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Plenarprotokoll 17/104

09.10.2024 · 208 Redebeiträge · Originalprotokoll ↗

Beteiligte Fraktionen: AfD (23)FDP (19)SPD (16)GRÜNE (14)CDU (13)

Muhterem Aras

Guten Morgen, meine Damen und Herren! Ich eröffne die 104. Sitzung des 17. Landtags von Baden-Württemberg. Von der Teilnahmepflicht befreit sind Herr Abg. Binder, Herr Abg. Brauer, Herr Abg. Eisenhut, Frau Abg. Kern, Frau Abg. Sperling sowie Herr Abg. Dr. Weirauch. Seitens der Regierung haben sich aus dienstlichen Gründen entschuldigt: Herr Ministerpräsident Kretschmann, Frau Ministerin Schopper, Frau Ministerin Olschowski, Herr Minister Hermann, Frau Staatsrätin Bosch, Herr Staatssekretär Hoogvliet, Herr Staatssekretär Hassler, Herr Staatssekretär Dr. Baumann, Herr Staatssekretär Lorek und ab 13 Uhr Frau Ministerin Walker. Aus dienstlichen Gründen entschuldigt ist außerdem Herr Abg. Nüssle, der in meiner Vertretung an einer Sitzung des Europäischen Ausschusses der Regionen teilnimmt. Eine Zusammenstellung der E i n g ä n g e liegt Ihnen vor. – Sie nehmen davon Kenntnis und stimmen den Überweisungsvorschlägen zu. Vielen Dank. * Im Eingang befinden sich: 1. Mitteilung des Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Integration vom 12. September 2024 – Information über Staatsvertragsentwürfe; hier: Staatsvertrag über die Aufgabenerfüllung nach dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) und damit über die Errichtung einer Stelle zur Marktüberwachung der Länder über die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (BFSG-Staatsvertrag) – Drucksache 17/7429 Überweisung an den Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Integration 2. Antrag der Landesregierung vom 8. Oktober 2024 – Zugehörigkeit von Mitgliedern der Landesregierung zu Organen wirtschaftlicher Unternehmen – Drucksache 17/7588 Überweisung an den Ständigen Ausschuss * Jetzt muss ich kurz in die Runde schauen. Ich suche zwei Geburtstagskinder, (Zuruf der Abg. Christine Neumann-Martin CDU) aber die sind beide nicht da. Dann gibt es die Glückwünsche später. Okay. riode – 104. Sitzung – Mittwoch, 9. Oktober 2024 tokoll g vom 9. Oktober 2024 10:03 Uhr Aber ich habe trotzdem eine erfreuliche, schöne Nachricht, nämlich dass wir heute eine neue Kollegin begrüßen können. Die Landeswahlleiterin hat mir mitgeteilt, dass Frau Simone Kirschbaum mit Wirkung vom 1. Oktober 2024 die rechtliche Stellung einer Abgeordneten des 17. Landtags von Baden-Württemberg erworben und somit die Nachfolge von Herrn Gernot Gruber angetreten hat. Sehr geehrte Frau Abg. Kirschmann, im Namen des Hohen Hauses – – (Zurufe von der SPD: Kirschbaum!) – Kirschbaum. Was habe ich gesagt? (Zurufe von der SPD: Kirschmann!) – Ach so. Sorry. Sehr geehrte Frau Abg. Kirschbaum, im Namen des Hohen Hauses heiße ich Sie sehr herzlich willkommen und wünsche Ihnen alles Gute. Ich freue mich – das muss ich an dieser Stelle wieder sagen –, dass der Frauenanteil steigt. Das ist für das Parlament gut, und ich glaube, die SPD freut sich ganz besonders. Herzlich willkommen! (Beifall bei allen Fraktionen und auf der Regierungs- bank) Ich sehe einen Antrag zur Geschäftsordnung. Herr Fraktionsvorsitzender Dr. Rülke, bitte.

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Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute steht eine Diskussion zumindest über die Fiktion eines allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes auf der Tagesordnung. Es geht um ein Schreiben, das der Staatsminister – der sich nicht blicken lässt – (Abg. Rüdiger Klos AfD: Welcher Geschäftsordnungs- antrag wird gestellt?) im Auftrag des Ministerpräsidenten – der sich nicht blicken lässt – an den Fraktionsvorsitzenden der Grünen – der immerhin da ist – geschrieben hat. Ich habe gestern gefordert, dass sich der Ministerpräsident dieser Debatte öffentlich stellt. Gestern Nachmittag wurde mir dann aus dem Staatsministerium mitgeteilt, der Ministerpräsident habe es vorgezogen, nach Brüssel zu reisen. Bei der Regierungspressekonferenz gab es unterschiedliche Aussagen des Ministerpräsidenten. (Abg. Rüdiger Klos AfD: Gibt es noch einen Antrag?) (Dr. Hans-Ulrich Rülke) Einerseits habe der Ministerpräsident erklärt, er stehe hinter diesem Schreiben – es kommt also kein Gesetz –, und andererseits erklärt, es gebe ein Gesetz. Wir möchten das gern wissen. Deshalb beantragen wir nach § 38 der Geschäftsordnung die Herbeirufung des Ministerpräsidenten. (Beifall bei der FDP/DVP sowie Abgeordneten der SPD und der AfD – Unruhe)

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Muhterem Aras

Meine Damen und Herren, ich bitte Sie um Ruhe. – Der Antrag ist nach § 38 der Geschäftsordnung zulässig, wenn er die Unterstützung durch fünf Abgeordnete hat. Wenn der Fraktionsvorsitzende hier diesen Antrag stellt, unterstelle ich, dass der Antrag die Unterstützung von fünf Abgeordneten seiner Fraktion auf jeden Fall hat. Daher bitte ich Sie: Beruhigen Sie sich. Jetzt hat Herr Abg. Lede Abal das Wort.

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Daniel Lede Abal GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren! Wir lehnen den Antrag der FDP/DVP-Fraktion ab. Ich glaube, dass es zum einen hier im Saal genug Grüne gibt, die in der Lage sind, auf die Fragen, die Herr Rülke hat, zu antworten, und zum anderen weise ich darauf hin, dass Sie ja selbst schon erwähnt haben, Herr Rülke, dass der Ministerpräsident in Brüssel ist. Er vertritt dort baden-württembergische Interessen bei der Präsidentin der Europäischen Kommission, Frau von der Leyen. (Abg. Andreas Stoch SPD: Seit wann weiß er das denn?) Das ist ein wichtiger Termin. Deshalb sehen wir keinen Grund, den Ministerpräsidenten herbeizuzitieren. Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen – Vereinzelt Beifall bei der CDU)

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Muhterem Aras

Jetzt lasse ich darüber abstimmen. Wer dem Antrag der FDP/DVP-Fraktion zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Gegenstimmen? – Vielen Dank. Damit ist der Antrag mit Mehrheit abgelehnt. Bevor wir in die Tagesordnung eintreten, sehe ich die zwei Geburtstagskinder, die jetzt im Saal sind, nämlich Frau Abg. Dr. Pfau-Weller und Frau Ministerin Dr. Hoffmeister-Kraut. – Ich wünsche Ihnen beiden im Namen des Hauses alles erdenklich Gute. Schön, dass Sie Ihren Geburtstag hier zu zweit feiern. Aber ich fände es noch schöner, wenn Sie nachher irgendwas ausgeben würden. (Heiterkeit – Beifall bei allen Fraktionen und auf der Regierungsbank) Während sich die zwei Kolleginnen überlegen, ob sie in der Mittagspause Kuchen besorgen, rufe ich Punkt 1 unserer Tagesordnung auf: Aktuelle Debatte – Antidiskriminierungsgesetz – Was wollen die Grünen nun? – beantragt von der Fraktion der FDP/DVP ode – 104. Sitzung – Mittwoch, 9. Oktober 2024 Meine Damen und Herren, das Präsidium hat für die Aktuelle Debatte eine Gesamtredezeit von 50 Minuten festgelegt. Wie Sie wissen, wird die Redezeit der Regierung darauf nicht angerechnet. Jede Fraktion hat eine Redezeit von bis zu zehn Minuten. Für die FDP/DVP-Fraktion erteile ich das Wort Herrn Fraktionsvorsitzenden Dr. Rülke.

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Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir haben bereits auf Bundesebene ein AGG. Das ist einerseits völlig ausreichend, andererseits hinreichend bürokratisch. Ein zusätzliches AGG auf Landesebene ist einerseits unnötig, auf der anderen Seite aber natürlich ein Prestigeprojekt der – wie haben Sie es formuliert, Herr Lede Abal? – ausreichend Grünen hier im Saal, der linken Mehrheit in Ihrer Fraktion, die dieses Prestigeprojekt durchgesetzt hat. Herr Strobl, der sich noch in der letzten Legislaturperiode mit Blick auf Berlin äußerst kritisch gegenüber solchen Gesetzen geäußert hat, hat dem Vorhaben im Koalitionsvertrag zugestimmt, um den gepanzerten Dienstwagen zu sichern, (Beifall des Abg. Hans-Jürgen Goßner AfD) nachdem er es nicht mal in den Landtag geschafft hat. (Abg. Arnulf Freiherr von Eyb CDU: Was hat das ei- ne mit dem anderen zu tun?) Der Chef der Polizeigewerkschaft, Herr Kusterer, hat dazu gesagt, er rieche den „abgestandenen Geruch im durchlebten Prostitutionswohnmobil“. Dieses Zitat mache ich mir nicht zu eigen; (Oh-Rufe von den Grünen – Unruhe) es beschreibt allerdings das Prinzip Strobl recht gut. (Abg. Thomas Poreski GRÜNE: „Sie machen es sich nicht zu eigen“! – Weitere Zurufe von den Grünen) Die Verbände erklären, dieses Gesetz sei eine Katastrophe. Die Kommunen erklären, das Gesetz sei eine Katastrophe. Die Wirtschaft erklärt, dieses Gesetz sei eine Katastrophe. Die CDU-Fraktion will es offensichtlich nicht. Es ist ein verzichtbares Bürokratiemonster, (Zuruf von den Grünen: Wie die FDP!) das der Polizei schadet, der öffentlichen Verwaltung schadet und der Wirtschaft schadet. (Beifall bei der FDP/DVP) Der Normenkontrollratsvorsitzende Dieter Salomon, grüner Parteifreund von Ihnen, hat erklärt, dieses Gesetz sei bürokratisch, es sollte nicht kommen. In der Tat: Der grüne Staatsminister – ich hoffe, er ist noch im Amt – (Abg. Andreas Stoch SPD: Wie kann man so etwas hoffen?) (Dr. Hans-Ulrich Rülke) ist zur Vernunft gekommen und hat einen Brief an den Kollegen Schwarz geschrieben. – Herr Schwarz, ich nehme an, diesen Brief haben Sie auf einer Parkbank in Washington vergessen, und dann hat ihn der SWR gefunden. So kam er dann in die Öffentlichkeit. – Ich finde bemerkenswert, was in diesem Brief steht: „Es wird seit vielen Monaten in Gesprächen mit Unternehmensvertretern, Selbstständigen, Beschäftigten und Vereinen, selbst in Gesprächen mit staatlich Bediensteten und den Vertretungen der Kommunen und Kreise, immer schärfer und in nie gekanntem Ausmaß die Klage über ein Übermaß staatlicher Regulierung geführt.“ – So nicht wir, sondern der grüne Staatsminister. (Abg. Andreas Schwarz GRÜNE: Wie kommt man mit dem Rad nach Washington?) Der Normenkontrollrat bewertet den Entwurf in seiner Stellungnahme sehr kritisch. Er kritisiert einen „Generalverdacht der diskriminierenden Amtsausführung“ und das „Potenzial, ganze Bereiche des öffentlichen Wirkens zu schwächen, die bislang gut funktioniert haben“. – Herr Lucha, ein solches Gesetz machen Sie. – Das sagt der grüne Staatsminister; das sagt nicht die Opposition. Er bemängelt zudem den Aufbau neuer Strukturen und die Schaffung von Berichtspflichten mit den damit verbundenen Personal- und Mittelaufwänden. Weiter äußert der grüne Staatsminister: Für äußerst bedenklich halte ich zudem, dass laut Einschätzungen von Kultusseite der sehr weit gefasste Anwendungsbereich des Gesetzes dazu führen würde, dass sämtliches pädagogisches Handeln umfasst wäre – von Notengebung über Lob und Tadel bis hin zur Durchsetzung von Verhaltensregeln, ... (Abg. Dr. Timm Kern FDP/DVP: Hört, hört!) Kann man so etwas wollen, meine Damen und Herren? (Abg. Dr. Timm Kern FDP/DVP: Nein!) Nein, so etwas kann man nicht wollen. (Beifall bei der FDP/DVP) Es wäre gut, wenn die Kultusministerin hier auch Position beziehen würde. Abschließend schreibt Herr Stegmann – ich zitiere –: Als politischer Beamter des Landes Baden-Württemberg und als jemand, der sich mit dem Masterplan für Transformation der Verwaltung dafür ausspricht, eine moderne Führung und eine Kultur der Wertschätzung nicht nur von anderen einzufordern, sondern selbst vorzulegen, fordere ich die regierungstragende Fraktion – Sie, Herr Schwarz – auf, auf die Umsetzung des Koalitionsvertrags in diesem Punkt vor dem Hintergrund der aktuellen Lage und Diskussion zu verzichten. Das ist eine klare Aufforderung der Regierung an Sie. (Beifall bei der FDP/DVP) riode – 104. Sitzung – Mittwoch, 9. Oktober 2024 Dann wird das Ganze bekannt, und es kommt zu Eruptionen in der grünen Fraktion. Es wird dann erklärt: „Mit dem Staatsminister“ – der da sitzen könnte – „wollen wir nicht mehr zusammenarbeiten.“ „Der Staatsminister“ – der da sitzen könnte – „muss weg.“ Es wird von „friendly fire“ geredet, von einem „beispiellosen In-den-Rücken-Fallen“. Der Ministerpräsident nimmt ja immer für seine Koalition in Anspruch, so ganz anders zu sein als die Ampel in Berlin. Das stimmt. In Berlin fallen die Grünen über die SPD und die FDP her, (Lachen bei Abgeordneten der Grünen) in Stuttgart fallen die Grünen über sich selbst her. Das ist der Unterschied, meine Damen und Herren. (Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der CDU) Den Ministerpräsidenten erreicht dann die Kunde dieses Briefes in Moldawien, (Zuruf: So ein Armer!) und er erklärt nach Beratungen in Moldawien, das Gesetz bleibe auf der Tagesordnung. Meine Damen und Herren, noch nie ist ein deutscher Ministerpräsident so weit weg von der Heimat umgefallen. (Heiterkeit der Abg. Julia Goll FDP/DVP) Das ist die Realität bei diesem Gesetz, meine Damen und Herren. Oder vielleicht doch nicht? (Zuruf des Abg. Thomas Marwein GRÜNE) Das besagte grüne Parteimitglied Dieter Salomon hat ja vorgestern Entwarnung gegeben. Im „Offenburger Tageblatt“ lesen wir, er gratuliere dem Ministerpräsidenten zum Stopp des AGG. Weiß da Grünen-Mitglied Salomon vielleicht mehr als wir? (Zuruf von den Grünen: Ja!) Haben sich jetzt dort alle darauf verständigt, (Zuruf des Abg. Michael Joukov GRÜNE) dass dieses Gesetz nicht kommt? Herr Salomon äußert dies in doppelter Funktion: als Chef des Normenkontrollrats wie auch als Hauptgeschäftsführer der IHK Südlicher Oberrhein. Zu Recht warnt er davor, dass schon zwei Drittel der Unternehmen in Baden-Württemberg aufgrund der Bürokratielast in diesem Land darüber nachdenken, irgendwo im Ausland zu investieren; deshalb wäre es gut, auf dieses Gesetz zu verzichten. (Beifall bei der FDP/DVP) Wir hätten jetzt gern vom Ministerpräsidenten gehört, was denn nun gilt. Steht der Ministerpräsident? Oder hat der Ministerpräsident nie gestanden? Oder ist der Ministerpräsident umgefallen? Oder ist er doch nicht umgefallen? Oder ist er umgefallen, aber hat sich wieder hochgerappelt? Oder liegt er dauerhaft? (Abg. Thomas Marwein GRÜNE: Man weiß es nicht!) (Dr. Hans-Ulrich Rülke) Das alles wissen wir nicht. Wir hätten es gern vom Ministerpräsidenten am heutigen Tag erfahren. Der Ministerpräsident erklärt ja immer gern, ihm gehe das Land vor der Partei. Erst das Wohl des Landes, dann das Wohl der Partei. Gilt das auch an dieser Stelle? Geht das Wohl des Landes vor, und verzichtet er auf dieses Bürokratiemonster? Oder macht er einen Kniefall vor der linken Mehrheit in seiner grünen Landtagsfraktion? Kommt dieses Gesetz nun? Das möchten wir am heutigen Tag wissen. Oder bleibt dieses Gesetz dort, wo es hingehört: in der Mottenkiste? (Beifall bei der FDP/DVP – Abg. Thomas Marwein GRÜNE: Fragen über Fragen!)

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Muhterem Aras

Für die Fraktion GRÜNE erteile ich das Wort Herrn Abg. Hildenbrand.

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Oliver Hildenbrand GRÜNE

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Frage, die die FDP/DVP mit dem Titel dieser Aktuellen Debatte aufgeworfen hat, will ich klar beantworten. Was wollen die Grünen? Die Grünen wollen ein Gleichbehandlungsgesetz für Baden-Württemberg verabschieden, (Zuruf von der FDP/DVP: Hört, hört!) das die Menschen effektiv vor Diskriminierung schützt. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der SPD) Und: Ich kann Ihnen nicht nur sagen, was wir wollen, sondern ich kann Ihnen auch sagen, warum wir das wollen. Wir feiern 75 Jahre Grundgesetz. Dieses Grundgesetz ist der Grundpfeiler unserer Demokratie. Es ist das Fundament für unser Zusammenleben in einer freien und offenen Gesellschaft. Ein zentrales Versprechen, das unser Grundgesetz allen Menschen in Deutschland gibt, lautet: Niemand darf aufgrund von Herkunft, Geschlecht, Religion oder anderer Merkmale benachteiligt werden. (Beifall bei den Grünen sowie Abgeordneten der CDU und der SPD) Mit dem Gleichbehandlungsgesetz für Baden-Württemberg wollen wir genau dieses Versprechen einlösen, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der SPD – Zuruf des Abg. Anton Baron AfD) Denn damit setzen wir für Ämter und Behörden das um, was für Unternehmen in ganz Deutschland schon lange gilt. Im privatrechtlichen Bereich ist der Diskriminierungsschutz schon seit 18 Jahren gesetzlich verankert, und zwar mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz, dem AGG. Das hat der Bund 2006 eingeführt. Das AGG macht klar: Niemand darf am Arbeitsplatz, bei der Wohnungssuche, im Fitnessstudio benachteiligt werden. Und für uns ist klar: Das Recht auf Gleichbehandlung gilt selbstverständlich auch auf dem Polizeirevier, in der Schule oder beim Finanzamt. (Beifall bei den Grünen und der SPD sowie Abgeord- neten der CDU – Abg. Dr. Timm Kern FDP/DVP: War das bisher in der Schule nicht der Fall?) ode – 104. Sitzung – Mittwoch, 9. Oktober 2024 Das Gleichbehandlungsgesetz des Landes soll dort gelten, wo das Gleichbehandlungsgesetz des Bundes nicht gilt, nämlich im öffentlich-rechtlichen Bereich. Indem wir den Schutz vor Diskriminierung auf staatliche Stellen ausweiten, schließen wir eine Schutzlücke und erweitern das Schutzversprechen. (Abg. Julia Goll FDP/DVP: Das stimmt doch gar nicht!) Das ist ein wichtiges gesellschaftspolitisches Vorhaben. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen) Ich habe in den vergangenen Tagen und Wochen immer wieder gehört – auch von Ihnen gerade, Herr Dr. Rülke –, dieses Gesetz passe einfach nicht mehr in die Zeit, (Abg. Dr. Erik Schweickert FDP/DVP: So ist es!) die Zeiten hätten sich geändert. (Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP nickt. – Abg. Klaus Hoher FDP/DVP: So ist es! – Abg. Dr. Hans- Ulrich Rülke FDP/DVP: Das hat noch nie gepasst!) Meine sehr geehrten Damen und Herren, ja, die Zeiten haben sich geändert. Angesichts der jüngsten Wahlerfolge von Rechtspopulisten und Rechtsextremen haben viele Menschen Angst um ihre Zukunft in unserem Land. (Zuruf des Abg. Anton Baron AfD) Immer häufiger werden Menschen wegen ihrer Herkunft, ihres Geschlechts, ihrer sexuellen Orientierung oder ihrer Religion beleidigt und angefeindet. (Zuruf der Abg. Julia Goll FDP/DVP) Ja, meine Damen und Herren, die Zeiten haben sich geändert. Das spüren wir alle. Aber ganz besonders spüren das die Menschen, die in ihrem Alltag, in ihrem täglichen Leben von Rassismus, Antisemitismus und anderen Formen der Diskriminierung und Ausgrenzung betroffen sind. (Beifall des Abg. Manuel Hagel CDU – Abg. Dr. Timm Kern FDP/DVP: Was unterstellen Sie den Be- hörden in Baden-Württemberg? Das ist unglaublich! – Zuruf des Abg. Jochen Haußmann FDP/DVP) Deshalb bin ich fest davon überzeugt: Es ist gerade jetzt wichtiger denn je, Menschen effektiv vor Ausgrenzung und Diskriminierung zu schützen. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen)

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Muhterem Aras

Herr Abg. Hildenbrand, warten Sie bitte. – Herr Abg. Dr. Kern, Herr Abg. Hildenbrand hat das Wort. Wenn Sie eine Zwischenfrage haben, melden Sie sich. Aber ansonsten sind Sie jetzt bitte ruhig. Danke. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen – Abg. Andreas Stoch SPD: Zwischenrufe sind zulässig!)

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Oliver Hildenbrand GRÜNE

Der Staat hat eine Vorbildfunktion. (Zuruf des Abg. Anton Baron AfD) (Oliver Hildenbrand) Mit dem Gleichbehandlungsgesetz wollen wir dieser Vorbildfunktion gerecht werden. Sie reden viel von angeblichem Misstrauen. Aber wenn ich mir Ihre Rede vor Augen führe und mir noch einmal vergegenwärtige, was Sie gerade gesagt haben, dann frage ich mich schon: Was für ein Bild von unserer öffentlichen Verwaltung haben Sie eigentlich? (Lachen bei der FDP/DVP – Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Das frage ich Sie!) Nein, man hat den Eindruck, als müsste sich unsere Verwaltung vor den Bürgerinnen und Bürgern schützen. Das ist nicht mein Bild von der öffentlichen Verwaltung. Ich glaube, wir haben eine moderne, eine bürgernahe, eine selbstbewusste öffentliche Verwaltung, (Abg. Andreas Schwarz GRÜNE: Sehr richtig!) wo es ganz selbstverständlich ist, dass das Versprechen unseres Grundgesetzes auch eingehalten und eingelöst wird. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU – Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Wenn das selbstverständlich ist, warum braucht es dann dieses Gesetz?) Warum sollte denn der Schutz vor Diskriminierung im privatrechtlichen Bereich über dem stehen, was wir an Schutz von staatlicher Seite im Umgang mit den Behörden garantieren? Das ist doch völliger Blödsinn. (Vereinzelt Beifall bei den Grünen – Zuruf des Abg. Daniel Karrais FDP/DVP) Es ist doch richtig und es ist doch wichtig, dass wir deutlich machen: Dieses Schutzversprechen gilt nicht nur in den privaten Rechtsbeziehungen, sondern dieses Schutzversprechen gilt selbstverständlich auch im Bereich staatlichen Handelns. Genau darum geht es. (Beifall bei den Grünen und des Abg. Manuel Hagel CDU) Denn Rassismus und Diskriminierung verschwinden eben nicht einfach so. Sie erfordern Gegenposition und Gegenrede, sie erfordern Selbstkritik und Selbstüberprüfung. Das betrifft unseren Alltag, das betrifft unsere gesellschaftlichen Strukturen und eben auch unsere staatlichen Institutionen. Die Stärke unserer Demokratie, das Selbstbewusstsein unserer Demokratie bemisst sich doch auch daran, ob wir bereit sind, hier genau hinzuschauen und gegen diese Benachteiligungen anzukämpfen. Es ist kein Misstrauensgesetz, es ist ein Vertrauensstärkungsgesetz. (Vereinzelt Beifall bei den Grünen) Wir stärken das Vertrauen zwischen den Bürgerinnen und Bürgern und den öffentlichen Stellen, den Ämtern und Behörden in unserem Land. (Beifall bei den Grünen – Abg. Andreas Stoch SPD meldet sich.)

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Muhterem Aras

Herr Abg. Hildenbrand, lassen Sie eine Zwischenfrage des Fraktionsvorsitzenden Stoch zu? riode – 104. Sitzung – Mittwoch, 9. Oktober 2024

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Oliver Hildenbrand GRÜNE

Nein, lasse ich nicht zu. (Abg. Klaus Hoher FDP/DVP: Hört, hört! – Abg. An- dreas Stoch SPD: Sehr schade!) Ich nehme ja wahr, dass es Kritikerinnen und Kritiker gibt, die mit sehr großen Worten – „Bürokratiemonster“, „Misstrauensgesetz“ – gegen dieses Vorhaben mobil machen. (Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Stegmann im Staatsministerium!) Ich empfehle, einfach mal durchzuschnaufen. Und ich empfehle, sich anzuschauen, welche Erfahrungen wir real mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz im Bund und auch mit dem Antidiskriminierungsgesetz in Berlin gemacht haben. Ich verspreche Ihnen ein Déjà-vu. Denn genau wie heute wurde auch damals vor angeblichen Klagewellen, vor zu viel Bürokratie, vor vermeintlichem Missbrauch lautstark und massiv gewarnt. Meine Damen und Herren, nichts davon ist eingetreten, nichts davon hat sich bewahrheitet. Sowohl beim AGG im Bund als auch beim Antidiskriminierungsgesetz in Berlin hat sich herausgestellt: Die Befürchtungen waren ebenso groß wie grundlos. (Beifall bei den Grünen – Vereinzelt Beifall bei der SPD) Wo stehen wir heute bei der Umsetzung dieses Vorhabens? Wir haben im Sondierungspapier, im Koalitionsvertrag vereinbart, dass wir uns daranmachen, ein Gesetz für Baden-Württemberg zu erarbeiten, ein Gesetz, das zu Baden-Württemberg passt. Wir haben uns an die Arbeit gemacht. Wir haben einen Gesetzentwurf ausgearbeitet. Dieser Gesetzentwurf ist im Dezember 2023 im Kabinett verabschiedet und zur Anhörung freigegeben worden. Wir waren dabei so unaufgeregt und so geräuschlos unterwegs, dass ich den Eindruck habe, dass manche gar nicht mitbekommen haben, dass wir bei der Umsetzung dieses Vorhabens schon richtig weit gekommen sind. (Abg. Andreas Schwarz GRÜNE: Sehr richtig!) Dann hat, wie es vorgesehen ist, eine Anhörung stattgefunden. Im Rahmen dieser Anhörung sind 48 Stellungnahmen eingegangen. Ja, dazu gehört – das will ich gar nicht verschweigen – eine sehr kritische Stellungnahme des Normenkontrollrats. Ja, dazu gehören sehr kritische Stellungnahmen aus den kommunalen Landesverbänden. (Zuruf des Abg. Dr. Erik Schweickert FDP/DVP) Dazu gehören aber auch Stellungnahmen aus Betroffenenorganisationen, aus Religionsgemeinschaften, aus dem Bündnis für ein Landesgleichbehandlungsgesetz hier in Baden-Württemberg. Es ist absolut richtig und notwendig, dass wir alle Stellungnahmen ernst nehmen, dass wir uns mit diesen Stellungnahmen auseinandersetzen und auf der Basis dieser Stellungnahmen, unserer Auswertung der Stellungnahmen dann eine Aktualisierung des Gesetzentwurfs vornehmen, (Abg. Andreas Stoch SPD: Stegmann-Brief!) damit er dann zum zweiten Mal ins Kabinett gehen kann, damit er dann ins parlamentarische Verfahren eingebracht werden kann und wir auch hier im Landtag darüber beraten. (Abg. Andreas Stoch SPD: Wann kommen wir zum Brief von Herrn Stegmann?) (Oliver Hildenbrand) Das ist ein ganz normaler und ein ganz wichtiger Vorgang, weil wir natürlich daran interessiert sind, die Rückmeldungen aus der ganzen Breite der Gesellschaft wahrzunehmen, damit wir sie in unserem Gesetzesvorhaben berücksichtigen können. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich will zusammenfassen: Was wollen die Grünen? (Abg. Andreas Stoch SPD: Was will das Staatsminis- terium?) Wir wollen unsere staatliche Vorbildfunktion beim Diskriminierungsschutz ernst nehmen. Wir wollen gerade in einer Zeit, in der wir in unserem Land und in ganz Europa einen Rechtsruck erleben, ein klares Zeichen setzen für eine vielfältige und offene Gesellschaft, in der alle die gleichen Rechte haben. Wir wollen gemeinsam mit einem sehr breiten gesellschaftlichen Bündnis aus Gewerkschaften, Wohlfahrtsverbänden, Betroffenenorganisationen und Religionsgemeinschaften ein Gleichbehandlungsgesetz erarbeiten und verabschieden, das die Menschen in Baden-Württemberg effektiv vor Diskriminierung schützt. Unser Ziel ist klar. Wir sind bereit, um den besten Weg zu ringen und zu verhandeln. Das wird in den nächsten Tagen und Wochen stattfinden. Dann, wenn die Zeit reif dafür ist, wird der Landtag einen Gesetzentwurf der Landesregierung zugeleitet bekommen, wird ihn sicher diskutieren und hoffentlich verabschieden. Ich halte es für ein starkes und wichtiges Signal, (Abg. Jochen Haußmann FDP/DVP: Und Herr Steg- mann?) wenn Baden-Württemberg vorangeht und das erste Flächenland bzw. das zweite Bundesland in Deutschland sein wird, das ein solch wichtiges Gleichbehandlungsgesetz verabschiedet. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei den Grünen – Vereinzelt Beifall bei der CDU – Zuruf des Abg. Anton Baron AfD)

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Muhterem Aras

Für die CDU-Fraktion erteile ich Herrn Abg. Teufel das Wort.

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Stefan Teufel CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die CDU-Fraktion lehnt jegliche Art von Diskriminierung ab. (Beifall bei der CDU und den Grünen sowie Abge- ordneten der FDP/DVP) Die Menschen in Baden-Württemberg müssen sich darauf verlassen können, vonseiten des Staates, vonseiten der öffentlichen Stellen ohne Ansehen der Person, ihrer sozialen Herkunft, ihrer körperlichen Voraussetzungen, ihres Geschlechts, ihrer Religion, ihrer Hautfarbe oder ihrer Herkunft gleich behandelt zu werden. Insoweit gilt der Gleichheitssatz des Grundgesetzes. Hier gibt es für uns als Rechtsstaatspartei keine Zweifel, aber auch keine Ermessensspielräume. (Beifall bei der CDU) Die Bürgerinnen und Bürger haben einen Anspruch darauf, dass der Staat und die Landesbehörden sie nicht willkürlich ode – 104. Sitzung – Mittwoch, 9. Oktober 2024 behandeln, sie haben einen Anspruch darauf, dass die Entscheidungen an der Sache orientiert und nicht an der Person orientiert stattfinden. Dementsprechend geht es aus Sicht meiner Fraktion in der aktuell geführten Diskussion über das Gleichbehandlungsgesetz ausschließlich darum, ob dieses Gesetz wirklich erforderlich und geeignet ist, um das verfassungsrechtliche Gleichbehandlungsgebot zu verwirklichen. Im Klartext: Benötigen wir in Baden-Württemberg das Gesetz, um den verfassungsrechtlich verbrieften Rechten der Bürgerinnen und Bürger Geltung zu verschaffen? Das gehört zu den Fragen, die auch im Mittelpunkt der heutigen Debatte stehen. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen) Wir, die Union, sehen in Baden-Württemberg ein Land, in dem Bürgerschaft, Verwaltung, Politik und Wirtschaft vertrauensvoll miteinander arbeiten. Jeder Beamte leistet einen Eid auf die Verfassung. (Abg. Raimund Haser CDU: So ist es!) Wo Menschen arbeiten, werden natürlich auch Fehler gemacht, auch hier im Hohen Haus. Es ist für uns wichtig, dass der Rechtsfrieden, der gesellschaftliche Zusammenhalt und das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in den Staat immer und unerlässlich in den Fokus gerückt werden. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen) Die CDU-Fraktion ist überzeugt, dass dies die Grundlage der bisherigen Erfolgsgeschichte unseres Landes Baden-Württemberg ist. Es ist die Grundlage dafür, uns aus dieser schwierigen Situation, aus dieser wirklich schwierigen wirtschaftlichen Situation, in der wir uns momentan befinden, wieder gemeinsam herauszuarbeiten. Die Befürchtungen, die insoweit vonseiten der Kommunen, der Wirtschaft und nicht zuletzt auch des Normenkontrollrats geäußert wurden, müssen wir ernst nehmen. Wenn wir das nicht täten, würden wir bewährte Mechanismen der Gesetzgebung mutwillig entwerten. Alle Fraktionen hier im Hohen Haus sind sich einig, dass es heute mehr darum gehen muss, Bürokratie abzubauen. (Beifall bei der CDU sowie Abgeordneten der Grü- nen und der AfD) Dazu steht das Gleichbehandlungsgesetz schon immer in einem Spannungsverhältnis. Deshalb ist es auch kein grundsätzlicher Widerspruch zu unserem aktuellen Koalitionsvertrag, wenn wir die Frage stellen, ob es unter den geänderten Rahmenbedingungen wirklich sinnvoll und zielführend ist, bedingungslos und unreflektiert an den im Jahr 2021 vereinbarten Festlegungen festzuhalten. (Beifall bei der CDU und der FDP/DVP sowie Abge- ordneten der Grünen) Ja, das ist auch Politik: Wir müssen gemeinsam die Bereitschaft, aber auch die politische Kraft aufbringen, unsere Agenda auch zu hinterfragen und gegebenenfalls neu zu priorisieren. (Abg. Andreas Stoch SPD: Szenen einer Ehe!) (Stefan Teufel) Das ist für uns vor allem auch Ausdruck von Vernunft und Pragmatismus. Pragmatismus benötigt auch dieses Hohe Haus in diesen Tagen. (Beifall bei der CDU und der FDP/DVP sowie Abge- ordneten der Grünen) Meine sehr geehrten Damen und Herren, wenn jetzt die Landesregierung auf diesen Kurs einschwenkt und bereit ist, ergebnisoffen die Sinnhaftigkeit und Notwendigkeit des Gleichbehandlungsgesetzes zu diskutieren, begrüßen wir das sehr. (Beifall bei Abgeordneten der FDP/DVP) Wir begrüßen auch sehr, dass auch die grüne Fraktion diesen Diskurs in den nächsten Wochen und Monaten mittragen wird. Gutes Regieren zeichnet sich nicht nur durch Realitätssinn, Vernunft und Pragmatismus aus, sondern auch durch ein geordnetes Verfahren. (Abg. Andreas Stoch SPD: Aha!) Deshalb bitten wir die Landesregierung, beim Gleichbehandlungsgesetz wieder zu einem solchen geordneten Verfahren zurückzukehren. (Abg. Andreas Stoch SPD: Oha! Hat die Landesre- gierung derzeit kein geordnetes Verfahren?) Ich bin mir sicher, dass dies gelingen wird. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der CDU und der FDP/DVP)

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Muhterem Aras

Für die SPD-Fraktion erteile ich das Wort Herrn Abg. Wahl.

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Florian Wahl SPD

Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Spannend, was wir gerade vom Kollegen Teufel gehört haben. (Zuruf von der SPD: Ja!) Die CDU-Fraktion hat offensichtlich einen ganz zentralen Bestandteil des Koalitionsvertrags hier auf offener Bühne infrage gestellt. Es stellt sich schon die Frage: Wie steht es eigentlich um diese Koalition? Denken wir zurück: Wie ist man denn mal angetreten? Der Ministerpräsident hat einmal im ganzen Land Plakate mit dem Satz „Regieren ist eine Stilfrage“ aufhängen lassen. Im ZEIT-Podcast redet er über Regierungskunst. Unter Hannah Arendt und Max Weber – das Bohren dicker Bretter – macht er es erst gar nicht. Dann bei einem einfachen Gesetzentwurf so ein Theater abzuliefern, das ist mehr als peinlich. (Beifall bei der SPD und Abgeordneten der FDP/ DVP) Wir leben in ernsten Zeiten. Wir leben in Zeiten von multiplen Krisen, in Zeiten, in denen unsere Gesellschaft, ja, unser Gesellschaftsmodell, von ganz unterschiedlichen Seiten infrage gestellt wird. In Zeiten, in denen die Regierenden massiv gefordert sind und sich so aufführen, wie sie es in den letzten riode – 104. Sitzung – Mittwoch, 9. Oktober 2024 Tagen getan haben, wie sie es übrigens auch diesen Vormittag getan haben, wie sie es auch in den vergangenen Monaten getan haben, wird eine Stilfrage zu einer Vertrauensfrage. Sie erweisen dem Land mit dem Theater, das Sie hier aufführen, einen absoluten Bärendienst. Letzte Woche – es ist schon gesagt worden – hat die Koalition witzigerweise kein Wort darüber verloren. Kollege Hildenbrand, Sie haben viele richtige Dinge über den Gesetzentwurf gesagt. Aber teilen Sie eigentlich die Meinung von Herrn Stegmann? Sie werden heute gefragt: Was wollen die Grünen? Wer sind die Grünen eigentlich? (Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Und wenn ja, wie viele?) Sind die Grünen Herr Stegmann? Sind die Grünen Herr Hildenbrand? Oder sind sie Herr Kretschmann? Wir wissen es einfach nicht. Das ist doch das Problem. (Beifall bei der SPD und Abgeordneten der FDP/ DVP) Da wird aus dem Staatsministerium verkündet, dass das Gleichbehandlungsgesetz nicht weiterverfolgt wird – fast ein Jahr nach dem Kabinettsbeschluss. Zuvor gab es die Diskussion nach der Vorlage eines Anhörungsentwurfs. Sie schmeißen den Gesetzentwurf wie eine heiße Kartoffel vom Innenministerium dem Sozialministerium zu. Dann wird er letzte Woche kassiert. Gestern hieß es, er werde doch nicht mehr kassiert. Was ist bei Ihnen eigentlich los? Was ist von der selbst propagierten Regierungskunst übrig? Weiß der Ministerpräsident, was der Chef seiner Staatskanzlei macht? Weiß der Chef der Staatskanzlei, was der Ministerpräsident will? Interessiert es den Chef der Staatskanzlei überhaupt? (Heiterkeit bei der SPD und der FDP/DVP) Wurde der Ministerpräsident von Herrn Stegmann hintergangen? Oder versteckt sich der Ministerpräsident hinter Herrn Stegmann? Wer hat hier eigentlich wen unter Kontrolle? Das weiß man nicht mehr. (Beifall bei der SPD und Abgeordneten der FDP/DVP – Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Aber heu- te verstecken sich beide!) – Heute verstecken sich beide. – Noch etwas sehen wir auch eindeutig und wird nach der gestrigen Pressekonferenz deutlich: Den Takt gibt der Ministerpräsident schon lange nicht mehr an. Das Sagen haben hier offensichtlich Spitzenbeamte ohne Legitimation. Welches Demokratieverständnis hat Herr Stegmann eigentlich? Ist er tatsächlich der Auffassung, er könne Abgeordnete per Brief anweisen und gewählte Parteien dazu auffordern, gemachte Vereinbarungen aufzulösen? Das liegt seit Langem bei Ihnen, Herr Schwarz, bei Ihrer Fraktion. Der SWR muss sich melden, damit Sie sich überhaupt mucksen. Wie klein kann man sich als stärkste Fraktion in diesem Haus eigentlich machen? (Beifall bei der SPD und Abgeordneten der FDP/ DVP) (Florian Wahl) Sie, Herr Schwarz, müssten als stolzer Parlamentarier zu Herrn Stegmann gehen und ihm sagen: „Das ist Amtsanmaßung. Das steht Ihnen nicht zu. Wir in diesem Haus sind die gewählten Abgeordneten. Wir entscheiden, ob ein Gesetz kommt oder nicht kommt. Das lassen wir uns von keinem Beamten vorschreiben.“ (Beifall bei der SPD und Abgeordneten der FDP/ DVP) Herr Kretschmann ist nicht nur Ministerpräsident, sondern auch der diesem Haus am längsten angehörende Abgeordnete. Es scheint ihm einfach egal zu sein. Er will in Ruhe regieren. Er will sein Bündnis mit der CDU gerade noch gut rüberbringen. Eigentlich will er nur in Ruhe gelassen werden. Und so entscheiden Leute über Dinge, für die sie nicht gewählt sind. Man muss schon einmal die Frage stellen: Warum hat Herr Stegmann sich denn gerade dieses Gesetz ausgesucht? Er hätte sich ja auch das Mobilitätsgesetz mit 8,5 Millionen € Bürokratiekosten aussuchen können. Warum hat er denn an dieser Stelle nichts gesagt? Da sieht man doch eine Tatsache eindeutig: Eigentlich war das überhaupt gar kein Schreiben an Sie, Herr Schwarz, sondern eigentlich war es ein Bewerbungsschreiben an Herrn Hagel. (Heiterkeit und Beifall bei der SPD – Heiterkeit bei Abgeordneten der FDP/DVP – Abg. Andreas Schwarz GRÜNE: Oh! – Zuruf des Abg. Raimund Haser CDU) Sie, werte Kolleginnen und Kollegen von den Grünen, werden hier offensichtlich am Nasenring durch die Manege gezogen – erst von der CDU durch die verschiedenen Debatten zum Gesetzentwurf, jetzt von Ihrem eigenen Chef der Staatskanzlei. (Abg. Andreas Schwarz GRÜNE: Ah ja?) Welche Gültigkeit hat Ihr Koalitionsvertrag? Was sind die Zusagen, mit denen Sie vor Ihre Parteitage gezogen sind, wert – Zusagen, die Sie auf Marktplätzen getroffen haben, Versprechungen, die Sie vielen, vielen Menschen, die auf Antidiskriminierungsschutz wirklich gehofft haben, gegeben haben? Was ist mit diesen Zusagen? Deswegen ist es absolut richtig, dass die FDP/DVP heute diese Debatte angemeldet hat. Aber ein Gleichbehandlungsgesetz darf man – bei allem, was Sie da aufgeführt haben und was in der Debatte auch auf der politischen Ebene drinsteckt – nicht pauschal mit einem „Bürokratiemonster“ gleichsetzen. Das ist nicht in Ordnung. Denn letztendlich geht es bei diesem Thema um etwas ganz Ernstes. Es geht darum, dass Menschen von diesem Staat und in diesem Staat richtig und korrekt behandelt werden müssen und dass jede und jeder, die oder der anderes erlebt, sich dagegen wehren kann. Das wäre ein gutes Gesetz. Wir würden es unterstützen. Es wäre ein Schutzgesetz für Menschen gegen einen Staat, wenn er ihnen gegenüber Recht bricht. Ich bin auch ein bisschen verwundert – das müssen wir jetzt schon sagen – über die FDP/DVP, die ja einmal eine stolze Bürgerrechtspartei war – (Abg. Julia Goll FDP/DVP: Oh!) ode – 104. Sitzung – Mittwoch, 9. Oktober 2024 Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, Burkhard Hirsch, Gerhart Baum. Sie sind es doch, die sich immer einsetzen oder eingesetzt haben, wenn der Staat übergriffig wurde, (Zuruf des Abg. Dr. Timm Kern FDP/DVP) wenn willkürliche Entscheidungen drohten. Sie sind doch dafür, dass man den Menschen auch vor zu viel Staat und vor falschen Entscheidungen des Staates schützt. Deswegen ist diese pauschale Kritik „Bürokratie“ für uns an dieser Stelle nicht verständlich. (Beifall bei der SPD – Abg. Julia Goll FDP/DVP mel- det sich.) Es ist schon richtig, dass Verwaltungen natürlich bereits jetzt an Recht und Gesetz gebunden sind. Dazu gehört das Diskriminierungsverbot in Artikel 3 des Grundgesetzes. Die Vorgaben des Grundgesetzes werden von unserer gesamten Staatlichkeit, von der Bürokratie, von der Verwaltung gut eingehalten, an vielen Stellen. Aber dort, wo Menschen agieren, passieren eben auch Fehler. Deswegen ist es wichtig, dass wir Mechanismen schaffen, um die Menschen auch dagegen zu schützen. Dem sind wir verpflichtet, sodass es letztendlich auch die Möglichkeit für Schadensersatz gibt, wenn Unrecht getan wird. Das ist wichtig. Es ist übrigens auch deshalb wichtig, weil wir das mit dem AGG seit 2006 für privatwirtschaftliche Unternehmen haben. Das ist Realität für Unternehmen in diesem Land. Wollen Sie die Verwaltung vor den Bürgerinnen und Bürgern schützen? Das ist an dieser Stelle letztendlich nicht nachvollziehbar. (Beifall bei Abgeordneten der SPD)

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Muhterem Aras

Herr Abg. Wahl, lassen Sie eine Zwischenfrage von Frau Abg. Goll zu?

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Florian Wahl SPD

Nein, jetzt gerade nicht. (Abg. Julia Goll FDP/DVP: Schade!) Deswegen müssen wir uns die Frage stellen: Wie kommen wir aus dieser Situation heraus? Sie haben dem Gleichbehandlungsgesetz der Koalition und damit den Menschen, die in diesem Land unter Diskriminierung leiden, einen absoluten Bärendienst erwiesen. Das ist echt, echt nicht gut. So darf man mit einem solchen Anliegen nicht umgehen. Wir dürfen dies aber auch nicht mit pauschaler Kritik abtun – weil die Menschen diesen Schutz brauchen. Wir brauchen das in Baden-Württemberg. Deswegen hoffen wir auf Besinnung und darauf, dass man dieses Gesetz noch in einem fairen Ausgleich mit den legitimen Interessen der Kommunen gut auf den Weg bringt. Wir sind nicht optimistisch, aber es wäre gut, wenn es klappen würde. Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPD)

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Muhterem Aras

Für die AfD-Fraktion erteile ich das Wort Herrn Abg. Klos.

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Rüdiger Klos AfD

Frau Präsidentin, werte Kollegen! Der Titel der Aktuellen Debatte hätte auch lauten können: „Chaostage in der grün-schwarzen Landesregierung“. Die Landesregierung und der Ministerpräsident passen sich nahtlos dem auf Bundesebene bei den Grünen herrschenden Chaos an: Angekündigter Rücktritt der beiden grünen Bundesvorsitzenden, der Vorstand der Grünen Jugend kündigt ebenfalls seinen Rücktritt an, Austrittswelle bei den Grünen, Richtungsstreit innerhalb der grünen Landtagsfraktion, Streit zwischen der CDU-Fraktion und der grünen Fraktion. Tja, da wirft der Wähler logischerweise die Grünen aus den Parlamenten. Besser wäre es, er würde die CDU auch gleich mit hinauswerfen. (Beifall bei der AfD) Genau dieses Chaos herrscht nicht nur im Staatsministerium und bei den Regierungsparteien, sondern auch beim absenten Ministerpräsidenten: Ankündigungen, Widerrufe, Unklarheiten. Aber jetzt entfacht sich gegen die Absicht der Landesregierung, extra für Baden-Württemberg ein Antidiskriminierungsgesetz zu erlassen, massiver Widerstand. Kommunen, Wirtschaft, Ministerien und Normenkontrollrat protestieren gegen das Gesetz. Warum? Weil es ein Bürokratiemonster ist, ein massiver Standortnachteil, ein gedruckter Generalverdacht gegen die Beamten und Behörden in unserem Land, aber ganz besonders gegen die Polizei in unserem Land. An dieser Stelle frohlockt das grüne Herz. Denn wie der damalige Abgeordnete und jetzige Minister Hauk bereits im Jahr 2015 hier in diesem Haus feststellte, haben die Grünen ein – Zitat – „institutionalisiertes Misstrauen gegenüber der Polizei“. Genau diesen Generalverdacht gegenüber Behörden und Polizisten macht meine Fraktion, die AfD-Fraktion, nicht mit, sondern stellt sich schützend vor sie. (Beifall bei der AfD) Angesichts der Beschimpfungen, die Sie gegenseitig alle ablassen, fragt man sich: Wie können Grüne und CDU eigentlich seit acht Jahren miteinander paktieren? Wissen Sie überhaupt noch, wie man „Standhaftigkeit“, „Prinzipientreue“ und „Ehrlichkeit“ schreibt? Diese damals vom Kollegen Hauk gesetzte Brandmauer gegenüber den Grünen brach innerhalb weniger Wochen krachend zusammen – und so wird es auch mit allen anderen Brandmauern sein. Ihr Verhalten blieb und bleibt auch nicht ohne Folgen. Damals verkündete Ralf Kusterer – mit diesen Worten verließ er den Arbeitskreis Polizei der CDU –, er könne den Ausverkauf konservativer Werte und das Personalgeschacher in der CDU nicht länger ertragen. Er sah in der Verhandlungsstrategie der CDU um eine Regierungsbeteiligung gar eine Art und Weise des Buhlens „wie Prostituierte auf dem Straßenstrich“. Die heutige Debatte ist das Resultat des damaligen völligen Versagens der Union beim Koalitionsvertrag. (Beifall bei der AfD) Die Union entdeckt jetzt, dass sie eigentlich schon immer gegen dieses Gesetz war. Auch der Ministerpräsident will es nicht – oder doch nicht, oder doch? Was ist da eigentlich los? Ein einziges Chaos in dieser Landesregierung! In dieser Regierung weiß die linke Hand wohl nicht, was die rechte macht. riode – 104. Sitzung – Mittwoch, 9. Oktober 2024 Es spricht auch nicht für die Unterzeichner dieses Koalitionsvertrags, wenn sie erst jetzt, Ende 2024 – Sie haben ihn 2021 unterschrieben –, entdecken, was alles an negativen Auswirkungen an diesem Antidiskriminierungsgesetz dranhängt. Politiker sollen Folgenabschätzungen vornehmen können. Das ist unsere wichtigste Aufgabe überhaupt. Aber hier haben die Verhandlungsführer, die Verhandlungsteilnehmer, die Regierung, der Ministerpräsident, der stellvertretende Ministerpräsident und die Fraktionsvorsitzenden in einer Art und Weise versagt, wie sie dieses Haus noch nicht gesehen hat. Das müssen wir hier mal feststellen. (Beifall bei der AfD) Abgesehen davon, dass man die Halbwertszeit von Unionsaussagen mittlerweile wohl nur mit einer Atomuhr messen kann – so kurz ist nämlich die Zeitspanne. (Heiterkeit des Abg. Anton Baron AfD) Noch vor Kurzem hieß es in der CDU-Zentrale in Berlin – ich habe extra nachgeschaut; in Berlin –, Zitat: „Die Grünen bieten nur linke, kostenintensive Rezepte an“; das sei ungenießbar. Und mit diesen Ungenießbaren regieren Sie, verehrte Landes-CDU – offensichtlich in völliger Widersprüchlichkeit zur Bundes-CDU, nicht nur beim Antidiskriminierungsgesetz. So lehnte die CDU auf Bundesebene eine von den Grünen geforderte ÖPNV-Zwangsabgabe kategorisch mit folgenden Worten ab – Zitat –: Das würde quasi eine Zwangsabgabe für die Bürger bedeuten, unabhängig davon, ob sie den ÖPNV nutzen. Hier, im Land Baden-Württemberg, haben Sie genau das gemacht, Herr Hagel. Ihre Fraktion hat in diesem Parlament genau das gemacht, was Sie im Bund abgelehnt haben. (Abg. Manuel Hagel CDU: Ja, was denn?) – Dieses Mobilitätsgesetz, das nichts anderes ist als eine Zwangsabgabe. Als Fraktionsvorsitzender wissen Sie also nicht einmal, was im Verkehrsausschuss los ist? Das ist hochnotpeinlich. (Beifall bei der AfD – Abg. Manuel Hagel CDU: Das war doch im Bund gar nie ein Thema! Wie kommen Sie darauf? Das entspringt Ihrer Fantasie!) Das ist Ihre Prinzipienlosigkeit. Das ist die Mutlosigkeit und die Charakterlosigkeit der CDU, für die die Namen Strobl und Hagel stehen. (Beifall bei Abgeordneten der AfD – Zuruf von der AfD: Genau! – Zuruf des Abg. Manuel Hagel CDU) Sie stehen für die schlimmsten Wahlergebnisse, die die CDU jemals in Baden-Württemberg erreicht hat. Das ist die Wahrheit, und das ist die historische Tatsache. (Beifall bei der AfD) Diese Regierung löst keine Probleme, sondern schafft und verstärkt sie, angefangen bei den von Ihnen verschuldeten massenhaften illegalen Grenzübertritten, (Abg. Manuel Hagel CDU: Jetzt kommt es! Ich habe schon gedacht: Wann kommt es endlich?) (Rüdiger Klos) einer nie da gewesenen Serie von Gruppenvergewaltigungen und Messermorden einschließlich des – – (Unruhe bei der CDU – Zuruf: Thema!)

