Henning Foerster
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Kurzarbeit bedeutet, dass alle oder nur ein Teil der Beschäftigten im Betrieb weniger Stunden arbeiten, als sie normalerweise arbeiten müssten. Es kann auch sein, dass in der Kurzarbeit die betroffenen Beschäftigten gar nicht arbeiten. Dann spricht man von Kurzarbeit null. Der Arbeitgeber kann Kurzarbeit anordnen, wenn aus wirtschaftlichen Gründen ein kurzfristiger erheblicher Arbeitsausfall mit Entgeltausfall vorliegt, der nicht zu vermeiden ist, und eigentlich trägt er das Risiko dafür, dass im Betrieb genug Arbeit vorhanden ist, und müsste im gegenteiligen Fall grundsätzlich den vollen Lohn weiterzahlen, selbst wenn er Beschäftigte nach Hause schickt. Und weil das natürlich nicht unendlich funktioniert, wären Kündigungen die zwangsläufige Folge. Einen Ausweg bietet da also die Kurzarbeit. Sie dient eben dazu, in einem begrenzten Zeitraum Insolvenzen und die Entlassung von Beschäftigten zu vermeiden. Und die betroffenen Beschäftigten erhalten dann eben das schon zitierte Kurzarbeitergeld. Und es ist mehrfach angeklungen, dieses Instrument hat sich in der Zeit der Corona-Pandemie zu einem der wichtigsten Hilfsinstrumente für die Beschäftigten und die Unternehmen entwickelt, und deshalb sind die Verlängerungen des vereinfachten Zugangs und eine weitere Aufstockung des Kurzarbeitergeldes, die der Bundestag beschlossen hat, zunächst einmal auch gute Nachrichten. Die Landesregierung hat dieses Ansinnen, wie im Koalitionsvertrag festgelegt, im Rahmen ihrer Möglichkeiten auch entsprechend unterstützt. Die steigenden Antragszahlen stellen die Beschäftigten in den Agenturen für Arbeit vor richtiggehende Herausforderungen und daher kann ich mich dem Dank des Kollegen Barlen in diese Richtung auch nur anschließen. Meine Damen und Herren, dennoch kann ich nicht umhin, zumindest darauf hinzuweisen, dass bundesgesetzlich aus der Sicht meiner Fraktion noch mehr möglich (Sebastian Ehlers, CDU: Aha!) und wohl auch mehr nötig wäre. Gerade bei uns in Mecklenburg-Vorpommern, wo die Löhne auch schon vor dem Ausbruch der Corona-Pandemie deutlich niedriger waren als im Rest der Bundesrepublik Deutschland, sind selbst 70 oder 80 Prozent des bisherigen Einkommens für viele Beschäftigte zu wenig. Frau Ministerpräsidentin hat zu Recht darauf hingewiesen. Ich möchte das auch gern in Zahlen belegen. Der Nordosten ist bekanntlich das Tourismusland Nummer eins. Etwa sieben Prozent der Erwerbstätigen arbeiten bei uns allein im Gastgewerbe, und das ist einerseits ein Spitzenwert und andererseits auch ein Problem, denn insbesondere im jetzt wieder akut von den Corona-Auflagen betroffenen Gastgewerbe – Herr Kollege Waldmüller ist darauf eingegangen – haben wir es häufig mit einem Lohnniveau zu tun, bei dem den Beschäftigten jeder Euro weniger Gehalt und, weil das gern vergessen wird, auch Trinkgeld wehtut. (Sebastian Ehlers, CDU: So ist es.) Und deshalb mal ein paar Zahlen dazu: Das Jahresbruttogehalt in der Gastronomie betrug 2020 circa 19.052 Euro. Da reden wir netto also von rund 1.180 Euro im Monat. Und bei Kurzarbeit null bedeutet das ab dem vierten Bezugsmonat ein Nettoeinkommen von 826 Euro und ab dem siebten Bezugsmonat von 944 Euro netto. Und das muss ich, glaube ich, nicht erläutern, die Betroffenen konnten schon vorher keine großen Sprünge machen, denn die Mieten sind in den letzten zwei Jahren ebenso gestiegen wie die Preise für Energie und für Lebensmittel. Zudem darf man, wie gesagt, die Besonderheit des Gastgewerbes nicht außen vor lassen. Das Trinkgeld – statistisch betrachtet bekommt eine Kellnerin pro Arbeitstag um die 20 Euro Trinkgeld on top, das sind mehr als 400 Euro im Monat zusätzlich, und auch dieses Geld ist jetzt in der aktuellen Situation häufig weg. Und genau deshalb haben wir uns als LINKE immer gemeinsam mit den Gewerkschaften NGG und ver.di auch für eine weitere, eine stärkere Lösung starkgemacht. Aus unserer Sicht brauchen wir höhere Sätze beim Kurzarbeitergeld für bestimmte Berufsgruppen. Denkbar wären beispielsweise 100 Prozent für Mindestlohnbeschäftigte oder die Einführung eines Mindestkurzarbeitergeldes in Höhe von 1.200 Euro. Warum kommen wir zu dieser Auffassung? Weil man damit das Armutsrisiko für besonders betroffene Beschäftigte mit ohnehin niedrigen Einkommen deutlich verringern könnte, und deshalb werden wir uns auch weiter dafür engagieren. Und bevor jetzt einige Kolleginnen und Kollegen aus dem liberalen oder konservativen Kreis des Hauses Schnappatmung bekommen, möchte ich noch darauf hinweisen, dass eine solche Forderung keineswegs ein „Wünsch dir was“ à la Linkspartei ist, denn auf die Gewerkschaften, die Ähnliches fordern, hatte ich schon hingewiesen. Aber auch der Blick über die bundesdeutschen Grenzen hinaus zeigt, dass Deutschland mitnichten das erste Land wäre, das ein Mindestkurzarbeitergeld einführt. Es gibt Vergleichbares bereits in Frankreich, in Litauen, in Polen, in Portugal oder auch in Rumänien. Und das sind alles Beispiele für Länder, die eben ein solches Mindestkurzarbeitergeld eingeführt haben, was für mich beweist, dass es durchaus möglich ist, unseren wichtigen Instrumentenkasten an der Stelle noch ein Stück weit zu erweitern. Und, meine Damen und Herren, ich möchte zum Schluss allerdings auch nicht versäumen, darauf hinzuweisen, dass sich die Landesregierung der Problematik, die ich eben beschrieben habe, für die entsprechenden Berufsgruppen sehr bewusst ist, und nicht zuletzt deshalb hat sie sich ja auch in Absprache mit den Sozialpartnern dafür entschieden, im eigenen Wirkungskreis die Neustartprämie als Instrument zur Teilkompensation des Kaufkraftverlustes von Beschäftigten infolge von Kurzarbeit zu verlängern. Mit Stand vom 7. Dezember 2021 haben 11.701 Beschäftigte in Mecklenburg-Vorpommern davon profitiert, insbesondere aus dem angesprochenen Gastgewerbe, und das freut mich wirklich. Und ich möchte die Gelegenheit auch nutzen, die Unternehmen im Land aufzufordern, diese Möglichkeit für ihre Beschäftigten auch zukünftig umfassend zu nutzen, denn uns allen ist bewusst, dass die große Herausforderung, vielleicht die größte, auch in der Gastronomie, die fehlenden Fachkräfte sind, und jedes Instrument, das den Beschäftigten zugutekommt, liegt somit auch im originären Eigeninteresse der Unternehmen. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)
