag der Fraktion der AfD, Drucksache 8/119, sowie Wahlvorschlag der Fraktion der CDU, Drucksache 8/129, sowie Wahlvorschlag der Fraktion der FDP, Drucksache 8/135. Wahl der Mitglieder der G 10-Kommission gemäß § 2 des Gesetzes zur Ausführung des Gesetzes zu Artikel 10 Grundgesetz (G 10) Wahlvorschlag der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Drucksache 8/124 – Wahlvorschlag der Fraktion der AfD – Drucksache 8/119 – Wahlvorschlag der Fraktion der CDU – Drucksache 8/129 – Wahlvorschlag der Fraktion der FDP – Drucksache 8/135 – Meine Damen und Herren, bevor wir zur Wahl kommen, gestatten Sie mir noch einige Hinweise. Nach Paragraf 2 Absatz 3 des Gesetzes zur Ausführung des Gesetzes zu Artikel 10 Grundgesetz vom 17. Juli 1992 werden die Mitglieder der G 10-Kommission vom Landtag ... (Unruhe im Präsidium) Meine Herren! ... auf Vorschlag der Fraktionen für die Dauer einer Wahlperiode gewählt. Weiterhin regelt diese Vorschrift, dass für jedes Mitglied der Kommission ein Vertreter zu wählen ist. Meine sehr geehrten Damen und Herren, nach Artikel 32 Absatz 4 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern in Verbindung mit Paragraf 92 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung muss bei Wahlen geheime Abstimmung stattfinden. Sie erfolgt durch die Abgabe von Stimmzetteln. Wir kommen zur Wahl. Für die Wahl erhalten Sie einen weißen und einen grünen Stimmzettel. Auf den Stimmzetteln sind die Namen der Kandidaten aufgeführt. Sie haben je Stimmzettel vier Stimmen. Die Stimmzettel sind in der Kabine anzukreuzen und so zu falten, dass eine geheime Wahl gewährleistet ist. Die Stimme ist ungültig, wenn ein Stimmzettel nicht amtlich hergestellt ist, mit mehr als vier Kreuzen je Stimmzettel versehen ist, mit mehr als einem Kreuz je Kandidat versehen ist, außerhalb der Kabine gekennzeichnet wurde, einen Zusatz oder Vorbehalt enthält, zerrissen ist, den Willen des Abgeordneten nicht zweifelsfrei erkennen lässt oder die Stimmabgabe nicht geheim durchgeführt worden ist. Gewählt ist jeder der Kandidaten, der die meisten Jastimmen erhalten hat, wenn die Anzahl der Jastimmen die Anzahl der Neinstimmen überwiegt. Ich bitte die Schriftführerin – jetzt brauche ich gar nicht mehr zu bitten, offensichtlich haben Sie schon die vereinbarten Positionen eingenommen –, jetzt bitte ich den Schriftführer, sich davon zu überzeugen, dass die Abstimmungsurne leer ist. (Der Schriftführer überzeugt sich davon, dass die Abstimmungsurne leer ist.) Ich eröffne die Abstimmung zur Wahl der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder der G 10-Kommission gemäß Paragraf 2 des Gesetzes zur Ausführung des Gesetzes zu Artikel 10 Grundgesetz und bitte den Schriftführer zu meiner Linken, die Namen der Abgeordneten aufzurufen. (Die geheime Wahl wird durchgeführt. – Unruhe im Präsidium) Einen Moment, ich stoppe gerade, ich bin auch gerade bei der Aufklärung, wie wir das mit den Stimmzetteln halten. So, jetzt Kommando zurück! Jeder – also ich erkläre es noch mal –, jeder erhält zwei Stimmzettel, für jeden Stimmzettel vier Stimmen. (Die geheime Wahl wird fortgesetzt.) Haben alle Mitglieder des Hauses, die sich an der Wahl beteiligen wollen, ihre Stimme abgegeben? – Das scheint der Fall zu sein. Von daher schließe ich die Abstimmung und unterbreche die Sitzung für zehn Minuten zur Auszählung der Stimmen. Die Sitzung ist unterbrochen. Unterbrechung: 16:47 Uhr __________ Wiederbeginn: 17:15 Uhr

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Beate Schlupp

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bitte, Platz zu nehmen, damit ich die Sitzung eröffnen und das Abstimmungsergebnis bekannt geben kann. Die Sitzung ist wieder eröffnet. Meine Damen und Herren, ich gebe das Ergebnis der geheimen Abstimmung zur Wahl der Mitglieder der G 10- Kommission gemäß Paragraf 2 des Gesetzes zur Ausführung des Gesetzes zu Artikel 10 Grundgesetz bekannt. Es wurden 75 Stimmzettel abgegeben, davon waren 69 Stimmzettel gültig. Für den Abgeordneten Professor Dr. Robert Northoff, Fraktion der SPD, stimmten 53 Mitglieder des Landtages mit Ja, 3 Mitglieder des Landtages mit Nein und 2 Mitglieder enthielten sich. Für den Abgeordneten Michael Noetzel, Fraktion DIE LINKE, stimmten 49 Mitglieder des Landtages mit Ja, 6 Mitglieder des Landtages mit Nein und 2 Mitglieder enthielten sich. Für den Abgeordneten Jan-Phillip Tadsen, Fraktion der AfD, stimmten 9 Mitglieder des Landtages mit Ja, 3 Mitglieder des Landtages mit Nein und niemand enthielt sich. Für die Abgeordnete Katy Hoffmeister, Fraktion der CDU, stimmten 58 Mitglieder des Landtages mit Ja, 1 Mitglied des Landtages mit Nein und 2 Mitglieder enthielten sich. (Beifall Daniel Peters, CDU) Für den Abgeordneten David Wulff, Fraktion der FDP, stimmten 58 Mitglieder des Landtages mit Ja, 1 Mitglied des Landtages mit Nein und 1 Mitglied des Landtages enthielt sich. Ich stelle fest, dass die Kandidaten Professor Dr. Robert Northoff, Michael Noetzel, Katy Hoffmeister und David Wulff zu Mitgliedern der G 10-Kommission nach Paragraf 2 Absatz 3 des Gesetzes zur Ausführung des Gesetzes zu Artikel 10 Grundgesetz gewählt sind. Ich frage ... (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP) Ich frage die einzelnen Kandidaten, ob sie die Wahl annehmen. Professor Dr. Robert Northoff, nehmen Sie die Wahl an?

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Prof. Dr. Robert Northoff SPD

Ja.

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Beate Schlupp

Herr Abgeordneter Michael Noetzel, nehmen Sie die Wahl an?

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Michael Noetzel Die Linke

Ja.

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Beate Schlupp

Frau Katy Hoffmeister, nehmen Sie die Wahl an?

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Katy Hoffmeister CDU

Ja.

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Beate Schlupp

Herr David Wulff, nehmen Sie die Wahl an?

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David Wulff FDP

Ja.

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Beate Schlupp

Dann herzlichen Glückwunsch für das verantwortungsvolle Amt, das Sie hiermit übernommen haben! Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich gebe nun das Ergebnis der geheimen Abstimmung zur Wahl der stellvertretenden Mitglieder der G 10-Kommission gemäß Paragraf 2 des Gesetzes zur Ausführung des Gesetzes zu Artikel 10 Grundgesetz bekannt. Es wurden 75 Stimmzettel abgegeben, davon waren 71 Stimmzettel gültig. Für den Abgeordneten Philipp da Cunha, Fraktion der SPD, stimmten 55 Mitglieder des Landtages mit Ja, 3 Mitglieder des Landtages mit Nein und 2 Mitglieder enthielten sich. Für die Abgeordnete Eva-Maria Kröger, Fraktion DIE LINKE, stimmten 55 Mitglieder des Landtages mit Ja, 4 Mitglieder des Landtages mit Nein und 1 Mitglied enthielt sich. Für den Abgeordneten Michael Meister, Fraktion der AfD, stimmten 11 Mitglieder des Landtages mit Ja, 4 Mitglieder des Landtages mit Nein und kein Mitglied enthielt sich. Für die Abgeordnete Ann Christin von Allwörden, Fraktion der CDU, stimmten 59 Mitglieder des Landtages mit Ja, (Beifall Daniel Peters, CDU) 3 Mitglieder des Landtages mit Nein und niemand enthielt sich. Für den Abgeordneten René Domke, Fraktion der FDP, stimmten 57 Mitglieder des Landtages mit Ja, 1 Mitglied des Landtages mit Nein und 2 Mitglieder enthielten sich. Ich stelle fest, dass die Kandidaten Philipp da Cunha, Eva-Maria Kröger, Ann Christin von Allwörden und René Domke zu stellvertretenden Mitgliedern der G 10- Kommission nach Paragraf 2 Absatz 3 des Gesetzes zur Ausführung des Gesetzes zu Artikel 10 Grundgesetz gewählt sind. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und auf der Regierungsbank) Ich frage nun die einzelnen Kandidaten, ob sie die Wahl annehmen. Herr da Cunha, nehmen Sie die Wahl an?

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Philipp da Cunha SPD

Ja.

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Beate Schlupp

Frau Eva-Maria Kröger, nehmen Sie die Wahl an?

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Eva-Maria Kröger Die Linke

Ja.

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Beate Schlupp

Frau Ann Christin von Allwörden, nehmen Sie die Wahl an?

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Ann Christin von Allwörden CDU

Ja.

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Beate Schlupp

Herr René Domke, nehmen Sie die Wahl an? (David Wulff, FDP: Nicht da. Kommt gleich wieder.) Ja, sehr schön! Dann werden wir das nachholen. Ich setze sein Einverständnis erst einmal voraus, soweit sich hier kein Widerstand erhebt, denn er hat sich ja auf die Liste setzen lassen. Das Prozedere holen wir dann nach, sobald er dann hier im Raum wieder erscheint. Im Namen des Hauses wünsche ich allen gewählten Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern viel Erfolg bei ihrer verantwortungsvollen Aufgabe. Ich rufe jetzt auf den Tagesordnungspunkt 16 : Wahl der Mitglieder der Parlamentarischen Kontrollkommission gemäß Paragraf 27 Absatz 2 des Gesetzes über den Verfassungsschutz im Land Mecklenburg-Vorpommern, hierzu Wahlvorschlag der Fraktionen der SPD und DIE LINKE, Drucksache 8/125, sowie Wahlvorschlag der Fraktion der AfD, Drucksache 8/120, sowie Wahlvorschlag der Fraktion der CDU, Drucksache 8/127, sowie Wahlvorschlag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucksache 8/132. Wahl der Mitglieder der Parlamentarischen Kontrollkommission gemäß § 27 Absatz 2 des Gesetzes über den Verfassungsschutz im Land Mecklenburg-Vorpommern (LVerfSchG) Wahlvorschlag der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Drucksache 8/125 – Wahlvorschlag der Fraktion der AfD – Drucksache 8/120 – Wahlvorschlag der Fraktion der CDU – Drucksache 8/127 – Wahlvorschlag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 8/132 – Die Parlamentarische Kontrollkommission besteht aus fünf Mitgliedern, die der Landtag gemäß Paragraf 27 Absatz 2 des Gesetzes über den Verfassungsschutz aus seiner Mitte wählt. Gewählt sind die Mitglieder des Landtages, die die meisten Jastimmen erhalten haben, wenn die Anzahl der Jastimmen die Anzahl der Neinstimmen überwiegt. Meine Damen und Herren, nach Artikel 32 Absatz 4 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern in Verbindung mit Paragraf 92 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung muss bei Wahlen geheime Abstimmung stattfinden. Sie erfolgt durch die Abgabe von Stimmzetteln. Wir kommen zur Wahl. Den für die geheime Abstimmung allein gültigen weißen Stimmzettel erhalten Sie nach Aufruf Ihres Namens von dem, der dann da sitzt, Schriftführer/Schriftführerin. Auf dem Stimmzettel sind die Namen der Kandidaten aufgeführt. Sie haben fünf Stimmen. Der Stimmzettel ist in der Kabine anzukreuzen und so zu falten, dass eine geheime Wahl gewährleistet ist. Die Stimme ist ungültig, wenn der Stimmzettel nicht amtlich hergestellt ist, mit mehr als fünf Kreuzen versehen ist, mit mehr als einem Kreuz je Kandidat versehen ist, außerhalb der Kabine gekennzeichnet wurde, einen Zusatz oder Vorbehalt enthält, zerrissen ist, den Willen des Abgeordneten nicht zweifelsfrei erkennen lässt oder die Stimmabgabe nicht geheim durchgeführt worden ist. Ich bitte die Schriftführer, ihre Positionen einzunehmen, im Zweifel, dass diejenigen sich wieder da hinsetzen, die bei der vorherigen Wahl ihre Position so hatten. – Die Urne ist noch frei. Bevor ich die Wahl eröffne, bitte ich den Schriftführer, sich davon zu überzeugen, dass die Abstimmungsurne leer ist. (Der Schriftführer überzeugt sich davon, dass die Abstimmungsurne leer ist.) Vielen Dank! Ich eröffne die Abstimmung zur Wahl der Mitglieder der Parlamentarischen Kontrollkommission und bitte, den sogenannten Rundgang einzuhalten. Ich bitte die Schriftführerin zu meiner Linken, die Namen der Abgeordneten aufzurufen. (Die geheime Wahl wird durchgeführt. – Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt übernimmt den Vorsitz.)

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Elke-Annette Schmidt

Haben alle Mitglieder dieses Hauses, die sich an der Wahl beteiligen wollen, ihre Stimme abgegeben? – Ich sehe keinen Widerspruch, dann ist das so. Wenn dies der Fall ist, schließe ich die Abstimmung und unterbreche die Sitzung für zehn Minuten zur Auszählung der Stimmen. Unterbrechung: 17:43 Uhr __________ Wiederbeginn: 17:57 Uhr

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Elke-Annette Schmidt

Die unterbrochene Sitzung ist wieder eröffnet. Ich gebe das Ergebnis der geheimen Abstimmung zur Wahl der Mitglieder der Parlamentarischen Kontrollkommission bekannt. Es wurden 75 Stimmzettel abgegeben, davon waren 70 Stimmzettel gültig. Für den Abgeordneten Philipp da Cunha, Fraktion der SPD, stimmten 57 Mitglieder des Landtages mit Ja, 5 Mitglieder des Landtages mit Nein, 1 Mitglied enthielt sich. Für den Abgeordneten Ralf Mucha, Fraktion der SPD, stimmten 54 Mitglieder des Landtages mit Ja, 7 Mitglieder des Landtages mit Nein, 3 Mitglieder enthielten sich. Für den Abgeordneten Michael Noetzel, Fraktion DIE LINKE, stimmten 53 Mitglieder des Landtages mit Ja, 11 Mitglieder des Landtages mit Nein, 1 Mitglied enthielt sich. Für den Abgeordneten Paul-Joachim Timm, Fraktion der AfD, stimmten 10 Mitglieder des Landtages mit Ja, 6 Mitglieder des Landtages mit Nein, kein Mitglied enthielt sich. Für den Abgeordneten Torsten Renz, Fraktion der CDU, stimmten 54 Mitglieder des Landtages mit Ja, 6 Mitglieder des Landtages mit Nein und 2 Mitglieder enthielten sich. Für den Abgeordneten Dr. Harald Terpe, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, stimmten 51 Mitglieder des Landtages mit Ja, 6 Mitglieder des Landtages mit Nein, 2 Mitglieder enthielten sich. Damit stelle ich fest, dass die Mitglieder des Landtages Philipp da Cunha, Ralf Mucha, Michael Noetzel, Torsten Renz und Professor Dr. Harald Terpe gemäß Paragraf 27, ... (allgemeine Heiterkeit und Unruhe) Hat man eben hier so aufgeschrieben, aber dann nehme ich das auch wieder zurück. ... Herr Dr. Harald Terpe gemäß Paragraf 27 Absatz 2, ... (allgemeine Heiterkeit und Unruhe) Nun haben wir uns alle noch mal gefreut und jetzt mache ich weiter. ... gemäß Paragraf 27 Absatz 2 des Gesetzes über den Verfassungsschutz im Lande Mecklenburg-Vorpommern als Mitglieder der Parlamentarischen Kontrollkommission gewählt sind. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP) Ich frage nunmehr die einzelnen Kandidaten, ob sie die Wahl annehmen. Philipp da Cunha, nehmen Sie die Wahl an?

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Philipp da Cunha SPD

Ja.

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Elke-Annette Schmidt

Ralf Mucha, nehmen Sie die Wahl an?

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Ralf Mucha SPD

Ja, ich nehme die Wahl an.

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Elke-Annette Schmidt

Michael Noetzel, nehmen Sie die Wahl an?

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Michael Noetzel Die Linke

Ja.

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Elke-Annette Schmidt

Torsten Renz, nehmen Sie die Wahl an?

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Torsten Renz CDU

Ja, ich nehme die Wahl an.

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Elke-Annette Schmidt

Dr. Harald Terpe, nehmen Sie die Wahl an?

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Dr. Harald Terpe GRÜNE

Ja, ich nehme die Wahl an.

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Elke-Annette Schmidt

Dann wünsche ich Ihnen im Namen des Hauses, im Namen des Hauses wünsche ich den neu gewählten Mitgliedern der Parlamentarischen Kontrollkommission viel Erfolg bei ihrer verantwortungsvollen Arbeit! Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 17 : Wahl der Mitglieder des Gremiums gemäß Paragraf 48h Absatz 2 des Gesetzes über die Öffentliche Sicherheit und Ordnung in Mecklenburg-Vorpommern, hierzu Wahlvorschlag der Fraktionen der SPD und DIE LINKE auf Drucksache 8/126, sowie Wahlvorschlag der Fraktion der AfD auf Drucksache 8/121, sowie Wahlvorschlag der Fraktion der CDU auf Drucksache 8/128. Wahl der Mitglieder des Gremiums gemäß § 48h Absatz 2 des Gesetzes über die Öffentliche Sicherheit und Ordnung in Mecklenburg-Vorpommern (SOG M-V) Wahlvorschlag der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Drucksache 8/126 – Wahlvorschlag der Fraktion der AfD – Drucksache 8/121 – Wahlvorschlag der Fraktion der CDU – Drucksache 8/128 – Meine Damen und Herren, bevor wir zur Wahl kommen, gestatten Sie mir noch einige Hinweise. Nach Paragraf 48h Absatz 2 des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung in Mecklenburg-Vorpommern werden die Mitglieder des Gremiums vom Landtag gewählt. Das Gremium besteht aus fünf Mitgliedern. Die Zusammensetzung regelt sich nach dem Stärkeverhältnis der Fraktionen. Meine Damen und Herren, nach Artikel 32 Absatz 4 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern in Verbindung mit Paragraf 92 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung muss bei Wahlen geheime Abstimmung stattfinden. Sie erfolgt durch die Abgabe von Stimmzetteln. Wir kommen zur Wahl. Den für die Wahl allein gültigen weißen Stimmzettel erhalten Sie nach Aufruf Ihres Namens durch den Schriftführer zu meiner Linken von der Schriftführerin am Tisch zu meiner Rechten. Auf dem Stimmzettel sind die Namen der Kandidaten aufgeführt. Ich darf Sie bitten, sich nach Erhalt des Stimmzettels zu einer der beiden Wahlkabinen zu meiner Linken zu begeben. Der Stimmzettel ist in der Kabine anzukreuzen und so zu falten, dass eine geheime Wahl gewährleistet ist. Bevor Sie den Stimmzettel in die Abstimmungsurne, die sich hier vor mir befindet, geben, bitte ich Sie, dem Schriftführer beziehungsweise der Schriftführerin Ihren Namen zu nennen. Die Stimme ist ungültig, wenn der Stimmzettel nicht amtlich hergestellt ist, mit mehr als fünf Kreuzen versehen ist, mit mehr als einem Kreuz je Kandidat versehen ist, außerhalb der Kabine gekennzeichnet wurde, einen Zusatz oder Vorbehalt enthält, zerrissen ist, den Willen des Abgeordneten nicht zweifelsfrei erkennen lässt oder die Stimmabgabe nicht geheim durchgeführt worden ist. Gewählt ist jeder der Kandidaten, der die meisten Jastimmen erhalten hat, wenn die Anzahl der Jastimmen die Anzahl der Neinstimmen überwiegt. Ich bitte die Schriftführerinnen und Schriftführer, ihre vereinbarten Positionen einzunehmen und die Namen der Abgeordneten aufzurufen. Bevor ich die Wahl eröffne, bitte ich einen Schriftführer oder eine Schriftführerin ... Kann sich vielleicht jemand finden, der sich davon überzeugt, dass die Abstimmungsurne leer ist? – Herr Foerster, ich danke Ihnen. (Der Schriftführer überzeugt sich davon, dass die Abstimmungsurne leer ist. – Zurufe vonseiten der Fraktion der SPD: Sehr gut!) Vielen Dank! Ich eröffne die Abstimmung zur Wahl der Mitglieder des Gremiums gemäß Paragraf 48h Absatz 2 des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung in Mecklenburg-Vorpommern und bitte die Schriftführerin/den Schriftführer zu meiner Linken – also die Schriftführerin zu meiner Linken –, die Namen der Abgeordneten aufzurufen. (Die geheime Wahl wird durchgeführt. – Präsidentin Birgit Hesse übernimmt den Vorsitz.)

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Birgit Hesse

Haben alle Mitglieder des Hauses, die sich an der Wahl beteiligen wollen, ihre Stimme abgegeben? (Der Abgeordnete Daniel Peters wird nachträglich zur Stimmabgabe aufgerufen.) Ich frage noch einmal, ob alle Mitglieder des Hauses, die sich an der Wahl beteiligen wollen, jetzt ihre Stimme abgegeben haben. – Da jetzt offensichtlich alle Mitglieder des Hauses ihre Stimme abgegeben haben, schließe ich die Abstimmung und unterbreche die Sitzung für circa zehn Minuten. Unterbrechung: 18:24 Uhr __________ Wiederbeginn: 18:41 Uhr

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Birgit Hesse

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Sitzung ist wieder eröffnet. Ich gebe das Ergebnis der geheimen Abstimmung zur Wahl der Mitglieder des Gremiums gemäß Paragraf 48h Absatz 2 des Gesetzes über die Öffentliche Sicherheit und Ordnung in Mecklenburg-Vorpommern bekannt. Es wurden 74 Stimmzettel abgegeben, davon waren 74 Stimmzettel gültig. Für die Abgeordnete Martina Tegtmeier, Fraktion der SPD, stimmten 52 Mitglieder des Landtages mit Ja, 12 mit Nein, 1 Mitglied enthielt sich. Damit ist Frau Tegtmeier gewählt. Für den Abgeordneten Philipp da Cunha, Fraktion der SPD, stimmten 55 Mitglieder mit Ja, 13 Mitglieder mit Nein, 2 Mitglieder enthielten sich. Damit ist Herr da Cunha gewählt. Für den Abgeordneten Michael Noetzel, Fraktion DIE LINKE, stimmten 50 Mitglieder des Landtages mit Ja, 18 Mitglieder mit Nein, 2 Mitglieder enthielten sich. Damit ist Michael Noetzel gewählt. Für den Abgeordneten Nikolaus Kramer, Fraktion der AfD, stimmten 11 Mitglieder des Landtages mit Ja, 46 Mitglieder des Landtages mit Nein, 7 Mitglieder enthielten sich. Damit ist Nikolaus Kramer nicht gewählt. Für die Abgeordnete Ann Christin von Allwörden, Fraktion der CDU, stimmten 54 Mitglieder des Landtages mit Ja, 9 Mitglieder des Landtages mit Nein, 5 Mitglieder enthielten sich. Damit sind die Mitglieder des Landtages – ich zähle noch einmal auf – Martina Tegtmeier, Philipp da Cunha, Michael Noetzel, Ann Christin von Allwörden in das Gremium gemäß Paragraf 48h Absatz 2 des Gesetzes über die Öffentliche Sicherheit und Ordnung in Mecklenburg-Vorpommern gewählt. Ich frage die einzelnen Kandidaten, ob sie die Wahl annehmen. Martina Tegtmeier, nehmen Sie die Wahl an?

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Martina Tegtmeier SPD

Ja, danke!

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Birgit Hesse

Philipp da Cunha, nehmen Sie die Wahl an?

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Philipp da Cunha SPD

Ja.

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Birgit Hesse

Michael Noetzel, nehmen Sie die Wahl an?

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Michael Noetzel Die Linke

Ja.

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Birgit Hesse

Ann Christin von Allwörden, nehmen Sie die Wahl an? (Zuruf aus dem Plenum: Die wird gerade gesucht. – Sebastian Ehlers, CDU: Holen wir nach.) Vielen herzlichen Dank! Im Namen des Hauses wünsche ich den gewählten Mitgliedern viel Erfolg bei ihrer verantwortungsvollen Aufgabe. (Beifall David Wulff, FDP) Meine ... Sie dürfen gerne applaudieren, ja. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und FDP) Meine Damen und Herren, an dieser Stelle setzen wir Tagesordnungspunkt 13 fort. Ich gebe nun das Ergebnis der Wahl der Mitglieder der 17. Bundesversammlung zur Wahl des Bundespräsidenten bekannt. Insgesamt wurden 74 Stimmen abgegeben, davon waren 72 Stimmen gültig. Für den Wahlvorschlag der Fraktion der SPD auf Drucksache 8/157 entfielen 31 Stimmen, für den Wahlvorschlag der Fraktion der AfD auf Drucksache 8/96 entfielen 9 Stimmen, für den Wahlvorschlag der Fraktion der CDU auf Drucksache 8/108 entfielen 12 Stimmen, für den Wahlvorschlag der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 8/159 entfielen 9 Stimmen, für den Wahlvorschlag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/86 entfielen 6 Stimmen, für den Wahlvorschlag der Fraktion der FDP auf Drucksache 8/133 entfielen 5 Stimmen. Damit sind als Mitglieder der Bundesversammlung gewählt: aus der Vorschlagsliste der Fraktion der SPD auf Drucksache 8/157 die unter Ziffer 1 bis 7 aufgeführten Kandidaten, aus der Vorschlagsliste der Fraktion der AfD auf Drucksache 8/96 die unter Ziffer 1 und 2 aufgeführten Kandidaten, aus der Vorschlagsliste der Fraktion der CDU auf Drucksache 8/108 die unter Ziffer 1 bis 3 aufgeführten Kandidaten, aus der Vorschlagsliste der Fraktion DIE LINKE auf Drucksache 8/159 die unter Ziffer 1 und 2 aufgeführten Kandidaten, aus der Vorschlagsliste der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Drucksache 8/86 der unter Ziffer 1 aufgeführte Kandidat sowie aus der Vorschlagsliste der Fraktion der FDP auf Drucksache 8/133 der unter Ziffer 1 aufgeführte Kandidat. Der Deutsche Bundestag hat darüber hinaus mitgeteilt, dass, wie bei früheren Bundesversammlungen üblich, vorsorglich für jede in den Ländern erfolgreiche Vorschlagsliste Ersatzmitglieder eingeladen werden. Dies geschieht für den Fall, dass die Feststellung nach Paragraf 4 Absatz 5 Satz 3 des Gesetzes über die Wahl des Bundespräsidenten, wer für ein ausgeschiedenes Mitglied Listennachfolger ist, nicht mehr rechtzeitig vor der Anreise getroffen werden kann. Aufgrund der vom Deutschen Bundestag mitgeteilten Tabelle ergibt sich, dass für jede Liste aus dem Landtag Mecklenburg-Vorpommern ein Ersatzmitglied vorgesehen wird. Meine Damen und Herren, soweit sich diejenigen, die soeben zum Mitglied der Bundesversammlung gewählt worden sind, hier im Saal befinden, werden heute im Laufe der Landtagssitzung die Unterlagen für die Bundesversammlung ausgehändigt. Ich bitte Sie, die in den Umschlägen erhaltenen Unterlagen nach Möglichkeit heute noch auszufüllen und dem Ordnungsdienst beziehungsweise auch mir am Eingang des Plenarsaals zu übergeben, und das ist ja großenteils auch schon passiert. (Schriftführerin Christiane Berg: Ann Christin ist jetzt da. Da können Sie fragen, ob sie annimmt.) Abschließend zu diesem ... (Unruhe im Präsidium) Nee, ich bin aber schon bei der Bundesversammlung. Vielen herzlichen Dank! Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 18 : Beratung des Antrages der Fraktion der AfD – Erarbeitung eines Personalkonzepts für die Landesverwaltung Mecklenburg-Vorpommern, Drucksache 8/93. Antrag der Fraktion der AfD Erarbeitung eines Personalkonzepts für die Landesverwaltung Mecklenburg-Vorpommern – Drucksache 8/93 – Das Wort zur Begründung hat der Abgeordnete Herr Martin Schmidt.

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Martin Schmidt AfD

Sehr geehrte Frau Landtagspräsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Bürger! Wie ich gestern schon bekannt gegeben habe bei unserer Diskussion zur Senkung der Grunderwerbsteuer, folgt nun heute ein Antrag zur Senkung der Ausgabenseite der Landesfinanzen. Konkret wollen wir, dass ein neues Personalkonzept vorgelegt wird, das die Anpassung des Landespersonalbedarfs weiterentwickelt. Was ist der Hauptgrund dafür? Der Hauptgrund dafür, warum wir das überhaupt machen, ist die demografische Katastrophe. Folgt man den Bevölkerungsprognosen der vergangenen Jahre, dann wird unser Land noch weiter ausdünnen. Nach den Berechnungen, die das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung im Frühling dieses Jahres publizierte, ist mit einem Einwohnerrückgang von 10 bis 20 Prozent in den nächsten 20 Jahren zu kalkulieren. Von daher habe ich auch die gestrige Polemik nicht verstanden, die ja so klang, als ob die AfD Feuerwehr abschaffen und Anarchie installieren will. (Unruhe vonseiten der Fraktion der SPD) Nehmen wir nur ein Einwohnerminus von 10 Prozent an, dann werden im Jahr 2040 nur noch etwa 1,45 Millionen Menschen hier in diesem Land leben. Was liegt da näher, als ein 2019 ausgesetztes Personalkonzept fortzuführen? Weniger Bevölkerung braucht weniger öffentliche Leistungen, völlig klar. (Torsten Koplin, DIE LINKE: Lineares Denken!) Der Staat hat den Bürgern enge Grenzen gesetzt. Gestern wurde hier die Corona-Pandemie vorgeschoben, um die Grunderwerbsteuersenkung abzulehnen. Aber nicht erst die Corona-Maßnahmen haben Unternehmen und Bürgern schwer geschadet und diese müssen den Gürtel enger schnallen, auch in anderen Bereichen maßt sich der Staat immer mehr Aufgaben an, sei es die Steuerung des Weltklimas oder die Transformation der Wirtschaft. Dafür stanzt der Staat der Wirtschaft und den Bürgern aber erst einmal weitere Gürtellöcher in Form von Abgaben ins Leder, um Personal und Bürokratie anzuheuern. Wir als AfD-Fraktion wollen hier jetzt aber dem Staat Grenzen setzen. Es wird an der Zeit, dass wir das Land beauflagen und zu Abgaben zwingen, frei nach dem Substitutionsprinzip nach Erich Gutenberg. Wir denken, dass der Grad an organisatorischer Regelung das Optimum an bürokratischem Erfolg längst überschritten hat. Die Landesverwaltung ist in einer Überorganisation angekommen. (Zuruf von Torsten Koplin, DIE LINKE) Zweifelsfrei betrifft das nicht alle dezidierten Bereiche. Nachbesserungen gibt es bei Lehrern, Polizisten oder anderen essenziellen Berufsgruppen unserer Gesellschaft, aber mal überspitzt formuliert gefragt: Ist es volksdienlich, dass eine Ministerpräsidentin ein Social-Media-Referat innehält? Brauchen wir Gleichstellungsbeauftragte? Und wenn man den Koalitionsvertrag liest, brauchen wir Gender-Budgeting-Personal? (Torsten Koplin, DIE LINKE: Ja, sicher wohl!) Derweil werden gigantische Schuldenberge angehäuft, um Basisleistungen der Daseinsvorsorge zu sichern. Welchem normalen Landwirt, welchem Kfz-Mechaniker, welcher Krankenschwester oder Kindergärtnerin ist das noch zu vermitteln? (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Es ist Zeit zum Sparen, es ist Zeit, dass auch beim Staat gespart wird. Wir brauchen ein strukturiertes wissenschaftliches Konzept. Interne und externe Gutachter sollen mögliche Einsparungen aufzeigen und klarstellen, welche finanziellen Vorteile gegenüber welchen verwaltungsbezogenen Nachteilen bestehen, wenn wir Stellen streichen oder nicht nachbesetzen. Wir brauchen ein modernes Personalkonzept, das Einsparpotenziale durch digitale Prozessoptimierung, durch Homeoffice-Regelungen, durch innovative betriebliche Vereinbarungen, durch Fremdfirmen, (Torsten Koplin, DIE LINKE: Das kommt sowieso.) durch kommunale Ebene oder durch Einstellungen nicht mehr zeitgemäßer oder nutzloser Haushaltstitel verringert. Und zwar brauchen wir ein Konzept, das auch von oben nach unten wirkt. Sie kennen auch unsere Meinung zur Führung und Struktur der Landesverwaltung. Wir haben bei den Haushaltsverhandlungen und gegenüber der Öffentlichkeit immer kundgetan, dass wir am liebsten ein Ministerium weniger sehen wollen, und brachten auch umfangreiche Anträge zu den Beschränkungen und Ausgestaltungen des Spitzenpersonals in den Ministerien ein. Schleswig-Holstein kommt mit einem Geschäftsbereich weniger aus und ein großes Flächenland mit mehr Einwohnern ist es auch. Warum können wir nicht einen Ministerposten samt Büro und Klimbim streichen? Und ich weiß, es klingt hart, aber über das Postengeschachere von Frau Schwesig mit ihren loyalen Abnickern kann man inzwischen Enzyklopädien anlegen. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Dann braucht man sich nicht zu wundern, wenn hier alles so schleppend vorangeht und man im Gruppendenken verharrt. Und es drängt sich zwangsläufig die Frage auf, ob man diese Stellen auch wirklich alle braucht. Im Begründungstext können Sie auch eine Vergleichsrechnung unserer Fraktion sehen. Wir haben hier einige Zahlen gegenübergestellt. Wie Sie sehen, ist in westdeutschen Flächenländern ein geringerer Wert an sogenannten Vollzeitäquivalenten im Personalbereich aufgeführt. Mit 24,2 Vollzeitäquivalenten pro 100.000 Einwohner kommt man in westdeutschen Flächenländern aus. Genau auf dem Schnitt liegt auch zum Beispiel das besagte Schleswig-Holstein. M-V hingegen hat 26,1 Vollzeitäquivalente, das heißt, auch im Bundesländervergleich müssen wir uns ranhalten. Vorwerfen lassen, dass wir zu wenig Personal haben, können wir uns jedenfalls nicht. Deshalb habe ich Ihnen auch mal Berechnungen zur Hand gelegt, was denn für Einsparungen realistisch wären. Die Minderausgabenpotenziale bei Personalausgaben des Landes in den Jahren 2022 bis 2024 haben wir durchgerechnet. 78 bis 312 Millionen Euro können wir in den Jahren einsparen, wenn wir ein bis vier Prozent Personalausgaben senken. Und auch dieses Personalkonzept ist nichts Neues – ich war auch gestern komplett verwundert –, solche Bestrebungen gab es, wie gesagt, bereits 2004 und ein großer Stellenabbau wurde beschlossen. Das Personalkonzept von 2004 war auch ein notwendiger Schritt, aus demografischer Sicht betrachtet, es war auch sachlogisch begründet und es war keinesfalls, wie vielleicht Herr Koplin das denken mag, irgendein Konzept libertärer Staatsfeinde, sondern das war dem Demokratiedefizit geschuldet. Von 42.219 Stellen im Jahr 2004 sank die Personalstellenzahl auf 33.267 im Jahr 2017. Mittlerweile ist es wieder ein bisschen angewachsen, aber bis 2024 plant man, etwa 100 Stellen zu senken. Wir von der AfD sagen, wir brauchen eine stärkere Senkung, denn erst durch den, ich nenne es mal, Sündenfall des Doppelhaushaltes 20/21 von CDU und SPD wurde die seriöse Haushaltspolitik aufgegeben. Ich zitiere den Landesrechnungshof in seiner Stellungnahme zum Entwurf des Haushaltsgesetzes: Der Landesrechnungshof sieht mit Sorge, „dass die Landesregierung mit dem Haushaltsentwurf … von ihrer erfolgreichen und konsolidierungsorientierten Finanzpolitik der vergangenen Jahre“ abrückt. „Wesentliche Kennzeichen dieser Politik waren eine moderate Ausgabenentwicklung, eine kontinuierliche Haushaltskonsolidierung zur Rückführung des Schuldenstandes und eine vorsorgliche Haushaltsplanung.“ Weiter: „… schon der Haushaltsausgleich in“ den Jahren 2020/21 gelingt „nur durch Entnahmen aus der Ausgleichsrücklage …, die bis zum Ende des Finanzplanungszeitraumes im Jahr 2024 vollständig aufgelöst werden“ soll. Ab dem Jahr 2022 wird „der Haushaltsausgleich selbst mit den Entnahmen aus der Ausgleichsrücklage nicht mehr“ erreicht. In „der Mittelfristigen Finanzplanung“ werden „für die Haushaltsjahre 2022 bis 2024 sogenannte ‚Handlungsbedarfe‘ … von“ zusammen über „einer halben Milliarde Euro ausgewiesen“. Zitatende. Es ist eben nicht erst die Corona-Virus-Pandemie, die unseren Landeshaushalt defizitär werden lässt. Eine Notwendigkeit zur Rückkehr zur schwarzen Null muss auch durch Einsparpotenziale getätigt werden. Gerade der Personalkostenblock ist dort historisch wichtig gewesen für die Konsolidierung. Und zur Bedeutung bisheriger Personalkonzepte schreibt die Landesregierung es ja selbst in der Mittelfristigen Finanzplanung. „Durch die bisherige Umsetzung“ – also Zitat – „der Personalkonzepte 2004 und 2010 ergibt sich für das Jahr 2019 eine Personalminderausgabe in Höhe von 650 Mio. €. Seit 2004 konnten kumulativ rund 6,9 Mrd. € Personalausgaben vermieden werden. Zweifellos waren die Personalkonzepte die wichtigste Säule der Haushaltskonsolidierung des Landes.“ Und weiter stellt die Landesregierung fest, Zitat: „Mit dem Moratorium zum Personalkonzept wurde ein Element zur Dämpfung des Ausgabenanstiegs vorübergehend außer Kraft gesetzt.“ Also ich fasse zusammen: Durch ein neues Personalkonzept haben wir als Landtag wieder die Chance, neue Gestaltungsspielräume zu erschließen und diese auch zur Entlastung der Bürger zu verwenden. Das vergangene Personalkonzept hat den Haushalt entlastet. Wir brauchen eine jüngere, digital gestaltete und effiziente Landesverwaltung, wir brauchen ein besseres Zusammenspiel mit den Kommunen, und darum bitte ich die Abgeordneten hier. Stimmen Sie diesem Antrag zu und helfen Sie uns, den Haushalt wieder in ruhiges Fahrwasser zu bringen! – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Gemäß Paragraf 84 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung ist eine Aussprachezeit von bis zu 71 Minuten vorgesehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat für die Landesregierung der Finanzminister Herr Dr. Geue.