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Muhterem Aras

Meine Damen und Herren, ich bitte um etwas mehr Ruhe. Herr Abg. Klos hat das Wort. (Abg. Thomas Dörflinger CDU: Es ist eine Zumu- tung, ihm zuzuhören!)

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Rüdiger Klos AfD

Ja, die Wahrheit schmerzt. Schön ist es, dass es wenigstens Schmerz bei Ihnen erzeugt. Es ist doch noch ein bisschen Hoffnung da. (Beifall bei der AfD – Abg. Manuel Hagel CDU: Sie leben in einer parallelen Wirklichkeit!) Wir haben eine Bildungs- und Ausbildungsmisere, erodierte Staatsfinanzen, eine rückläufige Wirtschaft, Arbeitsplatzverlagerungen ins Ausland. Ausgerechnet in Baden-Württemberg haben wir eine abstürzende Automobilindustrie. Wenn Sie das negieren, leben Sie irgendwo in einem Wolkenkuckucksheim. Das ist nämlich die Wahrheit, Herr Hagel. (Beifall bei der AfD – Abg. Manuel Hagel CDU: Ach was!) Auch Ihr angebliches Wundermittel, die E-Mobilität, hat nicht einmal den Batteriehersteller Varta retten können. Varta – darüber kläre ich Sie gern auf – hat Konkurs angemeldet. (Abg. Manuel Hagel CDU: Wer hat Ihnen die Rede geschrieben?) Auch diese Tatsache können Sie gern negieren. Das zeigt, wie wirklichkeitsfremd mittlerweile der Vorsitzende der CDU-Landtagsfraktion in Baden-Württemberg hantiert. Das ist die Wahrheit, Herr Hagel. (Beifall bei der AfD – Zuruf des Abg. Manuel Hagel CDU) Auch die Wohnungsnot haben Sie nicht in den Griff bekommen, obwohl Sie dafür sogar ein eigenes Ministerium gegründet haben. Auch das ist die Wahrheit. In unserem Land brennt es an allen Orten, aber anstatt Feuerwehr zu sein und die Großbrände zu löschen, (Abg. Thomas Dörflinger CDU: Sie sind die Brand- stifter!) ignorieren Sie die Brände und lenken Ihre Aufmerksamkeit auf ein schon erloschenes Streichholz, das Antidiskriminierungsgesetz. (Beifall bei der AfD – Abg. Manuel Hagel CDU: Wer legt denn den Brand? Das sind doch Sie und Ihre Truppe!) Und um zu verstehen, warum gerade die Grünen auf diesem ideologischen Irrsinn bestehen, muss man sich mal mit der grünen Ideologie beschäftigen. Oder sollte man besser von grünem Fanatismus sprechen? Noch vor Kurzem wollten Hunderte Grüne das Wort „Deutschland“ aus dem Titel des Wahlprogramms tilgen. Ihre linken Parteigenossen sind die Deutschland-Abschaffer und hassen Deutschland. Habeck hat es klar ode – 104. Sitzung – Mittwoch, 9. Oktober 2024 und eindeutig gesagt: Vaterlandsliebe fand er stets „zum Kotzen“. Die Grünen warnten auch vor einer deutschen Wiedervereinigung. (Abg. Manuel Hagel CDU: Frau Präsidentin, wie viel Zeit hat denn der noch?)

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Muhterem Aras

Herr Abg. Klos, ich darf an den Titel der Aktuellen Debatte erinnern. (Vereinzelt Beifall) Es geht um das Antidiskriminierungsgesetz und nicht um ein Parteiprogramm. Ich bitte Sie, sich an das Thema zu halten. (Abg. Anton Baron AfD: Das dürfen Sie nicht! Wir brauchen keine Belehrungen von Ihnen! – Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Es geht nicht mehr! Die Rede ist schon geschrieben!)

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Rüdiger Klos AfD

Frau Präsidentin, ich halte mich ganz genau an das Thema, weil ich nämlich darlege, wie die Landtagsfraktion der CDU in völliger Widersprüchlichkeit zur Bundes-CDU handelt. Ich lege dar, dass das Antidiskriminierungsgesetz in Relation zu den Problemen in diesem Land gesehen werden muss. (Zuruf des Abg. Manuel Hagel CDU) Das machen Sie eben nicht. Sie beschäftigen sich mit Dingen, die nahezu irrelevant sind angesichts der wichtigen Probleme, die es hier in diesem Land zu lösen gibt. Das machen Sie nicht, und das ist das Problem. (Beifall bei der AfD) Ich sage Ihnen noch etwas anderes. Auf Bundesebene gibt es bereits das AGG; das wurde schon genannt. Das führt dann zu folgendem absurden Gerichtsverfahren – ich habe mir extra eines herausgesucht, ein Beispiel aus der Gerichtspraxis –: Das Gericht hatte zu entscheiden, ob eine weibliche Bewerberin, die im Ablehnungsschreiben als Mann angesprochen wurde, eine Benachteiligung wegen der Rasse oder der ethnischen Herkunft geltend machen kann, wenn ihr Name auf einen Migrationshintergrund schließen lässt. Damit müssen sich die Richter wegen des AGG allen Ernstes beschäftigen. Hoch qualifizierte Richter müssen diesen Unsinn abarbeiten. Das AGG krankt schon an allem Möglichem. Die Begriffe wie „Diskriminierung“, „Hass“ und „Hetze“ genügen nicht einmal ansatzweise dem juristischen Bestimmtheitsgrundsatz. Die bestehenden gesetzlichen Regelungen – auch das wurde schon erwähnt – werden außer Acht gelassen; Grundgesetz, Strafgesetzbuch und vieles mehr werden negiert. (Abg. Andreas Schwarz GRÜNE: Herr Kollege, Sie stehen ja offenbar nicht auf dem Boden des Grund- gesetzes!) Aber für die Bürger hat die AfD eine gute Nachricht: In nicht einmal einem Jahr ist Bundestagswahl. Der Osten hat gezeigt, wie es geht. Schmeißen Sie die, die es nicht können, raus! Vielen Dank. (Beifall bei der AfD)

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Muhterem Aras

Für die Landesregierung erteile ich das Wort Herrn Minister Lucha. (Minister Manfred Lucha begibt sich mit Gehhilfen zum Redepult. – Abg. Ulli Hockenberger CDU: Las- sen Sie sich Zeit, Herr Minister!) Minister für Soziales, Gesundheit und Integration Manfred Lucha: Es geht alles. (Abg. Ulli Hockenberger CDU: Das kann auch als Stichwort für Ihre Rede gelten! – Vereinzelt Heiter- keit) – Frischer TÜV. Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich zitiere: Wir stehen für eine Gesellschaft, in der jede und jeder in Freiheit und Würde leben kann – (Zuruf von der AfD: Oje!) unabhängig vom sozialen Hintergrund, von körperlichen Voraussetzungen oder einer Behinderung, von Geschlecht und sexueller Identität, von Religion und Herkunft. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Diesen Auftrag haben sich die Koalitionspartner in der Präambel des Koalitionsvertrags für diese Legislaturperiode selbst gegeben. Und diesen Auftrag nehmen wir, Regierung und Koalitionsfraktionen gemeinsam, sehr ernst, und wir lösen ihn mit unserer Regierungsarbeit Schritt für Schritt ein. (Beifall bei den Grünen und der CDU) Eine Vielzahl von Maßnahmen hin zu einer diskriminierungsfreien Gesellschaft haben wir bereits gemeinsam umgesetzt. Für ein starkes Baden-Württemberg ist der gemeinsame Einsatz für Vielfalt, für Teilhabe, für Zusammenhalt und somit für eine starke Demokratie von größter Bedeutung. Die Landesregierung setzt sich deswegen kraftvoll gegen Diskriminierung und für die gleichberechtigte Teilhabe aller Menschen in unserer Gesellschaft ein. (Beifall bei den Grünen und der CDU) Liebe Kolleginnen und Kollegen, Baden-Württemberg ist bereits im Jahr 2013 – Kollege Stoch – als eines der ersten Bundesländer der Koalition gegen Diskriminierung beigetreten, damals unter der grün-roten Landesregierung. Ebenfalls als eines der ersten Bundesländer haben wir im Jahr 2018 die Antidiskriminierungsstelle des Landes Baden-Württemberg, die LADS, eingerichtet. In dieser Wahlperiode haben wir viel erreicht, und wir haben auch noch viel gemeinsam vor, u. a. den Ausbau der Antidiskriminierungsarbeit in der Fläche und die Erstellung und Umsetzung des Landesaktionsplans gegen Rassismus und Diskriminierung. Dazu gehören eine wirkungsvolle Verhinderung von Diskriminierung sowie die Stärkung des Vertrauens zwischen Bürgerschaft und allen öffentlichen Stellen im Land. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) riode – 104. Sitzung – Mittwoch, 9. Oktober 2024 Hierzu kann und wird ein Landesantidiskriminierungsgesetz einen wichtigen Beitrag leisten, wenn es zielgerichtet bestehende Gesetzeslücken adressiert. Innenministerium, Justizministerium und Sozialministerium haben gemeinsam den ersten Gesetzentwurf erarbeitet. Dieser wurde am 19. Dezember 2023 vom Ministerrat zur Anhörung freigegeben. Im Rahmen der Anhörung wurden eine Vielzahl von Verbänden und Organisationen beteiligt. Bürgerinnen und Bürger konnten sich über die Beteiligungsplattform ebenfalls einbringen. Insgesamt sind – das wurde bereits erwähnt – 46 Stellungnahmen von Verbänden und Organisationen eingegangen, die einer sorgfältigen Prüfung unterzogen wurden. Natürlich gilt hier ganz klar – Kollege Teufel hat es gesagt, auch Herr Hildenbrand –: Gewissenhaftigkeit vor Schnelligkeit. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU – Lachen des Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP – Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Das kann man wohl sagen!) Eine Anhörung, meine Damen und Herren, ist keine Alibiveranstaltung. Die Eingaben werden ihrer Substanz nach abgewogen und die Argumente natürlich gründlichst geprüft. Dieser Prozess ist nichts Ungewöhnliches. Die Suche nach dem besten Weg unter Einbeziehung unterschiedlicher Standpunkte und Argumente ist doch geradezu das Kernelement unserer Demokratie. Ich bin mir sicher: Am Ende der Gespräche wird ein Gesetz stehen, das wirksam und bürokratiearm ist – (Beifall bei Abgeordneten der Grünen) wirksam, weil es das Schutzversprechen des Staates mit Leben erfüllt, weil es Diskriminierungen verhindert und das Vertrauen zwischen der Bürgerschaft und öffentlichen Stellen weiter stärkt; bürokratiearm, weil wir selbstverständlich darauf achten, dass unsere Behörden nicht überlastet werden. Kurz: Es wird ein Gesetz mit Maß und Mitte, das gut für die Menschen in unserem Land ist. Im Übrigen – das möchte ich an dieser Stelle noch mal deutlich zum Ausdruck bringen – haben wir bereits sehr viel unternommen. Unser Ziel ist klar: Es ist mehr denn je und gerade jetzt – das haben Sie ja erwähnt – eine Gesellschaft, in der Diskriminierungen erkannt und Schritte eingeleitet werden, damit sich diese nicht wiederholen, eine Gesellschaft, in der Betroffene Hilfe bekommen: zu Hause, in der Öffentlichkeit und bei der Arbeit. Gemeinsam mit den Kommunen im Land fördern wir ein Netzwerk zivilgesellschaftlicher Beratungsstellen gegen Diskriminierung. Alle Menschen, die von Diskriminierung betroffen sind, können dort Beratung und Unterstützung erhalten. Dazu gehören, meine Damen und Herren – da bedanke ich mich auch noch mal bei den Koalitionsfraktionen –, elf lokale Beratungsstellen gegen Diskriminierung – in Böblingen, Esslingen, Freiburg, Heidelberg, Heilbronn, (Zuruf des Abg. Anton Baron AfD) Karlsruhe, Konstanz, Mannheim, Stuttgart, Tübingen/Reutlingen und im Zollernalbkreis – sowie eine überregionale Beratungsstelle für Menschen in Regionen, in denen es keine lokale Beratungsstelle gibt. (Minister Manfred Lucha) Beratungssatelliten machen das Angebot der Stellen in ländlichen Gegenden bekannt. Das ist deutschlandweit ein vorbildlicher und einmaliger Ansatz. (Beifall bei Abgeordneten der CDU – Vereinzelt Bei- fall bei den Grünen) Servicestellen in der Antidiskriminierungsberatung unterstützen die bestehenden Beratungsstellen in Fragen der juristischen Beratung, beim Monitoring und selbstverständlich bei der Weiterbildung, was das Allerwichtigste ist. Meine Damen und Herren, diese Regierung lässt, wir lassen niemanden, der eine Diskriminierung erfahren musste, damit allein. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU) Die Arbeit am Landesaktionsplan gegen Diskriminierung ist weit fortgeschritten. Er steht unter dem Motto „Stark gegen Diskriminierung – Unser gemeinsamer Weg“. Mit dem Landesaktionsplan machen wir die Antidiskriminierungsarbeit im Land zukunftsstark. Die Erstellung erfolgt federführend durch die Antidiskriminierungsstelle des Landes. Es wurde ein umfangreiches Aufstellungs- und Beteiligungsverfahren durchgeführt. Der Entwurf steht und wird demnächst in der Landesregierung abgestimmt. Wir werden ihn im Ministerrat und dann selbstverständlich im Ausschuss und im Parlament beraten. Meine Damen und Herren, wir schützen unsere vielfältige Gesellschaft und Demokratie. Wir werden diesem Auftrag unseres Koalitionsvertrags weiterhin gerecht werden. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU) Wie keine Landesregierung zuvor setzen wir uns mit vielfältigen Maßnahmen und Aktivitäten für ein Baden-Württemberg ein, in dem jeder Mensch ohne Ansehen seiner Person, seines sozialen Hintergrunds, seiner körperlichen Voraussetzungen sowie seines Geschlechts, seiner Religion, Hautfarbe oder Herkunft in Würde und Freiheit leben kann. Herzlichen Dank. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU)

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Muhterem Aras

In der zweiten Runde erteile ich das Wort für die FDP/DVP-Fraktion Herrn Fraktionsvorsitzenden Dr. Rülke.

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Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Was haben wir am heutigen Tag erfahren? Erfahren haben wir: Das Staatsministerium arbeitet kurz. Wir haben erfahren: Der Sozialminister kann wunderschöne Reden halten. Das hat mir am heutigen Tag wirklich gefallen, was Sie gesagt haben. (Zuruf von den Grünen: Im Gegensatz zu anderen! – Weitere Zurufe von den Grünen und der SPD) Also, da könnte man an keiner Stelle widersprechen. Nur wissen wir nicht so recht, wie es jetzt mit dem Gesetz weitergeht. (Abg. Thomas Poreski GRÜNE: Zuhören hilft! – Zu- ruf: Das bleibt ein Geheimnis!) ode – 104. Sitzung – Mittwoch, 9. Oktober 2024 Am Schluss kommt dann irgendein Gesetz. Außerdem haben Sie gesagt – das fand ich besonders nett –, da gehe Gründlichkeit vor Schnelligkeit. So knapp vor Ende des vierten Koalitionsjahrs geht Gründlichkeit vor Schnelligkeit. (Zuruf: Offensichtlich!) Jetzt schauen wir einmal, ob Sie das Ganze dann noch ausgesessen bekommen. Denn das wäre wahrscheinlich die beste Lösung für die Koalition, und es wäre wahrscheinlich auch die beste Lösung für das Land, wenn Sie es einfach aussitzen würden. (Beifall bei der FDP/DVP) Von den Koalitionsfraktionen haben wir auch ein bisschen was erfahren. Die CDU-Fraktion will es erkennbar nicht, die grüne Fraktion will es erkennbar doch und spricht von einer Schutzlücke, Herr Hildenbrand. Also, das mit der Schutzlücke ist schon ein starkes Stück, nun zu sagen, in unserer Gesellschaft, in unserem Land sei man ja im Allgemeinen vor Diskriminierung geschützt, nur nicht bei den Behörden. (Abg. Andreas Schwarz GRÜNE: Das hat er nicht ge- sagt!) Diese Aussage gegenüber der Polizei, (Abg. Andreas Schwarz GRÜNE: Nein, das hat er nicht gesagt!) gegenüber der öffentlichen Verwaltung – – Doch, Sie sprachen von einer Schutzlücke (Abg. Andreas Schwarz GRÜNE: Nein, die Interpre- tation ist nicht zutreffend!) und davon, dass Behörden eben auch erfasst werden sollen. Das ist ein Generalverdacht gegen die Verwaltung, (Abg. Andreas Schwarz GRÜNE: Nein, das ist nicht zutreffend, überhaupt nicht!) gegen die Polizei, gegen die Lehrerschaft in diesem Land. (Beifall bei der FDP/DVP) Das genau ist der Punkt. (Abg. Andreas Schwarz GRÜNE meldet sich.)

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Muhterem Aras

Nein, ich kann keine Zwischenfragen zulassen, weil die Redezeit zu Ende ist.

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Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP

Sie können ja dann eine persönliche Erklärung abgeben, ...

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Muhterem Aras

Nein.

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Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP

... oder Sie können darauf hinwirken, (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Ich glaube, Ihre Redezeit ist abgelaufen!) (Dr. Hans-Ulrich Rülke) dass sich das Staatsministerium irgendwann einmal wieder blicken lässt und hier Stellung nimmt, Herr Schwarz. Das wäre vielleicht nicht schlecht. (Beifall bei der FDP/DVP) Ich sage Ihnen: Diese Schutzlücke gibt es im Land Baden-Württemberg nicht. Die FDP/DVP-Fraktion hat Vertrauen in unsere Polizei, hat Vertrauen in die öffentliche Verwaltung, hat Vertrauen in die Lehrerschaft in diesem Land. Das ist das, was uns von Ihnen unterscheidet.

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Muhterem Aras

Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Damit ist die Aktuelle Debatte – – (Abg. Andreas Stoch SPD meldet sich.) – Okay. Bitte. (Abg. Andreas Stoch SPD: Ich habe noch ein paar Se- kunden!) – Elf.

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Andreas Stoch SPD

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Bei all den unterschiedlichen Auffassungen zur Notwendigkeit eines Gleichbehandlungsgesetzes ist heute eine Frage komplett offengeblieben: Wer entscheidet in diesem Land eigentlich darüber, was die Regierung will? Der Staatsminister, der Chef der Staatskanzlei, schreibt in einem Brief – das hat überhaupt nicht zu dem gepasst, lieber Kollege Hildenbrand und auch lieber Kollege Lucha, was Sie hier heute gesagt haben –, dass dieses Gesetz vom Tisch genommen werden soll und dass insbesondere die grüne Fraktion an diesem Punkt auf die Umsetzung des Koalitionsvertrags verzichten soll. Wenn der Ministerpräsident dann sagt, dass er das grundsätzlich richtig finde, denn der Chef der Staatskanzlei wisse ja genau, was ihn, Herrn Kretschmann, umtreibt, der Ministerpräsident aber gestern erklärt, man sei da mitten im Aushandlungsprozess, dann weiß in diesem Landtag, aber auch, denke ich, in diesem ganzen Land niemand: Was will diese Landesregierung, und wer hat in dieser Landesregierung eigentlich die Hosen an? Dieser Chef der Staatskanzlei müsste sofort entlassen werden, wenn er Dinge tut, die gegen den Willen der größten Regierungsfraktion hier in diesem Landtag sind. Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPD und der FDP/DVP)

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Muhterem Aras

Meine Damen und Herren, jetzt liegen tatsächlich keine Wortmeldungen mehr vor. Damit ist die Aktuelle Debatte beendet und Punkt 1 unserer Tagesordnung erledigt. Ich rufe Tagesordnungspunkt 2 auf: Aktuelle Debatte – Massenmigration und Wirtschaftsflop – Die eigene Bevölkerung wieder in den Fokus stellen! – beantragt von der Fraktion der AfD Meine Damen und Herren, das Präsidium hat für die Aktuelle Debatte eine Redezeit von insgesamt 50 Minuten festgelegt. Darauf wird die Redezeit der Regierung nicht angerechriode – 104. Sitzung – Mittwoch, 9. Oktober 2024 net. Für die Aussprache steht eine Redezeit von zehn Minuten je Fraktion zur Verfügung. Für die AfD-Fraktion erteile ich das Wort Herrn Abg. Rupp. (Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: Mit diesem Thema hat die AfD alle überrascht!)

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Ruben Rupp AfD

Sehr geehrte Frau Präsidentin, geehrte Abgeordnete! Baden-Württemberg, das Land der Dichter und Denker, der Tüftler und Schaffer, Fleiß, Ordnung und Sicherheit, unsere schwäbische und badische Heimat – das war einmal, das ist nicht mehr. Mit Grün-Schwarz wurde Baden-Württemberg das Land von Kiffern und Gender, das Land von Terror und Messer, das Land krimineller Migranten, das Land für Sozialbetrüger aus aller Welt. (Zuruf des Abg. Dr. Erik Schweickert FDP/DVP) Es ist kein Zufall, dass es so geworden ist. Dieser Niedergang Baden-Württembergs ist Ihr politisches Werk – von Ihnen allen zusammen. (Beifall bei der AfD – Zuruf des Abg. Dr. Reinhard Löffler CDU) Es tut mir sehr leid, dass ich keine Rücksicht darauf nehmen kann, liebe Frau Hoffmeister-Kraut, dass Sie heute Geburtstag haben. Denn die Etablierten haben den Leuten Märchen erzählt. Angefangen hat es mit der dümmsten Aussage zur illegalen Massenmigration im Jahr 2015, die Sie alle damals hier vertreten haben: „Es ist doch toll, wenn Millionen kommen; denn wir brauchen doch Zuwanderung für die Wirtschaft. Es kommen Ärzte, Fachkräfte, die zahlen doch die Rente.“ (Zuruf: Oje!) Das haben Sie allen Ernstes immer wieder vertreten. Wir prüfen einmal: Ist das wirklich so? (Abg. Bernd Mettenleiter GRÜNE: Ja! – Lachen bei der AfD) Mehr als drei Millionen junge Männer im erwerbsfähigen Alter sind nach Deutschland gekommen. Trotzdem stieg die Zahl der offenen Arbeitsplätze von 450 000 im Jahr 2013 auf 700 000 im Jahr 2024 an. (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Und die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten?) Sind die Millionen, die nicht in normaler Arbeit sind, in Ausbildung oder Studium? – Sie wollten ja auch für Weiterqualifizierung sorgen. Dasselbe Bild dort: (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Ihr Vergleich ist Mist!) Ein Rückgang im Vergleich von 2012 zu 2022 um 10 000 in Baden-Württemberg – egal, ob neu abgeschlossene Ausbildungsverträge oder neu immatrikulierte Studenten. Auch da sind sie nicht. Die Zahlen belegen es schwarz auf weiß: Ihre Fachkräfte – oh Wunder! – sind keine Fachkräfte. Es kamen nie Fachkräfte. (Abg. Miguel Klauß AfD: Ist schon klar!) (Ruben Rupp) Sie führen oft das Argument an: „Ja, die können nicht arbeiten, das geht ja gar nicht.“ (Zuruf: Genau!) Ich sage Ihnen eines – ich bin ja auch Migrationssprecher meiner Fraktion –: (Lachen bei den Grünen und des Abg. Manuel Hagel CDU – Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Wozu ei- gentlich?) Die können alle sofort arbeiten, die anerkannt sind, und fast alle könnten auch mit einer Arbeitsgenehmigung arbeiten. – Sie können zwar lachen, aber das sind die Tatsachen. (Vereinzelt Lachen – Abg. Daniel Lede Abal GRÜ- NE: Entschuldigung: Migration oder Remigration?) Stattdessen sind die drei Millionen Menschen, die wir hier im Land mehr haben, zum Großteil in der sozialen Hängematte. Deswegen braucht es jetzt ein klares Signal. Alle müssen wissen: Das Sozialamt der Welt, Deutschland, hat jetzt geschlossen! Jetzt kommen mal unsere eigenen Bürger dran! (Beifall bei der AfD – Abg. Daniel Lede Abal GRÜ- NE: Auch die, die in der Schweiz wohnen? – Zuruf von den Grünen: Oijoijoi!) Übrigens: Der anerkannte Wirtschaftsexperte Professor Raffelhüschen rechnet in seiner neuen Studie vor – hören Sie jetzt zu! –: Wer 300 000 Unqualifizierte ins Land lässt – damit sind Sie gemeint –, der wird erleben, was das für Kosten sind. Wir hätten Kosten für die Sozialsysteme, wenn wir keine Migration hätten – so, wie es die AfD fordert –, von 13 Billionen €. Mit Ihrer Migration haben wir Kosten von 19 Billionen €. Über 5 Billionen € Mehrkosten verursacht Ihre Migrationspolitik; das wurde in einer Studie nachgewiesen. (Beifall bei der AfD – Zuruf des Abg. Sebastian Cuny SPD) Übrigens rechnet auch Professor Raffelhüschen vor: Selbst wenn Sie zusätzlich zu diesen 300 000 Unqualifizierten, die Sie immer wieder holen, wirklich 100 000 Fachkräfte herbekommen würden, irgendwo herzaubern würden, würden trotzdem noch immer Mehrkosten von über 1 Billion € entstehen. (Zuruf von den Grünen) Das heißt auf gut Deutsch – das ist ebenfalls wissenschaftlicher Fakt –: Der Mythos, den Sie 2015 verbreitet haben: „Wir brauchen Migration für die Wirtschaft“, ist widerlegt. In Wahrheit ist die Migration reines Gift für die Wirtschaft und für die innere Sicherheit. Sie schadet unserem Land; das sieht jeder, der ein bisschen die Augen aufmacht. (Beifall bei der AfD – Abg. Felix Herkens GRÜNE: Sie sind das Gift für die Wirtschaft, Sie allein! Sie sind das Gift! – Zuruf des Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei SPD) Zu allem Überfluss verstärkt die Migration sogar das, was Sie vorgegeben haben zu mildern: Sie verschlimmert den Fachode – 104. Sitzung – Mittwoch, 9. Oktober 2024 kräftemangel. Für jeden, den wir wegen Ihrer weltweit ausgesprochenen Einladung versorgen müssen, brauchen wir noch mehr Fachkräfte, die dann für die Einheimischen fehlen. Kein freier Termin für sie beim Arzt; der Armutsmigrant braucht eben auch einen Termin. Sie warten Jahre auf eine frei werdende Wohnung; der Armutsmigrant braucht auch Platz zum Wohnen. Sie haben weniger Netto vom Brutto; der Armutsmigrant muss eben über Steuern und Sozialabgaben versorgt werden. Jeder weiß: Den eigenen Bürgern wird mit dieser Migration etwas weggenommen. Mehr als 80 % der Bürger wollen laut Umfragen diese ungerechte Migrationspolitik nicht mehr. Statt nach diesen ausgesprochenen Fakten wie immer gegen die AfD zu keilen – das werden Sie jetzt alle wahrscheinlich wieder tun –, ändern Sie doch einfach mal Ihre Politik! Das Volk will eine Politik, die endlich die eigenen Bürger in den Mittelpunkt stellt und diese Migration stoppt. Es ist sein gutes Recht, das zu fordern, einfach Gerechtigkeit zu fordern – nicht mehr und nicht weniger. (Beifall bei der AfD) Es droht alles noch viel schlimmer zu werden. Der Weltbankpräsident warnt aktuell vor 800 Millionen Migranten auf dem Weg nach Europa. Ich sage Ihnen ganz klar: Das können wir nicht schaffen, das wollen wir nicht schaffen. Im Gegenteil: Machen wir die Grenzen dicht, und starten wir eine sofortige Remigrationsoffensive! Die migrantischen Leistungsträger dürfen natürlich bleiben, aber alle anderen – Ausreisepflichtige, Sozialbetrüger, (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Ich glaube, Sie zahlen erst mal für die Verstöße beim Urheberrecht!) kriminelle Ausländer, islamische Terroristen – müssen endlich abgeschoben werden. Es wird Zeit! (Beifall bei der AfD) Was die Bürger neben dem Stopp der Migration zu Recht auch erwarten, ist wirtschaftliche Sicherheit und kein Wirtschaftsflop. Der kommt jetzt zu dieser ganzen Problematik on top. Da versagen Sie genauso gnadenlos wie in Ihrer Migrationspolitik. Wenn Sie mir nicht glauben, (Abg. Bernd Mettenleiter GRÜNE: Ich glaube Ihnen nicht!) dann vielleicht dem Statistischen Landesamt. Im Vergleich zu allen anderen Bundesländern schrumpfte die baden-württembergische Wirtschaft im ersten Halbjahr dieses Jahres am stärksten: um 1,3 %. (Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei SPD: Da freut sich einer!) Im Vergleich zu allen anderen Bundesländern schrumpfen wir am stärksten. Wie auch in der Migration war diese Entwicklung vorhersehbar. Noch vor fast drei Jahren, kurz vor Beginn des Ukrainekriegs – Sie erinnern sich vielleicht –, habe ich Sie in einer Aktuellen Debatte hier im Plenum vor der Deindustrialisierung, der explodierenden Inflation und dem wirtschaftlichen Abschwung Baden-Württembergs gewarnt. Sie diffamierten diese Warnun- (Ruben Rupp) gen damals als das Schüren von Ängsten, das ich betreiben würde. (Zuruf des Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei SPD) Und jetzt sprechen Sie selbst von einer Deindustrialisierung Baden-Württembergs. Die CDU kann das gar nicht ertragen, so viele Fakten. Deswegen sind so wenige anwesend. Sie ergreifen an dieser Stelle auch die Flucht. (Beifall bei der AfD – Abg. Manuel Hagel CDU: Wir können Ihre Rede nicht ertragen!) Es wäre mal gut, Sie würden dieser Debatte lauschen und ein bisschen Reue zeigen für das, was Sie dem Land angetan haben. (Abg. Manuel Hagel CDU: Es geht um die intellek- tuelle Anspruchslosigkeit! – Zuruf des Abg. Dr. Ste- fan Fulst-Blei SPD) Aber auch hier hatte die AfD recht. Wir haben gewarnt, Sie haben die Warnung ignoriert, und jetzt haben wir den Salat. (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Salat würde Ihnen guttun!) Statt Ihre Politik endlich mal zu ändern – es wäre jetzt wirklich mal Zeit –, halten Sie auch noch an Ihrem wirtschaftsfeindlichen Kurs fest. Ich erinnere daran: Den Antrag der AfD „Weiterbetrieb des Kernkraftwerks Neckarwestheim II“ haben Sie abgelehnt. (Abg. Gabriele Rolland SPD: Zu Recht!) Sie sind nach wie vor der größte Fan von Sanktionen gegen Russland, (Oh-Rufe bei Abgeordneten der Grünen und der CDU) und Sie halten nach wie vor an der wirtschaftsfeindlichen Transformation der Wirtschaft fest. Es bleibt Fakt – das müssen Sie sich mal hinter die Ohren schreiben –: Wirtschaftliches Wachstum und Ihre klimareligiöse Transformation schließen sich gegenseitig aus. Es ist nicht möglich, was Sie hier fordern. (Beifall bei der AfD – Abg. Miguel Klauß AfD: Ganz genau!) Die Regierungen in Bund und Land sind mittlerweile so wirtschaftsfeindlich, dass seit Jahren eine Viertelmillion echter Fachkräfte, deutsche Staatsbürger, jedes Jahr das Land verlassen. (Abg. Thomas Marwein GRÜNE: Wegen der AfD!) Sie flüchten vor Ihrer wirtschaftsfeindlichen Politik. (Beifall bei der AfD) Diese Leute müssen wir zurückholen. Warum verlassen denn so viele Deutschland? Nicht wegen fehlender Kitaplätze, was Sie immer wieder hin und her diskutieren. (Zuruf des Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei SPD) riode – 104. Sitzung – Mittwoch, 9. Oktober 2024 Das ist auch das, was auch immer wieder von der SPD kommt. Vielmehr geht es um fehlende innere Sicherheit durch die Migration, eine hohe Steuer- und Abgabenlast, fehlende Familienförderung. Das sind die Gründe, warum die Leute gehen. Die unangenehme Wahrheit ist: Die Politik, auch in Baden-Württemberg, sorgt dafür, dass der ehrliche Arbeiter und der Selbstständige der Dumme ist, der dann die Sozialbetrüger aus aller Welt mitfinanzieren soll. Das kann nicht klappen. (Beifall bei der AfD) Statt Migration und noch mehr Migration brauchen wir den Stopp des Verbrennerverbots, das Senken der Energiekosten durch Kohle- und Atomkraft sowie das Ende der Sanktionen gegen Russland und dadurch endlich den Stopp der Industrieverlagerung ins Ausland. Das haben wir doch aktuell tagtäglich. Wir brauchen das Ende des EU-Bürokratiewahns, mehr Netto vom Brutto durch geringere Steuer- und Abgabenlast. Das ist das, was wir in Baden-Württemberg dringend brauchen. (Beifall bei der AfD) Wir halten fest: Mit den etablierten Parteien kommen Überfremdung, Armut, Kriminalität. Mit der AfD kommen Remigration und Wirtschaftsboom, (Lachen bei Abgeordneten der Grünen – Abg. Tho- mas Poreski GRÜNE: Für TikTok!) Sicherheit und Wohlstand für alle anständigen Bürger ohne und mit Migrationshintergrund. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD)

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Muhterem Aras

Für die Fraktion GRÜNE erteile ich Frau Abg. Dr. Geugjes das Wort.

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Dr. Marilena Geugjes GRÜNE

Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Die zwei Begriffe „Migration“ und „der Wohlstand unseres Landes“ sind für mich eng verbunden. Sie bedingen sich auch gegenseitig. Unser Wohlstand baut auf der Migration und der Arbeit von Migrantinnen und Migranten auf. Darauf sind wir angewiesen. (Beifall bei den Grünen sowie Abgeordneten der CDU und der SPD – Abg. Miguel Klauß AfD: Nein, sind wir nicht!) Lassen Sie uns nur einen Blick in die Geschichte der Bundesrepublik werfen: In der Nachkriegszeit waren es vor allem die Gastarbeiterinnen und Gastarbeiter, die unser Land wieder mit aufgebaut haben. (Abg. Joachim Steyer AfD: Das ist doch nicht wahr! – Zuruf von der AfD: Lüge!) Und dieser harten Arbeit verdanken wir unser Wirtschaftswunder. Vor dem Hintergrund dieses Wissens kann ich nur mit – diplomatisch formuliert – Unverständnis auf die Aussagen der AfD reagieren. Die unlautere Verquickung einer anspruchsvollen wirtschaftlichen Lage, die wir aktuell haben, mit dem (Dr. Marilena Geugjes) Thema Migration, die künstliche und rassistische Unterteilung zwischen migrantisierten Menschen (Zuruf von der AfD: „Migrantisiert“!) und der sogenannten eigenen Bevölkerung und schließlich die faktisch falsche Anzahl der Menschen, die angeblich nach Deutschland immigrieren, treten die Geschichte unseres Landes mit Füßen. (Beifall bei den Grünen – Vereinzelt Beifall bei der CDU und der FDP/DVP – Zuruf des Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD) Aber sprechen wir über die aktuelle wirtschaftliche Lage. Nach aktuellen Konjunkturprognosen haben wir 2024 mit einer Stagnation des Wirtschaftswachstums zu rechnen. Somit setzt sich die Rezession aus dem Jahr 2023 für ein weiteres Jahr fort, bevor wir 2025 und 2026 wieder mit Wachstum rechnen können. (Abg. Alfred Bamberger AfD: Ja, ja!) Ein Grund für die aktuelle Rezession ist weiterhin die verhaltene Nachfrage aus dem Ausland, was wir im Bereich der Automobilindustrie in Baden-Württemberg ebenfalls spüren. (Zuruf des Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD) Neben diesen aktuellen Herausforderungen sind die Transformationsprozesse – bedingt durch Digitalisierung, KI und Dekarbonisierung – weiterhin hochaktuell. In diesem Kontext gilt es, die Wirtschaft in unserem Land zukunftsgerichtet nachhaltig auszurichten – nachhaltig, das bedeutet wirtschaftlich nachhaltig, sozial nachhaltig und ökologisch nachhaltig. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU – Zuruf des Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD) Dafür gilt es, ebenenübergreifend zusammenzuarbeiten – von Europa bis zur Kommune. Die Bundesregierung geht dabei mit ihrer Wachstumsinitiative mit sehr gutem Vorbild voran. An dieser Stelle möchte ich einmal ganz deutlich sagen: Die Chance auf erneutes Wachstum durch eine handfeste Wachstumsinitiative der Bundesregierung haben wir vor allem unserem Vizekanzler und Wirtschaftsminister Robert Habeck zu verdanken. (Beifall bei den Grünen – Abg. Anton Baron AfD: Oje!) Auf dieser wegweisenden Politik können wir in unserem Land verlässlich aufbauen. Wir können sie verstärken. Wir können unsere spezifischen Schwerpunkte setzen: in der Automobilindustrie und – lassen Sie mich das als Heidelbergerin auch sagen – in der Gesundheitswirtschaft, dem zweiten großen Wirtschaftsbereich in unserem schönen Land. (Beifall bei den Grünen – Abg. Andreas Schwarz GRÜNE: Sehr richtig!) Ganz konkret merken wir das bereits im Tourismusbereich, in dem wir im vergangenen Jahr mit einem Bruttoumsatz von rund 26 Milliarden € einen neuen Höchstwert erreicht haben. ode – 104. Sitzung – Mittwoch, 9. Oktober 2024 (Abg. Anton Baron AfD: Ja, weil die Leute nicht mehr verreisen! – Gegenruf des Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Sie widersprechen sich gerade! Mal nachdenken, was Sie hier erzählen!) Damit wurde der letzte Höchstwert aus der Zeit vor der Coronapandemie übertroffen. (Abg. Anton Baron AfD: Sie machen das Fliegen im- mer teurer! – Unruhe)

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Muhterem Aras

Meine Damen und Herren, die Nebengeräusche sind zu laut. Entweder Sie sind jetzt ruhig und hören hier zu, oder Sie verlassen bitte den Saal, wenn Sie etwas Wichtigeres oder etwas anderes zu besprechen haben.

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Dr. Marilena Geugjes GRÜNE

Unsere Unterstützung während der Pandemie hat gewirkt, und die Branche befindet sich in der Regeneration. Das ist besonders wichtig; denn der Tourismus ist eine Leitökonomie und hat auch Auswirkungen auf andere Branchen in unserem Land. Eine Herausforderung für den Tourismus, aber auch für die gesamte Wirtschaft in Baden-Württemberg ist der Fachkräftemangel. Zwischen Juli 2023 und Juni 2024 fehlten nach Zahlen des Kompetenzzentrums Fachkräftesicherung in Baden-Württemberg rund 73 000 Fachkräfte. Ganz besonders trifft dieser Fachkräftemangel den MINT-Bereich. Der Bundesverband der Deutschen Industrie beschreibt in einer aktuellen Studie diese Herausforderung und benennt auch konkrete Handlungsansätze. Diese lauten in Kurzfassung: erstens die Erwerbsbeteiligung von Frauen erhöhen, zweitens die Beschäftigung älterer Menschen weiter ausbauen, drittens im Bildungssystem ansetzen und viertens die Erwerbsmigration nach Deutschland ausbauen. (Zuruf von der AfD) Jetzt fühlen Sie sich vielleicht an meine erste Rede hier in diesem Hohen Haus zurückerinnert. Aber ich wiederhole mich bei diesem Thema sehr gern: Gleichstellung, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf, eine qualitativ hochwertige Betreuungsinfrastruktur für Kinder sowie die explizite Förderung von Mädchen im MINT-Bereich sind essenziell, um diese Fachkräftelücke zu schließen. (Beifall bei den Grünen sowie Abgeordneten der CDU und der SPD) Wer Frauen hinter dem Herd versteckt, wird niemals ihr volles Potenzial heben können. Und, um auch hier eine historische Einordnung zu geben: Ohne die Arbeitskraft von Frauen wären der Wiederaufbau im Nachkriegsdeutschland und das darauffolgende Wirtschaftswunder auch nicht möglich gewesen. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der SPD – Vereinzelt Beifall bei der CDU) Kommen wir aber zurück zur Fachkräftelücke. Natürlich gilt es, diese zu schließen. Hier gehen wir, das Land, aktiv voran. Die Förderung von Frauen und Mädchen im MINT-Bereich ist uns ein großes Anliegen, das wir bereits seit 2010 erfolgreich verfolgen. (Zuruf von der AfD: „Erfolgreich“!) (Dr. Marilena Geugjes) Baden-Württemberg ist aber auch auf Erwerbsmigration angewiesen. Hier ist unsere neu gegründete Landesagentur für die Zuwanderung von Fachkräften wegweisend, um genau diese Fachkräfte für uns zu gewinnen und zu halten. Meine Damen und Herren, werte Kolleginnen und Kollegen, Baden-Württemberg ist ein offenes Land. Unsere Gesellschaft ist bunt und divers. Wir sind eine Einwanderungsgesellschaft. (Zuruf von der AfD: Nein!) Jeder dritte Mensch in Baden-Württemberg hat einen Migrationshintergrund. Ich bin eine von ihnen, und ich bin stolz darauf. (Beifall bei den Grünen sowie Abgeordneten der CDU und der SPD – Abg. Anton Baron AfD: Ich auch!) Ja, wir befinden uns gerade in einer herausfordernden wirtschaftlichen Lage, die wir mit einem gesamtheitlichen wirtschaftspolitischen Konzept angehen. Nachhaltigkeit in all ihren Dimensionen spielt dabei eine zentrale Rolle, um auch in Zukunft hier im Land in Wohlstand leben zu können. Die Fachkräftelücke kann, wie ich dargelegt habe, nur unter Einbezug von Frauen und von ausländischen Fachkräften geschlossen werden. Wir sind eine offene Gesellschaft. Migration ist eine riesige Chance, und diese Chance werden wir uns auch von Extremisten nicht nehmen lassen. Danke schön. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der SPD – Vereinzelt Beifall bei der CDU)

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Muhterem Aras

Für die CDU-Fraktion erteile ich Herrn Abg. Mack das Wort.

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Winfried Mack CDU

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! „Die eigene Bevölkerung in den Fokus stellen!“ – (Abg. Anton Baron AfD: Das kennt die CDU nicht!) dieser Untertitel, den die AfD der heutigen Debatte gegeben hat, unterstellt, dass dies maßgebliche politische Kräfte bei uns im Land infrage stellen würden. (Beifall bei Abgeordneten der AfD – Abg. Miguel Klauß AfD: Ganz genau! Sie haben es erkannt!) Dies ist nicht der Fall. (Abg. Miguel Klauß AfD: Doch! Sie hassen Deut- sche!) Unsere Wirtschaftsordnung, die soziale Marktwirtschaft, und unsere freiheitliche Gesellschaft sind darauf ausgerichtet, die gesamte Bevölkerung und jeden einzelnen Menschen in unserem Land in den Mittelpunkt zu stellen. (Beifall bei der CDU – Abg. Joachim Steyer AfD: So weit die Theorie! – Zuruf des Abg. Anton Baron AfD) Wir geben jedem jungen Menschen in unserem Land die Chance auf Bildung und Ausbildung. Das ist die Hauptaufgariode – 104. Sitzung – Mittwoch, 9. Oktober 2024 be der Länder. Deswegen sind wir hier im Landtag von Baden-Württemberg zusammen. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der FDP/ DVP) Wir haben ein Bildungssystem, das auf die Unterschiedlichkeit der Menschen ausgerichtet ist, (Abg. Hans-Peter Hörner AfD: Deswegen haben wir die Gemeinschaftsschule!) weil wir jeden erreichen wollen. Ob jünger oder älter, ob Muttersprachler oder nicht, ob mit Handicap oder ohne, ob sportlich mehr begabt oder weniger, ob eher praktisch veranlagt oder mit größerer Freude an der Theorie: Jeder soll einen Bildungsabschluss erwerben können. Und: kein Abschluss ohne Anschluss. (Beifall bei der CDU – Vereinzelt Beifall bei den Grünen) Nach der Bildungschance kommt die Chance auf einen Ausbildungsplatz. Nach dem Berufsbildungsbericht des Bundes waren im Jahr 2023 73 400 Ausbildungsplätze in Deutschland unbesetzt. Auf 100 Bewerber kamen 109 Ausbildungsplätze. Das sind starke Startchancen für die jungen Leute in unserem Land. (Beifall bei der CDU) Genauso steht bei uns eine große Auswahl an Studienplätzen zur Verfügung. Wer heute Morgen ins Internet schaute, konnte lesen: „Duales Studium in Baden-Württemberg, freie Studienplätze: 5 490“. Fast jede Hochschule, fast jede Fakultät bei uns im Land bietet freie Studienplätze an. Das sind beste Startchancen für die Bevölkerung in Baden-Württemberg. (Beifall bei der CDU – Zuruf des Abg. Dr. Uwe Hell- stern AfD) Bei den Arbeitsplätzen waren im September 2024 696 000 offene Stellen gemeldet. Ja, wir haben so viele offene Ausbildungsstellen, so viele freie Plätze in der Berufsschule, so viele freie Studienplätze, so viele unbesetzte Arbeitsplätze, dass wir große Anstrengungen unternehmen müssen, um für diese auch im Ausland zu werben. Würden wir nicht anwerben und diese Plätze alle unbesetzt lassen, dann gefährdeten wir die Wirtschaft und damit die Chancen für uns alle. (Beifall bei der CDU – Vereinzelt Beifall bei den Grünen und der SPD – Zuruf von der AfD) Jedem Menschen in unserem Land eine Chance auf Bildung und einen Arbeitsplatz zu geben, um damit die Grundlage für ein gelingendes Leben zu schaffen, das ist das Ziel unserer Wirtschaftsordnung. Wir geben jedem eine zweite Chance. Wir geben jedem eine dritte Chance. Wir haben Abendrealschulen und Abendgymnasien. Aber eines ist klar: Jeder, der arbeiten kann, muss arbeiten. (Beifall bei der CDU – Zuruf des Abg. Anton Baron AfD) (Winfried Mack) Jeder, der arbeiten kann, muss arbeiten. Er kann nicht Bürgergeld beziehen, (Abg. Anton Baron AfD: Im Bundesrat haben Sie es durchgewunken!) und er kann auch nicht noch eine Prämie bekommen; denn das würde das System auf den Kopf stellen. (Zuruf des Abg. Anton Baron AfD) Fordern und fördern, Chancen für alle – das ist die Grundlage einer freiheitlichen Wirtschaftsordnung, die Wohlstand für alle schafft. Jede Person muss die Leistung bringen, die sie bringen kann, sonst funktioniert das nicht. Damit stellen wir die Bevölkerung in den Fokus unserer Politik. Sollten Sie allerdings diesen Satz „Wir stellen die Bevölkerung in den Fokus unserer Politik“ anderweitig verstehen, als ich es hier dargestellt habe, kann ich Ihnen dafür nur eine klare Absage erteilen. (Beifall bei der CDU) Es gibt Gesellschaftsordnungen, die stellen ihre eigene Bevölkerung in den Fokus, indem sie meinen, sich über andere stellen zu müssen. (Abg. Anton Baron AfD: Ach Gott! Das ist jetzt schon Unsinn, was Sie hier präsentieren!) Das sind Länder wie Putins Russland, die meinen, sie seien moderne Kolonialherren, die andere Völker unterjochen können. (Abg. Alfred Bamberger AfD: Ja, ja, ja! – Abg. An- ton Baron AfD: So ein Quatsch!) Das ist nicht unser Modell. Wenn wir das Putin-Regime in der Ukraine nicht stoppen, kommt der Krieg auch über unsere Bevölkerung. (Zuruf des Abg. Anton Baron AfD) Wer sich für unsere Bevölkerung und für unser Land verantwortlich fühlt, muss eine klare Haltung einnehmen und die Ukraine massiv unterstützen. (Beifall bei der CDU sowie Abgeordneten der Grü- nen, der SPD und der FDP/DVP) Statt auf eine menschenverachtende Über-/Unterordnung zwischen den Völkern zu setzen, setzt Deutschland seit 1945 auf Fairness, auf offenen Welthandel, auf Verständigung und auf Frieden. Jede Chance auf offenen Welthandel, die wir in den letzten Jahren verstreichen ließen, kostet uns Entwicklungsund Einkommenschancen und damit Wohlstand. Das müssen wir beispielsweise den Aktivisten ins Stammbuch schreiben, die gegen das Freihandelsabkommen mit den USA gewettert haben. Deren nationalistische, rückwärtsgewandte Politik kostet uns heute locker 1 % Wachstum. (Beifall bei der CDU) Deswegen müssen wir diese Personen zur Verantwortung ziehen und dafür sorgen, dass diese Personen auch nicht in hohen öffentlichen Ämtern verbleiben. ode – 104. Sitzung – Mittwoch, 9. Oktober 2024 (Zuruf des Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD) Falsch sind die beabsichtigten Zölle der EU auf chinesische Autos. Glaubt denn jemand, es werde dann nicht auch Zölle auf deutsche Autos geben? Wenn wir die besten Autos bauen und wettbewerbsfähig sind, sind wir erfolgreich. Zölle bringen uns nicht weiter. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der FDP/ DVP sowie der Abg. Ayla Cataltepe GRÜNE) Es ist völlig falsch, mit einem Verbrennerverbot den Markt in Europa dergestalt regulieren zu wollen, (Abg. Anton Baron AfD: Von der Leyen!) dass alles auf eine einzige Antriebsart ausgerichtet und verengt wird, bei der wir mindestens in den nächsten Jahren oder Jahrzehnten nicht wettbewerbsfähig sind. Diese Strangulierung muss weg. Wir setzen auch auf Bildung, auf die Talente in unserem Land, auf den Fleiß der Menschen, auf stabile Rahmenbedingungen für die Wirtschaft, die wieder Vertrauen schaffen, um uns wieder nach vorne zu bringen. (Beifall bei Abgeordneten der CDU) Das ist aber nur in Freiheit möglich, in einer Welt der Völkerverständigung, in einer Welt, in der man fair miteinander umgeht, nicht in einer Welt, in der man die eigene Bevölkerung über andere stellt und meint, wir seien besser als die anderen. Damit würden wir Schiffbruch erleiden. Wir wollen eine friedlichere Welt. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen)

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Muhterem Aras

Für die SPD-Fraktion erteile ich das Wort Herrn Abg. Dr. Fulst-Blei.

