Beate Schlupp
Das Wort hat jetzt für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Abgeordnete Frau Oehlrich. Constanze Oehlrich , BÜDNIS 90/DIE GRÜNEN: Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Zusammen mit den Fraktionen DIE LINKE, SPD und FDP beantragen wir Bündnisgrüne die Einsetzung und Ausstattung eines Parlamentarischen Untersuchungsausschusses zur Aufklärung der NSU-Aktivitäten sowie weiterer militant rechter und rechtsterroristischer Strukturen in Mecklenburg-Vorpommern. Bevor ich die Haltung meiner Fraktion zu dem Einsetzungsantrag begründe, möchte ich zunächst die Gelegenheit nutzen und mich bei den Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen bedanken, die in der letzten Legislaturperiode an der Arbeit des ersten NSU-Untersuchungsausschusses beteiligt waren. Ihre Arbeit war ein wichtiger Beitrag zur gesamtgesellschaftlichen Aufarbeitung des NSU-Komplexes in unserem Bundesland. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und Ann Christin von Allwörden, CDU – Zuruf von Stephan J. Reuken, AfD) Der NSU-Untersuchungsausschuss der letzten Legislaturperiode konnte seine Arbeit jedoch nicht abschließen. Nach den Grundsätzen, die sich dieser Ausschuss für seine Arbeit gegeben hatte, war eine abschließende Beweiswürdigung entsprechend den Regelungen der Strafprozessordnung erst nach Abschluss aller Zeugenvernehmungen möglich und erst dann vorzunehmen. In der letzten Legislaturperiode wurde der geforderte Abschluss aller Zeugenvernehmungen bei keinem der Tatkomplexe erreicht. Deswegen legte der Ausschuss auch nur einen Zwischenbericht und keinen Abschlussbericht vor. Dieses Ergebnis überrascht nicht, betrachtet man die Rahmenbedingungen, unter denen der letzte NSU-Untersuchungsausschuss seine Arbeit versah. Die Zeug/-innen-Befragungen konnten erst im September 2019 beginnen. Wichtige Unterlagen wurden im Ausschuss gar nicht, unvollständig oder bis zur Unkenntlichkeit geschwärzt vorgelegt. Im Fall einer unter allen Gesichtspunkten vollständigen Vorlage der Akten hätten weitere Zeuginnen und Zeugen benannt und bei entsprechender Beschlussfassung durch den Ausschuss vernommen werden können. Um es kurz zu machen, das Innenministerium und die Verfassungsschutzbehörde haben sich in Sachen Kooperationsbereitschaft nicht eben mit Ruhm bedeckt. Ich hoffe, dass sich das in der neuen Legislaturperiode ändert. Im Geleitwort zum Zwischenbericht des letzten NSU-Untersuchungsausschusses heißt es, ich zitiere: „Unsere Pflicht als Rechtsstaat aber auch als Zivilgesellschaft besteht darin, alle Mittel und Wege zu nutzen, damit solche rechtsextremistischen und abscheulichen Gewalttaten, wie sie durch den ,Nationalsozialistischen Untergrundʻ begangen wurden, verhindert und nie wieder möglich werden.“ Zitatende. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Aus Sicht meiner Fraktion bedeutet dies, dass wir als Abgeordnete gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern und insbesondere gegenüber den Angehörigen der Opfer des NSU Verantwortung tragen – Verantwortung dafür, die institutionellen Schwächen der Sicherheitsarchitektur unseres Landes aufzudecken und zu beheben. In dieser Hinsicht konnte der letzte NSU-Untersuchungsausschuss wichtige Erkenntnisse zutage fördern. Zu nennen sind hier insbesondere die eklatanten Versäumnisse bei den Ermittlungen zum Mord an Mehmet Turgut. Die Ermittlungen konzentrierten sich auf mutmaßliche Verstrickungen des Betroffenen und seines persönlichen Umfeldes in die kriminelle Szene. Hinweise auf ein rassistisches Tatmotiv, welche wiederholt durch Betroffene geäußert worden waren, blieben ebenso unberücksichtigt wie die rassistischen Vorfälle im Bereich des Imbisses in Rostock Toitenwinkel in den Jahren vor der Tat. Solche Fehl- und Nichtermittlungen im Hinblick auf die Morde des NSU standen – das hat bereits der erste, der NSU-Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages herausgearbeitet – mit rassistischen Vorurteilen in Zusammenhang. Hier braucht es endlich Konsequenzen. Wir brauchen mehr interkulturelle Kompetenz bei den Behörden, die Beamtinnen und Beamten müssen sensibler werden für Sichtweisen und Erfahrungen von Personen mit Migrationsgeschichte, und wir brauchen die Erarbeitung einer Fehler- und Reflexionskultur innerhalb der Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden. Hier danke ich den Kolleginnen und Kollegen der Fraktion der LINKEN für ihre klaren Worte im Zwischenbericht des letzten NSU-Untersuchungsausschusses. Bei vielen Themenkomplexen kratzen wir weiterhin nur an der Oberfläche. Daher teilen wir Bündnisgrüne die Auffassung der Fraktion der LINKEN, der SPD und der FDP, dass der vorgelegte Zwischenbericht kein Schlussstrich sein darf, sondern die Grundlage für die Arbeit eines neuen Untersuchungsausschusses auch in dieser Legislaturperiode bilden muss, allerdings unter etwas anderem Vorzeichen. Halle, Hanau und der Mord an Walter Lübcke haben uns deutlich vor Augen geführt, dass der Rechtsextremismus die größte Gefahr für unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung darstellt. Vom ersten zum zweiten Quartal dieses Jahres hat sich die Anzahl rechter Straftaten in Mecklenburg-Vorpommern beinahe verdoppelt. Als gewählte Repräsentantinnen und Repräsentanten einer wehrhaften Demokratie ist es unsere Pflicht, uns diesem besorgniserregenden Trend entgegenzustellen. In diesem Kontext begrüßt meine Fraktion ausdrücklich die beantragte Erweiterung der Untersuchungsgegenstände des neuen Untersuchungsausschusses auf die rechtsextremen Vereinigungen Nordkreuz, Baltik Korps, Combat 18, Oldschool Society und der Kameradschaft Süd. Inzwischen sollte uns allen klar sein, dass wir es hier nicht mit einzelnen, unabhängig voneinander operierenden Organisationen zu tun haben, sondern mit rechtsextremen Netzwerken. Diese Netzwerke sind nicht vom Himmel gefallen. Sie sind über Jahrzehnte gewachsen und bleiben dabei viel zu oft unbehelligt von unseren Sicherheitsbehörden. Es muss nun unsere dringliche Aufgabe sein, die Strukturen und Machenschaften dieser Netzwerke zu untersuchen, zu analysieren und ihnen durch gezielte Maßnahmen den Boden zu entziehen. Ich denke dabei vor allem an den Fall „Nordkreuz“, denn hier zeichnet sich etwas ab, was ich als besonders besorgniserregend empfinde. Offensichtlich bestehen Verbindungen zwischen rechtsextremistischen Prepper-Netzwerken und Mitgliedern der Landespolizei. Mit Blick auf diese Verbindungen plädiere ich dafür, dass wir nicht den Abschlussbericht des Untersuchungsausschusses abwarten, den wir heute einsetzen werden, sondern so bald wie möglich entschiedene Reformschritte unternehmen, unsere Institutionen besser gegen rechtsextreme Unterwanderungen aufzustellen. Die Forderungen des Landesverbandes Mecklenburg-Vorpommern des Bundes Deutscher Kriminalbeamter nach einem höheren Stellenwert der politischen Bildung in der Aus- und Fortbildung der Landespolizei und nach regelmäßigen Einstellungsuntersuchungen bei den Beamtinnen und Beamten, um Motivationsveränderungen frühzeitig zu erkennen, könnte man schon jetzt umsetzen. Vor den zukünftigen Mitgliedern des NSU-Untersuchungsausschusses liegt sehr viel Arbeit. Diese Arbeit wird oft mühsam und kleinteilig sein. Wir werden Hürden überwinden und Meinungsverschiedenheiten ausräumen müssen. Doch solange wir Demokratinnen und Demokraten uns auf unsere gemeinsame Verantwortung besinnen, bin ich mir sicher, dass wir die begonnene Aufklärung fortsetzen und mehr Licht ins Dunkel der rechtsextremen Netzwerke in unserem Bundesland bringen werden. Wir Bündnisgrüne sind jedenfalls fest entschlossen, dazu einen Beitrag zu leisten. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall vonseiten der Fraktionen der SPD, DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und René Domke, FDP)