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Dr. Heiko Geue

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Die Personalkonzepte der Jahre 2004 und 2010 waren wichtige Säulen der Haushaltskonsolidierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern. Wir alle müssten und sind den starken sozialdemokratischen Finanzministerinnen Sigrid Keler und Heike Polzin sehr dankbar, (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) die finanzpolitische Souveränität des Landes auch durch diese Konzepte gesichert zu haben. Meine Damen und Herren, gleichwohl empfehle ich eine Ablehnung des Antrags der AfD aus verschiedenen Gründen. Sie sind mehrfach aus meiner Sicht auf dem Holzweg und es wird immer wieder durch die Begründung der AfD deutlich, dass es Ihnen ja gerade nicht darum geht, einen effizienteren, modernen Staat zu haben, sondern Sie wollen, wie Sie selber sagen, den Staat begrenzen. Ich übersetze es mal: Sie wollen den demokratischen Staat schwächen. (Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE – Enrico Schult, AfD: Was erzählen Sie denn hier für einen Unsinn?!) Und das werden wir verhindern. (Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE – Torsten Koplin, DIE LINKE: Genau das ist der Punkt.) Zum einen, (Torsten Koplin, DIE LINKE: Das ist der Punkt.) zum einen wäre ich immer an Ihrer Stelle (Enrico Schult, AfD: Meine Güte!) sehr vorsichtig mit solchen Statistikvergleichen des Statistischen Bundesamtes, (Zuruf von Enrico Schult, AfD) des Statistischen Bundesamtes, die nicht weiter hinterfragt werden. Es gibt große Unterschiede zwischen den Bundesländern, bezogen auf Landesbetriebe, bezogen auf die Themen, wie viele Aufgaben eigentlich an die kommunale Ebene weitergegeben werden, (Torsten Koplin, DIE LINKE: Richtig!) Sie regen das ja selber an. Die Weitergabe von Aufgaben an die kommunale Ebene machen wir auch in sehr umfassendem Maße. Dass damit immer schon gleich automatisch auch effizientere Strukturen verbunden sind, ist nicht immer 100-prozentig gegeben. Man muss gucken auf die Kostenentwicklung und Kostenkontrolle betreiben. Auch das machen wir hier. Wir stehen da gut da, aber andere Bundesländer haben mehr oder auch weniger Aufgaben an die kommunale Ebene und in Landesbetriebe gegeben und dementsprechend unterschiedlich sind da natürlich auch die Vollzeitäquivalentbetrachtungen. Wir haben aus dem Finanzministerium zum letzten Mal 2004 uns das genau angeschaut. Es gibt da keine sauberen, abgegrenzten Zahlen im Moment. Zweitens – und das wiegt aus meiner Sicht viel schwerer – ziehen Sie die falschen Schlüsse aus dem demografischen Wandel, den Sie ja auch sehen. Wir wissen, in den nächsten zehn Jahren gehen 14.000 der 38.000 Beschäftigten in den wohlverdienten Ruhestand und verlassen die Landesverwaltung. Wir haben heute schon einen massiven, intensiven Wettbewerb um Fachkräfte. Lehrerinnen und Lehrer, IT-Fachkräfte, Ingenieure, Medizinerinnen, Mediziner, die sind heute schon knapp, die Fachleute, und bald wird es auch bei Juristinnen und Juristen, Verwaltungsfachkräften und kaufmännischen Kräften der Fall sein. Wir stehen also in dem härtesten, schärfsten Wettbewerb um Fachkräfte, den es bisher in Deutschland gab, und deswegen bin ich auch der Meinung, dass ein Personalkonzept mit Stellenkürzungen wie in der Vergangenheit, wie 2004 und 2010, in der jetzigen Situation nicht die richtige Antwort wäre. Heute brauchen wir sowohl Haushaltskonsolidierung als auch eine Sicherung der Handlungsfähigkeit der öffentlichen Hand. Darum geht es nämlich. Wir haben jetzt schon – Sie haben das ja zum Teil beschrieben –, wenn wir die nächsten Jahre uns anschauen, die Situation, dass das Fachkräftepotenzial in Mecklenburg-Vorpommern jedes Jahr um rund 10.000 Beschäftigte sinken wird, das ist ein Prozent pro Jahr, wird das Fachkräftepotenzial abnehmen. (Vizepräsidentin Beate Schlupp übernimmt den Vorsitz.) Wenn man sich die Altersstruktur der Landesverwaltung anschaut, dann hat man keine Corona-Kurve exponentiell nach oben, sondern bis zum Lebensalter von 50 geht das praktisch flach zur Seite, und dann kommt ein Berg, der ungefähr bei einem Alter von 58/59 die Spitze hat. Und daran sehen wir, wir haben sehr viele Kolleginnen und Kollegen in der öffentlichen Verwaltung, die relativ lebensalt sind und die in den nächsten Jahren die öffentliche Verwaltung verlassen werden. Wenn wir alleine versuchen würden, jede Stelle, die wir haben, in den nächsten zehn Jahren nachzubesetzen, eins zu eins, dann müssten wir von den jungen Leuten, die heutzutage auf dem Markt sind, das Dreifache, bezogen auf das Potenzial, das da ist, für das Land gewinnen, verglichen mit der Vergangenheit, nur, wenn wir jede einzelne Position eins zu eins nachbesetzen werden. (Horst Förster, AfD: Aber das hat doch nichts mit der Nachbesetzung zu tun.) Wir müssten das Dreifache machen. Und das Gleiche wird natürlich die Wirtschaft versuchen, das Gleiche wird die kommunale Ebene versuchen, das Gleiche wird der Bund versuchen. Das, glaube ich, wird hier jedem einleuchten, dass es mathematisch nicht aufgehen wird. Dementsprechend haben wir auch im Koalitionsvertrag der MV-Koalition vereinbart, dass unser Ziel ist, mindestens den gegenwärtigen Wert, nämlich von 3,86 Prozent, an Fachkräften, am gesamten Fachkräftepotenzial in Mecklenburg-Vorpommern zu erhalten. Wenn uns nur dieses gelänge, wären wir Ende des Jahrzehnts nicht mehr bei einer Größenordnung von 38.000 Beschäftigten in Mecklenburg-Vorpommern in der öffentlichen Landesverwaltung, sondern von 34.000, und das ganz ohne ein Konzept der Stellenbegrenzungen, einfach dadurch, dass der demografische Wandel und der Fachkräftewettbewerb so massiv wirken. Aus meiner Sicht gestaltet sich deswegen das Problem durchaus komplexer. Wir müssen zum einen Haushaltskonsolidierung machen. Natürlich können Sie da sagen, ja, super, mit jeder Person, die weniger da ist, haben Sie doch auch weniger Kosten. Zum anderen sehe ich aber, dass wir unbedingt eine Politik zur Sicherung der Fachkräfte machen müssen. Wie gesagt, wir haben heute schon in vielen Berufsgruppen einen deutlichen Mangel. Wir müssen also die Verwaltung modernisieren, wir müssen mit mehr Digitalisierung und inneren Verwaltungsstrukturreformen dazu beitragen, dass wir dieses doppelte Problem, nämlich Haushaltskonsolidierung und Fachkräftesicherung, gemeinsam in den Griff bekommen. Wir haben dementsprechend auch im Koalitionsvertrag der MV-Koalition festgehalten, (Zuruf von Torsten Renz, CDU) zur Sicherstellung der Fachkräfte in der Landesverwaltung wird das Nachbesetzungsverfahren der Ressorts (Zuruf von Torsten Renz, CDU) in Anlehnung an das Verfahren zur Haushaltsanmeldung von Digitalisierungsvorhaben zentral gesteuert – ich sage es noch mal: das Nachbesetzungsverfahren der Ressorts zentral gesteuert – und zugleich ein neuer ressortübergreifender Nachwuchskräftepool eingerichtet, um Wiederbesetzungen der Ressorts zu unterstützen. Wir wollen also neue Wege in der Landesregierung gehen, um gerade in den Mangelberufen – und in den nächsten Jahren werden wir überall Mangelberufe haben – die Fachkräftesituation zu sichern. Und Einsparungen, Stelleneinsparungen, das ist in der jetzigen Situation, vor diesem Hintergrund nicht das richtige, Haushaltskonsolidierung durchaus. Wir haben zum Beispiel in der Pandemie die Situation genutzt, dass wir digital als Verwaltung besser dastehen, und haben eine Rahmendienstvereinbarung beschlossen, die den Kolleginnen und Kollegen im öffentlichen Dienst ermöglicht, bis zu drei Tagen in der Woche von zu Hause aus zu arbeiten, wenn es organisatorisch möglich ist. Das sind 60 Prozent pro Woche. Dementsprechend haben wir als Ziel festgelegt und auch im Kabinett festgehalten, dass wir in dieser Legislaturperiode den Flächenbedarf bei Büroflächen um 30 Prozent reduzieren wollen. Das ist, glaube ich, die richtige Antwort. Jede Kollegin, jeder Kollege soll einen festen Arbeitsplatz haben, aber warum soll der nicht mit einem Kollegen oder einer Kollegin geteilt werden können, die zum Teil ja auch dann von zu Hause aus arbeiten? Bei bis zu 60 Prozent Möglichkeiten, die nicht immer zu 100 Prozent in jeder Verwaltung genutzt werden kann, ist das, glaube ich, das richtige Ziel, darüber auch Kosten einzusparen. Das ist eine Art und Weise vorzugehen, die aus meiner Sicht richtig ist. Ansonsten arbeiten wir an diesem Konzept „Modernisierung der Verwaltung“ und werden das dann auch im nächsten Jahr vorlegen, wie wir uns das konkret vorstellen. Das ist der Weg, den wir gehen wollen, und nicht der Weg, den Sie gehen wollen. Dementsprechend empfehle ich, den Antrag abzulehnen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Herr Minister! Herr Minister zu Ihrem Wortbeitrag liegt mir ein Antrag auf Kurzintervention seitens der Fraktion der AfD vor. Bitte schön, Herr Förster!

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Horst Förster AfD

Ja, Herr Minister, vielen Dank für Ihre Ausführungen! Sie begannen damit, dass Sie, ohne weiter auf den Antrag zunächst einzugehen, uns vorwarfen, dass dieser Antrag zeige, dass wir den demokratischen Staat abschaffen oder jedenfalls torpedieren wollen. In Ihren weiteren Ausführungen haben Sie sachliche Gründe vorgetragen, die ich so verstanden habe im Wesentlichen, die überall zu beobachtende Pensionierungswelle, diesen großen Berg, und das habe ich dann erst hinterher begriffen, man könnte ja auch sagen, ja, wenn der so groß ist, dann muss man ja sparen. Sie sagen – das leuchtet mir auch ein –, dass sonst dann die Gefahr besteht, dass also Fachkräfte, die jetzt theoretisch zu viel sind, dann hinterher fehlen. Also Sie haben sachliche Gründe vorgetragen. All diesen Gründen kann ich aber nicht entnehmen, dass unser Antrag in irgendeiner Weise Ihre eingangs getätigte Schlussfolgerung rechtfertigen würde, er würde erkennen lassen, dass wir den Staat grundsätzlich, dass wir die Demokratie hier bekämpfen. (Zuruf von Tilo Gundlack, SPD) Ich glaube, das ist eine sehr voreilige, unangemessene Äußerung. (Torsten Koplin, DIE LINKE: Das ist zutreffend, zutreffend!) Es überrascht mich sehr, (Philipp da Cunha, SPD: Das ist nicht rückwärtsgewandt!) weil Sie ja ansonsten, denke ich, jemand sind, den man in die Schublade „seriös und ordentlich“ einordnen würde. (Torsten Koplin, DIE LINKE: Doch, zutreffend!) Ich möchte das auch für mich persönlich aufs Schärfste zurückweisen. (Beifall Enrico Schult, AfD) Ich lass mir so was nicht länger bieten. (Beifall Enrico Schult, AfD)

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Dr. Heiko Geue

Ich habe, (Zurufe von Minister Dr. Till Backhaus und Tilo Gundlack, SPD) ich habe reagiert auf die Begründung des Abgeordneten Schmidt, der mit keinem Wort begründet hat, also er hat von der Begrenzung des Staates gesprochen, (Torsten Koplin, DIE LINKE: Ja.) er hat nicht mit einem Wort eine höhere Effizienz gefordert, eine Modernisierung des Staates gefordert. Und ich kann mit dieser Art von Begründungen nur immer wieder wahrnehmen, dass es Ihnen darum geht, dass der Staat kleiner werden soll. (Torsten Koplin, DIE LINKE: Ja, genau, und zwar linear.) Und da frage ich mich natürlich, (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von Thore Stein, AfD) warum der Staat angesichts der Aufgaben, die wir haben, kleiner werden soll. Ich sehe nach wie vor in Bezug auf die Bewältigung der Pandemie, auf Sicherheitsfragen, auf Zukunftsinvestitionsfragen, dass der Staat stark gefordert wird. Ich sehe einen großen Unterschied in Ihrer Wahrnehmung, dass keine Transformation der Wirtschaft notwendig sei, dass wir keinen Klimawandel zu bewältigen hätten, dass das alles irgendwie staatlich gemacht sei oder begründet sei. Da gibt es fundamentale Unterschiede. Und ich sehe, dass Sie da den demokratischen Staat – und damit meine ich den demokratischen Staat – lieber schwächer sehen wollen, und dagegen wenden wir uns. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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Beate Schlupp

Das Wort hat jetzt für die Fraktion der CDU die Abgeordnete Frau Berg. (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD)

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Christiane Berg CDU

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Antrag der AfD fordert die Landesregierung auf, ein Personalkonzept für die Landesverwaltung zu erarbeiten. Dabei wird die Stellenausstattung aller Organisationsbereiche der Landesverwaltung mit der Stellenausstattung westlicher Flächenländer verglichen. Unter Berücksichtigung der demografischen Entwicklung und landesspezifischen Besonderheiten soll der Personaleinsatz an das Niveau dieser Vergleichsländer angenähert werden und es soll geprüft werden, wie durch die Übertragung von Aufgaben auf die kommunale Ebene Effizienzgewinne zu erzielen sind. Meine Damen und Herren, auch die CDU-Fraktion ist der Auffassung, dass die Landesregierung dringend ein neues Personalkonzept erarbeiten und dem Landtag vorlegen muss. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Und schon der letzte Landtag in der 7. Legislatur hat in seinem Beschluss zum Landesfinanzbericht 2020 auf Drucksache 7/5579 der Landesregierung empfohlen, ein zeitgemäßes Personalkonzept zu erarbeiten und dabei die Hinweise des Landesrechnungshofs zu berücksichtigen. (Zuruf von Enrico Schult, AfD) Insofern werden wir die Forderung nach einem neuen Personalkonzept für die Landesverwaltung weiterhin erheben. Dabei allerdings muss unserer Überzeugung nach ein solches Personalkonzept völlig anderen Überlegungen folgen, als im Antrag gefordert wurde oder wird und als bei der Einbringung genannt wurde. Selbstverständlich kann ein Vergleich der Stellenausstattung mit anderen Bundesländern Indizien bieten, wo der Personaleinsatz genau unter die Lupe genommen werden sollte. Dabei haben allerdings rechnerische Vergleiche oft nur begrenzte Aussagekraft. (Horst Förster, AfD: Richtig!) Und es gilt insbesondere dann, wenn der Personaleinsatz über die gesamte Landtagsverwaltung oder Landesverwaltungsbereiche, nein, Verwaltungsbereiche verglichen wird und nicht detailliert nach Aufgabenumfang und Mengengerüst betrachtet wird. Der Minister hat es bereits angerissen. Vergleicht man den im Antrag angeführten Personaleinsatz der Landesverwaltung mit dem anderer Bundesländer anhand der Angaben des Statistischen Bundesamtes, lassen sich mehrere Auffälligkeiten feststellen: Bayern, Brandenburg, NRW und Schleswig-Holstein – mit diesen vier Ländern liegen nur vier unter dem durchschnittlichen Personaleinsatz alter Flächenländer von 24,47 VZÄ je 1.000 Einwohner. Saarland, Sachsen und Thüringen weisen höhere Werte als Mecklenburg auf, Mecklenburg-Vorpommern auf, und in Sachsen-Anhalt ist der Wert identisch nahezu. Betrachtet man den Personaleinsatz des öffentlichen Dienstes der Länder differenziert nach Aufgabenbereichen, zeigt sich ein sehr verschiedenes Bild, sodass es einfache Interpretationen nicht zulässt. Schon dieser eher oberflächliche Blick auf den Stellenbestand der Bundesländer zeigt damit, dass rechnerische Vergleiche eine detaillierte organisationsanalytische Betrachtung nicht ersetzen können. Offenkundig ist es nicht so, dass ein Bundesland flächendeckend über die gesamte Verwaltung besonders wenig Personal einsetzt oder größere Bundesländer generell Skaleneffekte generieren können, ganz zu schweigen davon, dass rechnerische Vergleiche – hatte ich schon gesagt – nichts über die Qualität des Verwaltungshandelns in Abhängigkeit vom Personaleinsatz aussagen. Ein zeitgemäßes Personalkonzept für die Landesverwaltung in Mecklenburg-Vorpommern muss daher mehreren anderen Ansätzen folgen, und der Kern eines solchen Konzeptes muss eine Organisationsentwicklung sein, die die Verwaltung leistungsfähiger und auch wettbewerbsfähiger macht. Eines der wesentlichsten Elemente ist dabei die Optimierung und Digitalisierung der Arbeitsabläufe und Verwaltungsprozesse – mit dem Ziel, Verwaltungsarbeit mit höherer Effizienz und besserem Service zu leisten, für Bürgerinnen, für Bürger, für Unternehmen und für alle Akteure ausnahmslos digital erreichbar zu sein und durchgängig digitale Verwaltungsprozesse auch anzubieten. Dabei müssen Organisationsanalyse, Aufgabenkritik, Prozessoptimierung, Personalbedarfsmessung und der Einsatz digitaler Technologien selbstverständlicher Bestandteil eines kontinuierlichen Modernisierungsprozesses werden. Hört sich schwierig an, ist aber logisch. Auch dazu hat der letzte Landtag die Landesregierung in seinem Beschluss zum Landesfinanzbericht 2021 auf Drucksache 7/6197 aufgefordert. Insofern hat der Landesrechnungshof, wofür ich mich im Namen meiner Fraktion ausdrücklich bedanken möchte, bereits sehr klar aufgezeigt, welche Voraussetzungen für ein zeitgemäßes Personalkonzept für die Landesverwaltung zu erfüllen sind. Meine Damen und Herren, um es an dieser Stelle klipp und klar zu sagen: Personalabbau ist nach Auffassung meiner Fraktion nicht das prioritäre Ziel des neuen Personalkonzepts für die Landesverwaltung. Eine Reduzierung von Stellen wird dem Land durch die demografische Entwicklung – das hörten wir bereits – ganz ohne politisches Zutun aufgezwungen. Wie die letzte Landesregierung zutreffend festgestellt hat, wird es nämlich aufgrund der begrenzten Zahl qualifizierter Bewerber nicht gelingen, mehr als diese 14.000 Stellen, die bis 2030 durch Altersabgänge frei werden, neu zu besetzen. Und daher muss ein neues Personalkonzept dafür sorgen, dass die Landesverwaltung trotz frei bleibender Stellen arbeitsfähig bleibt und dabei leistungsfähig und serviceorientiert bleibt und serviceorientierter wird. Das trifft übrigens nicht nur auf die Landesverwaltung, sondern auf alle Verwaltungsebenen zu. Da gibt es Landkreise, da gibt es Ämter, die ebenfalls darüber nachdenken, wie kann ich meine Verwaltung verbessern, mein Personal gezielter einsetzen. Der Weg dahin kann – darin sind sich die Experten einig – nur über die beschriebenen Effizienzsteigerungen sowie durch den Einsatz digitaler Technologien führen und umfassende Organisationsoptimierung. Meine Fraktion wird sich energisch dafür einsetzen, dass unser Land diesen Weg mit deutlich höherer Geschwindigkeit beschreitet als bisher, denn wie unser Parlamentarischer Geschäftsführer in der Aussprache zur Regierungserklärung bereits ausgeführt hat, bestehen Zweifel, dass die rot-rote Landesregierung die Modernisierung der Landesverwaltung mit den genannten Methoden und dem notwendigen Nachdruck angeht. Wir werden daher sehr genau darauf achten, wie die Landesregierung bei diesem Thema in den nächsten Monaten handeln wird, Defizite aufzeigen und eigene Vorschläge einbringen. Ihren Antrag lehnen wir ab. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Das Wort hat jetzt für die Fraktion DIE LINKE der Abgeordnete Herr Koplin. (Marc Reinhardt, CDU: Da bin ich jetzt gespannt.)

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Torsten Koplin Die Linke

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Herrn Schmidt rechne ich an, dass er ganz klipp und klar sagt, worum es geht. Wenn man sich den Antrag anschaut, ist zunächst von einem Personalkonzept die Schreibe. Und wenn man den bis zur Begründung durchgelesen hat und letztlich bis zum letzten Satz, dann wird klar, es geht nicht um ein Personalkonzept, sondern um Personalabbau, und das haben Sie hier sehr deutlich gemacht, dass und warum Sie das wollen. Und Sie ziehen bestimmte Parameter heran – und absichtsvoll nur die sogenannter westdeutscher Flächenländer – und Parameter, wo Sie Relationen aufmachen zwischen Bevölkerungszahl und Anzahl der in der Verwaltung Tätigen/Beschäftigten. Es mag sein, dass man, gemessen an der Bevölkerungszahl, wenn man nur jetzt die reinen Zahlen sieht, mehr Beschäftigte haben mag in der Landesverwaltung als in anderen Flächenländern, aber ich habe noch keine Bürgerin und keinen Bürger gesehen, der sich zu sicher fühlte, weil wir gegebenenfalls mehr Polizistinnen und Polizisten im Land hätten als in anderen Flächenländern. (Zuruf von Horst Förster, AfD) Ich habe auch noch keinen Beschwerde führen gehört, der sagt, dass also bestimmte Verwaltungsvorgänge zu schnell abgearbeitet werden würden, weil wir gegebenenfalls in bestimmten Einrichtungen und Verwaltungsbereichen mehr Beschäftigte hätten als in anderen Flächenländern. Ohnehin tue ich mich sehr schwer damit, also diese Vergleiche aufzumachen mit der Anzahl der Beschäftigten in den Behörden, vor allem in der öffentlichen Verwaltung, und dem Flächenparameter, weil, wie wir wissen – also Herr Reinhardt hatte vorhin, ich nehme Sie jetzt mal, weil Sie ein paar Bemerkungen gemacht hatten, als ich aufs Mikrofon zugegangen bin –, es ist ja so, es ist ein Unterschied, ob ich in einem Flächenland unterwegs bin, das wirklich erdige Fläche hat, will ich mal so sagen, oder ob wir viele Seen haben, wo also Behörden, nehmen wir mal die Polizei, um dabei zu bleiben, eben Seen umrunden müssen wie die Müritz oder den Kummerower See. Dann muss man … (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Genau. … auch dieser Spezifik Rechnung tragen. Insofern hinken die Vergleiche. (Heiterkeit und Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Enrico Schult, AfD: Der Vergleich hinkt aber wirklich.) Und sie sind, sie sind insofern auch nicht zielführend, weil letztendlich misst sich doch das nicht daran, wie viel Fläche zur Einwohnerzahl und zu in der Verwaltung Mitarbeitenden ins Verhältnis gesetzt wird, sondern welche Aufgaben, (Horst Förster, AfD: Richtig!) welche Aufgaben sind zu erfüllen. Und der Bedarf an öffentlicher Verwaltung und den Mitarbeitenden und deren Qualifizierung hängt doch von den Aufgaben ab, die erfüllt werden müssen im Dienste der Einwohnerinnen und Einwohner unseres Landes. Das ist entscheidend. Und von diesen Aufgaben leiten sich auch Strukturen ab. Und ich unterstelle Ihnen mal, dass Sie die Vergleiche allein nicht mit den westlichen Bundesländern gesucht haben, weil Ihnen die Zahlen ganz gut in den Kram passten. Nur muss man wissen, dass da historisch auch andere Strukturen gewachsen sind. Da gibt es Regierungsbezirke, da gibt es Landesverbände, wir haben ja auch einen Kommunalen Sozialverband. Solche Entsprechungen gibt es zum Beispiel in Nordrhein-Westfalen auch. Da gibt es also eine Zwischenebene, die hier gar nicht erfasst ist in Ihren Berechnungen. Tatsächlich dürfte es so sein, dass in den hier in den Vergleich gestellten Flächenländern bei Weitem nicht weniger Mitarbeitende in der öffentlichen Verwaltung tätig sind als bei uns. Uns geht es darum, dass wir ein modernes Mecklenburg-Vorpommern haben, dass wir ein attraktives Mecklenburg-Vorpommern haben, und dazu gehört natürlich auch eine moderne öffentliche Verwaltung. Herr Finanzminister Dr. Geue hat das gesagt, daran ist uns gelegen. Die Pläne sind hier ganz kurz angetippt worden. Und Modernisieren heißt natürlich vor allen Dingen auszubilden, und zwar bedarfsgerecht mehr auszubilden, dass wir die Rahmenbedingungen schaffen, dass effizient im Interesse der Bürgerinnen und Bürger gearbeitet werden kann, das ist ganz klar, und dass dazu auch digitale Möglichkeiten oder Möglichkeiten moderner Technologien genutzt werden. Wir müssen sie auch nutzen, weil doch ganz klar ist, dass im nächsten Jahrzehnt, im Verlauf des nächsten Jahrzehnts, auch wenn wir es wollten, nicht jede Stelle nachbesetzt werden kann. Insofern muss es permanent eine Aufgabenkritik geben. Und dieser Herausforderung stellt sich diese Koalition. Wir werden das so umsetzen, a) weil wir es wollen, politisch wollen, und b) weil es Notwendigkeiten entspricht. Eine rechnerisch lineare Vorgabe, wie Sie sie machen, klingt irgendwie schön, klingt auf alle Fälle für diejenigen, die sich nicht näher und tiefgründiger mit dieser Materie befassen, befassen können oder befassen wollen, klingt das gut, das nennt man dann auch irgendwie Populismus, aber letztendlich, letztendlich ist es so, dass Sie dem Land einen Bärendienst erweisen würden. Dieses linear rechnerische Anpassen, wie Sie es hier vorgetragen haben, schwächt in der Tat die Leistungsfähigkeit öffentlicher Verwaltungen. Wir sagen ja nicht, dass alles so bleiben soll, wie es ist, gar nicht, es wird erhebliche Veränderungen geben, aber es muss sich an den Bedarfen der Menschen orientieren und nicht an haushalterischen Vorgaben, die Sie zurechtstutzen wollen. Ich habe vorhin in der Reihe sitzend vehement die Aussage von Dr. Geue verteidigt, als Sie sagten, ja, es geht Ihnen um die Schwächung des Staates, um die Schwächung der Demokratie in diesem Lande, weil es diesen Zusammenhang gibt im Grundgesetz Artikel 20. Und ich wundere mich, dass Sie sich wundern, Herr Förster. (Zuruf von Horst Förster, AfD) Im Artikel 20 Grundgesetz steht, dass wir ein demokratischer (Zurufe von Horst Förster, AfD, und Enrico Schult, AfD) und sozialer Bundesstaat sind. Und wenn ich die öffentliche Verwaltung zurechtstutze, sodass sie Aufgaben nicht mehr erledigen kann, (Horst Förster, AfD: Das will doch keiner.) beeinträchtigt das die Funktionsweise der Demokratie, und darum, (Enrico Schult, AfD: Hören Sie auf!) darum geht es Ihnen. (Zuruf von Enrico Schult, AfD) Ja, Sie fühlen sich getroffen. (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) Sie fühlen sich offensichtlich getroffen. (Horst Förster, AfD: Gehen Sie doch darauf ein, dass Sie den Verfassungsschutz damals abschaffen wollten!) Und wenn Sie das nicht nachvollziehen können, (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD – Glocke der Vizepräsidentin) bin ich höchst verwundert. (Glocke der Vizepräsidentin) Sonst muss ich Ihnen unterstellen, dass Sie die Konsequenzen ihres Handelns gar nicht abschätzen. Das ist nämlich lineares Denken. (Zuruf von Stephan J. Reuken, AfD) Zu viele Leute kosten zu viel Geld, wir wollen sparen, Leute weg! Was heißt das? Weiß ich nicht genau, kann ja sein, dass es klappt, kann sein, dass es nicht klappt mit der öffentlichen Verwaltung. So schätze ich Sie nicht ein. Sie wissen, was Sie tun, Sie wissen, was Sie wollen. (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD – Rainer Albrecht, SPD: Ja?) Dann stellen Sie sich auch den Konsequenzen, die damit verbunden sind! Herr Schmidt ist ehrlich, hat es deutlich gemacht, worum es geht. (Zuruf von Horst Förster, AfD) Ich finde das ganz klar, und damit haben wir den von Herrn Noetzel vorhin ja schon mal angezeigten Riss. Das ist ein großer Unterschied in der, (Zurufe von Enrico Schult, AfD und Jan-Phillip Tadsen, AfD) in der Sicht, in der Sicht auf den demokratischen sozialen Bundesstaat BRD und auf Mecklenburg-Vorpommern. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN der Fraktionsvorsitzende Dr. Terpe.

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Dr. Harald Terpe GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die Erarbeitung eines vernünftigen Personalkonzeptes ist eine Notwendigkeit, und das gilt für jeden Arbeitgeber und erst recht und besonders für öffentliche Verwaltungen. (Beifall Enrico Schult, AfD) Trivial dabei ist, dass vornehmlich spezifische organisatorisch-fachliche Gründe für die Einstellung von Personal die Begründung sein müssen. Es muss also eine Entscheidung auf fachlicher Basis einem Personalkonzept oder einer Personalplanung zugrunde liegen. Ausweislich der Angaben in der Begründung Ihres Antrages ist es durchaus auch Praxis in der Landespolitik offensichtlich gewesen, Personalkonzepte zu erarbeiten und fortzuschreiben. Und dort sind ja auch durchaus Zeiten beschrieben, wo das sehr erfolgreich offensichtlich passiert ist, was Sie ja auch lobend erwähnen. Ich bin hier nicht ans Pult gegangen, um jetzt die Landesregierung zu loben, aber ich glaube, dass das einfach vernünftiges Verhalten war, so ein Personalkonzept aufzusetzen. Nun gibt es – das weiß ich auch aus eigener Erfahrung – natürlich spezifische Besonderheiten eines Landes. Darauf habe ich ja auch schon verwiesen, dass man eben tatsächlich fachliche Gründe heranführen muss. Und die spezifischen Besonderheiten hier in Mecklenburg-Vorpommern waren nach 1990 – ich weiß nicht, wer von Ihnen die Zeit hier überblickt –, dass zur gleichen Zeit eine Verwaltung völlig neu aufgebaut worden ist und eine Generation angetreten war, diese neue Verwaltung dann auch auszufüllen. Das hat auf den verschiedensten Ebenen bei uns im Bundesland dazu geführt, dass wir jetzt in einer Situation sind in der Verwaltung, wo es sicherlich viele Kolleginnen und Kollegen gibt, die eher kurz vor dem Ruhestand sind. Ich weiß diese Besonderheit besonders aus dem Gesundheitssystem, da hat auch eine ganze Generation angefangen, sich niederzulassen, und die gehen jetzt alle in den Ruhestand. Insofern sind bestimmte Personalien, die wir im Lande haben, aus ganz spezifischen Gründen bei uns so, wie sie sind. Ich denke aber, dass eine Personalreduzierung allein aufgrund von Relation und Bevölkerungszahlen keine ausreichende Begründung darstellt dafür, jetzt zu sagen, wir müssten jetzt Personal abbauen oder einsparen, sondern es geht um diese spezifischen Gründe. Und dass wir vor einer sozusagen Digitalisierungsoffensive stehen, das wissen wir alle. Und wir werden als Fraktion dafür eintreten, dass die Personalkonzeption des Landes immer wieder und ständig aktualisiert wird. Und dabei wird sich dann herausstellen, wie viel Geld wir für Personal ausgeben werden. Aber für gutes Personal gutes Geld auszugeben, das schadet auf jeden Fall keiner Unternehmung und schon gar nicht einer öffentlichen Verwaltung. Also in diesem Sinne, insbesondere auch, weil, glaube ich – und da bin ich auch der Kollegin von der CDU dankbar, dass sie das auch noch mal öffentlich gemacht hat –, Ihre Vergleiche sehr selektiv waren mit diesen westlichen Bundesländern, ich glaube, das hilft uns überhaupt nicht weiter, und deswegen lehnen wir Ihren Antrag ab. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der FDP der Fraktionsvorsitzende Herr Domke.

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René Domke FDP

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Auch wenn hier ein Vorschlag des Landesrechnungshofes aufgegriffen wurde – und ich empfehle, die Berichte des Landesrechnungshofes immer gründlich zu lesen, da sind doch viele, viele Dinge angemahnt, und ja, auch die Anregung, die Personalkosten im Auge zu behalten, ist durchaus sinnvoll –, aber es geht ja hier um weitaus mehr als ein Personalentwicklungskonzept. Und ich glaube, das ist bei den Vorrednern schon deutlich geworden, die Orientierung jetzt an irgendwelchen gegriffenen westdeutschen Bundesländern oder Flächenländern allein ist ja nicht maßgebend. Die Länder sind unterschiedlich strukturiert, das hat jetzt auch nichts mit Bergen und Seen allein zu tun. Allein schon der Verwaltungsaufbau ist in vielen, vielen Bundesländern völlig unterschiedlich. Stellen Sie sich vor, kommunale Ebene, Kreisebene, woanders noch Regierungsbezirke, was auch immer, und wo unterschiedlich die Aufgaben verlagert, verteilt wurden! Und auch das ist sicherlich immer wieder ein Punkt, den man hier diskutieren kann, ob nicht tatsächlich Funktionalreformen hier im Land vielleicht an der einen oder anderen Stelle auch noch sinnvoll sind. Aber das Ganze bedarf natürlich einer gründlichen Analyse und der Entwicklung. Es geht uns hier vor allem auch, wenn wir über Personalkosten reden – und darüber müssen wir auch irgendwann ernsthaft dann noch reden –, darum, dass wir erwarten, dass es eine unbürokratische und möglichst eine digitalisierte Verwaltung wird. Ich glaube, da ist es längst an der Zeit, auch in Mecklenburg-Vorpommern weitere Schritte zu gehen. Meine Damen und Herren, die Menschen erwarten zu Recht, dass es irgendwann auch eine Art Digitalisierungsrendite gibt, dass es irgendwann eine Rendite gibt dafür, dass auch Verwaltungskosten, Verwaltungsstrukturen schlanker werden, und das muss sich natürlich dann auch in einer Absenkung der Verwaltungskosten darstellen lassen. Es ist aber noch lange nicht so weit. Wir wissen, wo wir stehen in der Digitalisierung, wir wissen auch, dass viele Prozesse, von denen wir uns erhofft haben, dass sie längst umgesetzt sind, noch gerade nicht mal angelaufen sind. Und insofern ist es ein Prozess, den wir ständig beobachten müssen. Es geht auch um eine zukunftsfeste Personalplanung. Ich glaube, das ist auch kein Novum – Sie wissen selber, dass ich aus der Verwaltung komme –, es ist kein Novum, dass es immer bei Pensionierungswellen, es braucht immer eine gewisse Zeit, bis das denn nachbesetzt wird und so weiter. Das liegt aber auch eben daran, dass die Bewerberlage auch unterschiedlich ausgeprägt ist, und wir dürfen auch nicht vergessen, dass bei der Fachkräftegewinnung starke Konkurrenz ist. Also letzten Endes ist es nicht einfach so, dass Sie heute im öffentlichen Dienst ausschreiben und die Bewerber laufen Ihnen die Türen ein. Wir müssen uns da auch attraktiver machen. Das ist auch etwas, worüber wir deutlich mehr diskutieren müssen. Es geht nicht nur um qualifizierte Bewerber, sondern auch um qualifizierbare Bewerber. Und da haben wir die nächste Baustelle. Es geht auch darum – und das ist sicherlich ganz wichtig hier in Mecklenburg-Vorpommern –, um die regionale Personalversorgung und vielleicht auch, dass wir mehr über Remote-Lösungen nachdenken, um einfach auch unbesetzte Gebiete und Fachbereiche abzudecken. Das sollte im Rahmen der Digitalisierung auch alles möglich sein. Es geht auch um die Frage, wie das Potenzial noch gehoben werden kann, das zum Beispiel in einem sehr hohen Krankenstand stecken kann. Auch da lohnt es sich, immer wieder hinzuschauen: Wie hat sich der Krankenstand im Land entwickelt? Woran liegt das? Welche Möglichkeiten haben wir, um diesen tatsächlich noch anzuheben oder das Potenzial zu schöpfen, was aus diesem Krankenstand herauskommt? Nicht den Krankenstand anheben, sondern das Potenzial anheben, was wir daraus auch gewinnen können. Auch: Wie weit sind wir eigentlich mit der Umsetzung des betrieblichen Eingliederungsmanagements? Auch da hört man aus den nachgeordneten Bereichen durchaus unterschiedliche Erfahrungen. Auch dort steckt Potenzial, das wir tatsächlich noch gewinnen können. Allerdings – das ist die Kehrseite –, vor jeder Stellenausschreibung, vor jeder Stellenüberlegung steht natürlich auch eine Aufgabenkritik, und das natürlich immer im Zusammenhang damit, welche Aufgaben, was sind die Kernaufgaben des Staates, was muss erledigt werden, worauf soll er sich konzentrieren, und vor allem sind wir dann aber auch verpflichtet, wenn wir über Kernaufgaben reden, dass sie ausreichend ausgestattet sind, sowohl personell als auch sachlich. Denn eins ist auch Fakt, es gibt Bereiche der Landesverwaltung, die deutlich überlastet sind, wo wir feststellen, dass die Menschen krank werden aufgrund der Überlastung. Und es gibt einen Überstundenberg, der teilweise in einigen Behörden angeschoben wird. Auch das muss einer Lösung zugeführt werden, denn wenn wir wollen, dass das Gemeinwohl hier in Mecklenburg-Vorpommern abgesichert wird, dann brauchen wir eben auch eine starke Verwaltung, allerdings konzentriert auf die Kernaufgaben, das betone ich hier noch mal ausdrücklich. Insofern ja, Personalkosten müssen im Auge behalten werden, und ja, es ist eben auch die Obliegenheit des Landtages, darüber zu befinden und natürlich auch die Verwaltung ein Stück weit zu kontrollieren a) hinsichtlich der Aufgabenerfüllung, aber es ist auch unsere Verpflichtung, dann auskömmlich zu finanzieren. Es ist also sinnvoller, diese Rahmenbedingungen mal zu evaluieren, zu hinterfragen, dann darüber zu reden, was sind die Eckpunkte, wo muss Veränderung vorgenommen werden, und da reicht mir ein Personalentwicklungskonzept, das ist mir einfach schon zu eng, das ist korsettartig, weil da auch gerade bei Ihnen jetzt eine gewisse Erwartung dran geknüpft ist. Sie werden gehört haben, ich bin auf der einen Seite schon dafür, dass man jede Stelle auch hinterfragen muss, aber auf der anderen Seite, wenn wir uns einig sind, dass hier Aufgaben wahrgenommen werden müssen, dann müssen sie besetzt werden, dann müssen sie auch funktionieren. Das muss in einem Sockel genauso funktionieren wie in der Spitze. Ich gehe davon aus, dass es eine Personalentwicklungsstrategie gibt. Unsere Aufgabe ist es, die zu hinterfragen, und zwar ständig zu hinterfragen, kritisch zu hinterfragen, erst recht als Opposition, aber ob ich dafür jetzt ein Personalentwicklungskonzept brauche, das würde ich heute eher verneinen. Es steht uns aber gut zu Gesicht, hier immer wieder zu hinterfragen bei jedem Stellenplan, bei jeder neuen Aufgabe, muss das sein, was kostet das, und wie gewinnen wir diese Stellen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD, Marc Reinhardt, CDU, und Sabine Enseleit, FDP)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der SPD der Abgeordnete Herr Gundlack.