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Dr. Stefan Fulst-Blei SPD

Happy Birthday, Frau Ministerin. – Sehr geehrte Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen! Der Titel der von der AfD beantragten Debatte lautet: „Massenmigration und Wirtschaftsflop – Die eigene Bevölkerung wieder in den Fokus stellen!“ Ich habe mich gefragt, insbesondere nach den Ausführungen des Kollegen Rupp: Warum haben Sie eigentlich Ihrer hetzerischen Debatte nicht gleich den Titel „Deutschland den Deutschen, Ausländer raus!“ oder „Der Flüchtling ist an allem schuld!“ gegeben? (Zurufe von der AfD) Ihnen geht es nicht um eine seriöse Debatte. Ich sage Ihnen: Ihr permanentes TikTok-Theater ist der Würde dieses Hauses nicht angemessen. (Beifall bei der SPD und den Grünen – Abg. Anton Baron AfD: Sie sind ein echter Hetzer! Sie sind der Hetzer hier!) Ich habe mir heute Morgen aufgeschrieben: Was sagt Herr Rupp – vermutlich spricht er – denn konkret? Was bringt denn die AfD konkret an Vorschlägen, um dieses Land in der Wirt- (Dr. Stefan Fulst-Blei) schaft voranzubringen? Ich habe allerdings nichts notieren können. (Abg. Anton Baron AfD: Das ist ja ganz billig! Hö- ren Sie nicht einmal zu?) – Natürlich, Sie wollen gern wieder zu russischem Gas zurück. (Vereinzelt Beifall) Und Sie möchten gern von Ihrem Spezialfreund Putin Brennstäbe für Uran kaufen. Das ist Ihre Vorstellung: (Abg. Anton Baron AfD: Sie nehmen aufgrund Ihrer Hetze gar nichts mehr auf!) zurück in die Abhängigkeit eines Diktators. Sie sind die fünfte Kolonne Moskaus. Das haben Sie heute einmal wieder unter Beweis gestellt. (Beifall bei der SPD und Abgeordneten der CDU) Ich sage Ihnen noch eines: Bemerkenswert an dem Wort „Wirtschaftsflop“ in dem Titel der von Ihnen beantragten Aktuellen Debatte ist, dass Sie die unzähligen Unternehmen und hart arbeitenden Menschen in diesem Land beschimpfen. (Abg. Manuel Hagel CDU: Genau!) Wer beständig Unternehmen und die Beschäftigten mit und ohne Migrationshintergrund schlechtredet, wie die AfD es tut, schadet dem Standort. (Beifall bei der SPD sowie Abgeordneten der Grü- nen, der CDU und der FDP/DVP – Abg. Anton Ba- ron AfD: Unwahrheiten!) Ihnen liegen die arbeitenden Menschen gar nicht am Herzen, die Leistungsträger unserer Gesellschaft. Sie wollen nicht, dass die alle einen gerechten Anteil bekommen. Sie haben hier, Kollege Rupp, an dieser Stelle bei der letzten Debatte hierzu gegen den angemessenen Mindestlohn gehetzt. Sie haben Tarifverträge schlechtgesprochen. Sie lügen die Menschen an. (Lachen bei Abgeordneten der AfD) Ihre Politik dient nicht der breiten Arbeiterschaft. Ihre Politik dient vor allem den Reichen in diesem Land. Das haben die Analysen des renommierten ZEW erbracht. (Abg. Anton Baron AfD: Sie haben bewiesen, wer lügt!) Aber zu einer ernsthaften Politik – – Ich fand übrigens sehr spannend, was hier gelaufen ist. Kolleginnen und Kollegen von der CDU und den Grünen, ich stimme Ihnen ja nicht überall zu. Herr Mack, beispielsweise verstehe ich nicht, warum Sie, wenn Sie sagen: „Wir brauchen qualifizierte Arbeitskräfte“, die Studiengebühren für internationale Studierende bis heute noch nicht abgeschafft haben. Das ist völlig gaga. (Beifall bei der SPD – Abg. Andreas Stoch SPD: So ist es! Sehr gut!) riode – 104. Sitzung – Mittwoch, 9. Oktober 2024 Aber im Gegensatz zu den Herrschaften hier drüben sind das ernsthafte Vorschläge, die hier im Raum standen und über die wir diskutieren können. Da würde ich gern einmal den Turnaround machen. Ich zeige Ihnen einmal kurz, wie seriöse Politik geht. (Lachen bei der AfD – Zuruf von der AfD: Von den Sozis!) Deutschland ist die drittgrößte Volkswirtschaft der Welt, und Baden-Württemberg ist das wirtschaftliche Powerhouse. (Abg. Anton Baron AfD: Ach so!) Das liegt insbesondere an der starken Industrialisierung unseres Landes. Deindustrialisierungs- oder Weltuntergangsgerede (Abg. Ruben Rupp AfD: Das sagen Sie doch selber mittlerweile!) führt hier in eine Sackgasse. Vielmehr muss es aus der Sicht der SPD darum gehen, dieses Land zukunftsorientiert in seinen Stärken zu stärken. (Abg. Anton Baron AfD: Ach du meine Güte!) Die Notwendigkeit zur Dekarbonisierung und Digitalisierung im globalen Wettbewerb lässt sich übrigens nicht einmal abwählen. Diese Felder bieten, im Gegenteil, auch ein großes Arbeitsplätzepotenzial. (Abg. Anton Baron AfD: Sie waren doch für ein Ver- brennerverbot!) Die SPD-Landtagsfraktion hat übrigens zum Thema „Aktivierung einer staatlichen Industriepolitik“ ein meines Erachtens sehr wichtiges Positionspapier verabschiedet. (Abg. Anton Baron AfD: Verbrennerverbot!) Wir wollen konkret, dass das Land bestehende Förderprogramme stärker auf den Transfer von Grundlagen ausrichtet. (Abg. Anton Baron AfD: Planwirtschaft! Sozialis- mus!) Ich denke hier beispielsweise an die Förderung von Batteriezellen oder künstlicher Intelligenz, aber auch an Einrichtungen wie das Cyber Valley. (Zuruf des Abg. Anton Baron AfD) Forschung muss stärker anwendungsorientiert erfolgen. Wir brauchen schneller eine nutzbare Produktionsreife, um gut bezahlte Arbeitsplätze zu sichern. (Zuruf von der SPD: So ist es! – Abg. Anton Baron AfD: Ach so, das sind Ihre Lösungen!) Unser Vorschlag ist konkret: Lassen Sie uns hierzu die Mittel für Förderprogramme wie Invest BW deutlich erhöhen. Wir reden hier von einem dreistelligen Millionenbetrag. Wir schlagen weiter vor, nach dem Vorbild des Bundes Transformationsmodellregionen zu schaffen. Bei denen geht es nicht nur um den Aufbau von Netzwerken, sondern auch um (Dr. Stefan Fulst-Blei) den gezielten Abbau bürokratischer Beschränkungen, etwa im Bau- und Planungsrecht. Wir wollen Mittel bereitstellen, um einfache Strukturen mit kurzen Entscheidungswegen auch zum Verwaltungshandeln zu schaffen. Die SPD will deutlich mehr in Infrastruktur investieren. (Abg. Anton Baron AfD: Ach so!) Durch die Zurückhaltung der Landesregierung, etwa beim Ausbau der Wasserstofflogistik, drohen ganze Bereiche im Land abgekoppelt zu werden. (Zuruf des Abg. Anton Baron AfD) Das ist nur ein Beispiel, wo an vielen Stellen im Land zu wenig in die Modernisierung der Infrastruktur investiert wird. Sie kennen die Klagen etwa mit Blick auf Straßen oder Brücken. (Zuruf des Abg. Anton Baron AfD) All dies – das ist nun ein konkreter Vorschlag und unterscheidet uns von Populisten – (Abg. Anton Baron AfD: Sie tun nichts!) wollen wir in den Haushaltsberatungen durch die Auflage einer Zukunftsanleihe Baden-Württemberg gegenfinanzieren. Wir wollen damit ganz gezielt privates Kapital akquirieren. (Zuruf von der AfD: Ah ja! – Zuruf des Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD) Schließlich, Kolleginnen und Kollegen, ist ein zentraler Schlüssel für die Zukunft dieses Landes in der Tat das Thema Fachkräfte. Die Landesregierung ist bisher nicht in der Lage, dem Mangel an Kitakräften wirksam zu begegnen. Damit kann die am besten ausgebildete Generation von Frauen in diesem Land – Kollegin, da bin ich völlig bei Ihnen – ihr volles Potenzial nicht ausschöpfen. (Zuruf des Abg. Alfred Bamberger AfD) Hier sollte das Land höhere Anreize für den Ausbau von Ausbildungsplätzen für Erzieherinnen und Erzieher setzen. Ja, wir brauchen in diesem Land auch qualifizierte Zuwanderung. (Abg. Anton Baron AfD: Qualifiziert!) Diese wurde durch die Modernisierung des Zuwanderungsrechts durch die Bundesregierung für Fachkräfte erleichtert. Hohe Wahlergebnisse der AfD schrecken hier insbesondere übrigens höher qualifizierte Fachkräfte ab. (Beifall bei der SPD sowie Abgeordneten der Grü- nen, der CDU und der FDP/DVP – Lachen bei Abge- ordneten der AfD – Zuruf von der SPD: So ist es! –

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Anton Baron AfD

Genau! Das sind nicht die hohen Steuern und Abgaben!) Interessant finde ich übrigens die Triggerpunkte dort auf der rechten Seite. Wenn man seriös wirtschaftspolitische Vorschläode – 104. Sitzung – Mittwoch, 9. Oktober 2024 ge macht, kommt von dort drüben gar nichts, aber bei bestimmten Triggerpunkten wacht ihr wieder auf. (Vereinzelt Heiterkeit – Zuruf des Abg. Anton Baron AfD) Die Wirtschafsweise Ulrike Malmendier von der Universität Berkeley weist darauf hin – ich zitiere –: Unser Land braucht ganz dringend nicht nur Fachkräfte, sondern Arbeitskräfte auf allen Ebenen, damit der Wohlstand erhalten werden kann. ... Die Anwerbung von Arbeitskräften ... wird nicht in ausreichendem Umfang gelingen, wenn eine Abschottungspartei wie die AfD immer größeren Zuspruch findet – und Polarisierung in den Vordergrund rückt. (Vereinzelt Beifall bei den Grünen) Sie hat recht. Denn Innovation und Kreativität kann es nur geben, wenn ausreichend Fachkräfte zur Verfügung stehen. Der Baden-Württembergische Industrie- und Handelskammertag hat beispielsweise berechnet, dass uns bis 2035 900 000 Fachkräfte fehlen. (Abg. Joachim Steyer AfD: Und woher sollen die kommen?) Rund zwei Drittel der durch den BWIHK in einer Studie befragten Unternehmen gaben den Fachkräftemangel schon jetzt als Geschäftsrisiko an. Nach einer Studie von Boston Consulting gehen Deutschland durch den Fachkräftemangel jährlich 86 Milliarden € an Wirtschaftskraft verloren. (Abg. Ruben Rupp AfD: 5 Billionen € Kosten!) Wer vor diesem Hintergrund mit ausländerfeindlichen Parolen Menschen abschreckt, schadet dem Wirtschaftsstandort Baden-Württemberg ganz massiv. Mehr AfD-Politik bedeutet weniger Wohlstand für dieses Land. (Beifall bei der SPD sowie Abgeordneten der Grü- nen, der CDU und der FDP/DVP – Abg. Anton Ba- ron AfD: Typische SPD-Phrasen!) Natürlich müssen wir uns auch um das vorhandene Potenzial kümmern. Das ist mir als Bildungspolitiker sehr wichtig. (Abg. Anton Baron AfD: Das hat nichts mit der Am- pel zu tun!) Wir müssen nicht nur aus menschlichen, sondern auch aus wirtschaftlichen Erwägungen sicherstellen, dass auch leistungsschwächere Jugendliche eine Ausbildung machen können. Hier, bitte, geht mehr an Landesförderung. Mehr geht auch mit Blick auf die Förderung von Qualifizierung, wo die Agentur für Arbeit allein für Baden-Württemberg ein Fachkräftepotenzial von bis zu 110 000 Vollzeitstellen sieht. Hier darf es mehr Anreize geben. Wir schlagen konkret die Etablierung eines Weiterbildungsfonds für Beschäftigte in kleinen und mittleren Unternehmen vor. Kolleginnen und Kollegen, ich könnte hier noch weitere Punkte und Vorschläge der SPD aufzählen. Das sind unsere Vor- (Dr. Stefan Fulst-Blei) schläge für die Zukunftssicherung der Wirtschaft in Baden-Württemberg. (Abg. Anton Baron AfD: Phrasen!) Lassen Sie uns darüber kritisch debattieren. Das sind inhaltliche Vorschläge für das Lösen von Problemen. (Abg. Anton Baron AfD: Phrasen!) Wir begreifen Probleme als Chancen, die im Arbeitsanzug daherkommen. Wir wollen Mut machen und Lösungen aufzeigen. So geht verantwortungsvolle Politik. (Abg. Anton Baron AfD: Phrasen!) Hass und Hetze dagegen bringen dieses Land nicht voran. Ich danke Ihnen. (Anhaltender Beifall bei der SPD – Beifall bei Abge- ordneten der Grünen und der CDU)

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Muhterem Aras

Für die FDP/DVP-Fraktion erteile ich Herrn Abg. Scheerer das Wort.

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Hans Dieter Scheerer FDP

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir wetten immer wieder einmal mit Kollegen, ob bei Debatten, die die AfD beantragt, im zweiten oder im dritten Satz gesagt wird, die Migranten seien schuld. Meist gewinne ich: schon im zweiten Satz. (Heiterkeit bei Abgeordneten der FDP/DVP und der Grünen) Der heutige Versuch, „Massenmigration“ mit „Wirtschaftsflop“ zu verknüpfen, ist völlig abwegig. (Beifall bei der FDP/DVP, Abgeordneten der Grünen und der SPD sowie des Abg. Arnulf Freiherr von Eyb CDU) Ihr Versuch, diese beiden Themen, die für sich genommen durchaus relevant sind, miteinander zu verknüpfen und Ihr übliches Spiel zu spielen, nämlich zu hetzen (Zuruf von der AfD) und Bevölkerungsgruppen gegeneinander auszuspielen, geht ins Leere. (Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der Grü- nen – Zuruf des Abg. Anton Baron AfD) Sie versuchen, Stimmung zu machen und das Land, das durchaus seine Probleme hat – unbestritten –, schlechtzureden, um daraus letztendlich politischen Profit zu ziehen. (Zuruf von der AfD: Oh!) Das ist unerträglich. Das hat mit politischer Verantwortung nichts zu tun. (Beifall bei der FDP/DVP – Vereinzelt Beifall bei den Grünen) Nur um des eigenen Vorteils willen fangen Sie solche Diskussionen an. riode – 104. Sitzung – Mittwoch, 9. Oktober 2024 Als ich von der Aktuellen Debatte gehört habe, war ich kurz versucht – ich bin auch Dozent an der Hochschule –, Ihnen mein Skript „Einführung in die BWL“ bzw. „Einführung in die VWL“ zur Verfügung zu stellen, um Ihnen aufzuzeigen, was Wirtschaft überhaupt ist und wie Wirtschaft funktioniert. (Abg. Anton Baron AfD: Das wäre bei den Grünen angebracht!) Aber nachdem Sie ja nicht einmal den Unterschied in der Zuständigkeit kennen und nicht wissen, dass für Wirtschaftspolitik das Wirtschaftsministerium zuständig ist und für Migrationspolitik das Justizministerium, (Abg. Anton Baron AfD: Das wissen wir!) nachdem Sie nicht einmal die Geschäftsverteilung der Landesregierung kennen, (Abg. Anton Baron AfD: Natürlich wissen wir das!) habe ich mir gesagt: Das muss ich mir nicht noch antun. Das ist doch zu viel. (Beifall bei der FDP/DVP und Abgeordneten der Grü- nen – Zuruf des Abg. Anton Baron AfD) Sie verbreiten hier Fake News, indem Sie behaupten, dass Migration für die wirtschaftlichen Probleme verantwortlich wäre. Sie scheinen das wirklich von Donald Trump abgeschaut zu haben, der es mit der Wahrheit auch nicht so genau nimmt. Ich warte nur noch darauf, dass Sie irgendwann auch noch behaupten, die Migranten bei uns würden unsere Katzen und Hunde essen. (Abg. Anton Baron AfD: Was steht denn in Ihrem Mi- grationspapier?) Das wäre aus meiner Sicht der logische Schritt. (Beifall bei Abgeordneten der FDP/DVP – Abg. An- ton Baron AfD: Was steht denn in Ihrem Migrations- papier? – Zuruf des Abg. Ruben Rupp AfD) Aber lassen Sie mich einiges versachlichen und seriöse Politik zur Lösung von Problemen vorschlagen. (Abg. Anton Baron AfD: Ach so!) Im Wirtschaftsbereich gibt es durchaus – – (Unruhe)

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Muhterem Aras

Meine Damen und Herren, es ist zu laut. Herr Abg. Scheerer hat das Wort. Danke. (Abg. Anton Baron AfD: 4 %!)

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Hans Dieter Scheerer FDP

Danke. – Im wirtschaftlichen Bereich haben wir durchaus das eine oder andere Problem. Da gilt es tatsächlich einmal anzupacken, Stichwort Bürokratieabbau. Unsere Forderung lautet schon lange: LTMG abschaffen, (Abg. Anton Baron AfD: Das haben Sie auf Bundes- ebene eingeführt!) Bildungszeitgesetz abschaffen. (Hans Dieter Scheerer) Stichwort Standortsicherung: Die Unternehmen in unserem Land brauchen Standorte, um auch unternehmerisch tätig sein zu können, sichere und günstige Energieversorgung, mehr Engagement in der Innovations- und Technologiepolitik, mehr Engagement für die Autobranche. Hier ist die Politik, vor allem die Landespolitik, gefordert und muss aktiv werden, um wieder Rahmenbedingungen zu schaffen, damit es den Unternehmen, den Unternehmern und auch den Arbeitnehmern wieder Freude bereitet, zu arbeiten, unternehmerisch tätig zu sein und letztendlich unseren Wohlstand zu sichern. Der einzige Berührungspunkt zwischen den Bereichen Wirtschaft und Migration ist tatsächlich der Arbeitsmarkt, aber hier ziehen Sie die völlig falschen Schlüsse. Es ist unbestritten, dass die Menschen, die verfolgt werden, hier auf Dauer ein Bleiberecht haben – Artikel 16a des Grundgesetzes ist ein Recht, das bleiben muss –, Menschen mit Schutzstatus sowie Kriegsflüchtlinge ebenfalls. (Abg. Anton Baron AfD: Ja, genau!) Die FDP/DVP-Landtagsfraktion hat in diesem Haus jedoch schon mehrfach klare Forderungen, was irreguläre Migration betrifft, aufgestellt, nämlich eine sofortige Umsetzung der beschlossenen Verfahren für Zurückweisungen an den deutschen Grenzen – (Abg. Anton Baron AfD: Das ist ja Hetze, was Sie hier erzählen!) das wird ja mittlerweile gemacht –, Fortsetzung der Abschiebeflüge nach Afghanistan, (Abg. Anton Baron AfD: Das ist ja menschenfeind- lich!) sofortiger Beginn der Erprobung von Asylverfahren in Drittstaaten, Rechtskreiswechsel für die ukrainischen Flüchtlinge, Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten und auch die schnellstmögliche Einführung der Bezahlkarte. (Zuruf des Abg. Anton Baron AfD) Aber wir brauchen trotzdem dringend Migration. Pro Jahr gehen bei uns allein etwa 100 000 Menschen in den Ruhestand; diese müssen ersetzt werden. Dafür brauchen wir Migration. (Abg. Anton Baron AfD: Was ist mit dem Brain- drain?) Auch über den sonstigen Fach- und Arbeitskräftemangel haben wir hier schon diskutiert. Im Land fehlen ca. 8 000 Busfahrer und Lokführer; die Liste ließe sich unbegrenzt fortführen. Also: Wir brauchen für eine funktionierende Wirtschaft Migration, damit unser Wohlstand erhalten bleibt. Wir brauchen auch – wie von der Landesregierung schon lange angekündigt – die Landesagentur für die Zuwanderung von Fachkräften. Hier redet die Landesregierung; geschehen ist allerdings nicht viel. (Abg. Anton Baron AfD: Wie viele Fachkräfte kom- men denn über Migration?) ode – 104. Sitzung – Mittwoch, 9. Oktober 2024 Die zwei Themen Migration und Wirtschaft sind getrennt zu betrachten – ich habe es Ihnen gerade erläutert –, aber es ist mittlerweile schlicht unerträglich, wie Sie hier versuchen, Dinge miteinander zu vermischen, das Land mit Ihrer Politik, durch menschenverachtende Diskussionen zu spalten. Sie machen das Land schlechter, als es ist. (Beifall bei der FDP/DVP, den Grünen, der CDU und der SPD – Abg. Daniel Lindenschmid AfD: Warum machen Sie uns dann nach? – Zuruf des Abg. Anton Baron AfD) Wir werden dafür sorgen, dass Sie in diesem Land mit dieser Politik nie Verantwortung übernehmen. (Abg. Anton Baron AfD: Das sagt einer, dessen Par- tei nicht mal 1 % geholt hat bei der Wahl im Osten!) Denn dieses Land ist ein liberaler Rechtsstaat, und wir werden dafür Sorge tragen, dass das auch so bleibt. (Abg. Anton Baron AfD: Nicht mal 1 % geholt, aber uns was sagen wollen!) Sie tun immer so staatstragend, aber genau das Gegenteil ist der Fall. Hören Sie endlich auf, dieses Land zu spalten! Hören Sie auf, menschenverachtende Politik zu betreiben! Hören Sie auf, Politik zu machen! Sie schaden nur dem Land. Hören Sie einfach auf! (Abg. Anton Baron AfD: Verbotsantrag stellen!) Vielen Dank. (Beifall bei der FDP/DVP, den Grünen, der CDU und der SPD – Abg. Anton Baron AfD: Nicht mal 1 % im Osten geholt!)

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Muhterem Aras

Für die Landesregierung erteile ich das Wort Frau Ministerin Dr. Hoffmeister-Kraut. Ministerin für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut: Sehr geehrte Frau Präsidentin, ich grüße Sie, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Titel der heutigen Debatte – „Massenmigration und Wirtschaftsflop – Die eigene Bevölkerung wieder in den Fokus stellen!“ – (Abg. Anton Baron AfD: Unser Geburtstagsgeschenk!) wurde schon vielfach adressiert und hinterfragt. Liebe AfD, mit einem so formulierten Thema für diese Aktuelle Debatte zeigen Sie, worum es Ihnen eben nicht geht, nämlich um eine ernsthafte, sachliche Diskussion, um eine Lösung der aktuellen Probleme. (Beifall bei den Grünen und der CDU sowie Abge- ordneten der FDP/DVP – Abg. Anton Baron AfD: Wir haben die rote Laterne! – Zuruf von der AfD: Lösen Sie sie doch!) Wenn die AfD tatsächlich die eigene Bevölkerung im Fokus hätte, würde sie anders agieren und solche Debatten anders führen. Ihnen geht es nur um Stimmungsmache, Polemik und dreiste Unterstellungen anstelle von guten Argumenten und Vorschlägen. (Abg. Joachim Steyer AfD: Bessere gibt es gar nicht!) (Ministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut) Das haben die Menschen in unserem Land nicht verdient. Sie arbeiten mit dem Schlagwort „Massenmigration“ und suggerieren, (Abg. Anton Baron AfD: Merkel!) dass die wirtschaftlichen Krisenphänomene der heutigen Zeit, mit denen wir derzeit konfrontiert sind, in erster Linie damit zu tun hätten. Sie konstruieren ein Feindbild, das uns neben der moralischen Kritik, die dagegen anzubringen ist, auch in der Sache nicht weiterhilft. (Beifall bei den Grünen sowie Abgeordneten der CDU und der SPD – Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD: Das sagt die Wirtschaftsministerin des Bundeslands mit dem schwächsten Wirtschaftswachstum im Bundesgebiet!) Noch viel schlimmer: Es schadet der Wirtschaft, dem Land sowie den Bürgerinnen und Bürgern, die Sie in den Mittelpunkt stellen wollen. Genau das Gegenteil tun Sie aber: Sie tun so, als ob das Thema Migration nicht längst ernsthaft behandelt würde. Genau das Gegenteil ist der Fall. Wir müssen die unterschiedlichen Formen und Gründe der Migration differenziert betrachten und unterschiedlich behandeln. Selbstverständlich sind dabei geltendes Recht und unsere humanitäre Verpflichtung zu beachten. (Abg. Anton Baron AfD: Geltendes Recht!) Wir diskutieren intensiv darüber, welche Art von Migration wir haben wollen, welchen Gesamtumfang von Migration wir uns leisten können, ohne die Gesellschaft zu überfordern, und welche Möglichkeiten der Steuerung es dafür gibt. (Abg. Anton Baron AfD: Das wäre vor zehn Jahren nötig gewesen!) Diese Diskussionen sind in allen Regierungen und Parlamenten und auch in allen maßgeblichen Parteien, gerade auch in meiner, im Gange. (Abg. Ruben Rupp AfD: Zu spät! – Abg. Anton Ba- ron AfD: Nach zehn Jahren kommen Sie plötzlich auf die Idee!) Dabei werden keine Feindbilder aufgemalt. Es wird auch schon gehandelt. Als Beispiel möchte ich ganz kurz die Grenzkontrollen nennen. (Beifall bei der CDU – Abg. Anton Baron AfD: Das haben Sie in der Regierung nicht gemacht! – Zuruf von der AfD: Das kam ein bisschen spät!) Neben dem Schlagwort „Massenmigration“ ist in Ihrem Titel von „Wirtschaftsflop“ die Rede. Auch dieser Begriff ist ganz klar Stimmungsmache. (Abg. Anton Baron AfD: Sie im Land tragen die rote Laterne!) Unsere Wirtschaft floppt nicht. (Abg. Daniel Lindenschmid AfD: Sie ist nur woan- ders!) Sie steckt aus einer Reihe von Gründen externer und auch interner Art in einer Wachstumskrise, in einem Strukturwandel. riode – 104. Sitzung – Mittwoch, 9. Oktober 2024 Darüber müssen wir reden. Bedauerlich ist nur – das wurde schon vielfach gesagt, und auch ich stelle das immer wieder fest –, dass Sie inhaltlich zu dieser Diskussion nichts Konstruktives beitragen. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen)

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Muhterem Aras

Frau Ministerin, lassen Sie eine Zwischenfrage des Herrn Abg. Steyer von der AfD-Fraktion zu? Ministerin für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut: Im Moment nicht. Ich möchte jetzt meine Gedanken hier einbringen. (Zuruf von der AfD) Wir wollen über die Situation einmal sachlich diskutieren. (Abg. Anton Baron AfD: Ja!) Das Bruttoinlandsprodukt sank in Baden-Württemberg im letzten Jahr um 0,6 %. Im ersten Halbjahr 2024 waren es minus 1,3 %. Die wirtschaftlichen Probleme treffen uns in besonderer Weise, weil Baden-Württemberg ein starkes Industrieland ist und wir stark exportorientiert sind. Der bundesweite Trend – Habeck hat es gestern prognostiziert – weg von einem Wachstum und hin zu einer Rezession von minus 0,2 % trifft uns in Baden-Württemberg mit besonderer Härte. (Abg. Alfred Bamberger AfD: Ja!) Wir erleben eine Wachstumskrise, die sich auch am Arbeitsmarkt niederschlägt. Die Zahl der Arbeitslosen nimmt seit Mitte 2022 von Monat zu Monat im Trend zu. Genau deshalb müssen wir uns fragen und darüber diskutieren, was wir brauchen, um den Standort wieder attraktiver zu gestalten und weiter zu wachsen. Mit polemischer Stimmungsmache gegen Migranten erreichen Sie genau das Gegenteil dessen, denn Sie schaden damit unserem Land. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU – Zuruf von der AfD: Wir brauchen eine andere Po- litik!) Neben Deregulierung, Entbürokratisierung und Entlastung ist der Fachkräftemangel eine der wichtigsten Aufgaben, denen wir uns hier im Land widmen müssen. Es ist vor allem auch einer der größten Wachstumshemmer für unsere Wirtschaft. In der nächsten Zeit wird demografisch bedingt die Zahl der Erwerbspersonen in Deutschland pro Jahr um 0,5 % bis 1 % zurückgehen. Allein im Handwerk können derzeit deutschlandweit über 20 000 Ausbildungsplätze mangels Bewerberinnen und Bewerbern nicht besetzt werden. (Zuruf des Abg. Joachim Steyer AfD) Nach Prognosen des Baden-Württembergischen Industrie- und Handelskammertags könnten 2035 hierzulande bis zu 900 000 Fachkräfte fehlen. Deshalb richten wir hier im Land größte Anstrengungen darauf, die Fachkräftegewinnung zu verbessern sowie bei Ausund Weiterbildung bei der Basis anzusetzen. Das fängt an bei der Berufsorientierung, bei der beruflichen Ausbildung – Winfried Mack hat hier klar benannt, was wir tun und wo wir die (Ministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut) Schwerpunkte setzen, ebenso wie Herr Fulst-Blei –, es geht weiter mit der Weiterbildung der Mitarbeitenden, der Stärkung der Erwerbsbeteiligung von Frauen, der Integration von Geflüchteten und von Arbeitslosen in den Arbeitsmarkt und reicht bis hin zum Einsatz künstlicher Intelligenz, um Effizienzsteigerungen zu ermöglichen. (Beifall bei den Grünen und der CDU sowie des Abg. Hans Dieter Scheerer FDP/DVP) Klar ist dabei auch: Wir haben hier eine Lücke, und diese Lücke können wir allein durch den eigenen Fachkräftenachwuchs nicht schließen. Deshalb ist es so wichtig, gezielt internationale Fachkräfte anzuwerben und diese bei uns zu integrieren. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU) Mit diesem Ziel im Blick haben wir schon zahlreiche Maßnahmen ergriffen. Herr Scheerer, Sie haben die Landesagentur für Zuwanderung angesprochen. Diese ist beschlossen und wird zeitnah kommen. (Abg. Andreas Schwarz GRÜNE: Noch in diesem Jahr! Wenn es nach mir ginge, wäre es schon viel schneller gegangen! – Gegenruf des Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP: „Gründlichkeit vor Schnelligkeit“!) Ihre Aufgabe wird es sein, die aufenthaltsrechtlichen Verfahren der Fachkräftezuwanderung aus Drittstaaten zu beschleunigen und zu erleichtern. – Sie sehen, wir tun etwas für die Menschen und für die Wirtschaft in unserem Land. Damit internationale Fachkräfte nach Baden-Württemberg kommen – das wurde in der Debatte vielfach angesprochen – und auch gern hier bleiben, bedarf es aber einer Willkommenskultur – (Abg. Anton Baron AfD: Eine Willkommenskultur für Kinder!) und genau das Gegenteil erreicht die AfD durch diese Debatten. Sie schadet damit der Wirtschaft, dem Handwerk, dem Handel, der Industrie in unserem Land, die ohne diese Menschen nicht funktionieren würden. (Beifall bei den Grünen und der CDU sowie des Abg. Hans Dieter Scheerer FDP/DVP – Zuruf von der AfD) Was machen wir im Land, um diese Willkommenskultur zu schaffen? Ich nenne die Welcome Center, das Kümmerer-Programm sowie weitere Anstrengungen, Geflüchtete in Ausbildung zu bringen. (Abg. Anton Baron AfD: Das ist Schutz auf Zeit! Sie vermischen da was!) All dies gelingt natürlich nur in enger Zusammenarbeit mit den Unternehmen, den Kammern und Verbänden. Ich möchte die IHK-Kampagne mit dem Titel „27 % VON UNS“ in Erinnerung bringen. 27 % aller Erwerbstätigen in Deutschland, über zwölf Millionen Menschen, haben einen Migrationshintergrund. Ich meine, diese Zahl spricht für sich. Was täten wir, wenn diese Menschen nicht bei uns wären? ode – 104. Sitzung – Mittwoch, 9. Oktober 2024 (Beifall bei den Grünen, der CDU und der SPD so- wie Abgeordneten der FDP/DVP) Angesichts des Arbeits- und Fachkräftemangels bei uns in Baden-Württemberg (Abg. Anton Baron AfD: Darum geht es doch gar nicht!) müssen wir alle Potenziale heben und müssen auch die Geflüchteten noch stärker in den Blick nehmen. Ende 2023 haben sich in Baden-Württemberg rund 370 000 Schutzsuchende aufgehalten. Die Arbeitsfähigen unter ihnen in Arbeit zu bringen, das ist gesellschaftlich und wirtschaftlich geboten. Und hier gibt es Fortschritte. Die Zahl der Beschäftigten unter den Geflüchteten steigt. Klar ist aber auch: Am Ziel sind wir noch lange nicht. Nach wie vor ist die Zahl der Leistungsberechtigten in dieser Personengruppe zu hoch. Deshalb brauchen wir hier größere Anstrengungen; wir brauchen richtige Anreize. Auch daran arbeiten wir, um Geflüchtete ebenso wie auch deutsche Arbeitssuchende gleichermaßen in Arbeit zu bringen. Dafür brauchen wir eine kluge Arbeitsmarktpolitik, um hier, unabhängig von der jeweiligen Herkunft, Menschen zu qualifizieren und bestmöglich in den Arbeitsmarkt zu integrieren. Deshalb muss sich Arbeit in unserem Land lohnen. Das Wirtschaften, meine Damen und Herren, muss rentabel sein. Deshalb müssen wir natürlich auch an bestimmten Rahmenbedingungen etwas ändern. Ich möchte hier die Reform des Bürgergelds benennen, die überfällig ist. (Abg. Anton Baron AfD: Das haben Sie selbst im Bundesrat durchgewunken, Frau Ministerin! – Zuruf von der AfD: Tun Sie es doch endlich!) Diese Rahmenbedingungen lassen sich eben nicht durch Hass und Hetze und vor allem nicht durch Sozialneid – denn auch das haben Sie angesprochen – verbessern. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU – Abg. Anton Baron AfD: Das haben Sie auch mit zu verantworten, das Bürgergeld! Erwähnen Sie es doch bitte wenigstens! Im Bundesrat durchgewunken!) Wir brauchen eine konsistente Politik für Wachstum und Beschäftigung. Wir brauchen eine Angebotspolitik für die kleinen und mittleren Unternehmen im Land, um diese zu entlasten und Investitionen zu ermöglichen. Dazu gehört eine gezielte Zuwanderung dringend benötigter Fachkräfte, vom kleinen Handwerksbetrieb bis zum IT-Spezialisten. Wer Ausländerfeindlichkeit schürt, braucht jedenfalls nicht so zu tun, als ob ihm das Schicksal der baden-württembergischen Unternehmen, der Standorte (Abg. Anton Baron AfD: Unglaublich!) und vor allem der Arbeitsplätze am Herzen läge. (Abg. Anton Baron AfD: Unglaubliche Unterstel- lung!) Das ist pure Blasphemie. (Beifall bei den Grünen und der CDU – Vereinzelt Beifall bei der SPD und der FDP/DVP – Abg. Anton Baron AfD: Das ist Hetze!)

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Muhterem Aras

In der zweiten Runde erteile ich für die AfD-Fraktion Herrn Abg. Rupp das Wort. (Zuruf: Oje!)

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Ruben Rupp AfD

Frau Präsidentin, geehrte Kollegen! Ich kann nur sagen: Diese Debatte zeigt, Sie haben nichts gelernt. Sie kommen wieder, hetzen gegen die AfD. Ich habe am Ende meiner Rede ganz klar gesagt: Wir stehen zu allen anständigen Bürgern mit und ohne Migrationshintergrund. Sie gehen nicht auf meine Fakten ein, Sie unterstellen immer wieder, wir würden irgendwelche Menschen gegeneinander aufhetzen. Kein Wort zu den 5 Billionen € Kosten, die die Studie von Raffelhüschen ganz klar gezeigt hat. Das zeigt, dass Sie das Thema Migration nicht ernst nehmen und dass Sie die Bürger überhaupt nicht ernst nehmen. Das muss ich auch ganz klar sagen. (Beifall bei der AfD) Frau Ministerin – das gilt auch für die CDU –, Sie haben von humanitärer Hilfe gesprochen. Sie sollten sich mal klar werden, wofür Sie und auch die Kollegen im Bundestag gewählt sind. Es heißt „Dem deutschen Volke“ und nicht „Der Weltbevölkerung“. Das sollten Sie mal lernen. Es wird nämlich hier immer wieder so getan, als ob Deutschland die ganze Welt durchfüttern soll. (Beifall bei der AfD – Abg. Raimund Haser CDU: Ach so, dann bin ich für die Hälfte der Einwohner des Landes gar nicht verantwortlich!) Nein, Sie müssen endlich mal nach den eigenen Bürgern schauen. Wenn Sie das hier gesagt hätten, dann hätten Sie die Debatte verstanden. Aber ich bin frohen Mutes: Mit einer solchen Opposition und Regierung ist die AfD bald bei 30, 40 %. Danke schön. (Beifall bei der AfD – Abg. Raimund Haser CDU: Ach so, dann bin ich für die Hälfte des Landes gar nicht verantwortlich!)

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Muhterem Aras

Für die Fraktion GRÜNE erteile ich das Wort Frau Abg. Dr. Geugjes.

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Dr. Marilena Geugjes GRÜNE

Danke. – Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen! Ich bin meinen Vorrednerinnen und Vorrednern der demokratischen Fraktionen sehr dankbar dafür, (Lachen bei Abgeordneten der AfD) dass wir hier eine ernsthafte und sachliche Diskussion führen können, uns über konkrete politische Maßnahmen austauschen können, die unserer Wirtschaft wirklich weiterhelfen. Die AfD nutzt diese Debatte wie immer, um ihre wirklich extrem niveaulosen politischen Lügen zu verbreiten und möglichst viele TikTok-Views zu erreichen, und zeigt dabei, dass sie keinerlei wirtschaftspolitische Expertise besitzt. Sie spalten – und mehr nicht. riode – 104. Sitzung – Mittwoch, 9. Oktober 2024 (Beifall bei den Grünen und der SPD sowie Abgeord- neten der CDU – Vereinzelt Beifall bei der FDP/DVP – Lachen des Abg. Anton Baron AfD – Abg. Anton Baron AfD: Ach so! – Weitere Zurufe von der AfD) Die aktuelle wirtschaftliche Situation ist schwierig. Wir müssen den Fachkräftemangel bekämpfen. Das tun wir mit Migration, mit unserer Landesagentur für die Zuwanderung von Fachkräften, mit der Unterstützung von gut ausgebildeten Frauen. Ich bin froh, dass die demokratischen Fraktionen hier in diesem Haus zum Wohle unseres Landes gemeinsam daran arbeiten und daran arbeiten werden. (Unruhe bei der AfD) Lassen Sie uns bitte den offenen Geist unserer Gesellschaft bewahren, damit ausländische Fachkräfte weiterhin gern nach Baden-Württemberg kommen; denn wir brauchen sie. Danke schön. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der SPD – Vereinzelt Beifall bei der CDU – Abg. Andreas Stoch SPD: Sehr gut! – Abg. Raimund Haser CDU begibt sich zum Redepult.)

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Muhterem Aras

Sorry, ich war jetzt irritiert, weil ich eigentlich auf Herrn Abg. Mack eingestellt war. Für die CDU-Fraktion erteile ich das Wort Herrn Abg. Haser. (Zuruf von der CDU: Der ist auch nicht schlecht! – Vereinzelt Heiterkeit – Abg. Andreas Stoch SPD: „Guter Mann“!)

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Raimund Haser CDU

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte die Gelegenheit wahrnehmen, für eine Bevölkerungsgruppe zu sprechen, über die wir in diesem Landtag sehr selten sprechen. Ich mache das deswegen, weil Sie, liebe Frau Kollegin von den Grünen, (Abg. Anton Baron AfD: Er kennt den Namen nicht!) das Thema „Wachstum nach dem Krieg“ mit den Gastarbeitern verbunden haben. Ich möchte darauf hinweisen, dass von 1945 bis 1955 die größte Migrationswelle in Deutschland angekommen ist, die wir jemals hatten. Das waren zwölf Millionen Flüchtlinge und Vertriebene (Vereinzelt Beifall – Abg. Emil Sänze AfD: Vertrie- bene waren das und keine Flüchtlinge! Vertriebene!) aus den deutschen Ostgebieten. Diese Aufbauarbeit, die sie gemeinsam mit den Frauen, den Trümmerfrauen, denen, die um ihre Männer getrauert haben, die auf ihre Männer gewartet haben, und den Kriegsheimkehrern in diesen zehn Jahren von 1945 bis 1955 gemacht haben, war so erfolgreich, dass wir danach die Gastarbeiter gebraucht haben, um diese Wirtschaft weiter am Laufen zu halten. Deswegen gab es 1955 das Gastarbeiterabkommen mit Italien, 1960 mit Griechenland, 1962 mit der Türkei und 1968 mit Jugoslawien. Mir ist es an diesem Punkt wichtig, zu sagen: Das Wirtschaftswachstum, das Wirtschaftswunder, auf dem unsere gesamte (Raimund Haser) Basis letztlich heute noch immer steht, haben wir zwölf Millionen Flüchtlingen und Vertriebenen aus den deutschen Ostgebieten zu verdanken. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU sowie Abgeordneten der Grü- nen, der SPD und der FDP/DVP)

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Muhterem Aras

Für die SPD-Fraktion erteile ich das Wort Herrn Abg. Dr. Fulst-Blei.

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Dr. Stefan Fulst-Blei SPD

Am Reichstag steht „Dem deutschen Volke“, und dieses Parlament – es war eine deutsche Demokratie – wurde am Anfang einer Diktatur von Brüdern im Geiste der AfD abgefackelt. (Abg. Emil Sänze AfD: Pfui! – Abg. Anton Baron AfD: In Ihren Reihen waren NSDAP-Mitglieder!) Im Grundgesetz steht: „Die Würde des Menschen ist unantastbar“ und nicht: „Die Würde der Deutschen ist unantastbar.“ Deswegen geht es darum, heute Widerstand gegenüber dieser Hetzerei zu zeigen. „Nie wieder!“ ist jetzt! (Beifall bei der SPD sowie Abgeordneten der Grünen und der CDU – Abg. Anton Baron AfD: Ich kann Ih- nen gern die Liste von den NSDAP-Mitgliedern in Ihren Reihen geben!)

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Muhterem Aras

Meine Damen und Herren, mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist die Aktuelle Debatte beendet und Punkt 2 unserer Tagesordnung erledigt. Ich rufe Tagesordnungspunkt 3 auf: Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zu dem Zweiten Staatsvertrag zur Änderung des IT-Staatsvertrags – Drucksache 17/6978 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen – Drucksache 17/7465 Berichterstattung: Abg. Ansgar Mayr Meine Damen und Herren, das Präsidium hat für die Allgemeine Aussprache eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt. Für die Fraktion GRÜNE erteile ich das Wort Herrn Abg. Seimer.

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Peter Seimer GRÜNE

Sehr verehrte Präsidentin, sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen! Letztes Mal, als wir zu diesem Thema beraten haben, habe ich mich hier hingestellt, es sehr kurz gemacht und gesagt: Mit diesem Gesetzentwurf kommen wir, der Staat Deutschland, endlich im 21. Jahrhundert an. Denn wir, Bund und Länder, erkennen in diesem IT-Staatsvertrag endlich an, dass Digitalisierung eine Daueraufgabe und keine temporäre Aufgabe ist, meine sehr verehrten Damen und Herren. Ich will aber heute die Gelegenheit nutzen, allgemein auch über die Digitalisierung und den schweren Stand, den die Diode – 104. Sitzung – Mittwoch, 9. Oktober 2024 gitalisierung bei uns in Deutschland hat, zu sprechen. Denn es ist nicht so, dass das irgendwie von selbst vonstattengeht. Wir kennen es aus der eigenen Erfahrung, aus dem eigenen Leben, dass eben nicht alles durchdigitalisiert ist, wie man sich das manchmal in einem so modernen und reichen Staat wie Deutschland vorstellt. Woran liegt das eigentlich? (Abg. Alfred Bamberger AfD: Fehlendes Internet!) Es ist vielleicht in der Politik nicht immer das Thema Nummer 1, vielleicht auch nicht immer das Thema Nummer 2, aber – um ehrlich zu sein – auch nicht immer in der Gesellschaft das Thema Nummer 1 oder das Thema Nummer 2, sondern manchmal ist es ganz im Gegenteil gar nicht so richtig erwünscht. Ich denke da allein schon an den Funkmastenausbau. Da gibt es oftmals Gegnerschaften wegen angeblich sehr gefährlicher Strahlungen, bei denen man manchmal das Gefühl hat, wir verbauten da radioaktives Material oder dergleichen. Dem ist natürlich nicht so. Aber auch dann, wenn man über den digitalen Euro spricht, kommt sofort irgendwie die Keule aus irgendeiner Ecke: „Die wollen das Bargeld abschaffen.“ (Abg. Alfred Bamberger AfD: Genau!) Völliger Quatsch! Oder wenn Sie einmal irgendwie kleinere Beträge mit dem Handy oder mit der EC-Karte zahlen, gibt es manchmal beim Bäcker oder beim Metzger den einen oder anderen Blick, der ausdrückt: „Das kann man doch schon noch bar bezahlen. Wo sind wir denn?“ (Abg. Dr. Uwe Hellstern AfD: Genau!) Das ist aber schon auch – so sage ich einmal – eine Sache, die sich auch auf das politische Leben überträgt. Ich weiß nicht, wie es Ihnen geht, aber zu mir kommen Bürgerinnen und Bürger mit ganz, ganz vielen Anliegen zur Sicherheit, zum Klimaschutz, zum Verkehr, aber ganz selten zur Digitalisierung. Zur Digitalisierung von Fachverfahren müsste ich jetzt, ehrlich gesagt, schon lange suchen, bis ich dazu etwas in meinem E-Mail-Postfach finden würde. Dabei ist die Digitalisierung keine einfache Aufgabe, aber eine brutal wichtige Aufgabe für unsere Gesellschaft, aber auch für den Wirtschaftsstandort Deutschland, meine Damen und Herren. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU sowie des Abg. Daniel Karrais FDP/DVP) Wir brauchen da natürlich Lösungen. Wir brauchen aber auch digitale Kompetenzen in unserer Gesellschaft und auch hier im politischen Betrieb. Dafür brauchen wir digitale Souveränität in unseren Behörden, in unserem Staat. Dem gehen wir auch mit einer Open-Source-Strategie nach. Wir brauchen eine Cybersicherheit. Ich glaube, zumindest das ist in unserer Gesellschaft wirklich anerkannt. Da ist sozusagen die Erkenntnis gereift, dass Cybersicherheit ein wirklich hohes Gut und auch ein Standortfaktor ist. Denn Ransom ware (Peter Seimer) und dergleichen verursachen tatsächlich jedes Jahr mehrere Milliarden Euro Schaden. Aber auch andere Faktoren spielen eine Rolle: Wir brauchen endlich eine einheitliche digitale Identität, digitale Signaturen, eine digitale Zahlungsmöglichkeit, mit der ich überall zahlen kann. Ich will eben nicht ein Benutzerkonto für Amt A, Rathaus B und für jenes Landratsamt, sondern ich will, wie ich es von anderen digitalen Dienstleistungen gewohnt bin, eben ein Benutzerkonto, eine digitale Signatur, die ich dann überall nutzen kann, übrigens auch im privatwirtschaftlichen Verkehr, so, wie ich meinen Personalausweis auch nicht nur beim Rathaus oder beim Landratsamt nutzen kann, sondern selbstverständlich auch, wenn ich auf Reisen bin, wenn ich bei einer Fluggesellschaft bin, wenn ich bei der Bank bin oder wenn ich mich sonst irgendwo ausweisen muss. Es gibt ja auch keinen zweiten, privaten Personalausweis; das Gleiche gilt für die EC-Karte. Deshalb, meine Damen und Herren, müssen wir uns tatsächlich auf das Thema Digitalisierung fokussieren, auch wenn es manchmal nicht ganz so bequem ist, unsere digitale Affinität nicht ganz so groß ist und man vielleicht sagt: „Das mache ich vielleicht doch noch gern mit Papier, weil ich das lieber anfasse; das habe ich einfach lieber.“ Da muss man sich auch mal durchbeißen und sagen: „Jetzt schaue ich mir mal diesen digitalen Prozess an“, den es oftmals gibt. Ich will hier nur das Beispiel „i-Kfz“ erwähnen. Dadurch können Sie Ihr Auto digital anmelden, ummelden und abmelden. Sie müssen nicht auf das Landratsamt gehen, keine vier oder fünf Wochen warten, auch nicht lange vor Ort warten, sondern können das bequem von zu Hause aus machen. Trotzdem nutzen das nur 20 % bzw. ist nur eine von fünf Zulassungen digital, meine sehr geehrten Damen und Herren. Deshalb: Lassen Sie uns diese wirklich große Mammutaufgabe und diese wichtige Aufgabe auch für den Wirtschaftsstandort Deutschland angehen! Mit der Zustimmung zu dem Gesetzentwurf, der uns heute vorliegt, gehen wir einen weiteren Schritt darauf zu; denn damit fangen wir an, anzuerkennen, dass Digitalisierung eine Daueraufgabe ist. Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU sowie des Abg. Daniel Karrais FDP/DVP)

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Daniel Born

Es folgt für die CDU-Fraktion Frau Abg. Isabell Huber.

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Isabell Huber CDU

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren! Heute geht es um die Stärkung der Föderalen IT-Kooperation. Dabei werden drei Punkte deutlich. Zum einen: Die Digitalisierung ist und bleibt eine Daueraufgabe. Genau das gilt auch für die Leistungen der FITKO; denn sie übernimmt dauerhafte Aufgaben. Deshalb – das ist der dritte Punkt – brauchen wir auch eine dauerhaft gesicherte Finanzierung. Der vorliegende geänderte IT-Staatsvertrag beinhaltet jetzt die notwendigen Maßnahmen, um eben genau diese drei Punkte auch weiter abzusichern und somit eben die Digitalisierung der Verwaltung weiter voranzutreiben. riode – 104. Sitzung – Mittwoch, 9. Oktober 2024 Mit der Änderung stärken wir letztlich vor allem auch den IT-Planungsrat. Das ist wichtig, um die Digitalisierung der Verwaltung im Bundesgebiet zu unterstützen. Sie braucht klare Vorgaben, vor allem auch bei Schnittstellen und Standards. Ich glaube, alle, die sich ein bisschen im IT-Bereich auskennen, wissen, dass das extrem wichtig ist. Damit steht und fällt letzten Endes auch die IT-Anwendung. Das brauchen wir, weil unser Staat föderal aufgebaut ist: 16 Länder und der Bund. Wir wollen effizienter und schneller ins Ziel kommen. Deswegen lässt sich zusammenfassend sagen, dass der vorliegende IT-Staatsvertrag eine sehr gute Basis bildet, damit die staatlichen Ebenen in Zukunft gut und effektiv miteinander arbeiten und kooperieren können. Das sage ich auch im Namen unseres stimmlich angeschlagenen digitalpolitischen Sprechers Ansgar Mayr. (Vereinzelt Heiterkeit) Vielen Dank. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen)

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Daniel Born

Damit wurden auch alle Gerüchte unterbunden, dass es in der CDU-Fraktion einen Wechsel in der Sprechendenfunktion gegeben hätte. (Vereinzelt Heiterkeit) Es folgt für die SPD-Fraktion Herr Abg. Jonas Hoffmann.

