Tilo Gundlack
Frau Präsidentin! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Wieder einmal zeigt der Antragsteller seine sehr rückwärtsgewandte Darstellung der Landesverwaltung. Man könnte auch sagen, oder ich würde es zumindest sagen, scheinbar keine Ahnung, aber mitreden wollen. Der Landtag soll die Landesregierung zum Handeln auffordern und ein neues Personalkonzept erstellen, ein Personalkonzept, was niemand benötigt, jedenfalls nicht so eines mit solchen gewollten Angaben. Meine Damen und Herren, die Forderung, zeitnah ein neues Personalkonzept zu erstellen, geht an der Realität ordentlich vorbei, denn die Personalkonzepte 2004 und 2010 waren wichtige Säulen der Haushaltskonsolidierung. Jetzt bedarf es jedoch keines Benchmarkings mehr mit den anderen westlichen Bundesländern wie vor 15 Jahren, denn Personalüberhang ist nicht mehr das Problem. Und ein Punkt nervt mich sowieso – gestern schon bei dem Antrag und heute auch –: Warum vergleichen Sie sich eigentlich immer mit westlichen Bundesländern? Ich meine, Sie sind hier in Mecklenburg-Vorpommern, im Osten des Landes, Sie können sich auch mit den Ländern vergleichen, die es hier gibt, aber ich höre ja immer – gestern auch schon –, Sie machen unser Bundesland ja immer gerne schlecht oder reden es runter. (Zuruf von Thore Stein, AfD) Dann frage ich mich – ich habe das mal in der 6. Legislaturperiode zu einem Kollegen gesagt –, wenn Ihnen das hier keinen Spaß macht, in Mecklenburg-Vorpommern zu sein, dann gehen Sie doch woanders hin! (Zurufe von Rainer Albrecht, SPD, und Stephan J. Reuken, AfD) Meine Damen und Herren, wenn schon ein Personalkonzept, dann ein zukunftsgewandtes unter Einbeziehung von Schlagworten wie „Personalgewinnung“, „Personalbindung“ und „Personalentwicklung“. Denn dies sind und werden noch unsere Probleme werden. Damit sind wir allerdings nicht allein, wir werden hier vom öffentlichen Dienst der kommunalen Ebene und der Wirtschaft begleitet. Wir werden um den einen Kopf gemeinsam kämpfen und ihn nur bekommen, wenn wir überzeugende Argumente beziehungsweise Maßnahmen haben und so die Mitkonkurrenten ausstechen können. Längere Lebensarbeitszeiten, sich wandelnde Vorstellungen der jüngeren Generation, der demografische Wandel, ansteigende Komplexität, die Schnelllebigkeit von Wissen sowie die zunehmende Digitalisierung der Gesellschaft sind nur Fragmente einer sich verändernden Gesellschaft. Dies erfordert ein Umdenken des Arbeitens und neue Arten der Führung. Der Landtag hatte bereits mit dem Doppelhaushalt 2020/21 konkrete Maßnahmen zur Erhaltung der Zukunftsfähigkeit der Verwaltung beschlossen, beispielsweise die Möglichkeiten zur Doppelbesetzung von Stellen für Nachwuchskräfte, um den Wissenstransfer zu gewährleisten. Mit dem Koalitionsvertrag für die 8. Wahlperiode haben wir gemeinsam mit den LINKEN Maßnahmen für die moderne Landesverwaltung weiter untersetzt. Unser gemeinsames Ziel ist, dass die Landesverwaltung Mecklenburg-Vorpommern im Jahr 2030 zu den modernsten öffentlichen Dienstleistern im Bundesgebiet gehört, noch besser erreichbar für Bürgerinnen und Bürger, noch kompetenter und zügiger in der Entscheidung, noch digitaler, noch offener und kreativer in der Entwicklung von Ideen, die das Land voranbringen. Der demografische Wandel führt in Mecklenburg-Vorpommern dazu, dass dem Arbeitsmarkt bis zum Jahr 2030 jährlich insgesamt rund 10.000 bis 12.000 weniger Erwerbstätige zur Verfügung stehen. In der Landesverwaltung werden bis zum Jahr 2030 – und das wurde