Dr. Till Backhaus
Ja, zu dieser späten Stunde, sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, dieses doch knifflige Thema zu behandeln, ist nicht so ganz einfach. Und, Herr Diener, Sie haben das Urteil nicht verstanden. Sie haben es schlicht und ergreifend nicht verstanden. (Unruhe vonseiten der Fraktion der CDU) Und ich will Ihnen das versuchen zu erklären. Klimaschutz, Artenschutz, sauberes Wasser und gesunde Ernährung, das ist die Grundlage. Die zieht sich in unserem Programm – im Übrigen auch morgen im Bundesrat, wenn es um die GAP, also Gemeinsame Europäische Agrarpolitik geht –, zieht sich wie ein roter Faden durch, nämlich öffentliches Geld für öffentliche Leistungen zu vergüten und die Leistungen der Landwirtschaft für den Schutz der Umwelt, den Klimaschutz, den Artenschutz, für sauberes Wasser und für gesunde Ernährung endlich umzustellen. Das war unser Ziel. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Und im Übrigen, jetzt muss ich deutlich werden – Sie sind nun leider erst neu im Landtag –, seit 1992, 1992 gibt es die Nitratrichtlinie der Europäischen Union. Über Jahrzehnte hinweg hat es die CDU, der Bauernverband, das muss ich jetzt so personifiziert sagen, es nicht vermocht, nicht vermocht, endlich eine Lösung zu finden, wie man mit der Landwirtschaft gemeinsam das Grundwasser und die Oberflächengewässer schützt. Das nehme ich zur Kenntnis. (Marc Reinhardt, CDU: Und wer war 23 Jahre lang Landwirtschaftsminister?!) Und dann bin ich – ja, das nehme ich zur Kenntnis –, ich bin 98 in diesen Job eingestiegen und wir haben versucht, öffentliches Geld für öffentliche Leistungen auf den Weg zu bringen. Und im Übrigen, es hat dann wiederum bis 2017, 2017 gedauert, dass Deutschland, obwohl Deutschland zweimal verklagt worden ist, das wissen Sie auch ganz genau, verklagt vor dem Europäischen Gerichtshof … Und das steht im Übrigen auch aus – wenn Sie das jetzt wenigstens angedeutet hätten –, (Zurufe von Horst Förster, AfD, und Christiane Berg, CDU) es steht nämlich an, es steht nämlich ausdrücklich an, das weiß die CDU auch ganz genau, (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) dass im Übrigen die Europäische Union dieses Urteil jetzt zieht und sagt: So, jetzt ist Schluss – im Übrigen auch für zwölf andere Mitgliedsstaaten der Europäischen Union –, ihr habt die Nitratrichtlinie, die Trinkwasserrichtlinie und im Übrigen die Meeresschutzrichtlinie nicht eingehalten, und jetzt wird fällig gestellt, 862.000 Euro Strafe am Tag. Herr Diener, nehmen Sie das bitte zur Kenntnis! (Unruhe vonseiten der Fraktionen der AfD und CDU) Mecklenburg-Vorpommern hat dann im Übrigen massiv, massiv dafür gesorgt, dass wir 2017 eine Düngeverordnung gemacht haben, wo wir schon gesagt haben, uns ist die Taube auf dem Dach wichtig, aber der Spatz in der Hand ist wichtiger. Da haben wir im Übrigen schon mit den GRÜNEN zusammen – Herr Terpe, nur, dass Sie das wissen – damals versucht, eine Düngeverordnung auf den Weg zu bringen, um Europa zu signalisieren, bitte, wir haben verstanden, wir gehen jetzt den Weg, wir werden jetzt eine Düngeverordnung – am besten eine Stoffstrombilanz, nämlich was geht in den Betrieb hinein, was geht auf die Fläche, damit wir genauen Überblick haben. Leider ist das auch damals von der CDU verhindert worden, (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) sonst hätten wir heute ein einwandfreies Nachweissystem gehabt. Und da will ich Ihnen mal Folgendes sagen, da will ich Ihnen noch mal Folgendes sagen: Wir reden hier von einer landwirtschaftlichen Nutzfläche von 1,365 Millionen Hektar von Mecklenburg-Vorpommern. Wir haben eine Gesamtfläche Mecklenburg-Vorpommern – ich hoffe, Sie wissen das – von 2,3 Millionen Hektar. Das sind also, weit über die Hälfte der