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Jonas Hoffmann SPD

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ganz zu Beginn möchte ich meinem Kollegen zu seiner Rede gratulieren. Da ist ja wirklich einiges an Substanz in den letzten Jahren hinzugekommen. (Heiterkeit – Beifall bei Abgeordneten der SPD und des Abg. Daniel Karrais FDP/DVP) Ich glaube, wir sind hier gut unterwegs. Ich kann all Ihre Forderungen und Zielrichtungen unterstreichen. Wir haben sie ja hier gemeinsam schon häufiger ausgeführt. Heute reden wir aber über den IT-Staatsvertrag; das hat mein Kollege zum Teil vergessen, aber das gönne ich ihm. Hier geht es genau darum, dass wir eine Behörde stärken, die in unserem Land, in ganz Deutschland, zentral wichtig ist: die FIT-KO. Namentlich ist dieser Begriff noch nicht so häufig gefallen. Es ist eine ganz neue Behörde. Diese Behörde – der Begriff sagt vielleicht auch nicht jedem etwas – wurde erst 2020 gegründet. Es ist eine gemeinsame Behörde von Bund und Ländern, die gemeinsam – alle 17 Akteure – die Entscheidungen des IT-Planungsrats umsetzt. Hier werden Standards definiert, hier kommen die Länder und der Bund zusammen und finden gemeinsam Lösungen, die dann auch umgesetzt werden sollen. Dieser Schritt – der zusätzliche Staatsvertrag, der ermöglicht, dass wir Projekte vor allem langfristig finanzieren können und es eben nicht 17-mal nebeneinander machen, sondern zentral an einem Ort, um wirklich effiziente und effektive Lösungen zu entwickeln – ist ein guter Schritt in die richtige Richtung. (Jonas Hoffmann) Ich habe mir auch schon ein bisschen angeschaut, was die FITKO bisher schon gemacht hat. Da ist mir das GovData-Portal aufgefallen, ein zentrales Open-Data-Portal, in dem alle Länder und der Bund Daten zentral zur Verfügung stellen können. Jetzt ist es bei uns auch kein neues Thema, dass wir in diesem Land unbedingt ein Open-Data-Gesetz bräuchten. Hier sieht man, wie man es umsetzen könnte. Wir warten dringend auf ein solches Gesetz. Es ist ja auch Teil Ihres Koalitionsvertrags, dass wir ein Open-Data-Gesetz schaffen. Aber, meine Damen und Herren, das prokrastinieren Sie. Und ich vermute, dass Sie auch dieses Vorhaben wie andere Gesetzesvorhaben in die nächste Legislatur prokrastinieren wollen. Ich würde mir wünschen, Sie würden mich überraschen. Denn wir müssen dringend handeln. Es gibt einen Bericht der Europäischen Union mit dem Titel: „The future of European competitiveness“, also übersetzt: „Die Zukunft der europäischen Wettbewerbsfähigkeit“. Dieser Bericht ist hochinteressant. Er benennt die großen Themen – globale Instabilität, Energie, die Nachwirkungen der Pandemie –, aber er nennt als primären Grund für die mangelnde europäische Wettbewerbsfähigkeit gegenüber den USA und Asien die verschlafene Digitalisierung. Dann geht der Bericht zu Deutschland und Baden-Württemberg über, und er bezichtigt die Entscheidungsträger der Prokrastination. Genau das erleben wir täglich. Hier trifft die Europäische Union den Nagel auf den Kopf. Wir prokrastinieren ganz viele, zentrale, wichtige Entscheidungen, weil sie Konflikte auslösen; das wurde auch vorher benannt. Wir prokrastinieren wichtige Entscheidungen, weil sie Geld kosten. Ihnen, Herr Minister, bei der Prokrastination zuzuschauen, tut einem richtig weh. (Beifall bei Abgeordneten der SPD und der FDP/ DVP) Deswegen: Legen Sie den Hebel um, den Sie in einer der wichtigsten Wirtschaftsregionen in Europa in der Hand haben. Machen Sie etwas, und erklären Sie nicht gegenüber dem Städtetag: „Wir sind beim Digitalisieren die Weltmeister, die Besten in Deutschland und Europa.“ Die nehmen Sie doch nicht mehr ernst. Deswegen: Handeln Sie, hören Sie auf zu prokrastinieren! Die FITKO ist ein guter Ansatz, der gestärkt werden muss. Deswegen stimmen wir diesem Gesetzentwurf auch zu. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD)

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Daniel Born

Es folgt für die FDP/DVP-Fraktion Herr Abg. Daniel Karrais.

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Daniel Karrais FDP

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es gibt ja einige, die sich mit dem – – (Unruhe bei Abgeordneten der Grünen und der SPD)

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Daniel Born

Die Zwischengespräche zwischen der Fraktion GRÜNE und der Fraktion der SPD fahren wir jetzt runter und hören Herrn Abg. Karrais zu. ode – 104. Sitzung – Mittwoch, 9. Oktober 2024 (Abg. Petra Krebs GRÜNE: Das war gerade eine Bil- dungsmaßnahme! – Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Es war aber gerade so nett!)

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Daniel Karrais FDP

Es gibt ja einige, die sich mit dem Prokrastinieren auskennen. Dazu gehört insbesondere die Landesregierung mit ihrer Politik in Sachen Digitalisierung. Daher vielen Dank für den Beitrag, Kollege Hoffmann. Das fand ich sehr, sehr treffend. Meine Damen und Herren, ich denke, der bisherige Ansatz, den wir in Sachen Verwaltungsdigitalisierung in Deutschland gefahren haben, ist krachend gescheitert. Es war einfach ein Fehler, nur irgendwelche Ziele für digitale Prozesse, wann die verfügbar sein sollen, in ein Gesetz zu schreiben und dann zu sagen: „Huch, das sollen die Länder und die Kommunen jetzt einfach mal machen. Irgendwie wird das schon so passieren. Und dann macht mal einer irgendwas, und die anderen können das ja übernehmen, wenn es funktioniert.“ Das hat nicht geklappt. Das war eigentlich mit Ansage. Leider hat man diese Fehlentscheidung schon vor vielen, vielen Jahren so getroffen, und erst jetzt wird korrigiert. Darüber sprechen wir heute. Mit dem IT-Staatsvertrag wird nämlich endlich eine vernünftige Planungsgrundlage für diesen Rat geschaffen. Es geht auch darum, endlich einmal verbindliche Standards setzen zu können. Das ist extrem wichtig, wenn wir über Digitalisierung sprechen. Denn ganz aktuell erleben wir doch, dass verschiedene Akteure, die teilweise tatsächlich gar nicht mal prokrastinieren, sondern etwas machen wollen, weil sie sagen: „Das ist ein Problem, da müssen wir etwas tun“, eben ihr eigenes Süppchen kochen und das Ganze teilweise nicht miteinander kompatibel ist. So schaffen wir keine gemeinsame Grundlage für einen digitalen, modernen Staat, wie wir ihn eigentlich brauchen und wie die Bürgerinnen und Bürger ihn von uns zu Recht erwarten. (Beifall des Abg. Rudi Fischer FDP/DVP) Wir brauchen ganz klar eine Neuausrichtung der Digitalpolitik. Dieses Verständnis erwarte ich auch von der Landesregierung. Ich sehe es aber leider nicht. Jetzt haben wir dafür mit dem Staatsvertrag zwar eine gewisse Grundlage, aber die ist, meine Damen und Herren, eine Folge der Politik unserer Bundesregierung, die das Ganze vorangetrieben hat, (Beifall des Abg. Jonas Hoffmann SPD) und ist auch ein zentraler Erfolg der FDP in der Bundesregierung. (Beifall bei Abgeordneten der FDP/DVP – Abg. Klaus Hoher FDP/DVP: Prima!) Immerhin: Einer klatschte von der SPD. (Vereinzelt Heiterkeit – Abg. Jonas Hoffmann SPD: Das war schon an der richtigen Stelle!) Da ist das ganz zentral. Wir brauchen da aber auch eine klare Strategie im Land. (Unruhe) (Daniel Karrais) Da herrscht momentan aber Fehlanzeige. Die Digitalstrategie der Landesregierung ist ein Sammelsurium verschiedenster digitaler Maßnahmen aus ganz verschiedenen Bereichen. Aber es gibt keinen konkreten Fahrplan, wie wir die Verwaltung digitalisieren. Das ist doch die Schnittstelle vom Staat zur Bürgerin, zum Bürger, und die muss dringend digital werden. Denn wenn wir das nicht hinbekommen, verlieren die Leute das Vertrauen in die Funktionsfähigkeit unseres Staates. Und wenn ich mir manche Warteschlange, in der man auch als Abgeordneter gelegentlich mal stehen muss, anschaue, dann verstehe ich das, und dann verstehe ich auch, wenn die Leute sagen: „Dieser Staat kann es einfach nicht, dem traue ich nichts mehr zu.“ Das kann nicht in unserem Interesse sein. (Beifall bei Abgeordneten der FDP/DVP) Wenn wir über diesen IT-Staatsvertrag sprechen, dem wir, die FDP/DVP-Fraktion, natürlich zustimmen, müssen wir auch darüber nachdenken: Was lernen wir daraus für die Politik hier in unserem Land? Ich hatte es schon angesprochen: Momentan machen jede Kommune und das Land im Wesentlichen ihr eigenes Ding. Damit kommen wir eben nicht weit, vor allem weil es viele kleine Kommunen gibt, die gar nicht die Kapazitäten und die Ressourcen haben, sich dafür einzusetzen, auch wenn sie es sogar wollen würden. Das funktioniert einfach nicht. Deshalb brauchen wir einen klaren, zentralen Ansatz mit einer Top-down-Politik. Wir müssen klare Standards setzen. Wir, das Land, müssen Vorgaben machen. Das können wir mit den Kommunen zusammen erarbeiten. Das ist keine Frage; die müssen natürlich mit an den Tisch. Aber so etwas brauchen wir. Quasi ein IT-Planungsrat für Baden-Württemberg, das wäre das, was wir brauchen, denn anders kommen wir nicht weiter. Bisher ist die Landesregierung auch nicht dabei weitergekommen, die eigene Landes-IT weiterzuentwickeln. Die BITBW ist noch immer eine Landesbehörde, obwohl es schon länger Forderungen gibt, sie umzufirmieren, damit man dort besser wirtschaften kann, damit man besser Personal akquirieren kann, damit man besser die Lösungen kreieren kann, die wir brauchen. Und parallel gibt es noch immer die Komm.ONE, die für die Kommunen viele Aufgaben in gleicher Weise erledigt wie die BITBW. Wir haben da eine Doppelstruktur. Das ist nicht sinnvoll. Da brauchen wir eine Weiterentwicklung. Ich fordere von der Landesregierung auch ein, endlich mal ein Konzept vorzulegen, wie es hier weitergehen soll. Das Ziel haben Sie sich eigentlich mal gesetzt. Aber gesehen habe ich da bislang noch nichts. Meine Damen und Herren, ich halte nochmals fest: Der bisherige Ansatz der Verwaltungsdigitalisierung ist gescheitert. Wir brauchen daher eine grundlegende Neuausrichtung der Digitalpolitik. Dazu gehören Standards, dazu gehören Vorgaben, dazu gehört ein stringenter Fahrplan, und dazu gehört endlich die Anerkenntnis, dass wir es nur gemeinsam auf einer zentralen Datenplattform, auf einer zentralen Grundlage schaffen – und nicht mit lauter individuellen Alleingängen von Kommunen und Land. Sonst erreichen wir das Ziel nicht. Meine Damen und Herren, wir stimmen dem Gesetzentwurf zu. riode – 104. Sitzung – Mittwoch, 9. Oktober 2024 Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der FDP/DVP – Vereinzelt Beifall bei den Grünen, der CDU und der SPD)

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Daniel Born

Es folgt für die AfD-Fraktion Herr Abg. Alfred Bamberger.

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Alfred Bamberger AfD

Habe die Ehre, Herr Präsident! Grüß Gott, meine Damen und Herren! In der Drucksache 17/6978 geht es mal wieder ums Geld. Mit dem Zweiten Staatsvertrag zur Änderung des IT-Staatsvertrags soll die Finanzierung zukünftiger IT-Projekte in mehrfacher Hinsicht gesichert werden. Die Föderale IT-Kooperation, abgekürzt FITKO, stellt fest, dass erstens die Digitalisierung der Verwaltung eine Daueraufgabe ist und dass zweitens die Projektlaufzeiten durchaus mehrere Jahre betragen können. Das klingt logisch und vernünftig. Trotzdem muss man sich dazu ein paar Fragen stellen, z. B.: Wo bleibt der Bürokratieabbau? Zwar fordern alle Parteien Bürokratieabbau, um nicht nur den Bürger, sondern auch Firmen von den damit verbundenen Kosten zu entlasten und den Standort Baden-Württemberg wenigstens ein bisschen attraktiver zu machen. Doch wo ist er? Dieser Gesetzentwurf spricht diesbezüglich eine andere Sprache. Die Zahl der Projekte, welche zur Digitalisierung insgesamt anstehen, ist a priori abzählbar endlich. Klar ist auch, dass mit Fortschreiben des Projekts immer mehr Verwaltungsvorgänge digitalisiert werden. Deshalb darf der Anspruch, dass es sich bei der Digitalisierung der Verwaltung um eine Daueraufgabe handelt, auch bezweifelt werden. Die Digitalisierung, die im Rahmen der FITKO stattfindet, macht zweifellos Fortschritte. Allerdings muss man feststellen, dass Baden-Württemberg auch bei digitalen Dienstleistungen zu den Schlusslichtern zählt. Laut dem Dashboard Digitale Verwaltung, das einen Überblick über die den Bundesbürgern bundesweit zur Verfügung stehenden Leistungen gibt, gehört Baden-Württemberg mit – Stand gestern – 189 implementierten OZG-Leistungen, also Onlinezugängen zu Verwaltungsleistungen, zu den Schlusslichtern der Republik. (Abg. Anton Baron AfD: Eijeijei!) Hamburg führt mit 267 OZG-Leistungen das Ranking an. (Abg. Anton Baron AfD: Ja!) Ein Stadtstaat deklassiert demzufolge das drittgrößte Bundesland. Der neue Wahlspruch von Baden-Württemberg müsste demzufolge heißen: Wir können alles, nur nicht programmieren. (Heiterkeit und Beifall bei der AfD) Woran liegt es also, dass Baden-Württemberg diesbezüglich so weit abgehängt ist? (Abg. Anton Baron AfD: Das ist leider so! Die Zah- len belegen das!) An der Rechnerleistung kann es nicht fehlen. (Alfred Bamberger) Die Folgen dieses Missstands sind erheblich. Bürger und Firmen müssen sich noch immer mit Papieranträgen herumschlagen. Bescheide von Verwaltungen – – (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Sie haben auch ein Papier vor sich liegen! – Heiterkeit bei Abgeordne- ten der Grünen und der SPD – Gegenruf des Abg. Anton Baron AfD: Sie aber auch! – Zuruf: Verzettelt!) Bescheide von Verwaltungen verzögern wichtige Entscheidungen in Firmen und lassen manche Bürger wegen des Amtsschimmels sprachlos zurück. Über die Ursachen kann nur die Landesregierung Auskunft geben. An fehlender Rechnerleistung kann es, wie gesagt, nicht liegen. Vielleicht liegt es aber an falsch gesetzten Prioritäten. Ausgehend von ca. 6 000 Verwaltungsleistungen stellt man fest, dass man ein Monster geschaffen hat, das erstens stetig weiter wächst und zweitens lebt, weil Gesetzesänderungen ja eingepflegt werden müssen. Bisher wurden ca. 3 000 OZG-Leistungen umgesetzt, also etwa die Hälfte. Sicherlich lassen sich viele OZG-Leistungen durch Copy and Paste schnell realisieren. Trotzdem müssen sie einzeln in SCM-Systemen, also in Source-Code-Management-Systemen erfasst werden. Statt sich also mit Hirngespinsten wie H2-ready zu beschäftigen oder das neue Goldene Kalb, die sogenannten regenerativen Energien, zu betanzen oder das Pflanzenwachstumsgas CO zu verdammen und zu besteuern, sollte man den Fokus auf reale Probleme legen, nämlich auf die überbordende Bürokratie, (Beifall bei der AfD) unter der das Land unsäglich leidet. Untersuchen Sie doch jede OZG-Leistung darauf, ob man auf die Verwaltungsvorschrift oder auf den Verwaltungsakt nicht verzichten kann. Denn eines kann ich Ihnen versprechen: Wenn Sie, die Landesregierung, es nicht tun, dann werden wir, die AfD, diese Arbeit übernehmen, und zwar schneller, als es Ihnen recht ist. (Beifall bei der AfD) Auch Minderheitsregierungen funktionieren. Denn auf eine CDU, die das Land in eine Agonie geführt hat, können wir verzichten. Dass die grün-schwarze Landesregierung zu solch einem Kraftakt, also einem signifikanten Bürokratieabbau, nicht in der Lage ist, dürfte jedem klar sein, der die bisherige Performance betrachtet.

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Daniel Born

Bitte kommen Sie zum Schluss.

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Alfred Bamberger AfD

Auch schon wieder? (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Er hat noch Pa- pier!)

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Daniel Born

Na ja, wenn ich da vorn Rot sehe.

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Alfred Bamberger AfD

Die AfD stimmt der Änderung des Zweiten IT-Staatsvertrags zwar zu, aber es darf bezweifelt werden, dass diese Änderung die Misere auch nur im Entferntesten beseitigt. Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit. (Beifall bei der AfD) ode – 104. Sitzung – Mittwoch, 9. Oktober 2024

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Daniel Born

Es folgt die Stellungnahme der Landesregierung. Ich erteile Herrn Minister Strobl das Wort. Minister des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Thomas Strobl: Vielen Dank. – Herr Präsident, verehrte Damen und Herren Abgeordnete! Vor 14 Jahren wurde der IT-Staatsvertrag auf der Grundlage von Artikel 91c des Grundgesetzes zwischen Bund und Ländern abgeschlossen. Er ist die rechtliche Grundlage für den IT-Planungsrat. Aufgaben des IT-Planungsrats sind seit seiner Gründung die Koordinierung der Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Fragen der Informationstechnik, die Beschlussfassung über IT-Standards und die Steuerung von Digitalisierungsprojekten. Mit der ersten Änderung des IT-Staatsvertrags im Jahr 2019 kam die Digitalisierung von Verwaltungsleistungen als weitere Aufgabe hinzu. Außerdem wurden die Voraussetzungen für die Errichtung der Anstalt des öffentlichen Rechts Föderale IT-Kooperation – kurz: FITKO – in gemeinsamer Trägerschaft aller Länder und des Bundes geschaffen. Die FITKO unterstützt den IT-Planungsrat fachlich und organisatorisch und steuert föderale IT-Projekte. Ziel des Zweiten Staatsvertrags zur Änderung des IT-Staatsvertrags, dem der Landtag mit diesem Gesetzentwurf zustimmen möchte, ist es, die Finanzmodalitäten der FITKO neu auszurichten und dem IT-Planungsrat flexiblere Handlungsmöglichkeiten zu geben. So soll der IT-Planungsrat künftig Digitalisierungslösungen betreiben lassen, die aus der Zusammenarbeit von Bund und Ländern resultieren, und föderale – auch mehrjährige – Projekte für die Verwaltungsdigitalisierung steuern. Digitalisierung ist nämlich – darauf haben der Redner und die Rednerin der Koalitionsfraktionen bereits hingewiesen – eine Daueraufgabe. Außerdem soll der IT-Planungsrat künftig länderübergreifend einsetzbare digitale Lösungen für bestimmte Lebensbereiche kurzfristig zur Verfügung stellen oder auch projektieren können. Auch das föderale IT-Architekturmanagement soll er verantworten, damit Bund, Länder und Kommunen eine einheitliche IT-Architektur erhalten. Zur Stärkung der FITKO soll ein festes Budget geschaffen werden, mit dem Digitalisierungsprojekte und Digitalisierungsaufgaben gemeinsam durch Bund und Länder dauerhaft finanziert werden können. Der Finanzierungsbedarf wird Schwankungen unterliegen. Der Vertrag enthält keine Festlegungen von festen Beträgen. Bund und Länder verpflichten sich zu einer Finanzierung in jeweils angemessener Höhe. Selbstverständlich gilt weiterhin der Vorbehalt der jeweiligen haushaltsrechtlichen Ermächtigung der Vertragspartner. Klar ist aber auch: Die weitere Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes sowie der Registermodernisierung und des Once-Only-Prinzips werden ebenso wie die Realisierung eines verstärkten datengeschützten Verwaltungshandelns erhebliche finanzielle Aufwände erforderlich machen. Insgesamt ist der Zweite Staatsvertrag zur Änderung des IT-Staatsvertrags ein wichtiger Schritt, um die föderale Zusam- (Minister Thomas Strobl) menarbeit bei der Fortführung der Verwaltungsdigitalisierung zu stärken. Deshalb danke ich für Ihre Zustimmung zu diesem Staatsvertrag. (Beifall bei den Grünen und der CDU)

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Daniel Born

In der zweiten Runde habe ich bisher eine Wortmeldung von der SPD-Fraktion. Dazu erteile ich Herrn Abg. Jonas Hoffmann noch einmal das Wort.

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Jonas Hoffmann SPD

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich wurde jetzt wirklich ein paarmal gefragt, was Prokrastination bedeutet. (Vereinzelt Heiterkeit) Übersetzt: pathologisches Aufschieben. Oder umgangssprachlich: Aufschieberitis. (Abg. Raimund Haser CDU: Gibt es ein Gegenmit- tel?) Wie das in der Praxis aussieht, haben wir, meine ich, vor wenigen Minuten erkannt: dass man sich nicht wirklich mit den Themen auseinandersetzt, dass man das tut, was man irgendwie ums Verrecken machen muss, aber nicht nach vorn denkt. Das brauchen wir aber nicht in der Digitalisierung. Danke schön. (Beifall bei der SPD)

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Daniel Born

Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Damit beende ich die Aussprache. Wir kommen zur A b s t i m m u n g. Abstimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Ausschusses des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen, Drucksache 17/7465. Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, dem Gesetzentwurf zuzustimmen. Ich rufe auf Artikel 1 Änderung des IT-Staatsvertrags mit den Nummern 1 bis 9. Wer Artikel 1 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist Artikel 1 einstimmig zugestimmt. Ich rufe auf Artikel 2 Bekanntmachungserlaubnis Wer stimmt Artikel 2 zu? – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist auch Artikel 2 einstimmig zugestimmt. Ich rufe auf Artikel 3 Inkrafttreten riode – 104. Sitzung – Mittwoch, 9. Oktober 2024 Wer Artikel 3 zustimmt, den darf ich um das Handzeichen bitten. – Vielen Dank. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist auch Artikel 3 einstimmig zugestimmt. Die Einleitung lautet: „Der Landtag hat am 9. Oktober 2024 das folgende Gesetz beschlossen:“. Die Überschrift lautet: „Gesetz zu dem Zweiten Staatsvertrag zur Änderung des IT-Staatsvertrags“. – Sie stimmen der Überschrift zu. Wir kommen damit zur S c h l u s s a b s t i m m u n g Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmt, den darf ich bitten, sich zu erheben. – Vielen Dank. Gegenstimmen? (Abg. Ansgar Mayr CDU verlässt seinen Platz.) – Herr Abg. Mayr, jetzt – – (Vereinzelt Heiterkeit) – Herr Kollege, haben Sie dafür gestimmt? (Abg. Ansgar Mayr CDU: Ja, ja!) – Dann bewerte ich das richtig, okay. – Gegenstimmen? – Keine. Enthaltungen? – Auch keine. Dann ist dem Gesetz einstimmig zugestimmt, und Punkt 3 der Tagesordnung ist damit erledigt. (Beifall des Abg. Peter Seimer GRÜNE) Wir sind so flott, dass die Mittagspause nicht prokrastiniert wird, (Vereinzelt Heiterkeit) sondern wir wieder früher anfangen können. Das heißt, wir treffen uns hier wieder um 14:00 Uhr zu Tagesordnungspunkt 4. Eine schöne Mittagspause wünsche ich. (Unterbrechung der Sitzung: 12:37 Uhr) * (Wiederaufnahme der Sitzung: 14:06 Uhr)

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Daniel Born

Liebe Kolleginnen und Kollegen, wir setzen unsere heutige Sitzung fort. Ich rufe Tagesordnungspunkt 4 auf: Regierungsbefragung Das erste Thema hat die Fraktion der FDP/DVP angemeldet: Z w e i J a h r e E n t l a s t u n g s a l l i a n z : A u - ß e r S p e s e n n i c h t s g e w e s e n ? ! Ich erteile Herrn Abg. Professor Dr. Schweickert das Wort.

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Dr. Erik Schweickert FDP

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Schön, dass wir beginnen können und ich meine Geburtstagsgrüße an Sie, Herr Stegmann, oder die Landesregierung oder die Entlastungsallianz überbringen kann. Denn im Oktober sind es jetzt zwei Jahre, dass wir diese Entlastungsallianz haben. Es stellt sich die Frage: Was haben wir außer Geburtstagswünschen noch so mitgebracht? Zumindest mal ein paar Fragen; denn diese Entlastungsallianz steht ja in der Kritik. Beispielsweise enthält die Medieninformation des Landkreistags Baden-Württemberg vom 16. Juli 2024 Sätze wie: Entlastungspaket II bleibt hinter Erwartungen zurück Oder: ... wird sich unser gemeinsames Ziel einer spürbaren Entlastung von Bürgern, Wirtschaft und Kommunen schwerlich erreichen lassen. Oder: „Klein-Klein“. Den Rest können Sie in der Medieninformation gern nachlesen. Da kann man ja sagen: Na gut, die acht Verbände sind da vielleicht ein bisschen hart. Aber wenn man sich anschaut, was eigentlich das Selbstverständnis bezüglich des Zwecks dieser Entlastungsallianz und der Rolle der Regierung ist, dann heißt es da: Die Landesregierung und die in der Entlastungsallianz eingebundenen Verbände haben sich gemeinsam auf die erfolgte Kommunikation des Entlastungspakets anhand der in der Pressemitteilung veröffentlichten Beispiele verständigt. Der Schwerpunkt lag dabei auf Maßnahmen, die für eine breite Öffentlichkeit relevant sind. Und: Die Entlastungsallianz ist keine Alleinanstrengung der Landesregierung, sondern beruht auf einer Vereinbarung zwischen der Landesregierung und den acht Gründungsverbänden zur lösungsorientierten Zusammenarbeit. Die Verbände sind gleichberechtigte Partner. Deswegen stelle ich einmal die Frage, Herr Stegmann, wie ich mir das vorstellen muss. Da sitzen neun Partner zusammen – alles gleichberechtigte Partner –, und dann wird abgestimmt: Schaffen wir Bürokratie ab oder nicht? Dann geht das Ding 8 : 1 aus, und dann wird es umgesetzt. Herr Stegmann, wann wird eigentlich das Parlament informiert? Herr Stegmann, wann hat eigentlich diese Regierung beschlossen, dass es politische und unpolitische Maßnahmen gibt? Das muss man sich mal geben: Die haben 18 Maßnahmen, weil sie politisch sind, hintangestellt. Sprich: Bürokratieabbau kann warten. Mich würde auch interessieren: Seit wann ist denn eine Landesregierung unpolitisch? Denn hinterher ist es doch das Parlament, das die großen 18 Dinge entscheidet. Eines davon haben wir heute Morgen in der Aktuellen Debatte gehört – das Gleichbehandlungsgesetz –, aber da gibt es 17 weitere. Mich würde interessieren: Warum schieben Sie diese Dinge? Sie können ja auch noch öfter solche Briefe an Herrn Schwarz schreiben. Ich kann jedem nur empfehlen, dass er sich diesen ode – 104. Sitzung – Mittwoch, 9. Oktober 2024 Brief von Herrn Stegmann an Herrn Schwarz mal durchliest. Also, wenn ich einen Brief an Frau Schindele schreibe, gehe ich davon aus, dass er zwischen uns zwei ist. Anscheinend sind Briefe zwischen der Regierung und der größten der die Regierung tragenden Fraktionen immer öffentlich. – Ich kann es nur empfehlen. Der Duktus dieses Briefes steht unter dem Motto: Das Parlament hat das abzunicken, was von der Regierung kommt. Deshalb würde mich interessieren, wann Sie daran denken, das Parlament einzubinden und eine Antwort darauf zu geben, welche die anderen 17 politischen Maßnahmen sind und bis wann Sie diese dem Parlament mit Lösungsvorschlägen vorlegen wollen. Unsere Wirtschaft hat keine Zeit, zu warten, bis Sie beschlossen haben, was für den Bürokratieabbau wichtig und was nicht wichtig ist. Vielen Dank. (Beifall bei der FDP/DVP)

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Daniel Born

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. – Ich darf Herrn Staatsminister Dr. Stegmann um die Beantwortung der Fragen bitten. Staatsminister Dr. Florian Stegmann: Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrter Herr Professor Schweickert, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Vielen Dank für das fortwährende Interesse an der Entlastungsallianz und den Aktivitäten der Landesregierung zum Bürokratieabbau. Sie haben gerade gefragt, wann das Parlament vonseiten der Landesregierung informiert wird. Ich bin regelmäßig hier und informiere Sie nicht nur darüber, was in Sachen Entlastungsallianz vorangeht und was unsere Pläne sind, sondern auch über das, was darüber hinaus passiert – Verwaltungsmodernisierung, Masterplan und sonstiger Bürokratieabbau. Deswegen habe ich diesen Kritikpunkt, ehrlich gesagt, nicht nachvollziehen können. Vorab kurz zur Historie: Im Juli 2023, also vor etwas mehr als einem Jahr, hat der Ministerpräsident die Entlastungsallianz mit acht beteiligten Verbänden vereinbart. Seit November 2023 arbeiten Fachexpertinnen und -experten an praxistauglichen Lösungen zum Bürokratieabbau. Wir haben zwischenzeitlich zwei Entlastungspakete mit rund 120 Maßnahmen erarbeitet. 120 Maßnahmen liegen bereits auf dem Tisch. Die genauen Details zu diesem Entlastungspaket sind auf einen Landtagsantrag hin, den Ihre Fraktion gestellt hat, sehr geehrter Herr Abgeordneter, gestern von uns aufgeführt worden. Dort steht alles, alles, alles, alles bis ins letzte Detail aufgelistet. Lassen Sie mich daher heute nur einige Beispiele herausgreifen, mit denen wir, die Regierung, für spürbare Entlastungen bei den Bürgerinnen und Bürgern, der Wirtschaft und den Kommunen sorgen. Wir sind den Forderungen der Entlastungsallianz nachgekommen, die landeseigenen Vergabeschwellen zu erhöhen, damit die Aufträge künftig ohne ein aufwendiges Vergabeverfahren vergeben werden können. Dazu kann ich mit Fug und Recht sagen, dass wir mit der VwV Beschaffung nicht weniger als eine Revolution ausgelöst haben. Wir haben von vielen Start-ups großen Zuspruch in der Öffentlichkeit erhalten. (Staatsminister Dr. Florian Stegmann) Ein zweites Beispiel: Wir haben die Standards im kommunalen Haushaltsrecht durch die Einführung eines Wahlrechts zwischen Gesamtabschluss und erweitertem Beteiligungsbericht reduziert. Der entsprechende Gesetzentwurf wurde hier im Landtag am 23. September dieses Jahres eingebracht. Wir haben die Schulfinanzierung durch die Anhebung der Auswärtigenzuschläge bei der Schulbauförderung vereinfacht. Zum 1. Januar 2024 wurden bereits die Kostenrichtwerte angehoben. Zudem wurde ein Pilotprojekt zur zentralen Bearbeitung von Abschiebehaftanträgen auf den Weg gebracht. Das Regierungspräsidium Karlsruhe bietet an, die Bearbeitung von Abschiebehaftanträgen in sämtlichen Fällen zu übernehmen, auch in den Fällen, die bislang bei den unteren Ausländerbehörden bearbeitet wurden. Das Verkehrsministerium hat auf Initiative der Entlastungsallianz einen landesweiten Lärmaktionsplan für die Hauptverkehrsstraßen und die Haupteisenbahnstrecken außerhalb von Ballungsräumen erstellt. Dies führt zu erheblichen Entlastungen der Städte und der Gemeinden bei der Lärmaktionsplanung. Weitere Lösungen zur Flexibilisierung in den Kommunen vor Ort, zur Erleichterung im Haushalts- und Steuerrecht und zur Entlastung in der Schulverwaltung sind gerade in Bearbeitung. Auch über die von den kommunalen Landesverbänden vorgelegte Priorisierungsliste sind wir in intensiven Beratungen. Wie Sie vielleicht wissen, liegen erste Lösungen auf dem Tisch; z. B. ist ein Standarderprobungsgesetz vom Innenministerium in Auftrag gegeben worden. Das war der Vorschlag des Innenministers, den wir sehr gern aufgenommen haben. Ich erlaube mir hierzu den Hinweis, dass die Mehrheit dieser 15 Vorschläge sehr komplexe Themenfelder betreffen. An meiner Schilderung hat man schon gesehen, dass man dabei sehr ins Detail und ins Klein-Klein gehen muss. Da kann man nicht einfach so mit einem Federstrich Änderungen vornehmen. Deswegen prüfen wir das intensiv. Es wird abgewogen, und dann braucht es schlichtweg Zeit. Dass Bürokratieabbau ein zeitaufwendiges und ziemlich mühsames Geschäft ist, sehr geehrter Herr Schweickert, wird Ihnen auch aufgefallen sein. Wenn Sie etwa in Deutschland in ein Hotel gehen, dann füllen Sie auch heute noch ein Anmeldeformular aus – im Hotel. Ich darf daran erinnern, dass die Frau Innenministerin am 14. Juli 2023 eine entsprechende Idee an den Bundesjustizminister herangetragen hat – und ich fülle dies heute noch aus. Damit will ich zum Ausdruck bringen: Solche Dinge, selbst wenn sie bei allen geeint sind, brauchen einfach Zeit. (Abg. Dr. Erik Schweickert FDP/DVP: Wie haben Sie denn abgestimmt im Bundesrat?)

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Daniel Born

Einen Moment! – Herr Staatsminister, sind Sie fertig mit der Beantwortung der Fragen? Denn dann gehen wir in die weiteren Nachfragen. Staatsminister Dr. Florian Stegmann: Ich könnte gern noch – – riode – 104. Sitzung – Mittwoch, 9. Oktober 2024

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Daniel Born

Sonst haben Sie noch das Wort. Staatsminister Dr. Florian Stegmann: Ich würde gern noch weitermachen.

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Daniel Born

Dann gern. Staatsminister Dr. Florian Stegmann: Und zwar würde ich gern zu dem Thema, das heute Morgen diskutiert wurde, noch ein Wort sagen. Meine persönliche politische Meinung zu dem Gesetzentwurf kennen Sie; diese hat sich auf den konkreten Gesetzentwurf bezogen. Ich habe meine Haltung – und da bitte ich, zu berücksichtigen, dass dieser Brief von mir bewusst unter dem Briefkopf des Bürokratiebeauftragten geschrieben wurde. Ich habe das in dieser Funktion geschrieben. Jetzt bin ich zugleich auch Chef der Staatskanzlei, und deswegen muss ich differenzieren. Ich habe das in der Funktion als Bürokratiebeauftragter geschrieben, (Zuruf von der FDP/DVP: Und dann ist also alles gut?) und ich finde es, ehrlich gesagt, auch nicht ungewöhnlich, dass, wenn ein Gesetzentwurf aus der Anhörung zurückkommt, man sich das genau anschaut und überlegt, wie man damit umgeht. Ich möchte jetzt mal wissen, wie die Diskussion verlaufen wäre, wenn ich nach diesen Äußerungen, die mir vorlagen, das Gesetz einfach durchgewinkt hätte. Dann hätte ich mal hören wollen, was Sie mir vorgeworfen hätten, in meiner Funktion. Deshalb: Wir nehmen – –

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Daniel Born

Herr Staatsminister, wir nehmen das jetzt zur Kenntnis. Es ist folgendermaßen: Ich habe durchaus mitbekommen, dass Herr Abg. Professor Dr. Schweickert diesen Themenkatalog noch mal angesprochen hat; darum habe ich es als richtig erachtet, dass Sie sich hier noch mal dazu äußern. Das Parlament hat heute Morgen diese Frage diskutiert, und ich finde, es ist eine schwierige Konstellation, wenn wir jetzt nach der Mittagspause diese Diskussion noch mal aufnehmen. Darum danke ich Ihnen ganz herzlich für Ihre Positionierung dazu, auch in Bezug auf die Frage. Aber ich würde jetzt wirklich gern zu den eigentlichen Ausgangsfragen von Herrn Abg. Professor Dr. Schweickert zurückkommen. Gibt es dazu von Ihnen noch eine Stellungnahme, oder sollen wir in die Diskussion gehen? Staatsminister Dr. Florian Stegmann: Vielen Dank. Gern in die Diskussion.

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Daniel Born

Ganz herzlichen Dank. – Herr Abg. Professor Dr. Schweickert, Sie hatten eine Nachfrage. – Herr Staatsminister, wenn Sie bitte am Redepult stehen bleiben. Dann können Sie die Fragen direkt von dort aus beantworten.

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Dr. Erik Schweickert FDP

Herr Staatsminister, es zeigt sich schon an der Frage des Geburtstermins, dass wir uns unterscheiden, was den Bürokratieabbau angeht. Vom 27. Oktober 2022 war der initiale Brief der Verbändeallianz. (Dr. Erik Schweickert) Das ist für mich das Geburtsdatum der Entlastungsallianz. Wenn Sie dann sagen, das sei erst 2023 gekommen, dann zeigt das, wie lange Prozesse dauern – das haben Sie ja gerade auch angesprochen. Gerade eben haben Sie gesagt, wir hätten alle Informationen, nach denen ich Sie gefragt habe. Nein, die haben wir nicht. Sie haben uns auf zwölf Seiten 104 Maßnahmen – diese „100 Maßnahmen“ – mitgeteilt. Nach denen habe ich aber nicht gefragt. Ich wollte von Ihnen wissen, welche der 18 von Ihnen genannten politischen Vorhaben geschoben worden sind. Ich hätte gern gewusst: Welche sind das? Und ich hätte gern gewusst: Bis wann werden diese politischen Themen dem Landtag vorgelegt? Eine dieser Maßnahmen – Herr Präsident – ist das Gleichbehandlungsgesetz. Daher haben wir die Konnexität zu dieser Thematik, zu der Sie geschrieben haben: Es gelten die in der Entlastungsallianz als politische Forderungen festgestellten Vorhaben. Da hätte ich gern von Ihnen gewusst: Welche sind die anderen politischen Vorhaben, die geschoben worden sind, und bis wann werden diese politischen Themen dem Landtag vorgelegt?

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Daniel Born

Herr Staatsminister. Staatsminister Dr. Florian Stegmann: Vielen Dank für die Fragen. – Sie haben auf das Schreiben Bezug genommen, das in der Tat länger zurückliegt. Ich hatte Ihnen schon mehrfach, auch im Plenum, erläutert, dass wir mit dem Bürokratieabbau nicht erst mit der Gründung der Entlastungsallianz begonnen haben, sondern dass wir uns da schon sehr früh auf den Weg gemacht haben und schon in der letzten Legislaturperiode viel entlastet haben. Unser Anliegen war es, den Prozess so aufzusetzen, dass es zu keinen Doppelstrukturen kommt. Dazu hat u. a. gehört, dass der Normenkontrollrat inhaltlich und personell neu aufgestellt wurde. Dazu hat gehört, dass wir unser Bürokratieabbauprogramm so adjustieren, dass wir die Arbeit zur Entlastung nicht nur bei uns in der Regierung, in den Ressorts, machen, sondern dass das Hand in Hand mit den Vorschlägen der Entlastungsallianz geht. Deswegen haben wir die Entlastungsallianz so designt, dass wir keine Doppelarbeiten machen. Wir haben uns dem ganzen Thema schrittweise genähert. Wir haben gesagt, wir nehmen zunächst einmal die Vorschläge, von denen wir wissen: Da bekommen wir relativ schnell eine Verständigung hin, nicht nur auf Arbeitsebene, sondern auch auf politischer Ebene. Das haben wir dann mit dem ersten Entlastungspaket gemacht, das haben wir mit den „low hanging fruits“ gemacht. In der Zwischenzeit haben wir alle anderen Themen, die wir selbst in den Ressorts abgefragt haben, und die Vorschläge der acht Verbände gesammelt, um dann zu schauen, welche von diesen Vorschriften und Vorschlägen politischer Natur sind. Deswegen verstehe ich Ihre Frage nicht. Natürlich gibt es Vorschläge. Da gibt es unterschiedliche Meinungen, wie man damit umgeht, nicht nur zwischen den Koalitionspartnern, sondern auch zwischen den Verbänden. Es ist ja nicht so, dass die mit einer Stimme sprechen; jeder hat da ein unterschiedliches Interesse. ode – 104. Sitzung – Mittwoch, 9. Oktober 2024 (Abg. Dr. Erik Schweickert FDP/DVP: Welche 18 sind das?) – Das kann ich Ihnen jetzt aus dem Kopf nicht sagen. (Zuruf des Abg. Dr. Erik Schweickert FDP/DVP)

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Daniel Born

Herr Abg. Professor Dr. Schweickert, bitte. Der Herr Staatsminister hat das Wort. Staatsminister Dr. Florian Stegmann: Ich kann Ihnen die Vorschläge gern nachliefern. Wir werden an diesem Freitag noch mal in der Runde der Verbände, mit dem Ministerpräsidenten und dem B-Koordinator über die Vorschläge reden. Sie werden es dann erfahren, wenn wir eine Entscheidung in der Regierung getroffen haben. Da bitte ich einfach um Verständnis. Das hat nichts mit Schieben zu tun, sondern das sind schwierige Themen. Da muss man sich die notwendige Zeit nehmen, damit die Punkte ordentlich abgearbeitet werden.

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Daniel Born

Es gibt eine Frage von Herrn Abg. Weber aus der SPD-Fraktion.

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Jonas Weber SPD

Sehr geehrter Herr Staatsminister, Sie haben von Revolution und von Erfolgen der Entlastungsallianz gesprochen. Dazu habe ich eine Frage. Es gab im Juli Kritik der beteiligten Verbände. Ich zitiere: Es ist grundsätzlich positiv, wenn es … ein zweites Entlastungspaket gibt. Zugleich müssen wir allerdings feststellen, dass dieses Paket hinter den selbst gesteckten Ansprüchen der Entlastungsallianz zurückbleibt. … Auf diese Weise und bei dieser Gangart wird sich unser gemeinsames Ziel einer spürbaren Entlastung von Bürgern, Wirtschaft und Kommunen nur schwerlich erreichen lassen. Das ist eher ein vernichtendes Urteil der beteiligten Verbände, wenn man das jetzt hier nimmt. Wie passt das mit Ihrer Einschätzung zusammen? Und was ist denn aus Ihrer Sicht noch zu tun, damit wir in eine schnellere Gangart und eine spürbare Entlastung kommen?

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Daniel Born

Herr Staatsminister. Staatsminister Dr. Florian Stegmann: Vielen Dank für die Frage. – Als ich von der Revolution gesprochen habe, hat sich das ausschließlich auf die VwV Beschaffung bezogen, wo wir mit unseren Vergabeschwellen deutlich über das hinausgegangen sind, was bisher galt, und deutlich über dem liegen, was in anderen Bundesländern galt. Das meinte ich mit Revolution, auf die VwV Beschaffung bezogen. Ich habe mich hier nie hingestellt und behauptet – auch nicht der Ministerpräsident oder jemand anders aus der Regierung haben dies jemals getan –, dass wir mit diesen 120 Maßnahmen am Ende unserer Aufgabe wären. Das hat nie jemand behauptet. Nur: Wir haben immer gesagt, wir haben etwas erreicht, und wir haben natürlich erkannt, dass das noch nicht reicht, um die notwendige Entlastung bei den Bürgern, bei den Ehrenamtlichen, bei der Wirtschaft zu erzeugen. Und um nichts anderes geht es. Wir haben wahrscheinlich in der Einschätzung dessen, wie voll das Glas ist, eine unterschiedliche Perspektive. Meine Perspektive ist: Das Glas ist halb voll. Andere werden sagen: (Staatsminister Dr. Florian Stegmann) Das Glas ist halb leer. In der Einschätzung, dass die Maßnahmen, die wir bislang getroffen haben, nicht reichen, um unser selbst gestecktes Ziel in dieser Legislaturperiode zu erreichen, sind wir wahrscheinlich gar nicht so weit auseinander. Ich hoffe, ich habe Ihre Frage damit hinlänglich beantwortet.

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Daniel Born

Herr Abg. Dr. Jung aus der FDP/DVP-Fraktion.

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Dr. Christian Jung FDP

Herr Staatsminister Stegmann, ich freue mich, dass Sie jetzt hier sind. Wir haben Sie heute Morgen vermisst. Aber die Frage, die ich mir stelle – nach dem, was Sie am Anfang gesagt haben –: Sagen Sie hier jetzt immer Ihre persönliche Meinung, oder ist das die Meinung – auch in den Analysen – der Landesregierung? In welcher Funktion sprechen Sie, wenn Sie hier Analysen vortragen? Staatsminister Dr. Florian Stegmann: Als Vertreter der Landesregierung. (Abg. Dr. Christian Jung FDP/DVP: Vielen Dank!)

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Daniel Born

Weitere Fragen – – Doch. Bitte noch aus der Fraktion GRÜNE.

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Felix Herkens GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrter Herr Staatsminister Stegmann! Erst einmal vielen Dank für die Ausführungen. Es wurde jahrelang, über alle möglichen Parteigrenzen hinweg, viel über Bürokratie geredet. Ich denke, es ist gut, dass jetzt endlich angepackt wird und sichtbare Ergebnisse erzielt wurden. Da kann man einfach auch mal ein Lob aussprechen. Sie haben vorhin über Start-ups geredet. Da hätte ich an Sie die Frage: Können Sie vielleicht noch mal genauer thematisieren, wie sich diese Entlastung gerade für die Start-ups im Innovationsbereich – was ja für die Zukunftsfähigkeit unserer Wirtschaft immens wichtig ist – auswirkt? Dann vielleicht auch noch die Frage – Stichwort Digitalisierung von Förderanträgen –: Welche Überlegungen gibt es, auch in der Landesregierung, wie man im Bereich von Förderanträgen durch Digitalisierung Bürokratie abbauen kann – ohne dabei irgendwelche politische Bedeutung anzukratzen? Vielen Dank.

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Daniel Born

Herr Staatsminister. Staatsminister Dr. Florian Stegmann: Vielen Dank, Herr Präsident. – Vielen Dank, Herr Abgeordneter, für die Frage. Auf das Thema „Anhebung der Vergabeschwellen“ sind wir deshalb gekommen, weil wir festgestellt haben, dass sich Start-ups relativ schwer damit tun, weil sie einfach noch nicht die nötige Infrastruktur haben, die personellen und sonstigen Erfahrungen, wie man sich auf öffentliche Ausschreibungen bewirbt. Bislang waren die Vergabeschwellen relativ niedrig. Das heißt, der Nutzen, einen Zuschlag zu erhalten, hätte in keinem Verhältnis zu dem Aufwand gestanden, den ein Start-up in eine Vergabe investieren muss. Deswegen haben wir gesagt, wir müssen die Vergabeschwelle erhöhen. Trotzdem müssen die Angebote der Start-ups natürlich wirtschaftlich sein. riode – 104. Sitzung – Mittwoch, 9. Oktober 2024 Warum legen wir besonderen Wert darauf, Start-ups zu fördern? Ganz einfach: Die Start-up-Kultur ist für Baden-Württemberg extrem wichtig. Das ist auch Teil des Koalitionsvertrags; es ist Teil unserer DNA, wenn ich an die Entwicklung des Automobils denke. Hintergrund ist, dass beide Seiten von dieser Kultur lernen können. Start-ups haben eine agile, sehr innovative, unkonventionelle Art, mit Problemen umzugehen. Staatliche Strukturen sind dagegen eher an den althergebrachten Verfahren und Dingen orientiert, sodass aus beiden Welten das Beste zusammenkommt. Daher der Wunsch der Startups, aber auch des Ministerpräsidenten und der Wirtschaftsministerin, dass man gerade jungen Unternehmern hilft, durch leichtere Vergabemöglichkeiten einen Zuschlag zu bekommen, damit innovative Geschäftsmodelle im Land Baden-Württemberg ausgerollt werden.

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Daniel Born

Weitere Fragen? – Bitte, Herr Abg. Bamberger von der AfD-Fraktion.

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Alfred Bamberger AfD

Grüß Gott, Herr Staatsminister. Ich habe eine Frage – vielleicht ist es off-topic –: Sie sind ja auch mit der Digitalisierung von Verwaltungsaufgaben befasst. Haben Sie diese einmal auf Überflüssigkeit hin durchgesehen und irgendeine davon gestrichen oder optimiert? Können Sie dazu einmal etwas sagen? Es kann aber auch sein, dass Sie damit nicht befasst sind. Also, wenn Sie sagen: „Nein, das ist jetzt nicht mein Thema“, bin ich Ihnen auch nicht gram. (Abg. Jonas Hoffmann SPD: Wir sind hier nicht in ei- ner Schülerfragestunde!) Staatsminister Dr. Florian Stegmann: Die fachliche Zuständigkeit für die Digitalisierungsverfahren liegt im Digitalisierungsministerium. Das haben wir uns auch zur Aufgabe gemacht, aber es geht eher in die Richtung der Frage des Abgeordneten, dass wir versuchen, Antragsverfahren zu digitalisieren. Aber eines ist klar: Ein schlechter Verwaltungsprozess, ein schlechter analoger Prozess wird kein guter digitaler Prozess, wenn ich ihn 1 : 1 übernehme. Ich muss vielmehr schauen, dass ich die Formulare und die Verfahren auch neu entwickle und nicht an dem Alten festhalte. (Abg. Alfred Bamberger AfD: Oder streichen!) – Oder streichen. Aber da bitte ich um Verständnis; die Antwort müsste ich nachliefern, weil das in der Zuständigkeit des Innenministeriums liegt. (Abg. Alfred Bamberger AfD: Das ist aber Bürokra- tieabbau!)

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Daniel Born

Jetzt machen wir keinen Dialog daraus, sondern die nächste Frage kommt von Herrn Abg. Professor Dr. Schweickert für die FDP/DVP-Fraktion.

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Dr. Erik Schweickert FDP

Herr Staatsminister, ich habe noch mal eine Frage zu dieser Zusammenarbeit in der Entlastungsallianz. Wenn Sie sagen, die Verbände sind gleichberechtigte Partner, dann würde mich interessieren: Wie läuft es unter gleichberechtigten Partnern, wenn das alles so unpolitisch ist? Stimmen Sie da ab, machen Sie da Mehrheits- (Dr. Erik Schweickert) entscheidungen, und wie ist es hinterher, wenn mal etwas nicht kommt? Wer ist denn dann verantwortlich? Ist dann die Entlastungsallianz – – Mir ist demokratietheoretisch noch nicht so greifbar, wie das bei Ihnen eigentlich funktioniert.

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Daniel Born

Herr Staatsminister. Staatsminister Dr. Florian Stegmann: Es gilt das Primat der Politik. Bestimmte Dinge werden politisch entschieden, werden durch die Regierung politisch entschieden, werden durch den Landtag politisch entschieden. (Abg. Dr. Erik Schweickert FDP/DVP: Und der Land- tag?) – Ich habe doch gerade „Landtag“ gesagt; Entschuldigung. – Also, natürlich.

