Elke-Annette Schmidt
Dann wünsche ich Ihnen im Namen des Hauses, im Namen des Hauses wünsche ich den neu gewählten Mitgliedern der Parlamentarischen Kontrollkommission viel Erfolg bei ihrer verantwortungsvollen Arbeit! Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 17 : Wahl der Mitglieder des Gremiums gemäß Paragraf 48h Absatz 2 des Gesetzes über die Öffentliche Sicherheit und Ordnung in Mecklenburg-Vorpommern, hierzu Wahlvorschlag der Fraktionen der SPD und DIE LINKE auf Drucksache 8/126, sowie Wahlvorschlag der Fraktion der AfD auf Drucksache 8/121, sowie Wahlvorschlag der Fraktion der CDU auf Drucksache 8/128. Wahl der Mitglieder des Gremiums gemäß § 48h Absatz 2 des Gesetzes über die Öffentliche Sicherheit und Ordnung in Mecklenburg-Vorpommern (SOG M-V) Wahlvorschlag der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Drucksache 8/126 – Wahlvorschlag der Fraktion der AfD – Drucksache 8/121 – Wahlvorschlag der Fraktion der CDU – Drucksache 8/128 – Meine Damen und Herren, bevor wir zur Wahl kommen, gestatten Sie mir noch einige Hinweise. Nach Paragraf 48h Absatz 2 des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung in Mecklenburg-Vorpommern werden die Mitglieder des Gremiums vom Landtag gewählt. Das Gremium besteht aus fünf Mitgliedern. Die Zusammensetzung regelt sich nach dem Stärkeverhältnis der Fraktionen. Meine Damen und Herren, nach Artikel 32 Absatz 4 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern in Verbindung mit Paragraf 92 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung muss bei Wahlen geheime Abstimmung stattfinden. Sie erfolgt durch die Abgabe von Stimmzetteln. Wir kommen zur Wahl. Den für die Wahl allein gültigen weißen Stimmzettel erhalten Sie nach Aufruf Ihres Namens durch den Schriftführer zu meiner Linken von der Schriftführerin am Tisch zu meiner Rechten. Auf dem Stimmzettel sind die Namen der Kandidaten aufgeführt. Ich darf Sie bitten, sich nach Erhalt des Stimmzettels zu einer der beiden Wahlkabinen zu meiner Linken zu begeben. Der Stimmzettel ist in der Kabine anzukreuzen und so zu falten, dass eine geheime Wahl gewährleistet ist. Bevor Sie den Stimmzettel in die Abstimmungsurne, die sich hier vor mir befindet, geben, bitte ich Sie, dem Schriftführer beziehungsweise der Schriftführerin Ihren Namen zu nennen. Die Stimme ist ungültig, wenn der Stimmzettel nicht amtlich hergestellt ist, mit mehr als fünf Kreuzen versehen ist, mit mehr als einem Kreuz je Kandidat versehen ist, außerhalb der Kabine gekennzeichnet wurde, einen Zusatz oder Vorbehalt enthält, zerrissen ist, den Willen des Abgeordneten nicht zweifelsfrei erkennen lässt oder die Stimmabgabe nicht geheim durchgeführt worden ist. Gewählt ist jeder der Kandidaten, der die meisten Jastimmen erhalten hat, wenn die Anzahl der Jastimmen die Anzahl der Neinstimmen überwiegt. Ich bitte die Schriftführerinnen und Schriftführer, ihre vereinbarten Positionen einzunehmen und die Namen der Abgeordneten aufzurufen. Bevor ich die Wahl eröffne, bitte ich einen Schriftführer oder eine Schriftführerin ... Kann sich vielleicht jemand finden, der sich davon überzeugt, dass die Abstimmungsurne leer ist? – Herr Foerster, ich danke Ihnen. (Der Schriftführer überzeugt sich davon, dass die Abstimmungsurne leer ist. – Zurufe vonseiten der Fraktion der SPD: Sehr gut!) Vielen Dank! Ich eröffne die Abstimmung zur Wahl der Mitglieder des Gremiums gemäß Paragraf 48h Absatz 2 des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung in Mecklenburg-Vorpommern und bitte die Schriftführerin/den Schriftführer zu meiner Linken – also die Schriftführerin zu meiner Linken –, die Namen der Abgeordneten aufzurufen. (Die geheime Wahl wird durchgeführt. – Präsidentin Birgit Hesse übernimmt den Vorsitz.)
