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Sandra Boser

09.10.2024 Sitzungen 17/104

Wir haben in der Kriminalstatistik „Straftaten an Schulen“ aufgeführt. (Abg. Dr. Rainer Balzer AfD: Separat?) – Ja, das finden Sie in der Kriminalstatistik. Aber ich bitte, immer zu berücksichtigen: Wenn Sie in die Kriminalstatistik hineinschauen und die Rubrik „Straftaten an Schulen“ sehen, dann heißt das nicht, dass diese Straftaten in Schulen passiert sind, sondern es kann auch sein, dass abends beispielsweise eine Gruppe junger Männer auf dem Schulhof gefeiert hat und dass dort eine Straftat passiert ist. Oder abends kommt es beispielsweise im angrenzenden Jugendzentrum zu einer Auseinandersetzung. Auch das alles gilt als „Straftat an Schulen“, weil Schule als Ort einbezogen wird. Das heißt also nicht zwangsläufig, dass diese Straftaten, die in der Kriminalstatistik als „Straftaten an Schulen“ aufgeführt sind, unter Schülerinnen und Schülern oder gegenüber Lehrkräften entstehen, sondern es bezieht sich nur auf den Ort Schule. Das kann abends sein, das kann nachts sein; das kann natürlich auch während des Schulbetriebs sein. Aber eine andere Konkretisierung finden Sie in der Kriminalstatistik nicht.

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