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Birgit Hesse

16.12.2021 Sitzungen 8/5

Vielen Dank, Herr Förster! Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Ich schließe die Aussprache. Wir kommen zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 8/94. Wer dem zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit ist der Antrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 8/94 bei Zustimmung durch die Fraktion der AfD und im Übrigen Gegenstimmen abgelehnt. Ich lasse jetzt über den Antrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 8/102, zunächst über den dazu vorliegenden Änderungsantrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 8/158 abstimmen. Wer dem Änderungsantrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 8/158 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 8/158 bei gleichem Abstimmungsverhalten wie eben abgelehnt. Wer dem Antrag der Fraktion der CDU auf Drucksa che 8/102 zuzustimmen wünscht, den bitte ich jetzt um ein Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Danke schön! Damit ist der Antrag der Fraktion der CDU auf Drucksache 8/102 bei Zustimmung durch die Fraktionen der CDU und AfD, Ablehnung durch die Fraktionen DIE LINKE, SPD und DIE GRÜNEN und Enthaltung durch die FDP – oder Fraktion der FDP – abgelehnt. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 13 : Wahl der Mitglieder zur 17. Bundesversammlung zur Wahl des Bundespräsidenten – und es tut mir leid, jetzt folgt ein sehr langer Text meinerseits –, hierzu Wahlvorschlag der Fraktion der SPD, Drucksache 8/157, sowie Wahlvorschlag der Fraktion der AfD, Drucksache 8/96, sowie Wahlvorschlag der Fraktion der CDU, Drucksache 8/108, sowie Wahlvorschlag der Fraktion DIE LINKE, Drucksache 8/159, sowie Wahlvorschlag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucksache 8/86, sowie Wahlvorschlag der Fraktion der FDP, Drucksache 8/133. Wahl der Mitglieder zur 17. Bundesversammlung zur Wahl des Bundespräsidenten Wahlvorschlag der Fraktion der SPD – Drucksache 8/157 – Wahlvorschlag der Fraktion der AfD – Drucksache 8/96 – Wahlvorschlag der Fraktion der CDU – Drucksache 8/108 – Wahlvorschlag der Fraktion DIE LINKE – Drucksache 8/159 – Wahlvorschlag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 8/86 – Wahlvorschlag der Fraktion der FDP – Drucksache 8/133 – Meine sehr geehrten Damen und Herren, nach Artikel 32 Absatz 4 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern in Verbindung mit Paragraf 92 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung findet bei Wahlen geheime Abstimmung statt. Sie erfolgt durch die Abgabe von Stimmzetteln. Zur Wahl lassen Sie mich bitte Folgendes anmerken – und ich bitte da um Ruhe jetzt, damit auch alle die Hinweise vernehmen können –: Gemäß Paragraf 4 Absatz 1 des Gesetzes über die Wahl des Bundespräsidenten durch die Bundesversammlung wählt der Landtag die auf das Land entfallenden Mitglieder nach Vorschlagslisten. Gemäß Paragraf 4 Absatz 2 dieses Gesetzes hat jeder Abgeordnete bei diesem Wahlverfahren nur eine Stimme. Sie haben daher nur die Möglichkeit, einer Liste Ihre Stimme zu geben. Die Sitze werden gemäß Paragraf 4 Absatz 3 des Gesetzes über die Wahl des Bundespräsidenten durch die Bundesversammlung, wenn mehrere Vorschlagslisten vorliegen, den Listen nach der Zahl der ihnen zugefallenen Stimmen im Höchstzahlverfahren nach d’Hondt zugeteilt. Die Sitze werden den Bewerbern in der Reihenfolge ihrer Namen auf den Vorschlagslisten zugewiesen. Zu dem Stimmzettel möchte ich auf Folgendes hinweisen: Den für die geheime Abstimmung allein gültigen weißen Stimmzettel erhalten Sie nach Aufruf Ihres Namens vor Betreten der Wahlkabine an dem Tisch zu meiner Rechten, hoffentlich dann irgendwann. Auf dem Stimmzettel sind die sechs Wahlvorschläge mit den entsprechenden Drucksachennummern aufgeführt. Ich darf Sie bitten, sich nach Erhalt des Stimmzettels in eine der Wahlkabinen zu meiner Linken zu begeben. Das kennen Sie von den letzten Wahlen. Der Stimmzettel ist in der Kabine anzukreuzen und so zu falten, dass eine geheime Wahl gewährleistet ist. Bevor Sie den Stimmzettel in die Abstimmungsurne, die sich hier irgendwann vor mir befindet, geben, bitte ich Sie, Ihren Namen zu nennen. Die Stimme ist ungültig, wenn der Stimmzettel nicht amtlich hergestellt ist, mit mehr als einem Kreuz versehen ist, keine Kennzeichnung enthält, außerhalb der Kabine gekennzeichnet wurde, einen Zusatz oder Vorbehalt enthält, zerrissen ist, den Willen des Abgeordneten nicht zweifelsfrei erkennen lässt oder die Stimmabgabe nicht geheim durchgeführt worden ist. Ich bitte nun die Schriftführerinnen und Schriftführer, die vereinbarten Positionen einzunehmen und die Namen der Abgeordneten dann aufzurufen. Bevor ich die Wahl eröffne, bitte ich die Schriftführerin oder den Schriftführer, sich davon zu überzeugen, dass die Abstimmungsurne leer ist. (Schriftführer Henning Foerster: Soll ich da jetzt hingehen?) Ja, bitte! Bitte, Herr Foerster, Sie müssen einmal kontrollieren, damit wir das sehen können. (Der Schriftführer überzeugt sich davon, dass die Abstimmungsurne leer ist.) Vielen Dank, Herr Foerster! Wir konnten uns davon überzeugen, dass die Urne leer ist. Wir werden auch diese Wahlen – auch das kennen Sie von der letzten Wahl – in einem sogenannten Rundgang absolvieren. Die Abgeordneten begeben sich nach dem Namensaufruf von den Plätzen zur Ausgabe der Stimmzettel. Nach dem Empfang der Stimmzettel begeben Sie sich dann zwischen dem Präsidium und dem Rednerpult entlang zu einer der Wahlkabinen und nehmen dann den Weg links zwischen den Ministertischen und der Fraktion DIE LINKE zur Wahlurne. Ich eröffne die Wahl der Mitglieder zur 17. Bundesversammlung zur Wahl des Bundespräsidenten und bitte nun, die Namen der Abgeordneten aufzurufen. (Die geheime Wahl wird durchgeführt. – Vizepräsidentin Beate Schlupp übernimmt den Vorsitz.)

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