Marc Reinhardt
Sehr gut, Kameraden! (Torsten Koplin, DIE LINKE: Er schreitet!) Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Jetzt geht es ans Eingemachte, es geht ums Geld! (Rainer Albrecht, SPD: Oh!) Die Steuerschätzung von Mai 2020, (Rainer Albrecht, SPD: Her damit!) wir werden das alle wissen, sah Mindereinnahmen für Mecklenburg-Vorpommern aus Steuern und Bundesergänzungszuweisungen gegenüber der Haushaltsplanung für den Doppelhaushalt 2020/2021 von insgesamt 2,9 Milliarden Euro vor, und das für die Jahre 2020 bis 2024. Gemäß der Steuerschätzung vom September 2020 sollten sich die prognostizierten Einnahmeeinbußen über fünf Jahre infolge der Corona-Pandemie sogar auf knapp 3,1 Milliarden Euro belaufen. Ich beziehe mich – falls einer fragt, woher wir die Daten haben – dabei jeweils auf die Ergebnisse der regionalisierten Steuerschätzung, die uns im Finanzausschuss dankenswerterweise das Finanzministerium zur Verfügung gestellt hat und die natürlich auch über die Datenbank abrufbar sind. Laut der Steuerschätzung vom November 2020 betrugen die Einnahmeeinbußen noch 2,6 Milliarden Euro. In der Steuerschätzung vom Mai dieses Jahres war die Mindereinnahme schon auf circa 1,965 Milliarden Euro geschrumpft. Bemerkenswert ist nun allerdings das Ergebnis der aktuellen Steuerschätzung vom November. Diese sagte für die Jahre 2020 bis 2024 für unser Land nur noch Einnahmeverluste von 269 Millionen Euro voraus. (Zuruf von Rainer Albrecht, SPD) Nachdem also in den letzten Jahren zwischenzeitlich ein Defizit von 3 Milliarden Euro im Raum stand und wir noch bei der Verabschiedung des Nachtragshaushaltes im Dezember 2020 von rund 2,6 Milliarden Euro weniger Einnahmen über fünf Jahre ausgehen mussten, sind es nun gerade noch einmal 296 Millionen Euro, also, wer das rechnen kann, rund ein Zehntel des damals prognostizierten Betrages. Um es einmal auf die konkreten Jahre zu beziehen: Für das Jahr 2020 war ursprünglich ein Einnahmeausfall von 998 Millionen Euro prognostiziert worden, am Ende waren es immerhin noch 407 Millionen Euro. Für 2021 sagte die Steuerschätzung des letzten Jahres bis zu 756 Millionen Euro geringere Einnahmen voraus. Nun wird dieses Defizit voraussichtlich lediglich rund 100 Millionen Euro betragen. Für die Jahre 2022 und 2023, also den nächsten Doppelhaushalt, der ja vor uns liegt, sollten es nach der Schätzung vom November 2020 rund 937 Millionen Euro weniger sein. Die aktuelle Schätzung prognostiziert dagegen Mehreinnahmen gegenüber der Annahme in der Mittelfristigen Finanzplanung von 127 Millionen Euro. Meine sehr geehrten Damen und Herren, all diese Zahlen lassen aus Sicht der CDU-Fraktion zu zwei unbestreitbaren Annahmen kommen: Erstens, es war richtig, dass wir in der Koalition mit der SPD in den letzten Jahren Nachtragshaushalte für die Jahre 2020 und 2021 mit Kreditermächtigungen von insgesamt 2,85 Milliarden Euro verabschiedet haben, um den gesundheitlichen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie wirksam begegnen zu können. (Rainer Albrecht, SPD: Sehr gut!) Und zweitens, die in den Größenordnungen besseren aktuellen Einnahmeprognosen, die Sie gerade von mir gehört haben, gebieten es nun, diese Kreditermächtigungen nicht in voller Höhe zu nutzen und außerdem die Mehreinnahmen zum Haushaltsausgleich zu nutzen. (Sebastian Ehlers, CDU: Auch sehr gut! – Rainer Albrecht, SPD: Na sehen wir mal!) Ja, ich denke, die Sozialdemokraten werden langsam schon etwas abtrünnig, merke ich, ne?! Das war aber zu erwarten. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn statt eines Einnahmeverlustes von rund 2,6 Milliarden Euro über fünf Jahre am Ende nur ein Defizit von 270 Millionen Euro bleibt, dann muss eine Regierung, die verkündet hat, dass sie die Haushaltspolitik der CDU fortzusetzen gedenkt, (Heiterkeit vonseiten der Fraktion der SPD) darauf angemessen reagieren. (Torsten Koplin, DIE LINKE: So steht es aber nicht im Koalitionsvertrag.) Daher bin ich sehr gespannt, Herr Finanzminister Geue, was Sie heute dazu ausführen werden. In der „Schweriner Volkszeitung“ war gestern zu lesen, dass er für den nächsten Doppelhaushalt mit Ausgaben