Jonas Weber
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Die SPD-Fraktion begrüßt jeden Schritt in Richtung Digitalisierung in unserem Land. (Jonas Weber) Wie viele Schritte es braucht und wie lang der Weg ist, können wir an einem kleinen Detail feststellen. In Abschnitt A – Zielsetzung – des Vorblatts zum vorliegenden Gesetzentwurf schreibt die Landesregierung: Rechtssuchende können sich derzeit ausschließlich auf dem Postweg oder per Fax an den Verfassungsgerichtshof wenden. Das erscheint nicht mehr zeitgemäß. (Beifall bei der SPD – Abg. Andreas Stoch SPD: So ist es!) Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich weiß nicht, aus wessen Feder dieser Satz stammt. Man muss aber schon große nostalgische Gefühle für Faxgeräte in sich tragen, um ihn zu schreiben. Das erscheint nicht nur nicht mehr zeitgemäß, das ist nicht mehr zeitgemäß für das Land Baden-Württemberg. Überrascht hat uns dieser Satz nicht. Denn er fügt sich doch in eine sehr veraltete Digitalisierungsstrategie dieser Landesregierung ein. Seit Jahren wird mehr über die Digitalisierung gesprochen als an ihr gearbeitet. Daher ist es folgerichtig, dass wir heute diesem Vorschlag zustimmen. Im Jahr 2024 wird es auch allerhöchste Zeit. Im Zuge eines jeden Gesetzgebungsverfahrens gibt es die Möglichkeit zur Stellungnahme, liebe Kolleginnen und Kollegen. Auch hier gab es diesen Fall, und aus dem Kreis der Anwälte wurden diskussionswürdige Vorschläge zum Verfassungsgerichtshof gemacht. Es gab also Vorschläge genau aus dem Personenkreis, der eine wichtige Säule unseres Rechtsstaats bildet und naturgemäß öfter mit dem Verfassungsgerichtshof zusammenarbeitet. Dass das Staatsministerium diese Stellungnahme offenbar nicht einmal eines Blickes würdigt und sie auch nicht erwähnt, spricht Bände, liebe Kolleginnen und Kollegen. Wenn wir die Stärkung des Rechtsstaats ernst nehmen – und wir sollten die Stärkung des Rechtsstaats ernst nehmen –, dann müssen wir respektvoll mit allen konstruktiven Anregungen umgehen. (Beifall bei der SPD) Ich erneuere diese Mahnung, liebe Kolleginnen und Kollegen – ich habe es für die SPD-Fraktion schon im Ausschuss gesagt –: Das ist nicht der Umgang, den wir uns wünschen. Es wurde schon angesprochen: Im Zuge des heutigen Gesetzgebungsverfahrens diskutieren wir auch einen Änderungsantrag der Kolleginnen und Kollegen von der FDP/DVP. Ich glaube, dass Handlungsbedarf besteht. Es steht außer Zweifel, dass wir unsere Institutionen zukunftsfest und wetterfest machen müssen. Nicht zuletzt die zurückliegenden Landtagswahlen, aber auch die Turbulenzen im Landtag von Thüringen, die am Ende nur dadurch gelöst werden konnten, dass der dortige Verfassungsgerichtshof entschieden hat, sollten uns Mahnung genug sein. Wir sind uns einig, dass wir etwas tun müssen, und ich stimme der FDP/DVP in dem einen Punkt zu: Wir sind eigentlich schon ein Stück zu spät, liebe Kolleginnen und Kollegen. Es geht zu langsam; es muss schneller und besser gehen. Aber ich bin doch schon sehr verwundert, liebe Kolleginnen und Kollegen von der FDP/DVP, über Ihren Vorschlag. Denn Sie wollen in einem Gesetz, das wir hier mit einfacher Mehrheit ode – 104. Sitzung – Mittwoch, 9. Oktober 2024 beschließen, eine Zweidrittelmehrheit verankern und glauben dann, dass wir wetter- und zukunftsfest sind. Ich denke, das glauben Sie nicht allen Ernstes. Wenn man Ihnen dann mit diesem Argument entgegentritt, sagen Sie, das hätte eine Warnfunktion. Liebe Kolleginnen und Kollegen, wenn wir hier in diesem Haus eine Mehrheit hätten, die dieses Gesetz dann ändert, hätten wir keine Zeit mehr für Warnmeldungen, dann wäre es nämlich schon zu spät, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der SPD) Genau deshalb werden wir diesem Vorschlag nicht zustimmen können. Aber in Richtung Grüne und CDU muss ich an ein tradiertes und gutes Verfahren erinnern: In solch wesentlichen Fragen stimmen sich die demokratischen Fraktionen ab, und die stärkste Fraktion in diesem Haus hat nun mal eine Führungsrolle, das voranzutreiben. Wir warten seit Monaten auf Ihre Führungsrolle. Ja, Frau Kollegin Evers, wir warten auf Ihre Führungsrolle; wir haben das auch im Ausschuss diskutiert. Jetzt wäre es mir ganz recht – und das will ich auch als ausgestreckte Hand verstanden wissen –: Lassen Sie uns doch diese Debatte hier nutzen, dass wir uns morgen, übermorgen oder auch gern nächste Woche an einen Tisch setzen und gemeinsam darüber reden, wie wir unsere Demokratie stärken und sie zukunfts- und wetterfest machen. Sie hat es verdient, und es lohnt sich. In diesem Sinn herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. Wir stimmen dem vorliegenden Gesetzentwurf zu, den Änderungsantrag lehnen wir ab. Vielen Dank, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der SPD)