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Tilo Gundlack SPD

Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Wieder einmal zeigt der Antragsteller seine sehr rückwärtsgewandte Darstellung der Landesverwaltung. Man könnte auch sagen, oder ich würde es zumindest sagen, scheinbar keine Ahnung, aber mitreden wollen. Der Landtag soll die Landesregierung zum Handeln auffordern und ein neues Personalkonzept erstellen, ein Personalkonzept, was niemand benötigt, jedenfalls nicht so eines mit solchen gewollten Angaben. Meine Damen und Herren, die Forderung, zeitnah ein neues Personalkonzept zu erstellen, geht an der Realität ordentlich vorbei, denn die Personalkonzepte 2004 und 2010 waren wichtige Säulen der Haushaltskonsolidierung. Jetzt bedarf es jedoch keines Benchmarkings mehr mit den anderen westlichen Bundesländern wie vor 15 Jahren, denn Personalüberhang ist nicht mehr das Problem. Und ein Punkt nervt mich sowieso – gestern schon bei dem Antrag und heute auch –: Warum vergleichen Sie sich eigentlich immer mit westlichen Bundesländern? Ich meine, Sie sind hier in Mecklenburg-Vorpommern, im Osten des Landes, Sie können sich auch mit den Ländern vergleichen, die es hier gibt, aber ich höre ja immer – gestern auch schon –, Sie machen unser Bundesland ja immer gerne schlecht oder reden es runter. (Zuruf von Thore Stein, AfD) Dann frage ich mich – ich habe das mal in der 6. Legislaturperiode zu einem Kollegen gesagt –, wenn Ihnen das hier keinen Spaß macht, in Mecklenburg-Vorpommern zu sein, dann gehen Sie doch woanders hin! (Zurufe von Rainer Albrecht, SPD, und Stephan J. Reuken, AfD) Meine Damen und Herren, wenn schon ein Personalkonzept, dann ein zukunftsgewandtes unter Einbeziehung von Schlagworten wie „Personalgewinnung“, „Personalbindung“ und „Personalentwicklung“. Denn dies sind und werden noch unsere Probleme werden. Damit sind wir allerdings nicht allein, wir werden hier vom öffentlichen Dienst der kommunalen Ebene und der Wirtschaft begleitet. Wir werden um den einen Kopf gemeinsam kämpfen und ihn nur bekommen, wenn wir überzeugende Argumente beziehungsweise Maßnahmen haben und so die Mitkonkurrenten ausstechen können. Längere Lebensarbeitszeiten, sich wandelnde Vorstellungen der jüngeren Generation, der demografische Wandel, ansteigende Komplexität, die Schnelllebigkeit von Wissen sowie die zunehmende Digitalisierung der Gesellschaft sind nur Fragmente einer sich verändernden Gesellschaft. Dies erfordert ein Umdenken des Arbeitens und neue Arten der Führung. Der Landtag hatte bereits mit dem Doppelhaushalt 2020/21 konkrete Maßnahmen zur Erhaltung der Zukunftsfähigkeit der Verwaltung beschlossen, beispielsweise die Möglichkeiten zur Doppelbesetzung von Stellen für Nachwuchskräfte, um den Wissenstransfer zu gewährleisten. Mit dem Koalitionsvertrag für die 8. Wahlperiode haben wir gemeinsam mit den LINKEN Maßnahmen für die moderne Landesverwaltung weiter untersetzt. Unser gemeinsames Ziel ist, dass die Landesverwaltung Mecklenburg-Vorpommern im Jahr 2030 zu den modernsten öffentlichen Dienstleistern im Bundesgebiet gehört, noch besser erreichbar für Bürgerinnen und Bürger, noch kompetenter und zügiger in der Entscheidung, noch digitaler, noch offener und kreativer in der Entwicklung von Ideen, die das Land voranbringen. Der demografische Wandel führt in Mecklenburg-Vorpommern dazu, dass dem Arbeitsmarkt bis zum Jahr 2030 jährlich insgesamt rund 10.000 bis 12.000 weniger Erwerbstätige zur Verfügung stehen. In der Landesverwaltung werden bis zum Jahr 2030 – und das wurde schon oft gesagt – circa 14.000 bei rund 38.000 Beschäftigten altersbedingt ausscheiden. Deswegen werden die Koalitionspartner die Modernisierung der öffentlichen Verwaltung weiterhin zu einem strategischen Schwerpunkt machen. Ziel ist es, den gegenwärtigen Anteil der Landesverwaltung an der Gesamtzahl der Erwerbstätigen im Land mindestens zu halten, und das ist schon eine große Herausforderung. Die Koalitionspartner werden das Land als attraktiven Arbeitgeber weiter stärken und auch die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege weiterentwickeln und auch stärken. Zur Sicherstellung der Fachkräfte in der Landesverwaltung wird das Nachbesetzungsverfahren der Ressorts zentral gesteuert und zugleich ein neues, ressortübergreifendes Nachwuchskräftepool eingerichtet, um die Wiederbesetzung der Ressorts zu unterstützen. In diesem Zusammenhang vereinbarten die Koalitionspartner die Weiterentwicklung und schrittweise Umsetzung auch der Digitalisierungsstrategie für die Landesverwaltung in Mecklenburg-Vorpommern bis zum Jahr 2030 mit dem Ziel der nachhaltigen Verwaltungsmodernisierung. Das Land wird den eingeschlagenen Kurs, mobiles Arbeiten und Arbeiten vom heimischen Schreibtisch aus zu ermöglichen, konsequent auch fortsetzen, auch um damit die Vereinbarkeit von Erwerbs- und Privatleben weiter zu erleichtern oder auch zu stärken, wie man es eben sehen mag. Und Beamtinnen und Beamte sollen künftig bei der Krankenversicherung zwischen der individuellen Beihilfe und der pauschalen Beteiligung des Arbeitgebers an den Beiträgen zu ihrer Krankenvollversicherung wählen dürfen. Sie alle kennen das Hamburger Modell der pauschalen Beihilfe. Es war auch so, dass wir uns in der letzten Legislaturperiode darüber zum Beispiel öfter mal gefetzt haben. Das Land Mecklenburg-Vorpommern muss im Ländervergleich bei der Besoldung seiner Beamtinnen und Beamten wettbewerbsfähig bleiben. Wir werden daher die Tarifergebnisse für den öffentlichen Dienst der Länder deswegen weiterhin zeit- und systemgerecht für die Besoldung und Versorgung der Beamtinnen und Beamten übernehmen. Meine Damen und Herren, lassen Sie mich in aller Kürze noch auf die Aufgabenübertragung an die kommunale Ebene eingehen. Die letzte Funktionalreform ist nicht wirklich gut gelaufen. Es gab zu viele unterschiedliche Ansichten und eine teilweise Rückabwicklung war das Ergebnis. Mir ist nicht klar, wie durch Aufgabenübertragung von der Landesverwaltung auf die kommunale Ebene Effizienzgewinne zu erzielen sein sollen und wie die Attraktivität der kommunalen Arbeitgeber durch ein breiteres und tieferes Aufgabenspektrum erhöht werden kann. Das ist nebulös, zumal die kommunale Ebene, also Landkreise und Städte und Gemeinden, gleichgelagerte Problemlagen wie das Land als Arbeitgeber hat. Mal ein Beispiel aus der Praxis: In meinem Heimatlandkreis Nordwestmecklenburg – bis 2030 werden 300 Mitarbeiter/-innen in den Ruhestand wechseln von ungefähr 650, und somit müssen sie ersetzt werden. Und dies ist kein Phänomen nur meines Landkreises, sondern aller Landkreise oder auch kreisfreier Städte oder Städte und Gemeinden allgemein oder auch der Ämter. Daher müssen wir alle Anstrengungen darauf verwenden, frei werdende Stellen rechtzeitig neu zu besetzen. Da hilft uns kein seitenlanges vollgeschriebenes Papier. Hier sind Lösungen gefordert, die Sie nicht liefern, und deswegen lehnen wir auch Ihren Antrag ab. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Rainer Albrecht, SPD: Jawoll.)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! An dieser Stelle weise ich mit Blick auf die anstehende Abstimmung darauf hin, dass ich jetzt den letzten Redner auf der Rednerliste aufrufen werde. Ich rufe also auf für die Fraktion der AfD den Abgeordneten Herrn Schmidt.

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Martin Schmidt AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe Landsleute! Also, was wir eben gemacht haben, das war, Ihnen einen Vorschlag zu unterbreiten, den Haushalt zu konsolidieren, wo es eben völlig klar ist, dass der Personalausgabenblock ja der mit Abstand wichtigste ist und einer, wo man wirklich noch Spielraum hat beim Kürzen. Und wenn Herr Dr. Geue hier in seiner valuativen Unterstellung behauptet, wir wären quasi dabei dran, den demokratischen Staat schwächen zu wollen, dann frage ich mich, was die SPD-PDS-Regierung 2004 gemacht hat, als sie so ein Personalkonzept in die Wege geleitet hat. Wollte sie da auch den Staat schwächen? (Jeannine Rösler, DIE LINKE: Das können Sie überhaupt nicht vergleichen.) Also das ist eigentlich völlig absurd. Ich zitiere auch noch mal den Landesrechnungshof, der sich zum Haushaltsgesetz 2021 geäußert hat, Zitat: „Mit den im vorliegenden“ Entwurf „geplanten Personalausgaben“ erhöht sich „deren Anteil an den bereinigten Gesamtausgaben des Landes auf Werte …, die über denen der Jahre vor der Umsetzung des Personalkonzeptes“ liegen. Zukünftig werden fast „29 Prozent der bereinigten Ausgaben auf … Personalausgaben entfallen, wodurch die“ Handlungsmöglichkeiten „des Landes stark eingeschränkt“ werden. Um Gestaltungsspielräume für die Zukunft zu sichern, sollte das Land „dringend ein neues Personalkonzept erarbeiten“. Also, Herr Gundlack, vielleicht sind das für Sie auch rückständige Leute im Landesrechnungshof oder Staatsfeinde, ich weiß es nicht, ich glaube, nicht. (Rainer Albrecht, SPD: Hat er nicht gesagt.) Ich glaube, das ist eine hoch honorige Institution, und man kann durchaus sich schon mal was abschauen als Finanzministerium, als Landesregierung. Dann hatten wir von der CDU den Einwand, ja, dass wir da quasi auf Rekordjagd gehen wollen, was den Stellenabbau betrifft. Nein, das stimmt nicht! Wir haben hier nur mal vorgerechnet, was sein könnte, wenn wir den Haushalt konsolidieren wollen von ein bis vier Prozent. Und wenn am Ende in so einem Konzept dabei herauskommt, wir können eben nichts streichen, wir haben hier ganz viele Berge und Seen und die rührigen Geschichten von Herrn Koplin vom Wasserpolizisten bewahrheiten sich alle, (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) dann ist das eben so, dann haben wir aber was schwarz auf weiß, an dem wir uns orientieren können. Und ja, jetzt tasten wir alle hier irgendwie so ein bisschen im Nebel, die einen sagen, die Funktionalreform ist unglücklich gelaufen, ja, und in Bayern, da hat man Regierungsbezirke, wir hier in M-V haben Ämter. Vielleicht wäre das ja auch etwas, was in dem Konzept erwähnt werden kann, dass es vielleicht auf dieser Ebene, auf der kommunalen Ebene noch was zu verbessern gibt. Und ja, zu Herrn Terpe, Sie meinten, ich würde da immer selektiv nach Westdeutschland schauen, und haben sich gefragt, warum das denn so ist. Ja, meine Großmutter hat mir auf den Weg gegeben, ja, orientier dich an den Besten, und in diesem Fall sind das nun mal die westdeutschen Bundesländer, wenn man diesen Wert der Vollzeitäquivalente herannimmt. Da wurde auch die Frage gestellt von Herrn Koplin, warum man immer nur von Vollzeitäquivalenten spricht, (Torsten Koplin, DIE LINKE: Nee, die Frage habe ich nicht gestellt.) und das ist nun mal eine der Grundkennzahlen, die wir in der Haushalterei haben, also Fläche. Das kennen Sie doch auch aus dem Finanzausschuss der Stadt Schwerin. Wenn wir da über den Haushalt sprechen, da werden immer diese Kennzahlen dargelegt, und heute habe ich keine andere Kennzahl gehört, an der man sich orientieren kann. (Torsten Koplin, DIE LINKE: Das ist eine Doppik.) Also, ich stelle eigentlich fest, dass alle hier im Dunkeln stochern, und es wäre doch eigentlich mal dann vollkommen nötig, dass wir so ein Konzept von der Landesregierung oder sogar von Externen erarbeiten lassen. Ja, und auch Herr Terpe hat es kurz erwähnt mit einem Wort, er sprach von den Arbeitgebern. Und ich finde das ja auch immer so ein bisschen seltsam, wenn quasi die Leute, die hier sitzen, die Abgeordneten, sich immer quasi als, ja, Unternehmer des Staates sehen und irgendwie immer versuchen, das Beste für das Land oder den Landeshaushalt oder so was herauszuholen, aber ich denke, wir sollten einfach mal ein bisschen an die Leute denken, die das Ganze hier bezahlen, die uns hier finanzieren. Das sind eben die normalen Bürger, das sind die Unternehmer, die eben das Geld erst erarbeiten, und auch die, Herr Dr. Geue, suchen dringend Fachkräfte. Also das Land weiß es ja selber, das Wirtschaftsministerium, wenn da permanent irgendwelche Projekte ins Leben gerufen werden, um eben Fachkräfte hierherzuholen, auch die sind da dringend auf der Suche, aber die stehen primär vorne. Wir als Land, als Staat sollten da den Nachrang haben bei diesem Zugriff auf die Fachkräfte. So sehe ich das jedenfalls. Und ja, ich denke, ich hoffe, ich habe hier alles noch mal erwähnt, was angesprochen wurde, und hoffe einfach, dass wir auch in Zukunft, auch wenn Sie das vielleicht ablehnen werden – von der CDU hat man wenigstens, und FDP, was Konstruktives gehört –, vielleicht in der Richtung zusehen, wie wir Personalentwicklung der Zukunft hier im Land gestalten können, wo wir einsparen können. Und das betrifft auch Stellenabbau genauso wie Digitalisierung oder Bürokratieabbau, was Herr Domke angesprochen hat. Aber was bedeutet das letztendlich, zu digitalisieren, zu entbürokratisieren? Das ist ja auch irgendwie eine Art Euphemismus dafür, dass man weniger Stellen haben will und das sozusagen ersetzen will durch Technik oder Automaten oder so was, wie Sie es ja wahrscheinlich aus der kommunalen Ebene kennen. Die Bibliothek hat jetzt dann Automaten, oder der Personalausweis wird am Automaten abgeholt und nicht mehr herausgegeben von Menschen. Das ist sozusagen auch die Wahrheit, die andere Seite der Medaille, dass Digitalisierung auch am Ende bedeutet, Stellen zu streichen. Ja, trotzdem hoffe ich, dass Sie dem Antrag zustimmen, und bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 8/93. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag Fraktion der AfD auf Drucksache 8/93 bei Zustimmung der Fraktion der AfD, ansonsten Ablehnung abgelehnt. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 19 : Beratung des Antrages der Fraktion der CDU – Steuerschätzung von November 2021 – prognostizierte höhere Steuereinnahmen zielgerichtet nutzen, Drucksache 8/105. Antrag der Fraktion der CDU Steuerschätzung von November 2021 – prognostizierte höhere Steuereinnahmen zielgerichtet nutzen – Drucksache 8/105 – Das Wort zur Begründung hat für die Fraktion der CDU der Abgeordnete Herr Reinhardt. (Zurufe von Rainer Albrecht, SPD, Sebastian Ehlers, CDU, und Torsten Koplin, DIE LINKE – Heiterkeit bei Jeannine Rösler, DIE LINKE)

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Marc Reinhardt CDU

Sehr gut, Kameraden! (Torsten Koplin, DIE LINKE: Er schreitet!) Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Jetzt geht es ans Eingemachte, es geht ums Geld! (Rainer Albrecht, SPD: Oh!) Die Steuerschätzung von Mai 2020, (Rainer Albrecht, SPD: Her damit!) wir werden das alle wissen, sah Mindereinnahmen für Mecklenburg-Vorpommern aus Steuern und Bundesergänzungszuweisungen gegenüber der Haushaltsplanung für den Doppelhaushalt 2020/2021 von insgesamt 2,9 Milliarden Euro vor, und das für die Jahre 2020 bis 2024. Gemäß der Steuerschätzung vom September 2020 sollten sich die prognostizierten Einnahmeeinbußen über fünf Jahre infolge der Corona-Pandemie sogar auf knapp 3,1 Milliarden Euro belaufen. Ich beziehe mich – falls einer fragt, woher wir die Daten haben – dabei jeweils auf die Ergebnisse der regionalisierten Steuerschätzung, die uns im Finanzausschuss dankenswerterweise das Finanzministerium zur Verfügung gestellt hat und die natürlich auch über die Datenbank abrufbar sind. Laut der Steuerschätzung vom November 2020 betrugen die Einnahmeeinbußen noch 2,6 Milliarden Euro. In der Steuerschätzung vom Mai dieses Jahres war die Mindereinnahme schon auf circa 1,965 Milliarden Euro geschrumpft. Bemerkenswert ist nun allerdings das Ergebnis der aktuellen Steuerschätzung vom November. Diese sagte für die Jahre 2020 bis 2024 für unser Land nur noch Einnahmeverluste von 269 Millionen Euro voraus. (Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) Nachdem also in den letzten Jahren zwischenzeitlich ein Defizit von 3 Milliarden Euro im Raum stand und wir noch bei der Verabschiedung des Nachtragshaushaltes im Dezember 2020 von rund 2,6 Milliarden Euro weniger Einnahmen über fünf Jahre ausgehen mussten, sind es nun gerade noch einmal 296 Millionen Euro, also, wer das rechnen kann, rund ein Zehntel des damals prognostizierten Betrages. Um es einmal auf die konkreten Jahre zu beziehen: Für das Jahr 2020 war ursprünglich ein Einnahmeausfall von 998 Millionen Euro prognostiziert worden, am Ende waren es immerhin noch 407 Millionen Euro. Für 2021 sagte die Steuerschätzung des letzten Jahres bis zu 756 Millionen Euro geringere Einnahmen voraus. Nun wird dieses Defizit voraussichtlich lediglich rund 100 Millionen Euro betragen. Für die Jahre 2022 und 2023, also den nächsten Doppelhaushalt, der ja vor uns liegt, sollten es nach der Schätzung vom November 2020 rund 937 Millionen Euro weniger sein. Die aktuelle Schätzung prognostiziert dagegen Mehreinnahmen gegenüber der Annahme in der Mittelfristigen Finanzplanung von 127 Millionen Euro. Meine sehr geehrten Damen und Herren, all diese Zahlen lassen aus Sicht der CDU-Fraktion zu zwei unbestreitbaren Annahmen kommen: Erstens, es war richtig, dass wir in der Koalition mit der SPD in den letzten Jahren Nachtragshaushalte für die Jahre 2020 und 2021 mit Kreditermächtigungen von insgesamt 2,85 Milliarden Euro verabschiedet haben, um den gesundheitlichen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie wirksam begegnen zu können. (Rainer Albrecht, SPD: Sehr gut!) Und zweitens, die in den Größenordnungen besseren aktuellen Einnahmeprognosen, die Sie gerade von mir gehört haben, gebieten es nun, diese Kreditermächtigungen nicht in voller Höhe zu nutzen und außerdem die Mehreinnahmen zum Haushaltsausgleich zu nutzen. (Sebastian Ehlers, CDU: Auch sehr gut! – Rainer Albrecht, SPD: Na sehen wir mal!) Ja, ich denke, die Sozialdemokraten werden langsam schon etwas abtrünnig, merke ich, ne?! Das war aber zu erwarten. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn statt eines Einnahmeverlustes von rund 2,6 Milliarden Euro über fünf Jahre am Ende nur ein Defizit von 270 Millionen Euro bleibt, dann muss eine Regierung, die verkündet hat, dass sie die Haushaltspolitik der CDU fortzusetzen gedenkt, (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der SPD) darauf angemessen reagieren. (Torsten Koplin, DIE LINKE: So steht es aber nicht im Koalitionsvertrag.) Daher bin ich sehr gespannt, Herr Finanzminister Geue, was Sie heute dazu ausführen werden. In der „Schweriner Volkszeitung“ war gestern zu lesen, dass er für den nächsten Doppelhaushalt mit Ausgaben von 9,56 Milliarden für 2022 und 9,74 Milliarden für 2023 plant (Rainer Albrecht, SPD: Ja, habe ich auch gelesen.) und dass für den Ausgleich von Steuerausfällen in die Rücklage des Landes gegriffen werden soll. (Sebastian Ehlers, CDU: Aha!) Die Eckdaten für die Aufstellung des Doppelhaushaltes 2022/2023 sehen damit über beide Jahre etwa 1,17 Milliarden Euro mehr Ausgaben vor als die Mittelfristige Finanzplanung des letzten Doppelhaushaltes. Somit fällt bereits ein Schatten auf die Ankündigung der Ministerpräsidentin, die solide Haushaltspolitik der Koalition, aus der ehemaligen Koalition aus SPD und CDU fortzusetzen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn die Steuerausfälle so deutlich geringer ausfallen als noch bei der Verabschiedung der Nachtragshaushalte im letzten Jahr befürchtet, kann man als Finanzpolitiker nicht mit dem Verweis auf eine weiterhin andauernde Corona-Pandemie einfach jeglichen Handlungsbedarf leugnen. Diesen Eindruck hat der Finanzminister – zumindest auf mich – in der gestrigen Plenardebatte gemacht. (Rainer Albrecht, SPD: Ach!) Vielleicht korrigiert er diesen ja heute. Meine sehr geehrten Damen und Herren, selbstverständlich steht die CDU-Fraktion unverändert dazu, dass alles unternommen werden muss, um die gesundheitlichen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie bestmöglich zu mindern. Daher fordert unser Antrag auch, die angesichts des aktuellen Infektionsgeschehens erneut erforderlichen einschränkenden Maßnahmen, die einen Teil der wirtschaftlichen Akteure erheblich belastet, mit zielgerichteten und schnell wirksamen wirtschaftlichen Hilfen zu flankieren. Auch die Kommunen sollten unserer Auffassung nach weiterhin unterstützt werden, wenn sich wieder negative Auswirkungen aus der Corona-Krise auf die kommunale Ebene zeigen sollten. Stabile Kommunalfinanzen sind eine Grundvoraussetzung für hohe kommunale Investitionen und liegen daher im ureigenen Interesse des Landes, vor allem natürlich, damit die Kommunen weiter in die kommunale Infrastruktur investieren können und den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort bessere Straßen, Schulen, mehr Plätze in der Kindertagesbetreuung und viele andere Verbesserungen zugutekommen, aber auch, weil die Investitionen wichtig für die Unternehmen in der Region sind und die konjunkturelle Erholung nach der Krise deutlich befördern werden. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ungeachtet dessen, dass die Haushaltspolitik weiterhin energisch die Folgen der Corona-Pandemie bekämpfen muss, ist sie auch angehalten, ebenso zielstrebig die öffentlichen Haushalte nach der Krise zu sanieren – wie ich finde, unbestritten. Daher fordert unser Antrag die Landesregierung insbesondere auf, die signifikant höheren Steuereinnahmen des Landes zu nutzen, um die Nettokreditaufnahme für das Sondervermögen „MV-Schutzfonds“ sowie die Entnahme aus dem ungebundenen Bestand der Ausgleichsrücklage zu senken. Auf diese Weise werden zukünftige Haushalte gleich doppelt entlastet: zum einen bei den Zinsausgaben – wenn auch das Zinsniveau derzeit noch extrem niedrig ist, deutet sich eine mittelfristige Änderung der Zinspolitik der Notenbanken bereits an und über den geplanten Tilgungszeitraum für die Corona-Kredite von 2025 bis 2044 können daher Zinsausgaben eingespart werden –, zum anderen aber vor allem bei den Tilgungslasten. Werden die Kreditermächtigungen in voller Höhe ausgeschöpft, müssten ab 2025 jährlich 142,5 Milliarden Euro getilgt werden. Eine geringere Nettokreditaufnahme würde zu einer entsprechend geringeren Tilgungslast führen und damit in künftigen Haushalten mehr Spielraum für ein hohes beziehungsweise steigendes Niveau von investiven Ausgaben bieten. Insofern können Sie mit der Zustimmung zu unserem Antrag heute einen Beitrag – und das ist, glaube ich, allen wichtig – zur Generationengerechtigkeit tätigen. Ich freue mich auf eine spannende Debatte und später auf die Zustimmung zum Antrag. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU – Rainer Albrecht, SPD: So weit die Theorie.)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Gemäß Paragraf 84 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung ist eine Aussprachezeit von bis zu 71 Minuten vorgesehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Ums Wort gebeten hat für die Landesregierung der Finanzminister Herr Dr. Geue. (Thomas Krüger, SPD: Der wird das jetzt erst mal klarstellen.)

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Dr. Heiko Geue

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! (Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt übernimmt den Vorsitz.) Schon bei der Lektüre des Antrags, aber jetzt auch noch mal bei der Begründung durch Herrn Abgeordneten Reinhardt hatte ich den Eindruck und habe den Eindruck, es ist doch ziemlich eine Mischung, Ihr Antrag, eine Mischung zwischen „Es ist doch schon wieder alles gut“ und „Oh, rettet aber die gefährdeten Bereiche“. „Na ja, es ist doch schon wieder alles gut“ gilt fürs Land und „Rettet die gefährdeten Bereiche“ für die Kommunen und die Wirtschaft. Immerhin, Sie sagen das ja selber durch die Novembersteuerschätzung, die Einnahmeausfälle sind nach der Novembersteuerschätzung nicht so groß für das Land. Sie sagen ja nicht, wir hätten jetzt mehr Geld als vor der Corona-Pandemie. Sie geben schon auch zu, es ist ja nach wie vor weniger da, und obwohl ja damit nur die Lücke kleiner ist, wollen Sie ziemlich viel mit dem Geld erreichen. Sie wollen die vollständige Verwendung für den Haushaltsausgleich, Sie wollen zweitens die Kreditaufnahme für das Sondervermögen „MV-Schutzfonds“ senken – beim Antrag, da habe ich mich schon ein bisschen gewundert, in der Begründung stand da „nicht vollständig ausschöpfen“, Herr Abgeordneter Reinhardt hat es gerade auch noch mal richtig dargestellt –, Sie wollen die Entnahme aus dem ungebundenen Bestand der Ausgleichsrücklage senken, Sie wollen viertens alle Einnahmeausfälle der Kommunen weiterhin kompensieren. Alle Einnahmeausfälle? Ich wünsche mir mal, dass irgendjemand auch fordern würde, alle Einnahmeausfälle des Landes zu kompensieren, aber gut, den habe ich noch nicht gefunden. (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der SPD) Und fünftens wollen Sie weitere Hilfen für die von Corona betroffenen wirtschaftlichen Akteure finanzieren. Gerade vier und fünf zeigen ja, dass wir noch mitten in der Pandemie sind. Meine Damen und Herren, der Doppelhaushalt und auch der MV-Schutzfonds haben weiterhin die Ziele, den Haushaltsausgleich zu erreichen – dafür steht auch die Landesregierung –, hohe Investitionen weiter durchzuführen, Hilfen für Kommunen – ja, sehr wohl – durchzuführen und auch die Wirtschaft zu stabilisieren. Wenn wir uns aber jetzt noch mal Ihre Begründungen anhören – und auch eben haben Sie so gesagt, na ja, jetzt am Ende, und auch in der schriftlichen Begründung steht, es hat sich inzwischen gezeigt, dass die Einnahmeausfälle der öffentlichen Haushalte in Mecklenburg-Vorpommern signifikant geringer ausfallen werden –, also ich sage Ihnen, mitten in der Pandemie, mitten in dieser vierten Welle wäre ich froh, wenn ich dem zustimmen könnte und sagen könnte, okay, das ist jetzt also tatsächlich die Basis, auf der wir weiter auch Haushalte in Mecklenburg-Vorpommern aufstellen können. Ich sehe es leider nicht so. Ich sehe mit großer Sorge – ich habe das gestern schon gesagt –, was durch diese Omikron-Variante auf uns zukommt, was das noch an möglicherweise notwendigen Hilfen für Wirtschaft, für Kommunen ausmachen könnte. Ich sehe, dass die Forschungsinstitute vier Wochen nach der Steuerschätzung der Steuerschätzer ja doch jetzt sehr zurückhaltender sind, dass von keinem Aufschwung, von einem harten Winter ausgegangen wird. Und ich sehe einfach, dass vor vier Wochen, als die Steuerschätzer die Novembersteuerschätzung gemacht haben, sie gar nicht davon ausgegangen sind, dass es noch mal weiter gehende Corona-Einschränkungsmaßnahmen geben wird, weil sich damals bei den Steuerschätzern noch niemand vorstellen konnte, dass aus den höheren Inzidenzen, mit denen wir alle gerechnet haben, so eine gefährliche Situation für die Krankenhäuser sich noch mal ergibt. Alle haben gedacht, die Älteren sind doch deutlich besser geimpft, die Jüngeren vielleicht noch nicht so, aber die Jüngeren kommen deswegen nicht ins Krankenhaus. Na ja, Pustekuchen! Wir haben jetzt die gefährlichste Situation, bezogen auf die Krankenhausauslastung, die wir bisher in der Pandemie in Mecklenburg-Vorpommern hatten. Wir mussten und werden auch weiterhin einschränkende Maßnahmen vornehmen müssen, und deswegen habe ich da auch viele Sympathien, wenn Sie sagen, hier auch gerade die Hilfen für von Corona betroffene Wirtschaftsbereiche weiter zu finanzieren – dafür stehe ich auch – und auch die Kommunen weiter zu unterstützen, das ist wichtig. Es zeigt mir aber, wie schwankend der Boden ist, auf dem wir im Moment auch Haushaltspolitik machen müssen, auch den anstehenden Doppelhaushalt aufstellen müssen. Ich habe gerade gesagt, gerade auch Kommunen, wir werden sie weiter stärken. Wir haben zum Beispiel, um Ihnen das einzuordnen, die Novembersteuerschätzung zum Anlass genommen zu schauen, okay, was heißt das denn im Rahmen des kommunalen Finanzausgleichs, dass für das Land jetzt eine Mehrsteuereinnahme, auch verglichen mit der kommunalen Ebene, erwartet wird. Wir haben uns das ausrechnen lassen oder ausgerechnet, wie viel das für die kommunale Ebene bedeutet, und sind da auf einen Wert von 85 Millionen gekommen. Und den haben wir im Rahmen des Kommunalgipfels schon dafür verwendet, die Schlüsselzuweisungen des Landes an die Kommunen in den nächsten Jahren auszugleichen, nämlich das, was die Kommunen hätten zurückzahlen müssen, im nächsten Jahr immerhin ein Betrag von 172 Millionen, den nicht vollständig anfallen zu lassen und damit die Schlüsselzuweisungen zu glätten und diese 85 Millionen aus dieser höheren Steuerschätzung den Kommunen schon auch zuzuordnen, sodass nicht zu große Einnahmeschwankungen auf der kommunalen Ebene sind. Sie sehen, wir machen da schon einiges. Wir haben insgesamt die Situation, dass wir tatsächlich es geschafft haben als Landesregierung, auch die alte Landesregierung, dass die Kommunen nach wie vor durch den kommunalen Finanzausgleich und durch die Kompensation der Steuerausfälle auf der kommunalen Ebene durch das Land und den Bund, also durch beide Effekte, dass die Kommunen nach wie vor besser dastehen, in jedem jetzt der nächsten Jahre nach der Planung, als vor dem kommunalen Finanzausgleich, der 2020 angesetzt worden ist, also wenn wir das vergleichen mit der Maisteuerschätzung 2019. Trotz Corona, wegen des kommunalen Finanzausgleichs und wegen der Zahlungen, damit die Steuerausfälle nicht so auf die kommunale Ebene einschlagen, haben wir das geschafft, dass die Kommunen in all den Jahren besser dastehen. Das kann ich für das Land nicht sagen. Wir haben einen negativen Finanzsaldo 2020 von fast 3 Milliarden Euro. Sie haben darauf hingewiesen, was das bedeutet für die Tilgung der Zukunft. Ich kann nicht empfehlen, obwohl ich mit vielen der Ziele, die Sie hier aufführen, auch durchaus konform gehe und sie auch begrüße, trotzdem kann ich nicht empfehlen, den Antrag anzunehmen, weil aus meiner Sicht ein ganz wichtiger Bereich fehlt, den Sie gar nicht mit aufgeführt haben. Sie haben überhaupt nicht im Antrag drin das, was uns voranbringen soll, auch als Mecklenburg-Vorpommern. Sie schauen nur auf die Strukturen, so, wie sie sind, (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) aber Sie schauen überhaupt nicht auf die Zukunftsaufgaben, (Torsten Koplin, DIE LINKE: „C“ wie „Zukunft“! Sie sind keine Zukunftspartei.) gar nicht auf die Zukunftsinvestitionen, die auch notwendig sind. (Sebastian Ehlers, CDU: Änderungsantrag!) Es geht darum, für die nächsten Jahre und dieses Jahrzehnt diese enorme Herausforderung der Transformation der Wirtschaft, aber damit ja auch diese unfassbaren Möglichkeiten, die wir in Mecklenburg-Vorpommern haben – hier wurde schon auch heute und gestern darüber diskutiert, dass wir einen sehr hohen Anteil erneuerbarer Energien haben im Land, gerade durch die Windenergie –, dass wir das nutzen können hier für grüne Gewerbegebiete, für eine CO -freie Ostsee, als Ziele das zu orga-2 nisieren. Andere streiten sich noch darüber, wann welche Ziele erreicht werden. (Zuruf von Thomas Diener, CDU) Wir wollen die Transformationsnotwendigkeit der Wirtschaft nutzen, um ganz konkret für den Standort Mecklenburg-Vorpommern Industriepolitik zu machen, hier saubere Industrie anzusiedeln. Das muss unterstützt werden, von alleine passiert das nicht. Wir sind uns, glaube ich, auch, ganz viele Bereiche des Hohen Hauses sind sich einig, dass auch die Digitalisierung verstärkt werden muss, dass die Geschwindigkeit des Ausbaus verstärkt werden muss, und wir hatten ja gerade beim Antrag eben auch die Debatte „Fachkräfte/Fachkräftemangel“, was wir da machen müssen, um das Land insgesamt attraktiver zu machen. Da ist auch zu Recht gesagt worden, Fachkräftemangel gibt es ja nicht nur in der Landesverwaltung, sondern in der Wirtschaft, kommunalen Ebene ganz genauso. Dafür müssen wir den Standort stärken. Dementsprechend wollen wir das tun. Falls wir in diesem Jahr einen Überschuss haben sollten im Landeshaushalt, hat das Kabinett schon entschieden, dass wir zum einen Kofinanzierungen, vor allen Dingen für die Wasserstoffwirtschaft, damit finanzieren wollen, dass wir unsere rechtlichen Verpflichtungen, natürlich auch gegenüber der kommunalen Ebene, wahrnehmen wollen und eine Zuführung zum Bestand der Ausgleichsrücklage, genau in dem Sinne, wie Sie das ja letztendlich auch fordern. Insgesamt bin ich der Meinung, dass vor dem Hintergrund der großen Unsicherheiten durch die Corona-Pandemie, aber auch der strukturellen Herausforderungen, die wir weiterhin vor uns haben, es notwendig sein wird, dass das Land ab dem Jahr 2023 strukturelle Einsparungen, also dauerhafte Einsparungen macht in dreistelliger Millionenhöhe. Da werden Sie von uns auch entsprechende Vorlagen seitens der Regierung bekommen. Da haben wir unsere Hausaufgaben zu machen, und das werden wir tun. Meine Damen und Herren, Basis für die Zukunftspolitik der Landesregierung ist eine solide Finanzpolitik. Ziel ist, künftigen Generationen sowohl finanzielle Gestaltungsspielräume als auch eine moderne Infrastruktur zur Verfügung zu stellen und die Transformation der Wirtschaft erfolgreich zu bewältigen. Das ist unser Ziel. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Rainer Albrecht, SPD: Sehr gut!)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Minister Dr. Geue! Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Martin Schmidt für die Fraktion AfD.

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Martin Schmidt AfD

Ja, sehr verehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Liebe, werte Kollegen von der CDU-Fraktion, ich bin wirklich überrascht, welchen virtuosen Sinneswandel Ihre Partei hingelegt hat, nachdem sie eine juristische Sekunde in der Opposition landete. Und dem Grunde nach ist das, was Sie hier vorlegen, ein vernünftiger Antrag. Er ist so vernünftig, dass ihn wahrscheinlich auch alle AfD-Abgeordneten hier unterschreiben könnten – (Torsten Koplin, DIE LINKE: Das kann ich mir vorstellen.) im Konjunktiv –, denn das wirklich Schräge an diesem Antrag ist eigentlich ein unzulässiges Argument, denn der Antrag ist von Ihnen, der Absender ist die CDU-Fraktion. Also ganz im Ernst! Hier mokiert sich eine Fraktion, deren Minister vor ein paar Wochen noch geschäftsführend im Amt waren, über die Finanzsituation des Landes, eine Fraktion, die alle Maßnahmen zur Neuverschuldung vor und nach Corona mitgetragen hat – Vorpommernsekretär, Strategiefonds, MV-Schutzfonds, alles wurde mitgetragen, sehr leisetreterisch –, (Rainer Albrecht, SPD: Zu Recht!) und da, denke ich, (Thomas Krüger, SPD: Da ging es nicht um Leisetreten, da ging es darum, eine Krise zu bewältigen.) ist es jetzt schon etwas schräg, wenn Sie das hier jetzt kritisieren. (Zuruf von Enrico Schult, AfD) Ich sprach bereits eben in unserem Antrag von dem Sündenfall der vergangenen Legislatur, vom Doppelhaushalt 20/21, wo die SPD/CDU – und zwar vor Corona – schon massive haushalterische Defizite verursachte. Und ich zitiere das jetzt noch mal – nicht für Sie, sondern für die, die vielleicht bei YouTube oder so das irgendwann mal sehen –, den Landesrechnungshof zum Haushaltsgesetz 2021: Der Landesrechnungshof sieht mit Sorge, dass die Landesregierung mit dem Haushaltsplanentwurf 2021 von ihrer erfolgreichen und „konsolidierungsorientierten Finanzpolitik“ der vergangenen Jahre „abrückt. Wesentliche Kennzeichen dieser Politik waren eine moderate Ausgabenentwicklung, eine kontinuierliche Haushaltskonsolidierung zur Rückführung des Schuldenstandes und eine vorsorgliche Haushaltsplanung.“ Ferner heißt es, schon der Haushaltsausgleich in den Jahren 2021 gelingt nur durch Entnahmen aus der Ausgleichsrücklage, die bis zum Ende des Finanzplanungszeitraums im Jahr 2024 vollständig aufgelöst werden soll. „Ab“ dem Jahr „2022 wird der Haushaltsausgleich selbst mit diesen Entnahmen“ aus der Ausgleichsrücklage „nicht mehr erreicht“. In der Mittelfristigen Finanzplanung werden „für die Haushaltsjahre 2022 bis 2024 sogenannte ‚Handlungsbedarfe‘“ von zusammen über einer halben Milliarde Euro „ausgewiesen“. Ja, und auch da war die CDU-Fraktion natürlich dran beteiligt, und deswegen ist es schon ein bisschen scheinheilig, wenn man sich jetzt hier hinstellt und sagt, man will hier am großen Finanzrad drehen und das alles muss wieder seine Ordnung haben. (Beifall Enrico Schult, AfD) Und auch in I.2 des Antrags ist das Ganze so ein bisschen unvollständig. Ich hätte mir an dieser Stelle gewünscht, dass auch vielleicht mal ein bisschen Ausgabenkritik kommt, denn wenn man weiterliest im Stabilitätsbericht, den Sie da sozusagen heranrufen, da stehen ja noch weitere Sachen. Ich zitiere aus diesem Stabilitätsbericht: „Stattdessen bedarf es bei der Aufstellung zukünftiger Haushaltspläne der Ausschöpfung aller Handlungsoptionen, um die aktuell bestehenden finanzpolitischen Handlungsbedarfe zu reduzieren. Hierfür müssen zukünftige konjunkturelle Mehreinnahmen und sonstige Entlastungen für den Landeshaushalt vollständig verwendet werden. Darüber hinaus bedarf es im Rahmen der Haushaltsaufstellung einer kritischen Analyse aller Aufgabenbereiche. Das geplante hohe Niveau der investiven Ausgaben kann nur dann fortgeschrieben werden, wenn es gelingt, die Handlungsbedarfe durch konjunkturelle Mehreinnahmen und sonstige Entlastungen sowie durch strukturelle Entlastungen bei den laufenden Ausgaben aufzulösen.“ Und das sehe ich hier auch nicht in Ihrem Antrag. Und von daher ist es für meine Fraktion auch irgendwie so eine Art halber Antrag. Also primär ausgabenseitig konsolidieren, dazu schweigt die CDU hier in diesem Antrag, aber das wäre es eigentlich, worauf es ankommt. Und ja, zu Punkt II, also da geht es auch um Wirtschaftshilfen für Unternehmen und Kommunen, aber irgendwie fehlt uns da auch so richtig, was Sie da wollen. Also es gibt ja jede Menge Unterstützung für die Kommunen in dem MV-Schutzfonds, ob ÖPNV oder anderes Geld, und auch für die Unternehmen, wir haben sehr viele Wirtschaftshilfen. Wir hatten es im letzten Wirtschaftsausschuss, da hat die CDU-Fraktion ja selbst die Sondersitzung beantragt, und Herr Jochen Schulte, der Staatssekretär, hat es dann nachreichen lassen, was alles an Wirtschaftshilfen herausgegeben wurde. Da hätten wir uns gewünscht, dass Sie dann mal konkreter werden, was Sie da genau vorhaben oder sich wünschen. Und ja, und ich weiß nicht, ob Sie vorhin diese Pressemitteilung verfolgt haben vom Finanzministerium, ich habe sie auch nur kurz überflogen. Künftig will man den MV-Schutzfonds sozusagen hier im Landtag abstimmen lassen, die einzelnen Teile. Das finde ich sehr positiv, das rechne ich hoch an. Dann können wir hier ja auch über diese einzelnen Punkte diskutieren, und ich hoffe dann auch, dass wir dann auch einiges, was wir zum Beispiel von der AfD als eher pandemiefern betrachten – oder nicht „pandemiefern“, aber wenig im Zusammenhang mit der Pandemie sehen –, dann auch ablehnen, dass wir da zu realistischen Ausgaben kommen und nicht versuchen, quasi mit einer Art Schattenhaushalt Projekte zu finanzieren, die vorher vernachlässigt wurden. Und wir hatten es auch in der letzten – war es die letzte? –, ja, in der letzten, vergangenen Finanzausschusssitzung, Herr Dr. Geue hat die Novembersteuerschätzung auf Wunsch der CDU-Fraktion erläutert. Die Drucksache ging auch rum. Aber es war eigentlich, denke ich, auch allen klar – und das ist ja auch, der Titel Ihres Antrages ist ja die Novembersteuerschätzung –, dass die auch schon veraltet ist. Jetzt kann man natürlich sagen, ja, wir haben da auch keine konkrete Zahl genannt als CDU-Fraktion, wir wollen da einfach diese Differenz, die dann noch bleibt, trotz dieser jetzt neuen vierten Welle, der Omikron-Welle, da zurückführen oder nicht als Kredit erheben. Aber da wäre es schon wünschenswerter gewesen, wenn Sie da konkreter werden. Also ich fasse das noch mal zusammen: Der Antrag ist eigentlich völlig vernünftig, (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) aber es ist halt wirklich hanebüchen, dass der von Ihnen kommt, von Ihrer Fraktion. Und darüber hinaus ist die Novembersteuerschätzung jetzt eigentlich auch schon veraltet und wir müssen da erst mal neuere Zahlen bekommen. (Torsten Renz, CDU: Mai!) Und vor allem fehlt uns … (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der CDU) Ja, es gibt ja auch Zwischenzahlen, die man vielleicht mal erfragen kann. Vielleicht kann uns dann ja der Minister da weiterhelfen. Und vor allen Dingen sehen wir hier keine nachhaltigen Ausgabensenkungen oder Ideen, wie man den Haushalt nachhaltig wieder auf eine gute Bahn bringt, sondern das ist eher so ein Herumdoktern an den Symptomen, die Sie ja selber verursacht haben mit dem MV-Schutzfonds. Und deswegen werden wir uns enthalten. Im Prinzip ist es die richtige Richtung, aber da fehlt halt noch ein bisschen was. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Zuruf von Marc Reinhardt, CDU)

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Elke-Annette Schmidt

Danke, Herr Schmidt! Das Wort hat nun der Abgeordnete Torsten Koplin von der Fraktion DIE LINKE. (Sebastian Ehlers, CDU: Machen wir schon, brauchen wir nicht. – Heiterkeit vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Jeannine Rösler, DIE LINKE: Ja, ihr kennt das gut, ne? – Ralf Mucha, SPD: Haben sie gut aufgepasst.)

