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Rüdiger Klos

AfD 09.10.2024 Sitzungen 17/104

Frau Präsidentin, ich halte mich ganz genau an das Thema, weil ich nämlich darlege, wie die Landtagsfraktion der CDU in völliger Widersprüchlichkeit zur Bundes-CDU handelt. Ich lege dar, dass das Antidiskriminierungsgesetz in Relation zu den Problemen in diesem Land gesehen werden muss. (Zuruf des Abg. Manuel Hagel CDU) Das machen Sie eben nicht. Sie beschäftigen sich mit Dingen, die nahezu irrelevant sind angesichts der wichtigen Probleme, die es hier in diesem Land zu lösen gibt. Das machen Sie nicht, und das ist das Problem. (Beifall bei der AfD) Ich sage Ihnen noch etwas anderes. Auf Bundesebene gibt es bereits das AGG; das wurde schon genannt. Das führt dann zu folgendem absurden Gerichtsverfahren – ich habe mir extra eines herausgesucht, ein Beispiel aus der Gerichtspraxis –: Das Gericht hatte zu entscheiden, ob eine weibliche Bewerberin, die im Ablehnungsschreiben als Mann angesprochen wurde, eine Benachteiligung wegen der Rasse oder der ethnischen Herkunft geltend machen kann, wenn ihr Name auf einen Migrationshintergrund schließen lässt. Damit müssen sich die Richter wegen des AGG allen Ernstes beschäftigen. Hoch qualifizierte Richter müssen diesen Unsinn abarbeiten. Das AGG krankt schon an allem Möglichem. Die Begriffe wie „Diskriminierung“, „Hass“ und „Hetze“ genügen nicht einmal ansatzweise dem juristischen Bestimmtheitsgrundsatz. Die bestehenden gesetzlichen Regelungen – auch das wurde schon erwähnt – werden außer Acht gelassen; Grundgesetz, Strafgesetzbuch und vieles mehr werden negiert. (Abg. Andreas Schwarz GRÜNE: Herr Kollege, Sie stehen ja offenbar nicht auf dem Boden des Grund- gesetzes!) Aber für die Bürger hat die AfD eine gute Nachricht: In nicht einmal einem Jahr ist Bundestagswahl. Der Osten hat gezeigt, wie es geht. Schmeißen Sie die, die es nicht können, raus! Vielen Dank. (Beifall bei der AfD)

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