Beate Schlupp
Herr René Domke, nehmen Sie die Wahl an? (David Wulff, FDP: Nicht da. Kommt gleich wieder.) Ja, sehr schön! Dann werden wir das nachholen. Ich setze sein Einverständnis erst einmal voraus, soweit sich hier kein Widerstand erhebt, denn er hat sich ja auf die Liste setzen lassen. Das Prozedere holen wir dann nach, sobald er dann hier im Raum wieder erscheint. Im Namen des Hauses wünsche ich allen gewählten Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern viel Erfolg bei ihrer verantwortungsvollen Aufgabe. Ich rufe jetzt auf den Tagesordnungspunkt 16 : Wahl der Mitglieder der Parlamentarischen Kontrollkommission gemäß Paragraf 27 Absatz 2 des Gesetzes über den Verfassungsschutz im Land Mecklenburg-Vorpommern, hierzu Wahlvorschlag der Fraktionen der SPD und DIE LINKE, Drucksache 8/125, sowie Wahlvorschlag der Fraktion der AfD, Drucksache 8/120, sowie Wahlvorschlag der Fraktion der CDU, Drucksache 8/127, sowie Wahlvorschlag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucksache 8/132. Wahl der Mitglieder der Parlamentarischen Kontrollkommission gemäß § 27 Absatz 2 des Gesetzes über den Verfassungsschutz im Land Mecklenburg-Vorpommern (LVerfSchG) Wahlvorschlag der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Drucksache 8/125 – Wahlvorschlag der Fraktion der AfD – Drucksache 8/120 – Wahlvorschlag der Fraktion der CDU – Drucksache 8/127 – Wahlvorschlag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 8/132 – Die Parlamentarische Kontrollkommission besteht aus fünf Mitgliedern, die der Landtag gemäß Paragraf 27 Absatz 2 des Gesetzes über den Verfassungsschutz aus seiner Mitte wählt. Gewählt sind die Mitglieder des Landtages, die die meisten Jastimmen erhalten haben, wenn die Anzahl der Jastimmen die Anzahl der Neinstimmen überwiegt. Meine Damen und Herren, nach Artikel 32 Absatz 4 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern in Verbindung mit Paragraf 92 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung muss bei Wahlen geheime Abstimmung stattfinden. Sie erfolgt durch die Abgabe von Stimmzetteln. Wir kommen zur Wahl. Den für die geheime Abstimmung allein gültigen weißen Stimmzettel erhalten Sie nach Aufruf Ihres Namens von dem, der dann da sitzt, Schriftführer/Schriftführerin. Auf dem Stimmzettel sind die Namen der Kandidaten aufgeführt. Sie haben fünf Stimmen. Der Stimmzettel ist in der Kabine anzukreuzen und so zu falten, dass eine geheime Wahl gewährleistet ist. Die Stimme ist ungültig, wenn der Stimmzettel nicht amtlich hergestellt ist, mit mehr als fünf Kreuzen versehen ist, mit mehr als einem Kreuz je Kandidat versehen ist, außerhalb der Kabine gekennzeichnet wurde, einen Zusatz oder Vorbehalt enthält, zerrissen ist, den Willen des Abgeordneten nicht zweifelsfrei erkennen lässt oder die Stimmabgabe nicht geheim durchgeführt worden ist. Ich bitte die Schriftführer, ihre Positionen einzunehmen, im Zweifel, dass diejenigen sich wieder da hinsetzen, die bei der vorherigen Wahl ihre Position so hatten. – Die Urne ist noch frei. Bevor ich die Wahl eröffne, bitte ich den Schriftführer, sich davon zu überzeugen, dass die Abstimmungsurne leer ist. (Der Schriftführer überzeugt sich davon, dass die Abstimmungsurne leer ist.) Vielen Dank! Ich eröffne die Abstimmung zur Wahl der Mitglieder der Parlamentarischen Kontrollkommission und bitte, den sogenannten Rundgang einzuhalten. Ich bitte die Schriftführerin zu meiner Linken, die Namen der Abgeordneten aufzurufen. (Die geheime Wahl wird durchgeführt. – Vizepräsidentin Elke-Annette Schmidt übernimmt den Vorsitz.)
