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Thomas Diener

CDU 16.12.2021 Sitzungen 8/5

Ja, een hebben wi noch. Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich weiß nun ehrlich gesagt nicht, ob ich zu der Zeit nach dem Abstimmungsmarathon das Klima und die Stimmung noch wesentlich werde heben können, (Marc Reinhardt, CDU: Bestimmt!) obwohl es sich natürlich bei dem Antrag zur Düngeverordnung des Landes Mecklenburg-Vorpommern insbesondere um die Ausweisung der roten Gebiete, um den wichtigsten Antrag der ganzen Sitzung handelt. (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU und David Wulff, FDP) Herr Dr. Terpe, einen Satz bloß: Wi hemm immer secht, een Büx is een Büx. Das geht so ein bisschen in dieselbe Richtung, trifft allerdings nicht für diesen Antrag zu. Ich möchte Sie zunächst einmal mitnehmen, ein kleines Bild, es ist schon ein bisschen spät, denken Sie bitte zwei Jahre zurück ungefähr, eventuelle Situation vor dem Schloss: Verkehrsstau, viele Schlepper mit gelben Rundumleuchten, an die Situation, die vor zwei/zweieinhalb Jahren Standard war. Die Städte waren gesperrt, nicht nur hier in Schwerin, fast jede Stadt in Mecklenburg-Vorpommern, Berlin, in der ganzen Bundesrepublik. Das hat die Ursachen gehabt, Landwirtinnen und Landwirte haben sich sehr stark aufgeregt, und das tun sie heute noch, über das sogenannte Insektenschutzpaket sowie die Bundes- und die jeweiligen Landesdüngeverordnungen. Wir kommen noch darauf. Die Landesdüngeverordnung hier wurde ja beklagt. Wir sind im Übrigen nicht die Einzigen oder das einzige Bundesland, wo Klagen anhängig sind. Wir haben gestern was gehört zum Energiepreis. Der wesentliche Stickstoffdünger, das gibt es bei Nitraten auch, wird mit Gas hergestellt, die mineralischen Dünger sind sehr viel teurer geworden, als es noch vor einem Jahr war. Da kostete ein Kalkammonsalpeter je Tonne 200 Euro, heute kostet die Tonne über 600 Euro. (Zuruf von Thore Stein, AfD) Das heißt, die Landwirte sind gezwungen, ihre Pflanzen nährstoffgerecht zu versorgen, und genau das ist natürlich wichtig auch bei der Festlegung der nitratbelasteten, eutrophierten Gebiete. Pflanzenbestände sollen hier unter Bedarf versorgt werden, bis zu 20 Prozent unter dem Bedarfswert. Diese Vorgabe ist natürlich mit erheblichen Mindererträgen verbunden, und gerade auch in einem Bundesland wie Mecklenburg-Vorpommern, wo relativ viel Weizen angebaut wird der Stufen E und A, das heißt mit relativ hohem Proteingehalt, da muss man auch mehr Stickstoff einsetzen, um diesen Rohproteingehalt dort auch gewährleisten zu können. Die Familienbetriebe und alle anderen Landwirtschaftsbetriebe sind natürlich darauf angewiesen, auch diesen Produktionszweig vernünftig zu gestalten, ohne natürlich das Grundwasser dabei zu belasten. Insoweit ist natürlich eine Ausweisung von roten Gebieten auch aus Sicht der Landwirte durchaus nachvollziehbar. Allerdings muss diese Nachweisführung natürlich auf wissenschaftlicher Grundlage erfolgen. Das war letzten Endes auch Grund von vielen Beanstandungen der letzten anderthalb Jahre des Berufsstandes in dem Zusammenhang auch. Man muss auch zum einen ausreichend Messstellen haben, die auch ausreichend Qualitätsergebnisse liefern. (Marc Reinhardt, CDU: Sehr richtig!) Und man muss zum anderen natürlich auch ein Berechnungsmodell haben, um vom Grundwasserkörper quasi nach oben auf die Oberfläche zu rechnen, was also Flurschutzgrenzen und andere Oberflächenmaßgaben dort auch berücksichtigt. Allerdings haben wir hier viele Messstellen gehabt, alte Messstellen von Deponiekörpern, von Kiesgruben, von kommunalen Kläranlagen, die also hier sehr schwierig auch zu beurteilen sind. (Zuruf von Elisabeth Aßmann, SPD) Das war