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Philipp da Cunha

SPD 16.12.2021 Sitzungen 8/5

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Mit dem vorliegenden Antrag beabsichtigt die FDP, das Landtagspräsidium um einen Platz – ganz fair und konstruktiv –, um einen Platz zu erweitern, um dann anschließend eine Person weiter ins Präsidium zu wählen. Bisher besteht das Präsidium dieses Landtages aus einer Präsidentin und zwei Vizepräsidentinnen, wie es auch schon in der 7. Wahlperiode so war, und es hat tatsächlich sehr gut funktioniert, wie ich sagen muss, wie ich aus der eigenen Erfahrung sagen kann. Wir haben starke und erfahrene Frauen an der Spitze unseres Präsidiums, und ich traue ihnen allen zu, auch in hitzigen Debatten die Ruhe und Sachlichkeit zu bewahren, die man benötigt, um den ordnungsgemäßen Sitzungsablauf hier im Hohen Hause zu gewährleisten. Aber zurück zur Frage, wer eigentlich wie vertreten sein muss im Sitzungspräsidium beziehungsweise unter den Vizepräsidentinnen. Ein Anspruch der hier im Landtag vertretenen Fraktionen auf einen Posten als Vizepräsidentin oder Vizepräsident besteht nicht. Dies ergibt sich nicht aus der Geschäftsordnung oder einem anderen Regelwerk, das sich dieses Hohe Haus gegeben hat. Auch eine Verteilung der Sitze im Präsidium nach der Stärke der Fraktionen – der hier im Landtag vertretenen – erfolgt nicht, oder, anders gesagt, sie ist nicht vorgesehen. Vielmehr haben wir in dieser 8. Wahlperiode das Phänomen, dass wir das erste Mal sechs Fraktionen im Parlament haben, von denen zwei sehr klein sind. Damit ergibt sich natürlich auch eine neue Diskussion, ob und wodurch die verschiedenen Fraktionen eine ausreichende Repräsentanz und ausreichende Möglichkeiten der Mitwirkung in diesen verschiedenen Gremien des Landtages haben. Schauen wir uns andere Landesparlamente an, dann sehen wir ein sehr buntes Bild bei der Ausgestaltung der Präsidien. So hatte der Bayerische Landtag bis in die vorletzte Wahlperiode ebenfalls ein System mit einem Präsidenten und zwei Vizepräsidenten, wovon aber auch eine Vizepräsidentin wieder von der stärksten Fraktion war. Mittlerweile haben sie ein System, wo wieder Vizepräsident und Präsident von derselben Fraktion gestellt werden, aber auch die anderen Fraktionen vertreten sind. Gleichzeitig übernehmen dort die weiteren Vizepräsidenten auch die Funktion der Schriftführer und unterstützen dann auch an der Seite des Präsidiums. Während in Niedersachsen unter den fünf Mitgliedern des Präsidiums nur drei Fraktionen vertreten sind, hatte der badenwürttembergische Landtag in der vorherigen Wahlperiode nur einen Vizepräsidenten, hat sich aber mittlerweile auch dazu entschlossen, zwei Vizepräsidenten zu haben, die die Geschäfte leiten. Unsere Geschäftsordnung regelt in Paragraf 2 Absatz 2, der hier auch angesprochen wird: „Der Landtag wählt geheim und in getrennten“ Wahlgängen „für die Dauer der Wahlperiode“ die „erste Vizepräsidentin oder einen ersten Vizepräsidenten und eine zweite Vizepräsidentin oder einen zweiten Vizepräsidenten.“ In dem vorliegenden Antrag geht es um Absatz 2 Satz 2, dort steht nämlich dann zusätzlich: „Der Landtag kann beschließen, weitere … Vizepräsidenten zu wählen.“ Eine maximale Zahl ist hier nicht vorgesehen. Meine Damen und Herren, wir sehen den Bedarf aktuell nicht, das Präsidium um mindestens einen Vizepräsidenten oder eine Vizepräsidentin zu erweitern, denn ich gehe davon aus, wenn wir erst einen Antrag haben, werden wir in Zukunft auch noch weitere Anträge haben und das Präsidium noch erweitern, damit auch wirklich jeder hier im Landtag vertretene Abgeordnete vertreten ist in irgendeiner Form. Wir werden aber gerne bereit sein, die Einladung erneut auszusprechen mitzuarbeiten, so, wie wir Sie mit offenen Armen hier am Anfang empfangen haben, (Zuruf von Sebastian Ehlers, CDU) denn uns geht es darum, dass möglichst alle Fraktionen eine ausreichende Repräsentanz haben, (Sebastian Ehlers, CDU: Das ist heiße Luft, Herr da Cunha.) damit tatsächlich diesem Hohen Hause wahrhaftig Genüge getan wird. (Sebastian Ehlers, CDU: Heiße Luft!) Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit, und wir werden den vorliegenden Antrag ablehnen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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