Dennis Klecker
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Mit dem Gesetz zur Änderung land- und forstwirtschaftlicher Vorschriften sollen acht Gesetze geändert werden. – Es sind übrigens acht, nicht sechs. Darunter befindet sich auch das Jagd- und Wildtiermanagementgesetz. (Dennis Klecker) Man muss aufpassen, dass am Ende nicht mehr Menschen mit der Ausarbeitung und Verwaltung der Verordnungen und Gesetze beschäftigt sind, als davon überhaupt praktisch betroffen sind. (Beifall bei Abgeordneten der AfD) Nur zur Erinnerung: Jäger sind keine Wilderer, (Zuruf von der SPD: Das hat auch niemand behaup- tet!) sondern erfüllen eine wichtige Aufgabe für Grün-Schwarz. Jedoch bedeutet Wildtiermanagement oft, gar nicht mehr in die Wildtierregulation einzugreifen – siehe die Ziele des Nationalparks Schwarzwald. Wie eigentlich jedem Berufszweig wäre auch den Jägern und Landwirten in der Realität mit Bürokratieabbau geholfen. Doch genau das erfüllen die Änderungen des Fischereigesetzes, des Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes, des Landeswaldgesetzes, des Landwirtschafts- und Landeskulturgesetzes, des Gesetzes zur Regelung des Personalübergangs, des Tiergesundheitsausführungsgesetzes, des Landesbeamtengesetzes und des Landesbesoldungsgesetzes wiederum nicht. (Heiterkeit des Abg. Anton Baron AfD – Abg. Rüdi- ger Klos AfD: Wir sind in Deutschland!) Mit dem neuen Kulturlandschaftsrat schafft sich das Ministerium einen Beraterkreis. Das bedeutet noch mehr Bürokratie. Deshalb muss man da immer kritisch auf den Nutzen schauen. Natürlich ist es gut, wenn manches Ministerium fachkundige Berater bekommt. Doch wenn, wie in der Drucksache zu lesen, der Minister die Mitglieder des Rates bestimmt, kann man bereits an der Unabhängigkeit und der Neutralität der Beratung und damit am langfristigen Mehrwert dieses Gremiums zweifeln. (Beifall bei der AfD) Wenn nun – schauen Sie einmal in die Drucksache! – Vertreter von Kirchen und Religionsgemeinschaften Landwirte und Jäger beraten sollen, dann muss man sich schon wundern. (Heiterkeit des Abg. Bernd Gögel AfD) Sie selbst nennen diesen Rat einen – Zitat – „geschützten Raum, in dem man kontroverse Meinungen austauschen kann“. Da fragt man sich, wie man im Ministerium dann mit kontroversen Positionen außerhalb dieses geschützten Rahmens umgeht. Unser Minister erklärt natürlich schon großzügig: „Wir müssen den Bauern in unserem Land eine Stimme geben.“ Das klingt sehr schön, aber bisher ignorierte die Regierung die Bauern. Ändert sich das wirklich durch einen Kulturlandschaftsrat? Die Augenwischerei zeichnet sich bereits ab. Natürlich teilen wir die offiziell vermittelten Ziele wie mehr Verständnis für die Sorgen und Nöte der Bauern. Doch mit Themen wie „Innovative Weiderindkonzepte“ oder „Kulturhistorische Perspektiven“ gehen Sie an der Realität der meisten Landwirte wieder völlig vorbei. ode – 104. Sitzung – Mittwoch, 9. Oktober 2024 Wenn man dann noch schaut, wie sich besonders die Grünen ihre Transformation der Landwirtschaft konkret vorstellen und wieder einmal von Agriphotovoltaik sprechen, dann muss ich noch einmal an die Realität erinnern, die ich schon im November letzten Jahres angesprochen hatte. (Zuruf des Abg. Anton Baron AfD) Sie reden Dutzende Male von etwas, das in der Realität nicht funktioniert und deshalb auch nicht gemacht wird. (Beifall bei der AfD) Schon dieses Beispiel aus dem Gesetzespaket zeigt, wie Sie mit schönen Worten wieder Sand in die Augen streuen. Sie loben es als ein Positivbeispiel demokratischer Beteiligung. In der Realität aber werden Sie keineswegs die Landwirte entlasten, sondern wollen doch wieder Vorgaben machen, z. B. weniger Pflanzenschutzmittel oder sogar ein Verbot von Pflanzenschutzmitteln – die übrigens kein Bauer grundlos nutzt. Der ursprüngliche Volksantrag wollte Kooperationen statt Verbote. Doch genau das unterlaufen Sie wieder, weil Sie natürlich Ihre ideologischen Ziele irgendwie hineinzumogeln versuchen. Und durch die vom Minister bestimmte Auswahl der Gremiumsmitglieder werden Sie dann nur versuchen, Ihre eigene Meinung durch Experten zu legitimieren. Zu den einzelnen Aspekten der Gesetzesänderung: Positiv sehen auch wir die Absenkung der Altersgrenze im Fischereigesetz, zumal dies ursprünglich auch von der AfD gefordert wurde. Schade ist, dass dem Wunsch des Städtetags bezüglich der Absenkung des Schutzstatus des Bibers nicht entsprochen wird. Ebenso wird das Problemthema „Saatkrähen in der Landwirtschaft“ nicht angegangen. Anträge digital stellen zu können, ist ein schon lange überfälliger Schritt. Wir hoffen aber, dass Ihre Digitalisierungsoffensive nicht wieder ein teurer Rohrkrepierer wird, so wie Ihre Bildungsplattform „ella“ oder die CO -App „Klima Buddy“. Dies zeigt wieder: Statt Probleme von der Ursache zur Lösung zu denken, wurstelt man innerhalb der bestehenden Gesetze etwas herum; die eigentlichen Kernprobleme aber bleiben. Wohl und Zufriedenheit definieren Sie einfach per Gesetz. Am liebsten würden Sie diese wohl per Gesetz verordnen. Eine echte Vereinfachung der Verwaltung, eine Digitalisierung oder gar eine Stärkung des ländlichen Raums sind in der Praxis auch durch diesen Haufen von Änderungen nicht erkennbar. Da aber auch kein Schaden erkennbar ist, werden wir uns enthalten. Doch die Änderungen gehen wieder einmal völlig an den Forderungen der Betroffenen vorbei. (Beifall bei Abgeordneten der AfD)
