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Beate Schlupp

16.12.2021 Sitzungen 8/5

Dann haben wir das auch erledigt. Herzlichen Glückwunsch! Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 15 : Wahl der Mitglieder der G 10-Kommission gemäß Paragraf 2 des Gesetzes zur Ausführung des Gesetzes zu Artikel 10 Grundgesetz, und hierzu Wahlvorschlag der Fraktionen der SPD und DIE LINKE, Drucksache 8/124, sowie Wahlvorschlag der Fraktion der AfD, Drucksache 8/119, sowie Wahlvorschlag der Fraktion der CDU, Drucksache 8/129, sowie Wahlvorschlag der Fraktion der FDP, Drucksache 8/135. Wahl der Mitglieder der G 10-Kommission gemäß § 2 des Gesetzes zur Ausführung des Gesetzes zu Artikel 10 Grundgesetz (G 10) Wahlvorschlag der Fraktionen der SPD und DIE LINKE – Drucksache 8/124 – Wahlvorschlag der Fraktion der AfD – Drucksache 8/119 – Wahlvorschlag der Fraktion der CDU – Drucksache 8/129 – Wahlvorschlag der Fraktion der FDP – Drucksache 8/135 – Meine Damen und Herren, bevor wir zur Wahl kommen, gestatten Sie mir noch einige Hinweise. Nach Paragraf 2 Absatz 3 des Gesetzes zur Ausführung des Gesetzes zu Artikel 10 Grundgesetz vom 17. Juli 1992 werden die Mitglieder der G 10-Kommission vom Landtag ... (Unruhe im Präsidium) Meine Herren! ... auf Vorschlag der Fraktionen für die Dauer einer Wahlperiode gewählt. Weiterhin regelt diese Vorschrift, dass für jedes Mitglied der Kommission ein Vertreter zu wählen ist. Meine sehr geehrten Damen und Herren, nach Artikel 32 Absatz 4 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern in Verbindung mit Paragraf 92 Absatz 1 unserer Geschäftsordnung muss bei Wahlen geheime Abstimmung stattfinden. Sie erfolgt durch die Abgabe von Stimmzetteln. Wir kommen zur Wahl. Für die Wahl erhalten Sie einen weißen und einen grünen Stimmzettel. Auf den Stimmzetteln sind die Namen der Kandidaten aufgeführt. Sie haben je Stimmzettel vier Stimmen. Die Stimmzettel sind in der Kabine anzukreuzen und so zu falten, dass eine geheime Wahl gewährleistet ist. Die Stimme ist ungültig, wenn ein Stimmzettel nicht amtlich hergestellt ist, mit mehr als vier Kreuzen je Stimmzettel versehen ist, mit mehr als einem Kreuz je Kandidat versehen ist, außerhalb der Kabine gekennzeichnet wurde, einen Zusatz oder Vorbehalt enthält, zerrissen ist, den Willen des Abgeordneten nicht zweifelsfrei erkennen lässt oder die Stimmabgabe nicht geheim durchgeführt worden ist. Gewählt ist jeder der Kandidaten, der die meisten Jastimmen erhalten hat, wenn die Anzahl der Jastimmen die Anzahl der Neinstimmen überwiegt. Ich bitte die Schriftführerin – jetzt brauche ich gar nicht mehr zu bitten, offensichtlich haben Sie schon die vereinbarten Positionen eingenommen –, jetzt bitte ich den Schriftführer, sich davon zu überzeugen, dass die Abstimmungsurne leer ist. (Der Schriftführer überzeugt sich davon, dass die Abstimmungsurne leer ist.) Ich eröffne die Abstimmung zur Wahl der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder der G 10-Kommission gemäß Paragraf 2 des Gesetzes zur Ausführung des Gesetzes zu Artikel 10 Grundgesetz und bitte den Schriftführer zu meiner Linken, die Namen der Abgeordneten aufzurufen. (Die geheime Wahl wird durchgeführt. – Unruhe im Präsidium) Einen Moment, ich stoppe gerade, ich bin auch gerade bei der Aufklärung, wie wir das mit den Stimmzetteln halten. So, jetzt Kommando zurück! Jeder – also ich erkläre es noch mal –, jeder erhält zwei Stimmzettel, für jeden Stimmzettel vier Stimmen. (Die geheime Wahl wird fortgesetzt.) Haben alle Mitglieder des Hauses, die sich an der Wahl beteiligen wollen, ihre Stimme abgegeben? – Das scheint der Fall zu sein. Von daher schließe ich die Abstimmung und unterbreche die Sitzung für zehn Minuten zur Auszählung der Stimmen. Die Sitzung ist unterbrochen. Unterbrechung: 16:47 Uhr __________ Wiederbeginn: 17:15 Uhr

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