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Daniel Born

Herr Abg. Steyer für die AfD-Fraktion.

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Joachim Steyer AfD

Grüß Gott, Herr Staatsminister. Mich würde mal interessieren, inwiefern jetzt zwischenzeitlich auch mal die Kommunen entlastet werden. Ich selbst habe jetzt eine Erfahrung gemacht. Da ging es lediglich darum, dass meine Jungs gebaut haben. Der Zaun darf laut Bebauungsplan nur 80 cm hoch sein. Dann dachte ich, das ist doch viel zu niedrig – ich bin im Gemeinderat –, den könnte man doch vielleicht auf 1,50 m oder 1,80 m hochsetzen. Daraufhin wurde mir mitgeteilt: Nun, so einfach ist das nicht. Ich möchte Ihnen das hier nur einmal verdeutlichen. Folgendes Verfahren muss dort eingeleitet werden: Zunächst die Einleitung des Aufstellungsverfahrens, danach der Aufstellungsbeschluss, danach der Vorentwurf, danach die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden, fünftens folgt der Auslegungsbeschluss, sechstens die öffentliche Auslegung und Beteiligung der Behörden, siebtens der Beschluss des Bebauungsplans – dieser wiederum muss erst vom Gemeinderat beschlossen werden –, danach kommt die Genehmigung, und dann – neuntens – die öffentliche Bekanntmachung. Das war nicht immer so; das ging früher wesentlich einfacher. (Abg. Martin Rivoir SPD: „Damals“! – Unruhe bei der SPD) Das sind Maßnahmen, bei denen die Kommunen definitiv entlastet werden können; denn das sind Dinge, für die wir immer mehr Personal einstellen müssen.

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Daniel Born

Herr Staatsminister. Staatsminister Dr. Florian Stegmann: Vielen Dank. – Ich kann Ihre konkrete Fachfrage nicht beantworten, weil ich nicht für das Bauministerium sprechen kann. Ich darf nur so viel sagen: Wir sprechen deshalb natürlich davon, dass wir gleichberechtigte Partner sind. Wenn es Problemanzeigen gibt, bitte ich immer alle Verbände, konkrete Vorschläge vorzulegen. Ein allgemeines Lamentieren über zu viel Bürokratie hilft niemandem, das hilft auch der Regierung nicht. Ich brauche konkrete Problemanzeigen. Dann muss man gemeinsam an einer Lösung arbeiten. ode – 104. Sitzung – Mittwoch, 9. Oktober 2024

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Daniel Born

Es folgt noch eine Nachfrage des Herrn Abg. Steyer.

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Joachim Steyer AfD

Einen konkreten Maßnahmenkatalog hat z. B. die Handwerkskammer Ulm. Sie hat einen gesamten Katalog schon bei sich in der Schublade; dieser müsste eigentlich nur abgearbeitet werden. Staatsminister Dr. Florian Stegmann: Deshalb ist auch der Handwerkstag bei uns als Mitglied vertreten, damit solche Vorschläge eingebracht werden. Mir ist jetzt neu, dass die Handwerkskammer Ulm einen Katalog vorliegen hat. Aber ich gehe davon aus, dass sie es über ihr Organ bei uns einbringt. Dafür ist das Organ ja da. So ist es verabredet, und ich habe keinen Zweifel, dass das auch passiert.

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Daniel Born

Frau Abg. Schindele für die CDU-Fraktion.

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Katrin Schindele CDU

Vielen Dank, Herr Präsident. – Sehr geehrter Herr Staatsminister, können Sie vielleicht noch einmal ausführen, wie man sich einbringen kann, auch in Bezug auf das zukünftig Geplante? Sie haben angesprochen, dass es eine große Aufgabe, eigentlich eine Daueraufgabe ist. Ich denke, dieser Hinweis wäre ganz gut. Sie haben jetzt auch schon gesagt, was vorhanden ist. Wie geht es jetzt vor allem weiter? Was sind die nächsten Punkte, die Sie oder die ganze Entlastungsallianz angehen werden?

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Daniel Born

Herr Staatsminister. Staatsminister Dr. Florian Stegmann: Vielen Dank, Herr Präsident. – Vor der Sommerpause hatte ich noch einmal ein Gespräch mit den Verbandsvertretern und hatte darum gebeten, dass, ähnlich wie es die kommunalen Landesverbände machen bzw. gemacht haben, uns ein Katalog vorgelegt wird. Nageln Sie mich jetzt bitte nicht auf die konkrete Zahl fest. Die kommunalen Landesverbände hatten 15 Vorschläge geliefert. Diese arbeiten wir jetzt ab; darüber reden wir am Freitag. Die Wirtschaftsverbände hatte ich auch noch einmal aufgefordert, Vorschläge vorzulegen. Ich meine, diese haben elf Vorschläge eingebracht. Und so versuchen wir, das Schritt für Schritt zu machen. Es hilft nicht, wenn man uns das Problem insgesamt auf den Tisch kippt und sagt: „Macht mal irgendwie!“ Wir müssen uns bei dieser Mammutaufgabe Stück für Stück vorarbeiten. So haben wir das bislang gemacht, und so werden wir das auch weiterhin tun: Wir schauen uns Vorschläge, die von den Verbänden auf den Tisch kommen, Stück für Stück an. Die Vorschläge, von denen wir überzeugt sind, dass sie eine echte Entlastung bringen, setzen wir um, um die vorhandenen Probleme zu lösen. Natürlich werden auch die Ressorts – wie bereits in der Vergangenheit – und das Staatsministerium selbst immer wieder Vorschläge in den Prozess einbringen, zumal das eine Daueraufgabe ist.

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Daniel Born

Vielen Dank, Herr Staatsminister, und ebenso Dank an die das Thema einbringende Fraktion. (Staatsminister Dr. Florian Stegmann: Vielen herzli- chen Dank!) (Stellv. Präsident Daniel Born) Damit kommen wir zum nächsten Thema, angemeldet von der CDU: Z u k u n f t u n s e r e r L a n d w i r t s c h a f t – W i e u n t e r s t ü t z t d a s M L R u n s e r e b ä u - e r l i c h e n B e t r i e b e b e i d e n a k t u e l l e n H e r a u s f o r d e r u n g e n ? Herr Abg. Burger bringt das Thema ein.

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Klaus Burger CDU

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Am vergangenen Montag wurden die Ergebnisse aus dem zwei Jahre andauernden Strategiedialog Landwirtschaft in einem Gesellschaftsvertrag zusammengefasst. Ministerpräsident Kretschmann und insgesamt 52 Vertreter der beteiligten Verbände, der Institutionen, des Gewerbes, des Handels und der Verbraucher haben diese Vereinbarung unterschrieben. Wie geht es nun weiter? Unter der Überschrift „Zukunft unserer Landwirtschaft – Wie unterstützt das MLR unsere bäuerlichen Betriebe bei den aktuellen Herausforderungen?“ stelle ich folgende Fragen: Erstens: Was wurde im Strategiedialog erreicht, welche Ziele werden verfolgt? Zweitens: Welche Schwerpunkte setzt das MLR für die Landwirtschaft? Danke schön. (Vereinzelt Beifall)

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Daniel Born

Ich darf Herrn Minister Hauk um die Beantwortung der Fragen bitten. Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Peter Hauk: Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Lieber, verehrter Herr Kollege Burger, vielen Dank für die Stellung der aktuellen Fragen. In der Tat, am Montag wurde der Strategiedialog nach einem zweijährigen Prozess zu Ende geführt, und zwar mit Akteuren, die sehr breit eigentlich alles umfasst haben: von der Produktion über beteiligte, berührte Verbände, Umweltverbände, Verbraucherverbände, genauso wie auch den Lebensmitteleinzelhandel. Ein großer Erfolg des Strategiedialogs, dessen Abschluss wir am Montag gefeiert haben, ist eben, dass diese vielen Organisationen und selbstverständlich auch die Landesregierung die gemeinsame Vereinbarung unterschrieben haben und es damit ein breit getragenes gesellschaftliches Commitment gibt, die Landwirtschaft in unterschiedlichsten Bereichen zu unterstützen. Ich will mich als Erstes bei den Teilnehmerinnen und Teilnehmern für die Arbeit bedanken. In zwei Jahren leidenschaftlicher Diskussion wurden Meinungen und Standpunkte ausgetauscht, aber auch Brücken geschlagen und Kontakte geknüpft. Es wurden Erkenntnisse gewonnen, und es bildete sich Konsens in Arbeitsgruppen. Was ich vom Ministerpräsidenten, der ja noch Altgrieche ist – also sprachlich –, (Heiterkeit der Abg. Katrin Schindele CDU) riode – 104. Sitzung – Mittwoch, 9. Oktober 2024 am Montag gelernt habe: „Dialogos“ kommt von „durchsprechen“. Und damit wurde auch mit allen Akteuren durchgesprochen, was ist. Aber wir sind nicht beim Durchsprechen geblieben, sondern nach dem Durchsprechen muss für einen Politiker auch die Handlung kommen. Deshalb wurden einige Punkte vereinbart, wie wir die Situation für die Landbewirtschaftung in Baden-Württemberg deutlich verbessern wollen. Ich denke, das ist das, was wir in der heutigen Zeit brauchen: Wir brauchen nach kontroversen Debatten auch konsensfähige Strategien, um auf die Herausforderungen unserer Zeit reagieren zu können. Es muss darum gehen, die aktuellen Herausforderungen, vor denen sich die Landwirtschaft sieht, gemeinsam zu beleuchten und zu bearbeiten. Unsere Ziele und Schwerpunkte auch vor dem Strategiedialog waren: Auskömmliche und wirtschaftliche Erträge für die Landwirtschaft, dem Klimawandel nachhaltig begegnen, ihn aber auch meistern – wir müssen ja mit dem Klimawandel und dessen Folgen auch leben und arbeiten –, gewandelte gesellschaftliche Ansprüche an die Landwirtschaft begleiten und die Biodiversität und somit den Erhalt der kleinbäuerlichen Familienbetriebe oder generell auch der bäuerlichen Familienbetriebe und damit des Mittelstands stärken. Das waren unsere Ziele und Schwerpunkte zugleich. Damit die Ergebnisse des Strategiedialogs aber Früchte tragen, müssen wir Ressourcen in die Umsetzung stecken und tatkräftig ans Werk gehen. Deshalb ist es wichtig und richtig, dass die Landwirtschaft im kommenden Doppelhaushalt priorisiert wurde, beispielsweise für eine Ausverhandlung der Mehrgefahrenversicherung. Die Erfahrungen aus diesem Jahr haben deutlich gezeigt, dass es ein guter Schritt in die richtige Richtung ist. Naturereignisse wie diese wird es in Zukunft weit häufiger geben. Die Landwirtschaft muss hier gewappnet sein. Der Einsatz für gute Lebensmittel aus Baden-Württemberg ist und bleibt einer unserer Schwerpunkte, auch im Interesse der heimischen Produzenten, ob konventionell oder bio. Dazu gehört auch eine Stärkung der Qualitätsprogramme des Landes sowie der Verbraucherkommunikation. Da sollten wir alle unseren Beitrag leisten, wenn es um den Einsatz heimischer Lebensmittel geht, und dies auch bei Festen im Landtag – Herr Kollege Schwarz – in der Zukunft beim Konsum alkoholischer Getränke entsprechend praktizieren. (Beifall des Abg. Konrad Epple CDU) Zur stärkeren und besseren Verbraucherkommunikation und zur allgemeinen Fokussierung des Themas Ernährung – – (Abg. Andreas Schwarz GRÜNE: Herr Minister, da könnte jetzt ein falscher Eindruck entstehen! Es geht quasi um den angebotenen Wein, nicht den selbst getrunkenen Wein! Es geht um den angebotenen, den für die Gäste angebotenen Wein! So hatten Sie, Herr Minister, das ja gemeint!) – Ich habe ihn nicht getrunken.

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Daniel Born

Niemand hätte es anders verstanden. Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Peter Hauk: Nur so war es zu verstehen. (Heiterkeit bei der CDU – Abg. Andreas Schwarz GRÜNE: Ich bin da ganz bei Ihnen, Herr Minister Hauk! Auch habe ich das mit dem Präsidenten des Weinbauverbands geklärt!)

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Daniel Born

Jetzt beantwortet aber die Regierung weiter die Fragen. Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Peter Hauk: Also, zur stärkeren und verbesserten Verbraucherkommunikation und zur allgemeinen Fokussierung des Themas Ernährung hat das MLR eine neue Dachmarke „Das ganze Land zu Tisch. Gute Ernährung für Baden-Württemberg“ erarbeitet. Diese werden wir am 9. November auf der Plaza Culinaria in Freiburg vorstellen. Es sollen damit Radiokampagnen, Messeauftritte, Veranstaltungen, natürlich auch die Streuung in den sozialen Medien erfolgen – das kann ich Ihnen heute schon ankündigen –; alles mit dem Ziel, die Produktion von Landwirtschaft in Baden-Württemberg zu verbessern. Auch das ist ein Ergebnis des Strategiedialogs: Das Land soll und wird seine Aktivitäten in Sachen Vermarktung regionaler Produkte und Erzeugnisse weiter intensivieren. Zudem wollen und werden wir die bäuerlichen Betriebe in unserem Land bei der Pflanzenschutzmittelreduktion und der Mehrgefahrenversicherung sowie im Hinblick auf die Zukunft der Gemeinsamen Agrarpolitik nach 2027 weiterhin kraftvoll unterstützen. Das MLR wird – das kann ich Ihnen heute versichern – die im Strategiedialog erarbeiteten Handlungs- und Maßnahmenempfehlungen bzw. Schwerpunkte in die Facharbeit des MLR integrieren und einbringen. Sie haben des Weiteren gefragt, ob eine Novellierung bzw. eine Überprüfung geplant ist. Ja, das ist geplant. Wir spüren nämlich ganz deutlich, wie die Erwartungen der Akteure und der Branche an das Land sind, die erarbeiteten Empfehlungen umzusetzen. Ich kann Ihnen versichern: Wir arbeiten mit Hochdruck daran. Es muss allerdings auch sichergestellt werden, dass die Maßnahmen fachlich umsetzbar, rechtlich möglich und vor allem auch finanzierbar sind. Wir waren in den Arbeitsgruppen überall dort, wo wir mit dem Lebensmitteleinzelhandel befasst waren, durch das Kartellrecht ein Stück weit gehindert, noch konkretere Vereinbarungen zu treffen. Aber jeder der Akteure, die gestern unterschrieben haben, weiß, wie die Beratungen gelaufen sind, und weiß, was gemeint war. Ich glaube, wir müssen auch im Bereich des Absatzes alles tun, damit wir regionalen Produkten letztlich eine entsprechende Plattform bieten können. Und da ist nicht alles hilfreich, was der Lebensmitteleinzelhandel macht. Ich sage ganz offen: Deshalb wird eine der Maßnahmen sein, dass wir in dem heute zu beschließenden Kulturlandschaftsrat – dieser Punkt steht heute Nachmittag hier auf der Tagesordnung – eine Unterarbeitsgruppe Marktbeirat einrichten. Dieser Marktbeirat soll an einigen Beispielen exemplarisch die Wertschöpfungsketten aufzeigen, die sich hinter dem Konsumentenpreis, wie er im LEH ausgelobt ist, letztendlich verbergen. Es ist eigentlich eine Sache des Kartellamts, solchen ode – 104. Sitzung – Mittwoch, 9. Oktober 2024 Oligopolen, wie wir sie im LEH, im Lebensmitteleinzelhandel, haben, mehr auf die Finger zu schauen. Und es reicht nicht aus, meine Damen und Herren, bei solchen Oligopolen bei Fusionen, bei Verkäufen letztlich nur zu schauen, ob das Ganze kartellrechtlich noch verträglich ist. Vielmehr muss man auch hinterfragen, inwieweit deren Wirken, deren Arbeit und deren Preisgestaltungen den Wettbewerb beeinträchtigen. Es gibt nämlich nicht nur den Wettbewerb der Preise gegeneinander, es gibt auch den Wettbewerb der Erzeuger, der durch ein Oligopol behindert werden kann. Das ist, meine ich, eine Aufgabe, die das Bundeskartellamt längst noch nicht in dem Umfang wahrnimmt, wie es notwendig wäre. Dort versuchen wir, durch den Marktbeirat – – Das können wir nicht umfassend machen; das ist völlig klar. Aber wir versuchen einfach, einige Punkte herauszugreifen, um mehr Transparenz herzustellen. Um mehr geht es ja gar nicht. Es geht nicht um Ordnungspolitik; es geht um mehr Transparenz, um das Dickicht etwas aufzuhellen und Licht ins Dunkel zu bringen.

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Daniel Born

Herr Minister, dann treten wir in die Fragerunde ein. – Es liegt eine Frage aus der CDU-Fraktion vor.

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Konrad Epple CDU

Herr Minister, vielen Dank. – Sie haben es erwähnt: Es gab Arbeitsgruppen. Inwiefern werden die Arbeitenden auch in die Umsetzung – nicht ins Weintrinken, auch wenn das natürlich möglich wäre – einbezogen? Der Lebensmitteleinzelhandel steht ja im Dialog, und es wäre sehr wichtig, sie mit einzubinden.

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Daniel Born

Herr Minister. Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Peter Hauk: Das haben wir ja vor. Der Marktbeirat ist keine – in Anführungszeichen – „Drohung“ für irgendjemanden. Das machen wir natürlich in Kommunikation mit den Akteuren. Da wollen wir niemanden überfahren und niemanden ausgrenzen, sondern alle sind eingebunden. Aber es geht natürlich darum, bestimmte Wertschöpfungsketten transparenter darzustellen. Was wir machen wollen, ist – das haben wir auch vereinbart –, dass wir im Prinzip die Erfordernisse, die in dem Strategiedialog in Handlungsempfehlungen münden – – Wir wollen also versuchen, die Zielerreichung jedes Jahr ein Stück weit zu überprüfen. Wir machen das im ersten Schritt operationalisierbar, und dann werden wir jedes Jahr berichten. Über die Form haben wir uns noch nicht verständigt. Aber wir werden jedes Jahr versuchen, auch Ergebnisschritte darzulegen: Was hat sich denn verändert, was hat sich bewährt? Worauf es mir am Ende ankommt, ist, dass wir das Thema Landbewirtschaftung in die Köpfe aller Akteure im politischen und im wirtschaftlichen Feld zurückholen, und zwar bei jedem Schritt. Das, was wir vor 30, 40 Jahren im Naturschutz geschafft haben, der im Prinzip den Marsch durch alle Gesetze, durch alle Köpfe angetreten hat, und wo vollkommen klar ist, dass man bestimmte Dinge immer unter Berücksichtigung von Naturschutzaspekten macht und machen muss, das muss in der landwirtschaftlichen Produktion auch wieder passieren. (Minister Peter Hauk) Warum? Die landwirtschaftliche Produktion war uns zu lange selbstverständlich, und wir merken, dass das Selbstverständliche allmählich zum gefährdeten Bereich wird. Das kann man am Beispiel der Gemüseanbaufläche sehen. Infolge des wirtschaftlichen Schrumpfungsprozesses verlieren wir jedes Jahr, je nachdem, 3, 4, 5 %. Durch politische Maßnahmen wie z. B. den Mindestlohn – – Wenn die 15 €, die der Bundeskanzler angedroht hat – in diesem Fall ist das eine Drohung für die Branche –, kämen, dann würde noch einmal ein weiterer sprunghafter Schrumpfungsprozess eingeleitet. Ich kann nur sagen: Wehe den Vegetariern, die ihr Gemüse dann nicht nur wie derzeit zu 80 %, sondern zu deutlich höheren Anteilen – zu 90 oder 100 % – aus dem Ausland beziehen müssten. Das wäre die Folge. Das müssen wir verhindern. Die regionale Produktion, die wir haben, müssen wir halten. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen)

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Daniel Born

Herr Abg. Röderer für die SPD-Fraktion.

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Jan-Peter Röderer SPD

Vielen Dank, Herr Präsident. – Herr Minister, die Ziele des Strategiedialogs sind vollkommen richtig und erstrebenswert. Ob diese dann erreicht werden, wird man im Laufe der Zeit sehen. Mit Abschluss des Strategiedialogs wurden zusätzliche Mittel in Höhe von 143 Millionen € für die Landwirtschaft zugesagt. Ganz konkrete Fragen dazu: Wie setzen sich diese zusammen? Über welchen Zeitraum erstrecken sie sich, und welche Summe findet man davon schon im kommenden Doppelhaushalt?

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Daniel Born

Herr Minister. Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Peter Hauk: Vielen Dank. – Damit ist in der Tat auch eine Absichtserklärung verbunden. Diese Mittel werden Sie im kommenden Doppelhaushalt finden. Sie sind alle hinterlegt. Ich kann jetzt nicht im Detail die Zahlen für die einzelnen Jahre, für 2025 und dann 2026, nennen, weil auch Verpflichtungsermächtigungen dabei sind, die zum Teil bis zum Jahr 2027 oder sogar 2030 gehen. Sie werden aber alle in den Haushaltsberatungen aufsummiert sein, die wir ab November erleben werden. Da finden Sie das dann schwarz auf weiß.

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Daniel Born

Herr Abg. Heitlinger von der FDP/DVP-Fraktion.

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Georg Heitlinger FDP

Ich habe zwei Fragen. Die Ziele des Strategiedialogs haben Sie bereits genannt. Welche konkrete Maßnahme wollen Sie zuerst anpacken, bzw. welche Maßnahmen wollen Sie bis zum Ende der Legislaturperiode umsetzen? Die zweite Frage: Sie sagen, Sie wollen eine Stärkung des QZBW, der Marketinggesellschaft Baden-Württemberg. Dort hat ein Geschäftsführer über Jahre sehr gute Arbeit geleistet. Ich spreche da aus Erfahrung; ich kenne ihn und habe mit ihm auch zusammengearbeitet. Dieser wurde jetzt entlassen. Ich finde es komisch, dass man jemanden entlässt, der gute Arbeit leistet, wenn man das doch stärken bzw. verbessern will.

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Daniel Born

Herr Minister. riode – 104. Sitzung – Mittwoch, 9. Oktober 2024 Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Peter Hauk: Zuerst zur Frage 2: Die Landesgesellschaften haben Geschäftsführungen. Deren Verträge sind regelmäßig befristet. Im Regelfall sind das Fünfjahresverträge. Ich bin Aufsichtsratsvorsitzender von vier solcher Gesellschaften. Überall gibt es Befristungen. Vor jedem Auslaufen eines Vertrags wird von beiden Seiten geprüft: Brauchen wir unter Umständen eine Neuorientierung oder nicht? Das ist das Normalste der Welt. Der von Ihnen angesprochene Geschäftsführer war drei Perioden – also mit zwei Verlängerungen – im Amt. Nach 15 Jahren hat der Aufsichtsrat beschlossen, den Vertrag nicht weiter zu verlängern. Der Geschäftsführer wurde nicht entlassen. Der Vertrag läuft ganz normal aus. Er wird nicht verlängert. Wo ist das Problem? Das ist in jedem Unternehmen gang und gäbe. Da gibt es, meine ich, keine Probleme. Die Arbeit der Marketinggesellschaft Baden-Württemberg ist davon nicht beeinträchtigt. Das Weitere: Ich habe schon angekündigt, was wir umgehend angehen werden. Das ist erstens das Thema Marktbeirat, wofür wir demnächst die gesetzliche Grundlage liefern. Wir werden den Kulturlandschaftsrat und auch den Marktbeirat sehr schnell einberufen. Das Zweite ist die Dachmarke, die wir im November vorstellen werden und die dann das Thema „Regionale Lebensmittel“ weiter befördern soll und will. Unter „Dachmarke“ ist natürlich auch zu verstehen, dass die Marken mit dem Qualitätszeichen Baden-Württemberg oder mit dem Biozeichen Baden-Württemberg an den Markt gelangen sollen und wir diese verstärkt bewerben wollen. Wir werben nicht für Einzelprodukte, sondern für Produkte aus Baden-Württemberg. Dazu zählen natürlich weitere Maßnahmen, z. B. der Absatz des Wildfleisches. Wenn Sie auf den Cannstatter Wasen kommen – ich will dafür keine Werbung machen –, so bietet dort eines der Festzelte regionale Speisen und Getränke an. Wenn Sie dort ins „Albdorf“ gehen, werden Sie eine Fülle von Anbietern finden, die nur regionale Speisen und Getränke anbieten. Die fallen auch nicht vom Himmel, sondern wir haben gemeinsam mit den Unternehmern versucht, das entsprechend zu initiieren. Das ist deutschlandweit überhaupt das einzige Volksfest in dieser Größenordnung, das solche Maßstäbe setzt. Daran können sich andere ein Beispiel nehmen. – Das sind Beispiele dafür, was wir schon sofort angegangen sind und was wir weiter angehen werden. (Beifall bei der CDU und des Abg. Andreas Schwarz GRÜNE)

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Daniel Born

Herr Abg. Weber für die SPD-Fraktion.

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Jonas Weber SPD

Sehr geehrter Herr Minister, ich habe das Papier zum Strategiedialog aufmerksam gelesen, und wie es sich gehört, habe ich auch die Fußnoten sehr aufmerksam gelesen. Da steht Folgendes: Jeder kann mit seiner eigenen unabgestimmten Strategie die genannten Ziele verfolgen. Die Akteure sind sich einig, dass es sich nicht um eine Vereinbarung im Rechtssinne handelt. Jeder kann nach eigenem Ermessen ohne Frist kündigen. Sowohl das Ob als auch das Wie bestimmen die jeweiligen Unternehmen. Es besteht kei- (Jonas Weber) ne Berichts- und Rechenschaftspflicht. – Ich hätte jetzt noch zehn weitere Fußnoten. Woran, sehr geehrter Herr Minister, wollen Sie und die Landesregierung sich messen lassen, damit dieser Strategiedialog tatsächlich zu einer Verbesserung in der Landwirtschaft führt, wenn Sie überall Falltore eingebaut haben, sodass man sich eben nicht daran halten muss?

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Daniel Born

Herr Minister. Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Peter Hauk: Das ist ja das Wesen, Herr Kollege Weber, eines – wie ihn der Ministerpräsident nannte – Gesellschaftsvertrags, dass es eben kein streng juristischer Vertrag ist, sondern dass man sich nach einem Dialogprozess committet und verständigt hat. Das ist ein Verständigungsprozess, und die Partner bekennen sich zu dieser Verständigung. Wir machen eben nicht den Fehler, den die deutsche Bundesregierung derzeit macht, alles mit Punkt und Komma in Gesetzes- und Vertragsform zu gießen, bei dem keiner mehr ausbüxen kann. Das ist der Gedanke des Gesellschaftsvertrags. Der Gedanke ist: Die Partner beteiligen sich freiwillig, sie bringen ihr Engagement und ihre Leistungsbereitschaft ein und sind freiwillig dabei, weil sie überzeugt sind, dass der Weg, regionale Produkte in Baden-Württemberg zu produzieren, der richtige Weg ist. Man kann nicht mit Recht und Ordnung und mit festen Verträgen kommen, aus denen keiner ausbüxen kann; da muss man sich verständigen. Das ist also ein Verständigungsprozess, und genau so ist es zu verstehen. (Beifall bei Abgeordneten der CDU und des Abg. An- dreas Schwarz GRÜNE)

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Daniel Born

Herr Abg. Weber, eine weitere Frage.

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Jonas Weber SPD

Sehr geehrter Herr Minister, jetzt haben Sie gegen die Bundesregierung gepoltert und in salbungsvollen Worten erklärt, was Sie alles nicht wollen. Ich weiß aber noch immer nicht, woran Sie sich denn bitte messen lassen wollen, wenn Sie überall Falltore haben, sodass man sich nicht daran halten muss. Woran lassen Sie sich bezüglich des Erfolgs messen?

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Daniel Born

Herr Minister. Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Peter Hauk: Was wir erreichen wollen, haben wir ja niedergeschrieben. Die „Klauseln“ gelten für die Vertragspartner, weil man ihnen deutlich machen muss: Sie unterschreiben hier keinen rechtsverbindlichen Vertrag, bei dem sie einklagbare Kosten haben. Das ist doch das eigentliche Problem. Das unterscheidet einen solchen Gesellschafts- und Verständigungsdialog von einem streng juristischen Vertrag. Ich weiß nicht, was für eine Ausbildung Sie haben. Wenn Sie Jurist wären, würde ich Sie ja verstehen; Sie könnten dann vielleicht nur in solchen Kategorien denken. Wenn Sie kein Jurist sind, verstehe ich Sie nicht. Denn das ist doch das Normalste der Welt: Man spricht miteinander, man kommt zu einem Ergebnis und verständigt sich. Daran wird man sich halode – 104. Sitzung – Mittwoch, 9. Oktober 2024 ten und wird weiter miteinander sprechen, wird im Gespräch bleiben. Genau das ist das Ziel, damit die Akteure nicht auseinanderlaufen, sondern weiter im Gespräch bleiben. Dazu haben sich alle bereit erklärt, und das finde ich toll; denn das gab es bisher noch nie, dass die Lebensmitteleinzelhändler mit den Bauern und mit den Naturschützern, mit den Verbraucherschützern an einem Tisch sitzen. Das hatten wir bisher noch nicht; das war ein Novum.

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Daniel Born

Weitere Fragen sehe ich nicht. Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Peter Hauk: Sie haben es im Bund ja bisher nicht geschafft. Das muss man auch einmal sagen.

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Daniel Born

Dann beende ich hiermit diesen Teil unseres Tagesordnungspunkts. – Vielen Dank, Herr Minister, und ebenso danke an die fragestellende Fraktion. Wir kommen zu einem weiteren Thema, gemeldet von der AfD-Fraktion: M e s s e r v e r b o t i m S c h u l g e s e t z Herr Abg. Dr. Balzer, Sie bringen das Thema ein? – Wunderbar.

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Dr. Rainer Balzer AfD

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Es ist allgemein bekannt: Seit Jahren steigt die Gewalt an Schulen unter den Schülern, aber auch gegenüber Lehrkräften. Im Ländervergleich belegt Baden-Württemberg dabei inzwischen den zweiten Platz. Der traurige Höhepunkt war bis jetzt das Jahr 2023 mit 3 000 erfassten Delikten. Das entspricht einer Zunahme um 13,5 % und einem Fünfjahreshoch. Am 2. Oktober wurde durch mehrere Medien wie den SWR und andere bekannt, dass Herr Innenminister Strobl einen Brief an Frau Kultusministerin Schopper geschrieben hat und darin auf eine Änderung der Hausordnung der Schulen gedrungen habe, und zwar mit dem Inhalt, ein Messerverbot aufzunehmen. Auf Rückfrage des SWR hat die Kultusministerin entgegnet, dass solch eine Verbotsregelung sogar schon in das Schulgesetz eingebaut werden solle. Deshalb meine Frage heute. Es ist allgemein bekannt: In Deutschland sieht das Strafgesetzbuch Sanktionen von Gewalt gleich, welcher Art, und gleich, an welchem Ort – also auch an Schulen, auch durch Messer oder Fausthiebe –, vor. Erstens: Ist das der Landesregierung bekannt? Oder mit welcher Begründung muss das Strafgesetzbuch per Schulgesetzänderung ergänzt werden? Zweite Frage: Wie lautet die Begründung des Innenministeriums zum Messerverbot an Schulen eigentlich im Genauen? Welche offensichtlich noch nicht öffentlich kommunizierten Zahlen und weitere Erkenntnisse hat das Innenministerium diesbezüglich vorzutragen, erfasst oder erkannt? Danke.

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Daniel Born

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. – Ich darf Frau Staatssekretärin Boser um die Beantwortung der Fragen bitten.

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Sandra Boser

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Selbstverständlich gilt das Strafgesetzbuch an Schulen genauso wie in anderen Räumen. Aber Sie wissen, dass wir in diesem Hohen Haus beispielsweise schon über Messerverbotszonen diskutiert haben. Es ist so, dass das Tragen von Waffen nicht generell verboten ist. Es gibt ein Waffengesetz, aber nicht alle Messer oder Tatwaffen fallen unter das Waffengesetz. Bisher war es so, dass Schulen auch andere Gegenstände wie Baseballschläger, die als Waffen eingesetzt werden können, in ihrer Hausordnung verbieten lassen konnten. Das können die Schulen natürlich noch immer. Aber damit wir die Schulen entlasten – wir haben heute mehrfach das Thema Bürokratieabbau gehabt –, werden wir im Schulgesetz verankern, dass Waffen gemäß dem Waffengesetz generell an Schulen verboten sind. Das erleichtert auch den Zugriff auf solche Waffen, Entnahmen und anderes. Wir wollen damit einfach eine Rechtssicherheit für die Schulen schaffen. Aber wenn es zu Vorfällen kommt, werden diese natürlich gemäß dem Strafgesetzbuch verfolgt. Die Zahlen, die Sie genannt haben, konnte ich nicht ganz zuordnen. Die 3 000 Fälle, die Sie genannt haben, konnten wir in keinen Kontext setzen und wissen nicht, woher diese Zahlen kommen. Ich kann nur sagen: Die Fälle, die Sie genannt haben, wie beispielsweise in Offenburg, sind nach wie vor zum Glück Einzelfälle an unseren Schulen. Jeder Einzelfall ist schlimm und tragisch. Aber wir können feststellen, dass beispielsweise im Vergleich zu 2014 und 2017 die Jugendkriminalität zurückgegangen ist. – Vielleicht können Sie mir das nachher noch einmal erläutern. Wir wollen jedenfalls, dass für die Schulen durch diese Klarstellung Rechtssicherheit geschaffen wird. Aber das Messerverbot ist nur ein kleiner Baustein. Wir können an den Schulen natürlich nicht sämtliche Messer verbieten. Beispielsweise ist es schwierig, Messer in der Metzgerausbildung an der beruflichen Schule generell zu verbieten. Das Gleiche gilt natürlich auch für den Schulbetrieb, für Mensen und andere Bereiche. Auch dort werden Messer und Bestecke verwendet. Das heißt, wir werden den Schulen Ausnahmeregelungen zur Verfügung stellen für Bereiche, in denen von dem Messerverbot abgewichen werden kann. Trotzdem gilt für uns natürlich nach wie vor, dass die Prävention den höchsten Rang hat und dass wir dagegen vorgehen müssen, wenn in Schulen Mobbing passiert. Lehrkräfte sollen entsprechend geschult sein, wir müssen Maßnahmen haben, um die Schülerinnen und Schüler in schwierigen Situationen durch Schulsozialarbeit, durch Schulpsychologinnen und Schulpsychologen zu unterstützen, damit solche Vorfälle wie zuletzt in Ettenheim eben nicht passieren und damit Schülerinnen und Schüler gestärkt sind. Wir wollen am Ende natürlich, dass Schule ein sicherer Raum ist für alle, die sich dort bewegen. Wie gesagt, dieser Bestandteil, auf den Sie jetzt abzielen, soll für die Schulen einfach Rechtssicherheit bieten.

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Daniel Born

Gibt es weitere Fragen? – Bitte, Herr Abg. Hörner. riode – 104. Sitzung – Mittwoch, 9. Oktober 2024

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Hans-Peter Hörner AfD

Vielen Dank, Herr Präsident. – Frau Staatssekretärin, uns würde noch interessieren, in welchem Arbeitsstadium sich nach aktuellem Stand die Verankerung des Messerverbots im Schulgesetz befindet. Haben wir dazu demnächst eine Vorlage zu erwarten? Was kommt da auf uns zu?

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Sandra Boser

Wir sind gerade dabei, das Schulgesetz anzupassen. Sie werden bis Ende des Jahres diesen Schulgesetzentwurf vorgelegt bekommen. Es sind ja mehrere Änderungen im Schulgesetz geplant, auch bezüglich der Bildungsreform. In diesem Zuge wird das Messerverbot konkretisiert.

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Daniel Born

Eine weitere Frage von Herrn Abg. Dr. Balzer, AfD-Fraktion.

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Dr. Rainer Balzer AfD

Sie hatten angedeutet, dass die Jugendkriminalität zurückgegangen sei, seit einigen Jahren. Dazu passt die Ergänzungsfrage: Planen Sie, die Kriminalstatistik um einen „Tatort Schule“ zu präzisieren, oder wird es schon so gemacht, dass hierzu Straftaten separat aufgezählt werden?

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Sandra Boser

Wir haben in der Kriminalstatistik „Straftaten an Schulen“ aufgeführt. (Abg. Dr. Rainer Balzer AfD: Separat?) – Ja, das finden Sie in der Kriminalstatistik. Aber ich bitte, immer zu berücksichtigen: Wenn Sie in die Kriminalstatistik hineinschauen und die Rubrik „Straftaten an Schulen“ sehen, dann heißt das nicht, dass diese Straftaten in Schulen passiert sind, sondern es kann auch sein, dass abends beispielsweise eine Gruppe junger Männer auf dem Schulhof gefeiert hat und dass dort eine Straftat passiert ist. Oder abends kommt es beispielsweise im angrenzenden Jugendzentrum zu einer Auseinandersetzung. Auch das alles gilt als „Straftat an Schulen“, weil Schule als Ort einbezogen wird. Das heißt also nicht zwangsläufig, dass diese Straftaten, die in der Kriminalstatistik als „Straftaten an Schulen“ aufgeführt sind, unter Schülerinnen und Schülern oder gegenüber Lehrkräften entstehen, sondern es bezieht sich nur auf den Ort Schule. Das kann abends sein, das kann nachts sein; das kann natürlich auch während des Schulbetriebs sein. Aber eine andere Konkretisierung finden Sie in der Kriminalstatistik nicht.

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Daniel Born

Eine weitere Nachfrage von Herrn Abg. Dr. Balzer. (Abg. Dr. Rainer Balzer AfD: Eine kleine Nachfrage nur, denn die Zeit ist ja gleich um!) – Jetzt einmal ganz kurz: Wir haben um 14:06 Uhr mit der Fragestunde begonnen. Sie dauert eine Stunde, also bis 15:06 Uhr. Dies sage ich nur, weil ich bemerke, dass manche Abgeordnete mir die Uhr zeigen, was ich sehr ungewöhnlich finde. Insofern: Wir haben prokrastiniert begonnen, und wir werden jetzt bis 15:06 Uhr diese Fragestunde durchführen. (Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE: Das stimmt ein- fach nicht! Wir haben sogar früher begonnen, vor dem Zeitplan! – Gegenruf der Abg. Gabriele Rolland SPD: Ja, aber Herr Stegmann war halt zu spät, ganz einfach! – Unruhe) Bitte schön.

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Dr. Rainer Balzer AfD

Danke, Herr Präsident, für die Klarstellung. – Habe ich das richtig verstanden? Ein Jugendzentrum, das in der Nähe einer Schule gelegen ist, würde auch als Schulort gezählt werden? Dass der Schulhof 24 Stunden am Tag als Schulort zählt, ist mir ja klar. Aber das Jugendzentrum ist ja ein eigenes Gebäude und hat damit nichts zu tun.

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Sandra Boser

Wenn das Jugendzentrum auf dem Schulhof – – (Abg. Dr. Rainer Balzer AfD: Auf dem Schulhof?) – Ja, es gilt der Ort Schule. (Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei SPD: Haben wir doch de- battiert!) Wenn dieses Jugendzentrum beispielsweise eingerichtet ist im Kontext der Schule, in einem Nebengebäude auf dem Schulhof, (Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei SPD: Genau!) dann gilt das als „Straftat an Schulen“. (Abg. Dr. Rainer Balzer AfD: Okay!)

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Daniel Born

Weitere Fragen sehe ich nicht. Ich sehe zugleich nicht den zeitlichen Korridor, um noch eine weitere Frage besprechen zu können. – Vielen Dank, Frau Staatssekretärin, und danke an die fragestellende Fraktion. Eingereicht wurden außerdem noch von der SPD-Fraktion das Thema „Wohnraum für Studierende“ und von der Fraktion GRÜNE das Thema „Sammelvergabe für Ersatzneubauten Brücken“. Beides können wir heute nicht mehr beraten. Damit beende ich Tagesordnungspunkt 4. Ich rufe Tagesordnungspunkt 5 auf: Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Änderung land- und forstwirtschaftlicher Vorschriften – Drucksache 17/7096 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz – Druck sache 17/7459 Berichterstattung: Abg. Klaus Hoher Liebe Kolleginnen und Kollegen, das Präsidium hat für die Allgemeine Aussprache eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt. In der Allgemeinen Aussprache erteile ich das Wort für die Fraktion GRÜNE dem Kollegen Reinhold Pix.

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Reinhold Pix GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Landesregierung präsentiert uns heute einen Gesetzentwurf mit zahlreichen Veränderungen im Bereich der land- und forstwirtschaftlichen Verordnungen. Vielen Dank dafür, Herr Minister Hauk. Die Änderungen sind notwendig und basieren auf wissenschaftlichen Empfehlungen und Umsetzungsvorhaben aus dem Koalitionsvertrag, u. a. mit dem Ziel einer verbesserten ode – 104. Sitzung – Mittwoch, 9. Oktober 2024 Digitalisierung. Sechs Gesetze sind von den Veränderungen betroffen. (Abg. Anton Baron AfD: Neun Gesetze!) Wir seitens der Fraktion GRÜNE tragen dieses Omnibusgesetz mit. Zunächst zu den Änderungen im Landesfischereigesetz. Wie von Minister Hauk bereits im Zuge der Beratungen zum Gesetzentwurf Drucksache 17/5500 angekündigt worden ist, wird das Alter, ab dem Kindern der Jugendfischereischein ausgestellt werden kann, von zehn auf sieben Jahre abgesenkt. Wir haben uns intensiv mit dieser Gesetzesänderung und den Interessen der verschiedenen Akteurinnen und Akteure auseinandergesetzt. So fanden zahlreiche Gespräche mit dem Landestierschutzbeirat, mit der Stabsstelle, der Landesbeauftragten für Tierschutz, mehreren Tierschutzverbänden sowie mit dem Landesfischereiverband und dem Ministerium statt. Meiner Fraktion und mir persönlich war es sehr wichtig, dass das Herabsetzen des Alters zur Erlangung des Jugendfischereischeins ausschließt, dass die Kinder den Fisch abhaken oder töten dürfen. Diese Aufgabe übernimmt eine erwachsene Begleitperson, die zwingend dabei sein muss. Dass der Gesetzentwurf in dem Wortlaut, wie er hier vorliegt, genau das sicherstellt, wurde uns vom MLR mehrfach bestätigt. Mit dieser Gesetzesänderung berechtigt der Jugendfischereischein lediglich zum Angeln unter Aufsicht eines Erwachsenen im Besitz eines gültigen Fischereischeins. Anspruchsvollere Aufgaben, die ein gewisses Geschick, eine ethischmoralische Reife und die nötige Sachkunde erfordern, beispielsweise eben das Abködern des Fisches vom Haken und auch das Töten des gefangenen Fisches, obliegen weiterhin ausschließlich dem Erwachsenen und niemals dem Kind. Hier hätten wir uns eine deutlichere schriftliche Klarstellung vorstellen können, sehen aber gleichzeitig die Notwendigkeit der Altersabsenkung, sodass die aktuelle Formulierung im Gesetz einen Kompromiss darstellt. Lassen Sie mich noch kurz Folgendes ausführen – Änderungen im Jagd- und Wildtiermanagementgesetz –: Im Wildtierbericht 2021 wurde auf der Basis von wissenschaftlichem Monitoring der Populationsentwicklungen und des Lebensraums empfohlen, die jagdlichen Managementstufen für Graugans und Wildkaninchen den Ergebnissen entsprechend anzupassen. Bei der Graugans bedeutet das eine Verschiebung vom Entwicklungsmanagement in das Nutzungsmanagement, das Wildkaninchen wandert vom Nutzungsmanagement in das Entwicklungsmanagement, wobei hier zusätzlich regional unterschieden wird. Die Umsetzung dieser wissenschaftlichen Empfehlungen begrüßen wir ausdrücklich. An diesen Veränderungen sehen Sie, meine Damen und Herren, wunderbar, warum wir das fortschrittlichste Jagd- und Wildtiermanagementgesetz bundesweit haben. Auf der Basis wissenschaftlicher Erkenntnisse findet Wildtiermanagement regional angepasst statt. Im Frühjahr nächsten Jahres ist die Veröffentlichung des nächsten Wildtierberichts geplant. Er enthält eine wissenschaftliche Bewertung der Population aller relevanten Wildtiere und ihrer Lebensräume in Baden-Württemberg. Ziel muss es dann (Reinhold Pix) sein, die darin gegebenen Managementempfehlungen zeitnah im Gesetz anzupassen. Besonders invasive Arten wie Nutria oder Waschbär, die zunehmend Lebensräume heimischer Arten besetzen und diese damit verdrängen, müssen dringend strenger reguliert werden. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) – Danke, liebe Frau Kollegin. – Das Thema Digitalisierung beschäftigt alle Bereiche der Verwaltung und ist ein wichtiger Baustein beim Bürokratieabbau. Die geplante gesetzliche Grundlage für eine digitale Förderantragstellung in Wald- und Landwirtschaft wird bürokratische Prozesse wesentlich vereinfachen und beschleunigen. Auch die im Gesetz vorgesehenen Änderungen zur Regelung des Personalübergangs auf die Anstalt des öffentlichen Rechts ForstBW und im Tiergesundheitsausführungsgesetz sind für die Personalgewinnung und den Personalerhalt zwingend notwendig. Dabei möchte ich es belassen. Meine Fraktion stimmt dem Gesetzentwurf insgesamt zu. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei den Grünen und der CDU)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Jetzt spricht für die CDU-Faktion die Kollegin Sarah Schweizer. Bitte sehr.

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Sarah Schweizer CDU

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute beraten wir Gesetzesänderungen, die unsere wichtigsten Lebensgrundlagen betreffen: unseren Wald und die Wildtiere zu Land und zu Wasser. Ob Schwarzwald, Schwäbischer Wald oder Odenwald, fast 40 % der Fläche Baden-Württembergs sind bewaldet. Aber nur ein gesunder Wald produziert Sauerstoff, schützt unsere Böden vor Austrocknung und Erosion, ermöglicht nachhaltiges Bauen mit Holz und vieles mehr. Deshalb ist es geradezu lebensnotwendig, dass wir unsere Wälder fit für die Zukunft machen. Die gestern veröffentlichte Bundeswaldinventur zeigt, dass wir auf einem sehr guten Weg sind. In Baden-Württemberg werden nachhaltig Fichtenwälder zu klimastabilen Mischwäldern umgebaut. Jedes Jahr wird dabei eine Fläche von rund 6 000 Fußballfeldern umgebaut. Dass das so gut klappt, verdanken wir vor allem den Waldarbeitern, den Försterinnen und Förstern in der Fläche hier im Land. Gut ausgebildet, hoch motiviert und bienenfleißig kümmern sie sich mit viel Leidenschaft um unseren Wald. Dabei müssen wir sie bestmöglich unterstützen. (Beifall bei Abgeordneten der CDU und der Grünen) Wir, die CDU-Landtagsfraktion, stehen deshalb an der Seite der 260 000 Waldbesitzer in unserem Land, und wir treiben mit dem vorliegenden Gesetzentwurf nun die Digitalisierung im Forst insgesamt weiter voran. Damit leisten wir auch einen wichtigen Beitrag zum Bürokratieabbau. Lassen Sie mich an dieser Stelle eines klarstellen: Waldpolitik ist zuallererst Ländersache und muss dies auch in Zukunft bleiben. (Beifall bei Abgeordneten der CDU) riode – 104. Sitzung – Mittwoch, 9. Oktober 2024 Unser Wald in Baden-Württemberg mit einem großen Anteil an Mischwald ist ein völlig anderer Wald als in Brandenburg, wo der Kiefernwald fast 70 % ausmacht. Man kann nicht mit einer Schablone über das Land gehen und von oben vorschreiben, wie der Wald zu bewirtschaften ist, sondern muss schauen, welche Maßnahmen vor Ort am besten passen. Eine Novelle des Bundeswaldgesetzes mit einem Mikromanagement bei der Auswahl von Baumarten lehnen wir deshalb ab. (Beifall bei Abgeordneten der CDU) Zum Wald gehört untrennbar unser heimisches Wild. In unserem dicht besiedelten Land finden Wildtiere im Wald oft ihren einzigen Rückzugsort. Wald und Wild – ich denke, das ist klar – gehören zusammen. Dass dies funktioniert, zeigen die Jägerinnen und Jäger jeden Tag hier im Land vor Ort. Deshalb ist es richtig, dass auch das Ziel klimastabiler Wälder in den Gesetzentwurf aufgenommen wird und im Jagd- und Wildtiermanagement eine wichtige Rolle spielen wird. Bei der Liste der bejagbaren Arten tut sich einiges. Wir haben es schon gehört: Es gibt Änderungen bei der Graugans und beim Wildkaninchen. Den nächsten entscheidenden Schritt, Herr Kollege Pix, erwarte ich mir mit der Veröffentlichung des nächsten Wildtierberichts. Der Wildtierbericht ist dann die Basis für die weiteren Maßnahmen im Land. Gerade beim Wolf, bei der Saatkrähe, beim Goldschakal, beim Biber und beim Kormoran müssen wir einen entscheidenden Schritt vorankommen. (Beifall bei Abgeordneten der CDU) Bei dem vorliegenden Gesetzentwurf geht es aber nicht nur um die Lebewesen zu Lande, es geht auch um die Tierwelt unter der Wasseroberfläche. Die aus meiner Sicht bedeutendste und zugleich am weitesten reichende Änderung, über die wir heute beraten, kommt ganz unscheinbar daher. Es ist Artikel 1, die Änderung des Fischereigesetzes, und diese umfasst nur ein einziges neues Wort. Denn während bisher die Altersgrenze für den Jugendfischereischein bei zehn Jahren lag, wollen wir ermöglichen, dass künftig schon Siebenjährige die faszinierende Welt unter Wasser richtig erleben und mit allen Sinnen begreifen können. (Beifall bei Abgeordneten der CDU) Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, die Absenkung des Alters für den Jugendfischereischein ist mir eine echte Herzensangelegenheit. Ich bin unserem Minister Peter Hauk und unserem Partner von den Grünen unheimlich dankbar, dass wir das heute hier gemeinsam umsetzen können. (Beifall bei Abgeordneten der CDU) Denn nur wer von klein auf einen Bezug zur Natur aufbaut, wer die Tiere bei uns zu Lande, zu Wasser und in der Luft überhaupt kennt, wird die Natur später auch schützen und wird sich für deren Schutz und Erhaltung engagieren. Deshalb ist heute vor allem auch ein sehr guter Tag für den Arten- und den Naturschutz hier bei uns im Land. Ich danke Ihnen. (Beifall bei der CDU)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Für die SPD-Fraktion spricht jetzt Herr Kollege Röderer. – Herr Kollege, bitte sehr.

