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Dr. Wolfgang Reinhart

09.10.2024 Sitzungen 17/104

Für die Landesregierung erteile ich nun das Wort dem Landwirtschaftsminister Peter Hauk. Minister für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Peter Hauk: Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich will gleich einmal auf den letzten Satz eingehen: Die Änderungen gehen gerade nicht an den (Minister Peter Hauk) Wünschen der Betroffenen vorbei, sondern greifen die meisten erst auf und setzen sie entsprechend um. (Beifall bei Abgeordneten der CDU und des Abg. Reinhold Pix GRÜNE – Abg. Anton Baron AfD: Wo?) Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, durch den vorliegenden Gesetzentwurf werden mehrere im Zuständigkeitsbereich des MLR befindlichen Gesetze angepasst, insgesamt acht an der Zahl. Es sind zwar keine großartigen Änderungen, aber ein paar bedeutende sind dann doch dabei. (Zuruf des Abg. Anton Baron AfD) Das Gesetz kommt damit – das will ich ausdrücklich betonen – den landwirtschaftlichen Betrieben, der Forst- und Fischereiwirtschaft sowie der Veterinärverwaltung im Land unmittelbar zugute. Im Fischereigesetz wird das Alter, ab dem Kindern der Jugendfischereischein erteilt werden kann, von zehn auf sieben Jahre abgesenkt. Der Angelvorgang darf weiterhin nur unter Aufsicht einer volljährigen Person, die einen gültigen Fischereischein besitzt, durchgeführt werden. Mit der Neuregelung soll der respektvolle und tierschutzgerechte Umgang mit Fischen und anderen Tieren frühzeitig gelernt und ein möglichst lebenslanges Interesse an der Natur geweckt werden. Ich sage ganz offen: Einige Anwürfe aus Tierschutzkreisen haben mich schon betroffen gemacht. Manche haben gesagt: „Herr Minister, Sie tragen zum Massenmord bei!“ oder: „Sie erziehen Kinder zu Massenmördern, wenn Sie sie am Angelvorgang teilhaben lassen!“ Dafür habe ich schlichtweg kein Verständnis. (Beifall bei der CDU und Abgeordneten der FDP/ DVP sowie des Abg. Jan-Peter Röderer SPD) Ich bin der festen Überzeugung, dass Kinder, die mit Vater, Mutter, Opa, Großmutter, Tante oder wem auch immer am Bach, am Fluss, am See sitzen und angeln und auf die Spezifikationen der Fische und der Fischerei hingewiesen werden, deutlich naturnäher, deutlich empathischer, deutlich naturinteressierter erzogen werden als die, die daheim vor dem Bildschirm sitzen und den ganzen Tag lang Ballerspiele spielen. (Beifall bei Abgeordneten der CDU, der FDP/DVP und der AfD – Abg. Anton Baron AfD: So ist es!) Das muss man einfach einmal sagen. Die Vorwürfe sind fern jeglicher Realität. Aus Klimaschutzgründen werden wir bei den Zielen des Jagdund Wildtiermanagementgesetzes klarstellen, dass die Jagd das Entstehen von klimastabilen Wäldern unterstützen soll. Außerdem wird eine Zuordnung der Managementstufen bezüglich der Graugans und des Wildkaninchens vorgenommen. Im Landeswaldgesetz werden wir die Grundlagen für eine digitale Förderantragstellung sowie die Bereitstellung eines Onlineportals zur gezielten Beratung und Information von Waldbesitzerinnen und Waldbesitzern gesetzlich verankern. riode – 104. Sitzung – Mittwoch, 9. Oktober 2024 Herr Abg. Hoher, ich lade Sie ein, dass wir uns, wenn die Wald-App da ist, mit betroffenen Experten einmal gemeinsam zusammensetzen. Dann werden Sie merken, dass das eine echte Erleichterung für jeden Waldbesitzer ist und keine Verschlimmerung. Genau das Gegenteil ist der Fall. Das ist ein weiterer deutlicher Beitrag des MLR zum Bürokratieabbau. Im Landwirtschafts- und Landeskulturgesetz wird zum einen die rechtliche Grundlage für die im Koalitionsvertrag vereinbarte Einrichtung eines Kulturlandschaftsrats