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Daniel Born

09.10.2024 Sitzungen 17/104

Es folgt die Stellungnahme der Landesregierung. Ich erteile Herrn Minister Strobl das Wort. Minister des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen Thomas Strobl: Vielen Dank. – Herr Präsident, verehrte Damen und Herren Abgeordnete! Vor 14 Jahren wurde der IT-Staatsvertrag auf der Grundlage von Artikel 91c des Grundgesetzes zwischen Bund und Ländern abgeschlossen. Er ist die rechtliche Grundlage für den IT-Planungsrat. Aufgaben des IT-Planungsrats sind seit seiner Gründung die Koordinierung der Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Fragen der Informationstechnik, die Beschlussfassung über IT-Standards und die Steuerung von Digitalisierungsprojekten. Mit der ersten Änderung des IT-Staatsvertrags im Jahr 2019 kam die Digitalisierung von Verwaltungsleistungen als weitere Aufgabe hinzu. Außerdem wurden die Voraussetzungen für die Errichtung der Anstalt des öffentlichen Rechts Föderale IT-Kooperation – kurz: FITKO – in gemeinsamer Trägerschaft aller Länder und des Bundes geschaffen. Die FITKO unterstützt den IT-Planungsrat fachlich und organisatorisch und steuert föderale IT-Projekte. Ziel des Zweiten Staatsvertrags zur Änderung des IT-Staatsvertrags, dem der Landtag mit diesem Gesetzentwurf zustimmen möchte, ist es, die Finanzmodalitäten der FITKO neu auszurichten und dem IT-Planungsrat flexiblere Handlungsmöglichkeiten zu geben. So soll der IT-Planungsrat künftig Digitalisierungslösungen betreiben lassen, die aus der Zusammenarbeit von Bund und Ländern resultieren, und föderale – auch mehrjährige – Projekte für die Verwaltungsdigitalisierung steuern. Digitalisierung ist nämlich – darauf haben der Redner und die Rednerin der Koalitionsfraktionen bereits hingewiesen – eine Daueraufgabe. Außerdem soll der IT-Planungsrat künftig länderübergreifend einsetzbare digitale Lösungen für bestimmte Lebensbereiche kurzfristig zur Verfügung stellen oder auch projektieren können. Auch das föderale IT-Architekturmanagement soll er verantworten, damit Bund, Länder und Kommunen eine einheitliche IT-Architektur erhalten. Zur Stärkung der FITKO soll ein festes Budget geschaffen werden, mit dem Digitalisierungsprojekte und Digitalisierungsaufgaben gemeinsam durch Bund und Länder dauerhaft finanziert werden können. Der Finanzierungsbedarf wird Schwankungen unterliegen. Der Vertrag enthält keine Festlegungen von festen Beträgen. Bund und Länder verpflichten sich zu einer Finanzierung in jeweils angemessener Höhe. Selbstverständlich gilt weiterhin der Vorbehalt der jeweiligen haushaltsrechtlichen Ermächtigung der Vertragspartner. Klar ist aber auch: Die weitere Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes sowie der Registermodernisierung und des Once-Only-Prinzips werden ebenso wie die Realisierung eines verstärkten datengeschützten Verwaltungshandelns erhebliche finanzielle Aufwände erforderlich machen. Insgesamt ist der Zweite Staatsvertrag zur Änderung des IT-Staatsvertrags ein wichtiger Schritt, um die föderale Zusam- (Minister Thomas Strobl) menarbeit bei der Fortführung der Verwaltungsdigitalisierung zu stärken. Deshalb danke ich für Ihre Zustimmung zu diesem Staatsvertrag. (Beifall bei den Grünen und der CDU)

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