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Torsten Koplin Die Linke

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! (Zuruf vonseiten der Fraktion der SPD: Jahrelange Übung.) Nee, in dieses Ritual „Machen wir schon“ und so weiter verfalle ich nicht. (Sebastian Ehlers, CDU: Sehr gut!) Ich finde es gut, dass Sie das Thema platziert haben, gesagt haben, also es gibt eine Steuerschätzung, die ist erheblich anders als das, was vorher prognostiziert wurde, was sagt uns das, wie gehen wir damit um. Und meine beiden Vorredner haben Ihren Antrag gewürdigt und jemand sagte auch, er wäre ganz vernünftig. Das finden wir nun wieder nicht. (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der SPD) Und dafür gibt es vier Gründe, warum wir den für nicht zielführend halten, bei allem Respekt davor, wie gesagt, dass Sie das Thema platziert haben. Zunächst einmal zu dem Umstand der Steuerschätzung generell: Die Steuerschätzung ist eine Momentaufnahme in Intervallen, Anfang November veröffentlicht. Dort sind Daten aggregiert, die aus dem Spätsommer/Frühherbst dieses Jahres stammen. Und wenn wir jetzt in den Rückspiegel gucken, wissen wir, wir hatten in der Tat da noch mal eine andere Situation. (Jeannine Rösler, DIE LINKE: Genau so!) Es war klar, dass es eine vierte Welle geben kann. Welche Auswirkungen sie haben wird, erahnen wir jetzt gerade, weil wir uns damit auseinandersetzen müssen, und wir müssen natürlich unbedingt mit auf den Schirm nehmen – ich bin insofern auch dankbar, dass hier die Betrachtung des Gesundheitswesens noch mal eine Rolle gespielt hat, denn, nur so mal in die Klammer gesetzt, bis zum 19. März haben wir Ausgleichszahlungen für die Krankenhäuser, die Betten bereitstellen und auf geplante Eingriffe/Operationen verzichten –, also das Gesundheitswesen ist in einer Ausnahmesituation, und damit das Gesundheitswesen das bewerkstelligen kann, gilt es, Hilfen bereitzustellen. Das macht der Bund, aber auch wir sind da mit involviert. Es handelt sich ja insgesamt um eine volkswirtschaftliche Herausforderung, wenn man jetzt nur den wirtschaftlichen und finanziellen Teil in Betracht zieht. Was sagt uns das? Im Finanzausschuss ist es mit dem Wort „Makulatur“ tituliert worden. Wir nehmen diese Zahlen entgegen als eine Momentaufnahme, als eine Prognose, die es zum Zeitpunkt November gegeben hat. Wir haben daraufhin dann weitere Überlegungen anzustellen. Aber der erste Punkt suggeriert – und das wird auch quantifiziert seitens der Antragstellerin –, dass wir einen hohen dreistelligen Millionenbetrag de facto zur Disposition haben. Herr Reinhardt hat ja die Zahlen auch referiert, und die sind durchaus beeindruckend. Wenn die dann stimmen würden, wenn wir die dann hätten, dann würde sich daraus ein entsprechender Spielraum ergeben. Aber ganz formal betrachtet soll ja mit dem Antrag der CDU-Fraktion der Landtag aufgefordert werden, diese Steuerschätzung „festzustellen“. Das ist nicht unsere Aufgabe. Wir können die zur Kenntnis nehmen, aber sie festzustellen, (Zuruf von Torsten Renz, CDU) das heißt zu autorisieren, ist irgendwie nicht … (Rainer Albrecht, SPD: Das ist schon ein Unterschied. – Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Es ist ein Unterschied und es ist auch nicht sinnhaft, (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) das ist nicht unsere Aufgabe. Das Zweite: Mit Ihrem Antrag, und deswegen halte ich ihn für unvernünftig, versuchen Sie, ohne dass Sie das genau so benennen – wir haben gestern hier das Regierungsprogramm diskutiert, die Koalitionsvereinbarung ist hier noch mal deutlich gewürdigt worden von der Ministerpräsidentin, von meiner Fraktionsvorsitzenden Jeannine Rösler, (Zuruf vonseiten der Fraktion der CDU: Sonst noch jemand?) von dem Fraktionsvorsitzenden der SPD Herrn Barlen noch mal sehr detailliert die Schwerpunkte dargelegt worden und unsere Motivation begründet worden –, und Sie kommen heute, ich kann das nachvollziehen, Sie kommen heute und sagen, nee, wir möchten das aber anders haben. Und in einem entsprechenden Punkt Ihres Antrages diktieren Sie uns auf, wie wir zu verfahren hätten. Wir haben aber andere, (Sebastian Ehlers, CDU: Wir sollen ja Initiative entwickeln, haben Sie gesagt.) wir haben aber andere politische Zielstellungen definiert gestern (Zuruf von Jeannine Rösler, DIE LINKE) und Alternativen entwickelt. (Sebastian Ehlers, CDU: Wir sollen ja Initiative entwickeln.) Einige sind von Dr. Geue genannt worden. Und das veranlasste mich dann wiederum, (Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) da Sie dann mit Zurufen quittierten, der Befund stimmt, also Sie haben in Ihrem Antrag eben keine Zukunftsvorstellung. „C“ wie „Zukunft“ – als Zukunftspartei haben Sie sich früher mal ausgegeben, (Zuruf von Torsten Renz, CDU) jetzt sind Sie voll von gestern, sehr geehrte Damen und Herren, (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) und das zeigt eben auch Ihr Antrag. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Wir haben gesellschaftliche Herausforderungen, wir haben es mit mehreren Krisen – es ist ja gestern über die Afrikanische Schweinepest gesprochen worden und die Dimension, auch die finanzielle Dimension, die damit verbunden ist –, das müssen wir doch alles mal realisieren, was das für uns heißt. Und wenn wir wissen, dass das eine Herausforderung ist, allein das – und da reden wir noch gar nicht über die Zukunftsvorhaben, die wir uns vorgenommen haben, weil wir sie brauchen für ein modernes Mecklenburg-Vorpommern –, ist klar, was für Handlungsbedarfe wir haben. Vor der Brust haben wir zum einen die Verpflichtung, und da stehen wir zu, das ist ein ganz elementarer Punkt unserer Koalitionsvereinbarung, keine neuen Schulden aufzunehmen. (Marc Reinhardt, CDU: Ja.) Zweitens, da stehen wir ebenfalls in der Pflicht, diese Corona-Kredite, die aufgenommen wurden, die so sehr wichtig sind, das ist ja hier mehrfach betont worden, dass wir die entsprechend auch zurückzahlen, so, wie wir es zugesichert haben, und zwar über 20 Jahre mit einem entsprechenden jeweiligen dreistelligen Millionenbetrag. Und dann kommen eben noch die notwendigen Zukunftsinvestitionen wie eben die Wasserstofftechnologie, die also wirklich ein Schlüsselprojekt in Bezug auf die Entwicklung, die wirtschaftliche Entwicklung unseres Landes darstellt. Das wird auch kein Zuckerschlecken. Wenn wir sagen, wir gehen da ran, (Zuruf vonseiten der Fraktion der SPD: Kostet alles Geld.) wir wollen da ehrgeizig, aber vor allen Dingen zukunftsorientiert was auf den Weg bringen, dann ist das mit einer entsprechenden finanziellen Untersetzung dieses Vorhabens natürlich verbunden. Sie selber, und das ist eben das Überraschende, verstricken sich mit Ihrem Antrag aber in Widersprüche. (Jeannine Rösler, DIE LINKE: Richtig!) Und da gibt es einen zentralen Widerspruch, der darin besteht, dass Sie uns auffordern, diese von Ihnen so unterstellten Mehreinnahmen vollständig zu nutzen und in die Schuldentilgung zu geben. Das klingt gut, aber zwei Sätze später fordern Sie zugleich, dass wir Geld aufwenden sollen für die Kompensation der mit der Corona-Pandemie einhergehenden Beeinträchtigungen der Wirtschaft. Nachvollziehbar, dass wir da was machen müssen. Ich erinnere nur an einen sozusagen noch völlig weißen Fleck, auf den Frau Wegner heute hingewiesen hat, was ist eigentlich mit den Soloselbstständigen und den Kreativen in dieser Zeit – nur ein Aspekt, aber das sind nicht wenige in diesem Land. Da hängen Existenzen dran. Also da ist noch was zu machen, aber auch darüber hinaus. Henning Foerster sagte es heute in der Aktuellen Stunde, Wirtschaftsförderung 4.0 ist am Start, um die Corona-Folgen zu kompensieren. Das fordern Sie ein. Uns ist das bewusst. Wir tragen dafür Vorsorge. Und Sie fordern zugleich noch ein, dass für die kommunale Familie entsprechend Gelder bereitgestellt werden. Da kann ich nur auf den Kommunalgipfel dieser Woche verweisen. Herr Kärger hat diesen über den Klee gelobt – und zu Recht – und hat gesagt, also das ist eine adäquate Antwort für die Landkreise, (Jeannine Rösler, DIE LINKE: Genau, das hat er.) und hat das gewürdigt. Das sind natürlich richtig große Summen, die da bereitgestellt werden, und das fordern Sie auch ein, sagen aber gleichzeitig, gebt alles in die Schulden. Das passt nicht zueinander, (Jeannine Rösler, DIE LINKE: Richtig!) es sei denn, Sie fordern uns auf, wir sollen Geld drucken. Aber dafür haben Sie nie gestanden. Oder gibt es seit Kurzem hier ein Umdenken an dieser Stelle seitens der CDU? Ich denke, nicht. Wir haben da eine klare Orientierung. Wir wissen, was wir wollen, und wir wissen um die Herausforderungen, um die es geht, und wir lassen uns an keiner Stelle unterstellen, auch nicht als LINKE, dass wir nicht seriös mit dem Geld umgehen würden. Wir waren – das ist hier mehrfach gewürdigt worden und zu Recht, weil es ganz einfach ein Fakt ist –, wir haben 1998 einen desolaten Haushalt übernehmen müssen, haben den auf Kurs gebracht und haben lange gebraucht, um einigermaßen klarzukommen, und es ist uns dann im Haushaltsjahr 2006 das erste Mal gelungen, keine neuen Schulden aufnehmen zu müssen und in die schwarzen Zahlen zu kommen. Sie haben darauf aufbauen können, haben das weiterentwickelt (Jeannine Rösler, DIE LINKE: So ist es.) und haben weiter Schulden abgebaut bis zu einer Zäsur, (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) für die wir alle nichts können. Aber wir lassen uns nicht unterstellen, wir würden nicht sorgfältig mit öffentlichen Geldern umgehen, denn das ist ganz und gar nicht der Fall. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Koplin! Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Dr. Harald Terpe, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

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Dr. Harald Terpe GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen und natürlich selbstverständlich auch Kolleginnen und Kollegen von der CDU! Ein bisschen habe ich mich schon gewundert über den Antrag, den ihr gestellt habt. Ich erinnere mich zurück, es war, glaube ich, der 30. November, da war Finanzausschusssitzung, und dass ihr danach den Antrag gestellt habt, kann für mich nur bedeuten, entweder war er schon fertig oder ihr habt bewusst überhört, was ihr im Finanzausschuss habt wahrnehmen können. Und für diejenigen, um das auch gleich zu Anfang zu sagen, die, was die gesundheitliche Entwicklung infolge der Corona-Pandemie betrifft, ohnehin ein bisschen schneller waren als viele in der Gesellschaft – ich zähle mich dazu –, war auch klar, dass die Bemerkung im Finanzausschuss am 30. November richtig war, dass man auf die Steuerschätzungen, die Wochen vorher gemacht worden sind, glaube ich, nicht zu vertrauen braucht und dass sie möglicherweise Makulatur sind. So hat sich ja auch der Finanzminister ausgedrückt. (Rainer Albrecht, SPD: Wo er recht hat! – Jeannine Rösler, DIE LINKE: Nachvollziehbar!) Deswegen empfinde ich den Antrag so ein bisschen wie einen Antrag zu ungelegten Eiern. (Heiterkeit bei Torsten Koplin, DIE LINKE) Aber es wird der Zeitpunkt kommen, wo wir auch konjunkturelle Überschüsse haben werden, wie es ja auch mit der Steuerschätzung hier schon erwartet wird. Dann werden wir auch noch mal die Diskussion führen können, die, glaube ich, heute ehrlich gesagt ein bisschen fehl am Platze ist. Jetzt aber zu Ihrem Antrag. Dort wird geschrieben, dass man konjunkturelle Mehreinnahmen für den Haushaltsausgleich verwenden muss. Das ist eigentlich eine Binsenweisheit, weil wir ja die Schuldenbremse haben, die allerdings jetzt, mindestens für den Bund, ja auch ein/zwei Jahre ausgesetzt ist. Also insofern ist das eine Feststellung, die kann man natürlich unterschreiben, das wird so sein, dass man das auch für den Haushaltsausgleich verwendet. Bei den dann aber aufgestellten Forderungen für die Landesregierung muss ich auch schon sagen, dass sie in sich unschlüssig sind. Natürlich kann man fordern und sagen, also wenn wir jetzt Überschüsse haben, ist es nicht vielleicht vernünftig, das für die Tilgung der aufgenommenen coronabedingten Kredite zu nehmen, also für den Schutzfonds. Da hat aber Ihr Redner Herr Reinhardt ja auch schon gesagt: Ist es eigentlich wirklich vernünftig, in der Zeit, wo es so eine Niedrigzinspolitik gibt, jetzt schon zu tilgen? Damit möchte ich mich jetzt gar nicht weiter auseinandersetzen. Allerdings, daraus schon zu schlussfolgern, dass man sich an den zukünftigen Generationen vergeht, das ging, glaube ich, ein bisschen weit. Was aber unschlüssig ist, und das ist ja auch schon gesagt worden, dass Sie mit dem gleichen Geld sozusagen das machen wollen, wofür der Schutzfonds ja aufgelegt worden ist, nämlich coronabedingte Ausfälle in Wirtschaftshilfen zu stecken, in Kommunalfinanzen und so weiter. Das ist wirklich unschlüssig. Diese beiden Forderungen 2 und 3, die hätte man dann eigentlich auch lassen können. Aber worauf ich jetzt im Speziellen noch mal zurückkomme – und das ist wirklich ein langer Konflikt auch zwischen Bündnisgrünen und CDU, auf Bundesebene vor allen Dingen, weil es da ja auch hingehört –, ist, dass Sie nicht anerkennen wollen, dass es auch nachhaltige Investitionen gibt, die der neuen Generation nutzen. (Jeannine Rösler, DIE LINKE: Richtig!) Und wenn man konjunkturelle Mehreinnahmen hat, also erwirtschaftete Mehreinnahmen, dann ist es selbstverständlich vernünftig, darüber nachzudenken, ob man nicht nachhaltige Investitionen tätigt, die ja eine Zukunftsrendite darstellen. Ich stimme mit Ihnen sicherlich überein, dass man solche Überschüsse, wenn sie dann kommen, nicht immer in konsumtive Ausgaben stecken muss. Aber dass Sie ausweichen der Entscheidung darüber, dass man nachhaltige Investitionen für die zukünftigen Generationen richtigerweise anlegt, (Rainer Albrecht, SPD: Genau.) das verstehe ich bis heute nicht, und ich würde Sie eigentlich bitten, dass Sie da die Blockadehaltung aufgeben und da genau mithelfen, dass so was genau in der Verfassung dann bei der Schuldenbremse mit eingebaut wird. Man kann ja eine Schuldenbremse formulieren, aber wenn Sie sozusagen solche nachhaltigen Investitionen nicht zulassen, dann, finde ich, ist das nicht eine zukunftsgerichtete Finanz- und Haushaltspolitik. (Jeannine Rösler, DIE LINKE: Sehr gut gesprochen!) Und deswegen finde ich es, nicht nur, weil es ungelegte Eier sind, auch insgesamt in der Begründung und in der Aufzählung der Punkte mindestens unterkomplex, und deswegen können wir diesem Antrag in keiner Weise beitreten und werden ihn ablehnen. (Beifall vonseiten der Fraktion DIE LINKE und Jutta Wegner, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Dr. Terpe! Das Wort hat jetzt der Abgeordnete René Domke von der Fraktion FDP.

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René Domke FDP

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ja, heiße Diskussionen um Geld, was eigentlich noch gar nicht da ist, aber auf der anderen Seite, meine Damen und Herren, ist es schon erstaunlich, wie die Bedeutung der Steuerschätzung jetzt auch ein bisschen kleingeredet wurde. (Marc Reinhardt, CDU: Finde ich auch.) Also man muss doch auch verstehen, also immer dann, wenn wir es brauchen, dann ist die Steuerschätzung maßgebend, zum Beispiel für den kommunalen Finanzausgleich und sonst, sonst, sonst, sonst auch. Die gesamte Haushaltsplanung beruht auf Steuerschätzungen. Und jetzt ergibt die Steuerschätzung mal ein Plus, also ein Plus für uns, und dann werden wir uns schon nicht einig, (Beifall Torsten Renz, CDU) wie wir dann mit dem Geld umgehen wollen. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU) Aber natürlich, die Novembersteuerschätzung, das haben wir auch gehört – oder die im November vorgestellte Steuerschätzung –, ist durchaus mit Vorsicht zu genießen. Ein leichter finanzpolitischer Optimismus ist da drin enthalten. Aber wir wissen auch, wir haben Effekte, die da noch gar nicht eingepreist sind, coronabedingt. Und deswegen will ich aber trotzdem zu dem Antrag sprechen. Und ich finde es richtig und ich finde es gut, dass man bei Steuermehreinnahmen sich einen Plan macht, wie man mit Steuermehreinnahmen umgeht. Ob sie nachher tatsächlich in der Höhe eintreten, steht für mich auf einem ganz anderen Blatt. Ich habe den Antrag aber auch nicht so verstanden, dass hier genau auf Punkt und Komma festgelegt wurde, wo es hinfließen soll. Meine Damen und Herren, es sollte natürlich Vorsorge getroffen werden, dass es nicht einfach in konsumtive Maßnahmen fließt, das Geld. Wir haben unwahrscheinlich viel Geld aufnehmen müssen für den MV-Schutzfonds, und letzten Endes ist es auch genau folgerichtig, dass dann die Steuermehreinnahmen, weil das war ja auch irgendwo mit einkalkuliert in diesem Schutzfonds, dann sollten sie auch da wirken, wo die Mindereinnahmen und die Schutzmechanismen durch eine Kreditaufnahme kompensiert wurden. Das ist ja irgendwo nachvollziehbar. Es ist also absolut richtig und auch eine Frage der intergenerativen Gerechtigkeit, wenn man dort anpackt und Schulden, die wir aufgenommen haben, frühzeitig zurückführt. Allerdings wissen wir auch, dass nachfolgende Generationen nicht nur daran abzutragen haben. Wir können heute noch gar nicht erachten, welche Katastrophen, welche Pandemien, Notlagen auch noch auf diejenigen zukommen, und insofern kann man das unterstreichen. Der zweite Ansatz ist für mich auch folgerichtig: Die kommunale Ebene dürfen wir nicht vergessen. Letzten Endes – ich höre immer ganz viel über Gewerbesteuer und Gewerbesteuerhilfen, Grundsteuer ist davon eigentlich nicht betroffen, es sei denn, Menschen sind so in Not gekommen, dass sie selbst die Grundsteuer nicht mehr zahlen können –, aber es geht auch um eine eingebrochene Spiel- und Vergnügungssteuer, es geht auch darum, dass Kurabgaben eingebrochen sind, Übernachtungssteuern, Zweitwohnsitzsteuern und, und, und. Also die kommunale Ebene hat erheblich etwas zu verkraften, und auch das muss einkalkuliert werden. Und insofern ist auch der Ansatz richtig, dorthin zu schauen, wie wir der kommunalen Ebene helfen können. Und wir haben ja gestern schon darüber gesprochen, es gibt wohl eine unterschiedliche Wahrnehmung, wie das auf der kommunalen Ebene ankommt. Wir haben heute gerade wieder in der Haushaltsberatung in der Hansestadt Wismar gehört, dass man da durchaus sich erhofft hätte, dass man den Orientierungsdatenerlass erst dann herausgegeben hätte, nachdem der kommunale Gipfel stattgefunden hat, aber das war dieses Mal nicht der Fall. Auf der anderen Seite haben wir noch eine dritte Forderung, und da geht es um die Hilfen. Meine Damen und Herren, uns ist doch wohl allen klar, dass es eine Art faktischen Lockdown gibt, insbesondere in der Gastronomie, insbesondere in der Beherbergung, und das ist auch bis morgen nicht vom Tisch, sondern das wird sich wahrscheinlich über den Jahreswechsel sogar hinziehen. Und deswegen ist es wichtig, auch über Hilfen zu sprechen. Wie kriegen wir das Ganze jetzt aber in ein Paket? Und da fehlt mir tatsächlich dann auch das Konkrete seitens der CDU, und ich bin auch ein Stück weit bei Dr. Geue, der sagt, na ja, es ist hier überhaupt gar kein Zukunftsansatz zu sehen. Also muss man doch im Grunde mit Steuermehreinnahmen – egal, ob sie jetzt aus einer Prognose stammen oder nicht –, wenn man planmäßig damit umgehen will, muss man doch schauen, und warum gehen wir nicht her und schaffen eine Drittel- oder eine Viertel-Regelung, wie wir mit den Steuermehreinnahmen umgehen. Da ist auch noch ein guter Vorschlag von der CDU mit eingebracht worden. Aber wir sollten beizeiten darüber nachdenken, wie wir das Geld verwenden wollen. Und ich traue nicht ganz jedem hier über den Weg, weil ich weiß auch, wie leicht und wie schnell man versucht ist, es in konsumtive Ausgaben zu stecken. Und vor allem müssen wir auch immer wieder schauen, was ist wirklich coronabedingt und was ist eben nicht coronabedingt. Sie haben das ja schon mitbekommen im Finanzausschuss, auch da gehen die Meinungen dann hin und wieder mal auseinander, und das müssen wir uns auch ganz genau anschauen. Ich denke, wir werden uns heute als Fraktion enthalten bei der Abstimmung. Ich meine aber, dass der Weg richtig ist, dass wir in Zukunft stärker darüber reden müssen, wie wir auch mit Mehreinnahmen umgehen. Das ist vielleicht etwas ungewöhnlich, weil das eigentlich auch nicht immer der Fall ist, sonst streitet man sich immer, wie man mit dem wenigen Geld klarkommt. Jetzt soll es mal ein bisschen mehr sein. Aber ich bin ganz auf der Seite der Vorsichtigen, die sagen, wir sind noch lange nicht durch durch die Pandemie und deswegen sollten wir das mit Vorsicht angehen. Gleichwohl lassen Sie uns die Diskussion führen, wie wir mit Steuermehreinnahmen in Zukunft umgehen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Domke! Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Tilo Gundlack von der Fraktion SPD.

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Tilo Gundlack SPD

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Was uns wohl alle umtreibt, ist doch die Frage, wie gelangen wir mit dem Landeshaushalt wieder auf einen normalen Zustand, also wie ist der Weg zurück zu einem finanzpolitischen Zustand des Landeshaushaltes wie vor der Corona-Pandemie und seinen fiskalischen Folgen. Dass wir dies wollen, darin, glaube ich, sind wir uns alle einig hier auch im Saal. Meine Damen und Herren, die vorherige und jetzige Koalition haben mit einem entschlossenen Vorgehen gezeigt, dass sie die Menschen im Land in dieser Krise nicht alleinlassen, sondern energisch – energisch, Herr Reinhardt – und ohne Zögern handelten und handeln. Diesem Grundsatz folgt auch die neue Koalition von SPD und DIE LINKE. Das werden wir auch zeigen. Und, meine Damen und Herren, die CDU hat hier einen Antrag vorgelegt, dessen Inhalt ich in weiten Teilen als Selbstverständlichkeit ansehe. (Unruhe vonseiten der Fraktion der CDU) Somit stellt sich die Frage nach der Notwendigkeit dieses Antrages. Wir sehen ihn hier als nicht notwendig an, verlangt er doch in weiten Teilen normales finanzpolitisches Handeln. Darum werden wir ihn auch ablehnen. (Unruhe vonseiten der Fraktion der CDU – Wolfgang Waldmüller, CDU: Was?!) Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Zu ... (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der CDU) Na ja, ich weiß ja auch, wer den Antrag sicherlich verfasst hat, und ich kenne ja auch oder Sie kennen ja beide oder wir alle kennen die Problematik, wir haben zehn Jahre lang gemeinsam Finanzpolitik gemacht (Sebastian Ehlers, CDU: 15! 15!) und kennen auch die unterschiedlichen Facetten. (Torsten Koplin, DIE LINKE: 15!) Wir – wir, also ich persönlich mit Egbert Liskow – zehn Jahre lang. Zu I möchte ich kurz sagen, der Landtag kann die vorgeschlagene Feststellung so nicht treffen. Ein Vergleich der Septembersteuerschätzung 2020 und der Novembersteuerschätzung 2021 ist für den kommenden Doppelhaushalt nicht hilfreich. Bereits im Finanzausschuss – Herr Dr. Terpe, es war am 29., nicht am 30., zu Protokoll – 2021 hat der Finanzminister erklärt, dass der Arbeitskreis Steuerschätzungen die Wucht der vierten Welle der Corona-Pandemie nicht vorhergesehen hatte, auch nicht vorhersehen konnte und somit mögliche Verschlechterungen der Prognose nicht berücksichtigen konnte. Ob daher mit einem Zuwachs für 2021 mit 77 Millionen Euro und 2022 mit 90 Millionen Euro im Vergleich zur Maisteuerschätzung noch zu rechnen ist, (Rainer Albrecht, SPD: Ja, mal gucken!) das darf wohl, glaube ich, bezweifelt werden. Und das hat der Finanzminister ja auch so gesagt. Kommen wir zu II. Die Aussagen im Stabilitätsbericht sind zwar zutreffend, sind aber als Begründung für den Antrag weit, weit hergeholt. Außerdem geben sie das wieder, was wir als SPD-geführtes Land als Selbstverständlichkeit schon immer unter verantwortungsvoller Finanzpolitik verstanden haben. Nicht umsonst wurde jährlich im Stabilitätsbericht festgestellt, dass Mecklenburg-Vorpommern die Vorgaben aus den Hilfen für den Aufbau Ost eingehalten hat. Wir sind als vorbildlich beim Schuldenabbau bezeichnet worden. Wir gehen jetzt davon aus, fest davon aus, dass die Landesregierung uns auch einen ausgeglichenen Haushaltsentwurf für 2022/23 vorlegen wird. Um den Kurs der soliden Finanzpolitik weiter fortzusetzen, haben wir im Koalitionsvertrag mit der LINKEN ein neues Instrument vereinbart auch. Es ist der Nachhaltigkeits- und Digitalisierungscheck, der bei der Aufstellung des Landeshaushalts, bei Gesetzesvorhaben, bei Förderinstrumenten, bei Vergabe und Beschaffung angewendet werden soll. Davon versprechen wir uns noch einen effizienteren Einsatz der Haushaltsmittel. Zu III. Ob es angesichts des Ausmaßes der vierten Corona-Welle gelingen wird, weniger Rücklagen zu beanspruchen oder die Kreditermächtigung des MV-Schutzfonds nicht auszuschöpfen, ist noch nicht abzusehen. Ein solcher Beschluss ist zurzeit nicht sachgerecht und auch viel zu früh. Es steht jedoch außer Frage, dass die Regierung und der Finanzausschuss die großen Ausgaben aus dem MV-Schutzfonds immer auf die Notwendigkeit hin auch überprüfen werden. (Rainer Albrecht, SPD: Genau das ist es.) Dazu komme ich später noch einmal. Zu IV und VI. Zunächst stehen diese Forderungen im Gegensatz zur Forderung im Punkt III. Das hat mein Kollege Herr Koplin ja schon gesagt. Entweder geben wir das Geld nicht aus oder wir kompensieren damit weitere Einnahmeausfälle der Kommunen und der Wirtschaft. Coronabedingte Einnahmeausfälle der Wirtschaft werden auch weiterhin nur im Zusammenhang mit den Förderungen aus dem Bund zu kompensieren sein. Inwieweit neue Wirtschaftshilfen benötigt werden, hängt im Wesentlichen davon ab, wie schnell es gelingt, die vierte Corona-Welle zu brechen und die notwendigen Einschränkungen auch wieder aufzuheben. Um ein bisschen zu V zur Erhellung beizutragen, kann ich nur empfehlen, mal die Pressemitteilung des Wirtschaftsministeriums vom 10.12.2021 mit der Nummer 301 aus 2021 zu lesen. Ich könnte sie jetzt zitieren, ich will Ihnen das aber ersparen. Lesen Sie es sich mal durch! Hier geht es mal darum, den Anspruch auch für Beschäftigte, die seit 2021 in Kurzarbeit sind, hier geht es um Kurzarbeitergeld, das hatten wir heute Morgen, das Thema, dann noch mal die Neuauflage der Neustartprämie ab Januar, dann noch mal, das Land finanziert Brücke für Überbrückungshilfe IV, also geht in Vorleistung, und die Rückzahlung des Darlehensprogramms wird verlängert und der Härtefallfonds zur Sicherung von Unternehmen wird auch verlängert. Also von der Warte her, lesen Sie es sich durch zur Erhellung! Ich will Sie jetzt nicht weiter damit strapazieren. Die Kommunen haben wir ohnehin im Blick, meine Damen und Herren, wir stehen im regelmäßigen Austausch über die notwendigen Ausgleichsleistungen. Die bereits üblichen Kommunalgipfel werden wir weiterführen, und am 13.12. war ja auch ein Kommunalgipfel. Herr Kärger hat gesagt, es ist eine tolle Sache. Mein Bürgermeister und Vorsitzender des Städte- und Gemeindetages war jetzt auch nicht grundsätzlich böse damit, sondern konnte damit sehr, sehr gut leben. Hat er auch heute nicht so richtig gesagt, muss ich meinem Kollegen Herrn Domke mal recht geben, dass er sich da ein bisschen …, aber das liegt wahrscheinlich auch daran, vor welchem Publikum er spricht. (Zuruf von Torsten Renz, CDU) Wenn er hier stehen würde oder da stehen würde, glaube ich, gibt es schon mal was anderes zu sagen. Aber grundsätzlich war es jetzt nicht so, dass er das verteufelt hat, eher positiv begeistert war, sage ich mal so. Die Kommunen und die Wirtschaft im Land können sich auch darauf verlassen, dass wir alles dafür tun werden, um Unterstützung zu organisieren. Das gilt im Übrigen auch weiterhin für die Kultur-, die Gesundheitsbranche, die Digitalisierung und vor allen Dingen die Schulen. Dafür benötigen wir keine Aufforderung von der CDU-Landtagsfraktion. Als ehemaliger langjähriger Koalitionspartner wissen Sie das auch. Falls Ihnen die gemachten Aussagen noch nicht reichen, so darf ich Ihnen noch etwas mit auf den Weg geben, und da müssen Sie jetzt auch mit durch. Ich darf aus dem Koalitionsvertrag zwischen SPD und DIE LINKE für die 8. Legislaturperiode 2021 bis 2026 zitieren, Zitatanfang: „I. Finanzen und moderne Verwaltung – Nachhaltige und solide Haushalts- und Finanzpolitik“, Ziffer (1): „Basis für unsere Zukunftspolitik ist eine solide Finanzpolitik. Wir wollen künftigen Generationen sowohl finanzielle Gestaltungsspielräume als auch eine moderne Infrastruktur zur Verfügung stellen. In der Krise hat das Land entschlossen gehandelt und Kredite aufgenommen“ – auch mit Ihrer Hilfe –, „um mit dem MV-Schutzfonds konkret zu helfen. Ein Großteil der durch den MV-Schutzfonds abgesicherten Investitionen wird seine Wirkung in dieser Legislaturperiode entfalten. Künftige Haushalte werden vor dem Hintergrund der verfassungsrechtlichen Regelungen zur Schuldenbremse ohne Nettokreditaufnahme beschlossen und es wird weiterhin in die zentralen Zukunftsbereiche investiert. Auch das ist Verantwortung für heute und morgen.“ Ziffer (2): „Die Einnahmen des Landes werden aufgrund der Folgen der Pandemie voraussichtlich“ (Zuruf von Torsten Renz, CDU) „auch in den nächsten Jahren“ (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) „hinter den ursprünglichen Erwartungen zurückbleiben. Die große Herausforderung der Haushaltspolitik der kommenden Jahre wird es sein, bestehende ...“ (Zurufe von Torsten Renz, CDU) Doch, müssen Sie jetzt durch, habe ich doch gesagt. (Zuruf von Beate Schlupp, CDU) „… finanzielle Verpflichtungen in notwendigem Umfang zu erfüllen“ (Daniel Peters CDU: Ist das überhaupt zulässig?) „und dennoch hinreichende“ ... Ich zitiere ja, das darf ich ja machen. (Beate Schlupp, CDU: Ja, das kann man ja machen.) ... hinreichende „Gestaltungsmöglichkeiten für die Lösung der Zukunftsfragen zu erarbeiten.“ (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) „Die Koalitionspartner nehmen diese Herausforderung an. Zudem werden die in diesem Koalitionsvertrag vorgesehenen Maßnahmen unter den Vorbehalt der Verfügbarkeit der erforderlichen Haushaltsmittel gestellt.“ Ziffer (3) – es gibt nur fünf Ziffern, will ich nur vortragen –, (Beate Schlupp, CDU: Ja!) Ziffer (3): (Beate Schlupp, CDU: Immer weiter!) „Die Finanzierung der in diesem Koalitionsvertrag prioritären Vorhaben hat Vorrang. Alle Maßnahmen und Programme müssen einen Beitrag“ (Zuruf von Torsten Renz, CDU) „zur Zukunftsfähigkeit des Landes leisten.“ (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Ziffer (4): „Die Koalitionspartner sind sich einig, etwaige Jahresüberschüsse“ – haben Sie ja gerade gesagt – „für die Haushaltskonsolidierung, für die Tilgung“ (Sebastian Ehlers, CDU, und Daniel Peters, CDU: Freie Rede!) „der Kredite des MV-Schutzfonds und die weitere Schuldentilgung sowie für zentrale Zukunftsinvestitionen zu verwenden. Der Strategiefonds läuft aus.“ Ziffer (5): „Die Koalitionspartner verständigen sich darauf, die Finanzierungsbedarfe aus dem kreditfinanzierten ...“ (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU) „‚MV-Schutzfonds‘ jährlich zu überprüfen. Sofern sich die Bedarfe nach Prüfung als geringer erweisen“, (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) „sollen die betreffenden Mittel für die Tilgung vorgesehen werden.“ Zitatende. Wir lehnen, (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU) wir lehnen Ihren Antrag ab. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Gundlack! (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Marc Reinhardt von der CDU-Fraktion. Und gestatten Sie mir den Hinweis, das ist jetzt der letzte Redner vor der Abstimmung.

