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Christiane Berg

CDU 16.12.2021 Sitzungen 8/5

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Der Antrag der AfD fordert die Landesregierung auf, ein Personalkonzept für die Landesverwaltung zu erarbeiten. Dabei wird die Stellenausstattung aller Organisationsbereiche der Landesverwaltung mit der Stellenausstattung westlicher Flächenländer verglichen. Unter Berücksichtigung der demografischen Entwicklung und landesspezifischen Besonderheiten soll der Personaleinsatz an das Niveau dieser Vergleichsländer angenähert werden und es soll geprüft werden, wie durch die Übertragung von Aufgaben auf die kommunale Ebene Effizienzgewinne zu erzielen sind. Meine Damen und Herren, auch die CDU-Fraktion ist der Auffassung, dass die Landesregierung dringend ein neues Personalkonzept erarbeiten und dem Landtag vorlegen muss. (Beifall vonseiten der Fraktion der AfD) Und schon der letzte Landtag in der 7. Legislatur hat in seinem Beschluss zum Landesfinanzbericht 2020 auf Drucksache 7/5579 der Landesregierung empfohlen, ein zeitgemäßes Personalkonzept zu erarbeiten und dabei die Hinweise des Landesrechnungshofs zu berücksichtigen. (Zuruf von Enrico Schult, AfD) Insofern werden wir die Forderung nach einem neuen Personalkonzept für die Landesverwaltung weiterhin erheben. Dabei allerdings muss unserer Überzeugung nach ein solches Personalkonzept völlig anderen Überlegungen folgen, als im Antrag gefordert wurde oder wird und als bei der Einbringung genannt wurde. Selbstverständlich kann ein Vergleich der Stellenausstattung mit anderen Bundesländern Indizien bieten, wo der Personaleinsatz genau unter die Lupe genommen werden sollte. Dabei haben allerdings rechnerische Vergleiche oft nur begrenzte Aussagekraft. (Horst Förster, AfD: Richtig!) Und es gilt insbesondere dann, wenn der Personaleinsatz über die gesamte Landtagsverwaltung oder Landesverwaltungsbereiche, nein, Verwaltungsbereiche verglichen wird und nicht detailliert nach Aufgabenumfang und Mengengerüst betrachtet wird. Der Minister hat es bereits angerissen. Vergleicht man den im Antrag angeführten Personaleinsatz der Landesverwaltung mit dem anderer Bundesländer anhand der Angaben des Statistischen Bundesamtes, lassen sich mehrere Auffälligkeiten feststellen: Bayern, Brandenburg, NRW und Schleswig-Holstein – mit diesen vier Ländern liegen nur vier unter dem durchschnittlichen Personaleinsatz alter Flächenländer von 24,47 VZÄ je 1.000 Einwohner. Saarland, Sachsen und Thüringen weisen höhere Werte als Mecklenburg auf, Mecklenburg-Vorpommern auf, und in Sachsen-Anhalt ist der Wert identisch nahezu. Betrachtet man den Personaleinsatz des öffentlichen Dienstes der Länder differenziert nach Aufgabenbereichen, zeigt sich ein sehr verschiedenes Bild, sodass es einfache Interpretationen nicht zulässt. Schon dieser eher oberflächliche Blick auf den Stellenbestand der Bundesländer zeigt damit, dass rechnerische Vergleiche eine detaillierte organisationsanalytische Betrachtung nicht ersetzen können. Offenkundig ist es nicht so, dass ein Bundesland flächendeckend über die gesamte Verwaltung besonders wenig Personal einsetzt oder größere Bundesländer generell Skaleneffekte generieren können, ganz zu schweigen davon, dass rechnerische Vergleiche – hatte ich schon gesagt – nichts über die Qualität des Verwaltungshandelns in Abhängigkeit vom Personaleinsatz aussagen. Ein zeitgemäßes Personalkonzept für die Landesverwaltung in Mecklenburg-Vorpommern muss daher mehreren anderen Ansätzen folgen, und der Kern eines solchen Konzeptes muss eine Organisationsentwicklung sein, die die Verwaltung leistungsfähiger und auch wettbewerbsfähiger macht. Eines der wesentlichsten Elemente ist dabei die Optimierung und Digitalisierung der Arbeitsabläufe und Verwaltungsprozesse – mit dem Ziel, Verwaltungsarbeit mit höherer Effizienz und besserem Service zu leisten, für Bürgerinnen, für Bürger, für Unternehmen und für alle Akteure ausnahmslos digital erreichbar zu sein und durchgängig digitale Verwaltungsprozesse auch anzubieten. Dabei müssen Organisationsanalyse, Aufgabenkritik, Prozessoptimierung, Personalbedarfsmessung und der Einsatz digitaler Technologien selbstverständlicher Bestandteil eines kontinuierlichen Modernisierungsprozesses werden. Hört sich schwierig an, ist aber logisch. Auch dazu hat der letzte Landtag die Landesregierung in seinem Beschluss zum Landesfinanzbericht 2021 auf Drucksache 7/6197 aufgefordert. Insofern hat der Landesrechnungshof, wofür ich mich im Namen meiner Fraktion ausdrücklich bedanken möchte, bereits sehr klar aufgezeigt, welche Voraussetzungen für ein zeitgemäßes Personalkonzept für die Landesverwaltung zu erfüllen sind. Meine Damen und Herren, um es an dieser Stelle klipp und klar zu sagen: Personalabbau ist nach Auffassung meiner Fraktion nicht das prioritäre Ziel des neuen Personalkonzepts für die Landesverwaltung. Eine Reduzierung von Stellen wird dem Land durch die demografische Entwicklung – das hörten wir bereits – ganz ohne politisches Zutun aufgezwungen. Wie die letzte Landesregierung zutreffend festgestellt hat, wird es nämlich aufgrund der begrenzten Zahl qualifizierter Bewerber nicht gelingen, mehr als diese 14.000 Stellen, die bis 2030 durch Altersabgänge frei werden, neu zu besetzen. Und daher muss ein neues Personalkonzept dafür sorgen, dass die Landesverwaltung trotz frei bleibender Stellen arbeitsfähig bleibt und dabei leistungsfähig und serviceorientiert bleibt und serviceorientierter wird. Das trifft übrigens nicht nur auf die Landesverwaltung, sondern auf alle Verwaltungsebenen zu. Da gibt es Landkreise, da gibt es Ämter, die ebenfalls darüber nachdenken, wie kann ich meine Verwaltung verbessern, mein Personal gezielter einsetzen. Der Weg dahin kann – darin sind sich die Experten einig – nur über die beschriebenen Effizienzsteigerungen sowie durch den Einsatz digitaler Technologien führen und umfassende Organisationsoptimierung. Meine Fraktion wird sich energisch dafür einsetzen, dass unser Land diesen Weg mit deutlich höherer Geschwindigkeit beschreitet als bisher, denn wie unser Parlamentarischer Geschäftsführer in der Aussprache zur Regierungserklärung bereits ausgeführt hat, bestehen Zweifel, dass die rot-rote Landesregierung die Modernisierung der Landesverwaltung mit den genannten Methoden und dem notwendigen Nachdruck angeht. Wir werden daher sehr genau darauf achten, wie die Landesregierung bei diesem Thema in den nächsten Monaten handeln wird, Defizite aufzeigen und eigene Vorschläge einbringen. Ihren Antrag lehnen wir ab. – Vielen Dank! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU)

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