Daniela Evers
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Heute beraten wir erneut über ein Gesetz, das auf den ersten Blick technisch und unspektakulär erscheint, jedoch von großer Bedeutung für unser demokratisches Gemeinwesen ist. Mit der aktuellen, auf dem Tisch liegenden Änderung des Verfassungsgerichtshofsgesetzes bringen wir zunächst unseren Verfassungsgerichtshof ins digitale Zeitalter. Baden-Württemberg hat ohnehin eine Spitzenposition bei der Digitalisierung der Justiz inne. Nun ziehen wir endlich auch beim Verfassungsgerichtshof nach. Die Einführung der elektronischen Aktenführung und des elektronischen Rechtsverkehrs beim Verfassungsgerichtshof ist ein wichtiger Schritt zur Modernisierung unserer Justiz. Wir machen damit nicht nur die Arbeit des Gerichts effizienter, sondern erhöhen auch die Bürgerfreundlichkeit des verfassungsgerichtlichen Verfahrens. Diese technischen Maßnahmen sind hier im Haus unstreitig. Aber die Bedeutung des Gesamtgesetzes geht weit über technische Aspekte hinaus. In Zeiten wie unseren, in denen die Demokratie und in denen unsere verfassungsmäßige Ordnung zunehmend angegriffen werden, unter Druck geraten, ist es von entscheidender Bedeutung, dass wir unsere Institutionen stärken und modernisieren. Der Verfassungsgerichtshof ist ein Hüter unserer Verfassung. Der Schutz unserer Grundrechte und unserer demokratischen Ordnung wird hier gewährleistet. Insoweit können wir den Antrag der FDP/DVP dem Thema nach nachvollziehen. Uns alle hier in den demokratischen Fraktionen eint, dass wir die Verfassung und den Verfassungsgerichtshof vor antidemokratischen und destruktiven Kräften schützen wollen. Gerade den Wahlvorschriften für das Verfassungsgericht kommt dabei eine zentrale Rolle zu. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU) riode – 104. Sitzung – Mittwoch, 9. Oktober 2024 Sie dienen dazu, die Handlungsfähigkeit des Gerichts auch in Krisensituationen zu gewährleisten und potenzielle Manipulationsversuche zu erschweren. Dem Ständigen Ausschuss – ich darf daran erinnern – wurde dies nicht zuletzt in vielen Gesprächen im Rahmen der Ausschussreise nach Polen vor Augen geführt. Dort hat man gesehen, wie innerhalb nur einer Wahlperiode ganz erheblich in zentrale Institutionen der Justiz eingegriffen wurde und wie erheblich schwierig und extrem aufwendig der Kampf ist, dies auf parlamentarischem Weg wieder zurückzudrehen. Das Thema ist also sehr wichtig. Es bedarf aber einer ernsthaften Prüfung. Wir sind uns in Gesprächen ja eigentlich einig, dass z. B. eine Regelung einer Zweidrittelmehrheit in einem einfachen Gesetz, das mit einfacher Mehrheit geändert werden kann, nicht der Weisheit letzter Schluss ist. Im Sommer hat sich auch die Justizministerkonferenz bereits mit diesem Thema befasst und umfangreiche Empfehlungen vorgelegt. Diese sollten wir auf jeden Fall gemeinsam eingehend prüfen. Von meiner Fraktion steht daher weiterhin das Angebot, sich über die Verfahrensregeln zum Schutz des Verfassungsgerichtshofs auszutauschen und gemeinsam Lösungen zu erarbeiten. Das scheint uns doch sinnvoller zu sein, als vorschnelle Schaufensteranträge zu stellen. Den heutigen Änderungsantrag lehnen wir daher ab. Herzlichen Dank. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der CDU)