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Marc Reinhardt CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich will mich erst mal für die bis jetzt doch recht lebhafte Debatte bedanken. Auch wenn ich viele Argumente nicht teilen kann, möchte ich doch auf einige eingehen. Ich möchte mit dem Finanzminister Geue beginnen. So ein bisschen war das Vogel-Strauß-Politik oder Waschmir-den-Pelz-und-mach-mich-nicht-nass. (Rainer Albrecht, SPD: Nee, nee, nee, nee, nee! Das hast du falsch verstanden.) Ich will Ihnen das nicht zum Vorwurf machen. Ich habe durchaus Verständnis für Finanzminister. Auch ich bin jetzt seit 15 Jahren dabei und habe unter anderem auch noch Sigrid Keler und Heike Polzin erlebt. Und Tilo war damals, glaube ich, auch schon dabei. Die haben uns sehr viele Jahre immer erzählt, gerade nach der Finanzkrise, wir hatten ja noch eine gewisse Ausgleichsrücklage, (Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) dass auf uns eine Delle zukommt in den Haushalten und dass wir deshalb die Ausgleichsrücklage brauchen, und am Ende dieser Delle wird die aufgebraucht sein. (Rainer Albrecht, SPD: Ja.) Aus dieser Delle ist dann leider nur ein Berg geworden, und die Ausgleichsrücklage ist immer höher geworden. Das war gut für uns. Wir konnten viele Zukunftsinvestitionen, auch im Bildungsbereich und überall, steuern. Und deshalb habe ich seitdem Verständnis dafür, dass Finanzminister es grundsätzlich immer viel, viel schwärzer sehen, als es tatsächlich ist. Das liegt wahrscheinlich auch ein wenig in der Berufsbezeichnung. Den Fakt, Herr Geue, können Sie trotzdem nicht wegdiskutieren. Als wir diese Prognosen hatten mit fast 3 Milliarden Steuerausfällen, da haben wir die Nachtragshaushalte aufgelegt und haben auch den Corona-Schutzfonds mit 2,85 Milliarden aufgenommen. Und wenn wir jetzt wissen, dass das so nicht eintrifft, dann, glaube ich, ist es auch an der Zeit, hier Änderungen vorzunehmen. (Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) Und das wäre nur gerecht und auch im Sinne früherer Finanzminister. Ich komme zu Herrn Schmidt. Sie haben uns ja das vorgeworfen. Ich glaube, Sie haben meiner Rede nicht so ganz zugehört. Irgendwer hatte, ich glaube, Herr Koplin hat es ja schon genannt, als die CDU die Regierung übernommen hat mit der SPD zusammen, haben wir von 2006 – ich glaube, bis 2019 – keine Neuverschuldung gehabt. Wir haben Überschüsse erwirtschaftet und auch im erheblichen Maß Kredite getilgt. Und so ist es hier jetzt auch. Bei den Annahmen von vor zwei Jahren oder auch von vor einem Jahr, wo wir die Nachtragshaushalte gemacht haben, da sah es halt in den Steuerschätzungen wesentlich anders aus, als es heute ist. Und wenn man die neuen Steuerschätzungen hat, kann man da auch zu neuen Bewertungen kommen. Und das war unser Ansatz und ist es auch noch. Ich komme zu Herrn Koplin. Er hat ja gesagt, der Antrag ist nicht vernünftig. Aus Sicht der LINKEN will ich das durchaus glauben, weil Sie ja finanzpolitisch eh immer einen anderen Ansatz hatten als wir. Aber einen bemerkenswerten Satz hat der Torsten Koplin gesagt: Steuerschätzungen sind immer nur Momentaufnahmen und deshalb kann man daraus jetzt nichts Richtiges ableiten. Eine dieser Momentaufnahmen, Herr Koplin, hat dazu geführt, dass wir einen Nachtragshaushalt erlassen haben und einen Corona-Schutzfonds von 2,85 Milliarden Euro aufgenommen haben. Wenn es heißt, dass man aus den Momentaufnahmen oder aus Steuerschätzungen keine verlässliche Haushaltspolitik machen kann, dann sollten wir gar keine Haushalte mehr auf diesen Momentaufnahmen basieren. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU) Das haben wir nämlich die letzten 30 Jahre gemacht. Und Sie haben das gesagt – und Herr Domke hat das, glaube ich, auch richtig erkannt –, natürlich haben wir in unserem Antrag nicht gesagt, wir wollen alles sofort in die Tilgung stecken. Es ist ja auch gar keine Tilgung, wir wollen ja bloß weniger Kredit aufnehmen, als wir geplant haben, also es geht ja gar nicht darum, Überschüsse zu verwenden. Und das ist, glaube ich, auch mit Blick auf die nächste Generation durchaus gerechtfertigt. Solide Haushaltspolitik, Herr Koplin – ich weiß, Sie können mir das ja nachher noch –, aber ich habe am Ende verstanden, dass das für DIE LINKE keine Priorität hat, (Torsten Koplin, DIE LINKE: Hallo!) trotz der schönen Zeilen, die Tilo uns ja aus dem Koalitionsvertrag zitiert hat. Da kann ich nur sagen: Papier ist wahrscheinlich geduldig, an den Taten werden wir euch messen. Zurzeit habe ich nicht das Gefühl, dass die SPD-Fraktion bei einer soliden Haushaltspolitik bleiben wird. (Rainer Albrecht, SPD: Das täuscht.) Tilo hat dann noch gesagt – das war auch ein bemerkenswerter Satz, den Herr Gundlack gesagt hat –, in unserem Antrag handelt es sich um Selbstverständlichkeiten, und deshalb lehnen Sie den ab. Also wenn das Übung von Politik ist, (Zuruf von Tilo Gundlack, SPD) dann weiß ich nicht, dann gute Nacht! Das hat er wörtlich gesagt, können wir dann sicherlich im Protokoll noch einmal nachlesen. Aber ich will noch zu zwei anderen Sachen kommen. Wir werden an anderer Stelle ja noch darüber sprechen – läuft ja, glaube ich, auch eine Kleine Anfrage zu –, es gibt ja zurzeit im Bund unter Finanzminister Lindner die Bestrebungen, aus dem dortigen Corona-Schutzfonds per Nachtragshaushalt 60 Milliarden Euro zu entnehmen und in einen Klimaschutzfonds und Zukunftsfonds zu investieren. Aus unserer Sicht – und der Hessische Staatsgerichtshofs bestätigt das ja auch – ist das verfassungswidrig. Die Bundestagsfraktion der CDU wird dagegen klagen und wir werden sehen, was dabei rauskommt. Ich denke, sie wird recht bekommen. (Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) Ich will damit nicht sagen – damit ich nicht falsch verstanden werde –, dass die Investitionen, die in diesem Klimaschutzfonds getätigt werden sollen, dass das nicht unterstützenswerte Politik ist. Aber man kann nicht Geld, was für die Bekämpfung der Corona-Pandemie aufgenommen wurde, einfach zweckentfremden und in so einen Fonds überführen. Das ist verfassungswidrig, das war verfassungswidrig und das wird auch immer verfassungswidrig bleiben. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU) Und deshalb will ich unter diesem Punkt auch die rot-rote Landesregierung davor warnen, hier etwas Ähnliches zu tun. Gerade Rot-Rot kennt sich ja mit verfassungswidrigen Haushalten aus, Sie haben da eine gewisse Kernkompetenz in den Jahren 2000 bis 2004 erworben. Und deshalb werden wir Ihnen auch da ganz genau auf die Finger gucken. Und da die CDU-Fraktion nach der heutigen Debatte aus meiner Sicht hier so die letzte Bastion solider Haushaltspolitik ist (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der SPD) und es hier, (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU – Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) und es hier – und da können die Sozialdemokraten jetzt mal zuhören –, und es hier auch um das Erbe von Sigrid Keler, Heike Polzin, Mathias Brodkorb und Egbert Liskow geht, (Heiterkeit und Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) werden wir hier den Lackmustest wagen, und wir beantragen zu diesem Punkt eine namentliche Abstimmung. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU – Torsten Koplin, DIE LINKE: He!)

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Elke-Annette Schmidt

Vielen Dank, Herr Reinhardt! (Jeannine Rösler, DIE LINKE: Er baut aber hier einen Popanz auf!) Ich schließe die Aussprache. (allgemeine Unruhe) Die Fraktion der CDU hat gemäß Paragraf 91 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung zum Antrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 8/105 eine namentliche Abstimmung beantragt. Meine Damen und Herren, wir beginnen nun mit der Abstimmung. Dazu werden Sie hier vom Präsidium namentlich aufgerufen und gebeten, vom Platz aus Ihre Stimme mit Ja, Nein oder Enthaltung abzugeben. Damit Ihr Votum korrekt erfasst werden kann, bitte ich Sie, sich nach Aufruf, wenn möglich, von Ihrem Platz zu erheben und Ihre Stimme laut und vernehmlich abzugeben. Darüber hinaus bitte ich alle im Saal Anwesenden, während des Abstimmungsvorganges von störenden Gesprächen Abstand zu nehmen. Ich bitte nunmehr die Schriftführerin, die Namen aufzurufen. (Die namentliche Abstimmung wird durchgeführt.) Ist noch ein Mitglied des Hauses anwesend, das seine Stimme nicht abgegeben hat? – Sehe ich nicht, das ist nicht der Fall. Dann schließe ich die Abstimmung, und ich bitte die Schriftführerinnen, mit der Auszählung zu beginnen, und würde die Beratung für zwei Minuten unterbrechen. Unterbrechung: 21:06 Uhr __________ Wiederbeginn: 21:09 Uhr

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Elke-Annette Schmidt

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich eröffne die unterbrochene Beratung wieder. (allgemeine Unruhe – Zuruf aus dem Plenum: Ruhe!) Ich würde Sie bitten, sich wieder auf Ihre Plätze zu begeben. Vielen Dank! An der Abstimmung haben insgesamt 68 Abgeordnete teilgenommen. Mit Ja stimmten 11 Abgeordnete, mit Nein stimmten 45 Abgeordnete. (Zuruf aus dem Plenum: He!) Es enthielten sich 12 Abgeordnete. Damit ist der Antrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 8/105 abgelehnt. (Beifall vonseiten der Fraktion der SPD) Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 20 : Beratung des Antrages der Fraktion der FDP – Wahl einer zusätzlichen Landtagsvizepräsidentin/eines zusätzlichen Landtagsvizepräsidenten, Drucksache 8/101. Antrag der Fraktion der FDP Wahl einer zusätzlichen Landtagsvizepräsidentin/eines zusätzlichen Landtagsvizepräsidenten – Drucksache 8/101 – Das Wort zur Begründung hat der Abgeordnete David Wulff von der FDP. (Präsidentin Birgit Hesse übernimmt den Vorsitz.)

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David Wulff FDP

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Nach dem großen Schock der CDU mit der namentlichen Abstimmung kommen wir jetzt noch mal zu einem nicht ganz unerheblichen Punkt, zumindest für uns, und ich denke, auch für das gesamte Parlament. Wir haben bereits mehrfach festgestellt, alle Seiten haben festgestellt, die Präsidentin hat das festgestellt, die Ministerpräsidentin hat das festgestellt, dieses Parlament ist deutlich vielfältiger geworden mit der letzten Wahl. Wir haben mittlerweile sechs Fraktionen, nicht mehr nur vier Fraktionen hier im Hause, und wir sehen es an dieser Stelle halt auch als Aufgabe des Präsidiums, dieses Parlament zu repräsentieren. Es geht nicht nur darum, dass die Sitzung ordnungsgemäß geleitet wird, sondern natürlich auch die Wirkung nach außen. Und wenn wir uns im Detail dann jetzt einfach mal angucken, was das Ganze ausmacht, bedeutet das, dass die Hälfte der Fraktionen, die Hälfte aller Fraktionen hier nicht im Präsidium vertreten ist. (Sebastian Ehlers, CDU: Schriftführer.) Und 30 Prozent der Stimmen bei der letzten Landtagswahl sind im Präsidium nicht vertreten. Meine Damen und Herren, wir sind ja nicht gierig, wir fordern jetzt ja auch nicht für jede Fraktion hier einen neuen Sitz. Wir sagen ja auch gar nicht explizit, dass wir unbedingt diesen Sitz haben wollen. Wir fordern hier einfach nur an dieser Stelle erst einmal: Wir wollen eine weitere Vizepräsidentin oder einen weiteren Vizepräsidenten hier bestimmen, damit die Verhältnisse hier in diesem Hause, die neuen Verhältnisse, vernünftig abgebildet werden. Im Übrigen, ich glaube, das war der Hessische Landtag, wo die SPD eher so in der Oppositionsrolle ist und nicht im Präsidium vertreten ist, da gibt es eine schwarz-grüne Regierung, wo die SPD auch ganz hart dafür kämpft, auch eine Vizepräsidentin oder einen Vizepräsidenten dort zu bekommen. Solche Argumente gelten hier natürlich herzlich wenig. Als wir hier angekommen sind als neue Fraktion, die GRÜNEN und auch wir als FDP, wurden wir jetzt nicht wirklich groß mit offenen Armen empfangen. Wir mussten uns natürlich auch irgendwie erst einmal ein bisschen einarbeiten und haben auch festgestellt, dass die bestehenden Fraktionen aus den vergangenen Perioden doch erst mal ganz argwöhnisch geguckt haben, na, was machen die denn – die FDP und die GRÜNEN waren ja auch in der Vergangenheit alle nicht so bequem –, kann man denen überhaupt so etwas zugestehen. Ich denke, wir konnten jetzt langsam mal so einen kleinen Eindruck vermitteln, was wir hier für eine Opposition sind, was wir für eine Opposition sein wollen und wie wir uns hier einbringen wollen. Wir haben diese Woche – ich habe gar nicht mitgezählt – aber doch so einige Einladungen zur Mitarbeit bekommen, insbesondere auch von SPD und LINKEN, zur konstruktiven Mitarbeit, wir können uns doch einbringen, wir dürfen dabei sein. Und das machen wir natürlich auch gerne, denn dieser vielversprochene neue Umgang mit der Opposition, wie es ja angekündigt wurde, dass man ja wirklich fair und konstruktiv miteinander umgeht, das wollen wir auch hier zum Anlass nehmen und sagen, wir nehmen a) die Einladung sehr gerne an, konstruktiv mitzuarbeiten, ich hoffe, dass die letzten beiden Tage hier einen kleinen Eindruck davon vermitteln konnten, dass wir das auch konstruktiv können. (Torsten Koplin, DIE LINKE: Ohne Zweifel.) Und daher bieten wir unsere Mitarbeit an und sagen aber auch genau andersrum, so freundlich, wie wir eingeladen wurden, mitzumachen – wie das in einer guten Beziehung auch läuft, man spricht ja auch mal eine Gegeneinladung aus –, laden wir, liebe LINKE, liebe SPD, natürlich Sie auch dazu ein, mit uns zu arbeiten. Arbeiten Sie mit uns doch gerne in einem neuen Präsidium! Und wenn Sie sagen, dann lieber doch nicht mit der FDP, dann haben wir ja auch noch eine GRÜNEN-Fraktion zur Auswahl. Und wenn Sie gar nicht anders können – na ja, ich habe ja gesagt, da fehlen ja noch 30 Prozent der Stimmen, aber, wie gesagt, wir wollen ja nicht gierig sein an der Stelle. Deswegen, lassen Sie uns das Präsidium um wenigstens eine weitere Vizepräsidentin erweitern als Kompromissvorschlag. Wir sind ja so konstruktiv, wir sagen, machen ja schon Kompromisse bei der Einbringung. Und ich glaube, irgendwann ist dann auch der Punkt gekommen, wo wir sagen, wenn unsere Kompromisse gar nicht mehr angenommen werden, dann müssten wir im Zweifel uns mal bei der CDU noch was abgucken und ein bisschen fundamentaler in die Opposition gehen, aber eigentlich wollen wir doch sehr gerne konstruktiv miteinander arbeiten. Und von daher bitte ich doch, diesen Antrag anzunehmen. Und wir können beim nächsten Mal auch, denke ich, einen guten Vorschlag unterbreiten, wo alle vernünftig mit leben können. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Gemäß Paragraf 84 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung ist eine Aussprachezeit von bis zu 71 Minuten vorgesehen. Ich sehe und höre keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat für die Fraktion der SPD Herr da Cunha.

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Philipp da Cunha SPD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Mit dem vorliegenden Antrag beabsichtigt die FDP, das Landtagspräsidium um einen Platz – ganz fair und konstruktiv –, um einen Platz zu erweitern, um dann anschließend eine Person weiter ins Präsidium zu wählen. Bisher besteht das Präsidium dieses Landtages aus einer Präsidentin und zwei Vizepräsidentinnen, wie es auch schon in der 7. Wahlperiode so war, und es hat tatsächlich sehr gut funktioniert, wie ich sagen muss, wie ich aus der eigenen Erfahrung sagen kann. Wir haben starke und erfahrene Frauen an der Spitze unseres Präsidiums, und ich traue ihnen allen zu, auch in hitzigen Debatten die Ruhe und Sachlichkeit zu bewahren, die man benötigt, um den ordnungsgemäßen Sitzungsablauf hier im Hohen Hause zu gewährleisten. Aber zurück zur Frage, wer eigentlich wie vertreten sein muss im Sitzungspräsidium beziehungsweise unter den Vizepräsidentinnen. Ein Anspruch der hier im Landtag vertretenen Fraktionen auf einen Posten als Vizepräsidentin oder Vizepräsident besteht nicht. Dies ergibt sich nicht aus der Geschäftsordnung oder einem anderen Regelwerk, das sich dieses Hohe Haus gegeben hat. Auch eine Verteilung der Sitze im Präsidium nach der Stärke der Fraktionen – der hier im Landtag vertretenen – erfolgt nicht, oder, anders gesagt, sie ist nicht vorgesehen. Vielmehr haben wir in dieser 8. Wahlperiode das Phänomen, dass wir das erste Mal sechs Fraktionen im Parlament haben, von denen zwei sehr klein sind. Damit ergibt sich natürlich auch eine neue Diskussion, ob und wodurch die verschiedenen Fraktionen eine ausreichende Repräsentanz und ausreichende Möglichkeiten der Mitwirkung in diesen verschiedenen Gremien des Landtages haben. Schauen wir uns andere Landesparlamente an, dann sehen wir ein sehr buntes Bild bei der Ausgestaltung der Präsidien. So hatte der Bayerische Landtag bis in die vorletzte Wahlperiode ebenfalls ein System mit einem Präsidenten und zwei Vizepräsidenten, wovon aber auch eine Vizepräsidentin wieder von der stärksten Fraktion war. Mittlerweile haben sie ein System, wo wieder Vizepräsident und Präsident von derselben Fraktion gestellt werden, aber auch die anderen Fraktionen vertreten sind. Gleichzeitig übernehmen dort die weiteren Vizepräsidenten auch die Funktion der Schriftführer und unterstützen dann auch an der Seite des Präsidiums. Während in Niedersachsen unter den fünf Mitgliedern des Präsidiums nur drei Fraktionen vertreten sind, hatte der badenwürttembergische Landtag in der vorherigen Wahlperiode nur einen Vizepräsidenten, hat sich aber mittlerweile auch dazu entschlossen, zwei Vizepräsidenten zu haben, die die Geschäfte leiten. Unsere Geschäftsordnung regelt in Paragraf 2 Absatz 2, der hier auch angesprochen wird: „Der Landtag wählt geheim und in getrennten“ Wahlgängen „für die Dauer der Wahlperiode“ die „erste Vizepräsidentin oder einen ersten Vizepräsidenten und eine zweite Vizepräsidentin oder einen zweiten Vizepräsidenten.“ In dem vorliegenden Antrag geht es um Absatz 2 Satz 2, dort steht nämlich dann zusätzlich: „Der Landtag kann beschließen, weitere … Vizepräsidenten zu wählen.“ Eine maximale Zahl ist hier nicht vorgesehen. Meine Damen und Herren, wir sehen den Bedarf aktuell nicht, das Präsidium um mindestens einen Vizepräsidenten oder eine Vizepräsidentin zu erweitern, denn ich gehe davon aus, wenn wir erst einen Antrag haben, werden wir in Zukunft auch noch weitere Anträge haben und das Präsidium noch erweitern, damit auch wirklich jeder hier im Landtag vertretene Abgeordnete vertreten ist in irgendeiner Form. Wir werden aber gerne bereit sein, die Einladung erneut auszusprechen mitzuarbeiten, so, wie wir Sie mit offenen Armen hier am Anfang empfangen haben, (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) denn uns geht es darum, dass möglichst alle Fraktionen eine ausreichende Repräsentanz haben, (Sebastian Ehlers, CDU: Das ist heiße Luft, Herr da Cunha.) damit tatsächlich diesem Hohen Hause wahrhaftig Genüge getan wird. (Sebastian Ehlers, CDU: Heiße Luft!) Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit, und wir werden den vorliegenden Antrag ablehnen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der AfD Herr Förster. (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU)

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Horst Förster AfD

Nee! (Unruhe im Präsidium) Herr Noetzel, Sie hätten es gerne so, aber bitte auf null! Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Abgeordnete! Es geht um den weiteren Vizepräsidenten. Also die Geschäftsordnung – wurde schon gesagt – sieht zwei Vizepräsidentinnen neben dem sozusagen hauptamtlichen Präsidenten vor. Dann kann ein weiterer und noch ein weiterer beliebig bestellt werden. (Philipp da Cunha, SPD: Jeder kann gewählt werden.) Daraus ergibt sich bereits, dass nicht das Prinzip, dass alle Fraktionen vertreten sein müssen, dort irgendwie abgebildet wäre. Gegen den Antrag der FDP wäre nichts einzuwenden, wenn es allein darum ginge, die Vielfalt des Parlaments abzubilden, und wenn das Ganze keine weiteren Kosten verursachen würde. Genau das ist aber nicht der Fall. Die Stelle des Landtagspräsidenten ist eine Funktionsstelle, das heißt, der Inhaber hat bestimmte, ihm zugewiesene Aufgaben zu erfüllen und erhält dafür auch eine Funktionszulage von 50 Prozent. Die Stelle ist also aufgaben- und sachbezogen und keinesfalls nur eine ehrenamtsähnliche Repräsentationsstelle. Deshalb haben wir überhaupt kein Verständnis dafür – das darf ich noch mal in Erinnerung bringen, gestern –, dass gestern bei der Verabschiedung des Abgeordnetengesetzes, dass das Plenum nicht bereit war, eine Regelung dahin zu treffen, dass diese Funktionszulage nicht gezahlt wird, wenn derjenige, der dieses Amt innehat, dieses Amt, diese Funktion nicht ausüben kann aus persönlichen Gründen, das heißt Krankheit oder Ähnliches. Da wird diese Zulage von 50 Prozent in diesem Fall – die ist ja erheblich –, 50 Prozent der normalen Abgeordnetenentschädigung gezahlt, auch wenn, wir hatten ja schon mal so einen Fall, man über ein Jahr krankheitsbedingt dieses Amt nicht ausführen kann. (Philipp da Cunha, SPD: Sie hat das Amt trotzdem ausgeführt. Das ist ein Blödsinn, den Sie erzählen. – Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) Und Sie waren nicht bereit, das zu ändern. Und wir haben die Parallele zum Leben der Bürger draußen in der Wirtschaft gezogen, die sechs Wochen lang den Lohn oder das Gehalt bekommen und dann Krankengeld. Sie haben das für richtig gehalten. Das ist wichtig, an dieser Stelle noch mal zu erwähnen, worum es hier geht. Ein sachlicher Grund für einen weiteren Vizepräsidenten wäre deshalb nur gegeben, wenn die in der Geschäftsordnung vorgesehenen zwei Vizepräsidenten überlastet wären. Das ist aber ganz offensichtlich nicht der Fall, und das wird ja auch nicht zur Begründung angeführt. Und, Herr Domke, also ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass das so uneigennützig gemeint ist, dass Sie also die Vorstellung, wer denn dieses Amt bekleiden könnte, sollte, müsste, dass das für Sie überhaupt keine Rolle spielt. (Zuruf von René Domke, FDP) Also Sie kalkulieren doch bei dem, wie das hier so ist und wer es denn nicht sein soll, genau damit, dass Sie so ein wunderbarer Kompromisskandidat wären, der dann den Segen, insbesondere der neuen Koalition, bekommt. Aber da haben Sie sich offensichtlich auch getäuscht, in diesem Fall auch wohl zu Recht. Besteht also von der Aufgabenseite her kein Bedarf, wäre die Bestellung eines weiteren Vizepräsidenten unverantwortlich, weil reine Steuerverschwendung. Mit fünf Abgeordneten hat die FDP ebenso wie BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die für eine Fraktion erforderliche Mindestzahl von vier Abgeordneten gerade mal knapp übersprungen. Nach Ihrer Logik müsste es bei insgesamt sechs Fraktionen zusätzlich noch drei Vizepräsidenten geben. Werte Abgeordnete von der FDP, man könnte meinen, dass Ihre Fraktion bei diesem Wahlergebnis von einer gewissen Selbstüberschätzung befallen ist. Mit Ihren fünf Abgeordneten kassieren Sie für den Fraktionsvorsitzenden und den Parlamentarischen Geschäftsführer Funktionszulagen von 175 Prozent der Abgeordnetenentschädigung. Das reicht! (Heiterkeit bei Sebastian Ehlers, CDU: Viel zu wenig. – Eva-Maria Kröger, DIE LINKE: Denk mal an die Inflation!) Sie sollten den Antrag mit Einsicht und ein wenig Demut zurücknehmen. Wenn es bei der Wahl der Vizepräsidenten nach den demokratischen Gepflogenheiten ginge beziehungsweise gegangen wäre, dann stünde es bestenfalls der LINKEN an, einen solchen Antrag zu stellen, denn dann wäre der erste Vizepräsident von der AfD als der zweitstärksten Fraktion in Gestalt der Abgeordneten Frau Dr. Schneider-Gärtner gestellt worden (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) und DIE LINKE nach der CDU nicht zum Zuge gekommen. Aber Sie wissen alle, hier hat sich das Anti-AfD-Kartell wie in der letzten Legislatur zur Ausgrenzung der AfD zusammengetan und DIE LINKE mit der zweiten Vizepräsidentin gesegnet. (Sebastian Ehlers, CDU: Aus gutem Grund.) Werte Abgeordnete von der LINKEN, Sie sollten sich eigentlich dieser Ihnen nicht gebührenden Privilegierung schämen und daraus zumindest keine finanziellen Vorteile ziehen. (Rainer Albrecht, SPD: Das ist doch Quatsch, das ist doch dummes Zeug!) Ich schlage Ihnen vor, mein ganz persönlicher Vorschlag: Spenden Sie das Geld doch einfach der Ihnen brüderlich verbundenen Antifa! Da wäre es nach Ihrem Credo doch sicherlich gut angelegt. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der CDU Herr Ehlers.

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Sebastian Ehlers CDU

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich glaube, der letzte Redebeitrag hat gezeigt, dass es, glaube ich, gut und richtig ist, dass diese Fraktion den Landtag von Mecklenburg-Vorpommern nicht in Form einer Vizepräsidentin nach außen vertritt. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und Jutta Wegner, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Und, Herr Förster, Sie tun ja so, als seien das hier seit 1990 Naturgesetze. Ich meine, die damalige PDS hatte auch mal das Problem gehabt, dass sie einer kleineren Fraktion den Vortritt lassen musste, nämlich der FDP. (Zuruf von Thore Stein, AfD) 1990 hatte sie auch keinen Vizepräsidenten gehabt, weil das damals auch, vielleicht auch nicht so, ja, en vogue oder statthaft war. Von daher gibt es ja, und ich würde deswegen, Herr da Cunha, gar nicht in andere Länder gucken, sondern einfach mal schauen, wie war es bisher hier bei uns im Land. Klar ist es eine andere Rolle, ob ich drei, vier, fünf oder sechs Fraktionen habe. Wir hatten immer zwei Vizepräsidenten gehabt. Wir hatten dann die Ausnahme gehabt 2006 mit der FDP und 2011 mit den GRÜNEN, dort einen dritten Vizepräsidenten/eine dritte Vizepräsidentin zu etablieren. Und, Herr Kollege Wulff, ein bisschen schmunzeln muss man schon, wenn man dann nach zehn Jahren wieder zurückkommt und denkt, jetzt geht das inhaltliche Feuerwerk der FDP hier los beim ersten Landtag, und dann ist das sozusagen der inhaltliche Schwerpunkt. Da hätte ich mir dann schon ein paar andere Themen gewünscht auch seitens der FDP. Ich glaube, wir haben ein paar andere Themen. Eigentlich haben wir das Thema Struktur ja durchaus abgearbeitet mit den ersten Landtagssitzungen vor Beginn dieser Sitzungswoche. Von daher würde ich auch nicht einstimmen in Ihren Kanon hier, dass Sie von allen hier schlecht aufgenommen und behandelt wurden. Ich glaube, für meine Fraktion kann ich das durchaus zurückweisen, und das wissen Sie, glaube ich, auch. Aber ich kann nur sagen, herzlich willkommen in der Realität, Herr Kollege Wulff! Und Gleiches geht an die GRÜNEN. Und Sie haben die blumigen Worte des Kollegen Schulte hier aus verschiedenen Besprechungen im Ohr, heute hat der Kollege da Cunha sie wiederholt. Ich kann Ihnen versichern, lassen Sie sich nicht darauf ein! Nee, da wird nicht sehr viel passieren. Es wird zwar jetzt viel geredet von einem neuen Umgang mit der Opposition, aber dass der nicht stattfindet, (Zuruf von Patrick Dahlemann, SPD) das sehen wir ja schon an den beiden Plenartagen, wie auch mit guten Sachanträgen, die sogar gelobt werden, umgegangen wird. Auch bei Ihren drei Gesetzesinitiativen waren wir durchaus bereit, die auch im Ausschuss zu beraten, auch wenn wir sie inhaltlich – Erweiterung der PKK – nicht zwingend geteilt haben. Das hat, glaube ich, meine Kollegin von Allwörden gestern ausgeführt. (Zuruf von Philipp da Cunha, SPD) Aber ich glaube, es wäre ein guter Brauch gewesen, sie zumindest im Ausschuss zu diskutieren. Deswegen sind die großen Worte, die hier gekommen sind seitens der Koalition, neuer Umgang mit der Opposition – findet nicht statt. So ehrlich muss man sein, Herr da Cunha. Ich finde es auch nicht schlimm, man kann das auch so machen, haben wir ehrlicherweise vielleicht auch die letzten Jahre gemeinsam so gemacht, bloß wir haben es nicht wie so eine Monstranz vor uns hergetragen, alles wird gut und jetzt sind wir alle die Best Buddies hier. Es findet einfach nicht statt, hier wird eine klare Linie gezogen. Auch gute Anträge werden nicht mal beraten, wird nicht, das wird nicht passieren. Von daher bin ich da durchaus Realist, höre jetzt auch gerade keinen Widerspruch, also scheint es durchaus zu stimmen. Aber ich würde aus dieser Tatsache und diesen Ergebnissen – und wir haben es an ein paar anderen Stellen ja auch gesagt, ich habe gestern über das Thema Ausschussgröße gesprochen, selbst der Untersuchungsausschuss hat jetzt nur neun Mitglieder, was verfassungsmäßig schon sehr, sehr grenzwertig ist, wir haben es beim Thema „Ausschussvorsitz Finanzen“ gesehen, will ich nicht noch mal darauf eingehen, habe ich gestern schon getan –, aber jetzt daraus abzuleiten, aus der Frage Vizepräsident den Umgang mit der Opposition, da habe ich doch eine andere Meinung, wir als Fraktion auch, denn man kann sich dem Thema auf verschiedenen Wegen nähern. Man kann natürlich sagen, pauschal, alle kriegen einen oder die zwei oder drei Stärksten kriegen einen, und es ist natürlich bei diesem riesigen Parlament mit den vielen Fraktionen und den vielen Abgeordneten schon noch eine Frage des Kräfteverhältnisses. Und ich gehe mal davon aus, dass Sie beim dritten Vizepräsidenten eher die FDP oder die GRÜNEN, wahrscheinlich eher die FDP, im Zugriff sehen. Das kann man so sehen, das kann man aus Ihrer Sicht so sehen. Wenn ich mal jetzt – da muss ich mal wieder ein bisschen auch mal nett sein zum Kollegen da Cunha zu später Stunde – aus seiner Sicht das sehe, mit 34 Abgeordneten zu 5, (Rainer Albrecht, SPD: Ja.) hm, beide mit einem im Präsidium, hm, da kann ich schon mal, da ist die Frage der Verhältnismäßigkeit. Also im Deutschen Bundestag gab es ja in guten Zeiten auch mal Situationen, dass SPD und Union da durchaus auch mit zwei Leuten im Präsidium vertreten waren. Ich werde jetzt die SPD nicht auf dumme Gedanken bringen, (Heiterkeit bei Rainer Albrecht, SPD) und am Ende stellen Sie noch einen Antrag und wählen hier noch einen dritten Vizepräsidenten der SPD. (Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) Aber nein, Spaß beiseite! Wenn man sich das wirklich vom Verhältnis anschaut, deswegen ist es nicht ganz so einfach zu sagen, alle müssen jetzt hier rein, sondern ich finde, dass das Verhältnis, Stärkeverhältnis, auch wenn man das nie ganz genau hinbekommt, das muss sich ein Stück weit auch abbilden. Und da, finde ich, ist es schon ein Unterschied, ob man jetzt eine, wir haben eine sehr große Fraktion, dann würde ich sagen, haben wir zwei größere Oppositionsfraktionen, die LINKEN sind da irgendwo so ein bisschen dazwischen, und zwei wirklich sehr kleine, und da, finde ich, muss das irgendwo ausgewogen auch im Präsidium sich widerspiegeln. Und ich glaube – da schließe ich mich auch durchaus dem einen oder anderen Vorredner an –, ich glaube, wir haben da jetzt ein gutes Präsidium gemeinsam gewählt. Die werden das gut hinbekommen. Und wenn wir jetzt nach einem halben Jahr feststellen, nun waren wir sehr aktiv mit unseren Initiativen, FDP und GRÜNE, da kommt sicherlich noch ein bisschen mehr dann, wenn Sie richtig in Fahrt kommen, das ist auch keine Kritik jetzt, aber Sie sind noch ein bisschen im Aufbau, dann kann es durchaus sein, dass wir vielleicht auch mal bis Freitag 20:00 Uhr hier sitzen, dann ist die Frage, wenn man nach einem halben Jahr feststellt – und ich glaube, die Präsidentinnen sind dann auch Frau genug zu sagen vielleicht, wir brauchen Unterstützung, das will ich aber gar nicht jetzt an der Stelle irgendwo anheimstellen –, und wenn man dann nach einem halben Jahr feststellt, dieser Arbeitsumfang hier, drei Plenartage über mehrere Stunden, das ist mit drei Personen nicht leistbar, was ich aber im Moment nicht sehe, aber es kann ja alles passieren, wer weiß, wie es sich entwickelt, wir alle haben die Erfahrung nicht mit sechs Fraktionen, dann kann man über die Dinge auch noch mal reden. Aber ich halte jetzt in der jetzigen Situation und mit dem Wissen von jetzt und dem Wissen der letzten Wahlperioden das nicht für zielführend und angemessen, dort einen weiteren Vizepräsidenten hier zu installieren und zu wählen, und deswegen hat das nichts damit zu tun, dass Sie nicht willkommen sind. Ich freue mich sehr darauf, mit dem Teil der Opposition hier zusammenzuarbeiten, mit der FDP und den GRÜNEN, mit der Jamaika-Opposition, der konstruktiven Opposition der Mitte – so würde ich sie mal bezeichnen –, (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Heiterkeit bei Torsten Koplin, DIE LINKE) da freue ich mich drauf und da sind Sie wirklich eingeladen. Und von daher, aber Ihren Antrag – das werden Sie vielleicht verstehen – werden wir heute ablehnen. – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU – Zuruf von René Domke, FDP)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Ehlers! Das Wort hat jetzt für die Fraktion DIE LINKE Herr Koplin.

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Torsten Koplin Die Linke

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir möchten als Linksfraktion natürlich uns auch positionieren zu Ihrem Antrag. (Zuruf von René Domke, FDP) Sie haben ihn hergeleitet in der Beantragung aus der Geschäftsordnung des Landtages und hier in der Begründung noch mal herausgestellt die Pluralität des Plenums, die wir als Linksfraktion ausdrücklich begrüßen. Und als Parlamentarischer Geschäftsführer – wir haben intensiv die letzten Tage zusammengearbeitet –, ich empfinde es als eine große Bereicherung, mit Ihnen seitens der FDP und den GRÜNEN, zusätzlich mit den bekannten Fraktionen SPD und CDU zusammenzuarbeiten, als eine, menschlich gesehen, eine Bereicherung, aber auch intellektuell, das macht Spaß, und das will ich unbedingt gesagt haben, auch wenn wir Ihren Antrag ablehnen werden, denn aus dieser guten Kollegialität und dieser intellektuellen und menschlichen Anregung heraus abzuleiten, also daraus müsste jetzt auch eine Position entspringen, ist so nicht herleitbar. Unser Landtagspräsidium – so nenne ich es an dieser Stelle mal – gibt es aus rechtlicher Sicht als solches eigentlich nicht. Es ist kein Gremium mit eigenständigen parlamentarischen Funktionen wie etwa ein Ausschuss oder der Ältestenrat. Das steht auch so in etwa in der Kommentierung unserer Landesverfassung. Im Bundestag und den Landtagen von Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Thüringen ist das anders. Da bilden das Parlamentspräsidium beziehungsweise der Parlamentspräsident und seine Stellvertreterinnen und Stellvertreter ein eigenständiges Gremium. Ein solches muss dann auch die parlamentarische Vielfalt abbilden, das ist klar. Bei uns eben ist das anders. Wir haben kein Landtagspräsidium als Gremium, unser Modell sieht „nur“ – in Anführungsstrichen jetzt – eine Landtagspräsidentin als Funktionsträgerin vor, die dann ihre Stellvertreterinnen hat. Wir haben, wie gesagt, „nur“ – in Anführungsstrichen – eine Präsidentin. Diese hat ihre Aufgaben und Verpflichtungen. Ist es ihr nicht möglich, diese Aufgaben und Verpflichtungen wahrzunehmen, geschieht das durch ihre Vizepräsidentinnen in Stellvertretung. Daraus ergibt sich, dass die Vizepräsidentinnen beziehungsweise das sogenannte Präsidium bei uns nicht die parlamentarische Vielfalt abbilden müssen. Problematisch wäre es nur dann, wenn die Opposition gar keine Vizepräsidentin stellen würde. Das ist aber nicht der Fall, bei uns stellt die Opposition sogar die erste Vizepräsidentin mit großer Anerkennung und Respekt, denke ich mal, der übergroßen Mehrheit hier im Hause. Eine zusätzliche Vizepräsidentin und ein zusätzlicher Vizepräsident sind rechtlich also nicht geboten. Der von Ihnen benannte Paragraf 2 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Landtages zielt ausschließlich darauf ab, eine zusätzliche Vizepräsidentin zu wählen, wenn die Landtagspräsidentin und ihre beiden Vizepräsidentinnen nicht in der Lage sind, alle Aufgaben und Verpflichtungen angemessen zu erledigen. Und jetzt komme ich an einen Punkt – weil Herr Förster wird ja nicht müde, darauf zu verweisen und das dann eben mit diesen Geldeinheiten und der Vergütung zu verbinden –, dass seinerzeit Frau Bretschneider ihre Aufgaben krankheitsbedingt so nicht wahrnehmen konnte und dann eben, das leiten Sie da her, eben dieses Anrecht nicht gehabt hätte. (Zuruf von Horst Förster, AfD) Ich muss also, ich sage das an dieser Stelle, weil ich empört bin, empört. (Rainer Albrecht, SPD: Ja.) Sie hätten sich nämlich kundig machen können. Frau Bretschneider hat zwar hier nicht präsidieren können, aber hat all die Monate den Kontakt gehalten zu den Vizepräsidentinnen. Es gab Kuriere, die zu ihr nach Hause gefahren sind, sie hat Entscheidungen mitbegleitet, sie hat Unterschriften geleistet, sie hat trotz Chemo, so gut sie konnte und solange sie konnte, gearbeitet. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP) Und ich finde es schäbig, das immer herbeizuziehen und hier zu erklären, sie hätte nicht gearbeitet. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP – Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) Insofern mein Fazit: Das wäre nicht ausgeschlossen, so zu verfahren, (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) wie Sie es vorschlagen und wie Sie es uns antragen, aber weder ist es rechtlich zwingend geboten, noch sehen wir aus politischen Motiven hierfür die Notwendigkeit. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Herr Koplin, zu Ihrem Redebeitrag liegt mir ein Antrag auf Kurzintervention vor. Und da Herr Förster sich jetzt schon zum Saalmikrofon bewegt, gehe ich davon aus, dass diese Kurzintervention auch durch Herrn Förster erfolgt. Bitte schön!