an sich einer der wesentlichen Punkte auch, diese Dinge zu beklagen und von verschiedenen Verbänden auch kritisch zu sehen. Leider ist diese Angelegenheit nicht einvernehmlich geregelt worden. Das hat also unter anderem in diesem Bundesland 180 Landwirte dazu bewogen, vor dem Oberverwaltungsgericht in Greifswald zu klagen, (Beifall Thore Stein, AfD) eine Organklage sozusagen, um zu gewährleisten oder feststellen zu lassen, dass das verwendete Messstellennetz für diese Berechnung, für diese Weiterbearbeitung nicht herangezogen werden soll und darf. Am 5. November hat das Oberverwaltungsgericht in Greifswald die Düngelandesverordnung des Landes Mecklenburg-Vorpommern für unwirksam erklärt und eine Revision in diesem Bereich nicht zugelassen. Nun muss man sich einfach mal vorstellen, wir stehen also quasi oder die Landwirte stehen vor der Düngesaison Februar/März nächsten Jahres – das ist nur ein Quartal hin, dauert nicht mehr lange –, ohne zu wissen, was sie dürfen. Wenn man heutzutage als Landwirt dann düngen will, dann muss man erst einmal einen Rechtsanwalt fragen. Und zwar muss man einen Fachanwalt fragen, nicht irgendeinen Rechtsanwalt. Und das ist natürlich eine Regulierung, die kein Mensch brauchen kann. Ich darf in diesem Zusammenhang vielleicht mal erinnern auch an das 30-jährige Jubiläum des Landesbauernverbandes. Das ist vor ungefähr einem Vierteljahr gewesen, wo also sowohl Frau Schwesig als Ministerpräsidentin dabei war als auch Herr Dr. Backhaus als Landwirtschaftsminister. Zu dem Zeitpunkt gab es noch kein Urteil. Dort wurde also von beiden den anwesenden Landwirtinnen und Landwirten versprochen, zeitnah eine entsprechende Regelung auf den Weg zu bringen. Man wusste, die Düngeverordnung wird beklagt – nur wusste man das Ergebnis noch nicht –, die also dazu geeignet ist, den Landwirtinnen und den Landwirten hier in unserem Bundesland ein Regularium an die Hand zu geben, dass man weiß, wie viel darf man wo düngen. Leider sind diese Dinge nicht eingehalten worden, also weder von der Ministerpräsidentin noch vonseiten des Landwirtschaftsministers. (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) An der Auswahl der Messstellen hat sich bisher nichts geändert. Das Land hat Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt. Das heißt, wir haben einen ungeklärten, überwiegend ungeklärten Rechtszustand, eine Hängepartie für alle, die in dem Bereich tätig sind. So kann Verlässlichkeit nicht aussehen. (Zuruf von Thore Stein, AfD) Ich habe vorhin gesprochen von Preisen für Kalkammonsalpeter. Das ist sozusagen der Standarddünger für Stickstoff in der Landwirtschaft, der sich jetzt nicht nur verdreifacht hat, sondern er wird ja theoretisch auch im März gebraucht. Und wie mit vielen anderen Dingen ist es mittlerweile so, dass, wenn man was haben will, man auch für Geld nichts mehr bekommt. Das heißt, die Düngung, die Anfang März stattfinden soll, den Dünger muss man jetzt bestellen. Man bekommt ihn nicht, man muss ihn bestellen, in der Hoffnung, dass er dann auch geliefert wird. Wer also im März erst Dünger kauft, der wird keinen haben. Genau, wenn man jetzt ein Auto kauft, man wird keines kriegen, wenn man ein bestimmtes Auto haben will. Insofern ist die Planung der Landwirte jetzt schon fast fertig. Wenn man sich jetzt, man kann sich gar nicht bevorraten, man muss das nur bestellen und dann im Frühjahr auch bezahlen. Das heißt, wir haben jetzt einen Zustand, dass die Landwirte, die jetzt eine Planungsgrundlage bräuchten, sie aber keine haben, und da ist es natürlich wenig schicklich, (Zuruf von Marc Reinhardt, CDU) dass das Land also diese Beschwerde eingelegt hat und keiner weiß, wann hier eine Entscheidung kommt. Und ob die Entscheidung