Oliver Hildenbrand
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Frage, die die FDP/DVP mit dem Titel dieser Aktuellen Debatte aufgeworfen hat, will ich klar beantworten. Was wollen die Grünen? Die Grünen wollen ein Gleichbehandlungsgesetz für Baden-Württemberg verabschieden, (Zuruf von der FDP/DVP: Hört, hört!) das die Menschen effektiv vor Diskriminierung schützt. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der SPD) Und: Ich kann Ihnen nicht nur sagen, was wir wollen, sondern ich kann Ihnen auch sagen, warum wir das wollen. Wir feiern 75 Jahre Grundgesetz. Dieses Grundgesetz ist der Grundpfeiler unserer Demokratie. Es ist das Fundament für unser Zusammenleben in einer freien und offenen Gesellschaft. Ein zentrales Versprechen, das unser Grundgesetz allen Menschen in Deutschland gibt, lautet: Niemand darf aufgrund von Herkunft, Geschlecht, Religion oder anderer Merkmale benachteiligt werden. (Beifall bei den Grünen sowie Abgeordneten der CDU und der SPD) Mit dem Gleichbehandlungsgesetz für Baden-Württemberg wollen wir genau dieses Versprechen einlösen, meine sehr geehrten Damen und Herren. (Beifall bei den Grünen und Abgeordneten der SPD – Zuruf des Abg. Anton Baron AfD) Denn damit setzen wir für Ämter und Behörden das um, was für Unternehmen in ganz Deutschland schon lange gilt. Im privatrechtlichen Bereich ist der Diskriminierungsschutz schon seit 18 Jahren gesetzlich verankert, und zwar mit dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz, dem AGG. Das hat der Bund 2006 eingeführt. Das AGG macht klar: Niemand darf am Arbeitsplatz, bei der Wohnungssuche, im Fitnessstudio benachteiligt werden. Und für uns ist klar: Das Recht auf Gleichbehandlung gilt selbstverständlich auch auf dem Polizeirevier, in der Schule oder beim Finanzamt. (Beifall bei den Grünen und der SPD sowie Abgeord- neten der CDU – Abg. Dr. Timm Kern FDP/DVP: War das bisher in der Schule nicht der Fall?) ode – 104. Sitzung – Mittwoch, 9. Oktober 2024 Das Gleichbehandlungsgesetz des Landes soll dort gelten, wo das Gleichbehandlungsgesetz des Bundes nicht gilt, nämlich im öffentlich-rechtlichen Bereich. Indem wir den Schutz vor Diskriminierung auf staatliche Stellen ausweiten, schließen wir eine Schutzlücke und erweitern das Schutzversprechen. (Abg. Julia Goll FDP/DVP: Das stimmt doch gar nicht!) Das ist ein wichtiges gesellschaftspolitisches Vorhaben. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen) Ich habe in den vergangenen Tagen und Wochen immer wieder gehört – auch von Ihnen gerade, Herr Dr. Rülke –, dieses Gesetz passe einfach nicht mehr in die Zeit, (Abg. Dr. Erik Schweickert FDP/DVP: So ist es!) die Zeiten hätten sich geändert. (Abg. Dr. Hans-Ulrich Rülke FDP/DVP nickt. – Abg. Klaus Hoher FDP/DVP: So ist es! – Abg. Dr. Hans- Ulrich Rülke FDP/DVP: Das hat noch nie gepasst!) Meine sehr geehrten Damen und Herren, ja, die Zeiten haben sich geändert. Angesichts der jüngsten Wahlerfolge von Rechtspopulisten und Rechtsextremen haben viele Menschen Angst um ihre Zukunft in unserem Land. (Zuruf des Abg. Anton Baron AfD) Immer häufiger werden Menschen wegen ihrer Herkunft, ihres Geschlechts, ihrer sexuellen Orientierung oder ihrer Religion beleidigt und angefeindet. (Zuruf der Abg. Julia Goll FDP/DVP) Ja, meine Damen und Herren, die Zeiten haben sich geändert. Das spüren wir alle. Aber ganz besonders spüren das die Menschen, die in ihrem Alltag, in ihrem täglichen Leben von Rassismus, Antisemitismus und anderen Formen der Diskriminierung und Ausgrenzung betroffen sind. (Beifall des Abg. Manuel Hagel CDU – Abg. Dr. Timm Kern FDP/DVP: Was unterstellen Sie den Be- hörden in Baden-Württemberg? Das ist unglaublich! – Zuruf des Abg. Jochen Haußmann FDP/DVP) Deshalb bin ich fest davon überzeugt: Es ist gerade jetzt wichtiger denn je, Menschen effektiv vor Ausgrenzung und Diskriminierung zu schützen. (Beifall bei Abgeordneten der Grünen)
