Ulli Hockenberger
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Weil man um diese Uhrzeit mit einer positiven Nachricht beginnen sollte, will ich mal damit anfangen. Damit den Betroffenen kein Nachteil entsteht, hat der Finanzausschuss auf Bitten der Landesregierung in seiner letzten Sitzung entschieden, der vorgriffsweisen Auszahlung der Bezüge zum 1. November zuzustimmen. Das Gesetz gibt es ja noch nicht. Das war eine weitsichtige Entscheidung des Finanzausschusses. Damit zeigen wir, dass wir die Dinge ernst nehmen. Und heute starten wir das Gesetzgebungsverfahren. Der Minister hat die Details genannt. (Beifall des Abg. Thomas Dörflinger CDU) – Vielen Dank, Herr Dörflinger. (Vereinzelt Beifall) Ich will aber zwei Dinge noch einmal betonen, auch wenn dies eine Wiederholung ist. Es geht um die Übernahme des Tarifabschlusses aus dem letzten Jahr, von Dezember 2023, 1 : 1. Der Gesetzentwurf enthält zwei wesentliche Bestandteile – neben allen anderen, auch denen, die der Kollege Seimer betont hat. Da geht es zum einen um die Übernahme des Sockelbetrags jetzt zum 1. November sowohl für die aktiven Beamtinnen und Beamten als auch für die Ruhegehaltsempfänger unter Berücksichtigung des jeweils maßgeblichen Ruhegehaltssatzes. Zum anderen geht es zum 1. Februar 2025 noch einmal um eine Erhöhung um 5,5 %, damit dann die Gesamterhöhung von rund 340 € in zwei Schritten erreicht werden kann. ode – 104. Sitzung – Mittwoch, 9. Oktober 2024 Inflationsausgleichszahlungen nach dem Tarifvertrag werden auch vorgenommen. Auch ein Thema, das nicht ganz unumstritten war: Die Fortentwicklung des Familienmodells des Alleinverdieners zur Hinzuverdienstfamilie wird ebenfalls an die zeitgemäße Realität angepasst. Die verfassungsrechtlichen Orientierungsrahmen hat das Bundesverfassungsgericht vorgegeben. Da finden Sie viele Urteile auf vielen, vielen Seiten zur amtsangemessenen Alimentation. Die Gesetzesbegründung war deswegen auch so ausführlich und umfassend notwendig, weil uns im Rahmen der Anhörung der jeweils betroffene Verband durchaus auch bis an die Grenze des verfassungsrechtlichen Anwurfs mit seinen Positionen konfrontiert hat. Insbesondere der Beamtenbund hat zu zwei, drei Fragen genau diese Grenze markiert. Es ist ja kein Geheimnis – der Herr Minister hat es auch gesagt –, dass ab dem Vorliegen des Tarifabschlusses innerhalb der Landesregierung intensive Beratungen zur möglichen Übertragung stattgefunden haben. Auf der Grundlage der zunächst erfolgten Abwägung, die unter vielen Aspekten besonders das Abstandsgebot würdigte, war eine Übertragung in Form einer linearen Anpassung beabsichtigt. Nach wiederholter kritischer Reflexion aller alimentationsrelevanten Aspekte hat die Landesregierung die im Entscheidungsprozess wichtigen Gesichtspunkte schließlich anders als ursprünglich gewichtet und die Entscheidung für die 1:1-Übertragung getroffen. – Diese geniale Formulierung ist nicht von mir – sie könnte von mir sein –, (Heiterkeit) sondern ist einer Antwort der Landesregierung an den Kollegen Dr. Weirauch entnommen. Die Landesregierung hat damit diesen Punkt auch eingeräumt. Die Sockelbetragsübernahme begünstigt insbesondere – das haben Sie gehört – die unteren Besoldungsgruppen. Jetzt habe ich mein Kärtchen von Weihnachten vergessen. Sie erinnern sich sicherlich noch an dieses Kärtchen mit dem Anwurf der fehlenden Empathie für die Landesbeamtinnen und -beamten. Es ist ja nun so in der Politik: Zu irgendeinem Loch muss man hinaus. Mit der Zufriedenheit der einen Seite geht immer die Unzufriedenheit der anderen Seite einher. Aber deswegen treffen wir ja solche Entscheidungen nicht aus der Hand heraus, sondern nach bewusster und sorgfältiger Abwägung. Ich glaube, das kann nicht falsch sein, zumal auch weitere elf Bundesländer diese Variante gewählt haben. Die Fortentwicklung des Alleinverdienermodells zum Hinzuverdienermodell begegnet Bedenken, und zwar insbesondere des Gewerkschaftsbunds, der bemerkenswerterweise aber im Übrigen die Übernahme des Tarifabschlusses 1 : 1 begrüßt. Daran sehen Sie, Dinge hängen auch von der Perspektive ab. Der Gewerkschaftsbund setzt sich mit dem Modell dem Grunde nach auseinander und mit der Betragshöhe. Die Betragshöhe hat der Minister genannt. Sie findet eine Anlehnung an das SGB, ist also nicht aus der Luft gegriffen. Wir können diese Fortentwicklung mitgehen, wenngleich wir die Begründung, die zu einer gegenteiligen Auffassung vorgetragen wird, nachvollziehen können. (Ulli Hockenberger) Aber auch da gilt am Ende des Tages: Man muss sich vor dem Hintergrund der gewaltigen finanziellen Aufwendungen entscheiden. Zum Thema Fortentwicklung hat der Minister die statistischen Daten genannt. Das können Sie in der Gesetzesbegründung alles nachlesen. Damit will ich Sie nicht langweilen. Ich meine schon, dass wir auch gezwungen sind, ein Besoldungsmodell den gesellschaftlichen Realitäten anzupassen. Das machen wir in diesem Fall. Ich denke, dass wir mit der schnellen Reaktion – ich will das noch einmal betonen –, mit der 1:1-Übernahme des Tarifabschlusses vor dem Hintergrund der besonderen Situation – besondere Belastungen, Inflation, Preisentwicklung; das ist alles schon genannt worden – eine richtige Entscheidung getroffen haben. Daran halten wir auch fest. Wenn sie kritisiert werden sollte: So ist das Geschäft. Ich freue mich auf die weiteren Beratungen im Finanzausschuss. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen – Zuruf von der CDU: Bravo!)
