Dr. Rainer Balzer
Danke, Herr Präsident, für die Klarstellung. – Habe ich das richtig verstanden? Ein Jugendzentrum, das in der Nähe einer Schule gelegen ist, würde auch als Schulort gezählt werden? Dass der Schulhof 24 Stunden am Tag als Schulort zählt, ist mir ja klar. Aber das Jugendzentrum ist ja ein eigenes Gebäude und hat damit nichts zu tun.