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Horst Förster AfD

Vielen Dank! Also, Herr Koplin, das, was Sie eben mit „schäbig“ hier bezeichnet haben, muss ich entschieden zurückweisen. Ich habe das nur am Rande jetzt erwähnt, und Sie können sich vielleicht erinnern, dass wir damals diesen Antrag gest… (Unruhe vonseiten der Fraktion der SPD – Philipp da Cunha, SPD: Das war nicht nur am Rande! ) Sie können sich vielleicht erinnern, dass wir das gestern auch angesprochen haben. (Philipp da Cunha, SPD: Ja, schämen Sie sich!) Es war ein Fall, wo uns das alles damals, wo uns das Problem damals bewusst wurde, welche Privilegierung hier besteht, und das ist ja nur ein Beispiel gewesen. (Zuruf von Elisabeth Aßmann, SPD) Und es war völlig klar, dass es damals auch eine, (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) menschlich eine andere Situation war, dass niemand da Frau Bretschneider zu nahe treten wollte, (Zuruf von Wolfgang Waldmüller, CDU) aber es ist eben so gewesen, dass sie bei dieser schweren Krankheit – da wollen wir nicht über Wochen und Monate streiten – nicht in der Lage war, dieses Amt auszuüben, (Philipp da Cunha, SPD: Doch!) das ist ja gar keine Frage. (Philipp da Cunha, SPD: Das hat sie doch gemacht, das hat Herr Koplin doch gerade erzählt.) Ja, tragen Sie das mal sonst wo hin! Also wollen wir jetzt darüber streiten, wie schwer sie erkrankt war? (Unruhe vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Rainer Albrecht, SPD: Schämen Sie sich! – Zurufe von Marcel Falk, SPD, Beatrix Hegenkötter, SPD, und Eva-Maria Kröger, DIE LINKE) Das heißt, wir haben eine Regelung – und das habe ich angesprochen –, wo unabhängig davon, ob der Betreffende das Amt ausüben kann, (Philipp da Cunha, SPD: Sie hat es ausgeübt.) weitergezahlt wird. (Zuruf von Philipp da Cunha, SPD) Und das ist eine Frage von Steuergeldern und ob das sinnvoll ist – und das ist in keinem anderen Lebensbereich so –, dass das hier gemacht wird. (Zurufe von Elisabeth Aßmann, SPD, und Philipp da Cunha, SPD) Das ist ein Privileg, das wir zum Teil im Beamtenrecht haben, (Glocke der Präsidentin) aber hier ist die Besonderheit, (Zuruf von Elisabeth Aßmann, SPD) dass die Grundentschädigung ja weitergezahlt wird, die Versorgung also sichergestellt ist. (Eva-Maria Kröger, DIE LINKE: Ich würde nicht darauf antworten, wirklich, es ist alles gesagt.) Und ich kann mich sehr gut erinnern, dass zumindest die CDU damals gesagt hat, das können wir später noch mal besprechen, in der nächsten Legislatur, darüber kann man nachdenken. Daraus jetzt einen persönlichen Vorwurf zu machen, ist scheinheilig und unverschämt. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD – Martina Tegtmeier, SPD: Sie sind scheinheilig und unverschämt!)

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Birgit Hesse

Herr Koplin, möchten Sie auf die Kurzintervention reagieren?

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Torsten Koplin Die Linke

Möchte ich, Frau Präsidentin. Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Förster, mit jedem Satz haben Sie es noch schlimmer gemacht, (Heiterkeit bei Philipp da Cunha, SPD) weil Sie es erhärtet haben. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf von Enrico Schult, AfD) Weil es einfach eine Tatsache ist, Herr Schult! (Zuruf von Enrico Schult, AfD) Es ist eine Tatsache! Frau Bretschneider hat um ihr Leben gekämpft, sie hat gekämpft in einer Art und Weise und zugleich die Arbeit geleistet, und das sprechen Sie ihr ab und instrumentalisieren diese dramatische Situation zu politischen Zwecken. Ich finde das schäbig und erhärte das, was ich gesagt habe. (lang anhaltender Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Koplin! Das Wort hat jetzt für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Herr Dr. Terpe. (Unruhe vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU – Zurufe von Rainer Albrecht, SPD, Patrick Dahlemann, SPD, und Sebastian Ehlers, CDU) Meine sehr geehrten Damen und Herren, bevor Herr Dr. Terpe jetzt das Wort ergreift, möchte ich noch mal an den Gegenstand oder den Hintergrund des Antrages erinnern. Es geht um eine Wahl einer weiteren Vizepräsidentin oder eines Vizepräsidenten. Insofern würde ich auch bitten, dass wir zu dieser Diskussionsgrundlage zurückführen könnten. Vielen Dank!

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Dr. Harald Terpe GRÜNE

Ja, sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich glaube, es ist kein Geheimnis und hatte sich auch rumgesprochen, dass wir Bündnisgrünen, als wir in den Landtag kamen, geguckt haben, ist das Präsidium in der Zahl geeignet, also die Zahl der Präsidentinnen geeignet, die Arbeit zu leisten, die für ein Landtagspräsidium nötig ist, und waren der Meinung, ja, so ist es, und hatten deswegen von Anfang an gesagt, wir Bündnisgrünen würden denken, es bedarf keiner weiteren Aufstockung des Präsidiums, und hatten selbst in diese Richtung keine Ambitionen entwickelt. Sehr wohl hatten wir Ambitionen entwickelt und fanden das auch inhaltlich und fachlich gerechtfertigt, bei der Frage der Ausschussvorsitze eine Rolle mitzuspielen. Wir wissen alle, wie die Diskussion darüber ausgegangen ist. Ich finde, dass das Ergebnis dieser Diskussion nach wie vor nicht besonders dafürspricht, dass die größte Fraktion sozusagen da einen Schritt auf die sehr kleinen, wie Sie sich jetzt immer äußern, zugegangen ist. Aber ich habe Lebenserfahrung, politische Erfahrung genug und bin dazu ja auch noch ein Pommer: Es ist so, wie es ist. (Heiterkeit vonseiten der Fraktionen der SPD und CDU) Und insofern sage ich, (Patrick Dahlemann, SPD: Jetzt weiß ich auch, warum das so sympathisch ist.) Wie bitte? (Patrick Dahlemann, SPD: Jetzt weiß ich auch, warum das so sympathisch ist. – Marcel Falk, SPD: Genau.) Ja, es ist so, wie es ist, und deswegen, sage ich, braucht man das jetzt auch nicht immer wieder noch mal hochzuziehen. Es hat eine demokratische Entscheidung letztendlich gegeben, (Zuruf von Patrick Dahlemann, SPD) wenn man Demokratie als sozusagen Herrschaft der Mehrheit über die Minderheit betrachtet, und wir akzeptieren das. Ich bin aber weit davon entfernt, jetzt die FDP dafür zu schelten, dass sie jetzt noch mal diesen Antrag aufgesetzt hat. Ich glaube nur, dass er auch nicht richtig zielführend ist, sagen wir mal, jetzt auch dann mit der Zahl eins. Ich glaube, dass wir dazu eine grundsätzliche Diskussion, vielleicht sogar am Ende dieser Legislaturperiode, führen sollten, um für die Zukunft noch mal sich die Frage zu stellen, wie kann man das ausreichende Personaltableau fürs Präsidium auf der einen Seite, aber vielleicht auch mit der Vielfalt sozusagen der möglicherweise gewählten Fraktionen in irgendeiner Weise abbilden. Wir werden jetzt nicht den FDP-Antrag sozusagen schelten und ablehnen, wir werden uns enthalten. (Beifall Sebastian Ehlers, CDU: Und klatschen! – Beifall vonseiten der Fraktion der CDU und Thore Stein, AfD)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Das Wort hat jetzt noch einmal für die Fraktion der FDP Herr Wulff. (Zuruf von Patrick Dahlemann, SPD)

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David Wulff FDP

Sehr geehrte Präsidentin! Sehr geehrte Abgeordnete! Ich bin jetzt nur ein halber Pommer und halb Mecklenburger, also so ein ganzer Mecklenburg-Vorpommeraner, wenn man so möchte. (Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ich ja eigentlich auch.) Dann haben wir das jetzt an der Stelle auch einmal geklärt. (Patrick Dahlemann, SPD: Das ist ja nicht so schlimm.) Ich möchte noch auf ein paar einzelne Punkte jetzt noch mal eingehen, ne, Herr Kollege Terpe?! Natürlich, es ist, wie es ist, ich habe auch so die leise Vermutung, dass sich das auch heute Abend nicht ändern wird, (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der SPD – Patrick Dahlemann, SPD: Das weiß man noch nicht.) aber ich lasse mich auch gerne mal überraschen. Ich denke, eine Grundsatzdebatte an dieser Stelle zu führen, tut gar nicht so richtig not, weil die Geschäftsordnung das ja ausdrücklich vorsieht, dass es möglich ist zu erweitern. Deswegen wurde die Debatte schon mal geführt, und das wird im Hause hier entsprechend beschieden. (Zuruf von Philipp da Cunha, SPD) Herr Kollege da Cunha, natürlich haben in der Vergangenheit zwei Vizepräsidenten gereicht bei vier Fraktionen, aber wie der Kollege Ehlers angeführt hatte, immer, wenn dann auch mal eine fünfte Fraktion schon mit dabei war, da wurde ja auch das Präsidium um einen erweitert – hier in diesem Hause. Und jetzt sind wir sechs und wir bleiben beim Alten. (Philipp da Cunha, SPD: Ja.) Das ist natürlich insofern logisch, weil das erste Beispiel, was Sie angeführt haben, genau das passende dafür ist: Bayern. Eine alleinherrschende CSU, die sagt, na ja, ist egal, wir stellen Pr… (Sebastian Ehlers, CDU: Leider ja nicht mehr.) Na, jetzt nicht mehr, aber das ändert sich wahrscheinlich auch irgendwann noch mal oder auch nicht mehr. Aber zu den Zeiten, die da angesprochen sind, haben wir quasi eine 50 Prozent alleinherrschende Partei, die sagt, na, komm, wir stellen den Präsidenten und auch noch einen Vizepräsidenten (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) und die Opposition ist uns an der Stelle dann einfach mal egal. Natürlich ist die SPD mit 39 und ein paar Zerquetschten da dicht dran, aber die LINKEN füllen das ja entsprechend auf. Und genau dieses Gebaren, was in Bayern dann jetzt eigentlich so kommt, ist das, was hier eigentlich so ein bisschen zu uns wieder zurückgespiegelt wird. (Rainer Albrecht, SPD: Knapp 40 Prozent! Immer bei der Wahrheit bleiben!) Jaja, knapp ist aber noch 39 Komma, ne?! Das ist noch der untere Teil, (Zuruf von Patrick Dahlemann, SPD) denn wir wollen ja jetzt hier nicht künstlich überhöhen. (Rainer Albrecht, SPD: Na ja.) Ja, wir müssen es nicht künstlich kleinmachen, und wir müssen ja die SPD nicht künstlich überhöhen. Versuchen wir, uns irgendwo mal auf dem Weg da zu treffen. (Zurufe von Rainer Albrecht, SPD, Philipp da Cunha, SPD, und Patrick Dahlemann, SPD) Die erneut ausgesprochene Einladung – mein Kollege Herr Domke, mein Fraktionsvorsitzender, hat es schon mal eingeworfen –, die müssten wir langsam eigentlich schriftlich sammeln, denn alleine heute Nachmittag haben wir es erlebt, alle haben gesagt, die Anträge wenigstens zu den Kontrollgremien in den Ausschüssen zu beraten, das ist richtig und wichtig. Und wenn wir da mal was Abrechenbares irgendwo einfordern, wenn wir einmal eine Stelle haben, wo wir sagen, komm, jetzt zeigt doch mal, dass ihr das ernst meint – und das tut dann noch nicht mal weh, da geht es nicht um irgendeinen Posten, da geht es um kein Geld, sondern einfach nur eine Reform, die alle für nötig halten –, und an der Stelle heißt es, ach nee, lieber doch nicht, das ist ja noch immer Opposition, das ist kein neuer Umgang mit der Opposition, den sehe ich nicht. Und deswegen, glaube ich, sind viele Lippenbekenntnisse mit dabei. Und das zeigt sich noch an verschiedenen anderen Punkten, die der Kollege Ehlers dankenswerterweise auch ausgeführt hat. Dummerweise wurde das alles zu einer Zeit ausgehandelt, wo die CDU noch nicht wusste, ob sie noch Regierung oder schon Opposition ist, und am Ende selber den Kürzeren gezogen hat, insbesondere beim Thema „Zählverfahren d’Hondt“, was natürlich auch wieder klassischerweise die große Fraktion bevorteilt und die kleineren Fraktionen, wozu dummerweise jetzt die CDU auch gehört, miteinschließt. (Beifall René Domke, FDP – Sebastian Ehlers, CDU: Nicht unbedingt.) Dann haben wir auch das Thema Ausschussvorsitzende, was angesprochen wurde, die Größe der Ausschüsse, das Thema Zählverfahren ergibt sich jetzt natürlich auch wieder zum einen bei den Sondersitzungen, die wir hatten, bei der Wahl der Ministerpräsidentin, die Anzahl der Gäste, die man so benennen darf, die Anzahl der Leute, die wir jetzt zur Bundesversammlung schicken dürfen. Natürlich kann man immer sagen, die FDP, es sind ja nur fünf Leute, aber dennoch, selbst, wenn wir uns mit den GRÜNEN zusammentun, wir sind zehn Abgeordnete, die hier völlig unberücksichtigt bleiben in diesem Landtag. Wir sind zwölf Prozent, die in diesem Land an Stimmen völlig unberücksichtigt bleiben, und das einfach nur, weil es jetzt ist, wie es ist. Na ja, dann sind wir halt zu spät gekommen. (Rainer Albrecht, SPD: Das sind ja auch immer zwei Fraktionen zusammen.) Ja, deswegen habe ich ja ein für zwei beantragt. Wie gesagt, wir gucken ja schon irgendwie mal so ein bisschen zusammen. (Heiterkeit bei Philipp da Cunha, SPD – Rainer Albrecht, SPD: Milchmädchenrechnung.) Herr Förster, auch an der Stelle noch mal kurz: Natürlich, die FDP schlägt hier was vor, und wenn wir einen Vorschlag machen, dann haben wir natürlich auch eine Idee, falls das Angebot angenommen werden sollte, dass wir das auch irgendwie entsprechend bedienen können, weil ganz so blauäugig sind wir nicht. Aber hier geht es ganz klar darum, dass dieses Parlament in seiner Breite repräsentiert werden soll. Das ist der Grund, weswegen wir das Ganze hier vortragen und keine anderweitigen Ausführungen, die auch noch wieder – eine andere Ausführung, die Sie gestern an anderer Stelle gemacht haben –, irgendwie noch dahin gehend missbraucht werden. Von daher kann ich das klar zurückweisen. Herr Koplin, Sie waren in Ihren Ausführungen eigentlich so weit richtig. Am Ende hätten Sie uns eigentlich nur noch zuzustimmen brauchen, und dann hätten wir am Ende auch ein rundes Ergebnis. Vielen Dank, und … Na ja, einen haben wir noch, ne?! Aber für mich ist heute Feierabend zum Reden. (Heiterkeit vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Danke schön! (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP)

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Birgit Hesse

Vielen Dank, Herr Wulff! Weitere Wortmeldungen liegen mir jetzt nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der FDP auf Drucksache 8/101. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – (Zuruf von Patrick Dahlemann, SPD) Stimmenthaltungen? – Vielen Dank! – Damit ist der Antrag der Fraktion der FDP auf Drucksache 8/101 bei Zustimmung durch die Fraktion der FDP, Enthaltung durch die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie Gegenstimmen durch die Fraktionen DIE LINKE, SPD und AfD abgelehnt. Ich rufe auf … (Zuruf aus dem Plenum: Und CDU.) Wie bitte? (Schriftführer Michael Noetzel: Und CDU.) Und CDU, Entschuldigung! Ich habe die CDU unterschlagen. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 21 : Beratung des Antrages der Fraktion der CDU – Rechtskonforme Düngelandesverordnung vorlegen, Drucksache 8/106. Antrag der Fraktion der CDU Rechtskonforme Düngelandesverordnung vorlegen – Drucksache 8/106 – Das Wort zur Begründung hat der Abgeordnete Herr Diener.

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Thomas Diener CDU

Ja, een hebben wi noch. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich weiß nun ehrlich gesagt nicht, ob ich zu der Zeit nach dem Abstimmungsmarathon das Klima und die Stimmung noch wesentlich werde heben können, (Marc Reinhardt, CDU: Bestimmt!) obwohl es sich natürlich bei dem Antrag zur Düngeverordnung des Landes Mecklenburg-Vorpommern insbesondere um die Ausweisung der roten Gebiete, um den wichtigsten Antrag der ganzen Sitzung handelt. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU und David Wulff, FDP) Herr Dr. Terpe, einen Satz bloß: Wi hemm immer secht, een Büx is een Büx. Das geht so ein bisschen in dieselbe Richtung, trifft allerdings nicht für diesen Antrag zu. Ich möchte Sie zunächst einmal mitnehmen, ein kleines Bild, es ist schon ein bisschen spät, denken Sie bitte zwei Jahre zurück ungefähr, eventuelle Situation vor dem Schloss: Verkehrsstau, viele Schlepper mit gelben Rundumleuchten, an die Situation, die vor zwei/zweieinhalb Jahren Standard war. Die Städte waren gesperrt, nicht nur hier in Schwerin, fast jede Stadt in Mecklenburg-Vorpommern, Berlin, in der ganzen Bundesrepublik. Das hat die Ursachen gehabt, Landwirtinnen und Landwirte haben sich sehr stark aufgeregt, und das tun sie heute noch, über das sogenannte Insektenschutzpaket sowie die Bundes- und die jeweiligen Landesdüngeverordnungen. Wir kommen noch darauf. Die Landesdüngeverordnung hier wurde ja beklagt. Wir sind im Übrigen nicht die Einzigen oder das einzige Bundesland, wo Klagen anhängig sind. Wir haben gestern was gehört zum Energiepreis. Der wesentliche Stickstoffdünger, das gibt es bei Nitraten auch, wird mit Gas hergestellt, die mineralischen Dünger sind sehr viel teurer geworden, als es noch vor einem Jahr war. Da kostete ein Kalkammonsalpeter je Tonne 200 Euro, heute kostet die Tonne über 600 Euro. (Zuruf von Thore Stein, AfD) Das heißt, die Landwirte sind gezwungen, ihre Pflanzen nährstoffgerecht zu versorgen, und genau das ist natürlich wichtig auch bei der Festlegung der nitratbelasteten, eutrophierten Gebiete. Pflanzenbestände sollen hier unter Bedarf versorgt werden, bis zu 20 Prozent unter dem Bedarfswert. Diese Vorgabe ist natürlich mit erheblichen Mindererträgen verbunden, und gerade auch in einem Bundesland wie Mecklenburg-Vorpommern, wo relativ viel Weizen angebaut wird der Stufen E und A, das heißt mit relativ hohem Proteingehalt, da muss man auch mehr Stickstoff einsetzen, um diesen Rohproteingehalt dort auch gewährleisten zu können. Die Familienbetriebe und alle anderen Landwirtschaftsbetriebe sind natürlich darauf angewiesen, auch diesen Produktionszweig vernünftig zu gestalten, ohne natürlich das Grundwasser dabei zu belasten. Insoweit ist natürlich eine Ausweisung von roten Gebieten auch aus Sicht der Landwirte durchaus nachvollziehbar. Allerdings muss diese Nachweisführung natürlich auf wissenschaftlicher Grundlage erfolgen. Das war letzten Endes auch Grund von vielen Beanstandungen der letzten anderthalb Jahre des Berufsstandes in dem Zusammenhang auch. Man muss auch zum einen ausreichend Messstellen haben, die auch ausreichend Qualitätsergebnisse liefern. (Marc Reinhardt, CDU: Sehr richtig!) Und man muss zum anderen natürlich auch ein Berechnungsmodell haben, um vom Grundwasserkörper quasi nach oben auf die Oberfläche zu rechnen, was also Flurschutzgrenzen und andere Oberflächenmaßgaben dort auch berücksichtigt. Allerdings haben wir hier viele Messstellen gehabt, alte Messstellen von Deponiekörpern, von Kiesgruben, von kommunalen Kläranlagen, die also hier sehr schwierig auch zu beurteilen sind. (Zuruf von Elisabeth Aßmann, SPD) Das war an sich einer der wesentlichen Punkte auch, diese Dinge zu beklagen und von verschiedenen Verbänden auch kritisch zu sehen. Leider ist diese Angelegenheit nicht einvernehmlich geregelt worden. Das hat also unter anderem in diesem Bundesland 180 Landwirte dazu bewogen, vor dem Oberverwaltungsgericht in Greifswald zu klagen, (Beifall Thore Stein, AfD) eine Organklage sozusagen, um zu gewährleisten oder feststellen zu lassen, dass das verwendete Messstellennetz für diese Berechnung, für diese Weiterbearbeitung nicht herangezogen werden soll und darf. Am 5. November hat das Oberverwaltungsgericht in Greifswald die Düngelandesverordnung des Landes Mecklenburg-Vorpommern für unwirksam erklärt und eine Revision in diesem Bereich nicht zugelassen. Nun muss man sich einfach mal vorstellen, wir stehen also quasi oder die Landwirte stehen vor der Düngesaison Februar/März nächsten Jahres – das ist nur ein Quartal hin, dauert nicht mehr lange –, ohne zu wissen, was sie dürfen. Wenn man heutzutage als Landwirt dann düngen will, dann muss man erst einmal einen Rechtsanwalt fragen. Und zwar muss man einen Fachanwalt fragen, nicht irgendeinen Rechtsanwalt. Und das ist natürlich eine Regulierung, die kein Mensch brauchen kann. Ich darf in diesem Zusammenhang vielleicht mal erinnern auch an das 30-jährige Jubiläum des Landesbauernverbandes. Das ist vor ungefähr einem Vierteljahr gewesen, wo also sowohl Frau Schwesig als Ministerpräsidentin dabei war als auch Herr Dr. Backhaus als Landwirtschaftsminister. Zu dem Zeitpunkt gab es noch kein Urteil. Dort wurde also von beiden den anwesenden Landwirtinnen und Landwirten versprochen, zeitnah eine entsprechende Regelung auf den Weg zu bringen. Man wusste, die Düngeverordnung wird beklagt – nur wusste man das Ergebnis noch nicht –, die also dazu geeignet ist, den Landwirtinnen und den Landwirten hier in unserem Bundesland ein Regularium an die Hand zu geben, dass man weiß, wie viel darf man wo düngen. Leider sind diese Dinge nicht eingehalten worden, also weder von der Ministerpräsidentin noch vonseiten des Landwirtschaftsministers. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) An der Auswahl der Messstellen hat sich bisher nichts geändert. Das Land hat Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt. Das heißt, wir haben einen ungeklärten, überwiegend ungeklärten Rechtszustand, eine Hängepartie für alle, die in dem Bereich tätig sind. So kann Verlässlichkeit nicht aussehen. (Zuruf von Thore Stein, AfD) Ich habe vorhin gesprochen von Preisen für Kalkammonsalpeter. Das ist sozusagen der Standarddünger für Stickstoff in der Landwirtschaft, der sich jetzt nicht nur verdreifacht hat, sondern er wird ja theoretisch auch im März gebraucht. Und wie mit vielen anderen Dingen ist es mittlerweile so, dass, wenn man was haben will, man auch für Geld nichts mehr bekommt. Das heißt, die Düngung, die Anfang März stattfinden soll, den Dünger muss man jetzt bestellen. Man bekommt ihn nicht, man muss ihn bestellen, in der Hoffnung, dass er dann auch geliefert wird. Wer also im März erst Dünger kauft, der wird keinen haben. Genau, wenn man jetzt ein Auto kauft, man wird keines kriegen, wenn man ein bestimmtes Auto haben will. Insofern ist die Planung der Landwirte jetzt schon fast fertig. Wenn man sich jetzt, man kann sich gar nicht bevorraten, man muss das nur bestellen und dann im Frühjahr auch bezahlen. Das heißt, wir haben jetzt einen Zustand, dass die Landwirte, die jetzt eine Planungsgrundlage bräuchten, sie aber keine haben, und da ist es natürlich wenig schicklich, (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) dass das Land also diese Beschwerde eingelegt hat und keiner weiß, wann hier eine Entscheidung kommt. Und ob die Entscheidung über die Nichtzulassungsbeschwerde so ausfällt, wie der Antragsteller es gerne hätte, ist ja völlig offen. Das kann ja sein, dass es genauso gut abgelehnt wird wie beim ersten Mal. Es kann sein, dass es eine Neubefassung gibt, aber das Rechenmodell, das quasi vom Grundwasser auf dem Boden ist, genauso beanstandet wird wie jetzt beim Oberverwaltungsgericht. Es kann aber auch sein, dass in der weiteren Stufe bei der Befassung festgestellt wird, gut, das Rechenmodell hätte man akzeptieren können, aber die Wasserproben sind nicht so, wie man sie gerne hätte, dass man sie verwenden könnte. Jedes Modell ist nur so gut, wie die Grunddaten, die man einpflegt. Wenn also sozusagen das Modell zwar stimmt, aber die Daten, die man einpflegt, schlecht sind, kann auch bloß das Ergebnis schlecht sein. (Zuruf von Elisabeth Aßmann, SPD) Und insofern ist das eine Planungsgrundlage, die also unzumutbar ist. Wir haben in anderen Bundesländern, in Bayern zum Beispiel, ein Modell, ich möchte fast sagen, noch schlechter, da gibt es rote und gelbe Gebiete. Das ist eine Binnendifferenzierung, eine Unterscheidung der vermeintlich beeinflussten Grundwässer, die noch sehr differenzierter und noch sehr viel schwerer nachzuweisen ist. Und das ist in einem Land wie Mecklenburg-Vorpommern als Agrarland sehr schwierig. Sicherlich sind das teilweise auch Vorgaben, die von europäischer Seite kommen oder von Bundesseite kommen, gleichwohl müssen sie natürlich hier in Mecklenburg-Vorpommern so umgesetzt werden, dass diejenigen, die es umsetzen sollen/müssen, das auch gerne wollen, in die Lage versetzt werden, das auch sanktionsfrei zu tun. Das ist ein ganz wichtiger Punkt heutzutage. Insofern, sehr geehrter Herr Landwirtschaftsminister, sehr geehrter Herr Backhaus, möchte ich Sie noch mal an das erinnern, was Sie zusammen mit der Ministerpräsidentin in Linstow gesagt haben, also eine verlässliche Planung, verlässliche rechtliche Grundlagen muss man natürlich auch haben, rechtssicher. (Vizepräsidentin Beate Schlupp übernimmt den Vorsitz.) Und da ist es wenig angemessen und wenig sinnvoll, dort sozusagen eine juristische Hängepartie anzuschieben, (Marc Reinhardt, CDU: Sehr richtig!) die also keinem, also auch den vor- und nachgelagerten Bereichen nicht hilft, auch dem Ministerium nicht hilft, dem Grundwasser nicht hilft und auch den Landwirtinnen und Landwirten an der Stelle nicht hilft. Insofern beantragen wir – und das ist ja auch zu sehen – eine rechtskonforme Landesdüngeverordnung, die sich sowohl für die Maßgaben der Bundesdüngeverordnung, der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift in dem Zusammenhang und vor allen Dingen für geeignete Messstellen einsetzt, sodass also das Risiko, dass anschließend wieder geklagt wird, einfach klein ist. Und das sollte man doch an sich mit den Betroffenen in erster Linie auch fachlich diskutieren. Da gab es ja eineinhalb Jahre auch Bewegung, aber zum Ende hin hat es, ich muss mal sagen, nicht funktioniert. Also nur mit den Landwirten kann man Grundwasserschutz betreiben und auch nur, wenn man berechtigte Ursachen, berechtigte Ursachen im Prinzip hat. Wenn es die Landwirte sind, muss man da sicherlich Dünger abziehen, und wenn sie es nicht sind, macht also, ein rotes Gebiet auszuweisen, wenig Sinn, weil das Grundwasser macht man nicht besser. An der Stelle, wie gesagt, kann ich Sie nur auffordern oder dafür werben, unserem Antrag zuzustimmen, derweil es ohnehin eine bundesgesetzliche Grundlage dafür gibt, nur müssen die Messstellen richtig sein, das Verfahren muss richtig sein. – Haben Sie recht herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der AfD, CDU und FDP)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Gemäß Paragraf 84 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung ist eine Aussprachezeit von bis zu 71 Minuten vorgesehen. Ich sehe und höre dazu keinen Widerspruch, dann ist das so beschlossen. Ich eröffne die Aussprache. Ums Wort gebeten hat von der Landesregierung und für die Landesregierung der Minister für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt.

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Dr. Till Backhaus

Ja, zu dieser späten Stunde, sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, dieses doch knifflige Thema zu behandeln, ist nicht so ganz einfach. Und, Herr Diener, Sie haben das Urteil nicht verstanden. Sie haben es schlicht und ergreifend nicht verstanden. (Unruhe vonseiten der Fraktion der CDU) Und ich will Ihnen das versuchen zu erklären. Klimaschutz, Artenschutz, sauberes Wasser und gesunde Ernährung, das ist die Grundlage. Die zieht sich in unserem Programm – im Übrigen auch morgen im Bundesrat, wenn es um die GAP, also Gemeinsame Europäische Agrarpolitik geht –, zieht sich wie ein roter Faden durch, nämlich öffentliches Geld für öffentliche Leistungen zu vergüten und die Leistungen der Landwirtschaft für den Schutz der Umwelt, den Klimaschutz, den Artenschutz, für sauberes Wasser und für gesunde Ernährung endlich umzustellen. Das war unser Ziel. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Und im Übrigen, jetzt muss ich deutlich werden – Sie sind nun leider erst neu im Landtag –, seit 1992, 1992 gibt es die Nitratrichtlinie der Europäischen Union. Über Jahrzehnte hinweg hat es die CDU, der Bauernverband, das muss ich jetzt so personifiziert sagen, es nicht vermocht, nicht vermocht, endlich eine Lösung zu finden, wie man mit der Landwirtschaft gemeinsam das Grundwasser und die Oberflächengewässer schützt. Das nehme ich zur Kenntnis. (Marc Reinhardt, CDU: Und wer war 23 Jahre lang Landwirtschaftsminister?!) Und dann bin ich – ja, das nehme ich zur Kenntnis –, ich bin 98 in diesen Job eingestiegen und wir haben versucht, öffentliches Geld für öffentliche Leistungen auf den Weg zu bringen. Und im Übrigen, es hat dann wiederum bis 2017, 2017 gedauert, dass Deutschland, obwohl Deutschland zweimal verklagt worden ist, das wissen Sie auch ganz genau, verklagt vor dem Europäischen Gerichtshof … Und das steht im Übrigen auch aus – wenn Sie das jetzt wenigstens angedeutet hätten –, (Zurufe von Horst Förster, AfD, und Christiane Berg, CDU) es steht nämlich an, es steht nämlich ausdrücklich an, das weiß die CDU auch ganz genau, (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) dass im Übrigen die Europäische Union dieses Urteil jetzt zieht und sagt: So, jetzt ist Schluss – im Übrigen auch für zwölf andere Mitgliedsstaaten der Europäischen Union –, ihr habt die Nitratrichtlinie, die Trinkwasserrichtlinie und im Übrigen die Meeresschutzrichtlinie nicht eingehalten, und jetzt wird fällig gestellt, 862.000 Euro Strafe am Tag. Herr Diener, nehmen Sie das bitte zur Kenntnis! (Unruhe vonseiten der Fraktionen der AfD und CDU) Mecklenburg-Vorpommern hat dann im Übrigen massiv, massiv dafür gesorgt, dass wir 2017 eine Düngeverordnung gemacht haben, wo wir schon gesagt haben, uns ist die Taube auf dem Dach wichtig, aber der Spatz in der Hand ist wichtiger. Da haben wir im Übrigen schon mit den GRÜNEN zusammen – Herr Terpe, nur, dass Sie das wissen – damals versucht, eine Düngeverordnung auf den Weg zu bringen, um Europa zu signalisieren, bitte, wir haben verstanden, wir gehen jetzt den Weg, wir werden jetzt eine Düngeverordnung – am besten eine Stoffstrombilanz, nämlich was geht in den Betrieb hinein, was geht auf die Fläche, damit wir genauen Überblick haben. Leider ist das auch damals von der CDU verhindert worden, (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) sonst hätten wir heute ein einwandfreies Nachweissystem gehabt. Und da will ich Ihnen mal Folgendes sagen, da will ich Ihnen noch mal Folgendes sagen: Wir reden hier von einer landwirtschaftlichen Nutzfläche von 1,365 Millionen Hektar von Mecklenburg-Vorpommern. Wir haben eine Gesamtfläche Mecklenburg-Vorpommern – ich hoffe, Sie wissen das – von 2,3 Millionen Hektar. Das sind also, weit über die Hälfte der Landwirtschaft der Fläche des Landes Mecklenburg-Vorpommern ist von dieser Düngeverordnung betroffen. Und ich bin selber Landwirt und mit Leidenschaft, immer noch Leidenschaft, (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) und ich will und möchte, dass die Landwirtschaft natürlich Rechtssicherheit und Planungssicherheit hat. Und deswegen habe ich im Übrigen ausdrücklich bedauert, dass das Oberverwaltungsgericht diese Entscheidung so getroffen hat. Und ich will Ihnen das auch begründen, denn auf den ersten Blick, und Sie tun es ja auch hier noch mal wieder und singen dann noch das Lied der Landwirte, die vermeintlich jetzt die Verlierer nicht nur sind, sondern sie sind schlicht und ergreifend die Verlierer. Denn unsere Landesverordnung, die wir gemacht haben, die Landesdüngeverordnung, die die Landwirte im Übrigen sich auch gewünscht haben, den Wunsch habe ich erfüllt. Im Übrigen, ich hoffe, diejenigen, die in der letzten Legislaturperiode hier mit waren, als auch im Übrigen die Rechtsprüfung, die Normenprüfstelle das ja auch im Übrigen juristisch genau geprüft hat, dass diese Verordnung sauber ist, in der Sache sauber ist, die sitzen ja alle mit hier. (Heiterkeit und Unruhe vonseiten der Fraktion der CDU) Und insofern kann ich Ihnen nur sagen: Die Verlierer, die Verlierer dieses Urteils, das wissen Sie nämlich langsam auch, sind wer? Das ist ausschließlich die Landwirtschaft. Und ich will Ihnen dazu Folgendes sagen: Mecklenburg-Vorpommern hat heute aktuell 13 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzflächen. Sagen wir mal, rund 130.000 Hektar sind von dieser Düngeverordnung betroffen. Gegen diese haben einzelne, Sie haben es ja gesagt, Landwirte – wir haben 4.725 Betriebe in Mecklenburg-Vorpommern und davon haben 180 die großen Marktfruchtbetriebe, die dann da meinen, sie müssten mit dem Dünger das letzte, die letzte Dezitonne Getreide zu einem möglichst hohen Preis auch erzielen können. Und diese letzte Dezitonne – das wissen Sie auch ganz genau als Landwirt – ist teuer erkauft, teuer erkauft, nämlich, wenn wir am Ende der Vegetationsperiode im Herbst mit über 100 Kilogramm Stickstoff im Boden in 60 Zentimeter Tiefe, das wissen Sie auch, dann in den Herbst gehen und der Weizen oder der Raps das aufnehmen soll, dann wissen Sie als Landwirt das auch ganz genau, das geht gar nicht, das kann gar nicht funktionieren. Das heißt, dieser Nährstoff rauscht unten ins Grundwasser rein oder in die Oberflächengewässer. Das nehmen Sie doch bitte mal zur Kenntnis! Und das kann doch nicht richtig sein. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Rainer Albrecht, SPD: Jawoll!) Wasser muss sauber, das Wasser muss sauber! Wasser ist Leben, Wasser ist das wichtigste Lebensmittel auf diesem Planeten. Und die Landwirtschaft ist Teil der Lösung und nicht Teil des Problems. Und ich hoffe sehr, ich hoffe wirklich sehr, dass der Bauernpräsident Detlef Kurreck, mit dem ich ja permanent auch verhandele, dass der das hoffentlich bald verinnerlicht, denn das, was jetzt auf die Landwirtschaft zurollt, und da haben Sie recht, wenn jetzt die Bundesverordnung, die im Übrigen von Frau Klöckner – in Klammern: CDU – mal erlassen worden ist, (Marc Reinhardt, CDU: Das war immer die CDU. – Zuruf von Dr. Anna-Konstanze Schröder, SPD) erlassen worden ist, dann bedeutet das, dass 77 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche, 77 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche, da hat Herr Diener recht, er hat bloß die Zahlen nicht genannt, dann unter die Düngeverordnung der Bundesrepublik Deutschland gestellt werden und dann im Übrigen in diesen Gebieten 20 Prozent unter dem Bedarf nur noch gedüngt werden können, das ist der Pyrrhussieg der Landwirtschaft und der, ich sage mal, vermeintlichen CDU-Politik. Da muss ich ganz ehrlich sagen: Passen Sie auf, dass Sie, dass Sie hier jetzt keine groben Fehler machen! Ich bitte Sie darum. Und ich schätze Sie als Fachmann und ich hoffe, dass Sie da drinstecken. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Und insofern ist eins noch mal klar, der Paragraf 13 der Düngeverordnung der Bundesrepublik Deutschland hat – im Übrigen, die Düngeverordnung, und das sage ich auch, warum gehe ich jetzt gegen das Urteil an, weil in dem, in der bundesdeutschen Düngeverordnung die sogenannten Stützmessstellen als Kannbestimmung bestimmt worden sind. Und es haben längst nicht alle Bundesländer im Übrigen von diesen sogenannten Stützmessstellen Gebrauch gemacht, weil wir sie nicht haben, sondern wir haben gesagt, wir haben 552 – ich bitte Sie auch noch mal um Verständnis ausdrücklich –, 552 Messstellen haben wir in Mecklenburg-Vorpommern, und diese Messstellen geben uns einen genauen Überblick über die 53 Grundwasserkörper, die wir in Mecklenburg-Vorpommern haben. Das sind nur zum Glück 53. Und das hat ergeben, dass wir verantworten können, dass für die Landwirtschaft nur auf 13 Prozent der Fläche weniger gedüngt werden darf. Das war den Landwirten aber nicht genug. Und dass das Kind jetzt in den Brunnen gefallen ist, damit hat die Landwirtschaft in der Form – das wissen Sie auch sehr genau – ja selber nicht gerechnet, mit diesem Urteil, sondern man ist eher davon ausgegangen, dass die Düngeverordnung in Gänze überhaupt nicht akzeptiert wird. Und da sage ich Ihnen noch mal in aller Deutlichkeit, in aller Deutlichkeit: Die Düngeverordnung des Landes Mecklenburg-Vorpommern ist von dem Oberverwaltungsgericht in Greifswald überhaupt nicht, was die Messstellenproblematik anbetrifft, überhaupt nicht angegriffen worden. Das heißt, die ist akzeptiert. Nehmen Sie das bitte zur Kenntnis! Und ich nehme ja … (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Zuruf von Marc Reinhart, CDU) Und deswegen, deswegen, Herr Diener, ich bitte Sie ausdrücklich darum, es kann doch nicht im Sinne der Landwirte sein, und daher kann ich mir auch nicht vorstellen, dass irgendein Landwirt dieses Urteil begrüßt. Gar keiner kann das begrüßen, weil das letzten Endes zum Nachteil, im Übrigen des Ansehens – Sie haben ja die Demonstrationen angesprochen, was von den Landwirten verlangt worden ist in den letzten Jahren. Ich kann die Schweinehaltung vom Kastenstand über Kastration und andere Dinge noch mit drauflegen bis hin zu der Düngeverordnung. Das erkenne ich an. Wir haben den Landwirten viel abverlangt, weil wir auch ein Problem haben: Wir müssen umweltgerechter werden und wir müssen ökologische, ökonomische und soziale Folgen natürlich auch abschätzen können. Und ich betone noch mal: Von den Richtern des Oberverwaltungsgerichtes wurde in keiner Weise die Einigung von den vom Land ausgewiesenen roten Gebieten irgend- wie angezweifelt, und auch nicht die 552 Messstellen sind angezweifelt worden. Bemängelt, bemängelt wurde lediglich, dass zur Plausibilisierung des Messnetzes so keine, keine sogenannten Stützmessstellen eingerichtet worden sind. Das haben im Übrigen die meisten Bundesländer nicht getan. Ich betone das noch mal. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Und deswegen, deswegen arbeite ich natürlich mit Hochdruck an einer Lösung. Und das Versprechen, was die Ministerpräsidentin im Übrigen in Linstow abgegeben hat, als auch ich, ist Verlässlichkeit, was die EU-Agrarpolitik anbetrifft, was die Umsetzung anbetrifft, und im Übrigen selbstverständlich auch die Lösung, die wir natürlich auch im Rahmen der Situation für die Zukunft umsetzen wollen. Warum haben wir diesen Weg gewählt, was die Regionalisierung anbetrifft, meine sehr geehrten Damen und Herren? Ganz einfach, nur durch das Verfahren, das wir angewandt haben, konnten wir überhaupt die Regionalisierung umsetzen, beziehungsweise war die Binnendifferenzierung, die sich die Landwirtschaft im Übrigen auch ausdrücklich gewünscht hat, diese Binnendifferenzierung war auch nur über dieses Modell umsetzbar. Und damit haben wir in erster Linie – im Übrigen, betone ich noch mal, hab ja heute von Herrn Damm auch schon mal so einen kleinen Hinweis bekommen –, ja, wir haben hier im Sinne der Landwirtschaft auch dieses Ding hier mit auf den Weg gebracht mit dem Ziel, das Wasser dann gesunden zu lassen. Und wir sind im Übrigen auf einem sehr guten Weg. Wenn Sie sich dann unsere Agrarumweltprogramme ansehen, die wir auf den Weg gebracht haben, wir sind spitze in Deutschland in diesem Verfahren, denn wir wollen damit erreichen, dass natürlich die Landwirtschaft gute Erträge erzielen kann und auch gute Preise erzielen kann und letzten Endes auch hohe Qualitäten erreichen kann. Und im Übrigen, wenn Sie sich die Erträge in der Landesforschung anschauen – da werde ich Ihnen in Kürze auch ein Gutachten vorstellen, auch hier in der Öffentlichkeit werde ich das tun –, dann werden Sie sehen, wo wir da stehen und wo wir hinwollen. Und insofern möchte ich deutlich machen, wir wollen natürlich jetzt auch mit dem Bauernverband nach Lösungen suchen. Ich glaube auch, dass es sinnvoll ist, gegebenenfalls mit den Rechtsbeiständen noch mal miteinander ins Gespräch zu kommen, und zum anderen ist es natürlich auch so, dass wir für Deutschland endlich, endlich eine einheitliche, für die gesamte Bundesrepublik Deutschland eine einheitliche Regelung für die Umsetzung der Nitratrichtlinie brauchen. Und ich arbeite im Übrigen … Vergleichen Sie das bitte mal mit Niedersachsen, in welchen Problemen die stecken, und hier, die liegen bei 42/43 – oder Schleswig-Holstein – Prozent rote Gebiete. Was meinen Sie, was da noch auf die zukommt, und die werden alle unisono in dieses Problem hineinlaufen. Und deswegen betone ich noch mal, dass das Bundesverwaltungsgericht und wir dahin, dahin ziehen und sagen: Wir wollen das überprüft sehen, weil wir glauben, dass wir damit auch Rechtssicherheit – weil damit die Landesverordnung, so, wie wir sie heute haben, 13 Prozent, nicht 77 Prozent rote Gebiete, so lange gilt, bis wir ein endgültiges Urteil haben oder die Europäische Union im Übrigen der Bundesrepublik Deutschland das ins Stammbuch schreibt. Und insofern betone ich noch mal: Wasser muss sauber! Und bei allen Meinungsverschiedenheiten, die wir auch mit dem Bauernverband oder mit anderen Gruppierungen haben, ich will, dass wir kooperativ sind und dass wir nach Lösungen suchen. Mein Ziel ist es – noch mal –, bis Ende Februar eine neue Landesverordnung auf den Weg zu bringen und auch vorzulegen, die dann im März, dann auch im Märzen der Bauer die Rösslein anspannt, dann diese neue Landesverordnung und damit für die neue tatsächliche Vegetationsperiode bereitgestellt wird. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich betone abschließend noch mal: Die zweite Binnendifferenzierung – Sie wissen, was ich damit meine – ist in Brüssel durchgefallen, sie wird nicht mehr zum Tragen kommen. Und insofern wird auch unser Problem, was wir jetzt aktuell hier diskutiert haben, zu den Akten zu legen sein, sondern wir brauchen ein völlig neues System. Und dazu werde ich auch einen Vorschlag unterbreiten. Ich hoffe, Sie konnten mir folgen, und ich hoffe, dass wir damit auch unseren Beitrag leisten für die Landwirtschaft der Zukunft, die ökologischer werden muss und die unter dem Strich Artenschutz, Klimaschutz, sauberes Wasser und gesunde Ernährung zur Grundlage macht. – Herzlichen Dank! (lang anhaltender Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Herr Minister! Der Minister hat die angemeldete Redezeit um vier Minuten überschritten. Und es gibt einen Antrag auf Kurzintervention seitens der Fraktion DIE GRÜNEN. Bitte schön, Herr Damm!

