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Marc Reinhardt

CDU 16.12.2021 Sitzungen 8/5

Sehr geehrte Frau Ministerpräsidentin! In einem Interview, das der Staatssekretär für Vorpommern und das östliche Mecklenburg dem „Nordkurier“ gegeben hat und am 11. Dezember veröffentlicht wurde, erklärte Herr Miraß, dass die Gebiete im östlichen Mecklenburg, für die er zuständig ist, sich an der Gebietskategorie der ländlichen Gestaltungsräume orientieren. Konkret seien es die Gebiete der ländlichen Gestaltungsräume, die direkt an Vorpommern angrenzen. Dies seien Regionen mit schwierigen Rahmenbedingungen, wie etwa Malchin, Demmin, Altentreptow, Woldegk, die Feldberger Seenlandschaft oder auch Gnoien im Landkreis Rostock. Ebenso erklärte Herr Miraß, schwierige wirtschaftliche Rahmenbedingungen brächten es mit sich, dass es an dem gewachsenen Mittelstand fehle, der das bürgerschaftliche Engagement in Kultur, Sport oder im sozialen Bereich unterstützen könne. Hier könne ein umbenannter Vorpommern-Fonds unbürokratisch helfen. Ich frage daher die Landesregierung: Welche Kriterien, anhand der seinerzeit die Definition der ländlichen Gestaltungsräume vorgenommen wurden, rechtfertigen heute die Abgrenzung zwischen den Gemeindegebieten im östlichen Mecklenburg, die einer besonderen Unterstützung durch den Staatssekretär für Vorpommern und das östliche Mecklenburg bedürfen, und denen, die nicht in seine Zuständigkeit fallen?

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