Landwirtschaft der Fläche des Landes Mecklenburg-Vorpommern ist von dieser Düngeverordnung betroffen. Und ich bin selber Landwirt und mit Leidenschaft, immer noch Leidenschaft, (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) und ich will und möchte, dass die Landwirtschaft natürlich Rechtssicherheit und Planungssicherheit hat. Und deswegen habe ich im Übrigen ausdrücklich bedauert, dass das Oberverwaltungsgericht diese Entscheidung so getroffen hat. Und ich will Ihnen das auch begründen, denn auf den ersten Blick, und Sie tun es ja auch hier noch mal wieder und singen dann noch das Lied der Landwirte, die vermeintlich jetzt die Verlierer nicht nur sind, sondern sie sind schlicht und ergreifend die Verlierer. Denn unsere Landesverordnung, die wir gemacht haben, die Landesdüngeverordnung, die die Landwirte im Übrigen sich auch gewünscht haben, den Wunsch habe ich erfüllt. Im Übrigen, ich hoffe, diejenigen, die in der letzten Legislaturperiode hier mit waren, als auch im Übrigen die Rechtsprüfung, die Normenprüfstelle das ja auch im Übrigen juristisch genau geprüft hat, dass diese Verordnung sauber ist, in der Sache sauber ist, die sitzen ja alle mit hier. (Heiterkeit und Unruhe vonseiten der Fraktion der CDU) Und insofern kann ich Ihnen nur sagen: Die Verlierer, die Verlierer dieses Urteils, das wissen Sie nämlich langsam auch, sind wer? Das ist ausschließlich die Landwirtschaft. Und ich will Ihnen dazu Folgendes sagen: Mecklenburg-Vorpommern hat heute aktuell 13 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzflächen. Sagen wir mal, rund 130.000 Hektar sind von dieser Düngeverordnung betroffen. Gegen diese haben einzelne, Sie haben es ja gesagt, Landwirte – wir haben 4.725 Betriebe in Mecklenburg-Vorpommern und davon haben 180 die großen Marktfruchtbetriebe, die dann da meinen, sie müssten mit dem Dünger das letzte, die letzte Dezitonne Getreide zu einem möglichst hohen Preis auch erzielen können. Und diese letzte Dezitonne – das wissen Sie auch ganz genau als Landwirt – ist teuer erkauft, teuer erkauft, nämlich, wenn wir am Ende der Vegetationsperiode im Herbst mit über 100 Kilogramm Stickstoff im Boden in 60 Zentimeter Tiefe, das wissen Sie auch, dann in den Herbst gehen und der Weizen oder der Raps das aufnehmen soll, dann wissen Sie als Landwirt das auch ganz genau, das geht gar nicht, das kann gar nicht funktionieren. Das heißt, dieser Nährstoff rauscht unten ins Grundwasser rein oder in die Oberflächengewässer. Das nehmen Sie doch bitte mal zur Kenntnis! Und das kann doch nicht richtig sein. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Rainer Albrecht, SPD: Jawoll!) Wasser muss sauber, das Wasser muss sauber! Wasser ist Leben, Wasser ist das wichtigste Lebensmittel auf diesem Planeten. Und die Landwirtschaft ist Teil der Lösung und nicht Teil des Problems. Und ich hoffe sehr, ich hoffe wirklich sehr, dass der Bauernpräsident Detlef Kurreck, mit dem ich ja permanent auch verhandele, dass der das hoffentlich bald verinnerlicht, denn das, was jetzt auf die Landwirtschaft zurollt, und da haben Sie recht, wenn jetzt die Bundesverordnung, die im Übrigen von Frau Klöckner – in Klammern: CDU – mal erlassen worden ist, (Marc Reinhardt, CDU: Das war immer die CDU. – Zuruf von Dr. Anna-Konstanze Schröder, SPD) erlassen worden ist, dann bedeutet das, dass 77 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche, 77 Prozent der landwirtschaftlichen Nutzfläche, da hat Herr Diener recht, er hat bloß die Zahlen nicht genannt, dann unter die Düngeverordnung der Bundesrepublik Deutschland gestellt werden und dann im Übrigen in diesen Gebieten 20 Prozent unter dem Bedarf nur noch gedüngt werden können, das ist der Pyrrhussieg der Landwirtschaft und der, ich sage mal, vermeintlichen CDU-Politik. Da muss ich ganz ehrlich sagen: Passen Sie auf, dass Sie, dass Sie hier jetzt keine groben Fehler machen! Ich bitte Sie darum. Und ich schätze Sie als Fachmann und ich hoffe, dass Sie da drinstecken. