Dr. Wolfgang Reinhart
Ich erteile jetzt für die Landesregierung Herrn Staatsminister Dr. Stegmann das Wort. Staatsminister Dr. Florian Stegmann: Sehr verehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Es ist unsere Aufgabe, den Verfassungsgerichtshof Baden-Württemberg fit für die Zukunft zu machen. Wir, die Landesregierung, fragen uns immer wieder: Was macht eine moderne Behörde oder Justiz aus? Einen wichtigen Baustein sehen wir darin, den Zugang zum Recht für Bürgerinnen und Bürger weiter zu erleichtern und auch die Arbeitsbedingunode – 104. Sitzung – Mittwoch, 9. Oktober 2024 gen für diejenigen, die beruflich damit zu tun haben, zu verbessern. Viele Gerichte und Staatsanwaltschaften im Land Baden-Württemberg verfügen schon über eine elektronische Verfahrensakte, und Rechtssuchende können sich auch auf dem elektronischen Weg an die Justizbehörden wenden. Das ist momentan beim Verfassungsgerichtshof noch nicht der Fall. Wir wollen nun den elektronischen Rechtsverkehr und die elektronische Prozessakte auch für den Verfassungsgerichtshof Baden-Württemberg einführen. Dazu sollen die bestehenden bundes- und landesrechtlichen Vorschriften für die Verwaltungsgerichtsbarkeit auch für den Verfassungsgerichtshof Anwendung finden. Vorteil ist: Die Regelungen sind erprobt aus der Verwaltungsgerichtsbarkeit und bekannt. Was wir mit diesem Gesetzentwurf bezwecken, sind vor allem technische Neuerungen, die aber große Wirkungen haben. Lassen Sie uns also keine Zeit verlieren und die Grundlagen hierfür schaffen. Im Ständigen Ausschuss und auch vorhin, sehr geehrter Herr Abg. Weber, hat die SPD-Fraktion kritisiert, dass die in der Verbändeanhörung vorgebrachten Punkte nicht im Gesetzgebungsverfahren berücksichtigt worden seien. Deshalb würde ich gern kurz darauf eingehen; denn ich verstehe es nicht. Wenn ich nämlich Seite 11 der Drucksache anschaue, stelle ich fest, dass die Landesregierung die Stellungnahmen der Beteiligten ausführlich gewürdigt hat. (Abg. Jonas Weber SPD: AnwaltsVerband?) Damit gemeint ist wohl – das meinen Sie – das Vorbringen des AnwaltsVerbands Baden-Württemberg, das selbstverständlich im Verfahren geprüft wurde. Ohne auf die einzelnen Punkte hier im Detail eingehen zu wollen, möchte ich diesen Punkt noch ganz kurz erwähnen: Was nämlich den Vorschlag des AnwaltsVerbands über eine gesetzliche Verlängerung der Begründungsfrist für Landesverfassungsbeschwerden angeht, hat der Verband selbst eingeräumt, dass dieser Vorschlag losgelöst vom aktuellen Gesetzgebungsverfahren zu sehen ist. Wir sehen das genauso, und deshalb wollen wir uns hier auf die Einführung allein des elektronischen Rechtsverkehrs und die elektronische Prozessakte beim Verfassungsgerichtshof beschränken. Sehr geehrte Damen und Herren, im Hinblick auf den aktuellen Gesetzentwurf dürften keine Fragen mehr offengeblieben sein. Für die einen oder anderen, die vom jetzigen Gesetzentwurf möglicherweise enttäuscht sein mögen und die sich mehr erhofft hatten, kann ich jedoch schon sagen: Die Bestrebung der Landesregierung geht auch hier weiter. Wir leben in stürmischen Zeiten, was uns nochmals die Ergebnisse der letzten Landtagswahlen im Osten der Republik verdeutlicht haben. Damit der Verfassungsgerichtshof auch für künftige Generationen eine wichtige Rolle als unabhängiges Verfassungsorgan erfüllen kann, müssen wir weiter gehende Maßnahmen ergreifen. Zu diesem Ergebnis kam auch die Bund-Länder-Arbeitsgruppe zum Thema „Wehrhafter Rechtsstaat“. Im Herbst 2023 hat die Justizministerkonferenz den Beschluss gefasst, die Arbeitsgruppe einzurichten. Auftrag der AG war es, vor- (Staatsminister Dr. Florian Stegmann) beugende Maßnahmen im Bundes- und Landesrecht zu prüfen, um eine mögliche Schwächung des Rechtsstaats zu verhindern. Die AG hat in diesem Frühjahr pünktlich zur Justizministerkonferenz einen Arbeitsgruppenbericht mit konkreten Prüfungsergebnissen vorgelegt. Dieser enthält auch Handlungsempfehlungen für Baden-Württemberg, und der Bund hat bereits auf die Ergebnisse der AG reagiert und Gesetzentwürfe zur Stärkung des Bundesverfassungsgerichts aufgesetzt. Vor dem Hintergrund dieser Entwicklungen wollen wir uns – ausgehend von den Maßnahmen, die der Bund beschließt – auch die Strukturen des Verfassungsgerichtshofs ganz genau ansehen und dann im kommenden Jahr einen Gesetzentwurf zur Stärkung des Verfassungsgerichtshofs Baden-Württemberg vorlegen. Mit diesem Ausblick auf die Zukunft möchte ich abschließen und mich für Ihre Aufmerksamkeit bedanken. Vielen Dank. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU)