über die Nichtzulassungsbeschwerde so ausfällt, wie der Antragsteller es gerne hätte, ist ja völlig offen. Das kann ja sein, dass es genauso gut abgelehnt wird wie beim ersten Mal. Es kann sein, dass es eine Neubefassung gibt, aber das Rechenmodell, das quasi vom Grundwasser auf dem Boden ist, genauso beanstandet wird wie jetzt beim Oberverwaltungsgericht. Es kann aber auch sein, dass in der weiteren Stufe bei der Befassung festgestellt wird, gut, das Rechenmodell hätte man akzeptieren können, aber die Wasserproben sind nicht so, wie man sie gerne hätte, dass man sie verwenden könnte. Jedes Modell ist nur so gut, wie die Grunddaten, die man einpflegt. Wenn also sozusagen das Modell zwar stimmt, aber die Daten, die man einpflegt, schlecht sind, kann auch bloß das Ergebnis schlecht sein. (Zuruf von Elisabeth Aßmann, SPD) Und insofern ist das eine Planungsgrundlage, die also unzumutbar ist. Wir haben in anderen Bundesländern, in Bayern zum Beispiel, ein Modell, ich möchte fast sagen, noch schlechter, da gibt es rote und gelbe Gebiete. Das ist eine Binnendifferenzierung, eine Unterscheidung der vermeintlich beeinflussten Grundwässer, die noch sehr differenzierter und noch sehr viel schwerer nachzuweisen ist. Und das ist in einem Land wie Mecklenburg-Vorpommern als Agrarland sehr schwierig. Sicherlich sind das teilweise auch Vorgaben, die von europäischer Seite kommen oder von Bundesseite kommen, gleichwohl müssen sie natürlich hier in Mecklenburg-Vorpommern so umgesetzt werden, dass diejenigen, die es umsetzen sollen/müssen, das auch gerne wollen, in die Lage versetzt werden, das auch sanktionsfrei zu tun. Das ist ein ganz wichtiger Punkt heutzutage. Insofern, sehr geehrter Herr Landwirtschaftsminister, sehr geehrter Herr Backhaus, möchte ich Sie noch mal an das erinnern, was Sie zusammen mit der Ministerpräsidentin in Linstow gesagt haben, also eine verlässliche Planung, verlässliche rechtliche Grundlagen muss man natürlich auch haben, rechtssicher. (Vizepräsidentin Beate Schlupp übernimmt den Vorsitz.) Und da ist es wenig angemessen und wenig sinnvoll, dort sozusagen eine juristische Hängepartie anzuschieben, (Marc Reinhardt, CDU: Sehr richtig!) die also keinem, also auch den vor- und nachgelagerten Bereichen nicht hilft, auch dem Ministerium nicht hilft, dem Grundwasser nicht hilft und auch den Landwirtinnen und Landwirten an der Stelle nicht hilft. Insofern beantragen wir – und das ist ja auch zu sehen – eine rechtskonforme Landesdüngeverordnung, die sich sowohl für die Maßgaben der Bundesdüngeverordnung, der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift in dem Zusammenhang und vor allen Dingen für geeignete Messstellen einsetzt, sodass also das Risiko, dass anschließend wieder geklagt wird, einfach klein ist. Und das sollte man doch an sich mit den Betroffenen in erster Linie auch fachlich diskutieren. Da gab es ja eineinhalb Jahre auch Bewegung, aber zum Ende hin hat es, ich muss mal sagen, nicht funktioniert. Also nur mit den Landwirten kann man Grundwasserschutz betreiben und auch nur, wenn man berechtigte Ursachen, berechtigte Ursachen im Prinzip hat. Wenn es die Landwirte sind, muss man da sicherlich Dünger abziehen, und wenn sie es nicht sind, macht also, ein rotes Gebiet auszuweisen, wenig Sinn, weil das Grundwasser macht man nicht besser. An der Stelle, wie gesagt, kann ich Sie nur auffordern oder dafür werben, unserem Antrag zuzustimmen, derweil es ohnehin eine bundesgesetzliche Grundlage dafür gibt, nur müssen die Messstellen richtig sein, das Verfahren muss richtig sein. – Haben Sie recht herzlichen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktionen der AfD, CDU und FDP)

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