Andreas Sturm
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wir beraten über den Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Privatschulgesetzes und der dazugehörigen Vollzugsverordnung. Im Namen der CDU-Landtagsfraktion möchte ich betonen, dass wir diesen Entwurf unterstützen. Die geplanten Änderungen sind notwendig, um veraltete Regelungen aus der Verwaltungspraxis zu streichen und das Gesetz an aktuelle Gegebenheiten anzupassen. Die Privatschulen spielen in Baden-Württemberg eine wichtige Rolle. Sie bieten eine wertvolle Ergänzung zum öffentlichen Schulwesen und leisten einen bedeutenden Beitrag zur Bildungsvielfalt in der Bildungslandschaft in unserem Land. Seitens der CDU stehen wir hinter diesen Schulen und ihrer Arbeit. Wir wissen um den Mehrwert, den sie für die Bildung der Kinder und Jugendlichen in unserem Land schaffen. Sie bieten nicht nur alternative pädagogische Konzepte, sondern sie haben auch ein hohes Maß an individueller Förderung, was viele Eltern dazu veranlasst, sich bewusst für eine Privatschule zu entscheiden. Lassen Sie mich kurz auf vier konkrete Punkte des Gesetzentwurfs eingehen, die uns wichtig sind. Die erste zentrale Zielsetzung ist die Bereinigung von Regelungen des Privatschulgesetzes und der dazugehörigen Voll- (Andreas Sturm) zugsverordnung, die in der Praxis keine Rolle mehr spielen, beispielsweise in § 17. Sie werden ersatzlos aufgehoben. Zweitens werden hier veraltete Bestimmungen aufgehoben und vereinheitlicht, werden Formulierungen wie z. B. „Ersatzschule“ verwendet, um der Klarheit und der Einheitlichkeit der Gesetzessprache zu entsprechen. Der dritte Punkt, der speziell auch in Pandemiezeiten wichtig ist, ist der Nichtbetrieb von Schulen. (Abg. Petra Krebs GRÜNE niest.) – Gesundheit. (Vereinzelt Heiterkeit) Für Ergänzungsschulen wird eine Regelung geschaffen, die es erlaubt, dass die Schulen bei einem vorübergehenden Nichtbetrieb von einem Jahr, z. B. pandemiebedingt, ihre Anerkennung nicht verlieren. Dies schafft Planungssicherheit für die Schulträger. Die vierte Neuerung, die wir begrüßen und die die Kollegin gerade schon genannt hat, sind die Schulen für Physiotherapie und Logopädie. Sie werden ausdrücklich in § 17 Absatz 1 des vorliegenden Gesetzentwurfs als zuschussberechtigte Schulen aufgenommen. Diese Anpassung trägt dazu bei, dass diese Einrichtungen die notwendige finanzielle Unterstützung erhalten, um weiter qualifizierte Fachkräfte auszubilden. Unabhängig vom vorliegenden Gesetzentwurf möchte ich erwähnen, dass es uns wichtig ist, auch weiterhin eine solide und gerechte Finanzierung der Privatschulen zu ermöglichen. Privatschulen dürfen finanziell nicht ins Hintertreffen geraten, während sie einen wichtigen Beitrag für die Bildung im Land leisten. Dies ist ein Kernanliegen der CDU. Wir sehen nämlich die Privatschulen nicht in Konkurrenz zum öffentlichen Schulsystem, sondern als eine wertvolle Ergänzung für das Bildungsangebot in unserem Land. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen) Daher ist es nur folgerichtig, dass wir uns für eine starke und verlässliche Unterstützung dieser Schulen einsetzen. Vielen Dank. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der Grünen)