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Hannes Damm GRÜNE

Danke, sehr geehrte Frau Präsidentin! Minister Backhaus, das soll gar keine Prorede zum Antrag der CDU jetzt hier sein, aber es ärgert mich einfach ungemein, und damit haben wir den heutigen Tag begonnen, jetzt müssen wir ihn auch so beenden, es ärgert mich ungemein, dass Sie sich hier vorne hinstellen als zuständiger Minister und sagen, „Wasser muss sauber“, dass Sie, dass Sie sagen, „wir sind“ hier die „Spitze in Deutschland“, wir gehen voran, „wir sind … auf einem sehr guten Weg“. Und dann sagen die Daten Ihres eigenen LUNG, 2015 sind 50 Prozent der Grundwasserkörper in einem sehr schlechten oder schlechten Zustand. Und seitdem sind sechs Jahre vergangen. Jetzt haben wir über 90 Prozent der Grundwasserkörper in einem schlechten oder sehr schlechten Zustand. Und dann sehe ich sie … (Zuruf von Thore Stein, AfD) Das sind die Daten Ihres eigenen, Ihres eigenen LUNG, die, an die kommt man zugegebenermaßen auch sehr schlecht ran. Also da muss man schon bisschen hinterher sein, dass man die bekommt, (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) aber die sind öffentlich. Und ich möchte Sie einfach nur noch mal darauf hinweisen, dass Sie auch diese sechs Jahre der Minister waren und das einfach nicht stimmt, dass wir hier vorangehen. Das möchte ich im Namen auch aller Umweltschützerinnen und Umweltschützer dieses Bundeslandes sagen. Da haben wir versagt, da haben Sie versagt, und da wünsche ich mir wirklich Besserung. – Vielen Dank!

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Dr. Till Backhaus

Also, also bei allem, Sie müssen auch mal …

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Beate Schlupp

Möchten Sie antworten, Herr Minister?

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Dr. Till Backhaus

Ja, selbstverständlich!

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Beate Schlupp

Und, Herr Damm, wir bleiben in der Regel immer am Mikrofon stehen, weil das so ein bisschen ein Dialog ist.

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Dr. Till Backhaus

Wie gesagt …

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Beate Schlupp

Einen Moment, Herr Minister! Ich gebe jetzt erst mal meine Erläuterungen ab. Und wenn ich denn sage, es geht los, geht es los. Und jetzt darf es losgehen. Bitte schön!

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Dr. Till Backhaus

Also ich will Ihnen das noch mal mit an die Hand geben. Ja, Mecklenburg-Vorpommern hat den Umweltschutz, den Klimaschutz, den Artenschutz – das saubere Wasser, wenn Sie das mal vergleichen mit dem innerhalb der Bundesrepublik Deutschlands –, sehr, sehr viel in den letzten Jahren auf den Weg gebracht. Ich will Ihnen die Stichworte nur nennen, ich habe es Ihnen heute Morgen schon mal gesagt: Vergleichen Sie mal die Situation im ökologischen Landbau! Gucken Sie sich den Umbau der Landwirtschaft an, was die Tierhaltung anbetrifft! Wir haben mittlerweile 70 Prozent – wissen Sie es? –, 70 Prozent der Tierbestände abgebaut, die gibt es nicht mehr. (Der Abgeordnete Hannes Damm spricht bei abgeschaltetem Saalmikrofon.) Ja, wenn Sie darüber lachen können, dann tun Sie mir so weh, wirklich. Und Sie tun auch den Landwirten weh, die in diesem Land so viel leisten, damit Sie gesunde Ernährung bekommen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Als Physiker so was in den Raum zu stellen, ja?! Sind Sie, sind Sie einmal in Alt Tellin gewesen? Haben Sie sich mit den Mitarbeiter/-innen dort unterhalten, ja? Glaube ich nicht, ich habe Sie nicht gesehen. (Unruhe vonseiten der Fraktionen der AfD und CDU – Der Abgeordnete Hannes Damm spricht bei abgeschaltetem Saalmikrofon.) Und zum anderen, 70 Prozent der Tierbestände sind abgebaut worden. Wir sind das Bundesland mit dem höchsten Anteil, im Übrigen, Mecklenburg-Vorpommern hat den höchsten Anteil der Agrarumweltmaßnahmen. Über 450.000 Hektar sind mittlerweile in Agrarumweltmaßnahmen umgesetzt worden. Ich habe gestern gerade oder Anfang der Woche – im Übrigen, wir sind das einzige und erste Bundesland in der Bundesrepublik Deutschland, die 700 Hektar landeseigene Flächen, Ackerlandflächen aus der Produktion genommen und neu aufgeweidet haben pro Jahr. Das werden wir fortsetzen. Und wir haben im Übrigen auch und insbesondere mit der Landwirtschaft, das will ich auch noch mal ausdrücklich sagen, mit der Landwirtschaft gemeinsam eine Reduktion der Aufwendung von Pflanzenschutz- und auch von Düngemitteln in den letzten Jahren vollzogen. Wenn Sie Interesse haben, Sie werden ja im Agrarausschuss nach meiner Kenntnis mitarbeiten, stellen Sie Fragen! Erstens, ich werde die alle beantworten, zum anderen, Opposition besteht auch darin, Lösungsvorschläge vorzulegen. (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Schauen Sie sich andere Bundesländer an! Zeigen Sie nicht auf mich mit Fingern, sondern legen Sie Ihre Ideen auf den Tisch! – Herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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Beate Schlupp

Vielen Dank, Herr Minister! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der AfD der Abgeordnete Herr Schulze-Wiehenbrauk.

