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Christian Pegel

16.12.2021 Sitzungen 8/5

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Lieber David Wulff! Jetzt müssen wir, glaube ich, ein bisschen trennen: Erstens. Das, was wir hier tun, das wirkt so, als ob das was völlig Außerordentliches ist, noch nie geschehen. Ich war in den Jahren 2012 bis 2014 Chef der Staatskanzlei, allerdings als verbeamteter Staatssekretär, (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der SPD) und bin schon in großer Zahl auf Kolleginnen und Kollegen gestoßen, die im Regelfall im Parlament saßen und zugleich als Chef der Staatskanzlei in der jeweiligen Staatskanzlei Regierungsgeschäfte geführt und begleitet haben. Ich kann mich damals gut an den Kollegen in Hessen erinnern, der war schon lange da, als ich kam, und ist es heute noch, ich könnte sogar den Wahlkreis benennen, weil er wiederholt daraus berichtet hat. Kleiner aber feiner Unterschied: Der war Staatsminister und nicht Parlamentarischer Staatssekretär. Aber ich habe die gleiche Doppelrolle, ich habe jemanden, der in der Legislative wirkt, und ich habe jemanden, der zugleich in der Exekutive wirkt. Ich sehe in Ostdeutschland nahezu kein Bundesland mehr, das es nicht so prägt. Eines, was sich mir schwer eingeprägt hat, ist Sachsen-Anhalt, auch da, der Kollege Robra war schon Ewigkeiten da, als ich kam, und ich glaube, der ist auch noch heute da, der dürfte sich langsam dem Rentenalter nähern, aber gleiche Struktur, Staatsminister, zwei Beine. Ich würde jetzt gern die Liste durchgehen, Baden-Württemberg, kann ich mich gut erinnern, wie gesagt, Ostdeutschland komplett. Das ist also nichts Untypisches, um da mal die Sensibilität, die da entstanden ist, rauszunehmen. Wir haben es hier eher sehr lange anders gehandhabt. Aber das, was dann beamtenrechtlich angesprochen ist, verträgt sich für mich damit schwerlich, denn der Parlamentarische Staatssekretär wird ja eben nicht nach dem Landesbeamtengesetz ernannt – deine Frage war ja, ist das beamtenrechtlich in Ordnung –, sondern es gibt ein eigenes Gesetz in diesem Hohen Hause, geschaffen für Parlamentarische Staatssekretäre, (Zuruf vonseiten der Fraktion der SPD: Genau.) das im Übrigen anknüpft an eine lange Tradition in anderen Bundesländern, aber vor allen Dingen im Bund. Im Bund gibt es, glaube ich, kein Ministerium, das nicht Bundestagsabgeordnete – eins, zwei, drei – neben der jeweiligen Ministerin und dem jeweiligen Minister als Parlamentarische Staatssekretäre auch in der Fläche der Bundesrepublik ein Stück weit vertretungsfähig macht. Das sind nichts anderes als die Vertreterinnen und Vertreter der Ministerinnen und Minister, auch im Parlament nach meiner Erinnerung, in der jeweiligen Fragestunde. Also wir knüpfen an etwas völlig Normales an, was dann aber nicht beamtenrechtlich geprägt wird, sondern was in dem Fall sich nach den Regeln des Gesetzes über die Parlamentarischen Staatssekretäre hier im Land bestimmt. Ich glaube, dass wir damit eher eine größere Verzahnung als eine kleinere erreichen. Ich sehe auch die Sorge, die so zwischen den Zeilen klingt, nicht zu sagen, aber früher war das alles anders. Wir haben eine deutlich größere SPD-Landtagsfraktion, der Anteil der Ministerinnen und Minister, der Staatssekretäre mit beiden Mandaten war Anfang 2016 höher, nominell höher als heute, und da die Fraktion größer ist, prozentual erst recht, also auch da, glaube ich, ist der Vorwurf nicht nachvollziehbar. Man kann sagen, man will eine andere Tradition, das hat sich in Deutschland aber über viele Jahrhunderte, oder Jahrzehnte zumindest, anders rausgebildet, dass es immer auch auf beiden Seiten sitzende Beteiligte gegeben hat, die, glaube ich, zu einer guten Verzahnung hier hinein beitragen und eben nicht dafür Sorge tragen, dass es eigentlich völlig unterschiedliche Welten sind, die nicht mehr zueinanderpassen. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD und DIE LINKE)

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