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Dr. Timm Kern

FDP 09.10.2024 Sitzungen 17/104

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Na, wer sagt’s denn: Die grün-schwarze Landesregierung schafft es tatsächlich, unnötige Bürokratie abzubauen – (Abg. Dr. Stefan Fulst-Blei SPD: Na ja!) (Dr. Timm Kern) zumindest in diesem eng umrissenen Fall des Privatschulgesetzes und der Vollzugsverordnung zum Privatschulgesetz. Herzlichen Glückwunsch! Ich möchte ausdrücklich dazu ermutigen, diesen Schwung mitzunehmen und auch in der näheren Zukunft in einem vielleicht etwas ehrgeizigeren Rahmen unnötige Bürokratie im Kultusbereich abzubauen; denn davon gibt es mehr als genug. Jede Schulleitung und jede Lehrkraft weiß schließlich aus Erfahrung, wie sehr Bürokratie belastet und wie sehr sie von der eigentlichen pädagogischen Aufgabe abhält. Die meisten vorliegenden Anpassungen des Privatschulgesetzes erscheinen mir schlüssig, manche wiederum lassen mich ein wenig stutzig werden. Warum beispielsweise der Begriff „Privatschule“ komplett gestrichen wird und nun durchweg von „Ersatzschulen“ die Rede ist, erschließt sich mir nicht. Auch ganz grundsätzlich frage ich mich, ob die unterschiedliche Behandlung von Ersatz- und Ergänzungsschulen durch das Privatschulgesetz noch angebracht ist. Die Ergänzungsschulen werden trotz ihrer hohen Relevanz für die Fachkräftegewinnung nicht wie Ersatzschulen gefördert. Hier könnten wir, die FDP/DVP, uns eine Anpassung des § 17 Absatz 3 gut vorstellen, um die Ergänzungsschulen den Ersatzschulen finanziell gleichzustellen und ihnen mehr Verlässlichkeit in der Finanzierung zu sichern. Denn teilweise melden Schulträger, dass Ergänzungsschulen schlicht nicht mehr wirtschaftlich zu betreiben sind. Deshalb droht nun, dass ganze Ausbildungsgänge wegfallen. Das ist in Zeiten fehlender Fachkräfte nicht hinnehmbar, liebe Kolleginnen und Kollegen. (Beifall bei der FDP/DVP und des Abg. Hans-Peter Hörner AfD – Zuruf des Abg. Thomas Poreski GRÜ- NE) Die FDP/DVP wird in der Ausschussberatung deshalb noch Vorschläge für entsprechende Änderungen am Gesetzentwurf einbringen. Dann gibt es schließlich noch jene Änderungen, bei denen man angesichts der eher redaktionellen Anpassungen dieses Gesetzentwurfs genauer hinschauen muss, um zu erkennen, was eigentlich dahintersteckt. So werden Schulen für Physiotherapie und Logopädie nun in § 17 des Privatschulgesetzes als „zuschussberechtigte Schulen“ bezeichnet. Dies war bis dato in § 18 Absatz 2a bereits explizit der Fall. Warum wurden sie also in § 17 bislang nicht genannt? In der Begründung der Landesregierung zu Nummer 3 des Gesetzentwurfs finden wir die Antwort: Die Aufnahme dieser Schulen auch in § 17 Absatz 1 PSchG, welcher die zuschussberechtigten Schularten aufzählt, ist versehentlich unterblieben und wird nun nachgeholt. Liebe Kolleginnen und Kollegen, jeder Gesetzentwurf, gerade wenn er von der Landesregierung bzw. den Regierungsfraktionen kommt, hat doch eigentlich höchsten Qualitätsansprüchen zu genügen. Gerade im Bildungsbereich sollten solche Fehler schlichtweg nicht passieren. Und wenn sie passieode – 104. Sitzung – Mittwoch, 9. Oktober 2024 ren, dann dürfen nicht – wie in diesem Fall – eineinhalb Jahre vergehen, bis entsprechende Anpassungen erfolgen. Nun hatte dieser konkrete Fehler keine gravierenden Auswirkungen. (Abg. Thomas Poreski GRÜNE: Eben!) Doch wenn man auf die Gesetzesänderungen im großen Maßstab blickt, die das sogenannte große Bildungspaket von Ministerpräsident Kretschmann und seiner Landesregierung zur Folge haben werden, dann dürfen Zweifel, ob in dieser grün geführten Landesregierung mit der nötigen Sorgfalt gearbeitet wird, eigentlich nicht aufkommen. Das tun sie aber leider; denn auch im Gesetzentwurf der Landesregierung zur Umsetzung des sogenannten großen Bildungspakets gibt es so manche Unstimmigkeit. Deshalb werden wir Freien Demokraten als offensichtlich notwendige Qualitätskontrolleure (Abg. Thomas Poreski GRÜNE: Guter Witz!) genau hinschauen, ob die Qualität der von der Landesregierung eingebrachten Gesetzentwürfe höchsten Ansprüchen genügt. Denn diesen höchsten Ansprüchen fühlen wir uns gegenüber der Bevölkerung von Baden-Württemberg verpflichtet. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall bei der FDP/DVP)

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