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Birgit Hesse

16.12.2021 Sitzungen 8/5

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bitte, wieder Platz zu nehmen. Ich eröffne die unterbrochene Sitzung, kann Ihnen allerdings noch kein Ergebnis mitteilen. Das hatte Frau Schlupp ja bereits mitgeteilt, dass wir das erst nach der entsprechenden Berechnung nach d’Hondt können. Insofern werden wir das Ergebnis der Wahl der Mitglieder der 17. Bundesversammlung nach dem Tagesordnungspunkt 17 bekannt geben. Bevor ich jetzt den nächsten Tagesordnungspunkt aufrufe, möchte ich ganz herzlich unserem Kollegen und Fraktionsvorsitzenden Franz-Robert Liskow noch einmal auch persönlich gratulieren zur Geburt seines Sohnes. Herzlichen Glückwunsch! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, AfD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP und auf der Regierungsbank) Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 14 : Wahl der Mitglieder des Verwaltungsrates der Landesforstanstalt gemäß Paragraf 6 Absatz 4 Ziffer 4 des Landesforstanstaltsgesetzes, hierzu Wahlvorschlag der Fraktionen der SPD und DIE LINKE, Drucksache 8/123, sowie Wahlvorschlag der Fraktion der AfD, Drucksache 8/95(neu), sowie Wahlvorschlag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucksache 8/87(neu), sowie Wahlvorschlag der Fraktion der FDP, Drucksache 8/134. Wahl der Mitglieder des Verwaltungsrates der Landesforstanstalt gemäß § 6 Absatz 4 Ziffer 4 des Landesforstanstaltsgesetzes (LFoAG M-V) Wahlvorschlag der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Drucksache 8/123 – Wahlvorschlag der Fraktion der AfD – Drucksache 8/95(neu) – Wahlvorschlag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 8/87(neu) – Wahlvorschlag der Fraktion der FDP – Drucksache 8/134 – Meine Damen und Herren, bevor wir zur Wahl kommen, gestatten Sie mir auch an dieser Stelle wieder einige Hinweise. Gemäß Paragraf 6 Absatz 4 Ziffer 4 des Landesforstanstaltsgesetzes werden als weitere Mitglieder des Verwaltungsrates der Landesforstanstalt zwei Mitglieder des Landtages Mecklenburg-Vorpommern für die Dauer einer Wahlperiode entsandt. Nach Artikel 32 Absatz 4 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern in Verbindung mit Paragraf 92 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung findet in der Regel bei Wahlen geheime Abstimmung statt. Sie erfolgt, das kennen Sie, durch die Abgabe von Stimmzetteln. Gewählt ist, wer die Mehrheit der abgegebenen Stimmen der Mitglieder des Landtages auf sich vereint. Für die Wahl erhalten Sie einen weißen Stimmzettel. Sie haben insgesamt zwei Stimmen zu vergeben. Die Stimme ist ungültig, wenn der Stimmzettel nicht amtlich hergestellt ist, mit mehr als zwei Kreuzen versehen ist, außerhalb der Kabine gekennzeichnet wurde, einen Zusatz oder Vorbehalt enthält, zerrissen ist, den Willen des Mitgliedes des Landtages nicht zweifelsfrei erkennen lässt oder die Stimmabgabe nicht geheim durchgeführt worden ist. Ich bitte die Schriftführerinnen und Schriftführer, ihre vereinbarten Positionen einzunehmen und die Namen der Abgeordneten aufzurufen. Bevor ich die Wahl eröffne, bitte ich den Schriftführer Herrn Foerster, sich davon zu überzeugen, dass die Abstimmungsurne leer ist. (Der Schriftführer überzeugt sich davon, dass die Abstimmungsurne leer ist.) Vielen Dank, Herr Foerster! Und ich erinnere noch einmal an den sogenannten Rundgang, den Sie ja bereits einmal schon absolviert haben. Ich eröffne die Abstimmung zur Wahl der Mitglieder des Landtages für den Verwaltungsrat der Landesforstanstalt gemäß Paragraf 6 Absatz 4 Ziffer 4 des Landesforstanstaltsgesetzes. (Die geheime Wahl wird durchgeführt.) Haben alle Mitglieder des Hauses, die sich an der Wahl beteiligen wollen, ihre Stimme abgegeben? – Da sich jetzt keiner meldet, gehe ich davon aus. Insofern schließe ich die Abstimmung und unterbreche die Sitzung für fünf Minuten zur Auszählung der Stimmen. Unterbrechung: 16:04 Uhr __________ Wiederbeginn: 16:13 Uhr

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