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Und insofern ist eins noch mal klar, der Paragraf 13 der Düngeverordnung der Bundesrepublik Deutschland hat – im Übrigen, die Düngeverordnung, und das sage ich auch, warum gehe ich jetzt gegen das Urteil an, weil in dem, in der bundesdeutschen Düngeverordnung die sogenannten Stützmessstellen als Kannbestimmung bestimmt worden sind. Und es haben längst nicht alle Bundesländer im Übrigen von diesen sogenannten Stützmessstellen Gebrauch gemacht, weil wir sie nicht haben, sondern wir haben gesagt, wir haben 552 – ich bitte Sie auch noch mal um Verständnis ausdrücklich –, 552 Messstellen haben wir in Mecklenburg-Vorpommern, und diese Messstellen geben uns einen genauen Überblick über die 53 Grundwasserkörper, die wir in Mecklenburg-Vorpommern haben. Das sind nur zum Glück 53. Und das hat ergeben, dass wir verantworten können, dass für die Landwirtschaft nur auf 13 Prozent der Fläche weniger gedüngt werden darf. Das war den Landwirten aber nicht genug. Und dass das Kind jetzt in den Brunnen gefallen ist, damit hat die Landwirtschaft in der Form – das wissen Sie auch sehr genau – ja selber nicht gerechnet, mit diesem Urteil, sondern man ist eher davon ausgegangen, dass die Düngeverordnung in Gänze überhaupt nicht akzeptiert wird. Und da sage ich Ihnen noch mal in aller Deutlichkeit, in aller Deutlichkeit: Die Düngeverordnung des Landes Mecklenburg-Vorpommern ist von dem Oberverwaltungsgericht in Greifswald überhaupt nicht, was die Messstellenproblematik anbetrifft, überhaupt nicht angegriffen worden. Das heißt, die ist akzeptiert. Nehmen Sie das bitte zur Kenntnis! Und ich nehme ja … (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Zuruf von Marc Reinhart, CDU) Und deswegen, deswegen, Herr Diener, ich bitte Sie ausdrücklich darum, es kann doch nicht im Sinne der Landwirte sein, und daher kann ich mir auch nicht vorstellen, dass irgendein Landwirt dieses Urteil begrüßt. Gar keiner kann das begrüßen, weil das letzten Endes zum Nachteil, im Übrigen des Ansehens – Sie haben ja die Demonstrationen angesprochen, was von den Landwirten verlangt worden ist in den letzten Jahren. Ich kann die Schweinehaltung vom Kastenstand über Kastration und andere Dinge noch mit drauflegen bis hin zu der Düngeverordnung. Das erkenne ich an. Wir haben den Landwirten viel abverlangt, weil wir auch ein Problem haben: Wir müssen umweltgerechter werden und wir müssen ökologische, ökonomische und soziale Folgen natürlich auch abschätzen können. Und ich betone noch mal: Von den Richtern des Oberverwaltungsgerichtes wurde in keiner Weise die Einigung von den vom Land ausgewiesenen roten Gebieten irgend- wie angezweifelt, und auch nicht die 552 Messstellen sind angezweifelt worden. Bemängelt, bemängelt wurde lediglich, dass zur Plausibilisierung des Messnetzes so keine, keine sogenannten Stützmessstellen eingerichtet worden sind. Das haben im Übrigen die meisten Bundesländer nicht getan. Ich betone das noch mal. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) Und deswegen, deswegen arbeite ich natürlich mit Hochdruck an einer Lösung. Und das Versprechen, was die Ministerpräsidentin im Übrigen in Linstow abgegeben hat, als auch ich, ist Verlässlichkeit, was die EU-Agrarpolitik anbetrifft, was die Umsetzung anbetrifft, und im Übrigen selbstverständlich auch die Lösung, die wir natürlich auch im Rahmen der Situation für die Zukunft umsetzen wollen. Warum haben wir diesen Weg gewählt, was die Regionalisierung anbetrifft, meine sehr geehrten Damen und Herren? Ganz