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Jan-Peter Röderer SPD

Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Beim vorliegenden Gesetzentwurf handelt es sich, wie bereits angesprochen, um ein Artikelgesetz, mit dem verschiedene Gesetze geändert und nachjustiert werden. Es geht um Fischerei, es geht um den Anhang zum Jagd- und Wildtiermanagementgesetz, um die Besetzung der Leitungen von Veterinärämtern oder auch um Personalregelungen bei ForstBW sowie um die Einrichtung des Kultur- und Landschaftsrats. Manche Regelungen sind dabei reine – durchaus sinnvolle – Nachjustierungen, denen wir durchaus zustimmen könnten. So beschäftigt uns – es wurde angesprochen – die Neuregelung des Fischereigesetzes zum Jugendfischereischein schon länger. Vor allem Teile der Grünen haben bisher dabei blockiert, dass die Altersbeschränkung für den Jugendfischereischein abgesenkt wird. Wir hingegen waren schon immer dafür. Denn das gemeinsame und beaufsichtigte Angeln von Kindern mit Erwachsenen – zumeist wohl ein Elternteil – verstärkt nach unserer Überzeugung das Verständnis der Kinder für die Natur, für die Achtung der Tiere und die Achtung vor dem Leben insgesamt. Denn wenn man einen Fisch selbst geangelt hat und bei dessen Tötung – Herr Kollege Pix – zumindest anwesend war, bevor dieser dann auf dem Teller liegt, so lehrt das mehr Achtung vor der Natur, als wenn man den Fisch nur viereckig und paniert kennt. (Beifall bei der SPD sowie Abgeordneten der CDU und der FDP/DVP) So etwas wirkt auch der zunehmenden Entfremdung von der Natur entgegen. Wir begrüßen deshalb diese Neuregelung, die der Fischereiverband ja auch seit vielen Jahren fordert und die wir selbst in diesem Haus gern schon früher beschlossen hätten – eine Regelung, die an der bisherigen Praxis zudem wahrscheinlich gar nicht viel ändern wird. Des Weiteren sind die Möglichkeiten im Bereich des Forstes und des Landwirtschafts- und Landschaftskulturgesetzes, Antragstellungen vermehrt digital vornehmen zu können, durchaus zu begrüßen. Man fragt sich im Jahr 2024 eigentlich eher, warum es so lange gedauert hat, hier weitere Schritte nach vorn zu machen. Wir hoffen an dieser Stelle, dass das Gesetz in diesen Punkten nicht noch jahrelang braucht, bis es dann letztendlich in Umsetzung ist. Auch die Änderung des Anhangs des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes in Bezug auf Kaninchen und Graugans – wir haben es gerade schon gehört – halten wir für begründet und angemessen. Dies zeigt auch, dass die Konstruktion des Gesetzes, die noch auf die Regierungszeit von Grün-Rot zurückgeht, gut funktioniert. Denn der Wildtierbericht wird auf wissenschaftlicher Basis erstellt, und er liefert wiederum die Basis für die Entscheidung über künftige Einordnungen in das Nutzungs- und Entwicklungsmanagement – natürlich vorbeode – 104. Sitzung – Mittwoch, 9. Oktober 2024 haltlich der Schutzvorgaben aus dem Naturschutzrecht der EU und des Bundes. Schön wäre es in diesem Zusammenhang, wenn zukünftige Wildtierberichte so erstellt und veröffentlicht würden, wie das Gesetz es vorsieht – und eben nicht mit einer Verspätung von vielen Monaten. So etwas lässt nämlich immer darauf schließen, dass dem zunächst ein monatelanges Fingerhakeln zwischen Umwelt- und Agrarministerium vorausging. Wir haben hierüber auch schon an anderer Stelle gesprochen: Wir sind mit der als Flexibilisierung titulierten neuen gesetzlichen Vorgabe zur Besetzung der Leitungen der Veterinärämter und anderer Tiergesundheitsbehörden im sogenannten Tiergesundheitsausführungsgesetz nicht einverstanden. Man könnte dies vordergründig für eine nützliche Änderung halten, um Neubesetzungen zu erleichtern. Aber ausgerechnet bei den Behörden, die in den letzten Jahren immer wieder beim Minister anecken, die selbstbewusst und klar auftreten, wenn es um Tiergesundheit und Tierhaltung, um Skandale und Kontrolldichten sowie um Personalknappheit geht, kann man das einfach nicht so richtig glauben. Vielmehr wirkt dies so, als wolle ein Minister, der von Kritik und Widerspruch genervt ist, den Veterinärbeamtinnen und -beamten künftig gern einfach andere Beamte als Leitung vor die Nase setzen. (Beifall bei der SPD und Abgeordneten der FDP/ DVP) Das ist aus unserer Sicht durchaus fragwürdig. Es fügt sich leider in das Bild ein, dass der Minister die Realität in Sachen Tierschutz seit Jahren schönredet und dabei keinen Widerspruch von den eigenen Fachbeamten im Land mehr hören will. In diesem Zusammenhang sehen wir auch eine vertane Chance beim vorliegenden Gesetzentwurf. Denn die Schaffung einer gesetzlichen Regelung zur Kontrolldichte von Agrarbetrieben und Tiertransporten, um immer neue Skandale zu verhindern und um den Staat zu zwingen, in diesem Bereich auch mehr Personal dafür vorzuhalten, wurde leider versäumt. Dementsprechend können wir dem vorliegenden Gesetzentwurf nicht zustimmen; wir werden uns enthalten. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Jetzt spricht für die FDP/DVP-Fraktion Herr Abg. Klaus Hoher. Bitte sehr. (Abg. Reinhold Pix GRÜNE: Du siehst total erholt aus!)

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Klaus Hoher FDP

Ich bin total erholt. – Herr Präsident, meine Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen! – Ich muss bei der Begrüßung immer aufpassen, dass ich alles richtig mache. – Nach diesen Lobeshymnen muss ich jetzt leider ein bisschen Wasser in den Wein gießen. (Oh-Rufe) – Ganz schlecht; ich tue es trotzdem. (Zurufe) (Klaus Hoher) Die FDP/DVP-Fraktion begrüßt natürlich das Absenken der Altersgrenze beim Jugendfischereischein. Denn wir haben dieses Feld, seitdem ich im Landtag bin, regelmäßig bespielt. Es ist eine gute Idee, dass die Grünen jetzt mitgehen. Sarah Schweizer hat es ja betont, das war eine Herzensangelegenheit. Wir haben uns lange darüber unterhalten, wie es erreicht werden kann, dass es doch endlich wahr wird. (Heiterkeit der Abg. Sarah Schweizer CDU) Ich freue mich immer, wenn hier im Plenum doch Zeichen und Wunder geschehen. Das ist schon mal positiv. Der Rest geht jetzt leider ins Negative. Ich darf gleich vorweg sagen: Wir können diesem Gesetzentwurf leider nicht zustimmen. Lob haben wir genug gehört. Jetzt geht es los mit dem Thema „Wildruhegebiete per Rechtsverordnung“. Was für ein Misstrauen hat denn diese Landesregierung gegenüber Leuten, die diesen Job draußen gelernt haben, die damit umgehen, mit ihrem Wald, mit ihren Tieren? Warum will man die unbedingt sanktionieren können? Warum will man das denn immer? Das sind Leute, die das nach bestem Wissen und Gewissen machen – und dann muss die Regierung immer versuchen, noch irgendeine Lücke zu finden, wo man sie piesacken kann. Da kann die FDP natürlich absolut nicht mitgehen. (Beifall bei der FDP/DVP) Das Eigentumsrecht des Waldbesitzers wird da unwahrscheinlich beschnitten. Jetzt kommen meine augenblicklichen Lieblinge: die Graugans und das Wildkaninchen. Es gibt noch ein paar größere Tiere im Land, die tatsächlich ein wenig mehr Schaden anrichten und bei denen es wesentlich wichtiger wäre, sie in das Wildtiermanagementgesetz reinzubringen. Es geht los mit dem lieben Biber. Es ist selbst dieser Landesregierung mittlerweile bekannt, dass sich Extremniederschläge usw. anhäufen. Ich bin ein Abgeordneter, der regelmäßig draußen ist und sich das anschaut. Ich muss feststellen, dass es wegen des Bibers bei vielen Starkregenereignissen noch größere Vorfälle und noch unkontrolliertere Überschwemmungen gab. Man müsste das doch langsam ein ganz kleines bisschen kontrollieren und es besser hinbekommen, dass diese Problembiber tatsächlich schnell und effektiv entnommen werden, damit keine Menschenleben gefährdet sind – nur weil man ideologisch irgendeinem Biber hinterherrennt. Meine Damen und Herren, bitte kümmert euch um Wolf, Biber, Kormoran, um Tiere, die Schäden anrichten. Wir brauchen die Altersgrenze beim Jugendangelschein vielleicht bald gar nicht mehr auf sieben Jahre abzusenken, weil der Kormoran demnächst alle Fische aus den Gewässern entfernt hat; dann brauchen die auch nicht mehr zu angeln. (Vereinzelt Heiterkeit) Dann gibt es auch keine panierten Fischstückchen mehr; dann ist das halt erledigt. Man wartet so lange, bis der Druck so groß ist und bis nachher alles sehr schwer zu kontrollieren ist. (Beifall bei der FDP/DVP sowie der Abg. Joachim Steyer und Udo Stein AfD) riode – 104. Sitzung – Mittwoch, 9. Oktober 2024 Die Digitalisierung sehen wir als Digitalisierungspartei natürlich absolut positiv. Man kann nur dazu beglückwünschen, dass das endlich mal kommt. Nur waren wir im Ausschuss natürlich entsetzt, als der Herr Minister gesagt hat, dass das Programm nicht mit anderen Programmen kompatibel sei, dass dies gar nicht der Sinn dieser App sei. Da sind wir aus allen Wolken gefallen. Wenn ich heute irgendetwas digitalisiere, möchte ich das natürlich überall verwenden können. Die Schnittstellen müssen da sein. Es kann absolut nicht sein, dass ich eine App entwickle und sie in FIONA oder sonst irgendwo einfließen lassen will, das aber nicht machen kann. Das ist doch ein Hohn! Das wird mir der Herr Minister im Ausschuss noch einmal erklären müssen. Ich konnte das nicht glauben. (Beifall bei Abgeordneten der FDP/DVP) Zu dem Kulturlandschaftsrat: Das ist eine gute Geschichte. Deshalb kann ich es hier kurz machen: Das kommt vom Volksantrag. Das ist aus meiner Sicht richtig. Was mich da jedoch ein bisschen irritiert: Der Minister bestimmt die Teilnehmer. Da habe ich ein ganz klein wenig Angst, dass die Landwirtschaft vielleicht nicht angemessen vertreten sein könnte. Bei Umweltschutzorganisationen sind wir relativ schnell damit, dass diese dabei sind. Da habe ich also ein bisschen Angst, dass das in eine falsche Richtung läuft. Was die Umsetzung betrifft, so ist das eigentlich seit 2020 klar. Dies ist auch wieder ein bisschen langsam gegangen. Den Wegfall des Veterinärvorbehalts im Tiergesundheitsausführungsgesetz sehen wir auch leicht kritisch. Uns ist es wichtig, dass kompetente Leute an Führungsstellen sitzen. Wenn der Chef eines Betriebs weniger Ahnung hat als die Mitarbeiter, ist das in der Praxis nicht gut. Deswegen sehen wir das kritisch. Aber wenn der Druck so groß wäre, könnten wir so etwas mittragen. Wir müssen dann halt schauen, wie es in der Praxis funktioniert. Es darf aber natürlich nicht absolut zur Regel werden, dass Menschen, die vielleicht nicht gut genug ausgebildet sind, solch einen Betrieb führen, an dem die Gesundheit von Menschen im Land hängt. Die Absenkung des Mindestalters ist perfekt; wunderbar. – Die anderen Sachen habe ich kundgetan. Dem Gesetzentwurf insgesamt stimmen wir in der vorliegenden Fassung nicht zu. Vielen Dank. (Beifall bei der FDP/DVP)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Für die AfD-Fraktion spricht jetzt Herr Abg. Dennis Klecker. Bitte sehr.

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Dennis Klecker AfD

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Mit dem Gesetz zur Änderung land- und forstwirtschaftlicher Vorschriften sollen acht Gesetze geändert werden. – Es sind übrigens acht, nicht sechs. Darunter befindet sich auch das Jagd- und Wildtiermanagementgesetz. (Dennis Klecker) Man muss aufpassen, dass am Ende nicht mehr Menschen mit der Ausarbeitung und Verwaltung der Verordnungen und Gesetze beschäftigt sind, als davon überhaupt praktisch betroffen sind. (Beifall bei Abgeordneten der AfD) Nur zur Erinnerung: Jäger sind keine Wilderer, (Zuruf von der SPD: Das hat auch niemand behaup- tet!) sondern erfüllen eine wichtige Aufgabe für Grün-Schwarz. Jedoch bedeutet Wildtiermanagement oft, gar nicht mehr in die Wildtierregulation einzugreifen – siehe die Ziele des Nationalparks Schwarzwald. Wie eigentlich jedem Berufszweig wäre auch den Jägern und Landwirten in der Realität mit Bürokratieabbau geholfen. Doch genau das erfüllen die Änderungen des Fischereigesetzes, des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes, des Landeswaldgesetzes, des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes, des Gesetzes zur Regelung des Personalübergangs, des Tiergesundheitsausführungsgesetzes, des Landesbeamtengesetzes und des Landesbesoldungsgesetzes wiederum nicht. (Heiterkeit des Abg. Anton Baron AfD – Abg. Rüdi- ger Klos AfD: Wir sind in Deutschland!) Mit dem neuen Kulturlandschaftsrat schafft sich das Ministerium einen Beraterkreis. Das bedeutet noch mehr Bürokratie. Deshalb muss man da immer kritisch auf den Nutzen schauen. Natürlich ist es gut, wenn manches Ministerium fachkundige Berater bekommt. Doch wenn, wie in der Drucksache zu lesen, der Minister die Mitglieder des Rates bestimmt, kann man bereits an der Unabhängigkeit und der Neutralität der Beratung und damit am langfristigen Mehrwert dieses Gremiums zweifeln. (Beifall bei der AfD) Wenn nun – schauen Sie einmal in die Drucksache! – Vertreter von Kirchen und Religionsgemeinschaften Landwirte und Jäger beraten sollen, dann muss man sich schon wundern. (Heiterkeit des Abg. Bernd Gögel AfD) Sie selbst nennen diesen Rat einen – Zitat – „geschützten Raum, in dem man kontroverse Meinungen austauschen kann“. Da fragt man sich, wie man im Ministerium dann mit kontroversen Positionen außerhalb dieses geschützten Rahmens umgeht. Unser Minister erklärt natürlich schon großzügig: „Wir müssen den Bauern in unserem Land eine Stimme geben.“ Das klingt sehr schön, aber bisher ignorierte die Regierung die Bauern. Ändert sich das wirklich durch einen Kulturlandschaftsrat? Die Augenwischerei zeichnet sich bereits ab. Natürlich teilen wir die offiziell vermittelten Ziele wie mehr Verständnis für die Sorgen und Nöte der Bauern. Doch mit Themen wie „Innovative Weiderindkonzepte“ oder „Kulturhistorische Perspektiven“ gehen Sie an der Realität der meisten Landwirte wieder völlig vorbei. ode – 104. Sitzung – Mittwoch, 9. Oktober 2024 Wenn man dann noch schaut, wie sich besonders die Grünen ihre Transformation der Landwirtschaft konkret vorstellen und wieder einmal von Agriphotovoltaik sprechen, dann muss ich noch einmal an die Realität erinnern, die ich schon im November letzten Jahres angesprochen hatte. (Zuruf des Abg. Anton Baron AfD) Sie reden Dutzende Male von etwas, das in der Realität nicht funktioniert und deshalb auch nicht gemacht wird. (Beifall bei der AfD) Schon dieses Beispiel aus dem Gesetzespaket zeigt, wie Sie mit schönen Worten wieder Sand in die Augen streuen. Sie loben es als ein Positivbeispiel demokratischer Beteiligung. In der Realität aber werden Sie keineswegs die Landwirte entlasten, sondern wollen doch wieder Vorgaben machen, z. B. weniger Pflanzenschutzmittel oder sogar ein Verbot von Pflanzenschutzmitteln – die übrigens kein Bauer grundlos nutzt. Der ursprüngliche Volksantrag wollte Kooperationen statt Verbote. Doch genau das unterlaufen Sie wieder, weil Sie natürlich Ihre ideologischen Ziele irgendwie hineinzumogeln versuchen. Und durch die vom Minister bestimmte Auswahl der Gremiumsmitglieder werden Sie dann nur versuchen, Ihre eigene Meinung durch Experten zu legitimieren. Zu den einzelnen Aspekten der Gesetzesänderung: Positiv sehen auch wir die Absenkung der Altersgrenze im Fischereigesetz, zumal dies ursprünglich auch von der AfD gefordert wurde. Schade ist, dass dem Wunsch des Städtetags bezüglich der Absenkung des Schutzstatus des Bibers nicht entsprochen wird. Ebenso wird das Problemthema „Saatkrähen in der Landwirtschaft“ nicht angegangen. Anträge digital stellen zu können, ist ein schon lange überfälliger Schritt. Wir hoffen aber, dass Ihre Digitalisierungsoffensive nicht wieder ein teurer Rohrkrepierer wird, so wie Ihre Bildungsplattform „ella“ oder die CO -App „Klima Buddy“. Dies zeigt wieder: Statt Probleme von der Ursache zur Lösung zu denken, wurstelt man innerhalb der bestehenden Gesetze etwas herum; die eigentlichen Kernprobleme aber bleiben. Wohl und Zufriedenheit definieren Sie einfach per Gesetz. Am liebsten würden Sie diese wohl per Gesetz verordnen. Eine echte Vereinfachung der Verwaltung, eine Digitalisierung oder gar eine Stärkung des ländlichen Raums sind in der Praxis auch durch diesen Haufen von Änderungen nicht erkennbar. Da aber auch kein Schaden erkennbar ist, werden wir uns enthalten. Doch die Änderungen gehen wieder einmal völlig an den Forderungen der Betroffenen vorbei. (Beifall bei Abgeordneten der AfD)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Für die Landesregierung erteile ich nun das Wort dem Landwirtschaftsminister Peter Hauk. Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Peter Hauk: Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich will gleich einmal auf den letzten Satz eingehen: Die Änderungen gehen gerade nicht an den (Minister Peter Hauk) Wünschen der Betroffenen vorbei, sondern greifen die meisten erst auf und setzen sie entsprechend um. (Beifall bei Abgeordneten der CDU und des Abg. Reinhold Pix GRÜNE – Abg. Anton Baron AfD: Wo?) Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, durch den vorliegenden Gesetzentwurf werden mehrere im Zuständigkeitsbereich des MLR befindlichen Gesetze angepasst, insgesamt acht an der Zahl. Es sind zwar keine großartigen Änderungen, aber ein paar bedeutende sind dann doch dabei. (Zuruf des Abg. Anton Baron AfD) Das Gesetz kommt damit – das will ich ausdrücklich betonen – den landwirtschaftlichen Betrieben, der Forst- und Fischereiwirtschaft sowie der Veterinärverwaltung im Land unmittelbar zugute. Im Fischereigesetz wird das Alter, ab dem Kindern der Jugendfischereischein erteilt werden kann, von zehn auf sieben Jahre abgesenkt. Der Angelvorgang darf weiterhin nur unter Aufsicht einer volljährigen Person, die einen gültigen Fischereischein besitzt, durchgeführt werden. Mit der Neuregelung soll der respektvolle und tierschutzgerechte Umgang mit Fischen und anderen Tieren frühzeitig gelernt und ein möglichst lebenslanges Interesse an der Natur geweckt werden. Ich sage ganz offen: Einige Anwürfe aus Tierschutzkreisen haben mich schon betroffen gemacht. Manche haben gesagt: „Herr Minister, Sie tragen zum Massenmord bei!“ oder: „Sie erziehen Kinder zu Massenmördern, wenn Sie sie am Angelvorgang teilhaben lassen!“ Dafür habe ich schlichtweg kein Verständnis. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der FDP/ DVP sowie des Abg. Jan-Peter Röderer SPD) Ich bin der festen Überzeugung, dass Kinder, die mit Vater, Mutter, Opa, Großmutter, Tante oder wem auch immer am Bach, am Fluss, am See sitzen und angeln und auf die Spezifikationen der Fische und der Fischerei hingewiesen werden, deutlich naturnäher, deutlich empathischer, deutlich naturinteressierter erzogen werden als die, die daheim vor dem Bildschirm sitzen und den ganzen Tag lang Ballerspiele spielen. (Beifall bei Abgeordneten der CDU, der FDP/DVP und der AfD – Abg. Anton Baron AfD: So ist es!) Das muss man einfach einmal sagen. Die Vorwürfe sind fern jeglicher Realität. Aus Klimaschutzgründen werden wir bei den Zielen des Jagdund Wildtiermanagementgesetzes klarstellen, dass die Jagd das Entstehen von klimastabilen Wäldern unterstützen soll. Außerdem wird eine Zuordnung der Managementstufen bezüglich der Graugans und des Wildkaninchens vorgenommen. Im Landeswaldgesetz werden wir die Grundlagen für eine digitale Förderantragstellung sowie die Bereitstellung eines Onlineportals zur gezielten Beratung und Information von Waldbesitzerinnen und Waldbesitzern gesetzlich verankern. riode – 104. Sitzung – Mittwoch, 9. Oktober 2024 Herr Abg. Hoher, ich lade Sie ein, dass wir uns, wenn die Wald-App da ist, mit betroffenen Experten einmal gemeinsam zusammensetzen. Dann werden Sie merken, dass das eine echte Erleichterung für jeden Waldbesitzer ist und keine Verschlimmerung. Genau das Gegenteil ist der Fall. Das ist ein weiterer deutlicher Beitrag des MLR zum Bürokratieabbau. Im Landwirtschafts- und Landeskulturgesetz wird zum einen die rechtliche Grundlage für die im Koalitionsvertrag vereinbarte Einrichtung eines Kulturlandschaftsrats geschaffen. Wenn Sie monieren, das dauere zu lange: Eine Koalitionsvereinbarung geht halt über den Zeitraum der Koalition. Und da sind wir mittendrin. Also, wir sind voll im Plan. Insofern: nicht zu lange. Wir haben das, was wir vereinbart haben, umgesetzt. Der Kulturlandschaftsrat soll das Ministerium in allen wesentlichen Fragen, die die landwirtschaftliche Erzeugung und die weiter gehende Wertschöpfungskette im Markt, aber auch die Kulturlandschaft und deren Ökosystemdienstleistungen betreffen, beraten und unterstützen. Das ist eben kein Bürokratieaufbau, weil das ein Beratungsgremium ist. Meine Damen und Herren, wer sich von Experten beraten lässt, ist allemal besser als der, der meint, er muss mit seinem eigenen Kopf und seinen Ideen durch die Wand stoßen. Ich kann auch nur jedem raten, sich von Experten beraten zu lassen. Dass ein solcher Kulturlandschaftsrat des Ministeriums die Personen, die Mitglieder benennt, ist auch nicht unnormal. Das ist nämlich in vielen anderen, auch gesetzlich verankerten, Beiräten gleichermaßen der Fall. Also, da von Gefälligkeitsmitgliedschaften zu reden, liegt vollkommen fern. Die Personaldurchlässigkeit zwischen der Anstalt des öffentlichen Rechts Forst Baden-Württemberg und der Landesforstverwaltung hat sich für die Gewährleistung einer gesicherten und breiten Personalentwicklungsmöglichkeit und der Abfederung der durch die Forstreform hervorgerufenen Härtefälle bewährt. Die war nämlich zeitlich beschränkt, befristet gewesen. Das führen wir jetzt einfach dauerhaft fort, was auch richtig ist. Die Änderung im Tiergesundheitsausführungsgesetz, nämlich die Abschaffung des Veterinärvorbehalts bei der Besetzung der Leitung der für die Tiergesundheit zuständigen Organisationseinheiten für die Tiergesundheitsbehörden, wird die Verwaltung flexibler machen. Denn die Aufgabe der Tiergesundheitsbehörden – Klammer auf: Veterinärämter; Klammer zu – der unteren Verwaltungsbehörden, also hier in der Stadt Stuttgart genauso wie im Landkreis, ist heute eben längst nicht mehr nur das Thema Tiergesundheit, sondern vor allem die Lebensmittelkontrolle, weil drei Viertel der Lebensmittel eben nicht tierischen Ursprungs sind und vor allem nicht hier produziert werden und auch nicht hier gehalten werden, sondern weil es Lebensmittel sind, die kontrolliert werden müssen. Deshalb ist es schon heute so, dass Lebensmittelchemiker, und zwar hoch qualifiziert – von der Universität Hohenheim oder Karlsruhe –, Dienst im höheren Dienst tun. Warum muss es denn hier in Stuttgart, wo nur noch wenig Viehhaltung überhaupt stattfindet, ein Veterinär sein, der das Amt führt, obwohl doch 80 % der Tätigkeit mit allgemeinen Lebensmitteln zu tun hat? Das ist eine Anpassung an die Realität und nichts anderes. (Minister Peter Hauk) Herr Kollege Röderer und Herr Kollege Hoher, Ihre Argumente sind schon arg, arg weit hergeholt. Es sind ja nur Argumente zu dem Zweck, dass Sie dem Gesetz nicht zustimmen müssen; da müssen Sie auch was sagen können, wenn man so will. (Lachen des Abg. Anton Baron AfD) Tatsache ist: Das ist gut, und das ist richtig. Deshalb werden wir das auch so machen. (Beifall bei Abgeordneten der CDU) Schließlich heben wir auch noch die Flurbereinigungsdurchführungsverordnung aus dem Jahr 1954 ersatzlos auf. Damit muss man einfach sagen: Das Gesetz, das Ihnen im Entwurf vorliegt, macht Sinn. Es wird das Leben erleichtern, es kommt der Land- und Forstwirtschaft sowie den Konsumenten und Verbrauchern zugute. Es ist ein gutes Gesetz. Deshalb bitte ich Sie auch um Zustimmung. Vielen Dank. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Meine Damen und Herren, in der Allgemeinen Aussprache liegen mir keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen daher in der Zweiten Beratung zur A b s t i m - m u n g über den Gesetzentwurf. Abstimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz in der Ihnen vorliegenden Drucksache 17/7459. Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, dem Gesetzentwurf zuzustimmen. Ich rufe auf Artikel 1 Änderung des Fischereigesetzes für Baden-Württemberg Wer Artikel 1 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Wer stimmt dagegen? – Enthaltungen? – Damit ist Artikel 1 mehrheitlich zugestimmt. Ich rufe auf Artikel 2 Änderung des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes mit den Nummern 1 bis 5. Wer stimmt Artikel 2 zu? – Danke schön. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist auch Artikel 2 mehrheitlich zugestimmt. Ich rufe auf Artikel 3 Änderung des Landeswaldgesetzes mit den Nummern 1 bis 5. Wer stimmt Artikel 3 zu? – Danke schön. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist auch Artikel 3 mehrheitlich zugestimmt. ode – 104. Sitzung – Mittwoch, 9. Oktober 2024 Ich rufe auf Artikel 4 Änderung des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes mit den Nummern 1 bis 9. Wer stimmt Artikel 4 zu? – Danke schön. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist auch Artikel 4 mehrheitlich zugestimmt. Ich rufe auf Artikel 5 Änderung des Gesetzes zur Regelung des Personalübergangs auf die Anstalt des öffentlichen Rechts Forst Baden-Württemberg Wer stimmt Artikel 5 zu? – Danke schön. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist Artikel 5 mehrheitlich zugestimmt. Ich rufe auf Artikel 6 Änderung des Tiergesundheitsausführungsgesetzes Wer stimmt Artikel 6 zu? – Danke schön. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist Artikel 6 mehrheitlich zugestimmt. Ich rufe auf Artikel 7 Änderung des Landesbeamtengesetzes Wer stimmt Artikel 7 zu? – Danke schön. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist auch Artikel 7 mehrheitlich zugestimmt. Ich rufe auf Artikel 8 Änderung des Landesbesoldungsgesetzes Baden-Württemberg Wer stimmt Artikel 8 zu? – Danke schön. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist Artikel 8 mehrheitlich zugestimmt. Ich rufe auf Artikel 9 Inkrafttreten, Außerkrafttreten Wer Artikel 9 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist Artikel 9 mehrheitlich zugestimmt. Die Einleitung lautet: „Der Landtag hat am 9. Oktober 2024 das folgende Gesetz beschlossen:“. Die Überschrift lautet: „Gesetz zur Änderung land- und forstwirtschaftlicher Vorschriften“. – Sie stimmen der Überschrift zu. (Stellv. Präsident Dr. Wolfgang Reinhart) Wir kommen jetzt zur S c h l u s s a b s t i m m u n g Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmt, den bitte ich, sich zu erheben. – Danke schön. Gegenprobe! – Wer enthält sich? – Damit ist dem Gesetz mehrheitlich zugestimmt und Punkt 5 der Tagesordnung erledigt. Ich rufe Punkt 6 der Tagesordnung auf: Zweite Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Änderung des Verfassungsgerichtshofsgesetzes – Drucksache 17/7097 Beschlussempfehlung und Bericht des Ständigen Ausschusses – Drucksache 17/7486 Berichterstattung: Abg. Jonas Weber Meine Damen und Herren, das Präsidium hat für die Allgemeine Aussprache eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt. Ich erteile in der Allgemeinen Aussprache Frau Abg. Daniela Evers für die Fraktion GRÜNE das Wort. Bitte sehr.

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Daniela Evers GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Heute beraten wir erneut über ein Gesetz, das auf den ersten Blick technisch und unspektakulär erscheint, jedoch von großer Bedeutung für unser demokratisches Gemeinwesen ist. Mit der aktuellen, auf dem Tisch liegenden Änderung des Verfassungsgerichtshofsgesetzes bringen wir zunächst unseren Verfassungsgerichtshof ins digitale Zeitalter. Baden-Württemberg hat ohnehin eine Spitzenposition bei der Digitalisierung der Justiz inne. Nun ziehen wir endlich auch beim Verfassungsgerichtshof nach. Die Einführung der elektronischen Aktenführung und des elektronischen Rechtsverkehrs beim Verfassungsgerichtshof ist ein wichtiger Schritt zur Modernisierung unserer Justiz. Wir machen damit nicht nur die Arbeit des Gerichts effizienter, sondern erhöhen auch die Bürgerfreundlichkeit des verfassungsgerichtlichen Verfahrens. Diese technischen Maßnahmen sind hier im Haus unstreitig. Aber die Bedeutung des Gesamtgesetzes geht weit über technische Aspekte hinaus. In Zeiten wie unseren, in denen die Demokratie und in denen unsere verfassungsmäßige Ordnung zunehmend angegriffen werden, unter Druck geraten, ist es von entscheidender Bedeutung, dass wir unsere Institutionen stärken und modernisieren. Der Verfassungsgerichtshof ist ein Hüter unserer Verfassung. Der Schutz unserer Grundrechte und unserer demokratischen Ordnung wird hier gewährleistet. Insoweit können wir den Antrag der FDP/DVP dem Thema nach nachvollziehen. Uns alle hier in den demokratischen Fraktionen eint, dass wir die Verfassung und den Verfassungsgerichtshof vor antidemokratischen und destruktiven Kräften schützen wollen. Gerade den Wahlvorschriften für das Verfassungsgericht kommt dabei eine zentrale Rolle zu. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) riode – 104. Sitzung – Mittwoch, 9. Oktober 2024 Sie dienen dazu, die Handlungsfähigkeit des Gerichts auch in Krisensituationen zu gewährleisten und potenzielle Manipulationsversuche zu erschweren. Dem Ständigen Ausschuss – ich darf daran erinnern – wurde dies nicht zuletzt in vielen Gesprächen im Rahmen der Ausschussreise nach Polen vor Augen geführt. Dort hat man gesehen, wie innerhalb nur einer Wahlperiode ganz erheblich in zentrale Institutionen der Justiz eingegriffen wurde und wie erheblich schwierig und extrem aufwendig der Kampf ist, dies auf parlamentarischem Weg wieder zurückzudrehen. Das Thema ist also sehr wichtig. Es bedarf aber einer ernsthaften Prüfung. Wir sind uns in Gesprächen ja eigentlich einig, dass z. B. eine Regelung einer Zweidrittelmehrheit in einem einfachen Gesetz, das mit einfacher Mehrheit geändert werden kann, nicht der Weisheit letzter Schluss ist. Im Sommer hat sich auch die Justizministerkonferenz bereits mit diesem Thema befasst und umfangreiche Empfehlungen vorgelegt. Diese sollten wir auf jeden Fall gemeinsam eingehend prüfen. Von meiner Fraktion steht daher weiterhin das Angebot, sich über die Verfahrensregeln zum Schutz des Verfassungsgerichtshofs auszutauschen und gemeinsam Lösungen zu erarbeiten. Das scheint uns doch sinnvoller zu sein, als vorschnelle Schaufensteranträge zu stellen. Den heutigen Änderungsantrag lehnen wir daher ab. Herzlichen Dank. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Ich erteile jetzt für die CDU-Fraktion dem Kollegen Arnulf Freiherr von Eyb das Wort.

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Arnulf Freiherr von Eyb CDU

Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Zum Thema Verfassungsgerichtshof gäbe es sicherlich abendfüllende Vorträge. Die Kollegin Evers hat gerade schon angedeutet, über was wir alles sprechen könnten. Aber darum geht es heute nicht. Der Verfassungsgerichtshof entscheidet über die Einhaltung unserer Verfassung und damit über das Kernstück unseres Landes. Heute geht es aber lediglich um die Frage, ob der Verfassungsgerichtshof moderner aufgestellt wird – ja oder nein? Die Einführung der elektronischen Akte ist sinnvoll und zeitgemäß. Mehr gibt es in dieser Sekunde zu diesem Thema nicht zu sagen. Meiner Fraktion empfehle ich deshalb die Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf. Den Änderungsantrag der FDP/ DVP lehnen wir heute ab. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Für die SPD-Fraktion spricht jetzt Herr Abg. Jonas Weber.

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Jonas Weber SPD

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die SPD-Fraktion begrüßt jeden Schritt in Richtung Digitalisierung in unserem Land. (Jonas Weber) Wie viele Schritte es braucht und wie lang der Weg ist, können wir an einem kleinen Detail feststellen. In Abschnitt A – Zielsetzung – des Vorblatts zum vorliegenden Gesetzentwurf schreibt die Landesregierung: Rechtssuchende können sich derzeit ausschließlich auf dem Postweg oder per Fax an den Verfassungsgerichtshof wenden. Das erscheint nicht mehr zeitgemäß. (Beifall bei der SPD – Abg. Andreas Stoch SPD: So ist es!) Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich weiß nicht, aus wessen Feder dieser Satz stammt. Man muss aber schon große nostalgische Gefühle für Faxgeräte in sich tragen, um ihn zu schreiben. Das erscheint nicht nur nicht mehr zeitgemäß, das ist nicht mehr zeitgemäß für das Land Baden-Württemberg. Überrascht hat uns dieser Satz nicht. Denn er fügt sich doch in eine sehr veraltete Digitalisierungsstrategie dieser Landesregierung ein. Seit Jahren wird mehr über die Digitalisierung gesprochen als an ihr gearbeitet. Daher ist es folgerichtig, dass wir heute diesem Vorschlag zustimmen. Im Jahr 2024 wird es auch allerhöchste Zeit. Im Zuge eines jeden Gesetzgebungsverfahrens gibt es die Möglichkeit zur Stellungnahme, liebe Kolleginnen und Kollegen. Auch hier gab es diesen Fall, und aus dem Kreis der Anwälte wurden diskussionswürdige Vorschläge zum Verfassungsgerichtshof gemacht. Es gab also Vorschläge genau aus dem Personenkreis, der eine wichtige Säule unseres Rechtsstaats bildet und naturgemäß öfter mit dem Verfassungsgerichtshof zusammenarbeitet. Dass das Staatsministerium diese Stellungnahme offenbar nicht einmal eines Blickes würdigt und sie auch nicht erwähnt, spricht Bände, liebe Kolleginnen und Kollegen. Wenn wir die Stärkung des Rechtsstaats ernst nehmen – und wir sollten die Stärkung des Rechtsstaats ernst nehmen –, dann müssen wir respektvoll mit allen konstruktiven Anregungen umgehen. (Beifall bei der SPD) Ich erneuere diese Mahnung, liebe Kolleginnen und Kollegen – ich habe es für die SPD-Fraktion schon im Ausschuss gesagt –: Das ist nicht der Umgang, den wir uns wünschen. Es wurde schon angesprochen: Im Zuge des heutigen Gesetzgebungsverfahrens diskutieren wir auch einen Änderungsantrag der Kolleginnen und Kollegen von der FDP/DVP. Ich glaube, dass Handlungsbedarf besteht. Es steht außer Zweifel, dass wir unsere Institutionen zukunftsfest und wetterfest machen müssen. Nicht zuletzt die zurückliegenden Landtagswahlen, aber auch die Turbulenzen im Landtag von Thüringen, die am Ende nur dadurch gelöst werden konnten, dass der dortige Verfassungsgerichtshof entschieden hat, sollten uns Mahnung genug sein. Wir sind uns einig, dass wir etwas tun müssen, und ich stimme der FDP/DVP in dem einen Punkt zu: Wir sind eigentlich schon ein Stück zu spät, liebe Kolleginnen und Kollegen. Es geht zu langsam; es muss schneller und besser gehen. Aber ich bin doch schon sehr verwundert, liebe Kolleginnen und Kollegen von der FDP/DVP, über Ihren Vorschlag. Denn Sie wollen in einem Gesetz, das wir hier mit einfacher Mehrheit ode – 104. Sitzung – Mittwoch, 9. Oktober 2024 beschließen, eine Zweidrittelmehrheit verankern und glauben dann, dass wir wetter- und zukunftsfest sind. Ich denke, das glauben Sie nicht allen Ernstes. Wenn man Ihnen dann mit diesem Argument entgegentritt, sagen Sie, das hätte eine Warnfunktion. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn wir hier in diesem Haus eine Mehrheit hätten, die dieses Gesetz dann ändert, hätten wir keine Zeit mehr für Warnmeldungen, dann wäre es nämlich schon zu spät, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der SPD) Genau deshalb werden wir diesem Vorschlag nicht zustimmen können. Aber in Richtung Grüne und CDU muss ich an ein tradiertes und gutes Verfahren erinnern: In solch wesentlichen Fragen stimmen sich die demokratischen Fraktionen ab, und die stärkste Fraktion in diesem Haus hat nun mal eine Führungsrolle, das voranzutreiben. Wir warten seit Monaten auf Ihre Führungsrolle. Ja, Frau Kollegin Evers, wir warten auf Ihre Führungsrolle; wir haben das auch im Ausschuss diskutiert. Jetzt wäre es mir ganz recht – und das will ich auch als ausgestreckte Hand verstanden wissen –: Lassen Sie uns doch diese Debatte hier nutzen, dass wir uns morgen, übermorgen oder auch gern nächste Woche an einen Tisch setzen und gemeinsam darüber reden, wie wir unsere Demokratie stärken und sie zukunfts- und wetterfest machen. Sie hat es verdient, und es lohnt sich. In diesem Sinn herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. Wir stimmen dem vorliegenden Gesetzentwurf zu, den Änderungsantrag lehnen wir ab. Vielen Dank, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der SPD)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Für die FDP/DVP-Fraktion spricht jetzt der Kollege Nico Weinmann.

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Nico Weinmann FDP

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist gut und folgerichtig, dass, nachdem die Digitalisierung in unserer Justiz voranschreitet, auch der Verfassungsgerichtshof als eigenständiges Verfassungsorgan nunmehr mit dieser Gesetzesänderung an den elektronischen Rechtsverkehr angebunden wird. Ebenso gut und folgerichtig wäre es aber auch, wenn wir neben den vorher beschriebenen Änderungen auch auf weitere politische und gesellschaftliche Veränderungen reagieren würden. Die Wahrung der Verfasstheit unseres Landes und die Durchsetzung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung sind wesentliche Elemente unserer Demokratie. Das Bundesverfassungsgericht und die Verfassungsgerichte der Länder sind hierfür essenziell. Gerade in einer Zeit, in der sich unsere Demokratie Angriffen von außen und innen ausgesetzt sieht, in einer Zeit, in der die extremen Ränder gestärkt werden, sich die politische Landschaft radikalisiert und Grundfeste infrage gestellt werden, muss es im Interesse unseres Landes liegen, den Verfassungsgerichtshof krisenfest auszugestalten. (Beifall bei der FDP/DVP) (Nico Weinmann) Für die gesellschaftliche Akzeptanz und das Unterstreichen der richterlichen Unabhängigkeit ist es von zentraler Bedeutung, dass die Besetzung des Gerichts auf eine breite parlamentarische Grundlage gestellt wird. Während die Besetzung und die Regelung der Nachfolge heute durch einfache Mehrheit gelingt, erscheint es, wie es auch in zahlreichen anderen Ländern gehandhabt wird, erstrebenswert, die Parteien zu verpflichten, sich im Sinne unserer rechtsstaatlichen gewaltengeteilten Verfassungsordnung zu verständigen und die Richterwahl mit einer breiten Zweidrittelmehrheit vorzusehen. Sollte die Wahl eines konsentierten Kandidaten oder einer konsentierten Kandidatin nicht gelingen, weil möglicherweise einzelne oder mehrere Parteien versuchen, mit ihrer Sperrminorität die Arbeitsfähigkeit des Gerichts einzuschränken oder gar zu blockieren, (Zuruf des Abg. Anton Baron AfD) sieht unser Änderungsantrag hierfür eine Lösung vor, wie es im Übrigen auch für das Bundesverfassungsgericht angedacht ist. In diesem Fall schlägt das Gericht dem Landtag drei Kandidatinnen bzw. Kandidaten vor, wobei die Wahl mit einfacher Mehrheit erfolgt. Dieser Blockadelösungsmechanismus garantiert die Handlungsfähigkeit des Gerichts. Liebe Kolleginnen und Kollegen, sollte das Argument der gewünschten breiten parlamentarischen Legitimation des Verfassungsgerichtshofs Sie nicht überzeugen, die geforderte Zweidrittelmehrheit zuvorderst als Schutzmechanismus vor extremen Bestrebungen im Land zu sehen – was durchaus für sich schon ein Argument wäre –, und sollten Sie darauf verweisen, dass es sich hierbei um ein einfaches Gesetz handle, das jederzeit durch eine einfache Mehrheit geändert werden könnte, dann ist dies zutreffend. Allerdings wäre eine neuerliche Änderung ein deutliches Warnsignal an alle Demokratinnen und Demokraten in unserem Land; Herr Kollege Weber hat darauf hingewiesen. Das Beispiel Israel zeigt, dass entsprechende Demonstrationen zu einem Umdenken führen können. Dort wurde bekanntlich die Justizreform abgesagt. Dessen ungeachtet laden wir Sie herzlich ein, die in unserem Änderungsantrag vorgesehenen Anpassungen in einem weiteren Schritt zu konstitutionalisieren und sie für die Zukunft in der Landesverfassung klar festzuschreiben. Sehen Sie daher in unserem Änderungsantrag einen ersten konsequenten Schritt, dem gern ein weiterer folgen darf. Freilich greift dieser Änderungsantrag eine Forderung aus dem Koalitionsvertrag von Grün-Schwarz auf, die wir – hierzu lade ich Sie herzlich ein – als gute Demokratinnen und Demokraten jetzt gemeinsam umsetzen können. (Beifall bei der FDP/DVP – Zuruf des Abg. Anton Baron AfD) Wenn ich aber von einem Schnellschuss, von einem Schaufensterantrag höre, wenn ich lesen muss, dass der Antrag übers Knie gebrochen sei, kann ich das so nicht gelten lassen. Die Überlegungen, die wir im Änderungsantrag präsentieren, diskutieren wir seit über sechs Monaten. Insofern darf es nicht sein, dass hier von einem Schaufensterantrag gesprochen wird. Es braucht einen ernsthaften Willen, hier aktiv zu werden. riode – 104. Sitzung – Mittwoch, 9. Oktober 2024 Kollege Weber hat es angesprochen. Thüringen zeigt: Es kann schnell zu spät sein. (Zuruf des Abg. Anton Baron AfD) – Herr Kollege Baron, schauen Sie sich an, mit welcher Respektlosigkeit in Thüringen gegenüber der dortigen Landesverfassung agiert wurde. (Beifall bei der FDP/DVP sowie Abgeordneten der CDU, der Grünen und der SPD) Dass Sie sich so echauffieren, ist durchaus nachvollziehbar. Genau das ist wiederum ein Beleg dafür, warum es notwendig ist, unsere Landesverfassung, unseren Verfassungsgerichtshof entsprechend zu schützen. (Abg. Anton Baron AfD: Sogenannte demokratische Fraktionen!) Insofern ist es gut und sicherlich in unser aller Sinn, dass wir nun einen ausgewogenen und praktikablen Vorschlag unterbreitet haben, der im Übrigen auch – das ist eine positive Rückmeldung – auf fachlicher Ebene auf breite Zustimmung stößt. Daher bitte ich Sie um Ihre Unterstützung. Ganz herzlichen Dank. (Beifall bei der FDP/DVP)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Jetzt spricht Herr Abg. Rüdiger Klos für die AfD-Fraktion.

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Rüdiger Klos AfD

Herr Präsident, meine sehr verehrten Kollegen! Wir haben uns im Ständigen Ausschuss intensiv mit dem Gesetzentwurf beschäftigt. Es gab Einstimmigkeit, die Zustimmung von allen Fraktionen. Also wird der Gesetzentwurf auch hier im Plenum einstimmig durchgehen. Wir haben uns intensiv mit dem Änderungsantrag der FDP/ DVP-Fraktion beschäftigt. Hier zeigt sich: Zustimmung nur vom Antragsteller; alle anderen Fraktionen lehnen ihn ab. Ich will die Gelegenheit nutzen: Kollegin Evers, Sie haben davon gesprochen, Sie wollten sicherstellen, dass unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung nicht von Verfassungsfeinden unterlaufen werde. Das ist ein Ansinnen, dem wir zustimmen. Sollte je diese Gefahr bestehen, muss man ihr begegnen. Da ist die AfD-Fraktion ganz auf Ihrer Seite. Aber sehen wir uns einmal an, wer hier in den letzten Jahren gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung agiert hat. Ich lese Ihnen Artikel 38 des Grundgesetzes vor: (Zuruf des Staatssekretärs Dr. Patrick Rapp) Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen. Das gilt natürlich auch für uns, für uns Landtagsabgeordnete. Artikel 38 unseres Grundgesetzes regelt also die Grundsätze, die bei Wahlen von Abgeordneten in der Bundesrepublik Deutsch land einzuhalten sind. Sie müssen diese fünf Kriterien erfüllen. (Rüdiger Klos) Wenn ich jetzt an eine Wahl denke, bei der dann ein Ministerpräsident der FDP gewählt worden ist, dann war es die Bundeskanzlerin der Bundesrepublik Deutschland, Frau Dr. Angela Merkel, die erklärt hat, sie akzeptiere diese Wahl nicht, diese Wahl müsse rückgängig gemacht werden – ein klarer Angriff auf unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung. (Beifall bei der AfD) Da hätte ich mir schon gewünscht, dass breiter, breiter Konsens entstanden wäre, dass so etwas auf gar keinen Fall geht. Denn, meine Damen und Herren, wer nicht bereit ist, die Ergebnisse von Wahlen, die diesen Kriterien des Artikels 38 des Grundgesetzes entsprechen, zu respektieren, der ist ein Feind der freiheitlich-demokratischen Grundordnung, und der ist ein Fall für den Verfassungsschutz. (Abg. Jonas Weber SPD: Sie haben da ein Trauma, Herr Klos, mit dem Verfassungsschutz!) Sie werden keinen Verfassungsrechtler finden, der diese Wertung nicht sein eigen nennen wird. (Beifall bei der AfD – Zuruf des Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE) Was gemacht werden muss: Das Verfassungsgerichtshofsgesetz muss überarbeitet werden. Da haben Sie uns an Ihrer Seite. Aber das Wichtigste ist, dass die Umsetzung des Prinzips der Spiegelbildlichkeit gewährleistet ist. Das ist sie im Moment überhaupt nicht. Hier rate ich Ihnen, einen Blick nach Bayern zu richten; dort hat man dem Rechnung getragen. Dort wurde nämlich Folgendes gemacht: Die Amtszeit des Landesparlaments wurde mit der Amtszeit des Verfassungsgerichtshofs synchronisiert, sodass man, nachdem der Wähler – der höchste Souverän – gesprochen hat, nicht das Ergebnis interpretieren darf. Dann ist dieses Ergebnis umzusetzen. (Abg. Sebastian Cuny SPD: Von Gewaltenteilung ha- ben Sie auch noch nie gehört!) Diese Umsetzung nennt man Prinzip der Spiegelbildlichkeit. Wer sich gegen dieses Prinzip wehrt und es abschaffen will, der will letztendlich nichts anderes, als unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung abzuschaffen. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD – Zurufe der Abg. Daniela Evers GRÜNE und Andreas Stoch SPD)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Ich erteile jetzt für die Landesregierung Herrn Staatsminister Dr. Stegmann das Wort. Staatsminister Dr. Florian Stegmann: Sehr verehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Es ist unsere Aufgabe, den Verfassungsgerichtshof Baden-Württemberg fit für die Zukunft zu machen. Wir, die Landesregierung, fragen uns immer wieder: Was macht eine moderne Behörde oder Justiz aus? Einen wichtigen Baustein sehen wir darin, den Zugang zum Recht für Bürgerinnen und Bürger weiter zu erleichtern und auch die Arbeitsbedingunode – 104. Sitzung – Mittwoch, 9. Oktober 2024 gen für diejenigen, die beruflich damit zu tun haben, zu verbessern. Viele Gerichte und Staatsanwaltschaften im Land Baden-Württemberg verfügen schon über eine elektronische Verfahrensakte, und Rechtssuchende können sich auch auf dem elektronischen Weg an die Justizbehörden wenden. Das ist momentan beim Verfassungsgerichtshof noch nicht der Fall. Wir wollen nun den elektronischen Rechtsverkehr und die elektronische Prozessakte auch für den Verfassungsgerichtshof Baden-Württemberg einführen. Dazu sollen die bestehenden bundes- und landesrechtlichen Vorschriften für die Verwaltungsgerichtsbarkeit auch für den Verfassungsgerichtshof Anwendung finden. Vorteil ist: Die Regelungen sind erprobt aus der Verwaltungsgerichtsbarkeit und bekannt. Was wir mit diesem Gesetzentwurf bezwecken, sind vor allem technische Neuerungen, die aber große Wirkungen haben. Lassen Sie uns also keine Zeit verlieren und die Grundlagen hierfür schaffen. Im Ständigen Ausschuss und auch vorhin, sehr geehrter Herr Abg. Weber, hat die SPD-Fraktion kritisiert, dass die in der Verbändeanhörung vorgebrachten Punkte nicht im Gesetzgebungsverfahren berücksichtigt worden seien. Deshalb würde ich gern kurz darauf eingehen; denn ich verstehe es nicht. Wenn ich nämlich Seite 11 der Drucksache anschaue, stelle ich fest, dass die Landesregierung die Stellungnahmen der Beteiligten ausführlich gewürdigt hat. (Abg. Jonas Weber SPD: AnwaltsVerband?) Damit gemeint ist wohl – das meinen Sie – das Vorbringen des AnwaltsVerbands Baden-Württemberg, das selbstverständlich im Verfahren geprüft wurde. Ohne auf die einzelnen Punkte hier im Detail eingehen zu wollen, möchte ich diesen Punkt noch ganz kurz erwähnen: Was nämlich den Vorschlag des AnwaltsVerbands über eine gesetzliche Verlängerung der Begründungsfrist für Landesverfassungsbeschwerden angeht, hat der Verband selbst eingeräumt, dass dieser Vorschlag losgelöst vom aktuellen Gesetzgebungsverfahren zu sehen ist. Wir sehen das genauso, und deshalb wollen wir uns hier auf die Einführung allein des elektronischen Rechtsverkehrs und die elektronische Prozessakte beim Verfassungsgerichtshof beschränken. Sehr geehrte Damen und Herren, im Hinblick auf den aktuellen Gesetzentwurf dürften keine Fragen mehr offengeblieben sein. Für die einen oder anderen, die vom jetzigen Gesetzentwurf möglicherweise enttäuscht sein mögen und die sich mehr erhofft hatten, kann ich jedoch schon sagen: Die Bestrebung der Landesregierung geht auch hier weiter. Wir leben in stürmischen Zeiten, was uns nochmals die Ergebnisse der letzten Landtagswahlen im Osten der Republik verdeutlicht haben. Damit der Verfassungsgerichtshof auch für künftige Generationen eine wichtige Rolle als unabhängiges Verfassungsorgan erfüllen kann, müssen wir weiter gehende Maßnahmen ergreifen. Zu diesem Ergebnis kam auch die Bund-Länder-Arbeitsgruppe zum Thema „Wehrhafter Rechtsstaat“. Im Herbst 2023 hat die Justizministerkonferenz den Beschluss gefasst, die Arbeitsgruppe einzurichten. Auftrag der AG war es, vor- (Staatsminister Dr. Florian Stegmann) beugende Maßnahmen im Bundes- und Landesrecht zu prüfen, um eine mögliche Schwächung des Rechtsstaats zu verhindern. Die AG hat in diesem Frühjahr pünktlich zur Justizministerkonferenz einen Arbeitsgruppenbericht mit konkreten Prüfungsergebnissen vorgelegt. Dieser enthält auch Handlungsempfehlungen für Baden-Württemberg, und der Bund hat bereits auf die Ergebnisse der AG reagiert und Gesetzentwürfe zur Stärkung des Bundesverfassungsgerichts aufgesetzt. Vor dem Hintergrund dieser Entwicklungen wollen wir uns – ausgehend von den Maßnahmen, die der Bund beschließt – auch die Strukturen des Verfassungsgerichtshofs ganz genau ansehen und dann im kommenden Jahr einen Gesetzentwurf zur Stärkung des Verfassungsgerichtshofs Baden-Württemberg vorlegen. Mit diesem Ausblick auf die Zukunft möchte ich abschließen und mich für Ihre Aufmerksamkeit bedanken. Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Wir kommen zur A b s t i m m u n g über den Gesetzentwurf Drucksache 17/7097. Abstimmungsgrundlage ist die Beschlussempfehlung des Ständigen Ausschusses, Drucksache 17/7486. Der Ausschuss empfiehlt Ihnen, dem Gesetzentwurf zuzustimmen. Ich rufe auf Artikel 1 mit den Nummern 1 bis 5. Zu Artikel 1 liegt der Änderungsantrag der Fraktion der FDP/ DVP, Drucksache 17/7591, vor, der die Aufnahme einer neuen Nummer 1 begehrt und den ich zunächst zur Abstimmung stelle. Wer diesem Änderungsantrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit ist dieser Änderungsantrag mehrheitlich abgelehnt. Wir kommen jetzt zur Abstimmung über Artikel 1. Wer Artikel 1 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Gegenprobe! – Wer enthält sich? – Dann ist hiermit einstimmig zugestimmt. Ich rufe auf Artikel 2 Wer stimmt Artikel 2 zu? – Danke schön. Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit ist auch Artikel 2 einstimmig zugestimmt. Die Einleitung lautet: „Der Landtag hat am 9. Oktober 2024 das folgende Gesetz beschlossen:“. Die Überschrift lautet: „Gesetz zur Änderung des Verfassungsgerichtshofsgesetzes“. – Sie stimmen der Überschrift zu. riode – 104. Sitzung – Mittwoch, 9. Oktober 2024 Wir kommen damit zur S c h l u s s a b s t i m m u n g Wer dem Gesetz im Ganzen zustimmen möchte, den bitte ich, sich zu erheben. – Danke schön. Gegenprobe! – Enthaltungen? – Damit ist auch dem Gesetz einstimmig zugestimmt worden und Punkt 6 der Tagesordnung erledigt. Ich komme damit schon zu Punkt 7 der Tagesordnung: Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Änderung des Kindertagesbetreuungsgesetzes – Drucksache 17/7421 Ich erteile das Wort zur Begründung Herrn Staatssekretär Schebesta. Bitte sehr.