geschaffen. Wenn Sie monieren, das dauere zu lange: Eine Koalitionsvereinbarung geht halt über den Zeitraum der Koalition. Und da sind wir mittendrin. Also, wir sind voll im Plan. Insofern: nicht zu lange. Wir haben das, was wir vereinbart haben, umgesetzt. Der Kulturlandschaftsrat soll das Ministerium in allen wesentlichen Fragen, die die landwirtschaftliche Erzeugung und die weiter gehende Wertschöpfungskette im Markt, aber auch die Kulturlandschaft und deren Ökosystemdienstleistungen betreffen, beraten und unterstützen. Das ist eben kein Bürokratieaufbau, weil das ein Beratungsgremium ist. Meine Damen und Herren, wer sich von Experten beraten lässt, ist allemal besser als der, der meint, er muss mit seinem eigenen Kopf und seinen Ideen durch die Wand stoßen. Ich kann auch nur jedem raten, sich von Experten beraten zu lassen. Dass ein solcher Kulturlandschaftsrat des Ministeriums die Personen, die Mitglieder benennt, ist auch nicht unnormal. Das ist nämlich in vielen anderen, auch gesetzlich verankerten, Beiräten gleichermaßen der Fall. Also, da von Gefälligkeitsmitgliedschaften zu reden, liegt vollkommen fern. Die Personaldurchlässigkeit zwischen der Anstalt des öffentlichen Rechts Forst Baden-Württemberg und der Landesforstverwaltung hat sich für die Gewährleistung einer gesicherten und breiten Personalentwicklungsmöglichkeit und der Abfederung der durch die Forstreform hervorgerufenen Härtefälle bewährt. Die war nämlich zeitlich beschränkt, befristet gewesen. Das führen wir jetzt einfach dauerhaft fort, was auch richtig ist. Die Änderung im Tiergesundheitsausführungsgesetz, nämlich die Abschaffung des Veterinärvorbehalts bei der Besetzung der Leitung der für die Tiergesundheit zuständigen Organisationseinheiten für die Tiergesundheitsbehörden, wird die Verwaltung flexibler machen. Denn die Aufgabe der Tiergesundheitsbehörden – Klammer auf: Veterinärämter; Klammer zu – der unteren Verwaltungsbehörden, also hier in der Stadt Stuttgart genauso wie im Landkreis, ist heute eben längst nicht mehr nur das Thema Tiergesundheit, sondern vor allem die Lebensmittelkontrolle, weil drei Viertel der Lebensmittel eben nicht tierischen Ursprungs sind und vor allem nicht hier produziert werden und auch nicht hier gehalten werden, sondern weil es Lebensmittel sind, die kontrolliert werden müssen. Deshalb ist es schon heute so, dass Lebensmittelchemiker, und zwar hoch qualifiziert – von der Universität Hohenheim oder Karlsruhe –, Dienst im höheren Dienst tun. Warum muss es denn hier in Stuttgart, wo nur noch wenig Viehhaltung überhaupt stattfindet, ein Veterinär sein, der das Amt führt, obwohl doch 80 % der Tätigkeit mit allgemeinen Lebensmitteln zu tun hat? Das ist eine Anpassung an die Realität und nichts anderes. (Minister Peter Hauk) Herr Kollege Röderer und Herr Kollege Hoher, Ihre Argumente sind schon arg, arg weit hergeholt. Es sind ja nur Argumente zu dem Zweck, dass Sie dem Gesetz nicht zustimmen müssen; da müssen Sie auch was sagen können, wenn man so will. (Lachen des Abg. Anton Baron AfD) Tatsache ist: Das ist gut, und das ist richtig. Deshalb werden wir das auch so machen. (Beifall bei Abgeordneten der CDU) Schließlich heben wir auch noch die Flurbereinigungsdurchführungsverordnung aus dem Jahr 1954 ersatzlos auf. Damit muss man einfach sagen: Das Gesetz, das Ihnen im Entwurf vorliegt, macht Sinn. Es wird das Leben erleichtern, es kommt der Land- und Forstwirtschaft sowie den Konsumenten und Verbrauchern zugute. Es ist ein gutes Gesetz. Deshalb bitte ich Sie auch um Zustimmung. Vielen Dank. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen und der CDU)

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