Sandra Boser
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Selbstverständlich gilt das Strafgesetzbuch an Schulen genauso wie in anderen Räumen. Aber Sie wissen, dass wir in diesem Hohen Haus beispielsweise schon über Messerverbotszonen diskutiert haben. Es ist so, dass das Tragen von Waffen nicht generell verboten ist. Es gibt ein Waffengesetz, aber nicht alle Messer oder Tatwaffen fallen unter das Waffengesetz. Bisher war es so, dass Schulen auch andere Gegenstände wie Baseballschläger, die als Waffen eingesetzt werden können, in ihrer Hausordnung verbieten lassen konnten. Das können die Schulen natürlich noch immer. Aber damit wir die Schulen entlasten – wir haben heute mehrfach das Thema Bürokratieabbau gehabt –, werden wir im Schulgesetz verankern, dass Waffen gemäß dem Waffengesetz generell an Schulen verboten sind. Das erleichtert auch den Zugriff auf solche Waffen, Entnahmen und anderes. Wir wollen damit einfach eine Rechtssicherheit für die Schulen schaffen. Aber wenn es zu Vorfällen kommt, werden diese natürlich gemäß dem Strafgesetzbuch verfolgt. Die Zahlen, die Sie genannt haben, konnte ich nicht ganz zuordnen. Die 3 000 Fälle, die Sie genannt haben, konnten wir in keinen Kontext setzen und wissen nicht, woher diese Zahlen kommen. Ich kann nur sagen: Die Fälle, die Sie genannt haben, wie beispielsweise in Offenburg, sind nach wie vor zum Glück Einzelfälle an unseren Schulen. Jeder Einzelfall ist schlimm und tragisch. Aber wir können feststellen, dass beispielsweise im Vergleich zu 2014 und 2017 die Jugendkriminalität zurückgegangen ist. – Vielleicht können Sie mir das nachher noch einmal erläutern. Wir wollen jedenfalls, dass für die Schulen durch diese Klarstellung Rechtssicherheit geschaffen wird. Aber das Messerverbot ist nur ein kleiner Baustein. Wir können an den Schulen natürlich nicht sämtliche Messer verbieten. Beispielsweise ist es schwierig, Messer in der Metzgerausbildung an der beruflichen Schule generell zu verbieten. Das Gleiche gilt natürlich auch für den Schulbetrieb, für Mensen und andere Bereiche. Auch dort werden Messer und Bestecke verwendet. Das heißt, wir werden den Schulen Ausnahmeregelungen zur Verfügung stellen für Bereiche, in denen von dem Messerverbot abgewichen werden kann. Trotzdem gilt für uns natürlich nach wie vor, dass die Prävention den höchsten Rang hat und dass wir dagegen vorgehen müssen, wenn in Schulen Mobbing passiert. Lehrkräfte sollen entsprechend geschult sein, wir müssen Maßnahmen haben, um die Schülerinnen und Schüler in schwierigen Situationen durch Schulsozialarbeit, durch Schulpsychologinnen und Schulpsychologen zu unterstützen, damit solche Vorfälle wie zuletzt in Ettenheim eben nicht passieren und damit Schülerinnen und Schüler gestärkt sind. Wir wollen am Ende natürlich, dass Schule ein sicherer Raum ist für alle, die sich dort bewegen. Wie gesagt, dieser Bestandteil, auf den Sie jetzt abzielen, soll für die Schulen einfach Rechtssicherheit bieten.
