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Ann Christin von Allwörden

CDU 16.12.2021 Sitzungen 8/5

Sehr geehrte Frau Präsidentin, das mache ich gern. Sehr geehrter Herr Minister, das Innenministerium hat zuletzt am 26. November 2021 eine Empfehlung zum Dienstbetrieb in Feuerwehren und im Katastrophenschutz herausgegeben. Danach sind ausschließlich die aktuellen rechtlichen Regelungen der Corona-Landesverordnung zu beachten. Der Erlass des Gesundheitsministeriums zur MV-Corona-Ampel in der jeweiligen gültigen Fassung ist zu beachten. Ziel soll es sein, den Ausbildungs-, Übungs- und Einsatzbetrieb unter Einhaltung der Corona-Schutzmaßnahmen aufrechtzuerhalten. Vor jedem Ausbildungs- und Übungsbetrieb ist zu überprüfen, ob sich die Rechtslage geändert hat. Geht die Landesregierung davon aus, dass unter diesen Bedingungen der Ausbildungs-, Übungs- und Einsatzbetrieb der freiwilligen Feuerwehren im notwendigen Maß aufrechterhalten werden kann? Und welche Hilfestellung außer der Empfehlung zum Dienstbetrieb wird den freiwilligen Feuerwehren im Land gegeben?

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