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Dr. Rainer Balzer

AfD 09.10.2024 Sitzungen 17/104

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Es ist allgemein bekannt: Seit Jahren steigt die Gewalt an Schulen unter den Schülern, aber auch gegenüber Lehrkräften. Im Ländervergleich belegt Baden-Württemberg dabei inzwischen den zweiten Platz. Der traurige Höhepunkt war bis jetzt das Jahr 2023 mit 3 000 erfassten Delikten. Das entspricht einer Zunahme um 13,5 % und einem Fünfjahreshoch. Am 2. Oktober wurde durch mehrere Medien wie den SWR und andere bekannt, dass Herr Innenminister Strobl einen Brief an Frau Kultusministerin Schopper geschrieben hat und darin auf eine Änderung der Hausordnung der Schulen gedrungen habe, und zwar mit dem Inhalt, ein Messerverbot aufzunehmen. Auf Rückfrage des SWR hat die Kultusministerin entgegnet, dass solch eine Verbotsregelung sogar schon in das Schulgesetz eingebaut werden solle. Deshalb meine Frage heute. Es ist allgemein bekannt: In Deutschland sieht das Strafgesetzbuch Sanktionen von Gewalt gleich, welcher Art, und gleich, an welchem Ort – also auch an Schulen, auch durch Messer oder Fausthiebe –, vor. Erstens: Ist das der Landesregierung bekannt? Oder mit welcher Begründung muss das Strafgesetzbuch per Schulgesetzänderung ergänzt werden? Zweite Frage: Wie lautet die Begründung des Innenministeriums zum Messerverbot an Schulen eigentlich im Genauen? Welche offensichtlich noch nicht öffentlich kommunizierten Zahlen und weitere Erkenntnisse hat das Innenministerium diesbezüglich vorzutragen, erfasst oder erkannt? Danke.

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