Nico Weinmann
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Es ist gut und folgerichtig, dass, nachdem die Digitalisierung in unserer Justiz voranschreitet, auch der Verfassungsgerichtshof als eigenständiges Verfassungsorgan nunmehr mit dieser Gesetzesänderung an den elektronischen Rechtsverkehr angebunden wird. Ebenso gut und folgerichtig wäre es aber auch, wenn wir neben den vorher beschriebenen Änderungen auch auf weitere politische und gesellschaftliche Veränderungen reagieren würden. Die Wahrung der Verfasstheit unseres Landes und die Durchsetzung der freiheitlich-demokratischen Grundordnung sind wesentliche Elemente unserer Demokratie. Das Bundesverfassungsgericht und die Verfassungsgerichte der Länder sind hierfür essenziell. Gerade in einer Zeit, in der sich unsere Demokratie Angriffen von außen und innen ausgesetzt sieht, in einer Zeit, in der die extremen Ränder gestärkt werden, sich die politische Landschaft radikalisiert und Grundfeste infrage gestellt werden, muss es im Interesse unseres Landes liegen, den Verfassungsgerichtshof krisenfest auszugestalten. (Beifall bei der FDP/DVP) (Nico Weinmann) Für die gesellschaftliche Akzeptanz und das Unterstreichen der richterlichen Unabhängigkeit ist es von zentraler Bedeutung, dass die Besetzung des Gerichts auf eine breite parlamentarische Grundlage gestellt wird. Während die Besetzung und die Regelung der Nachfolge heute durch einfache Mehrheit gelingt, erscheint es, wie es auch in zahlreichen anderen Ländern gehandhabt wird, erstrebenswert, die Parteien zu verpflichten, sich im Sinne unserer rechtsstaatlichen gewaltengeteilten Verfassungsordnung zu verständigen und die Richterwahl mit einer breiten Zweidrittelmehrheit vorzusehen. Sollte die Wahl eines konsentierten Kandidaten oder einer konsentierten Kandidatin nicht gelingen, weil möglicherweise einzelne oder mehrere Parteien versuchen, mit ihrer Sperrminorität die Arbeitsfähigkeit des Gerichts einzuschränken oder gar zu blockieren, (Zuruf des Abg. Anton Baron AfD) sieht unser Änderungsantrag hierfür eine Lösung vor, wie es im Übrigen auch für das Bundesverfassungsgericht angedacht ist. In diesem Fall schlägt das Gericht dem Landtag drei Kandidatinnen bzw. Kandidaten vor, wobei die Wahl mit einfacher Mehrheit erfolgt. Dieser Blockadelösungsmechanismus garantiert die Handlungsfähigkeit des Gerichts. Liebe Kolleginnen und Kollegen, sollte das Argument der gewünschten breiten parlamentarischen Legitimation des Verfassungsgerichtshofs Sie nicht überzeugen, die geforderte Zweidrittelmehrheit zuvorderst als Schutzmechanismus vor extremen Bestrebungen im Land zu sehen – was durchaus für sich schon ein Argument wäre –, und sollten Sie darauf verweisen, dass es sich hierbei um ein einfaches Gesetz handle, das jederzeit durch eine einfache Mehrheit geändert werden könnte, dann ist dies zutreffend. Allerdings wäre eine neuerliche Änderung ein deutliches Warnsignal an alle Demokratinnen und Demokraten in unserem Land; Herr Kollege Weber hat darauf hingewiesen. Das Beispiel Israel zeigt, dass entsprechende Demonstrationen zu einem Umdenken führen können. Dort wurde bekanntlich die Justizreform abgesagt. Dessen ungeachtet laden wir Sie herzlich ein, die in unserem Änderungsantrag vorgesehenen Anpassungen in einem weiteren Schritt zu konstitutionalisieren und sie für die Zukunft in der Landesverfassung klar festzuschreiben. Sehen Sie daher in unserem Änderungsantrag einen ersten konsequenten Schritt, dem gern ein weiterer folgen darf. Freilich greift dieser Änderungsantrag eine Forderung aus dem Koalitionsvertrag von Grün-Schwarz auf, die wir – hierzu lade ich Sie herzlich ein – als gute Demokratinnen und Demokraten jetzt gemeinsam umsetzen können. (Beifall bei der FDP/DVP – Zuruf des Abg. Anton Baron AfD) Wenn ich aber von einem Schnellschuss, von einem Schaufensterantrag höre, wenn ich lesen muss, dass der Antrag übers Knie gebrochen sei, kann ich das so nicht gelten lassen. Die Überlegungen, die wir im Änderungsantrag präsentieren, diskutieren wir seit über sechs Monaten. Insofern darf es nicht sein, dass hier von einem Schaufensterantrag gesprochen wird. Es braucht einen ernsthaften Willen, hier aktiv zu werden. riode – 104. Sitzung – Mittwoch, 9. Oktober 2024 Kollege Weber hat es angesprochen. Thüringen zeigt: Es kann schnell zu spät sein. (Zuruf des Abg. Anton Baron AfD) – Herr Kollege Baron, schauen Sie sich an, mit welcher Respektlosigkeit in Thüringen gegenüber der dortigen Landesverfassung agiert wurde. (Beifall bei der FDP/DVP sowie Abgeordneten der CDU, der Grünen und der SPD) Dass Sie sich so echauffieren, ist durchaus nachvollziehbar. Genau das ist wiederum ein Beleg dafür, warum es notwendig ist, unsere Landesverfassung, unseren Verfassungsgerichtshof entsprechend zu schützen. (Abg. Anton Baron AfD: Sogenannte demokratische Fraktionen!) Insofern ist es gut und sicherlich in unser aller Sinn, dass wir nun einen ausgewogenen und praktikablen Vorschlag unterbreitet haben, der im Übrigen auch – das ist eine positive Rückmeldung – auf fachlicher Ebene auf breite Zustimmung stößt. Daher bitte ich Sie um Ihre Unterstützung. Ganz herzlichen Dank. (Beifall bei der FDP/DVP)