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Volker Schebesta

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Mit diesem Gesetzentwurf bringen wir eine Änderung des Kindertagesbetreuungsgesetzes in den Landtag ein, mit der vor allem zwei Elemente der guten Zusammenarbeit im Land für die frühkindliche Bildung gesetzlich verankert werden sollen. Es geht um eine landesweite Elternvertretung für den Kitabereich und um die Aufwertung der Kindertagespflege durch die Aufnahme ins Gesetz. Zunächst zur landesweiten Elternvertretung: Für die Bildung und Erziehung der Kinder in unserem Land braucht es eine enge Partnerschaft und eine gute Zusammenarbeit zwischen Elternhaus und Bildungseinrichtungen. Die Bildungseinrichtungen haben einen eigenständigen Bildungsauftrag, der die Erziehung im Elternhaus ergänzt. Dieser Bildungsauftrag und die Arbeit in den Kindertageseinrichtungen kann die Erziehungsarbeit im Elternhaus nicht ersetzen. Das wäre angesichts aller gestiegenen Ansprüche wegen der Veränderung der gesellschaftlichen Herausforderungen auch eine Überforderung. In vielen Fällen wissen wir aber, wie viel wichtiger die Zusammenarbeit gerade vor dem Hintergrund der veränderten gesellschaftlichen Bedingungen geworden ist. Für den Schulbereich haben wir eine landesweite Elternvertretung, mit der wir gut zusammenarbeiten, die an rechtlichen Regelungen und deren Erarbeitung beteiligt wird und mit der verschiedene Entscheidungen diskutiert werden, die für den Schulbereich getroffen werden. Für die Kindertageseinrichtungen haben wir bisher eine solche Einrichtung institutionalisiert nicht. Das liegt auch daran, dass im Unterschied zur Schulträgerschaft auf kommunaler Seite bei der Trägerschaft für Kindertageseinrichtungen nicht nur die sächliche Ausstattung relevant ist, sondern dass beim Träger auch die Personalverantwortung liegt. Insofern sind wir seitens des Landes von den Einrichtungen weiter weg. Wir legen zwar den gesetzlichen Rahmen fest und erlassen Verordnungsregeln, wir sind aber weder für die Trägerschaft noch für das Personal verantwortlich. Im Zuge der Coronapandemie mit den Regelungen, die damals auch für die frühkindliche Bildung getroffen werden mussten, hat sich auf eigene Initiative und mit großem Engagement eine Landeselternvertretung gegründet, die als Stimme der Eltern, was gerade in der Coronazeit sicher auch nicht immer einfach gewesen ist, einheitlich aufgetreten ist und ver- (Staatssekretär Volker Schebesta) schiedene Aspekte zum Ausdruck gebracht hat. Diese Initiative hat jedenfalls die Stimme der Eltern eingebracht. Auch mit dieser Landeselternvertretung arbeiten wir gut zusammen. Wir haben sie an Entscheidungsprozessen beteiligt und in Gespräche einbezogen. Als Interessenvertretung haben wir sie ernst genommen und wahrgenommen. Vertreterinnen und Vertreter der alten und der jüngst neu gewählten Elternvertretung wollten zu diesem Tagesordnungspunkt kommen. Auch wenn sie noch nicht da sind, will ich an dieser Stelle schon sagen, dass wir den Personen, die heute zu dieser Debatte noch in den Plenarsaal kommen werden, herzlich danken. Wir danken dem gesamten Landeselternbeirat herzlich für das Engagement, das er an den Tag gelegt hat. (Beifall bei den Grünen, der CDU, der SPD und der FDP/DVP) Bei der Zweiten Beratung, die viel wichtiger ist, werden es erstens mehr sein, und wahrscheinlich sind sie dann auch schon zu Beginn da, sofern der Plenartag nicht wieder so schnell läuft, wie der heutige gelaufen ist. Wir haben mit diesem Gesetzentwurf zum Ausdruck gebracht, dass Eltern für uns wichtige Partner sind und wir sie im Boot haben wollen. Wir wollen sie noch stärker ins Boot holen, indem wir diese Elternvertretung jetzt institutionalisieren und dafür eine gesetzliche Grundlage schaffen. Mit dieser Grundlage sollen die Eltern gebündelt die Interessen über den Landeselternbeirat einbringen können und eine starke Stimme für Familien in unserem Land sein. So, wie ich mich über die bisherige Zusammenarbeit mit den Elternvertreterinnen und Elternvertretern in dem bisherigen Gremium gefreut habe, freue ich mich auch auf die Zusammenarbeit mit dem dann institutionalisierten Landeselternbeirat. Die rechtlichen Regelungen geben eine Struktur vor. Wir greifen dabei das Engagement der bisherigen Landeselternvertretung auf und treffen Regelungen über die Größe, die dieses Gremium haben soll. Es soll aus neun bis 20 ehrenamtlichen Mitgliedern bestehen. Die Wahl soll in Form einer Onlinewahl alle zwei Jahre stattfinden. Wir richten eine Geschäftsstelle ein, die die Arbeit dieses Gremiums unterstützt, wie wir es bei anderen Gremien, die beim Kultusministerium eingerichtet sind, auch haben. Wir werden damit in allen allgemeinen Fragen zum Kitabereich auf die Beratungen zurückgreifen können, die den Kitabereich betreffen, die aber beispielsweise auch die Kindertagespflege – die mit einbezogen ist – berühren. Darüber hinaus – das ist der zweite wesentliche Punkt – ist die Gesetzesänderung dazu da, rechtliche Regelungen, die es bisher für die Kindestagespflege gibt, nicht nur im Verordnungsweg, sondern auch im Gesetzesweg zu regeln und damit deutlich zu machen, wie wichtig der Anteil der Kindestagespflege für die Betreuungssituation in Baden-Württemberg ist. Wir greifen Regelungen auf und verändern diese in einigen Punkten. So wird – vorbehaltlich Ihrer Zustimmung zum Gesetzentwurf – z. B. für die Großtagespflege geregelt: Bisher ist es so, dass ab dem achten zu betreuenden Kind eine Tagespflegeperson Fachkraft im Sinne von § 7 Absatz 2 des Kitagesetzes oder eine mit 300 Unterrichtseinheiten qualifizierte Tagespflegeperson sein muss, die auch eine fünfjährige prakode – 104. Sitzung – Mittwoch, 9. Oktober 2024 tische Tätigkeit vorweisen kann. Wir werden diese erforderliche praktische Tätigkeit auf eine Dauer von zwei Jahren reduzieren, nach vollständigem Abschluss der Qualifizierung. Außerdem wird aufgenommen, dass die Zahl der in der Großtagespflege höchstens gleichzeitig betreuten Kinder durch mehrere Kindertagespflegepersonen von derzeit neun auf künftig zehn Kinder erhöht wird und die Höchstzahl der Betreuungsverhältnisse von 15 auf 17 angepasst wird. Damit werden Anregungen aufgenommen, die auch durch die Entlastungsallianz eingebracht wurden. Eine Grenze zur Differenzierung zwischen Kindestagespflege und Kitas braucht es, aber wir könnten mit dieser Regelung eine größere Flexibilität des Angebots möglich machen und hätten damit auch zusätzliches Potenzial für Betreuungsplätze. In die Regelung wird aufgenommen, dass zur Gewährleistung des Kinderschutzes Beschäftigte und Beauftragte des Jugendamts Zutritt zu den Räumen haben, die zum Aufenthalt von Kindern in der Kindertagespflege dienen, und dass insofern das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung eingeschränkt wird. Das ist aus unserer Sicht aus Gründen des Kinderschutzes rechtlich notwendig. Weitere Regelungen betreffen redaktionelle Anpassungen. So werden wir im Kindertagesstättengesetz durchgängig das Wort „Kindertageseinrichtungen“ haben; von unterschiedlichen Begrifflichkeiten wird damit abgerückt. Wir bitten für die gesamten Regelungen den Landtag um Zustimmung. Herzlichen Dank auch für die bisherige Begleitung dieses Gesetzentwurfs. (Beifall bei den Grünen und der CDU)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Vielen Dank für die Einbringung. Für die Aussprache hat das Präsidium eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt. Ich darf jetzt für die Fraktion GRÜNE für ihre erste Rede im Plenum der Kollegin Saskia Frank das Wort erteilen. Bitte sehr.

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Saskia Frank GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren! Ich denke, wir sind uns einig: Jedes Kind in Baden-Württemberg muss die bestmöglichen Startchancen erhalten. (Beifall bei den Grünen sowie Abgeordneten der CDU und der SPD – Vereinzelt Beifall bei der FDP/DVP) Dies gelingt am nachhaltigsten mit guter Bildung, die nicht erst in der Schule, sondern bereits in der Kita beginnt. Um das Potenzial der frühkindlichen Bildung voll auszuschöpfen, brauchen wir mehr als guten Willen; wir müssen bereit sein, in die frühkindliche Bildung zu investieren. (Beifall bei den Grünen sowie Abgeordneten der CDU und der SPD) Denn diese Investitionen ermöglichen nicht nur bessere Bildungschancen für jedes einzelne Kind, sondern sie stärken unsere Gesellschaft als Ganzes. (Saskia Frank) Um diese herausragende Bedeutung der frühkindlichen Bildung auch institutionell und gesetzlich noch stärker zu verankern, stehe ich heute vor Ihnen und möchte über eine wichtige Änderung des Kindertagesbetreuungsgesetzes sprechen. Diese Änderung umfasst zwei zentrale Aspekte, nämlich erstens die Einführung eines Landeselternbeirats im Bereich der Kindertagesbetreuung und zweitens die Aufnahme der Regelungen für die Kindertagespflege in das bestehende Gesetz. Mit der Einrichtung der Landeselternvertretung der badenwürttembergischen Kindertageseinrichtungen schaffen wir ein Gremium, das die Stimmen der Familien direkt in die Landespolitik trägt. Wir statten den Landeselternbeirat mit einer Geschäftsstelle im Kultusministerium und einem jährlichen Budget von rund 100 000 € aus. Das zeigt: Wir meinen es ernst mit der Beteiligung. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Denn wir stärken damit die Partizipationsmöglichkeiten von Familien mit Kita- und Tagespflegekindern in Baden-Württemberg erheblich. Eltern werden künftig bei wichtigen Angelegenheiten der Bildung, Erziehung und Betreuung in Kitas und Kindertagespflege informiert und angehört, und sie beraten im Gegenzug das Kultusministerium dazu. Ihre Erfahrungen, Ideen, aber auch Sorgen fließen damit direkt in die Gestaltung der frühkindlichen Bildung Baden-Württembergs ein. Was im Jahr 2020 als private Initiative inmitten der Coronapandemie begann, wird so zu einer festen Säule unserer Bildungslandschaft. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Der zweite Schwerpunkt der Gesetzesänderung betrifft die Kindertagespflege. Mit der längst überfälligen Aufnahme in das Kindertagesbetreuungsgesetz vollziehen wir mehr als nur einen bürokratischen Akt. Die Aufwertung ist auch hier ein klares Signal: Wir erkennen die Kindertagespflege als gleichwertige Form der Kindertagesbetreuung an. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Die Neuregelung im Gesetz umfasst dabei ganz konkrete Verbesserungen – wie schon erwähnt –: In der Großtagespflege erhöhen wir die Kinderzahl von neun auf zehn Plätze, die Zahl der Betreuungsverhältnisse je Verbund steigt von 15 auf 17 Kinder. Diese Änderungen mögen auf den ersten Blick klein erscheinen, sie haben aber eine große Wirkung. Wir schaffen damit nämlich mehr Betreuungsplätze und wirken dem Fachkräftemangel entgegen. Das ist nicht nur für die Erfüllung des Rechtsanspruchs wichtig, sondern stärkt auch den Wirtschaftsstandort Baden-Württemberg, indem es die Vereinbarkeit von Familie und Beruf fördert. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Gesetzesänderung ist ein klares Signal: Wir in Baden-Württemberg nehmen die Chancen und Herausforderungen der frühkindlichen Bildung ernst. Wir geben Familien eine Stimme, wir stärken die Tagespflege, wir verbessern die Rahmenbedingungen und schaffen die Grundlage für mehr Betreuungsplätze, und vor allem investieren wir in die Zukunft der Kinder in unserem Land. Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen und der CDU) riode – 104. Sitzung – Mittwoch, 9. Oktober 2024

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Dr. Wolfgang Reinhart

Für die CDU-Fraktion spricht jetzt die Kollegin Christiane Staab.

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Christiane Staab CDU

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Zuerst einmal darf ich ganz herzlich diejenigen grüßen, die sich 2020 auf den Weg gemacht haben, den ersten LEBK noch „informell“ – in Anführungszeichen – zu gründen und damit zu versuchen, den Eltern in Baden-Württemberg, die Kinder in einer Kindertageseinrichtung haben, auf politischer Ebene Gehör zu verschaffen. Das ist ein Weg, der wichtig war, der wichtig ist und der jetzt durch die Änderung des § 5 und die Ergänzung der §§ 5a und 5b sowohl für die Gesamtelternbeiräte als auch für den Landeselternbeirat eine Institutionalisierung vorsieht. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen) Dieser Weg ist vor allem ein wichtiges Zeichen dafür, dass Demokratie nicht an der Tür einer Kita oder einer Schule endet, sondern dass Demokratie davon lebt, dass diejenigen, die jeden Tag in die Einrichtungen gehen, die ihre Kinder in die Einrichtungen geben, auch Teil der Entscheidungsprozesse und der Gesetzgebungsprozesse sind. Denn am allerbesten wissen doch diejenigen, die die Einrichtungen jeden Tag aufsuchen, was gut und noch besser für die Kinder in unserem Land getan werden kann. (Beifall bei Abgeordneten der CDU und der Grünen) Deswegen hatten wir uns seit Längerem dafür eingesetzt, dass der LEBK institutionalisiert wird, dass er analog zum LEB – zum Landeselternbeirat –, den wir für das Schulwesen haben, eine starke Stimme für die Elternschaft der unter Sechsjährigen darstellt, aber auch – das wird sicherlich so kommen, und das ist so wichtig – ein Ansprechpartner für alle Beteiligten in der Bildungslandschaft in Baden-Württemberg ist. Denn die Bildungslandschaft besteht natürlich nicht nur aus Eltern und dem Kultusministerium, sondern die Bildungslandschaft besteht aus ganz vielen unterschiedlichen Institutionen und Verbänden. Dieser Weg, hier den Eltern eine institutionalisierte Stimme zu bieten, mit der sie angehört werden können und die als Sprachrohr für alle Eltern in Baden-Württemberg dient, ist ungemein wichtig, um eine Verbindung von der Elternschaft in Richtung Stuttgart, aber auch vom Kultusministerium in Richtung Elternschaft als kommunizierende Röhren herzustellen, immer wieder rückzukoppeln: Sind wir auf dem richtigen Weg mit der Kindertagesbetreuung, mit den Kindertageseinrichtungen in unserem Land? Der Aspekt der Kindertagespflege ist ebenfalls ein wichtiger Punkt, um die Kindertagespflege endlich als gleichrangige Säule im Kindertagesbetreuungsgesetz in Baden-Württemberg anzuerkennen. Die Kindertagespflege – das wissen wir alle – ist kein „Nice to have“, die Kindertagespflege in Baden-Württemberg ist vielmehr ein nicht wegzudenkendes Betreuungssystem, das vielen Eltern zusätzliche Flexibilität schafft, die Kindertageseinrichtungen mitunter nicht bieten können. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen) Auch das Thema Gesamtelternbeiräte möchte ich noch betonen, weil auch auf kommunaler Ebene eine Elternvertretung wichtig und richtig ist. Im Kindertagesbereich finden auf kommunaler Ebene alle unterschiedlichen Träger zusammen. Auch (Christiane Staab) dort, auf dieser Ebene, ist Eltern vor Ort ein Sprachrohr zu geben. Das wird die Aufgabe der Gesamtelternbeiräte auf gemeindlicher und städtischer Ebene sein. Ich sage das offen: Das waren damals als Mutter von kleinen Kindern meine allerersten Schritte in die Politik: über die Elternarbeit in der Kita, dann Gesamtelternbeirat in Karlsruhe, Landeselternbeiratsvorsitzende in Baden-Württemberg. Es ist so wichtig – deswegen vielen Dank, dass dieser Weg konsequent von Eltern beschritten worden ist –, dass wir diesen Weg heute in ein Gesetzesvorhaben gießen dürfen, das wir dann hoffentlich auch beschließen werden. Wir sind auf einem guten Weg für die Eltern, für die Kinder, für die Familien und damit auch für die Träger und die Verantwortlichen im Kultusministerium. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU und den Grünen)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Für die SPD-Fraktion erteile ich jetzt dem Kollegen Daniel Born das Wort.

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Daniel Born SPD

Vielen Dank. – Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Auf den Anfang kommt es an; die Kinder sind das Wichtigste, was es in Baden-Württemberg gibt. Gerade darum sind sie jedes Invest und jede gute politische Arbeit für bessere Kitas, für bessere frühkindliche Bildung wert, und darum sind sie auch jeden Streit, jeden Disput in dieser Herzkammer der Demokratie wert. Aber ich kann mich ja mit Ihnen nicht streiten, wenn Sie nach Jahren Politik umsetzen, die wir, die SPD, schon lange gefordert haben. Ich kann Sie beglückwünschen und Ihnen Danke schön sagen. Ich kann Ihnen sagen: Hätten Sie es schon vor ein paar Jahren gemacht, dann wäre vieles von dem Glanz und Glitter, den Sie jetzt zu Recht über die hervorragende Arbeit der Elternvertretungen gekippt haben, dann wäre zu Recht der Glanz und Glitter, den Sie über die tolle Arbeit der Kindertagespflege gekippt haben, ein Stück weit ehrlicher. Denn Tatsache ist: Das gibt es schon viel länger als das, wozu Sie heute Ihre Reden gehalten haben. Schon viel länger hätten wir für eine Institutionalisierung sorgen können, hätten wir für eine Finanzierung sorgen können, hätten dafür sorgen können, dass sie tatsächlich immer als Ansprechpartner gehört werden. Wir hätten auch dafür sorgen können, dass die tolle Arbeit der Kindertagespflege im Gesetz verankert ist. Deshalb: Richtig so gemacht. Aber mich wundert schon, wie lange das bei Ihnen dauert. (Beifall bei der SPD und des Abg. Dennis Birnstock FDP/DVP) Natürlich kann man immer sagen: Ja, es ist das Privileg der Opposition – man ist sich dann einig –, zu sagen, es habe zu lange gedauert. Ich sage das jetzt gar nicht als Vertreter der Opposition, ich sage es vielmehr für diejenigen, die genau diese Arbeit machen. Die Kindertagesmamas und -papas haben ja gefragt: Warum kommen wir nicht ins Gesetz, warum gibt es keine bessere Anerkennung für uns? Die Elternvertretungen haben gefragt: Warum gibt es nicht endlich die Institutionalisierung? ode – 104. Sitzung – Mittwoch, 9. Oktober 2024 Wenn jetzt gesagt wird, wie wichtig diese Anhörung ist, dann sage ich: Die wäre doch gerade auch in den letzten Jahren wichtig gewesen. Darum – entschuldigen Sie –: Bei den Reden von Ihnen beiden hat man sich an die Bugs-Bunny-Show erinnert: „Wer hat denn an der Uhr gedreht, ist es wirklich schon so spät?“ Sie hätten das seit Jahren machen können, (Beifall bei der SPD) und es hätte wirklich den Kindern in Baden-Württemberg gedient. Darum gehen wir jetzt einmal weg von der tollen Arbeit der Landeselternvertretung, weg von der tollen Arbeit der Kindertagespflege und kommen zu Ihrer Arbeit. Ihre Arbeit in Zeitlupe für die frühkindliche Bildung schadet der frühkindlichen Bildung in unserem Land. Ihre Arbeit hat die Bilanz, dass 18 000 Fachkräfte fehlen; (Abg. Isabell Huber CDU meldet sich. – Abg. Isabell Huber CDU: Zwischenfrage!) Ihre Arbeit hat die Bilanz, dass 60 000 Kitaplätze fehlen, und Ihre Arbeit hat die Bilanz, dass 82 % aller Kitaleitungen im Land sagen: „Wir fühlen uns von dieser Landesregierung im Stich gelassen.“ Das ist Ihre Bilanz. (Beifall bei der SPD und Abgeordneten der FDP/DVP – Abg. Dr. Timm Kern FDP/DVP: Hört, hört!) Das ist leider Ihre Bilanz. Darum: Nach der ersten Lesung des Gesetzentwurfs gehen wir in die Debatte im Ausschuss. Ich bin mir sehr sicher, dass dieses Gesetz mit großer Zustimmung verabschiedet wird; das ist auch richtig. Aber noch einmal: Hätten Sie auf die SPD gehört, hätten Sie dieses gute Gesetz früher gehabt, und hätten Sie auf die Bürgerinnen und Bürger gehört, hätten Sie auf die Eltern gehört, hätten Sie auf die Familien gehört, dann hätten Sie es ebenfalls früher gehabt. (Abg. Nadyne Saint-Cast GRÜNE: „Hätte, hätte“!) Wir haben hier in diesem Plenarsaal einen Kitagipfel veranstaltet, bei dem genau diese Forderungen erhoben wurden. Schade, dass Sie nicht die Forderungen (Glocke des Präsidenten) der Eltern umgesetzt haben, schade, dass es so lange dauert, bis gute Politik für frühe Bildung in Baden-Württemberg gemacht wird. Vielen Dank. (Beifall bei der SPD – Zuruf der Abg. Isabell Huber CDU)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Frau Abg. Isabell Huber wollte eigentlich noch eine Zwischenfrage stellen. Aber ich denke, Sie können sich vielleicht auch bilateral austauschen. (Zuruf der Abg. Isabell Huber CDU) Ich erteile jetzt für die FDP/DVP-Fraktion Herrn Abg. Birnstock das Wort. – Bitte sehr, Herr Kollege Birnstock.

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Dennis Birnstock FDP

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Vorstandsmitglieder der LEBK! Heute debattieren wir einen Gesetzentwurf, der schon lange überfällig ist. Klar: Der Opposition – wir haben es gerade auch vom Kollegen Born gehört – kann es nie schnell genug gehen; aber bei Änderungen der Institutionalisierung der Elternvertretung im frühkindlichen Bereich und der gesetzlichen Verankerung der Kindertagespflege sind wir schon lange einer Meinung. Wenn fraktionsübergreifend bereits so große Einigkeit herrscht, dürfte es aus meiner Sicht nicht über drei Jahre dauern, bis ein solcher Gesetzentwurf hier eingebracht wird. (Beifall bei der FDP/DVP sowie der Abg. Andreas Kenner und Simone Kirschbaum SPD) Denn die einhellige Meinung, dass die Kindertagespflege gesetzlich verankert werden muss, wurde spätestens im Landtagswahlkampf 2021 sichtbar. Die private Initiative der Landeselternvertretung der baden-württembergischen Kindertageseinrichtungen gibt es schon seit Anfang 2020. Da waren die Ankündigungen der Landesregierung wohl wieder mit Überschallgeschwindigkeit unterwegs, die Umsetzung hingegen im Schneckentempo. Die Institutionalisierung der Elternvertretung ist aus der Sicht von uns Freien Demokraten ein logischer und notwendiger Schluss daraus, dass man der frühkindlichen Bildung einen höheren Stellenwert beimisst. Wenn man dann die Bildungs- und Erziehungspartnerschaft mit den Eltern auf allen Ebenen ernst nehmen will, gehört für uns eine entsprechende legitimierte Elternvertretung auf Landesebene, analog zum schulischen Bereich, auf jeden Fall dazu. An dieser Stelle möchte ich mich dem Dank an die LEBK für die gute und langjährige Arbeit ausdrücklich anschließen. (Beifall bei der FDP/DVP und des Abg. Andreas Ken- ner SPD) Ein paar Fragezeichen haben wir allerdings bei der konkreten Ausgestaltung des Gremiums; denn dazu findet man nicht allzu viel im Gesetzestext. Wir dürfen also gespannt sein, welche Regelungen die Landesregierung in der entsprechenden Rechtsverordnung treffen will. Spannend bleibt auch, wie gerade die Einbindung der Eltern, die ihr Kind in der Kindertagespflege betreuen lassen, in angemessener Weise erfolgen soll. Ob da im Voraus eine Deckelung auf maximal zwei Personen aus diesem Kreis im Landeselternbeirat sinnvoll ist, kann man durchaus anzweifeln. Da passt aber leider ins Bild, wie die Landesregierung nur zu oft mit der Kindertagespflege umgeht; denn auf der einen Seite betont sie immer wieder, wie wichtig die Kindertagespflege für den frühkindlichen Bereich ist, auf der anderen Seite stellt sie sie dann schlechter oder unterstützt sie nicht ausreichend, wenn man beispielsweise an die mangelnde Finanzierung der Fortbildungen denkt. Immerhin soll die gesamte Kindertagespflege künftig nicht mehr nur mit wenigen Worten im Kindertagesbetreuungsgesetz erwähnt werden, sondern sie bekommt einen eigenen Paragrafen. Somit wird nun endlich der riode – 104. Sitzung – Mittwoch, 9. Oktober 2024 langjährigen Forderung nach einer gesetzlichen Verankerung Rechnung getragen. Wir begrüßen dabei auch, dass in diesem Zug die Möglichkeit genutzt wird, in diesem Bereich für Flexibilisierungen zu sorgen und die Arbeit in der Kindertagespflege zu vereinfachen. Dabei wird richtigerweise auch der bisherige Rechenfehler korrigiert. Denn nach Adam Riese ergibt zwei mal fünf zehn. Warum dann bisher eine Kindertagesbetreuungsperson bis zu fünf Kinder gleichzeitig betreuen durfte, zwei Personen in einer Großtagespflege dann aber nur neun, hat sich mir nie wirklich erschlossen. Dass man es mit der Wertschätzung der Kindertagespflege dann doch nicht immer so ernst meint, merkt man spätestens daran, dass sie immer unter den Tisch fällt, so z. B. auch beim Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung im Grundschulbereich ab 2026, wo sie überhaupt nicht mitgedacht wird. Interessant sind aber auch die Aussagen der Landesregierung im Vorblatt des Gesetzentwurfs und in der Begründung, wonach mit den Flexibilisierungen neue Betreuungsplätze geschaffen sowie neue Kindertagespflegepersonen gewonnen, der Wirtschaftsstandort Baden-Württemberg gestärkt und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf gefördert würden. Das ist zwar nicht ganz falsch, aber es scheint dann doch, als würden da die möglichen Erfolge und Erwartungen etwas überhöht dargestellt. Für die Behebung des Betreuungsplatzmangels müsste die Landesregierung aber die Handbremse lösen und eine ganze Reihe von weiteren Maßnahmen, wie wir sie in unserem Positionspapier auch schon im letzten Jahr vorgeschlagen haben, anstoßen. Um diese Vorschläge – wie die Erweiterung der Leitungszeit und des Fachkräftekatalogs – wieder in Erinnerung zu rufen, werden wir die folgende Ausschusssitzung nutzen. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der FDP/DVP und der Abg. Katrin Stein- hülb-Joos SPD)

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Daniel Born

Vielen Dank, Herr Abgeordneter. – Es folgt für die AfD-Fraktion Herr Abg. Dr. Rainer Balzer.

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Dr. Rainer Balzer AfD

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Der vorliegende Vorschlag zur Änderung des Kindertagesbetreuungsgesetzes ist ja in erster Linie ein Notnagel, eine Notfalllösung zur Behebung des dramatischen Mangels an qualifiziertem Personal. Und ja – Sie werden sich vielleicht freuen, vielleicht auch nicht –, wir werden dem Gesetzentwurf zustimmen; aber nicht, weil wir ihn in der Sache in allen Punkten richtig gut fänden, sondern weil die aktuelle Lage es erfordert. Die vielen ideologischen Entscheidungen der Landesregierungen und Bundesregierung in den letzten Jahren zwingen uns ja förmlich dazu. Das alles wäre nicht notwendig bei einem Verzicht auf diese Diskussion mit der angeblichen Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Meine Damen und Herren, zwei Punkte dazu: Wir brauchen nicht mehr Betreuung, nicht mehr Kindergartenplätze, sondern wir brauchen mehr Geld in den Familien. Ein Einkom- (Dr. Rainer Balzer) men muss wieder reichen, um eine Familie mit zwei oder drei Kindern auskömmlich zu ernähren. (Beifall bei der AfD) Zweitens: Warum brauchen wir heute an den Schulen immer mehr Sozialarbeiter, Sonderpsychologen, Psychotherapeuten für die Kinder? Früher waren die Kinder stabil – oder wie Sie sich auszudrücken pflegen: Sie hatten Selbstregulierungskompetenz. Das heißt, sie konnten mit Konflikten umgehen, da sie in einer Familie mit Eltern oder mit Geschwistern zusammen waren und gelernt haben, Konflikte zu ertragen. Was für ein Familienbild, frage ich Sie, die Partei mit dem C im Namen, haben Sie in den letzten Jahren gefördert? (Abg. Christiane Staab CDU: Das fragen wir Sie aber auch! – Abg. Isabell Huber CDU: Das fragen wir Sie aber auch!) Es ist eben nicht gut für die Kinder, für die Menschen, wenn sie von der Wiege bis zur Bahre von fremden Erziehern betreut werden. In der DDR (Beifall bei der AfD – Abg. Isabell Huber CDU: Stein- zeit! Wirklich Steinzeit! – Abg. Thomas Poreski GRÜ- NE: Die DDR ist Ihr Vorbild!) wurde dies durchgeführt; es war nicht erfolgreich. Fragen Sie doch mal selbst Menschen, die in der Kinderkrippe das Topfen durchmachen mussten. (Abg. Isabell Huber CDU: Was?) Es gibt ja noch welche, die Ihnen davon berichten können. In Deutschland sind Familien mit Kindern stark armutsgefährdet. Es ist leider keine Ausnahme mehr, dass am Ende des Monats, auch wenn beide Eltern arbeiten, die Familie den Pfennig zweimal umdrehen muss. (Zuruf des Abg. Dr. Timm Kern FDP/DVP) Die Rahmenbedingungen für Familien mit Kindern sind, wenn beide Eltern erwerbstätig sind, häufig familienfeindlich. Deshalb entscheiden sich viele Paare schlicht und ergreifend gegen Kinder. Warum setzen Sie nicht an der Wurzel an? Warum lassen Sie die Einkommensteuer beim dritten Kind nicht einfach fallen? (Zuruf der Abg. Isabell Huber CDU) Das wäre eine richtige Maßnahme zur Förderung der Familien. (Beifall bei der AfD – Zuruf der Abg. Christiane Staab CDU) Und nur eine ganz kurze Anmerkung zum Thema eines weiteren selbst geschaffenen Problems: Die Massenmigration in den Kindertagesstätten heißt auch, dass die steigende Zahl von Kindern, die kein Deutsch sprechen, ein Mehr an Betreuungsaufwand erfordert. Punkt. Das sollte doch jedem logisch verständlich sein. Alle drei Punkte, die ich jetzt genannt habe – besonders die steuerliche Entlastung für Familien –, zeigen die Kurzsichtigode – 104. Sitzung – Mittwoch, 9. Oktober 2024 keit der Landes- und der Bundesregierung oder, um präziser zu sein, die Unfähigkeit und vor allem die ideologische Komponente, die sich wie ein roter Faden durch das Regierungshandeln zieht. Aber bei aller Kritik, einen Punkt möchte ich positiv erwähnen: (Abg. Dr. Timm Kern FDP/DVP: Oh, was haben wir falsch gemacht?) die in § 5 vorgesehene Bildung von Elternbeiräten. Hätten wir die Elternbeiräte mit Anhörungsrecht schon im Jahr 2012 bei der Implementierung der übergriffigen Sexualerziehung gehabt, wäre dies möglicherweise nicht so ohne Weiteres durchgegangen. Damals wurden die Proteste der Eltern und ihre Argumente als unbegründet, intolerant und nicht mehr up to date abgetan. Die Wichtigkeit der Elternbeiräte zeigt jetzt gerade wieder die heute erschienene Broschüre – sie sollte Ihnen bekannt sein; sie ist heute veröffentlicht worden – zur Transerziehung in den Kindertagesstätten. Wir reden von drei- bis fünfjährigen Kindern – Transerziehung. (Abg. Anton Baron AfD: Katastrophe! – Zuruf der Abg. Nadyne Saint-Cast GRÜNE) Unisono mit den Verbänden sind wir der Ansicht, dass die Elternbeiräte ein gutes Instrument für engagierte Eltern sein können – sein können! Das klingt alles gut, aber die Bildung von Elternbeiräten sollte freiwillig sein. Wir möchten mit dem Normenkontrollrat eines kritisieren. Der Normenkontrollrat sagt, die Einrichtung der Geschäftsstelle sei ein vermeidbarer Aufbau struktureller Bürokratie, da sie unter der Kontrolle, unter der Aufsicht des Ministeriums stehe. (Abg. Thomas Poreski GRÜNE: Quatsch!) Aber die Landesregierung möchte bei dieser Entscheidung bleiben. Warum sie das tut, ist offensichtlich. Der Normenkontrollrat hat es diplomatisch ausgedrückt. Ich sage es Ihnen direkt: Die Landesregierung möchte eben weiterhin bestimmen, wo es langgeht, und ihren Einfluss nicht verringern.

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Daniel Born

Bitte kommen Sie zum Schluss.

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Dr. Rainer Balzer AfD

Ja, letzter Satz. – Die sozialistischen Länder waren voller Beiräte und voller Räte. Diese hatten wenig zu sagen, und echte Macht hatten sie schon gar keine. Das sind nämlich Scheindemokratien ohne wirkliche Rechte.

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Daniel Born

Herr Abgeordneter, bitte kommen Sie jetzt zum Schluss.

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Dr. Rainer Balzer AfD

Und deswegen: Die Bildung von Elternbeiräten auf freiwilliger Basis, unabhängig vom KM, wäre richtig. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD)

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Daniel Born

Gibt es weitere Wortmeldungen? – Frau Abg. Huber für die CDU-Fraktion.

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Isabell Huber CDU

Vielen Dank, Herr Präsident. – Noch eine kleine Erinnerung an die SPD: Von 2011 bis 2016, geschätzter Kollege Born, hat die SPD das Kultusministerium geführt. Da frage ich mich, warum Sie es, wenn alles so eilig gewesen war, damals nicht geschafft haben, auch Elternbeiräte einzuführen. (Zuruf des Abg. Jonas Weber SPD) Wenn die einzige Kritik der Opposition ist, wir seien zu spät dran, dann haben wir hier bei der Arbeit, denke ich, alles richtig gemacht. (Zuruf des Abg. Andreas Stoch SPD) „Wer hat an der Uhr gedreht?“ Das war nicht Bugs Bunny, sondern der rosarote Panther. Danke schön. (Beifall bei Abgeordneten der CDU – Abg. Andreas Stoch SPD: Jesses Gott! Baden-Württemberg war auf dem letzten Platz bei der frühkindlichen Bildung! – Unruhe – Glocke des Präsidenten)

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Daniel Born

Vielen Dank. (Abg. Isabell Huber CDU: Gern!) Meine Damen und Herren, bewerben Sie sich nie für ein Amt, bei dem Sie neutral sein müssen. (Heiterkeit) Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Die Aussprache ist damit beendet. Ich schlage Ihnen vor, den Gesetzentwurf Drucksache 17/7421 zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Kultus, Jugend und Sport zu überweisen. – Dagegen erhebt sich kein Widerspruch. Es ist so beschlossen. Damit ist Tagesordnungspunkt 7 erledigt. Ich rufe Punkt 8 der Tagesordnung auf: Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz zur Änderung des Privatschulgesetzes und der Vollzugsverordnung zum Privatschulgesetz – Drucksache 17/7464 Ich darf zur Begründung Herrn Staatssekretär Schebesta das Wort erteilen.

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Volker Schebesta

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Mit diesem Gesetzentwurf bringen wir eine Regelung für die Schulen in freier Trägerschaft ein. Die Schulen in freier Trägerschaft ergänzen und bereichern das Bildungsangebot in Baden-Württemberg und sind auch wichtige Impulsgeber für pädagogische Innovationen. Öffentliche Schulen und private Schulen, beide haben das gleiche Ziel: beste Bildungsangebote für junge Menschen bereitriode – 104. Sitzung – Mittwoch, 9. Oktober 2024 zustellen und dabei die individuellen Fähigkeiten und Fertigkeiten der Kinder und Jugendlichen bestmöglich zu fördern. Deshalb wollen wir mit diesem Änderungsgesetz die rechtliche Grundlage für die Zusammenarbeit mit den Schulen in freier Trägerschaft auf einen Boden stellen, der der Zeit angepasst ist, an verschiedenen Stellen die rechtlichen Regelungen bereinigen, nicht mehr relevante Tatbestände an die Entwicklung anpassen und diese neu fassen. Es werden Regelungen aufgehoben, die in der Verwaltungspraxis nicht mehr aktuell oder nicht mehr erforderlich sind. Formulierungen und Begrifflichkeiten werden vereinheitlicht, die Systematik wird so angepasst, dass in den Regelungen für die Schulen in freier Trägerschaft noch mehr Klarheit entsteht. Zur Vervollständigung werden nun auch die bereits zuschussberechtigten Schulen für Physiotherapie und Schulen für Logopädie in § 17 in die Aufzählung der zuschussberechtigten Schulen aufgenommen. Die Regelungen für die Ergänzungsschulen passen wir den Regelungen für die Ersatzschulen an, also für die Fälle, in denen es um einen Nichtbetrieb von nicht länger als einem Jahr geht. Im Anhörungsverfahren, das von Mitte Juli bis Mitte August durchgeführt wurde, haben wir ausschließlich positive Rückmeldungen zum Gesetzentwurf erhalten, sodass nach der Anhörung keine Änderungen notwendig gewesen sind. Die Arbeitsgemeinschaft Freier Schulen hat beispielsweise ihre vollumfängliche Zustimmung zu den geplanten Änderungen zum Ausdruck gebracht, und der Deutsche Bundesverband für Logopädie hat die Aufnahme der Schulen für Logopädie in die besagte Auflistung sehr begrüßt. Sehr positiv war auch die Rückmeldung des Normenkontrollrats, der betont, dass die Änderungen des Privatschulgesetzes dieses Gesetz insgesamt übersichtlicher machen, zu einer besseren Verständlichkeit führen und damit die Anwendung durch die Regierungspräsidien auch erleichtern. Bei so viel Zustimmung setzen wir darauf, dass auch der Landtag diesen Gesetzentwurf annehmen wird, und freuen uns auf die Beratungen im Schulausschuss und dann in zweiter Lesung. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU)

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Daniel Born

Für die Aussprache hat das Präsidium fünf Minuten Redezeit je Fraktion vorgesehen. Ich erteile das Wort der Kollegin Nadyne Saint-Cast von der Fraktion GRÜNE.

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Nadyne Saint-Cast GRÜNE

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Baden-Württemberg ist das Land der Innovation, Wissenschaft, Forschung und Bildung. Das Rückgrat Baden-Württembergs ist sein starkes Bildungssystem. In den Schulen in unserem Land werden die Käpsele von morgen ausgebildet. Hier entsteht Zukunft. Daher ist es gut, dass wir jeden dritten Euro im Landeshaushalt in Bildung investieren. Es ist gut, dass wir mit unserem großen Bildungspaket in die Zukunftsfähigkeit unseres Landes investieren. Wir fördern den Spracherwerb der Kinder von Beginn an. Wir geben ihnen im neunjährigen Gymnasium (Nadyne Saint-Cast) mehr Zeit zum Lernen, und wir stärken gleichzeitig die zweite integrative Säule aus Gemeinschafts-, Real- und Hauptschulen sowie den beruflichen Schulen. Die Schulen in freier Trägerschaft – Staatssekretär Schebesta hat es schon erwähnt – sind ein ganz zentraler Baustein in diesem starken Bildungssystem in Baden-Württemberg. Das gilt vor allem für uns hier, weil wir so viele und so vielfältige Schulen in freier Trägerschaft wie kein anderes Bundesland haben. Von Waldorf-, Montessori-, Naturpädagogik- bis hin zu kirchlichen Schulen – hier ist ein buntes Spektrum an Schulen in freier Trägerschaft vorhanden. Diese unterschiedlichen pädagogischen Konzepte garantieren auf der einen Seite Wahlmöglichkeiten für die Eltern, aber vor allem auch für die Kinder vielfältige Bildungschancen entsprechend ihren Talenten. Hier wird enorm wertvolle, engagierte und vielfach auch ehrenamtliche Arbeit von Eltern und Lehrkräften geleistet. Es gilt, diese Vielfalt im Land zu erhalten. (Beifall bei den Grünen) Die freien Schulen sind auch ein wichtiger Partner für uns, um unser öffentliches Schulsystem weiterzuentwickeln. Sie sind Schnellboote, wo innovative pädagogische Konzepte, auch neue Unterrichtsformate und Ideen erprobt und umgesetzt werden können. Hier können neue Impulse gesetzt werden. Freie Schulen sind deshalb kein optionales Beiwerk, sondern sie sind für uns zentral für die Weiterentwicklung und damit auch für die Zukunftsfähigkeit unseres gesamten Schulsystems. Deshalb ist es richtig, dass das Recht auf Gründung einer freien Schule im Grundgesetz und auch bei uns in der Landesverfassung verankert ist. Wichtig ist aber gleichzeitig, dass der Besuch einer freien Schule unabhängig vom Geldbeutel der Eltern allen Kindern und Jugendlichen offenstehen muss. Deswegen haben wir sichergestellt, dass das Schulgeld nicht zu hoch sein darf, dass es Ermäßigungen und Schulgeldbefreiungen geben muss. Das haben wir erfolgreich umgesetzt. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen) Damit es funktionieren kann, ist eine starke öffentliche Förderung der freien Schulen notwendig; denn Schulen in freier Trägerschaft sind vielfach gemeinnützig, in Vereinen organisiert und müssen moderates Schulgeld erheben; das habe ich schon gesagt. Deshalb haben wir zu Beginn der grün geführten Regierungszeit ein verlässliches und transparentes Finanzierungssystem auf die Beine gestellt. Mit diesem sogenannten Bruttokostenmodell erhalten die Schulen in freier Trägerschaft 80 % der Kosten eines Schülers in einem öffentlichen Schulsystem. Diese Finanzierung passen wir alle zwei Jahre an die sich verändernden Kosten an, und dementsprechend werden wir in Kürze auch einen weiteren Gesetzentwurf auf den Weg bringen und 33 Millionen € Landesmittel für die freien Schulen zusätzlich zur Verfügung stellen, um die Förderung des Landes für die Schulen in freier Trägerschaft an die Kosten anzupassen. Neben diesen laufenden Kosten unterstützen wir die Schulen in freier Trägerschaft auch im investiven Bereich, beim Schulbau, sie haben Zugriff auf die Fördertöpfe beim ode – 104. Sitzung – Mittwoch, 9. Oktober 2024 „DigitalPakt Schule“, und wir haben die Schulen in freier Trägerschaft durch Coronahilfen unterstützt. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, Sie sehen also: Wir haben die freien Schulen in Baden-Württemberg finanziell enorm gestärkt. Wir geben ihnen eine langfristige und verlässliche Finanzierungsgrundlage. Wir sind ein verlässlicher Partner für die Schulen in freier Trägerschaft – heute und in Zukunft. Mit dem heute vorliegenden Gesetzentwurf unterstützen wir das noch einmal – Staatssekretär Schebesta hat es erwähnt –: Wir nehmen u. a. die Physiotherapie- und Logopädieschulen ins Privatschulgesetz auf. Das ist wichtig, weil sie auch ein wichtiger Teil des Bildungsportfolios in Baden-Württemberg sind. Dass der Bundesverband Logopädie und auch der Privatschulverband absolute Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf ausgesprochen haben, zeigt, dass das der richtige Schritt ist. Wir werden aber auch über Zukunftsfragen, wie z. B. die Finanzierung des Ganztags, aber auch die Schulsozialarbeit, gemeinsam mit den Schulen in privater Trägerschaft Lösungen erarbeiten und im Gespräch bleiben. Fazit: Wir unterstützen die freien Schulen als einen wichtigen Baustein in unserem Bildungssystem für die pädagogische Vielfalt, aber vor allem für die vielfältigen Bildungschancen der Kinder in unserem Land. Vielen Dank. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Ich darf jetzt für die CDU-Fraktion Herrn Abg. Andreas Sturm das Wort erteilen. – Bitte sehr, Herr Kollege.

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Andreas Sturm CDU

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten über den Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Privatschulgesetzes und der dazugehörigen Vollzugsverordnung. Im Namen der CDU-Landtagsfraktion möchte ich betonen, dass wir diesen Entwurf unterstützen. Die geplanten Änderungen sind notwendig, um veraltete Regelungen aus der Verwaltungspraxis zu streichen und das Gesetz an aktuelle Gegebenheiten anzupassen. Die Privatschulen spielen in Baden-Württemberg eine wichtige Rolle. Sie bieten eine wertvolle Ergänzung zum öffentlichen Schulwesen und leisten einen bedeutenden Beitrag zur Bildungsvielfalt in der Bildungslandschaft in unserem Land. Seitens der CDU stehen wir hinter diesen Schulen und ihrer Arbeit. Wir wissen um den Mehrwert, den sie für die Bildung der Kinder und Jugendlichen in unserem Land schaffen. Sie bieten nicht nur alternative pädagogische Konzepte, sondern sie haben auch ein hohes Maß an individueller Förderung, was viele Eltern dazu veranlasst, sich bewusst für eine Privatschule zu entscheiden. Lassen Sie mich kurz auf vier konkrete Punkte des Gesetzentwurfs eingehen, die uns wichtig sind. Die erste zentrale Zielsetzung ist die Bereinigung von Regelungen des Privatschulgesetzes und der dazugehörigen Voll- (Andreas Sturm) zugsverordnung, die in der Praxis keine Rolle mehr spielen, beispielsweise in § 17. Sie werden ersatzlos aufgehoben. Zweitens werden hier veraltete Bestimmungen aufgehoben und vereinheitlicht, werden Formulierungen wie z. B. „Ersatzschule“ verwendet, um der Klarheit und der Einheitlichkeit der Gesetzessprache zu entsprechen. Der dritte Punkt, der speziell auch in Pandemiezeiten wichtig ist, ist der Nichtbetrieb von Schulen. (Abg. Petra Krebs GRÜNE niest.) – Gesundheit. (Vereinzelt Heiterkeit) Für Ergänzungsschulen wird eine Regelung geschaffen, die es erlaubt, dass die Schulen bei einem vorübergehenden Nichtbetrieb von einem Jahr, z. B. pandemiebedingt, ihre Anerkennung nicht verlieren. Dies schafft Planungssicherheit für die Schulträger. Die vierte Neuerung, die wir begrüßen und die die Kollegin gerade schon genannt hat, sind die Schulen für Physiotherapie und Logopädie. Sie werden ausdrücklich in § 17 Absatz 1 des vorliegenden Gesetzentwurfs als zuschussberechtigte Schulen aufgenommen. Diese Anpassung trägt dazu bei, dass diese Einrichtungen die notwendige finanzielle Unterstützung erhalten, um weiter qualifizierte Fachkräfte auszubilden. Unabhängig vom vorliegenden Gesetzentwurf möchte ich erwähnen, dass es uns wichtig ist, auch weiterhin eine solide und gerechte Finanzierung der Privatschulen zu ermöglichen. Privatschulen dürfen finanziell nicht ins Hintertreffen geraten, während sie einen wichtigen Beitrag für die Bildung im Land leisten. Dies ist ein Kernanliegen der CDU. Wir sehen nämlich die Privatschulen nicht in Konkurrenz zum öffentlichen Schulsystem, sondern als eine wertvolle Ergänzung für das Bildungsangebot in unserem Land. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen) Daher ist es nur folgerichtig, dass wir uns für eine starke und verlässliche Unterstützung dieser Schulen einsetzen. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Es spricht jetzt Herr Abg. Dr. Fulst-Blei für die SPD-Fraktion.

