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Manuela Schwesig

16.12.2021 Sitzungen 8/5

Ja, vielen Dank, Herr Abgeordneter Reinhardt, für die Frage, weil sie mir auch ermöglicht, noch mal etwas grundsätzlich zu sagen zu dem Thema „Staatssekretär für Vorpommern und östliches Mecklenburg“, wie sind wir dahingekommen und wie hat sich das entwickelt und was sind auch die Kriterien dafür. Zunächst, wie Sie wissen, hat sich die Große Koalition in der letzten Legislaturperiode entschieden, einen Staatssekretär für Vorpommern einzusetzen. Die Idee kommt eigentlich aus dem Sachverhalt heraus, dass wir ja in Gesamtdeutschland noch strukturelle Unterschiede zwischen Ost und West feststellen. Dafür setzen wir uns immer wieder ein, dass diese innere Einheit auch geschlossen wird in sozialen Fragen, in wirtschaftlichen Fragen. Und wenn man auf unser Land schaut, kann man auf den ersten Blick ganz grob sagen, dass es auch einen Unterschied gibt zwischen der wirtschaftlichen und strukturellen Entwicklung von Mecklenburg und der von Vorpommern. Große Teile Mecklenburgs gehören zur Metropolregion Hamburg und in Vorpommern große Teile zur Metropolregion Stettin. Und deshalb gab es in der letzten Legislaturperiode zum Anfang den Vorschlag, sich stärker auf Vorpommern strukturell zu konzentrieren, um auch in unserem Land für diese innere Einheit Sorge zu tragen. Dafür haben wir einen Vorpommern-Staatssekretär eingesetzt, nicht nur den Staatssekretär, sondern einen Vorpommern-Fonds, einen Vorpommern-Rat, und wir haben sehr eng zusammengearbeitet. Und ich will die Gelegenheit nutzen, hier noch mal dem ehemaligen Staatssekretär für Vorpommern, Patrick Dahlemann, für die großartige Arbeit, aber auch allen Beteiligten im Vorpommern-Rat zu danken. Gleichzeitig gab es immer wieder die Debatte, warum eigentlich nur Vorpommern. Was ist, ich sag mal, mit der Mitte des Landes, mit dem östlichen Mecklenburg, wo wir ähnliche strukturelle Voraussetzungen haben wie in Vorpommern? Diese Frage kam immer wieder von der kommunalen Ebene, aber auch hier aus dem Parlament. Ich darf dran erinnern, dass der Abgeordnete Thomas Krüger das immer zum Thema gemacht hat. Und deswegen haben wir gerne diesen Vorschlag aus Parlament, aber auch aus kommunaler Ebene aufgenommen. Jetzt ging es aber darum, wie ist da wieder die Abgrenzung. Und hier haben wir uns für eine Abgrenzung entschieden, die ja schon Kriterien hat, die wir zusammen entwickelt haben in der letzten Legislaturperiode. In der letzten Legislaturperiode wurden Kriterien für die ländlichen Gestaltungsräume entwickelt. Da spielt zum Beispiel die Bevölkerungsstruktur eine Rolle, aber auch Wirtschaftsstrukturen. Und diese Kriterien, die es schon gibt für die ländlichen Gestaltungsräume, haben wir jetzt hier angesetzt, weil sonst haben wir am Ende einen Staatssekretär, der für alles zuständig ist, und dann hat man wieder keine Fokussierung. Ich räume aber ein, dass es immer wieder die Frage ist, wo grenzt man ab. Und klar ist auch, dass jede Unterstützung ja nicht nur punktuell in dem Ort wirken soll, sondern eine Ausstrahlungskraft für die Region haben soll. Und deswegen lade ich dazu ein, dass wir erst mal so starten, mit diesen ländlichen Gestaltungsräumen, die direkt an Vorpommern angrenzen. Sie haben selber einige erwähnt. Dazu gehören Woldegk, Gnoien, Malchin, Friedland, die Feldberger Seenlandschaft. Und wir sollten uns jetzt auf diese Arbeit konzentrieren, schauen, wie wir gemeinsam die Region voranbringen, und dann sehen, ob es weitere Handlungsbedarfe gibt. Ich bedanke mich ganz herzlich bei Heiko Miraß, der dort verwurzelt ist in der Region, dass er nicht jetzt nur Staatssekretär für Vorpommern, sondern fürs östliche Mecklenburg ist. Und ich bin ganz sicher, dass der Staatssekretär – weiter in der Staatskanzlei angesiedelt – gerne mit allen Abgeordneten, die aus der Region kommen und für die Region da sein wollen, zusammenarbeitet. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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