Volker Schebesta
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Mit diesem Gesetzentwurf bringen wir eine Regelung für die Schulen in freier Trägerschaft ein. Die Schulen in freier Trägerschaft ergänzen und bereichern das Bildungsangebot in Baden-Württemberg und sind auch wichtige Impulsgeber für pädagogische Innovationen. Öffentliche Schulen und private Schulen, beide haben das gleiche Ziel: beste Bildungsangebote für junge Menschen bereitriode – 104. Sitzung – Mittwoch, 9. Oktober 2024 zustellen und dabei die individuellen Fähigkeiten und Fertigkeiten der Kinder und Jugendlichen bestmöglich zu fördern. Deshalb wollen wir mit diesem Änderungsgesetz die rechtliche Grundlage für die Zusammenarbeit mit den Schulen in freier Trägerschaft auf einen Boden stellen, der der Zeit angepasst ist, an verschiedenen Stellen die rechtlichen Regelungen bereinigen, nicht mehr relevante Tatbestände an die Entwicklung anpassen und diese neu fassen. Es werden Regelungen aufgehoben, die in der Verwaltungspraxis nicht mehr aktuell oder nicht mehr erforderlich sind. Formulierungen und Begrifflichkeiten werden vereinheitlicht, die Systematik wird so angepasst, dass in den Regelungen für die Schulen in freier Trägerschaft noch mehr Klarheit entsteht. Zur Vervollständigung werden nun auch die bereits zuschussberechtigten Schulen für Physiotherapie und Schulen für Logopädie in § 17 in die Aufzählung der zuschussberechtigten Schulen aufgenommen. Die Regelungen für die Ergänzungsschulen passen wir den Regelungen für die Ersatzschulen an, also für die Fälle, in denen es um einen Nichtbetrieb von nicht länger als einem Jahr geht. Im Anhörungsverfahren, das von Mitte Juli bis Mitte August durchgeführt wurde, haben wir ausschließlich positive Rückmeldungen zum Gesetzentwurf erhalten, sodass nach der Anhörung keine Änderungen notwendig gewesen sind. Die Arbeitsgemeinschaft Freier Schulen hat beispielsweise ihre vollumfängliche Zustimmung zu den geplanten Änderungen zum Ausdruck gebracht, und der Deutsche Bundesverband für Logopädie hat die Aufnahme der Schulen für Logopädie in die besagte Auflistung sehr begrüßt. Sehr positiv war auch die Rückmeldung des Normenkontrollrats, der betont, dass die Änderungen des Privatschulgesetzes dieses Gesetz insgesamt übersichtlicher machen, zu einer besseren Verständlichkeit führen und damit die Anwendung durch die Regierungspräsidien auch erleichtern. Bei so viel Zustimmung setzen wir darauf, dass auch der Landtag diesen Gesetzentwurf annehmen wird, und freuen uns auf die Beratungen im Schulausschuss und dann in zweiter Lesung. Herzlichen Dank. (Beifall bei der CDU)