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Dr. Stefan Fulst-Blei SPD

Vielen Dank. – Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen! Ich bin ein bisschen überrascht. Ich habe eine Wette mit mir selbst verloren, weil ich, ehrlich gesagt, gedacht habe, es sei ein wichtiges Gesetz und es sei auch sehr wichtig, dass wir die Schulen für Physiotherapie und Logopädie aufnehmen. Darüber haben wir schon lange diskutiert, und das haben wir schon lange gefordert. Es ist wichtig, dass wir das heute machen. Aber ich war ein bisschen überrascht über die Grundsatzdebatte, die Sie, Frau Kollegin Saint-Cast, hier aufgemacht haben, weil so viel nicht in der Vorlage steht. riode – 104. Sitzung – Mittwoch, 9. Oktober 2024 Für die SPD-Fraktion kann ich sagen: Wir werden dieser Vorlage zustimmen. Aber weil ich ein bisschen geahnt habe, dass ein bisschen die „Was wir alles gut gemacht haben“-Geschichte – das sei Ihnen gegönnt – kommt, erlaube ich mir, Ihnen, Herr Staatssekretär, ein paar unbeantwortete Fragen mitzugeben. (Abg. Andreas Sturm CDU: Ist auch gut gemacht!) Eine Schule, die ich angeschrieben habe, hat mir auf meine Frage, wie es mit den aktuellen Finanzierungen aussehe, wörtlich geschrieben: Uns liegen noch keine belastbaren Informationen darüber vor, wie wir den Eltern den Anspruch ab 2026 auf Ganztagsschule – täglich 8 bis 16 Uhr und 20 Schließtage – finanzieren können. Sie haben jetzt angedeutet: „Wir sind im Gespräch.“ Herr Staatssekretär, mein Wunsch ist, dass Sie uns bis zur Bildungsausschussdebatte über diesen Punkt konkretere Rückmeldungen geben, weil es da wirklich um ganz wichtige Refinanzierungsaspekte geht, was diese Schulart angeht. Zweitens: Ich erinnere mich daran: Das letzte Mal, als wir größer darüber diskutiert haben, ging es um das Thema Sonderungsverbot. Da hatten wir Ihnen hier auch schon einmal Fragen gestellt. Ich war schon ein bisschen überrascht – ich will das jetzt nicht völlig öffentlich machen, aber ich lasse Ihnen gern Name und betreffendes Regierungspräsidium zukommen –, dass mir geschrieben wurde: Für die Ausgleichsgewährung nach § 17 Absatz 2 des Privatschulgesetzes fehlen uns ab 2019 alle Bescheide. Irgendetwas stimmt da offensichtlich nicht im System. Wir erhalten Abschlagszahlungen. Zuständig ist für uns Regierungspräsidium ... ... XY; ich will den Namen jetzt nicht sagen. Ich bitte Sie, da auch nachzuhaken; denn ehrlich gesagt braucht man für zuverlässiges Verwaltungshandeln – man will die Buchhaltung ja irgendwann sauber aufstellen – Bescheide. Fünf Jahre, Herr Staatssekretär – das ist, meine ich, nicht die baden-württembergische Geschwindigkeit, die wir uns wünschen. Meine zwei Wünsche sind, dass wir das geklärt bekommen. Alles andere in dem Gesetz ist natürlich folgerichtig. Dem kann man nicht widersprechen. Die SPD wird da sicherlich zustimmen. Danke schön. (Beifall bei der SPD)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Jetzt spricht Herr Abg. Dr. Timm Kern für die FDP/DVP-Fraktion.

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Dr. Timm Kern FDP

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Na, wer sagt’s denn: Die grün-schwarze Landesregierung schafft es tatsächlich, unnötige Bürokratie abzubauen – (Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei SPD: Na ja!) (Dr. Timm Kern) zumindest in diesem eng umrissenen Fall des Privatschulgesetzes und der Vollzugsverordnung zum Privatschulgesetz. Herzlichen Glückwunsch! Ich möchte ausdrücklich dazu ermutigen, diesen Schwung mitzunehmen und auch in der näheren Zukunft in einem vielleicht etwas ehrgeizigeren Rahmen unnötige Bürokratie im Kultusbereich abzubauen; denn davon gibt es mehr als genug. Jede Schulleitung und jede Lehrkraft weiß schließlich aus Erfahrung, wie sehr Bürokratie belastet und wie sehr sie von der eigentlichen pädagogischen Aufgabe abhält. Die meisten vorliegenden Anpassungen des Privatschulgesetzes erscheinen mir schlüssig, manche wiederum lassen mich ein wenig stutzig werden. Warum beispielsweise der Begriff „Privatschule“ komplett gestrichen wird und nun durchweg von „Ersatzschulen“ die Rede ist, erschließt sich mir nicht. Auch ganz grundsätzlich frage ich mich, ob die unterschiedliche Behandlung von Ersatz- und Ergänzungsschulen durch das Privatschulgesetz noch angebracht ist. Die Ergänzungsschulen werden trotz ihrer hohen Relevanz für die Fachkräftegewinnung nicht wie Ersatzschulen gefördert. Hier könnten wir, die FDP/DVP, uns eine Anpassung des § 17 Absatz 3 gut vorstellen, um die Ergänzungsschulen den Ersatzschulen finanziell gleichzustellen und ihnen mehr Verlässlichkeit in der Finanzierung zu sichern. Denn teilweise melden Schulträger, dass Ergänzungsschulen schlicht nicht mehr wirtschaftlich zu betreiben sind. Deshalb droht nun, dass ganze Ausbildungsgänge wegfallen. Das ist in Zeiten fehlender Fachkräfte nicht hinnehmbar, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der FDP/DVP und des Abg. Hans-Peter Hörner AfD – Zuruf des Abg. Thomas Poreski GRÜ- NE) Die FDP/DVP wird in der Ausschussberatung deshalb noch Vorschläge für entsprechende Änderungen am Gesetzentwurf einbringen. Dann gibt es schließlich noch jene Änderungen, bei denen man angesichts der eher redaktionellen Anpassungen dieses Gesetzentwurfs genauer hinschauen muss, um zu erkennen, was eigentlich dahintersteckt. So werden Schulen für Physiotherapie und Logopädie nun in § 17 des Privatschulgesetzes als „zuschussberechtigte Schulen“ bezeichnet. Dies war bis dato in § 18 Absatz 2a bereits explizit der Fall. Warum wurden sie also in § 17 bislang nicht genannt? In der Begründung der Landesregierung zu Nummer 3 des Gesetzentwurfs finden wir die Antwort: Die Aufnahme dieser Schulen auch in § 17 Absatz 1 PSchG, welcher die zuschussberechtigten Schularten aufzählt, ist versehentlich unterblieben und wird nun nachgeholt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, jeder Gesetzentwurf, gerade wenn er von der Landesregierung bzw. den Regierungsfraktionen kommt, hat doch eigentlich höchsten Qualitätsansprüchen zu genügen. Gerade im Bildungsbereich sollten solche Fehler schlichtweg nicht passieren. Und wenn sie passieode – 104. Sitzung – Mittwoch, 9. Oktober 2024 ren, dann dürfen nicht – wie in diesem Fall – eineinhalb Jahre vergehen, bis entsprechende Anpassungen erfolgen. Nun hatte dieser konkrete Fehler keine gravierenden Auswirkungen. (Abg. Thomas Poreski GRÜNE: Eben!) Doch wenn man auf die Gesetzesänderungen im großen Maßstab blickt, die das sogenannte große Bildungspaket von Ministerpräsident Kretschmann und seiner Landesregierung zur Folge haben werden, dann dürfen Zweifel, ob in dieser grün geführten Landesregierung mit der nötigen Sorgfalt gearbeitet wird, eigentlich nicht aufkommen. Das tun sie aber leider; denn auch im Gesetzentwurf der Landesregierung zur Umsetzung des sogenannten großen Bildungspakets gibt es so manche Unstimmigkeit. Deshalb werden wir Freien Demokraten als offensichtlich notwendige Qualitätskontrolleure (Abg. Thomas Poreski GRÜNE: Guter Witz!) genau hinschauen, ob die Qualität der von der Landesregierung eingebrachten Gesetzentwürfe höchsten Ansprüchen genügt. Denn diesen höchsten Ansprüchen fühlen wir uns gegenüber der Bevölkerung von Baden-Württemberg verpflichtet. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der FDP/DVP)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Es spricht jetzt für die AfD-Fraktion Herr Abg. Hans-Peter Hörner.

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Hans-Peter Hörner AfD

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren! Auf den ersten Blick scheint es sich hier tatsächlich um eine Vereinfachung und Entbürokratisierung des Privatschulgesetzes zu handeln, (Zuruf von der CDU: Ja!) eine Vereinfachung, der im Sinne der Privatschulen auch zuzustimmen ist. Ich sage aber bewusst „Privatschulen“; denn bei genauerer Betrachtung der Feinheiten entsteht zumindest für mich der Eindruck, dass Privatschulen nicht auf der Agenda der Landesregierung stehen, sondern dass sie geradezu unerwünscht sind. Auch mit Blick auf andere Bundesländer sind wir nicht führend, was Privatschulen betrifft. Bayern und Sachsen – wir wissen, wo diese im Bildungsranking stehen – haben mehr Privatschulen, bei gleichzeitig recht niedrigen Zahlen in den einzelnen Klassen dieser Privatschulen. Man erkennt beispielsweise schon an der Streichung des Wortes „Privatschulen“ und an der Einsetzung des im allgemeinen Sprachgebrauch belasteten Wortes „Ersatzschulen“, dass es der Regierung nicht tatsächlich um die Vermehrung bzw. Förderung der Privatschulen geht. (Abg. Thomas Poreski GRÜNE: Warum ist der Be- griff belastet?) (Hans-Peter Hörner) Privatschulen sind nicht Ersatz, sie sind nicht Ergänzung, Privatschulen sind gleichberechtigte Partner der Bildung. Überhaupt scheinen Privatschulen ein Dorn im Auge der von der Landesregierung gewünschten Einheitsschule – von Ihnen auch Gesamtschule genannt – und der daraus hervorgehenden Einheitsschule zu sein. (Zuruf: Oijoijoi! – Abg. Thomas Poreski GRÜNE: Gemeinschaftsschulen!) Genau das Gegenteil der von Ihnen immer wieder innigst beschworenen Vielfalt. So sind für Privatschulen keine finanziellen Verbesserungen wie beispielsweise eine Verkürzung der Dreijahresfrist in der finanziellen Bezuschussung, wie in einigen anderen Bundesländern schon geschehen, vorgesehen. In der jetzigen Bildungsmisere brauchen wir Privatschulen mehr denn je, um wieder eine echte Vielfalt im Bildungsbereich zu bekommen und um die einseitige Indoktrination und Gleichmacherei dringend zu verhindern. (Beifall bei Abgeordneten der AfD) Eltern müssen die Möglichkeit haben, ihren Kindern die beste und vor allem eine auf ihre Kinder abgestimmte Bildung selbst auszuwählen, und dafür bedarf es Privatschulen; das wissen sogar Politiker. Ich erinnere hier an einen grünen Bundesminister, der seine Kinder sogar auf eine Privatschule in Dänemark schickt, (Abg. Anton Baron AfD: Das machen bestimmt die meisten!) und ich erinnere auch an Abgeordnete hier im Haus, die ihre Kinder nicht auf öffentliche Schulen schicken, sondern auf Privatschulen, was ihnen natürlich unbenommen ist. Für den sowieso schon unterversorgten Bereich der berufsbildenden Schulen sind Privatschulen ebenfalls unerlässlich, um den Bereich der fachlich qualifizierten Arbeitskräfte, hier insbesondere auch im Handwerk, wieder voranzubringen. Fachlich qualifizierte Arbeitskräfte, die eine praxisnahe Schulausbildung erfahren haben, sind motiviert und leistungsbereit, und auf Leistung und Motivation legen wir alternativen Demokraten ganz enormen Wert. Wenn Ihnen wirklich an Vielfalt und individueller Persönlichkeitsentwicklung gelegen ist, dann reden Sie nicht nur über Privatschulen, dann reden Sie nicht nur über Persönlichkeitsentwicklung, sondern stärken Sie die Privatschulen. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Mir liegen jetzt keine weiteren Wortmeldungen vor. Die Aussprache ist damit beendet. Ich schlage vor, dass wir den Gesetzentwurf Drucksache 17/7464 zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Kultus, Jugend und Sport überweisen. – Es erhebt sich kein Widerspruch. Dann ist es so beschlossen und Punkt 8 der Tagesordnung hiermit auch erledigt. riode – 104. Sitzung – Mittwoch, 9. Oktober 2024 Ich rufe jetzt Tagesordnungspunkt 9 auf: Erste Beratung des Gesetzentwurfs der Landesregierung – Gesetz über die Anpassung von Dienst- und Versorgungsbezügen in Baden-Württemberg 2024/2025 und zur Änderung dienstrechtlicher Vorschriften (BV Anp-ÄG 2024/2025) – Drucksache 17/7519 Ich erteile das Wort zur Begründung für die Landesregierung Herrn Finanzminister Dr. Bayaz. – Bitte sehr, Herr Minister. Minister für Finanzen Dr. Danyal Bayaz: Schönen guten Nachmittag, sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordneten! Damit unser Land funktioniert, damit der Staat funktioniert, dafür braucht es eine funktionierende und gut aufgestellte öffentliche Verwaltung, und diese Verwaltung lebt natürlich von Menschen, lebt von Köpfen. Wir sind Tarifpartner, und wir sind Dienstherr genau dieser Menschen, und daher tragen wir natürlich für sie Sorge. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wollen wir uns genau darum kümmern. Es soll nämlich das Tarifergebnis für den öffentlichen Dienst, das in der TdL verhandelt wurde, aus dem Dezember des vergangenen Jahres zeitgleich und 1 : 1 in der Sache auf die Beamtinnen und Beamten, auf die Rentnerinnen – „auf die Rentnerinnen“, sage ich schon –, auf die Richterinnen und Richter (Vereinzelt Heiterkeit) sowie auf die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger bei uns im Land übertragen werden. (Zuruf des Abg. Ulli Hockenberger CDU) – Ja, das muss schon präzise sein; sonst wird es schnell teuer. (Abg. Ulli Hockenberger CDU: Eben!) Aber wir haben noch die Kurve bekommen. Das heißt dann ganz konkret, dass die Grundgehälter zum 1. November dieses Jahres, also in wenigen Wochen, um einen monatlichen Sockelbetrag von 200 € brutto angehoben werden und die übrigen dynamischen Elemente in der Besoldung und in der Versorgung, also Familienzuschläge oder Amtszulagen, wie wir es ja auch im Tarifbereich haben, linear um 4,76 % erhöht werden. Dann gibt es ein weiteres wichtiges Datum, und das ist der 1. Februar des nächsten Jahres. Denn am 1. Februar 2025 sollen dann Besoldung und Versorgung noch einmal linear um 5,5 % steigen. Die Anwärterbezüge und die Unterhaltsbeihilfen werden zum 1. November dieses Jahres um 100 € brutto angehoben und dann um weitere 50 € pro Monat zum 1. Februar nächsten Jahres. Dann gibt es einen weiteren wichtigen Bestandteil des Gesetzentwurfs, nämlich die tariflich vereinbarten Inflationsausgleichszahlungen; denn natürlich haben auch die Kolleginnen und Kollegen unter der sehr hohen Inflation in den letzten Jahren enorm gelitten. Deswegen war es uns auch ein besonderes Anliegen, die Inflationsausgleichszahlung schnellstmöglich vorzunehmen. Wir haben im März dieses Jahres damit begonnen, das schnell über die Bühne zu bringen. Dafür möchte ich mich an dieser Stelle auch bei Ihnen bedanken. Denn (Minister Dr. Danyal Bayaz) wir diskutieren ja erst jetzt über das Gesetzgebungsvorhaben; die Auszahlung ist aber schon vonstattengegangen. Das war durch Ihre Zustimmung im Finanzausschuss zur vorgriffsweisen Auszahlung möglich. Dafür möchte ich mich auch im Namen der Betroffenen bei allen Kolleginnen und Kollegen ganz herzlich bedanken. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU) Meine Damen und Herren, Sie alle kennen den Begriff der sicherheitspolitischen Zeitenwende. Wir spüren aber tagtäglich auch, dass wir es auch mit einer ökonomischen Zeitenwende zu tun haben. Das hat natürlich auch Auswirkungen auf die finanzpolitischen Realitäten. Die Steuereinnahmen sprudeln nicht mehr so, wie wir es zumindest in der Vergangenheit gewohnt waren. Die Ausgaben des Staates steigen auch aufgrund der erwähnten Inflation. Wir alle kennen das Megathema Fachkräftemangel nicht nur in den Betrieben, sondern auch bei uns in der öffentlichen Verwaltung. Deswegen ist es ehrlich, wenn ich sage, dass die Tarifverhandlungen und die Übertragung deren Ergebnisse auf die Beamten und die Versorgungsempfänger für uns ein anspruchsvoller Spagat waren. Denn einerseits sind die finanziellen Spielräume enger geworden, und das Herz von Haushälterinnen und Haushältern schlägt dann etwas nervöser – das ist gut nachvollziehbar –, und andererseits wollen wir natürlich auch in die Attraktivität des Öffentlichen Dienstes investieren. Es liegt in der Natur der Sache, dass wir hier ein Stück weit im Dilemma mit uns selbst stehen. Wenn man diesen Tarifabschluss einfach mal auf sich wirken lässt, sieht man: Dieses Ergebnis kann sich sehen lassen. Die zeitgleiche 1:1-Übertragung war für die Kolleginnen und Kollegen eine deutliche Verbesserung. Der Abschluss bewegt sich auch ungefähr auf dem Niveau von vielen anderen Tarifeinigungen, die auch sehr stark von dem russischen Angriffskrieg und seinen Folgen geprägt waren. Deswegen, denke ich, binden wir gute Fachkräfte in der Verwaltung und können hoffentlich in Zukunft auch neue dazugewinnen. Auch wir als Arbeitgeber und als Staat müssen an dieser Stelle attraktiv bleiben. Es ist aber auch kein Geheimnis, dass wir uns dafür strecken mussten. Ich möchte Ihnen die Zahlen mitgeben. Dieser Abschluss kostet das Land für die gesamte Laufzeit von 25 Monaten 3,4 Milliarden €. Allein für die beiden Jahre 2024 und 2025 ergeben sich im Besoldungs- und Versorgungsbereich 2,3 Milliarden € Mehrausgaben. Das ist auch für ein reiches und wohlhabendes Land wie Baden-Württemberg eine hohe Summe. Dieses Signal für die Attraktivität des öffentlichen Dienstes war aber wichtig. Es ist aber auch ein Signal der Wertschätzung für die vielen Menschen bei uns im Land, die buchstäblich den Laden am Laufen halten, für die Polizei, Justiz, Schulen, Universitäten und für die Steuer- und Finanzverwaltung. Ohne diese Kolleginnen und Kollegen würde in diesem Land nichts gehen. Damit all diese Herausforderungen auch bewältigt werden können, brauchen wir einen starken öffentlichen Dienst mit motivierten Menschen. Ich glaube, dieses Tarifergebnis und dessen Übertragung ist ein ganz wichtiger Baustein. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) ode – 104. Sitzung – Mittwoch, 9. Oktober 2024 Meine Damen und Herren, wir haben den Anspruch einer vorausschauenden Finanz- und Haushaltspolitik. Dieser Anspruch ist gerade in diesen Zeiten nicht mehr ganz einfach zu erfüllen. Deswegen war es uns auch bei den zurückliegenden Haushaltsberatungen ein wichtiges Anliegen, immer dafür zu sorgen, dass wir für Tarif- und Besoldungserhöhungen Vorsorge treffen. Das machen wir jetzt auch mit dem Regierungsentwurf, den wir, meine ich, in zwei Wochen hier im Landtag einbringen werden, um diesen Tarifübertrag abbilden zu können. Mit Blick auf die 1:1-Übertragung des Sockelbetrags zum 1. November 2024 hatten wir ein Thema, das uns beschäftigt hat. Das war nämlich die Frage des verfassungsrechtlich gebotenen Abstands zwischen den Besoldungsgruppen. Ich kann Ihnen sagen: Das ist nicht ganz trivial, wie man in diesem Zielkonflikt juristisch sauber abbildet, was in dieser Zeit gerecht ist und wie das miteinander in Einklang zu bringen ist. Zu diesem Thema haben wir in der Koalition und auch in der Landesregierung intensive Beratungen geführt. Wir haben am Ende die Entscheidung getroffen, in dieser besonderen Ausnahmesituation, die ja in eine Zeit von historisch geprägter Inflation fällt – – Ich denke, wir sind uns alle einig, dass diese Formulierung nicht übertrieben ist, dass es kein Pathos ist, sondern dass das Thema in den letzten zwei Jahren viele Menschen sehr stark beschäftigt hat und dass klar ist, dass insgesamt die unteren und mittleren Besoldungsgruppen in der Relation stärker belastet wurden. Natürlich sind auch Menschen mit höheren Einkommen mit der Inflation konfrontiert; aber diese können es eher wegstecken. Deswegen hat man sich für diesen Weg entschieden. Wir haben versucht, uns sehr am Geist des Tarifabschlusses und an den sozialen Belangen zu orientieren, und ich meine, wir haben uns an dieser Stelle auch unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunkten richtig entschieden. Warum? Weil durch diese Übertragung auch die Veränderung der relativen Abstände innerhalb der vom Bundesverfassungsgericht vorgegebenen Obergrenze von 10 % innerhalb der letzten zehn Jahre gewahrt bleibt. Die 1:1-Übertragung des Sockelbetrags entspricht damit auch dem Vorgehen des Bundes – und nicht nur des Bundes, sondern auch vieler anderer Länder. Ich denke, da bewegen wir uns in gutem Geleit. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen) – So viel Zeit muss sein. – Es gibt einen weiteren wesentlichen Bestandteil in diesem Gesetzentwurf, und das ist die Weiterentwicklung unseres Modells der Alleinverdienerfamilie als Bezugsgröße der Besoldung hin zur Hinzuverdienstfamilie. Das klingt ein bisschen technokratisch, aber dahinter steht einfach die gesellschaftspolitische Realität. Wir wollen natürlich auch gemäß den vorliegenden statistischen Daten die gesellschaftliche Realität in der Beamtenbesoldung zeitgemäß abbilden. Das ist, meine ich, wichtig, und ich habe in der Diskussion gespürt, dass es auch immer Raum für Missverständnisse gibt. Im Gesetzentwurf wird ein angenommener Hinzuverdienst in Höhe von 6 000 € pro Jahr allein bei der Prüfung der Einhaltung des verfassungsrechtlich vorgegebenen Mindestabstands (Minister Dr. Danyal Bayaz) zur Grundsicherung angesetzt. Die Besoldung wird also nicht durch die Anrechnung eines Partnereinkommens gekürzt. Wenn es in begründeten Fällen tatsächlich um eine Alleinverdienerfamilie geht, dann ist auch ein Antrag für einen Familienergänzungszuschlag vorgesehen, um diesen Mindestabstand zu wahren. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich meine, so bilden wir die neue Realität ab, ohne andere Familienkonstellationen zu diskriminieren. Das ist genau der richtige Weg, meine Damen und Herren. (Beifall bei den Grünen und des Abg. Ulli Hocken- berger CDU) Zu guter Letzt enthält dieser Gesetzentwurf auch ein paar Punkte, die mit der Anpassung von kinderbezogenen Familienzuschlägen ab dem dritten Kind und entsprechenden Nachzahlungsbeträgen ab dem Jahr 2023 einhergehen, um hier auch Urteile des Bundesverfassungsgerichts aus – wie ich meine – dem Jahr 2020 zu berücksichtigen. Hinzu kommt, dass dieser Gesetzentwurf nach der Anhörung – so kennen wir es häufig – nicht nur redaktionelle und klarstellende Änderungen aufnimmt, sondern auch materiell-rechtliche, die in diesem Fall darauf zurückzuführen sind, dass die Bundesagentur für Arbeit zwischenzeitlich die Statistik zu den Kosten der Unterkunft und des Heizens für das Jahr 2023 übermittelt hat. Diese daraufhin erforderlichen Anpassungen haben wir in diesem Gesetzentwurf ebenfalls vorgenommen. Meine Damen und Herren, ich komme zum Schluss: Mit diesem Gesetzentwurf reagieren wir auf die aktuellen Entwicklungen und wollen unseren öffentlichen Dienst fit für die Zukunft machen. Ich denke, uns allen ist die Funktionsfähigkeit des Landes ein Herzensanliegen. Deswegen bitte ich Sie, dieses Vorhaben der Landesregierung auch in den weiteren Beratungen zu unterstützen. Ganz herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Vielen Dank, Herr Minister. – Wir kommen jetzt zur Aussprache. Das Präsidium hat für die Aussprache wie üblich eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion festgelegt. Wir beginnen mit der Fraktion GRÜNE. Ich erteile das Wort dem Kollegen Peter Seimer.

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Peter Seimer GRÜNE

Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen, geehrter Herr Finanzminister! Auch der grünen Fraktion ist die Funktionsfähigkeit des Staates ein wichtiges Anliegen. Deshalb – dies vorneweg – werden wir diesen Gesetzentwurf unterstützen. Sie haben die Themen benannt: Wir sprechen hier über die Bezahlung, die Besoldung vieler unserer Staatsbediensteter, in der Polizei, im Sicherheitswesen, in den Verwaltungen, Rathäusern, Landratsämtern etc., die unseren Laden am Laufen halten. Nicht erst durch die aktuellen Krisen merken wir, wie wichtig das ist. Ein kurzer Blick zurück in die Vergangenheit: Corona scheint schon fast aus einer anderen Welt zu sein; aber auch da hat riode – 104. Sitzung – Mittwoch, 9. Oktober 2024 unser öffentlicher Dienst wirklich Wahnsinniges geleistet. Oder schauen wir auf die Hochwasserereignisse im laufenden Jahr, beispielsweise im Rems-Murr-Kreis. An solchen Beispielen sieht man noch mal ganz deutlich, wie unter einem Brennglas, wie wichtig ein funktionierender öffentlicher Dienst für einen Staat ist. (Beifall bei den Grünen – Vereinzelt Beifall bei der CDU) Deshalb ist es mir auch ein wichtiges Anliegen, dass wir hier eine inhaltsgleiche und auch eine zeitgleiche Übertragung des Tarifergebnisses aus dem letzten Jahr vornehmen – auch das haben Sie angesprochen. Trotz enger werdender finanzieller Spielräume haben wir ja eine inhalts- und zeitgleiche Übertragung vorgesehen. Die Zahlen wurden genannt: 200 € zum 1. November – ab nächstem Monat – und dann noch mal drei Monate später über 5 % Steigerung. Das ist ein Wort, und das vor allem auch vor dem Hintergrund, dass die Inflation aktuell auch wieder stark sinkt, meine Damen und Herren. Die Bezahlung ist immer die eine Sache, sie ist aber tatsächlich auch die wichtigste Sache für die allermeisten Menschen beim Job. Wem das nicht die wichtigste Sache ist, den darf man beglückwünschen, diejenigen verdienen meist sehr gut. Aber die anderen Faktoren spielen natürlich auch weiterhin eine Rolle. Auch die gehören zu einem attraktiven öffentlichen Dienst dazu. Beispielsweise sind auch das betriebliche Gesundheitsmanagement oder einfach – ich habe heute Morgen auch eine Rede zur Digitalisierung halten dürfen – die Modernisierung und die Digitalisierung des Staates oder beispielsweise auch Karriereperspektiven – das heißt, die Durchlässigkeit von Laufbahnen – wichtige Faktoren für die Attraktivität des öffentlichen Dienstes. Deshalb wollen wir auf jeden Fall die Arbeitsbedingungen im öffentlichen Dienst gemeinsam weiter so gestalten, dass wir eben auch konkurrenzfähig sind. Sie wissen ja: Wir sprechen schon länger nicht mehr vom Fachkräftemangel, sondern eher vom Arbeitskräftemangel, weil es im Grunde überall an Fachkräften fehlt. Deshalb ist es wichtig, dass auch wir, das Land Baden-Württemberg, weiterhin ein attraktiver Arbeitgeber sind. Denn der Kampf um die besten Köpfe hat begonnen. Ich glaube, auch mit diesem Gesetzentwurf tragen wir dazu bei, dass wir uns da nicht verstecken müssen, sehr geehrte Damen und Herren. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU) Ich möchte die verbleibende Zeit noch für eine kleine Besonderheit, für eine kleine Keynote oder eine kleine Fußnote nutzen. Denn in diesem Gesetzespaket – es ist ja ein größeres Artikelgesetz – geht es nicht nur um die Anpassung der Besoldung und Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie Pensionäre im Land, sondern auch – wer den Titel aufmerksam liest – um weitere dienstrechtliche Vorschriften. So hat den Landtag im letzten Jahr u. a. eine Petition einer Tochter einer Beamtin erreicht, deren einer Elternteil gestorben ist. Sie hat einen Bundesfreiwilligendienst angetreten, und ihre Halbwaisenrente wurde daraufhin gekürzt. Wir alle saßen da und haben uns gefragt: Wie kann das sein? Wir haben dann in das Gesetz geschaut und haben gemerkt: Na ja, als man damals die ganzen Freiwilligendienste in die gesetzliche (Peter Seimer) Regelung aufgenommen hat – Freiwilliges Soziales Jahr, Freiwilliges Ökologisches Jahr etc. –, gab es den Bundesfreiwilligendienst einfach noch gar nicht. Deshalb musste man eben so verfahren, wie man verfahren ist, auch wenn wir in diesem Einzelfall, meine ich, eine gute Lösung gefunden haben. Durch diese Petition sind wir alle darauf aufmerksam geworden. Auch das haben wir in diesem Gesetzentwurf geändert. Deshalb auch noch mal an dieser Stelle einen herzlichen Dank an die entsprechende Person – Namen werden natürlich nicht genannt –, dass hier eine Petition geschrieben wurde. Das zeigt auch, dass wir ein lebendiges Parlament sind, dass wir unsere Bürgerinnen und Bürger hören, wenn entsprechende Hinweise und auch Begehren kommen, dass wir das aufnehmen, in Gesetzestexte einfließen lassen, sodass so etwas in Zukunft nicht mehr vorkommt, sondern dass wir dann auch entsprechend angemessen verfahren. (Beifall bei den Grünen sowie Abgeordneten der CDU und der SPD) Auch deshalb freut es mich einfach, als Parlamentarier heute zu diesem Gesetzentwurf sprechen zu dürfen. Deshalb freue ich mich auch sehr auf die weiteren Beratungen im Finanzausschuss mit den Kolleginnen und Kollegen, auch von der Opposition. Herzlichen Dank. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Für die CDU-Fraktion erteile ich das Wort dem Kollegen Ulli Hockenberger.

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Ulli Hockenberger CDU

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Weil man um diese Uhrzeit mit einer positiven Nachricht beginnen sollte, will ich mal damit anfangen. Damit den Betroffenen kein Nachteil entsteht, hat der Finanzausschuss auf Bitten der Landesregierung in seiner letzten Sitzung entschieden, der vorgriffsweisen Auszahlung der Bezüge zum 1. November zuzustimmen. Das Gesetz gibt es ja noch nicht. Das war eine weitsichtige Entscheidung des Finanzausschusses. Damit zeigen wir, dass wir die Dinge ernst nehmen. Und heute starten wir das Gesetzgebungsverfahren. Der Minister hat die Details genannt. (Beifall des Abg. Thomas Dörflinger CDU) – Vielen Dank, Herr Dörflinger. (Vereinzelt Beifall) Ich will aber zwei Dinge noch einmal betonen, auch wenn dies eine Wiederholung ist. Es geht um die Übernahme des Tarifabschlusses aus dem letzten Jahr, von Dezember 2023, 1 : 1. Der Gesetzentwurf enthält zwei wesentliche Bestandteile – neben allen anderen, auch denen, die der Kollege Seimer betont hat. Da geht es zum einen um die Übernahme des Sockelbetrags jetzt zum 1. November sowohl für die aktiven Beamtinnen und Beamten als auch für die Ruhegehaltsempfänger unter Berücksichtigung des jeweils maßgeblichen Ruhegehaltssatzes. Zum anderen geht es zum 1. Februar 2025 noch einmal um eine Erhöhung um 5,5 %, damit dann die Gesamterhöhung von rund 340 € in zwei Schritten erreicht werden kann. ode – 104. Sitzung – Mittwoch, 9. Oktober 2024 Inflationsausgleichszahlungen nach dem Tarifvertrag werden auch vorgenommen. Auch ein Thema, das nicht ganz unumstritten war: Die Fortentwicklung des Familienmodells des Alleinverdieners zur Hinzuverdienstfamilie wird ebenfalls an die zeitgemäße Realität angepasst. Die verfassungsrechtlichen Orientierungsrahmen hat das Bundesverfassungsgericht vorgegeben. Da finden Sie viele Urteile auf vielen, vielen Seiten zur amtsangemessenen Alimentation. Die Gesetzesbegründung war deswegen auch so ausführlich und umfassend notwendig, weil uns im Rahmen der Anhörung der jeweils betroffene Verband durchaus auch bis an die Grenze des verfassungsrechtlichen Anwurfs mit seinen Positionen konfrontiert hat. Insbesondere der Beamtenbund hat zu zwei, drei Fragen genau diese Grenze markiert. Es ist ja kein Geheimnis – der Herr Minister hat es auch gesagt –, dass ab dem Vorliegen des Tarifabschlusses innerhalb der Landesregierung intensive Beratungen zur möglichen Übertragung stattgefunden haben. Auf der Grundlage der zunächst erfolgten Abwägung, die unter vielen Aspekten besonders das Abstandsgebot würdigte, war eine Übertragung in Form einer linearen Anpassung beabsichtigt. Nach wiederholter kritischer Reflexion aller alimentationsrelevanten Aspekte hat die Landesregierung die im Entscheidungsprozess wichtigen Gesichtspunkte schließlich anders als ursprünglich gewichtet und die Entscheidung für die 1:1-Übertragung getroffen. – Diese geniale Formulierung ist nicht von mir – sie könnte von mir sein –, (Heiterkeit) sondern ist einer Antwort der Landesregierung an den Kollegen Dr. Weirauch entnommen. Die Landesregierung hat damit diesen Punkt auch eingeräumt. Die Sockelbetragsübernahme begünstigt insbesondere – das haben Sie gehört – die unteren Besoldungsgruppen. Jetzt habe ich mein Kärtchen von Weihnachten vergessen. Sie erinnern sich sicherlich noch an dieses Kärtchen mit dem Anwurf der fehlenden Empathie für die Landesbeamtinnen und -beamten. Es ist ja nun so in der Politik: Zu irgendeinem Loch muss man hinaus. Mit der Zufriedenheit der einen Seite geht immer die Unzufriedenheit der anderen Seite einher. Aber deswegen treffen wir ja solche Entscheidungen nicht aus der Hand heraus, sondern nach bewusster und sorgfältiger Abwägung. Ich glaube, das kann nicht falsch sein, zumal auch weitere elf Bundesländer diese Variante gewählt haben. Die Fortentwicklung des Alleinverdienermodells zum Hinzuverdienermodell begegnet Bedenken, und zwar insbesondere des Gewerkschaftsbunds, der bemerkenswerterweise aber im Übrigen die Übernahme des Tarifabschlusses 1 : 1 begrüßt. Daran sehen Sie, Dinge hängen auch von der Perspektive ab. Der Gewerkschaftsbund setzt sich mit dem Modell dem Grunde nach auseinander und mit der Betragshöhe. Die Betragshöhe hat der Minister genannt. Sie findet eine Anlehnung an das SGB, ist also nicht aus der Luft gegriffen. Wir können diese Fortentwicklung mitgehen, wenngleich wir die Begründung, die zu einer gegenteiligen Auffassung vorgetragen wird, nachvollziehen können. (Ulli Hockenberger) Aber auch da gilt am Ende des Tages: Man muss sich vor dem Hintergrund der gewaltigen finanziellen Aufwendungen entscheiden. Zum Thema Fortentwicklung hat der Minister die statistischen Daten genannt. Das können Sie in der Gesetzesbegründung alles nachlesen. Damit will ich Sie nicht langweilen. Ich meine schon, dass wir auch gezwungen sind, ein Besoldungsmodell den gesellschaftlichen Realitäten anzupassen. Das machen wir in diesem Fall. Ich denke, dass wir mit der schnellen Reaktion – ich will das noch einmal betonen –, mit der 1:1-Übernahme des Tarifabschlusses vor dem Hintergrund der besonderen Situation – besondere Belastungen, Inflation, Preisentwicklung; das ist alles schon genannt worden – eine richtige Entscheidung getroffen haben. Daran halten wir auch fest. Wenn sie kritisiert werden sollte: So ist das Geschäft. Ich freue mich auf die weiteren Beratungen im Finanzausschuss. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen – Zuruf von der CDU: Bravo!)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Jetzt spricht für die SPD-Fraktion der Abgeordnetenkollege Nicolas Fink.

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Nicolas Fink SPD

Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Die 1:1-Übernahme ist ein Zeichen der Anerkennung und des Respekts für die Beschäftigten in Baden-Württemberg. Es ist ein gutes Zeichen, das wir hier gemeinsam setzen werden, werte Kolleginnen und Kollegen. Ich bin Ihnen durchaus dankbar für das, was Sie gerade erwähnt haben, und ich bin in diesem speziellen Fall durchaus auch der Fraktion GRÜNE und der CDU-Fraktion dankbar; denn das, was wir gerade von Ihnen gehört haben, Herr Minister, klang durchaus relativ harmonisch. Wie das aber halt in der Politik so ist, hat man verschiedene Ideen, und dann berät man sich. – Ganz so war es ja in Wirklichkeit nicht; denn das, was wir heute mit der 1:1-Übertragung machen, wollten eben nicht alle Gruppierungen, und das wollten auch nicht alle Personen. Das Problem dabei war, dass Sie, Herr Minister, es nicht wollten. Sie wollten den Sockelbetrag nicht. Sie sind damit in die Gespräche gegangen und haben damit für Ärger und Verunsicherung bei den Beschäftigten gesorgt, und das war unnötig. Das hätte nicht sein müssen. (Beifall bei Abgeordneten der SPD) Deshalb frage ich noch einmal: Warum ist es anders gekommen? Es ist anders gekommen, weil die Fraktionen, insbesondere auch die Grünen und die CDU, gesagt haben, sie machten das so nicht mit. Genau so wünschten wir uns das öfter: dass Sie erkennen, dass Sie, die Parlamentarierinnen und Parlamentarier, eine starke Rolle haben, auch wenn es um die eigenen Ministerinnen und Minister geht. In diesem Fall hat das gut funktioniert. Danke dafür. (Beifall bei Abgeordneten der SPD und des Abg. Tho- mas Dörflinger CDU) Ein Beispiel gibt es noch – das habe ich schon einmal erzählt, und ich mache es jetzt zum letzten Mal; aber es sagt schon ein riode – 104. Sitzung – Mittwoch, 9. Oktober 2024 bisschen was dazu aus, wie manche Debatten rund um die Beschäftigten im öffentlichen Dienst verlaufen –: Die CDU Stuttgart-Vaihingen hat, als es um die Tarifforderungen im öffentlichen Dienst ging, in ihrem Newsletter im November des letzten Jahres geschrieben, diese Tarifforderungen, die jetzt auf dem Tisch liegen würden, seien eine populistische Manipulation, die den rechten Rand stärken würde. Wer so über Tarifforderungen im öffentlichen Dienst redet, hat weder Achtung noch Respekt vor den Beschäftigten. Er erkennt auch nicht die Bedeutung für die Demokratie, die der öffentliche Dienst hat. Sorgen Sie dafür – es ist gut so, dass die CDU Stuttgart-Vaihingen nicht das Hauptorgan der Partei in diesem Land ist –, dass das eine absolute Minderheitenmeinung bleibt, werte Kolleginnen und Kollegen der CDU-Fraktion. (Beifall bei Abgeordneten der SPD – Zuruf des Abg. Ulli Hockenberger CDU) Damit wir dem öffentlichen Dienst etwas übertragen können, muss es am Anfang Verhandlungen geben. Dafür braucht es starke Gewerkschaften und starke Interessenvertreter. Die gibt es zum Glück auf ganz vielen Ebenen, und die gibt es auch bei uns im Land Baden-Württemberg. Ein Beispiel dafür ist auch die Deutsche Steuer-Gewerkschaft. Stellvertretend für viele andere, die sich hier tagtäglich für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst einsetzen, sagen wir ganz herzlichen Dank z. B. auch an Markus Scholl, der dieses Amt als Landesvorsitzender abgeben wird und mit dem wir alle immer in intensivem Kontakt standen. Ein herzliches Dankeschön an all diejenigen, die sich für die Interessen der Beschäftigten im öffentlichen Dienst einsetzen, und zwar nicht nur, wenn es um Parlamentsreden geht. Danke dafür. (Beifall bei der SPD und Abgeordneten der Grünen – Vereinzelt Beifall bei der CDU) Abschließend kann ich Ihnen zusichern, dass wir bei den weiteren Beratungen absolut konstruktiv unterwegs sein werden, insbesondere deshalb, weil die von uns von Anfang an gewünschten Änderungen nun in den vorliegenden Gesetzentwurf eingeflossen sind. Warum war uns dieser Sockelbetrag so wichtig? Wenn das vom Finanzminister präferierte Modell gekommen wäre, hätten ca. 90 % der Beschäftigten weniger als 200 € mehr Lohn pro Monat erhalten. Das wäre eine Ungleichbehandlung gewesen, insbesondere auch für die unteren Lohngruppen. Es ist gut, dass es nun anders kommen soll. Und wir freuen uns auf die weiteren Beratungen. Herzlichen Dank. (Beifall bei der SPD)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Für die FDP/DVP-Fraktion erteile ich das Wort dem Kollegen Nicolas Fink. (Zurufe – Unruhe) – Entschuldigung, ich erteile dem Kollegen Frank Bonath das Wort; Herr Abg. Fink ist fertig. (Heiterkeit – Abg. Nicolas Fink SPD: Ich komme noch einmal, wenn Sie wollen! Ich habe noch Rede- zeit! – Zuruf des Abg. Ulli Hockenberger CDU) – Sie haben Ihre Rede ja beendet. Redezeit wäre noch vorhanden gewesen, Herr Kollege Fink. – Okay. Jetzt erteile ich aber dem Kollegen Frank Bonath das Wort. Bitte sehr.

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Frank Bonath FDP

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Rückkehr zur inhaltsgleichen Übertragung des Tarifabschlusses auf die Beamten und Versorgungsempfänger ist zu begrüßen, löst aber eine Frage aus: Warum nicht gleich so? Tatsächlich war der Versuch, die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zum Abstandsgebot zwischen den Besoldungsgruppen zu beachten, sinnvoll und begrüßenswert. Die Kritik der Verbände aus dem höheren Dienst am Fallenlassen der Umrechnung auf eine lineare Steigerung zeigt dies exemplarisch. Und eine Ankündigung für eine Klage in diese Richtung liegt ja bereits vor: Der Richterbund will klagen. Ich nehme einmal an, dass die Ankündigung dieser Beamtengruppe nicht ins Blaue hinein erfolgt, sondern Substanz hat. Es ist ein Dilemma: Je häufiger wir einen Sockelbetrag für die unteren Besoldungsgruppen umsetzen, desto stärker wird der Tarif gestaucht, und der Abstand zwischen den Besoldungsgruppen stimmt nicht mehr. Dies zeigt wieder einmal, welche Probleme Sie mit der möglichst schlanken Umsetzung im Vier-Säulen-Modell ausgelöst haben. Die von uns damals prognostizierten langfristigen Probleme treten nun schon bei dieser Erhöhungsrunde zutage. Ein weiterer Problemkreis ist der Abstand zur Grundsicherung. Beamte müssen mindestens 15 % mehr in der Tasche haben als Menschen, die von Grundsicherung leben. Diesem Problem begegnen Sie mit einem Trick: Sie erfinden ein fiktives Einkommen des Ehepartners der Beamtin oder des Beamten in Höhe von 6 000 € pro Jahr, und – schwupp – passt der Abstand wieder. Der Abstand zur Beamtenbesoldung wächst dadurch um 500 € pro Monat, und so schaffen Sie die 15 % locker. Man kann es Trick nennen, man kann dieses Hinzuverdienstmodell auch als Anpassung an die Lebenswirklichkeit begreifen; denn zugegebenermaßen ist es bei den unteren Besoldungsgruppen tatsächlich so, dass der Ehepartner zumindest einer geringfügigen Beschäftigung nachgeht, weil man sich sonst nichts außer der Reihe leisten kann. Was macht man aber mit den Menschen, die wirklich Alleinverdiener sind? Die bekommen einen Familienergänzungszuschlag als Ausgleich. Einfacher wird das Gesetz dadurch nicht – und auch nur scheinbar gerechter, weil der Staat sich damit in die Lebensplanung seiner Beamten einmischt. Die Alleinverdienerehe wird propagiert und subventioniert. Was andere hinzuverdienen müssen, wird der Alleinverdienerfamilie als Zuschlag gezahlt. Durchdacht ist das nicht. (Beifall bei der FDP/DVP) Bei der Diskussion über die Besoldung wird oft vergessen, dass es auch noch andere Möglichkeiten gibt, qualifizierte Fach- und Führungskräfte in den Landesdienst zu bringen. Gute Bezahlung muss sein – das ist ja auch schon erwähnt worden –, ist aber nicht alles. Sie singen gern das Lied vom attraktiven öffentlichen Dienst. Aber wann kommen endlich die Lebensarbeitszeitkonten? Wie ist das mit der Absenkung der Arbeitszeit? Schöne Sprüche gibt es genug, aber bei den hard facts sind wir in den Grenzgebieten zu Bayern und Hessen längst im Hintertreffen. Die Reform des öffentlichen Dienstes kommt bei Ihnen schon bei ode – 104. Sitzung – Mittwoch, 9. Oktober 2024 der Besoldung ins Stocken. Dass Sie über den Tag bzw. die Legislatur hinausdenken, darauf warten wir vergeblich. Danke schön. (Beifall bei der FDP/DVP)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Für die AfD-Fraktion spricht jetzt Herr Abg. Emil Sänze.

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Emil Sänze AfD

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf soll das Tarifergebnis für den öffentlichen Dienst der Länder vom 9. Dezember 2023 auf die Besoldung und Versorgung in Baden-Württemberg übertragen werden. In diesem Tarifabschluss wurde vereinbart, dass die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes der Länder verschiedene Sonderzahlungen und eine Lohnerhöhung von 5,5 % erhalten. Für die Länder bedeutet dieser Tarifabschluss insgesamt Mehrkosten von 23,9 Milliarden € – ich wiederhole: 23,9 Milliarden € –, was deren Verhandlungsführer unmittelbar nach dem Abschluss der Verhandlungen als ein insgesamt herausforderndes Ergebnis bezeichnet. Aufgrund der Laufzeit von 25 Monaten war man auf Länderebene gleichwohl bereit, ein solches Ergebnis zu akzeptieren. Wir dürfen jedoch nicht vergessen, dass wochenlange Warnstreiks an Hochschulen, Unikliniken und anderen Ländereinrichtungen diesem Tarifabschluss vorausgegangen sind. Es zeichnet sich damit bereits seit Längerem ein Trend zu immer weiter eskalierenden Tarifrunden ab, und dies ist in Anbetracht unserer wirtschaftlichen Gesamtsituation eine Entwicklung, die uns Sorgen machen müsste. (Beifall bei der AfD) Die Mehrkosten des vorbezeichneten Tarifabschlusses geben dazu Anlass, auch die Gesamtentwicklung beim Personal des öffentlichen Dienstes näher zu betrachten. Nach einem Bericht des Instituts der deutschen Wirtschaft vom Januar 2024 ist bundesweit die Anzahl der sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer und Beamten innerhalb von nur zehn Jahren um 14 % gestiegen. 44 % dieses Zuwachses entfallen dabei auf die Länder und 54 % auf die Kommunen. Vor diesem Hintergrund ist es nicht zu erklären, dass gleichzeitig immer wieder pauschale Beschwerden über einen vermeintlichen Personalmangel in der öffentlichen Verwaltung geäußert werden. Bekanntermaßen ist nicht nur im Bereich der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder in der Kindertagesbetreuung ein Personalzuwachs erfolgt, sondern auch in vielen Aufgabenbereichen, die der zentralen Verwaltung zuzuordnen sind. Mit dem Anspruch an eine effiziente Verwaltung ist diese Entwicklung nicht zu vereinbaren. Und wie sieht es in Baden-Württemberg direkt aus? Nach der Vermögensrechnung 2022 betrugen die Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen des Landes am 31. Dezember 2022 mehr als 172 Milliarden €. Gegenüber dem Vorjahr war dies ein erneuter Anstieg um rund 3,2 Milliarden €. Die Personalausgaben des Landes im Bereich der sogenannten Kernverwaltung betrugen im Jahr 2023 rund 20,5 Milliarden € – ein Anstieg gegenüber dem Jahr 2014 um 31 %. Die- (Emil Sänze) se Angaben stammen nicht von mir, sondern aus der Denkschrift 2024 des Rechnungshofs, Seite 50. Wir sehen: Baden-Württemberg schultert hier eine gigantische Kostenlast. Aufgrund dieser gewaltigen Verpflichtungen für Versorgungsbezüge und Beihilfezahlungen liegt es auf der Hand, dass der Personalzuwachs im öffentlichen Dienst gestoppt werden muss. Ausnahmen können hier lediglich für seine sensiblen Bereiche wie die innere Sicherheit und das Schulwesen gelten. Wer beim Thema „Einsparungen im öffentlichen Dienst“ immer wieder nur allgemein auf die Notwendigkeit weiterer Digitalisierung und auf Bürokratieabbau verweist, wie es – hinreichend bekannt – Funktionäre des Beamtenbunds tun, hat den Ernst der Lage jedenfalls nicht erkannt. Auch im Rahmen der heutigen Beratung muss daher betont werden, dass wir in Zukunft um die Notwendigkeit einer kontinuierlichen Verkleinerung des öffentlichen Dienstes nicht herumkommen werden. Die dargestellten Belastungen des Landes lassen uns keine Alternative. Selbstverständlich werden auch wir dem Gesetzentwurf zustimmen, weil es gar keine andere Möglichkeit gibt. Aber in diesem Zusammenhang erinnere ich daran, dass sich immer mehr der tragenden Persönlichkeiten in dieser Gesellschaft aus den sozialversicherungsrechtlichen Verpflichtungen ent-Schluss: riode – 104. Sitzung – Mittwoch, 9. Oktober 2024 fernen. Entweder haben sie eine eigene Versorgungskasse, oder sie sind Beamte – und das sind ja in der Zwischenzeit nahezu 4,5 Millionen Menschen. Und das sollten wir bedenken: grundsätzlich eine Reform herbeizuführen. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD)

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Dr. Wolfgang Reinhart

Meine Damen und Herren, mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit ist die Aussprache beendet. Nachdem es sich um die Erste Beratung handelt, schlage ich vor, den Gesetzentwurf Drucksache 17/7519 zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Finanzen zu überweisen. – Dagegen erhebt sich kein Widerspruch. Dann ist es so beschlossen. Damit ist Punkt 9 der Tagesordnung erledigt. Damit sind wir auch am Ende der heutigen Tagesordnung angelangt. Die nächste Sitzung findet morgen, Donnerstag, 10. Oktober, 9:30 Uhr hier in diesem Plenarsaal statt. Ich danke Ihnen und schließe die Sitzung. 17:43 Uhr

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