Rüdiger Klos
Herr Präsident, meine sehr verehrten Kollegen! Wir haben uns im Ständigen Ausschuss intensiv mit dem Gesetzentwurf beschäftigt. Es gab Einstimmigkeit, die Zustimmung von allen Fraktionen. Also wird der Gesetzentwurf auch hier im Plenum einstimmig durchgehen. Wir haben uns intensiv mit dem Änderungsantrag der FDP/ DVP-Fraktion beschäftigt. Hier zeigt sich: Zustimmung nur vom Antragsteller; alle anderen Fraktionen lehnen ihn ab. Ich will die Gelegenheit nutzen: Kollegin Evers, Sie haben davon gesprochen, Sie wollten sicherstellen, dass unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung nicht von Verfassungsfeinden unterlaufen werde. Das ist ein Ansinnen, dem wir zustimmen. Sollte je diese Gefahr bestehen, muss man ihr begegnen. Da ist die AfD-Fraktion ganz auf Ihrer Seite. Aber sehen wir uns einmal an, wer hier in den letzten Jahren gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung agiert hat. Ich lese Ihnen Artikel 38 des Grundgesetzes vor: (Zuruf des Staatssekretärs Dr. Patrick Rapp) Die Abgeordneten des Deutschen Bundestages werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt. Sie sind Vertreter des ganzen Volkes, an Aufträge und Weisungen nicht gebunden und nur ihrem Gewissen unterworfen. Das gilt natürlich auch für uns, für uns Landtagsabgeordnete. Artikel 38 unseres Grundgesetzes regelt also die Grundsätze, die bei Wahlen von Abgeordneten in der Bundesrepublik Deutsch land einzuhalten sind. Sie müssen diese fünf Kriterien erfüllen. (Rüdiger Klos) Wenn ich jetzt an eine Wahl denke, bei der dann ein Ministerpräsident der FDP gewählt worden ist, dann war es die Bundeskanzlerin der Bundesrepublik Deutschland, Frau Dr. Angela Merkel, die erklärt hat, sie akzeptiere diese Wahl nicht, diese Wahl müsse rückgängig gemacht werden – ein klarer Angriff auf unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung. (Beifall bei der AfD) Da hätte ich mir schon gewünscht, dass breiter, breiter Konsens entstanden wäre, dass so etwas auf gar keinen Fall geht. Denn, meine Damen und Herren, wer nicht bereit ist, die Ergebnisse von Wahlen, die diesen Kriterien des Artikels 38 des Grundgesetzes entsprechen, zu respektieren, der ist ein Feind der freiheitlich-demokratischen Grundordnung, und der ist ein Fall für den Verfassungsschutz. (Abg. Jonas Weber SPD: Sie haben da ein Trauma, Herr Klos, mit dem Verfassungsschutz!) Sie werden keinen Verfassungsrechtler finden, der diese Wertung nicht sein eigen nennen wird. (Beifall bei der AfD – Zuruf des Abg. Daniel Lede Abal GRÜNE) Was gemacht werden muss: Das Verfassungsgerichtshofsgesetz muss überarbeitet werden. Da haben Sie uns an Ihrer Seite. Aber das Wichtigste ist, dass die Umsetzung des Prinzips der Spiegelbildlichkeit gewährleistet ist. Das ist sie im Moment überhaupt nicht. Hier rate ich Ihnen, einen Blick nach Bayern zu richten; dort hat man dem Rechnung getragen. Dort wurde nämlich Folgendes gemacht: Die Amtszeit des Landesparlaments wurde mit der Amtszeit des Verfassungsgerichtshofs synchronisiert, sodass man, nachdem der Wähler – der höchste Souverän – gesprochen hat, nicht das Ergebnis interpretieren darf. Dann ist dieses Ergebnis umzusetzen. (Abg. Sebastian Cuny SPD: Von Gewaltenteilung ha- ben Sie auch noch nie gehört!) Diese Umsetzung nennt man Prinzip der Spiegelbildlichkeit. Wer sich gegen dieses Prinzip wehrt und es abschaffen will, der will letztendlich nichts anderes, als unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung abzuschaffen. Vielen Dank. (Beifall bei der AfD – Zurufe der Abg. Daniela Evers GRÜNE und Andreas Stoch SPD)