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Jens Schulze-Wiehenbrauk AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Verehrte Damen und Herren! Werte Gäste! Der Antrag der CDU kommt jetzt. Wo Sie damals selbst noch in der Verantwortung waren, hätten Sie natürlich gegen die Düngelandesverordnung schon rechtzeitig intervenieren können. Damals haben Sie nichts getan. Da hat die AfD auch schon gerne darauf hingewiesen und die Maßnahmen als solches kritisiert. Dass Sie jetzt damit kommen – immerhin spät, aber Sie kommen damit –, das freut mich. Und ich finde, das ist auch der richtige Weg, darauf hinzuweisen, dass wir eine rechtskonforme Düngelandesverordnung verlangen können. Herr Minister, das ist Ihnen klar, dass Sie da Hausaufgaben noch machen müssen, dass Sie da eine Menge Nachholbedarf haben. Um mal gleich weiterzumachen, ohne jetzt alles zu wiederholen, was Herr Diener schon von sich gegeben hat: Was mich bei der ganzen Sache am meisten stört – und ich muss ja fast dem jungen Mann von den GRÜNEN da recht geben –, und zwar, ist die Ursachenforschung. Wenn wir eine Messstelle haben, die ausweist bis zum Dreifachen des Wertes, des normalen Wertes, dann kann ich nicht da sechs Jahre warten, um zu gucken, was wohl die Ursache ist. Wenn da eine solche Messstelle dermaßen, sage ich mal, aus der Bahn schlägt, da muss man gleich mal schauen, woran liegt es denn nun wirklich. Und Landwirte haben viel Geld in die Hand genommen, um privat neue Messstellen zu errichten. Und, Herr Minister, das ist Ihnen bekannt, man hat Sie auch darauf hingewiesen, dass diese neu installierten Messstellen dann auch normale Werte ausweisen. Das heißt, die Messstellen, die Sie als Grundlage verwenden, sind oftmals einfach nur noch Schrott. Sie müssen da einfach mehr Geld in die Hand nehmen, um überhaupt erst mal vernünftige Grunddaten zu bekommen. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Das ist Grundvoraussetzung, um überhaupt urteilen zu können. Da haben Sie dann im Ansatz im Prinzip auch schon eine Lösung sofort, weil, wo es kein Problem gibt, braucht man auch nicht zu handeln. Deutschland düngt nicht anders als andere europäische Länder. Wir sind aber durchaus das Land, welches am meisten Ärger hat mit den Nitrateinträgen oder mit der Nitratbelastung. (Minister Dr. Till Backhaus: Nein. – Thomas Krüger, SPD: Auch das ist falsch.) Das kann ja gerne Ihre Meinung bleiben. So ist es mir bekannt. (Thomas Krüger, SPD: Das hat mit Meinung nichts zu tun. Wenn es falsch ist, ist es falsch.) Das macht gar nichts. Deutschland düngt dennoch nicht anders als andere Länder. Und wir haben dennoch ein Riesenproblem, und da muss man einfach die Ursache, (Thomas Krüger, SPD: Gucken Sie mal nach Dänemark!) die Ursache dessen erforschen und nicht nonchalant darüber hinweggehen und einfach festlegen, demnächst wird insgesamt durch die Landwirte weniger gedüngt und damit lösen wir das Problem. Das Problem, wenn es denn vorhanden ist, liegt manchmal Jahrzehnte zurück. Das ist Ihnen auch bekannt, das ist mit Ihnen auch schon diskutiert worden, Herr Minister. Und ich weiß nicht, warum wir das jedes Mal wieder von vorne anfangen, um nicht endlich zu handeln und zu sagen, wo liegt eigentlich die wirkliche Ursache dieser erhöhten Messwerte. Wir haben schon lange, die Landwirte haben schon lange Düngebilanzen erstellt. Sie können schon lange, über ihre Landwirtschaftsämter können sie schon lange diese ganzen Düngebilanzen einsehen, anfordern. Die sind auch archiviert, die sind vorhanden. Wozu legen die Landwirte diese Düngebilanzen überhaupt an, wenn sie gar nicht eingesehen werden? Da könnte man … (Thomas Krüger, SPD: Wo ist denn jetzt Ihr Vorschlag?) Hören Sie auf dazwischenzureden! (Zuruf von Thomas Krüger, SPD) Hören Sie zu! Da können Sie was lernen, können Sie einfach was lernen. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Wozu legen die Landwirte die Düngebilanzen an, wenn sie überhaupt nicht eingesehen werden und zur Problemlösung herangezogen werden? Der Landwirt ist nicht mehr in der Lage, da irgendwie zu mauscheln. Er ist längst gläsern. Da geht nichts mehr dran zu drehen. (Unruhe vonseiten der Fraktion der SPD) Und wenn Sie sich darauf berufen würden, würden Sie dem Problem viel schneller auf die Spur kommen. Und das ist das, was mich so ärgert, dass im Prinzip immer nur festgestellt wird: Ja, ist nicht in Ordnung. Und dann geht das jahrelang so weiter. Es wird sich hier gestritten, aber wir kommen zu keiner Lösung. Und wenn Sie jetzt jemanden dabei entdecken von den Landwirten, der gerne überdüngt oder seine Verantwortung nicht wahrnimmt, dann haben Sie auch jetzt schon die Handhabe, als Staat dagegen vorzugehen. Das ist schon lange nicht mehr erlaubt. Ja, das wollte ich hier noch mal dazu erwähnen, insgesamt ist aber auch zu sagen, die Landwirte haben investiert in die modernste Technik der Welt. Die existiert hier in Mecklenburg-Vorpommern. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Und das ist Grund genug, da ganz vorsichtig und sensibel mit umzugehen. Und ich finde es gut, dass Sie, Herr Minister, jetzt gesagt haben, Sie wollen sich mit den Landwirten noch mal auseinandersetzen. Ich finde, es ist leider schon viel, viel zu spät. Zeit war genug. (Thomas Krüger, SPD: Das macht er doch ständig, Mensch! Die Landwirte sehen das anders. Vielleicht können Sie das mal zur Kenntnis nehmen, Herr Krüger! Wahrscheinlich sind Sie bei den Unterhaltungen vor Ort nicht dabei. Davon gehe ich mal aus, sonst würden Sie es besser wissen. (Thomas Krüger, SPD: Seit vielen Jahren bin ich dabei.) Wie gesagt, die Landwirtschaft in Mecklenburg-Vorpommern hat Weltniveau. Ich würde da jetzt nicht unbedingt mit der Axt im Walde rangehen und einen gewissen Kahlschlag betreiben. Ohne Düngemittel ist ein Weizenanbau nicht möglich. Erkundigen Sie sich in Dänemark, da ist das längst so gelaufen. Die haben die Erfahrung gemacht. Übrigens, Dänemark reagiert, regiert mit einer Sozialdemokratischen Partei. Da lässt sich wahrscheinlich eine gute Kommunikation herstellen. Gehen Sie in den Erfahrungsaustausch und finden Sie sich neu! Ich hoffe, dass es einen Weg geben wird, der beiden Seiten … (Zuruf von Thomas Krüger, SPD) Reden Sie doch nicht immerzu dazwischen! Hören Sie einfach mal zu! (Thomas Krüger, SPD: Ja, Sie sagen ja nichts.) Na, dann müssten Sie doch … (Thomas Krüger, SPD: Machen Sie doch einen Vorschlag!) Dann machen wir für Sie noch mal einen Extrakurs. Wahrscheinlich sind Sie sehr begriffsstutzig. (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der AfD – Beifall Jan-Phillip Tadsen, AfD) Wie gesagt, ich hoffe, dass Sie das hinkriegen, dass beide Interessen gewahrt sind. Und die Landwirte sind nicht daran interessiert, irgendwas zu vergiften. Das ist Quatsch! Wir haben Nachfolger für die Betriebe und die wollen natürlich weiter existieren. Das ist ja ganz klar. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Thomas Krüger, SPD: Also kein Vorschlag, okay!) Und, Herr Krüger, wenn Sie Lust haben, wir können gerne noch mal in persönlichen Disput gehen. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Vizepräsidentin Beate Schlupp: Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Da wir uns ja jetzt am Beginn einer neuen Legislaturperiode befinden, möchte ich darauf aufmerksam machen, dass wir hier im Präsidium Angriffe, die Sie auf die Personen richten, auch immer zurückweisen werden. Und von daher möchte ich den Ausdruck „begriffsstutzig“ als unparlamentarisch zurückweisen. (Rainer Albrecht, SPD: Ja, sehr richtig. – Zuruf von Horst Förster, AfD) Doch, es ist ein, es ist ein Angriff auf eine Person, das ist eine Bewertung. Ich sage es ja jetzt hier an, wir sind am Beginn einer Legislaturperiode und das ist ein persönlicher Angriff. (Zuruf von Horst Förster, AfD) Da gibt es immer sicherlich Grenzbereiche. (Heiterkeit bei Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) Ich erwähne es hier nur. (Zuruf von Thore Stein, AfD) Man kann sich hart in der Sache auseinandersetzen, aber persönliche Anwürfe mögen unterbleiben. Und wie gesagt, es ist unparlamentarisch. Es ist eine sehr, sehr sanfte Herangehensweise an derartige Dinge und ich will es am Anfang nur erwähnen. Und ich rufe jetzt auf für die Fraktion DIE LINKE die Abgeordnete Frau Schmidt. Elke-Annette Schmidt , DIE LINKE: Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zunächst möchte ich für meine Fraktion feststellen, dass wir nicht bereit sind, ein ergangenes Urteil mit einem Landtagsbeschluss zu untermauern oder zu kommentieren. Dies ist eine grundsätzliche Auffassung und völlig unabhängig von der Thematik. (Sebastian Ehlers, CDU: Aha!) Folgerichtig kann man dem Feststellungsteil des Antrages der CDU-Fraktion schon mal nicht zustimmen. (Heiterkeit bei Sebastian Ehlers, CDU: Aber dem Rest, ne?) Ich verweise auf das Gebot der Gewaltenteilung. (Marc Reinhardt, CDU: Aber das war Herrn Backhaus aber auch egal.) Zum Rest komme ich noch. Kürzlich informierte der Landwirtschaftsminister Dr. Backhaus, dass fristgerecht Nichtzulassungsbeschwerde gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Greifswald am 5. November eingereicht wurde. Die mit der Aufhebung der Düngelandesverordnung für das gesamte Landesgebiet entstandene Situation macht es nicht gerade einfacher, Lösungen für die bestehenden Konflikte aufgrund unterschiedlicher Interessenlagen oder Herangehensweisen zu finden. Der Schutz der Ressource Grundwasser muss jedoch oberste Priorität haben. Es ist unstrittig, dass nur ein engmaschiges Netz von Grundwassermessstellen ein reales Bild des Grundwasserzustandes abbilden kann, und es ist Tatsache, dass es Grenzwertüberschreitungen bei Nitratmessungen gibt. Und es ist das Gebot der Stunde, dass dort, wo erhöhte Nitratwerte vorliegen, besondere Anforderungen an die Düngung gestellt werden müssen. Und das hat selbstredend gravierende Auswirkungen auf die Landwirtschaft. Es sind existenzielle Entscheidungen, wenn beispielsweise innerhalb von Trinkwasserschutzgebieten grundsätzlich von intensiver Ackerwirtschaft auf extensive Weidewirtschaft umgestellt werden muss. Und auch muss den Landwirtschaftsbetrieben ein Auskommen gesichert werden, wenn durch weniger Düngung weniger Ertrag pro Fläche erbracht wird. Landwirtschaftsbetriebe wollen aber ihrer Verantwortung gegenüber dem Umweltschutz gerecht werden und sind bereit, darauf hinzuwirken. Das haben sie immer wieder betont. (Zuruf aus dem Plenum: Das machen sie doch auch.) Das bestehende Konfliktpotenzial wird daran deutlich, dass Bauernverbände Verschärfungen der Düngeverordnung seit Jahren abwehren, während der Verband kommunaler Unternehmen und der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft, BDEW, darauf drängen, endlich die EU-Nitratrichtlinie vollumfänglich umzusetzen. Der Aufwand für die Aufbereitung des Trinkwassers wird immer größer. Auch in unserem Land wird von den Wasserversorgern gewarnt, dass höherer Aufwand auch höhere Wasserpreise bedeutet. Die Onlineausgabe des „Ärzteblattes“ berichtete im Juli, dass ein Gutachten im Auftrag des BDEW gezeigt habe, das durch Überdüngung in der Landwirtschaft bereits jetzt jährlich Umweltkosten von rund 3 Milliarden Euro entstünden. Und dieser Konflikt der verschiedenen Interessenlagen ist die Ursache dafür, dass wichtige Entscheidungen zur Verschärfung der Düngeverordnung über Jahre hinausgezögert wurden. Und dafür, meine Damen und Herren von der CDU, trägt maßgeblich das bislang CDU-geführte Bundesagrarministerium die Verantwortung. (Jeannine Rösler, DIE LINKE: So ist es.) Erst musste die EU-Kommission gegen Deutschland wegen zu hoher Nitratbelastung klagen und erhielt recht. Im Juli dieses Jahres drohte der europäische Umweltkommissar Deutschland erneut Strafzahlungen wegen zu hoher Nitratbelastungen an. Die EU-Kommission geht davon aus, dass die Bundesregierung möglicherweise dem Urteil des Europäischen Gerichtshofes vom 21. Juni 2018 nicht nachkomme. Zwar trat in Deutschland zum ersten Mal 2020 eine neue Düngeverordnung in Kraft, die Gegenmaßnahmen in Gebieten mit hoher Nitratbelastung und eutrophierten Gebieten vorlegt. Für die Ausweisung dieser Gebiete sind aber die Bundesländer zuständig. (Marc Reinhardt, CDU: Aber nicht Till Backhaus.) Aber, meine Damen und Herren von der CDU-Fraktion, die allgemeine Verfahrensvorschrift zur Ausweisung von mit Nitrat belasteten und eutrophierten Gebieten vom Bundesagrarministerium wurde viel zu spät erlassen, um als Grundlage für eine bundeseinheitliche Vorgehensweise bei der Gebietsausweisung zu dienen. Das hat auch unser Landwirtschaftsminister schon ausgeführt. (Marc Reinhardt, CDU: Ihn trifft keine Schuld. – Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Sie datiert vom 3. November 2020. Sie konnte demnach nicht Grundlage der Landesverordnung von 2019 und auch nicht für die am 20.12.2020 in Kraft getretene Düngelandesverordnung sein. Auch das gehört zur Wahrheit. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Um die europäischen Vorgaben zu erfüllen, müssen die bundesrechtlichen Vorgaben in Kürze erneut geändert werden. Und auch das wird wiederum Folgen für die Düngelandesverordnung haben und muss Beachtung und Berücksichtigung finden. Und, meine Damen und Herren, gefordert ist jetzt mehr denn je eine kooperative und konstruktive Zusammenarbeit zwischen Landwirtschaft und Ministerium und kein politisches Hickhack, um hier schnell zu akzeptablen und rechtssicheren Lösungen zu kommen. Minister Dr. Backhaus betonte in einer Pressemeldung ungeachtet des juristischen Streits, dass Ministerium und Bauernverband weiterhin im Gespräch sind, und das ist gut so. Es bedarf demnach keines Aufrufes zum Handeln an das Landwirtschaftsministerium durch den Landtag, denn der Auftrag liegt mit der Entscheidung des Verwaltungsgerichtes bereits vor und ist in Bearbeitung durch das Ministerium. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Dass bislang keine einzelbetrieblichen Daten verwandt wurden, liegt laut Informationsseite des Ministeriums daran, dass dafür die Voraussetzungen nicht beziehungsweise noch nicht vorliegen. Nach der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift können solche Daten verwendet werden, sofern die Voraussetzungen für ihre elektronische Erfassung und modellgestützte Plausibilisierung sowie die elektronische Einspeisung und modelltechnische Verarbeitung dieser Daten vorliegen. Deshalb sollte geprüft werden, ob zwischenzeitlich diese Voraussetzungen bestehen und dieses Verfahren in Anwendung kommen kann. Die Einbeziehung einzelbetrieblicher Daten würde deutlich mehr Vertrauen bei den Landwirtinnen und Landwirten schaffen und für Akzeptanz sorgen. Auch in Bayern gibt es Forderungen, dass Betriebe die Möglichkeit bekommen, über einzelbetriebliche Daten eine gewässerschonende Wirtschaftsweise belegen zu können, um nicht zu Unrecht mit Auflagen belastet zu werden. Widerstand gegen Düngelandesverordnungen gibt es auch in anderen Bundesländern. So wird beispielsweise auch in Bayern geklagt. Klageziel ist auch dort, die Ausführungsverordnung des Landes zur Umsetzung der bundesweit geltenden Düngeverordnung für unwirksam erklären zu lassen, weil die Ausweisung der roten und gelben Gebiete nach Auffassung der Klagenden den Vorgaben der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Gebietsausweisung nicht entspricht. Wir können gespannt sein, wie dort geurteilt wird, denn dort wurde extra dazu aufgerufen, dass Landwirtschaftsbetriebe den Wasserwirtschaftsämtern geeignete Grundwassermessstellen melden. Bezweckt wurde, mit den zusätzlichen Stützmessstellen zu einer verbesserten Regionalisierung der mit Nitrat belasteten Gebiete zu kommen, und trotzdem wurde geklagt. Einen Kommentar des Bayerischen Bauernverbandes finde ich ganz passend, ich zitiere: Das „Ziel der EU-Nitratrichtlinie ist es schließlich den Gewässerschutz zu gewährleisten und nicht landwirtschaftliche Betriebe in ihrer Existenz zu vernichten. Dementsprechend muss es parallel zu den jetzt erhobenen Klagen unverändert darum gehen, schnell eine geeignete Vorgehensweise für die Zukunft zu finden.“ Zitatende. Das sollte auch unser Ansporn und unsere gemeinsame Zielrichtung sein. Dass die Zeit drängt, ist unstrittig. Bis spätestens März soll eine rechtssichere Verordnung vorliegen. Das hat Minister Backhaus hier ausgeführt. Und leider ist der Antrag der CDU-Fraktion auch nicht so zielführend, dass man ihn tatsächlich in den Ausschuss verweisen kann. (Marc Reinhardt, CDU: Nee, das kann nicht sein.) Nein, ich kann wirklich eine Zielführung hier nicht erkennen. Dennoch sollte sich der Agrarausschuss dringlichst dieser Problematik annehmen (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der CDU) und sich umfassend über den Stand informieren lassen. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Vizepräsidentin Beate Schlupp: Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Das Wort hat jetzt für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN der Fraktionsvorsitzende Herr Dr. Terpe. Dr. Harald Terpe , BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Von mir zum Abschluss des heutigen Tages noch mal, sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Es gehört zu den Erfahrungen des Düngemitteleinsatzes, dass es einen Zielkonflikt gibt, nämlich zwischen beabsichtigter Nährstoffzuführung zum Pflanzenwachstum auf der einen Seite und der Belastung von Böden mit dem Risiko des Übertritts von Düngerbestandteilen in die Gewässer und hier besonders in das Grundwasser, was ja unsere Wasserversorgung der Zukunft sichern soll. Ersteres ist erwünscht und Zweites, also das Letzte, muss vermieden werden, soll nicht nur vermieden werden, sondern muss dringend vermieden werden. Wir haben die entsprechenden Zahlen auch durch die Kurzintervention meines Kollegen Hannes Damm … (Torsten Renz, CDU: Die wurden aber widerlegt.) Die wurden nicht widerlegt. … gehört, denn es sind ja die Daten aus der Behörde von mir. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Die Sensibilität für einen verantwortungsvollen Düngemitteleinsatz ist in der Bevölkerung deutlich gewachsen (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) und sicher – und da bin ich mir auch sicher – auch bei den Landwirten, denn es kann ja niemandem egal sein, die zunehmende Nitratbelastung. Und deswegen sage ich, moderne Düngemittelverordnungen müssen dem Anspruch eines zielgenauen, unschädlichen Düngemitteleinsatzes gerecht werden und dem Verursacherprinzip folgen und sicher müssen sie auch den gesetzlichen Grundlagen entsprechend erarbeitet werden. Ich verweise hier auch auf das EU-Recht und sage noch mal, was EU-Richtlinie eigentlich heißt: EU-Richtlinien verlangen von den Staaten, gesetzliche Normen zu schaffen, die mindestens den Richtlinien entsprechen. Man hat sogar die Möglichkeit, darüber hinauszugehen. Aber davon ist Deutschland weit entfernt, wie ja auch die Auseinandersetzung mit dem Europäischen Gerichtshof zeigt und die angedrohten Strafen, die wir für die Nichtumsetzung der Nitratrichtlinie Europas zu erwarten haben. Der von der CDU vorgelegte Antrag reagiert auf eine Entscheidung des Oberlandesgerichtes, die die aktuelle Düngemittelverordnung von 2019 für unwirksam erklärt, allerdings im Wesentlichen mit der Begründung, nicht, dass die Richtlinien Europas nicht eingehalten werden, sondern dass die Allgemeine Verwaltungsverordnung der Bundesrepublik, also der Bundesebene, nicht eingehalten wird. Nun ist es aber so, dass die CDU auch in einem Dilemma steckt. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Sie fordern eine Richtlinie, die im Februar und März vorgelegt werden soll. Es muss eine Richtlinie geben, das hat ja auch der Landwirtschaftsminister gesagt – im Märzen der Bauer die Rösslein einspannt –, also es muss eine Richtlinie vorliegen. Auf der anderen Seite argumentieren Sie ja auch, dass das Messstellensystem sozusagen in irgendeiner Weise an die Allgemeine Verwaltungsverordnung angepasst werden soll, was ja bis Februar überhaupt nicht erreichbar ist. Also das ist schon mal Ihr Dilemma. Insofern kann man auch aus diesem Grunde sagen, der CDU-Antrag ist (Elisabeth Aßmann, SPD: Quatsch!) gar nicht zustimmungsfähig, ja. (Elisabeth Aßmann, SPD: Quatsch!) Auf jeden Fall würden wir es sehr begrüßen, (Zuruf von Christiane Berg, CDU) wenn sozusagen die Düngemittelverordnung, die im Februar vorliegt, schon den modernen Anforderungen der Europäischen Nitratrichtlinie entsprechen würde. Nur, ich glaube, das ist auch wiederum wahrscheinlich nicht schaffbar. Also müssen wir damit rechnen, dass es irgendwie eine Zwischenlösung gibt, die in irgendeiner Weise dann ausgehandelt wird, auch mit den Bauern, was uns vielleicht für das nächste Jahr weiterhilft. Und dann müssen wir, denke ich, als Landtag gemeinsam auch die Verantwortung übernehmen, zu einer modernen Düngemittelverordnung zu kommen, (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) wo im Vordergrund steht, dass wir eine weitere Belastung der Böden und der Gewässer nicht zulassen können, sondern genau den gegenteiligen Weg einschlagen und natürlich den Bauern an die Hand geben, wie sie sozusagen den Düngemitteleinsatz so verändern können, dass das die Gewässer nicht schädigt. (Zuruf von Thore Stein, AfD) Also in diesem Sinne, finde ich, ist der CDU-Antrag nicht zustimmungsfähig. (Zuruf von Elisabeth Aßmann, SPD) Und vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsidentin Beate Schlupp: Vielen Dank, Herr Fraktionsvorsitzender! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der FDP die Abgeordnete Frau van Baal. Sandy van Baal , FDP: Die Zeit muss noch sein. (Die Abgeordnete Sandy van Baal trinkt aus dem Wasserglas. – Marc Reinhardt, CDU: Die haben wir.) Sehr geehrte Präsidentin! Liebe Kollegen! So erfreut, wie ich am Mittwoch über die Betreuung zum Thema ASP durch das Landwirtschaftsministerium mich gezeigt habe, so enttäuscht bin ich über den Umgang mit der Düngelandesverordnung. Die Kollegen der CDU treffen es mit ihrem Antrag hier sehr gut. Am 5. November hat das Oberverwaltungsgericht die Düngelandesverordnung für ungültig erklärt und seitdem scheint nicht viel passiert zu sein. Ein Plan des Landwirtschaftsministeriums schien bis heute Abend nicht erkennbar. Und obwohl das Urteil eine herbe Klatsche ist, die Regionalisierung im Rahmen der sogenannten emissionsbasierten Abgrenzung mithilfe von sogenannten Stützstellen ist laut Gericht nicht zu plausibilisieren gewesen. Auf Deutsch: Genau das, was die Praktiker angemerkt haben, ist eingetreten. (Beifall vonseiten der Fraktion der FDP und Thore Stein, AfD) Vielleicht können Sie es ja in einer Kleinen Anfrage genauer beantworten, denn Ihre Ausführungen zu den Worten der Richter waren mehr als unbefriedigend. Neben mangelhafter Praxiseignung ergibt sich auch eine juristisch unzumutbare Situation. Was nun dringend erforderlich ist, wir brauchen eine rechtsgültige Düngelandesverordnung bis zum Beginn der Düngeperiode, welche im Einklang mit der Düngeverordnung sein sollte. Das haben Sie ja nun heute Abend zugesagt, Herr Minister. Wir brauchen ein Verfahren zur Ausweisung von den mit Nitrat belasteten Gebieten, welches auch mit der AVV-Gebietsausweisung vereinbar ist und die dort festgelegten Rahmenrichtlinien erfüllt. Hieran anknüpfend ein paar kurze Vorschläge, um eine rechtsgültige Düngelandesverordnung für die Zukunft möglich zu machen: Erstellung eines Konzeptes zur Gewinnung von neuen Messstellen, Einbeziehung von privaten Messstellen, Darlegung von Zertifizierungsmöglichkeiten der Messstellen, Förderprogramm für die Errichtung von Messstellen und eine Informationskampagne über die bisherigen Möglichkeiten, sich als Landwirt an der Beschaffung von sachgemäßen Messergebnissen zu beteiligen. Meine Fraktion und ich werden dem Antrag der CDU zustimmen. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit und wünsche gleich allen einen schönen Feierabend. (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP) Vizepräsidentin Beate Schlupp: Vielen Dank, Frau Abgeordnete! Das Wort hat jetzt für die Fraktion der SPD die Abgeordnete Frau Aßmann. Elisabeth Aßmann , SPD: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Es ist schon ziemlich erstaunlich, dass wir heute über einen solchen Antrag diskutieren der CDU-Fraktion, einen Antrag, wo auf die Dringlichkeit, die ja da zugegebenermaßen da ist, hingewiesen wird, und gleichzeitig haben Sie es versäumt, in den letzten beiden Landtagssitzungen dieses Thema schon längst aufs Tableau zu bringen, denn wir hatten, seitdem dieses Urteil gesprochen wurde, zwei Landtagssitzungen. Sie hätten die Möglichkeit gehabt, dort einen Dringlichkeitsantrag einzubringen, wenn Ihnen das denn so dringlich erschienen wäre. Stattdessen haben Sie weitere über vier Wochen verstreichen lassen, bevor Sie das hier tatsächlich aufs Tableau gebracht haben. (Beifall vonseiten der Fraktion der SPD) Vizepräsidentin Beate Schlupp: Frau Aßmann, gestatten Sie eine Zwischenfrage des Abgeordneten Herrn Ehlers? Elisabeth Aßmann , SPD: Aber selbstverständlich, ich hab ja genug Zeit. Sebastian Ehlers , CDU: Frau Kollegin Aßmann, ist Ihnen bekannt, dass es guter parlamentarischer Brauch ist und das auch von Ihrem Parlamentarischen Geschäftsführer a. D. gerade so bestätigt wurde, dass sowohl zur konstituierenden Sitzung des Landtages als auch zur Ministerpräsidentenwahl, zu den ersten beiden Landtagssitzungen, keine Sachanträge hier eingebracht werden? Elisabeth Aßmann , SPD: Herr Ehlers, ich stelle Ihnen eine Gegenfrage: Ist es Ihnen bekannt, dass die letzte Landtagssitzung eine Dringlichkeitssitzung zur Corona-Lage war (Zuruf von Horst Förster, AfD) und nicht Konstituierung beinhaltet hatte und auch nicht die Wahl der Ministerpräsidentin? (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Sabine Enseleit, FDP: Na, Mensch! – Zuruf von Julian Barlen, SPD) Scheinbar nicht. Gut, dann mache ich jetzt weiter im Text. Sebastian Ehlers , CDU: Ich kann gerne … Eine Nachfrage? Vizepräsidentin Beate Schlupp: Frau Aßmann, gestatten Sie eine zweite Frage? Elisabeth Aßmann , SPD: Aber klar, ich habe noch 20 Minuten Redezeit. Sebastian Ehlers , CDU: Frau Aßmann, Sie haben ja bewusst von mehreren Landtagssitzungen gesprochen. Ich hab ja auch von den ersten beiden gesprochen, ich habe nicht von den letzten gesprochen. Also Sie tun ja so, als wenn es üblich wäre … Elisabeth Aßmann , SPD: Nein, nein, Herr Ehlers! Sebastian Ehlers , CDU: Sie tun ja so … (Unruhe vonseiten der Fraktion der SPD – Ministerin Stefanie Drese: Oh!) Elisabeth Aßmann , SPD: Nein, Herr Ehlers! Vizepräsidentin Beate Schlupp: Einen Moment! Jetzt muss ich mich hier mal einmischen, weil die Regelungen in der Geschäftsordnung sehen vor, entweder wird eine Frage gestellt oder eine Antwort gegeben. Beides gleichzeitig ist nicht möglich. Wenn Herr Ehlers fertig ist mit seiner Frage, dann können Sie sie auch beantworten. Bitte schön, Herr Ehlers! Sebastian Ehlers , CDU: Ja, dann stelle ich jetzt noch mal die Frage, ob Ihnen bekannt ist, dass in den ersten beiden Landtagssitzungen es üblich ist, dass keine Sachanträge gestellt werden, denn Sie haben in Ihrem Wortbeitrag suggeriert, das wären schon mehrere Sitzungen. Sie haben nicht auf die letzte abgezogen, sondern auf die ersten beiden aus meiner Sicht. (Eva-Maria Kröger, DIE LINKE: Das ist viel zu spät für so wichtige Streitigkeiten jetzt, wirklich.) Elisabeth Aßmann , SPD: Herr Ehlers, ich möchte Sie darauf hinweisen, dass Sie meinem Wortbeitrag nicht ausreichend aufmerksam gelauscht haben, denn ich sprach von den Sitzungen, die zwischen der Verkündung des Urteils und der heutigen Sitzung waren, und da war neben der Sitzung der Wahl der Ministerpräsidentin auch noch die Sondersitzung zur Corona-Lage. Gut, dann können wir jetzt also weiter im Text fortfahren: Die CDU-Fraktion hat also weitere vier Wochen verstreichen lassen, anstatt dieses Thema dann tatsächlich auf der, ich präzisiere, letzten Landtagssitzung, (Sebastian Ehlers, CDU: Vor vier Wochen hätten Sie zugestimmt, ne?) letzten Landtagssitzung dann tatsächlich hier auf die Tagesordnung zu bringen. (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Aber gut, da kann man ja mit umgehen. Also von daher reden wir also heute darüber. Wir sind uns einig darüber, dass selbstverständlich Rechtssicherheit gewährleistet sein muss. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Und nun könnte man sich ja vorstellen, dass bei den weisen Vorschlägen der CDU-Fraktion in diesem Antrag auch drinsteht, wie geht das denn, dass Rechtssicherheit hergestellt wird. Antworten in diesem Antrag – Fehlanzeige, gibt es nicht. Sie sagen, es muss eine neue Düngelandesverordnung vorgelegt werden. Ja, da stimme ich Ihnen zu, und ja, ich stimme Ihnen auch darin zu, dass diese Zeitschiene eng ist und dass es natürlich so schnell wie möglich passieren muss und, wenn möglich, schon zu Beginn der Düngeperiode vorliegen muss. Das hat der Minister aber auch gleich nach der Urteilsbekanntgabe gesagt und den Arbeitsauftrag für sich erkannt. Da bin ich ja offensichtlich nicht die Einzige hier im Raum, die das so sieht, denn das haben einige meiner Vorredner bereits auch so schon festgestellt. Und wenn Sie, Frau van Baal, davon reden, wir bräuchten jetzt mal ein Förderprogramm für Messstellen, dann finde ich das schon sehr kurios, denn wir haben in den letzten fünf Jahren über 100 neue Messstellen gebaut als Land und da enorm viel Geld in die Hand genommen. Da kann man sich also mal anschauen, was haben wir im letzten Koalitionsvertrag gehabt, was haben wir umgesetzt, wie sind wir eigentlich dahingekommen, dass wir mittlerweile die AVV mehr als ausfüllen, dass wir nämlich mehr als je 50 Quadratkilometer eine Messstelle haben. Das überbieten wir tatsächlich. Ich habe es nicht ganz im Kopf, aber ich glaube, eine pro 45 oder 50 Quadratkilometer haben wir tatsächlich, mittlerweile 552 Messstellen im Messnetz, die von der Wasserwirtschaft mit drin. Was sich die Landwirtschaftsbetriebe gewünscht haben, ist aufgenommen worden. Messstellen teilweise, die Landwirtschaftsbetriebe auf eigene Kosten zusätzlich gebaut haben, die den Anforderungen des LUNG entsprechen, haben wir mit aufgenommen in die Bewertung, das Messstellennetz also, genau wie die Landwirte es sich gewünscht haben, erweitert. Und jetzt komme ich noch mal auf den Antrag zurück, Herr Diener. Das hat auch das Gericht gar nicht moniert, dass wir das gemacht haben. Das Gericht hat das Messstellennetz an überhaupt gar keiner Stelle infrage gestellt, (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) sondern das Gericht hat infrage gestellt, ob wir mit Blick auf den Gewässerschutz hätten den Landwirten als Land so weit entgegenkommen dürfen, ohne plausibel machen zu können, dass das, was gemessen wurde, tatsächlich auch dazu führt, dass eben die Sanktionen, die auf die landwirtschaftlichen Flächen aufgelegt werden, nicht so weit in die Breite getragen werden müssten als das, was beispielsweise noch mit der vorherigen Düngelandesverordnung gemacht wurde. Ich formuliere das gerne noch mal etwas verständlicher: Der Gewässerschutz steht mit der Nitratrichtlinie der Europäischen Union an oberster Stelle. Die Düngelandesverordnung muss also diesem Gewässerschutz dienen. Und wir haben als Land im langen Dialog mit der Landwirtschaft immer wieder versucht, möglichst genau herauszufinden, wo kommen die Einträge her, und haben versucht, nur dort Sanktionen aufzulegen, wo es wirklich dringend geboten ist. Und dass das tatsächlich so ist, dass wir nur dort sanktioniert haben, wo es wirklich geboten ist mit Blick auf den Gewässerschutz, dass wir das plausibel beweisen können, dass das wirklich nur die 13 Prozent sind, das ist das, was das Gericht bemängelt hat und nicht etwa das Messstellensystem, nicht etwa die Düngelandesverordnung und auch nicht das, wie wir hier in den vergangenen Jahren gearbeitet haben. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE) Und in diesem Zusammenhang möchte ich ganz gern auch darauf hinweisen, Herr Diener, dass die Messstellen, die Sie angesprochen haben, nämlich die in Bereichen von alten Deponien, die in Bereichen von alten Mistmischplätzen, wie sie zu Ostzeiten da waren, dass die auch längst aus dem Messstellennetz herausgenommen wurden, dass auch von den 49 durch das Gutachten des Landesbauernverbandes monierten Messstellen bereits einige aus dem System genommen wurden beziehungsweise aktuell von den 49 kritisierten Messstellen noch 28 diejenigen sind, über die wir weiterhin diskutieren, ob die wirklich den Anforderungen der AVV mit den Daten, die sie liefern, gerecht werden können. Also auch dort hat es eine Entwicklung gegeben. Und ja, es waren die Landwirte und es waren auch die berufsständischen Vertretungen, die immer wieder natürlich ihre Interessen nach vorne gestellt haben. Das ist auch gut so, das ist wichtig und das ist auch ihre Aufgabe, überhaupt gar keine Frage. Und Sie haben mit Sicherheit auch recht, dass es an der einen oder anderen Stelle nicht dazu gekommen wäre, eine Messstelle rauszunehmen, wenn diese Forderungen nicht immer wieder gekommen wären. Das ist ja auch richtig, das gehört zu einer Demokratie, das gehört zur Verbandsarbeit, dass genau solche Sachen immer wieder überprüft werden. Das heißt aber nicht, wenn ein gesetzlicher Rahmen gesteckt ist, dass man den dann noch mal und noch mal und noch mal und noch mal anfechten kann oder sollte. Und dann steht man vor der Situation, dass man jetzt etwas erreicht hat, ein Urteil, was nicht die Düngelandesverordnung selber moniert, sondern was jetzt sozusagen das Entgegenkommen an die Landwirtschaft moniert, ein Urteil, was dazu führt, dass wir eben nicht wissen, ob wir zu Beginn der Düngeperiode, wie Sie es ja beschreiben, Ende Februar schon eine rechtssichere Lösung haben. Wir haben hier ja auch keine rechtssichere Lösung skizziert, sondern im schlimmsten Fall kann es passieren, dass durch dieses Urteil mitten in der Vegetationsperiode, mitten in der Düngeperiode plötzlich eine neue Regelung kommt und wir plötzlich die bis zu 77 Prozent der Fläche als rote Gebiete ausgewiesen haben. Und das kann doch nun wirklich nicht das Ziel dieser Klage gewesen sein. Das kann doch nun wirklich nicht das Ziel der Landwirtschaft gewesen sein. (Thomas Krüger, SPD: So ist es, genau so.) Das ist doch einfach nicht wirklich zu glauben, dass das das Ziel war. (Beifall vonseiten der Fraktion der SPD) Und Sie verbergen ja auch mit Ihren Äußerungen, dass tatsächlich ja auch nach wie vor – zumindest habe ich das nicht so rausgehört bei Ihnen –, dass nach wie vor auch Einträge ins Grundwasser passieren, denn ich glaube nicht, dass Sie nicht auch mal im Kontakt mit der Wasserwirtschaft sind. Da ist ja mittlerweile nicht nur Nitrat im Grundwasser, sondern wir haben auch Rückstände von Pflanzenschutzmitteln im Grundwasser. Sie wissen, dass wir in Mecklenburg-Vorpommern eine ganze Reihe von Gehöften haben, die in Außenlage sind, die ihr Brauchwasser ausschließlich über Brunnen ziehen. Und ich kann mich an die eine oder andere Petition hier im Landtag sehr gut erinnern, die das Problem haben, dass die Menschen nämlich aus ihren Brunnen nicht mehr das Wasser nutzen können, weil sie eben Rückstände haben, die sie nicht einfach so rausfiltern können, und die dann vor der Situation stehen, dass eben der Wasserversorger ihnen aber auch keine Leitung hinlegen kann, weil der Durchsatz nicht da ist und die Keimfreiheit nicht gewährleistet werden kann. Also wir haben ein Grundwasserproblem, das kann man auch nicht strittig machen. Wir haben versucht, als Land – insbesondere unser Minister in Kooperation, in Abstimmung mit der berufsständischen Vertretung – hier eine Lösung hinzubekommen, die sowohl den hohen Anspruch an den Grundwasserschutz beachtet, aber gleichzeitig auch so wenig Einschränkungen wie möglich der Landwirtschaft aufbürdet. Und trotzdem ist das Problem ja nicht gelöst. Und natürlich braucht das Zeit und das muss eine ganze Reihe von Jahren auch durchgezogen werden. Darüber sind wir uns alle einig. Ich bin auch sehr dafür, dass wir an der einen oder anderen Stelle tatsächlich noch mal in den Messstellen auch messen, wie alt ist das Wasser tatsächlich, weil das hat sich auch in der Vergangenheit gezeigt, dass wir teilweise Wasserkörper haben, die sehr, sehr junges Wasser haben und wo wir eben sagen können, ja, die Einträge sind aus den letzten zwei oder drei Jahren. Und wir haben Wasserkörper, wo die Einträge eben aus den letzten 30/25 oder noch mehr Jahren waren. Das muss man sich im Zweifelsfalle angucken, man muss sich auch die Ausreißer angucken. Aber ein System von 552 Messstellen mit einzelnen Ausreißern jetzt hinzustellen mit Ihrer Begründung – der Antragstext gibt es nicht her, der Antragstext gibt im Prinzip gar nicht großartig was her –, mit Ihrer Begründung so zu tun, als würde das ganze Messstellennetz unbrauchbar sein und würde der ganzen Situation nicht gerecht werden, das finde ich doch wirklich vermessen. Und ich glaube, Sie täten gut daran, wenn Sie mit dem Thema in Zukunft etwas sensibler umgehen. (Zuruf aus dem Plenum: Sensibel!) Ich bin mir wirklich bewusst, dass wir hier eine besondere Situation haben, dass wir vor einem immensen Zeitdruck stehen. Und deswegen habe ich das eingangs gesagt, dass Sie ein bisschen verschlafen haben, vielleicht das Thema hier früher zu platzieren. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Doch, es wäre in der Sitzung (Marc Reinhardt, CDU: Nein, Ihr Parlamentarischer Geschäftsführer wird es erklären.) vor 14 Tagen möglich gewesen. (Eva-Maria Kröger, DIE LINKE: Oh, jetzt geht das schon wieder los! – Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Ja, gut. Können Sie mir erklären, wie das in der Sondersitzung gelaufen wäre? Auf alle Fälle, (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) auf alle Fälle ist es so, wer sich mit der Rechtsgebung einer Verordnung auseinandersetzt, weiß, dass, wenn Sie die Verordnung im Entwurf gebracht haben, dass dann die Verbandsanhörung mindestens vier Wochen dauert. Also wenn man realistisch an die Sache rangeht, Herr Dr. Terpe hat es gesagt, selbst wenn man Ihrer Forderung, am Messstellennetz etwas zu ändern, nicht nachkommen würde, wäre selbst dann von der reinen Zeitschiene mit der vernünftigen Verbandsanhörung oder ich sage bewusst Verbändeanhörung, es geht nämlich nicht immer nur um einen Verband, dann ist auch hier die Zeitschiene wirklich mehr als eng. Und deswegen ist es gut, dass der Minister mit seinen beteiligten Häusern gleich angefangen hat, darüber nachzudenken, wie kriegen wir hier eine rechtssichere Lösung hin, wie gehen wir mit dem Urteil um. Von daher bin ich mir sicher, dass wir da eine schnelle Lösung irgendwie hinbekommen. Aber dafür braucht es nun wirklich diesen Wisch hier gar nicht. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Sebastian Ehlers, CDU: Sehr respektvoller Umgang! Neuer Umgang hier!) Vizepräsidentin Beate Schlupp: Auch wenn es kein persönlicher Angriff war, bitte ich doch hier im Parlament um etwas mehr Respekt und weise auch den Ausdruck „Wisch“ als unparlamentarisch zurück. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Ich rufe jetzt auf für die Fraktion der CDU den Abgeordneten Herrn Diener. (Rainer Albrecht, SPD: Wird jetzt zurückgezogen? – Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Thomas Diener , CDU: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Gewischt worden ist hier gerade aus anderem Grund. (Beifall und Heiterkeit vonseiten der Fraktion der CDU) Ich muss gestehen, eins vor die Klammer gezogen: Also an belastetem Grundwasser hat keiner von uns Interesse, ich glaube, kein Einziger. Alle wollen wir unbelastetes Wasser, Oberflächenwasser, Grundwasser, wobei es natürlich – Herr Dr. Terpe hat es angeschnitten – auch eine Frage der Dosis ist, wenn man von Belastung spricht. Gerade im Gradbereich, wenn man einen Salatkopf isst, hat man mehr Nitrat zu sich genommen, als wenn man 1.000 Liter Wasser trinkt. Das muss auch mal zur Richtigstellung gesagt werden. (Beifall Jens Schulze-Wiehenbrauk, AfD) Ja, was ich nun ehrlich gesagt überhaupt nicht verstehe, dass wir ein Urteil haben, das kein Urteil ist, das keine Handlungsempfehlung auslöst beim zuständigen Ministerium, aber gleichzeitig alles vorbereitet wird, eine neue Düngeverordnung zu machen. (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der CDU – Sebastian Ehlers, CDU: Ja.) Das erschließt sich mir weder in Teilen noch in Gänze. In dem Urteil ging es tatsächlich zunächst einmal um das Berechnungsmodell. Das heißt nicht, dass dadurch automatisch die Messstellen damit akzeptiert sind. Die sind ja nicht mal untersucht worden. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Dazu ist das Gericht noch gar nicht gekommen. Dazu wird es in dem weiteren Verfahren dann gegebenenfalls kommen. Dann müsste aber erst mal ein Gericht feststellen, (Minister Dr. Till Backhaus: Nein, das stimmt nicht, das stimmt nicht!) dass das Modell, das bisher verwendet worden ist, auch gilt. Das ist ja gerade das, was jetzt ausgefallen ist. (Minister Dr. Till Backhaus: Das stimmt doch gar nicht! – Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) Interessant war es auch, muss ich sagen, liebe Elke-Annette Schmidt, auch Mitglied im Agrarausschuss, dass der Antrag sich grundsätzlich nicht eignet zur Überweisung in den Agrarausschuss, weil er da automatisch schon als Thema angekommen ist. Er wird sogar reichen für zwei Agrarausschüsse. (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der CDU) Und was ich unterschätzt habe, auch so vielleicht nicht gesehen habe, ist, dass dieses Thema Düngeverordnung – und wir haben hier 23.00 Uhr – auch ein hochsensibles Thema ist und ein hochemotionales Thema. Das habe ich in der Form, muss ich sagen, nicht geahnt und auch nicht erwartet. (Torsten Koplin, DIE LINKE: Na doch, das war doch absehbar.) Das hätten wir im Übrigen, Frau Aßmann, nicht bei der Sondersitzung des letzten Landtages mit auf die Tagesordnung setzen können und dürfen. (Torsten Koplin, DIE LINKE: Das war absehbar. – Zuruf von Elisabeth Aßmann, SPD – Sebastian Ehlers, CDU: Fragen Sie Frau Hesse, fragen Sie die Präsidentin, die bestätigt Ihnen das!) Frau Präsidentin Hesse, da kann gerne ein bisschen Nachhilfe gemacht werden an der Stelle auch, ich muss mir das auch erst annehmen. Das ist überhaupt keine Frage. Insofern gibt es hier kein Versäumnis, kein zeitliches Versäumnis. Dass jetzt die Zeit drängt, das ist ja nicht das Verschulden der CDU-Fraktion oder irgendwelcher Landwirtsverbände, weder LsV noch Bauernverband oder wie auch immer. Es gab ja Hinweise genug, nicht nur in diesem Bundesland, auch in anderen, wenn man hier kein Einvernehmen erzielt hat oder auch schwer erzielen konnte. Ich nehme aber zumindest zur Kenntnis, wohlwollend zur Kenntnis, dass ja der Landwirtschaftsminister gesagt hat, dass zumindest bis Ende März eine neue Düngeverordnung erstellt werden soll, obwohl, wie gesagt, das Urteil das gar nicht hergibt. Es ist für mich also schwer nachvollziehbar. (Unruhe vonseiten der Fraktion der AfD und Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Vizepräsidentin Beate Schlupp: Dann stelle ich Ihnen die Frage, Herr Diener, ob Sie eine Zwischenfrage des Fraktionsvorsitzenden Herrn Dr. Terpe zulassen. Thomas Diener , CDU: Gerne. Vizepräsidentin Beate Schlupp: Bitte schön! Dr. Harald Terpe , BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ich bin jetzt auch wirklich ein bisschen schwer von Kapee, glaube ich. Aber Sie haben am Anfang Ihrer jetzigen Ausführungen einen Satz, glaube ich, genannt: Das Essen eines Salatkopfes ist schlimmer als das Trinken von 1.000 Liter Wasser. Thomas Diener , CDU: Salat enthält einen sehr hohen Anteil an Nitrat. Vizepräsidentin Beate Schlupp: Einen Moment! Dr. Harald Terpe , BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ich wollte ja nur wissen: Haben Sie das gefragt und war das mit meinem Namen verbunden? Thomas Diener , CDU: Nein. Dr. Harald Terpe , BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Haben Sie mir diese Empfehlung gegeben? (allgemeine Heiterkeit) Thomas Diener , CDU: Nein, das ist nicht auf Sie persönlich bezogen, das gilt für alle anderen auch. (allgemeine Heiterkeit – Beifall vonseiten der Fraktionen der AfD und CDU) Dr. Harald Terpe , BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Vielleicht … Vizepräsidentin Beate Schlupp: Soll es jetzt eine zweite Nachfrage geben? Dr. Harald Terpe , BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ja, eine zweite kurze Nachfrage. Vizepräsidentin Beate Schlupp: Herr Diener, gestatten Sie eine weitere Nachfrage? Thomas Diener , CDU: Ja, gerne. Vizepräsidentin Beate Schlupp: Ich mache Sie allerdings darauf aufmerksam, dass Ihre Redezeit weiterläuft. Thomas Diener , CDU: Ja, natürlich. Vizepräsidentin Beate Schlupp: Gestatten Sie also eine Zwischenfrage? Thomas Diener , CDU: Ja, das ist jetzt inklusive. Vizepräsidentin Beate Schlupp: Bitte schön! Dr. Harald Terpe , BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Aber Sie haben das nicht als Relativierung gemeint, dass wir das Wasser jetzt nicht schützen sollen? Thomas Diener , CDU: Nein, es ging nur darum, dass jede Dosis, ob ein Medikament oder auch im Wasser, relativ, ob 10 Milligramm Nitrat im Grundwasser oder 100 Milligramm Nitrat im Grundwasser sind, ist ein Unterschied. Das wollte ich damit zum Ausdruck bringen bloß. Dr. Harald Terpe , BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Gut, mit Dosen kenne ich mich aus als Arzt. (allgemeine Heiterkeit – Beifall vonseiten der Fraktion der CDU) Thomas Diener , CDU: Ja, wie gesagt, dass dieses Thema so emotional zu später Stunde ist, hätte ich im Leben nicht gedacht. Ich bin zumindest froh, dass wir heute vernehmen konnten, dass also bis Ende März die gültige Landesdüngeverordnung erstellt wird, auch wenn es nicht erforderlich gewesen wäre aufgrund des Urteils, was auch immer dazu beigetragen hat. Ich sage an der Stelle noch mal recht herzlichen Dank auch im Namen der CDU-Fraktion! (Torsten Koplin, DIE LINKE: Aha!) Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der CDU und FDP) Vizepräsidentin Beate Schlupp: Vielen Dank, Herr Abgeordneter! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 8/106. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Gibt es Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 8/106 bei Zustimmung der Fraktionen der CDU, FDP und AfD und Ablehnung der Fraktionen SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abgelehnt. (Schriftführer Jens-Holger Schneider: Nee, nee, nee, nee!) Meine sehr geehrten Damen und Herren … (allgemeine Unruhe – Philipp da Cunha, SPD: Enthaltung! – Schriftführer Jens-Holger Schneider: Es gab eine Enthaltung.) Es gab eine? (allgemeine Unruhe – Schriftführer Jens-Holger Schneider: Eine Gegenstimme und dann drei Enthaltungen.) Ach! (Schriftführer Jens-Holger Schneider: Genau.) Ach, eine Gegenstimme aus der Fraktion DIE GRÜNEN und drei Stimmenthaltungen (Schriftführer Jens-Holger Schneider: Richtig!) aus der Fraktion DIE GRÜNEN. (Dr. Harald Terpe, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Richtig!) Am Abstimmungsergebnis ändert es nichts. Der Antrag ist abgelehnt. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir sind damit am Schluss der heutigen Tagesordnung. Ich berufe die nächste Sitzung des Landtages für Freitag, den 17. Dezember 2021, 09:00 Uhr ein. Die Sitzung ist geschlossen. Schluss: 23:07 Uhr Es fehlten die Abgeordneten Petra Federau, Thomas de Jesus Fernandes, Nikolaus Kramer, Michael Meister und Dr. Eva Maria Schneider-Gärtner. Alphabetisches Namensverzeichnis der Abgeordneten, der Mitglieder zur 17. zur Wahl des Bundespräsidenten anwesend – Drucksachen 8/157, 8/96, 8/108, 1. Albrecht, Christian DIE LINKE 2. Albrecht, Rainer SPD 3. von Allwörden, Ann Christin CDU 4. Aßmann, Elisabeth SPD 5. van Baal, Sandy FDP 6. Dr. Backhaus, Till SPD 7. Barlen, Julian SPD 8. Becker-Hornickel, Barbara FDP 9. Beitz, Falko SPD 10. Berg, Christiane CDU 11. Bernhardt, Jacqueline DIE LINKE 12. Brade, Christian SPD 13. Butzki, Andreas SPD 14. da Cunha, Philipp SPD 15. Dahlemann, Patrick SPD 16. Damm, Hannes BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 17. Diener, Thomas CDU 18. Domke, René FDP 19. Drese, Stefanie SPD 20. Ehlers, Sebastian CDU 21. Enseleit, Sabine FDP 22. Falk, Marcel SPD 23. Foerster, Henning DIE LINKE 24. Förster, Horst AfD 25. Glawe, Harry CDU 26. Gundlack, Tilo SPD 27. Hegenkötter, Beatrix SPD 28. Hesse, Birgit SPD 29. Hoffmeister, Katy CDU 30. Julitz, Nadine SPD 31. Kaselitz, Dagmar SPD 32. Klingohr, Christine SPD 33. Koplin, Torsten DIE LINKE 34. Kröger, Eva-Maria DIE LINKE 35. Krüger, Thomas SPD 36. Lange, Bernd SPD 37. Liskow, Franz-Robert CDU die bei der Wahl Bundesversammlung waren 8/159, 8/86 und 8/133 – 38. Martin, Bettina SPD 39. Miraß, Heiko SPD 40. Mucha, Ralf SPD 41. Noetzel, Michael DIE LINKE 42. Dr. Northoff, Robert SPD 43. Oehlrich, Constanze BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 44. Oldenburg, Simone DIE LINKE 45. Pegel, Christian SPD 46. Peters, Daniel CDU 47. Pfeifer, Mandy SPD 48. Dr. Rahm-Präger, Sylva SPD 49. Reinhardt, Marc CDU 50. Renz, Torsten CDU 51. Reuken, Stephan J. AfD 52. Rösler, Jeannine DIE LINKE 53. Saemann, Nils SPD 54. Schiefler, Michel-Friedrich SPD 55. Schlupp, Beate CDU 56. Schmidt, Elke-Annette DIE LINKE 57. Schmidt, Martin AfD 58. Schneider, Jens-Holger AfD 59. Dr. Schröder, Anna-Konstanze SPD 60. Schult, Enrico AfD 61. Schulze-Wiehenbrauk, Jens AfD 62. Schwesig, Manuela SPD 63. Shepley, Anne BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 64. Stamer, Dirk SPD 65. Stein, Thore AfD 66. Tadsen, Jan-Phillip AfD 67. Tegtmeier, Martina SPD 68. Dr. Terpe, Harald BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 69. Timm, Paul-Joachim AfD 70. Waldmüller, Wolfgang CDU 71. Wegner, Jutta BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 72. Winter, Christian SPD 73. Wulff, David FDP 74. Würdisch, Thomas SPD Alphabetisches Namensverzeichnis der Abgeordneten, der Mitglieder des Verwaltungsrates gemäß § 6 Absatz 4 Ziffer 4 des Landesforstanstaltsgesetzes anwesend – Drucksachen 8/123, 8/95(neu), 1. Albrecht, Christian DIE LINKE 2. Albrecht, Rainer SPD 3. von Allwörden, Ann Christin CDU 4. Aßmann, Elisabeth SPD 5. van Baal, Sandy FDP 6. Dr. Backhaus, Till SPD 7. Barlen, Julian SPD 8. Becker-Hornickel, Barbara FDP 9. Beitz, Falko SPD 10. Berg, Christiane CDU 11. Bernhardt, Jacqueline DIE LINKE 12. Brade, Christian SPD 13. Butzki, Andreas SPD 14. da Cunha, Philipp SPD 15. Dahlemann, Patrick SPD 16. Damm, Hannes BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 17. Diener, Thomas CDU 18. Domke, René FDP 19. Drese, Stefanie SPD 20. Ehlers, Sebastian CDU 21. Enseleit, Sabine FDP 22. Falk, Marcel SPD 23. Foerster, Henning DIE LINKE 24. Förster, Horst AfD 25. Glawe, Harry CDU 26. Gundlack, Tilo SPD 27. Hegenkötter, Beatrix SPD 28. Hesse, Birgit SPD 29. Hoffmeister, Katy CDU 30. Julitz, Nadine SPD 31. Kaselitz, Dagmar SPD 32. Klingohr, Christine SPD 33. Koplin, Torsten DIE LINKE 34. Kröger, Eva-Maria DIE LINKE 35. Krüger, Thomas SPD 36. Lange, Bernd SPD 37. Liskow, Franz-Robert CDU die bei der Wahl der Landesforstanstalt (LFoAG M-V) waren 8/87(neu) und 8/134 – 38. Martin, Bettina SPD 39. Miraß, Heiko SPD 40. Mucha, Ralf SPD 41. Noetzel, Michael DIE LINKE 42. Dr. Northoff, Robert SPD 43. Oehlrich, Constanze BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 44. Oldenburg, Simone DIE LINKE 45. Pegel, Christian SPD 46. Peters, Daniel CDU 47. Pfeifer, Mandy SPD 48. Dr. Rahm-Präger, Sylva SPD 49. Reinhardt, Marc CDU 50. Renz, Torsten CDU 51. Reuken, Stephan J. AfD 52. Rösler, Jeannine DIE LINKE 53. Saemann, Nils SPD 54. Schiefler, Michel-Friedrich SPD 55. Schlupp, Beate CDU 56. Schmidt, Elke-Annette DIE LINKE 57. Schmidt, Martin AfD 58. Schneider, Jens-Holger AfD 59. Dr. Schröder, Anna-Konstanze SPD 60. Schult, Enrico AfD 61. Schulze-Wiehenbrauk, Jens AfD 62. Schwesig, Manuela SPD 63. Shepley, Anne BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 64. Stamer, Dirk SPD 65. Stein, Thore AfD 66. Tadsen, Jan-Phillip AfD 67. Tegtmeier, Martina SPD 68. Dr. Terpe, Harald BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 69. Timm, Paul-Joachim AfD 70. Waldmüller, Wolfgang CDU 71. Wegner, Jutta BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 72. Winter, Christian SPD 73. Wulff, David FDP 74. Würdisch, Thomas SPD Alphabetisches Namensverzeichnis der Abgeordneten, der Mitglieder der G 10-Kommission Ausführung des Gesetzes zu anwesend – Drucksache 8/124, 8/119, 1. Albrecht, Christian DIE LINKE 2. Albrecht, Rainer SPD 3. von Allwörden, Ann Christin CDU 4. Aßmann, Elisabeth SPD 5. van Baal, Sandy FDP 6. Dr. Backhaus, Till SPD 7. Barlen, Julian SPD 8. Becker-Hornickel, Barbara FDP 9. Beitz, Falko SPD 10. Berg, Christiane CDU 11. Bernhardt, Jacqueline DIE LINKE 12. Brade, Christian SPD 13. Butzki, Andreas SPD 14. da Cunha, Philipp SPD 15. Dahlemann, Patrick SPD 16. Damm, Hannes BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 17. Diener, Thomas CDU 18. Domke, René FDP 19. Drese, Stefanie SPD 20. Ehlers, Sebastian CDU 21. Enseleit, Sabine FDP 22. Falk, Marcel SPD 23. Foerster, Henning DIE LINKE 24. Förster, Horst AfD 25. Glawe, Harry CDU 26. Gundlack, Tilo SPD 27. Hegenkötter, Beatrix SPD 28. Hesse, Birgit SPD 29. Hoffmeister, Katy CDU 30. Julitz, Nadine SPD 31. Kaselitz, Dagmar SPD 32. Klingohr, Christine SPD 33. Koplin, Torsten DIE LINKE 34. Kröger, Eva-Maria DIE LINKE 35. Krüger, Thomas SPD 36. Lange, Bernd SPD 37. Liskow, Franz-Robert CDU die bei der Wahl gemäß § 2 des Gesetzes zur Artikel 10 Grundgesetz (G 10) waren 8/129 und 8/135 – 38. Martin, Bettina SPD 39. Miraß, Heiko SPD 40. Mucha, Ralf SPD 41. Noetzel, Michael DIE LINKE 42. Dr. Northoff, Robert SPD 43. Oehlrich, Constanze BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 44. Oldenburg, Simone DIE LINKE 45. Pegel, Christian SPD 46. Peters, Daniel CDU 47. Pfeifer, Mandy SPD 48. Dr. Rahm-Präger, Sylva SPD 49. Reinhardt, Marc CDU 50. Renz, Torsten CDU 51. Reuken, Stephan J. AfD 52. Rösler, Jeannine DIE LINKE 53. Saemann, Nils SPD 54. Schiefler, Michel-Friedrich SPD 55. Schlupp, Beate CDU 56. Schmidt, Elke-Annette DIE LINKE 57. Schmidt, Martin AfD 58. Schneider, Jens-Holger AfD 59. Dr. Schröder, Anna-Konstanze SPD 60. Schult, Enrico AfD 61. Schulze-Wiehenbrauk, Jens AfD 62. Schwesig, Manuela SPD 63. Shepley, Anne BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 64. Stamer, Dirk SPD 65. Stein, Thore AfD 66. Tadsen, Jan-Phillip AfD 67. Tegtmeier, Martina SPD 68. Dr. Terpe, Harald BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 69. Timm, Paul-Joachim AfD 70. Waldmüller, Wolfgang CDU 71. Wegner, Jutta BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 72. Winter, Christian SPD 73. Wulff, David FDP 74. Würdisch, Thomas SPD Alphabetisches Namensverzeichnis der Abgeordneten, der Mitglieder der Parlamentarischen gemäß § 27 Absatz 2 des Gesetzes im Land Mecklenburg-Vorpommern anwesend – Drucksachen 8/125, 8/120, 1. Albrecht, Christian DIE LINKE 2. Albrecht, Rainer SPD 3. von Allwörden, Ann Christin CDU 4. Aßmann, Elisabeth SPD 5. van Baal, Sandy FDP 6. Dr. Backhaus, Till SPD 7. Barlen, Julian SPD 8. Becker-Hornickel, Barbara FDP 9. Beitz, Falko SPD 10. Berg, Christiane CDU 11. Bernhardt, Jacqueline DIE LINKE 12. Brade, Christian SPD 13. Butzki, Andreas SPD 14. da Cunha, Philipp SPD 15. Dahlemann, Patrick SPD 16. Damm, Hannes BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 17. Diener, Thomas CDU 18. Domke, René FDP 19. Drese, Stefanie SPD 20. Ehlers, Sebastian CDU 21. Enseleit, Sabine FDP 22. Falk, Marcel SPD 23. Foerster, Henning DIE LINKE 24. Förster, Horst AfD 25. Glawe, Harry CDU 26. Gundlack, Tilo SPD 27. Hegenkötter, Beatrix SPD 28. Hesse, Birgit SPD 29. Hoffmeister, Katy CDU 30. Julitz, Nadine SPD 31. Kaselitz, Dagmar SPD 32. Klingohr, Christine SPD 33. Koplin, Torsten DIE LINKE 34. Kröger, Eva-Maria DIE LINKE 35. Krüger, Thomas SPD 36. Lange, Bernd SPD 37. Liskow, Franz-Robert CDU die bei der Wahl Kontrollkommission über den Verfassungsschutz (LVerfSchG) waren 8/127 und 8/132 – 38. Martin, Bettina SPD 39. Miraß, Heiko SPD 40. Mucha, Ralf SPD 41. Noetzel, Michael DIE LINKE 42. Dr. Northoff, Robert SPD 43. Oehlrich, Constanze BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 44. Oldenburg, Simone DIE LINKE 45. Pegel, Christian SPD 46. Peters, Daniel CDU 47. Pfeifer, Mandy SPD 48. Dr. Rahm-Präger, Sylva SPD 49. Reinhardt, Marc CDU 50. Renz, Torsten CDU 51. Reuken, Stephan J. AfD 52. Rösler, Jeannine DIE LINKE 53. Saemann, Nils SPD 54. Schiefler, Michel-Friedrich SPD 55. Schlupp, Beate CDU 56. Schmidt, Elke-Annette DIE LINKE 57. Schmidt, Martin AfD 58. Schneider, Jens-Holger AfD 59. Dr. Schröder, Anna-Konstanze SPD 60. Schult, Enrico AfD 61. Schulze-Wiehenbrauk, Jens AfD 62. Schwesig, Manuela SPD 63. Shepley, Anne BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 64. Stamer, Dirk SPD 65. Stein, Thore AfD 66. Tadsen, Jan-Phillip AfD 67. Tegtmeier, Martina SPD 68. Dr. Terpe, Harald BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 69. Timm, Paul-Joachim AfD 70. Waldmüller, Wolfgang CDU 71. Wegner, Jutta BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 72. Winter, Christian SPD 73. Wulff, David FDP 74. Würdisch, Thomas SPD Alphabetisches Namensverzeichnis der Abgeordneten, der Mitglieder des Gremiums des Gesetzes über die Öffentliche in Mecklenburg-Vorpommern anwesend – Drucksache 8/126, 1. Albrecht, Christian DIE LINKE 2. Albrecht, Rainer SPD 3. von Allwörden, Ann Christin CDU 4. Aßmann, Elisabeth SPD 5. van Baal, Sandy FDP 6. Dr. Backhaus, Till SPD 7. Barlen, Julian SPD 8. Becker-Hornickel, Barbara FDP 9. Beitz, Falko SPD 10. Berg, Christiane CDU 11. Bernhardt, Jacqueline DIE LINKE 12. Brade, Christian SPD 13. Butzki, Andreas SPD 14. da Cunha, Philipp SPD 15. Dahlemann, Patrick SPD 16. Damm, Hannes BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 17. Diener, Thomas CDU 18. Domke, René FDP 19. Drese, Stefanie SPD 20. Ehlers, Sebastian CDU 21. Enseleit, Sabine FDP 22. Falk, Marcel SPD 23. Foerster, Henning DIE LINKE 24. Förster, Horst AfD 25. Glawe, Harry CDU 26. Gundlack, Tilo SPD 27. Hegenkötter, Beatrix SPD 28. Hesse, Birgit SPD 29. Hoffmeister, Katy CDU 30. Julitz, Nadine SPD 31. Kaselitz, Dagmar SPD 32. Klingohr, Christine SPD 33. Koplin, Torsten DIE LINKE 34. Kröger, Eva-Maria DIE LINKE 35. Krüger, Thomas SPD 36. Lange, Bernd SPD 37. Liskow, Franz-Robert CDU die bei der Wahl gemäß § 48h Absatz 2 Sicherheit und Ordnung (SOG M-V) waren 8/121 und 8/128 – 38. Martin, Bettina SPD 39. Miraß, Heiko SPD 40. Mucha, Ralf SPD 41. Noetzel, Michael DIE LINKE 42. Dr. Northoff, Robert SPD 43. Oehlrich, Constanze BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 44. Oldenburg, Simone DIE LINKE 45. Pegel, Christian SPD 46. Peters, Daniel CDU 47. Pfeifer, Mandy SPD 48. Dr. Rahm-Präger, Sylva SPD 49. Reinhardt, Marc CDU 50. Renz, Torsten CDU 51. Reuken, Stephan J. AfD 52. Rösler, Jeannine DIE LINKE 53. Saemann, Nils SPD 54. Schiefler, Michel-Friedrich SPD 55. Schlupp, Beate CDU 56. Schmidt, Elke-Annette DIE LINKE 57. Schmidt, Martin AfD 58. Schneider, Jens-Holger AfD 59. Dr. Schröder, Anna-Konstanze SPD 60. Schult, Enrico AfD 61. Schulze-Wiehenbrauk, Jens AfD 62. Schwesig, Manuela SPD 63. Shepley, Anne BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 64. Stamer, Dirk SPD 65. Stein, Thore AfD 66. Tadsen, Jan-Phillip AfD 67. Tegtmeier, Martina SPD 68. Dr. Terpe, Harald BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 69. Timm, Paul-Joachim AfD 70. Waldmüller, Wolfgang CDU 71. Wegner, Jutta BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 72. Winter, Christian SPD 73. Wulff, David FDP 74. Würdisch, Thomas SPD Namentliche über Antrag der Fraktion Steuerschätzung von prognostizierte höhere Steuereinnahmen – Drucksache Jastimmen CDU von Allwörden, Ann Christin Berg, Christiane Diener, Thomas Ehlers, Sebastian Hoffmeister, Katy Liskow, Franz-Robert Peters, Daniel Reinhardt, Marc Renz, Torsten Schlupp, Beate Waldmüller, Wolfgang Neinstimmen SPD Albrecht, Rainer Aßmann, Elisabeth Dr. Backhaus, Till Barlen, Julian Beitz, Falko Brade, Christian da Cunha, Philipp Dahlemann, Patrick Drese, Stefanie Falk, Marcel Gundlack, Tilo Hegenkötter, Beatrix Hesse, Birgit Kaselitz, Dagmar Klingohr, Christine Krüger, Thomas Lange, Bernd Martin, Bettina Miraß, Heiko Mucha, Ralf Dr. Northoff, Robert Pegel, Christian Pfeifer, Mandy Dr. Rahm-Präger, Sylva Saemann, Nils Schiefler, Michel-Friedrich Dr. Schröder, Anna-Konstanze Stamer, Dirk Tegtmeier, Martina Winter, Christian Würdisch, Thomas Abstimmung den der CDU November 2021 – zielgerichtet nutzen 8/105 – DIE LINKE Albrecht, Christian Bernhardt, Jacqueline Foerster, Henning Koplin, Torsten Kröger, Eva-Maria Noetzel, Michael Oldenburg, Simone Rösler, Jeannine Schmidt, Elke-Annette BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Damm, Hannes Oehlrich, Constanze Shepley, Anne Dr. Terpe, Harald Wegner, Jutta Enthaltungen AfD Förster, Horst Reuken, Stephan J. Schmidt, Martin Schult, Enrico Stein, Thore Tadsen, Jan-Phillip Timm, Paul-Joachim FDP van Baal, Sandy Becker-Hornickel, Barbara Domke, René Enseleit, Sabine Wulff, David Endgültiges Ergebnis: Abgegebene Stimmen .................................................. 68 Gültige Stimmen ........................................................... 68 Jastimmen .................................................................... 11 Neinstimmen ................................................................ 45 Enthaltungen ................................................................ 12

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