Torsten Koplin
Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir möchten als Linksfraktion natürlich uns auch positionieren zu Ihrem Antrag. (Zuruf von René Domke, FDP) Sie haben ihn hergeleitet in der Beantragung aus der Geschäftsordnung des Landtages und hier in der Begründung noch mal herausgestellt die Pluralität des Plenums, die wir als Linksfraktion ausdrücklich begrüßen. Und als Parlamentarischer Geschäftsführer – wir haben intensiv die letzten Tage zusammengearbeitet –, ich empfinde es als eine große Bereicherung, mit Ihnen seitens der FDP und den GRÜNEN, zusätzlich mit den bekannten Fraktionen SPD und CDU zusammenzuarbeiten, als eine, menschlich gesehen, eine Bereicherung, aber auch intellektuell, das macht Spaß, und das will ich unbedingt gesagt haben, auch wenn wir Ihren Antrag ablehnen werden, denn aus dieser guten Kollegialität und dieser intellektuellen und menschlichen Anregung heraus abzuleiten, also daraus müsste jetzt auch eine Position entspringen, ist so nicht herleitbar. Unser Landtagspräsidium – so nenne ich es an dieser Stelle mal – gibt es aus rechtlicher Sicht als solches eigentlich nicht. Es ist kein Gremium mit eigenständigen parlamentarischen Funktionen wie etwa ein Ausschuss oder der Ältestenrat. Das steht auch so in etwa in der Kommentierung unserer Landesverfassung. Im Bundestag und den Landtagen von Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Thüringen ist das anders. Da bilden das Parlamentspräsidium beziehungsweise der Parlamentspräsident und seine Stellvertreterinnen und Stellvertreter ein eigenständiges Gremium. Ein solches muss dann auch die parlamentarische Vielfalt abbilden, das ist klar. Bei uns eben ist das anders. Wir haben kein Landtagspräsidium als Gremium, unser Modell sieht „nur“ – in Anführungsstrichen jetzt – eine Landtagspräsidentin als Funktionsträgerin vor, die dann ihre Stellvertreterinnen hat. Wir haben, wie gesagt, „nur“ – in Anführungsstrichen – eine Präsidentin. Diese hat ihre Aufgaben und Verpflichtungen. Ist es ihr nicht möglich, diese Aufgaben und Verpflichtungen wahrzunehmen, geschieht das durch ihre Vizepräsidentinnen in Stellvertretung. Daraus ergibt sich, dass die Vizepräsidentinnen beziehungsweise das sogenannte Präsidium bei uns nicht die parlamentarische Vielfalt abbilden müssen. Problematisch wäre es nur dann, wenn die Opposition gar keine Vizepräsidentin stellen würde. Das ist aber nicht der Fall, bei uns stellt die Opposition sogar die erste Vizepräsidentin mit großer Anerkennung und Respekt, denke ich mal, der übergroßen Mehrheit hier im Hause. Eine zusätzliche Vizepräsidentin und ein zusätzlicher Vizepräsident sind rechtlich also nicht geboten. Der von Ihnen benannte Paragraf 2 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Landtages zielt ausschließlich darauf ab, eine zusätzliche Vizepräsidentin zu wählen, wenn die Landtagspräsidentin und ihre beiden Vizepräsidentinnen nicht in der Lage sind, alle Aufgaben und Verpflichtungen angemessen zu erledigen. Und jetzt komme ich an einen Punkt – weil Herr Förster wird ja nicht müde, darauf zu verweisen und das dann eben mit diesen Geldeinheiten und der Vergütung zu verbinden –, dass seinerzeit Frau Bretschneider ihre Aufgaben krankheitsbedingt so nicht wahrnehmen konnte und dann eben, das leiten Sie da her, eben dieses Anrecht nicht gehabt hätte. (Zuruf von Horst Förster, AfD) Ich muss also, ich sage das an dieser Stelle, weil ich empört bin, empört. (Rainer Albrecht, SPD: Ja.) Sie hätten sich nämlich kundig machen können. Frau Bretschneider hat zwar hier nicht präsidieren können, aber hat all die Monate den Kontakt gehalten zu den Vizepräsidentinnen. Es gab Kuriere, die zu ihr nach Hause gefahren sind, sie hat Entscheidungen mitbegleitet, sie hat Unterschriften geleistet, sie hat trotz Chemo, so gut sie konnte und solange sie konnte, gearbeitet. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP) Und ich finde es schäbig, das immer herbeizuziehen und hier zu erklären, sie hätte nicht gearbeitet. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, CDU, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP – Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) Insofern mein Fazit: Das wäre nicht ausgeschlossen, so zu verfahren, (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) wie Sie es vorschlagen und wie Sie es uns antragen, aber weder ist es rechtlich zwingend geboten, noch sehen wir aus politischen Motiven hierfür die Notwendigkeit. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
