Frank Bonath
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Rückkehr zur inhaltsgleichen Übertragung des Tarifabschlusses auf die Beamten und Versorgungsempfänger ist zu begrüßen, löst aber eine Frage aus: Warum nicht gleich so? Tatsächlich war der Versuch, die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zum Abstandsgebot zwischen den Besoldungsgruppen zu beachten, sinnvoll und begrüßenswert. Die Kritik der Verbände aus dem höheren Dienst am Fallenlassen der Umrechnung auf eine lineare Steigerung zeigt dies exemplarisch. Und eine Ankündigung für eine Klage in diese Richtung liegt ja bereits vor: Der Richterbund will klagen. Ich nehme einmal an, dass die Ankündigung dieser Beamtengruppe nicht ins Blaue hinein erfolgt, sondern Substanz hat. Es ist ein Dilemma: Je häufiger wir einen Sockelbetrag für die unteren Besoldungsgruppen umsetzen, desto stärker wird der Tarif gestaucht, und der Abstand zwischen den Besoldungsgruppen stimmt nicht mehr. Dies zeigt wieder einmal, welche Probleme Sie mit der möglichst schlanken Umsetzung im Vier-Säulen-Modell ausgelöst haben. Die von uns damals prognostizierten langfristigen Probleme treten nun schon bei dieser Erhöhungsrunde zutage. Ein weiterer Problemkreis ist der Abstand zur Grundsicherung. Beamte müssen mindestens 15 % mehr in der Tasche haben als Menschen, die von Grundsicherung leben. Diesem Problem begegnen Sie mit einem Trick: Sie erfinden ein fiktives Einkommen des Ehepartners der Beamtin oder des Beamten in Höhe von 6 000 € pro Jahr, und – schwupp – passt der Abstand wieder. Der Abstand zur Beamtenbesoldung wächst dadurch um 500 € pro Monat, und so schaffen Sie die 15 % locker. Man kann es Trick nennen, man kann dieses Hinzuverdienstmodell auch als Anpassung an die Lebenswirklichkeit begreifen; denn zugegebenermaßen ist es bei den unteren Besoldungsgruppen tatsächlich so, dass der Ehepartner zumindest einer geringfügigen Beschäftigung nachgeht, weil man sich sonst nichts außer der Reihe leisten kann. Was macht man aber mit den Menschen, die wirklich Alleinverdiener sind? Die bekommen einen Familienergänzungszuschlag als Ausgleich. Einfacher wird das Gesetz dadurch nicht – und auch nur scheinbar gerechter, weil der Staat sich damit in die Lebensplanung seiner Beamten einmischt. Die Alleinverdienerehe wird propagiert und subventioniert. Was andere hinzuverdienen müssen, wird der Alleinverdienerfamilie als Zuschlag gezahlt. Durchdacht ist das nicht. (Beifall bei der FDP/DVP) Bei der Diskussion über die Besoldung wird oft vergessen, dass es auch noch andere Möglichkeiten gibt, qualifizierte Fach- und Führungskräfte in den Landesdienst zu bringen. Gute Bezahlung muss sein – das ist ja auch schon erwähnt worden –, ist aber nicht alles. Sie singen gern das Lied vom attraktiven öffentlichen Dienst. Aber wann kommen endlich die Lebensarbeitszeitkonten? Wie ist das mit der Absenkung der Arbeitszeit? Schöne Sprüche gibt es genug, aber bei den hard facts sind wir in den Grenzgebieten zu Bayern und Hessen längst im Hintertreffen. Die Reform des öffentlichen Dienstes kommt bei Ihnen schon bei ode – 104. Sitzung – Mittwoch, 9. Oktober 2024 der Besoldung ins Stocken. Dass Sie über den Tag bzw. die Legislatur hinausdenken, darauf warten wir vergeblich. Danke schön. (Beifall bei der FDP/DVP)