einfach, nur durch das Verfahren, das wir angewandt haben, konnten wir überhaupt die Regionalisierung umsetzen, beziehungsweise war die Binnendifferenzierung, die sich die Landwirtschaft im Übrigen auch ausdrücklich gewünscht hat, diese Binnendifferenzierung war auch nur über dieses Modell umsetzbar. Und damit haben wir in erster Linie – im Übrigen, betone ich noch mal, hab ja heute von Herrn Damm auch schon mal so einen kleinen Hinweis bekommen –, ja, wir haben hier im Sinne der Landwirtschaft auch dieses Ding hier mit auf den Weg gebracht mit dem Ziel, das Wasser dann gesunden zu lassen. Und wir sind im Übrigen auf einem sehr guten Weg. Wenn Sie sich dann unsere Agrarumweltprogramme ansehen, die wir auf den Weg gebracht haben, wir sind spitze in Deutschland in diesem Verfahren, denn wir wollen damit erreichen, dass natürlich die Landwirtschaft gute Erträge erzielen kann und auch gute Preise erzielen kann und letzten Endes auch hohe Qualitäten erreichen kann. Und im Übrigen, wenn Sie sich die Erträge in der Landesforschung anschauen – da werde ich Ihnen in Kürze auch ein Gutachten vorstellen, auch hier in der Öffentlichkeit werde ich das tun –, dann werden Sie sehen, wo wir da stehen und wo wir hinwollen. Und insofern möchte ich deutlich machen, wir wollen natürlich jetzt auch mit dem Bauernverband nach Lösungen suchen. Ich glaube auch, dass es sinnvoll ist, gegebenenfalls mit den Rechtsbeiständen noch mal miteinander ins Gespräch zu kommen, und zum anderen ist es natürlich auch so, dass wir für Deutschland endlich, endlich eine einheitliche, für die gesamte Bundesrepublik Deutschland eine einheitliche Regelung für die Umsetzung der Nitratrichtlinie brauchen. Und ich arbeite im Übrigen … Vergleichen Sie das bitte mal mit Niedersachsen, in welchen Problemen die stecken, und hier, die liegen bei 42/43 – oder Schleswig-Holstein – Prozent rote Gebiete. Was meinen Sie, was da noch auf die zukommt, und die werden alle unisono in dieses Problem hineinlaufen. Und deswegen betone ich noch mal, dass das Bundesverwaltungsgericht und wir dahin, dahin ziehen und sagen: Wir wollen das überprüft sehen, weil wir glauben, dass wir damit auch Rechtssicherheit – weil damit die Landesverordnung, so, wie wir sie heute haben, 13 Prozent, nicht 77 Prozent rote Gebiete, so lange gilt, bis wir ein endgültiges Urteil haben oder die Europäische Union im Übrigen der Bundesrepublik Deutschland das ins Stammbuch schreibt. Und insofern betone ich noch mal: Wasser muss sauber! Und bei allen Meinungsverschiedenheiten, die wir auch mit dem Bauernverband oder mit anderen Gruppierungen haben, ich will, dass wir kooperativ sind und dass wir nach Lösungen suchen. Mein Ziel ist es – noch mal –, bis Ende Februar eine neue Landesverordnung auf den Weg zu bringen und auch vorzulegen, die dann im März, dann auch im Märzen der Bauer die Rösslein anspannt, dann diese neue Landesverordnung und damit für die neue tatsächliche Vegetationsperiode bereitgestellt wird. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich betone abschließend noch mal: Die zweite Binnendifferenzierung – Sie wissen, was ich damit meine – ist in Brüssel durchgefallen, sie wird nicht mehr zum Tragen kommen. Und insofern wird auch unser Problem, was wir jetzt aktuell hier diskutiert haben, zu den Akten zu legen sein, sondern wir brauchen ein völlig neues System. Und dazu werde ich auch einen Vorschlag unterbreiten. Ich hoffe, Sie konnten mir folgen, und ich hoffe, dass wir damit auch unseren Beitrag leisten für die Landwirtschaft der Zukunft, die ökologischer werden muss und die unter dem Strich Artenschutz, Klimaschutz, sauberes Wasser und gesunde Ernährung zur Grundlage macht. – Herzlichen Dank! (lang anhaltender Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