von 9,56 Milliarden für 2022 und 9,74 Milliarden für 2023 plant (Rainer Albrecht, SPD: Ja, habe ich auch gelesen.) und dass für den Ausgleich von Steuerausfällen in die Rücklage des Landes gegriffen werden soll. (Sebastian Ehlers, CDU: Aha!) Die Eckdaten für die Aufstellung des Doppelhaushaltes 2022/2023 sehen damit über beide Jahre etwa 1,17 Milliarden Euro mehr Ausgaben vor als die Mittelfristige Finanzplanung des letzten Doppelhaushaltes. Somit fällt bereits ein Schatten auf die Ankündigung der Ministerpräsidentin, die solide Haushaltspolitik der Koalition, aus der ehemaligen Koalition aus SPD und CDU fortzusetzen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn die Steuerausfälle so deutlich geringer ausfallen als noch bei der Verabschiedung der Nachtragshaushalte im letzten Jahr befürchtet, kann man als Finanzpolitiker nicht mit dem Verweis auf eine weiterhin andauernde Corona-Pandemie einfach jeglichen Handlungsbedarf leugnen. Diesen Eindruck hat der Finanzminister – zumindest auf mich – in der gestrigen Plenardebatte gemacht. (Rainer Albrecht, SPD: Ach!) Vielleicht korrigiert er diesen ja heute. Meine sehr geehrten Damen und Herren, selbstverständlich steht die CDU-Fraktion unverändert dazu, dass alles unternommen werden muss, um die gesundheitlichen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Folgen der Corona-Pandemie bestmöglich zu mindern. Daher fordert unser Antrag auch, die angesichts des aktuellen Infektionsgeschehens erneut erforderlichen einschränkenden Maßnahmen, die einen Teil der wirtschaftlichen Akteure erheblich belastet, mit zielgerichteten und schnell wirksamen wirtschaftlichen Hilfen zu flankieren. Auch die Kommunen sollten unserer Auffassung nach weiterhin unterstützt werden, wenn sich wieder negative Auswirkungen aus der Corona-Krise auf die kommunale Ebene zeigen sollten. Stabile Kommunalfinanzen sind eine Grundvoraussetzung für hohe kommunale Investitionen und liegen daher im ureigenen Interesse des Landes, vor allem natürlich, damit die Kommunen weiter in die kommunale Infrastruktur investieren können und den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort bessere Straßen, Schulen, mehr Plätze in der Kindertagesbetreuung und viele andere Verbesserungen zugutekommen, aber auch, weil die Investitionen wichtig für die Unternehmen in der Region sind und die konjunkturelle Erholung nach der Krise deutlich befördern werden. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ungeachtet dessen, dass die Haushaltspolitik weiterhin energisch die Folgen der Corona-Pandemie bekämpfen muss, ist sie auch angehalten, ebenso zielstrebig die öffentlichen Haushalte nach der Krise zu sanieren – wie ich finde, unbestritten. Daher fordert unser Antrag die Landesregierung insbesondere auf, die signifikant höheren Steuereinnahmen des Landes zu nutzen, um die Nettokreditaufnahme für das Sondervermögen „MV-Schutzfonds“ sowie die Entnahme aus dem ungebundenen Bestand der Ausgleichsrücklage zu senken. Auf diese Weise werden zukünftige Haushalte gleich doppelt entlastet: zum einen bei den Zinsausgaben – wenn auch das Zinsniveau derzeit noch extrem niedrig ist, deutet sich eine mittelfristige Änderung der Zinspolitik der Notenbanken bereits an und über den geplanten Tilgungszeitraum für die Corona-Kredite von 2025 bis 2044 können daher Zinsausgaben eingespart werden –, zum anderen aber vor allem bei den Tilgungslasten. Werden die Kreditermächtigungen in voller Höhe ausgeschöpft, müssten ab 2025 jährlich 142,5 Milliarden Euro getilgt werden. Eine geringere Nettokreditaufnahme würde zu einer entsprechend geringeren Tilgungslast führen und damit in künftigen Haushalten mehr Spielraum für ein hohes beziehungsweise steigendes Niveau von investiven Ausgaben bieten. Insofern können Sie mit der Zustimmung zu unserem Antrag heute einen Beitrag – und das ist, glaube ich, allen wichtig – zur Generationengerechtigkeit tätigen. Ich freue mich auf eine spannende Debatte und später auf die Zustimmung zum Antrag. – Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! (Beifall vonseiten der Fraktion der CDU – Rainer Albrecht, SPD: So weit die Theorie.)
