Saskia Frank
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren! Ich denke, wir sind uns einig: Jedes Kind in Baden-Württemberg muss die bestmöglichen Startchancen erhalten. (Beifall bei den Grünen sowie Abgeordneten der CDU und der SPD – Vereinzelt Beifall bei der FDP/DVP) Dies gelingt am nachhaltigsten mit guter Bildung, die nicht erst in der Schule, sondern bereits in der Kita beginnt. Um das Potenzial der frühkindlichen Bildung voll auszuschöpfen, brauchen wir mehr als guten Willen; wir müssen bereit sein, in die frühkindliche Bildung zu investieren. (Beifall bei den Grünen sowie Abgeordneten der CDU und der SPD) Denn diese Investitionen ermöglichen nicht nur bessere Bildungschancen für jedes einzelne Kind, sondern sie stärken unsere Gesellschaft als Ganzes. (Saskia Frank) Um diese herausragende Bedeutung der frühkindlichen Bildung auch institutionell und gesetzlich noch stärker zu verankern, stehe ich heute vor Ihnen und möchte über eine wichtige Änderung des Kindertagesbetreuungsgesetzes sprechen. Diese Änderung umfasst zwei zentrale Aspekte, nämlich erstens die Einführung eines Landeselternbeirats im Bereich der Kindertagesbetreuung und zweitens die Aufnahme der Regelungen für die Kindertagespflege in das bestehende Gesetz. Mit der Einrichtung der Landeselternvertretung der badenwürttembergischen Kindertageseinrichtungen schaffen wir ein Gremium, das die Stimmen der Familien direkt in die Landespolitik trägt. Wir statten den Landeselternbeirat mit einer Geschäftsstelle im Kultusministerium und einem jährlichen Budget von rund 100 000 € aus. Das zeigt: Wir meinen es ernst mit der Beteiligung. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Denn wir stärken damit die Partizipationsmöglichkeiten von Familien mit Kita- und Tagespflegekindern in Baden-Württemberg erheblich. Eltern werden künftig bei wichtigen Angelegenheiten der Bildung, Erziehung und Betreuung in Kitas und Kindertagespflege informiert und angehört, und sie beraten im Gegenzug das Kultusministerium dazu. Ihre Erfahrungen, Ideen, aber auch Sorgen fließen damit direkt in die Gestaltung der frühkindlichen Bildung Baden-Württembergs ein. Was im Jahr 2020 als private Initiative inmitten der Coronapandemie begann, wird so zu einer festen Säule unserer Bildungslandschaft. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Der zweite Schwerpunkt der Gesetzesänderung betrifft die Kindertagespflege. Mit der längst überfälligen Aufnahme in das Kindertagesbetreuungsgesetz vollziehen wir mehr als nur einen bürokratischen Akt. Die Aufwertung ist auch hier ein klares Signal: Wir erkennen die Kindertagespflege als gleichwertige Form der Kindertagesbetreuung an. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Die Neuregelung im Gesetz umfasst dabei ganz konkrete Verbesserungen – wie schon erwähnt –: In der Großtagespflege erhöhen wir die Kinderzahl von neun auf zehn Plätze, die Zahl der Betreuungsverhältnisse je Verbund steigt von 15 auf 17 Kinder. Diese Änderungen mögen auf den ersten Blick klein erscheinen, sie haben aber eine große Wirkung. Wir schaffen damit nämlich mehr Betreuungsplätze und wirken dem Fachkräftemangel entgegen. Das ist nicht nur für die Erfüllung des Rechtsanspruchs wichtig, sondern stärkt auch den Wirtschaftsstandort Baden-Württemberg, indem es die Vereinbarkeit von Familie und Beruf fördert. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Gesetzesänderung ist ein klares Signal: Wir in Baden-Württemberg nehmen die Chancen und Herausforderungen der frühkindlichen Bildung ernst. Wir geben Familien eine Stimme, wir stärken die Tagespflege, wir verbessern die Rahmenbedingungen und schaffen die Grundlage für mehr Betreuungsplätze, und vor allem investieren wir in die Zukunft der Kinder in unserem Land. Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen und der CDU) riode – 104. Sitzung – Mittwoch, 9. Oktober 2024