schon oft gesagt – circa 14.000 bei rund 38.000 Beschäftigten altersbedingt ausscheiden. Deswegen werden die Koalitionspartner die Modernisierung der öffentlichen Verwaltung weiterhin zu einem strategischen Schwerpunkt machen. Ziel ist es, den gegenwärtigen Anteil der Landesverwaltung an der Gesamtzahl der Erwerbstätigen im Land mindestens zu halten, und das ist schon eine große Herausforderung. Die Koalitionspartner werden das Land als attraktiven Arbeitgeber weiter stärken und auch die Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, Polizei und Rechtspflege weiterentwickeln und auch stärken. Zur Sicherstellung der Fachkräfte in der Landesverwaltung wird das Nachbesetzungsverfahren der Ressorts zentral gesteuert und zugleich ein neues, ressortübergreifendes Nachwuchskräftepool eingerichtet, um die Wiederbesetzung der Ressorts zu unterstützen. In diesem Zusammenhang vereinbarten die Koalitionspartner die Weiterentwicklung und schrittweise Umsetzung auch der Digitalisierungsstrategie für die Landesverwaltung in Mecklenburg-Vorpommern bis zum Jahr 2030 mit dem Ziel der nachhaltigen Verwaltungsmodernisierung. Das Land wird den eingeschlagenen Kurs, mobiles Arbeiten und Arbeiten vom heimischen Schreibtisch aus zu ermöglichen, konsequent auch fortsetzen, auch um damit die Vereinbarkeit von Erwerbs- und Privatleben weiter zu erleichtern oder auch zu stärken, wie man es eben sehen mag. Und Beamtinnen und Beamte sollen künftig bei der Krankenversicherung zwischen der individuellen Beihilfe und der pauschalen Beteiligung des Arbeitgebers an den Beiträgen zu ihrer Krankenvollversicherung wählen dürfen. Sie alle kennen das Hamburger Modell der pauschalen Beihilfe. Es war auch so, dass wir uns in der letzten Legislaturperiode darüber zum Beispiel öfter mal gefetzt haben. Das Land Mecklenburg-Vorpommern muss im Ländervergleich bei der Besoldung seiner Beamtinnen und Beamten wettbewerbsfähig bleiben. Wir werden daher die Tarifergebnisse für den öffentlichen Dienst der Länder deswegen weiterhin zeit- und systemgerecht für die Besoldung und Versorgung der Beamtinnen und Beamten übernehmen. Meine Damen und Herren, lassen Sie mich in aller Kürze noch auf die Aufgabenübertragung an die kommunale Ebene eingehen. Die letzte Funktionalreform ist nicht wirklich gut gelaufen. Es gab zu viele unterschiedliche Ansichten und eine teilweise Rückabwicklung war das Ergebnis. Mir ist nicht klar, wie durch Aufgabenübertragung von der Landesverwaltung auf die kommunale Ebene Effizienzgewinne zu erzielen sein sollen und wie die Attraktivität der kommunalen Arbeitgeber durch ein breiteres und tieferes Aufgabenspektrum erhöht werden kann. Das ist nebulös, zumal die kommunale Ebene, also Landkreise und Städte und Gemeinden, gleichgelagerte Problemlagen wie das Land als Arbeitgeber hat. Mal ein Beispiel aus der Praxis: In meinem Heimatlandkreis Nordwestmecklenburg – bis 2030 werden 300 Mitarbeiter/-innen in den Ruhestand wechseln von ungefähr 650, und somit müssen sie ersetzt werden. Und dies ist kein Phänomen nur meines Landkreises, sondern aller Landkreise oder auch kreisfreier Städte oder Städte und Gemeinden allgemein oder auch der Ämter. Daher müssen wir alle Anstrengungen darauf verwenden, frei werdende Stellen rechtzeitig neu zu besetzen. Da hilft uns kein seitenlanges vollgeschriebenes Papier. Hier sind Lösungen gefordert, die Sie nicht liefern, und deswegen lehnen wir auch Ihren Antrag ab. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Rainer Albrecht, SPD: Jawoll.)
